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Pferdewirtprüfung |
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Empfohlene Vergütungssätze 2006
für
landwirtschaftliche Ausbildungsberufe, für die kein Tarifvertrag vereinbart
wurde
Landwirt,
Winzer, Tierwirt, Pferdewirt, Fischwirt,
Revierjäger,
Hauswirtschafterin, Fachkraft Agrarservice
Als
monatliche Gesamtvergütung wird empfohlen:
im
1. Ausbildungsjahr 315,00
€
im
2. Ausbildungsjahr 319,00
€
im
3. Ausbildungsjahr 324,00
€
Bei auf
zwei Jahre verkürzter Ausbildungszeit gelten die vorstehend für das 2. und 3.
Ausbildungsjahr empfohlenen Vergütungen.
Wird
Verpflegung und Unterkunft/Wohnung vom Ausbildungsbetrieb gewährt, ist als
Gegenwert dafür der jeweils geltende Bewertungssatz gemäß Sachbezugsordnung für
das Kalenderjahr 2006 von der Monatsvergütung abzuziehen.
Wert
der Sachleistungen:
Ist
der/die Auszubildende im Haushalt des Arbeitgebers untergebracht, sind 138,60 € im Monat für die Unterkunft (entspricht
4,62 €/Tag) abzuziehen.*
Wird
dem/der Auszubildenden eine Wohnung oder Appartement zur Verfügung gestellt,
empfehlen wir bei Ermittlung des zutreffenden Wertes eine Abstimmung mit der
jeweils zuständigen Krankenkasse.
Wird
freie Verpflegung zur Verfügung gestellt, gelten folgende Werte täglich:
Frühstück
1,50 €
Mittagessen
2,67 €
Abendessen
2,67 €
Kost insgesamt
6,83 €
Da
Sachleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden können (z.B.
Berufsschultage und Urlaub) bar auszuzahlen sind, wird die Ermittlung des
abzuziehenden Sachbezugswertes wie folgt empfohlen:
Ausgehend
von 251 Arbeitstagen im Jahr 2005 verbleiben nach Abzug der Berufsschultage und
des Urlaubs durchschnittlich 15 Arbeitstage im Monat.
15 Tage Kostgewährung
= 102,45 €
Unterkunft im Monat
= 138,60 €
Abzuziehende Sachleistung im Monat
241,05 €
___________
*
einige Krankenkassen gestatten eine Unterkunftsberechnung für 15
Arbeitstage.
Berechnungsbeispiele
mit unterschiedlichen Vereinbarungen:
1.
Auszubildende nimmt an Sachleistungen die Unterbringung im Arbeitgeber
haushalt und die Verpflegung an 15 Tagen
in Anspruch
Bruttolohn im 1.
Lehrjahr 315,00
€ ./.
241,05 €
= 73,95
€)
Bruttolohn im
2. Lehrjahr
319,00 €
./. 241,05
€ =
77,95
€)> bar netto
Bruttolohn im
3. Lehrjahr
324,00 €
./. 241,05
€ =
83,00
€)
2.
Auszubildende nimmt die Verpflegung an 15 Tagen in Anspruch
aber keine Unterkunft
Bruttolohn im 1.
Lehrjahr 315,00
€ ./.
102,45
€ = 212,55
€)
Bruttolohn im
2. Lehrjahr
319,00 €
./. 102,45
€ =
216,55 €)> bar
netto
Bruttolohn im
3. Lehrjahr
324,00 €
./. 102,45
€ =
221,55
€)
3.
Auszubildende nimmt nur das Mittagessen an 15 Tagen in Anspruch
Bruttolohn im 1.
Lehrjahr 315,00
€ ./.
40,05
€ = 274,95
€)
Bruttolohn im
2. Lehrjahr
319,00 €
./. 40,05
€ = 278,95
€)> bar netto
Bruttolohn im
3. Lehrjahr
324,00 €
./. 40,05
€ =
283,95
€)
===========================================================
Allgemeine
Hinweise für den Betrieb:
Sozialversicherungssätze
2006
-
Krankenkasse (Bsp. AOK
Rheinl.-Pfalz) 13,3 %
-
Rentenversicherung
19,5
%
-
Arbeitslosenversicherung
6,5 %
-
Pflegeversicherung
1,7 %
Zuschlag für Kinderlose
0,25 %
Geringverdienergrenze
325,--€
Bei den
empfohlenen Vergütungssätzen - unterhalb der Geringverdienergrenze - zahlt der
Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 %; bei höherem Bruttolohn
sind letztlich die Gesamtkosten für den Betrieb höher, ohne dass die
Auszubildenden wesentlich davon profitieren.
Bei
einer Vergütung unter 400,00 €/Monat,
zahlen Auszubildende im elterlichen Betrieb neben dem Beitrag in die allgemeine
Rentenversicherung auch einen Beitrag in die landwirtschaftliche Alterskasse.
Aus diesem Grund empfehlen wir die Beratung der Kreisgeschäftsstellen des
Bauern- und Winzerverbandes in Anspruch zu nehmen.
Hinweis
zur Berufsausbildungsbeihilfe:
Auszubildende,
die während der Ausbildung außerhalb ihres Elternhauses untergebracht sind, können
eine Berufsausbildungsbeihilfe beim Arbeitsamt beantragen.
Für
Antragstellung und Rückfragen wenden sich die Betroffenen an die örtlich zuständige
Arbeitsagentur.