Pferdewirtprüfung

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Empfohlene Vergütungssätze 2006

für landwirtschaftliche Ausbildungsberufe, für die kein Tarifvertrag vereinbart wurde :

Landwirt, Winzer, Tierwirt, Pferdewirt, Fischwirt,

Revierjäger, Hauswirtschafterin, Fachkraft Agrarservice

 

 

Als monatliche Gesamtvergütung wird empfohlen:

 

im        1.   Ausbildungsjahr            315,00 €

im        2.   Ausbildungsjahr            319,00 €

im        3.   Ausbildungsjahr            324,00 €

 

Bei auf zwei Jahre verkürzter Ausbildungszeit gelten die vorstehend für das 2. und 3. Ausbildungsjahr empfohlenen Vergütungen.

 

Sachbezugswerte 2011 gemäß der Sozialversicherungsentgeldverordnung

Der Sachbezugswert für freie Verpflegung beträgt bundeseinheitlich 217 € monatlich. Dieser Wert gilt auch für Jugendliche und Auszubildende.

  Frühstück Mittagessen Abendessen Gesamt 
monatlich 47,00 € 85,00 €   85,00 € 217,00 €
kalendertäglich 1,57 € 2,83 € 2,83 € 7,23 €

Wird die Verpflegung nicht in Anspruch genommen (Krankheit, Berufsschule, Urlaub, Deula, usw.) ist der jeweilige Betrag auszuzahlen.
   
Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt bundeseinheitlich 206 € monatlich. Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte. Diese ergeben sich aus § Sozialversicherungsentgeltverordnung: Azubis -15%, dies bedeutet: 

Freie Unterkunft für Azubis: 175,10 EURO monatlich oder kalendertäglich 5,84.  

Wenn einem Azubi freie Verpflegung und freie Unterkunft gewährt werden, dann darf ihm dafür 392,10 EURO vom Netto-Lohn abgezogen werden.

Allgemeine Hinweise für den Betrieb:

 

Sozialversicherungssätze 2006                      

-  Krankenkasse  (Bsp. AOK Rheinl.-Pfalz)  13,3 %                                      

-  Rentenversicherung                            19,5 %

-  Arbeitslosenversicherung                      6,5 % 

-  Pflegeversicherung                              1,7 %

   Zuschlag für Kinderlose      0,25 %

Geringverdienergrenze                            325,--€

 

 

Bei den empfohlenen Vergütungssätzen - unterhalb der Geringverdienergrenze - zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 %; bei höherem Bruttolohn sind letztlich die Gesamtkosten für den Betrieb höher, ohne dass die Auszubildenden wesentlich davon profitieren.

Bei einer Vergütung unter 400,00 €/Monat, zahlen Auszubildende im elterlichen Betrieb neben dem Beitrag in die allgemeine Rentenversicherung auch einen Beitrag in die landwirtschaftliche Alterskasse. Aus diesem Grund empfehlen wir die Beratung der Kreisgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes in Anspruch zu nehmen.

 

Hinweis zur Berufsausbildungsbeihilfe:

Auszubildende, die während der Ausbildung außerhalb ihres Elternhauses untergebracht sind, können eine Berufsausbildungsbeihilfe beim Arbeitsamt beantragen.

Für Antragstellung und Rückfragen wenden sich die Betroffenen an die örtlich zuständige Arbeitsagentur.