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Pferdewirtprüfung |
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Empfohlene Vergütungssätze 2006
für
landwirtschaftliche Ausbildungsberufe, für die kein Tarifvertrag vereinbart
wurde
Landwirt,
Winzer, Tierwirt, Pferdewirt, Fischwirt,
Revierjäger,
Hauswirtschafterin, Fachkraft Agrarservice
Als
monatliche Gesamtvergütung wird empfohlen:
im
1. Ausbildungsjahr 315,00
€
im
2. Ausbildungsjahr 319,00
€
im
3. Ausbildungsjahr 324,00
€
Bei auf
zwei Jahre verkürzter Ausbildungszeit gelten die vorstehend für das 2. und 3.
Ausbildungsjahr empfohlenen Vergütungen.
Sachbezugswerte 2011 gemäß der Sozialversicherungsentgeldverordnung
Der Sachbezugswert für freie Verpflegung beträgt bundeseinheitlich 217 € monatlich. Dieser Wert gilt auch für Jugendliche und Auszubildende.
| Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Gesamt | |
| monatlich | 47,00 € | 85,00 € | 85,00 € | 217,00 € |
| kalendertäglich | 1,57 € | 2,83 € | 2,83 € | 7,23 € |
Wird
die Verpflegung nicht in Anspruch genommen (Krankheit, Berufsschule, Urlaub,
Deula, usw.) ist der jeweilige Betrag auszuzahlen.
Der Sachbezugswert für
freie Unterkunft beträgt bundeseinheitlich 206 € monatlich. Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte. Diese ergeben sich aus §
Sozialversicherungsentgeltverordnung: Azubis -15%, dies bedeutet:
Freie Unterkunft für Azubis: 175,10 EURO monatlich oder kalendertäglich 5,84.
Wenn einem Azubi freie Verpflegung und freie Unterkunft gewährt werden, dann darf ihm dafür 392,10 EURO vom Netto-Lohn abgezogen werden.
Allgemeine
Hinweise für den Betrieb:
Sozialversicherungssätze
2006
-
Krankenkasse (Bsp. AOK
Rheinl.-Pfalz) 13,3 %
-
Rentenversicherung
19,5
%
-
Arbeitslosenversicherung
6,5 %
-
Pflegeversicherung
1,7 %
Zuschlag für Kinderlose
0,25 %
Geringverdienergrenze
325,--€
Bei den
empfohlenen Vergütungssätzen - unterhalb der Geringverdienergrenze - zahlt der
Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 %; bei höherem Bruttolohn
sind letztlich die Gesamtkosten für den Betrieb höher, ohne dass die
Auszubildenden wesentlich davon profitieren.
Bei
einer Vergütung unter 400,00 €/Monat,
zahlen Auszubildende im elterlichen Betrieb neben dem Beitrag in die allgemeine
Rentenversicherung auch einen Beitrag in die landwirtschaftliche Alterskasse.
Aus diesem Grund empfehlen wir die Beratung der Kreisgeschäftsstellen des
Bauern- und Winzerverbandes in Anspruch zu nehmen.
Hinweis
zur Berufsausbildungsbeihilfe:
Auszubildende,
die während der Ausbildung außerhalb ihres Elternhauses untergebracht sind, können
eine Berufsausbildungsbeihilfe beim Arbeitsamt beantragen.
Für
Antragstellung und Rückfragen wenden sich die Betroffenen an die örtlich zuständige
Arbeitsagentur.