Pferdewirtprüfung

[ Home | Forum | Lern- CD | Links | Service | Termine | NEWs | Info | Sitemap]

weitersagen!

 

 

Empfohlene Vergütungssätze 2006

für landwirtschaftliche Ausbildungsberufe, für die kein Tarifvertrag vereinbart wurde :

Landwirt, Winzer, Tierwirt, Pferdewirt, Fischwirt,

Revierjäger, Hauswirtschafterin, Fachkraft Agrarservice

 

 

Als monatliche Gesamtvergütung wird empfohlen:

 

im        1.   Ausbildungsjahr            315,00 €

im        2.   Ausbildungsjahr            319,00 €

im        3.   Ausbildungsjahr            324,00 €

 

Bei auf zwei Jahre verkürzter Ausbildungszeit gelten die vorstehend für das 2. und 3. Ausbildungsjahr empfohlenen Vergütungen.

 

Wird Verpflegung und Unterkunft/Wohnung vom Ausbildungsbetrieb gewährt, ist als Gegenwert dafür der jeweils geltende Bewertungssatz gemäß Sachbezugsordnung für das Kalenderjahr 2006 von der Monatsvergütung abzuziehen.

 

Wert der Sachleistungen:

 

Ist der/die Auszubildende im Haushalt des Arbeitgebers untergebracht, sind 138,60 € im Monat für die Unterkunft (entspricht 4,62 €/Tag) abzuziehen.*

Wird dem/der Auszubildenden eine Wohnung oder Appartement zur Verfügung gestellt, empfehlen wir bei Ermittlung des zutreffenden Wertes eine Abstimmung mit der jeweils zuständigen Krankenkasse.

 

Wird freie Verpflegung zur Verfügung gestellt, gelten folgende Werte täglich:

 

                          Frühstück                             1,50 €

                          Mittagessen                          2,67 €

                          Abendessen                          2,67 €

 

                          Kost insgesamt                      6,83 €

 

Da Sachleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden können (z.B. Berufsschultage und Urlaub) bar auszuzahlen sind, wird die Ermittlung des abzuziehenden Sachbezugswertes wie folgt empfohlen:

Ausgehend von 251 Arbeitstagen im Jahr 2005 verbleiben nach Abzug der Berufsschultage und des Urlaubs durchschnittlich 15 Arbeitstage im Monat.

 

           15 Tage Kostgewährung                                =   102,45 €

           Unterkunft im Monat                                     =   138,60 €

           Abzuziehende Sachleistung im Monat                   241,05

___________

*  einige Krankenkassen gestatten eine Unterkunftsberechnung für 15 Arbeitstage.

 

 

Berechnungsbeispiele mit unterschiedlichen Vereinbarungen:

 

1.      Auszubildende nimmt an Sachleistungen die Unterbringung im Arbeitgeber

          haushalt und die Verpflegung an 15 Tagen in Anspruch

 

        Bruttolohn im  1.  Lehrjahr  315,00      ./.    241,05  €    =    73,95  €)

        Bruttolohn im  2.  Lehrjahr  319,00      ./.    241,05      =    77,95  €)> bar netto

        Bruttolohn im  3.  Lehrjahr  324,00      ./.    241,05      =    83,00  €)

 

 

2.      Auszubildende nimmt die Verpflegung an 15 Tagen in Anspruch

          aber keine Unterkunft

 

        Bruttolohn im  1.  Lehrjahr  315,00      ./.    102,45    =  212,55   €)

        Bruttolohn im  2.  Lehrjahr  319,00      ./.    102,45    =  216,55   €)> bar netto

        Bruttolohn im  3.  Lehrjahr  324,00      ./.    102,45    =  221,55   €)

 

 

3.      Auszubildende nimmt nur das Mittagessen an 15 Tagen in Anspruch

 

        Bruttolohn im  1.  Lehrjahr  315,00      ./.      40,05    =   274,95   €)

        Bruttolohn im  2.  Lehrjahr  319,00      ./.      40,05    =   278,95   €)> bar netto

        Bruttolohn im  3.  Lehrjahr  324,00      ./.      40,05    =   283,95   €)

 

===========================================================

 

Allgemeine Hinweise für den Betrieb:

 

Sozialversicherungssätze 2006                      

-  Krankenkasse  (Bsp. AOK Rheinl.-Pfalz)  13,3 %                                      

-  Rentenversicherung                            19,5 %

-  Arbeitslosenversicherung                      6,5 % 

-  Pflegeversicherung                              1,7 %

   Zuschlag für Kinderlose      0,25 %

Geringverdienergrenze                            325,--€

 

 

Bei den empfohlenen Vergütungssätzen - unterhalb der Geringverdienergrenze - zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 %; bei höherem Bruttolohn sind letztlich die Gesamtkosten für den Betrieb höher, ohne dass die Auszubildenden wesentlich davon profitieren.

Bei einer Vergütung unter 400,00 €/Monat, zahlen Auszubildende im elterlichen Betrieb neben dem Beitrag in die allgemeine Rentenversicherung auch einen Beitrag in die landwirtschaftliche Alterskasse. Aus diesem Grund empfehlen wir die Beratung der Kreisgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes in Anspruch zu nehmen.

 

Hinweis zur Berufsausbildungsbeihilfe:

Auszubildende, die während der Ausbildung außerhalb ihres Elternhauses untergebracht sind, können eine Berufsausbildungsbeihilfe beim Arbeitsamt beantragen.

Für Antragstellung und Rückfragen wenden sich die Betroffenen an die örtlich zuständige Arbeitsagentur.