Prüfungen
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Befreit Trainer B vom Reiten in der Prüfung? |
Yvonne |
31.08.10 |
Ich
habe Interesse an der Prüfung zum Pferdewirt (später vielleicht auch
Meisterprüfung)mit Schwerpunkt Reiten und dies als
„Seiteneinsteiger“. Seit 2002 arbeite ich auf unserem Reitbetrieb in
Vollzeit. Der Reitbetrieb gehört meinem Ehemann und mir und umfasst 40
Pferde (darunter Lehr-/ und Privatpferde), einen Reitschulbetrieb mit ca.
80 Schülern / Woche und Landwirtschaft. Ich bin seit Jahren mit allen
anfallenden Arbeiten vertraut und leite den Betrieb selbständig. Im Jahre
2003 habe ich mein Silbernes Reitabzeichen erworben und bin seit 2006 im
Besitz des Trainer-B-Scheines. Welche Möglichkeiten habe ich als
Seiteneinsteiger in meinem Fall um einen Bereiterschein zu erwerben? Müßte
ich trotz Trainerschein nochmals eine Prüfung im praktischen Reiten
absolvieren? Über
eine Antwort würde ich mich freuen! |
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Dietbert Arnold |
02.09.10 |
Selbstverständlich, liebe Yvonne, bekommst Du eine Antwort: Wer zur Prüfung zugelassen wird, bei Dir als Seiteneinsteigerin, macht die ganz normale Abschlussprüfung. Mit allen Teilen. Wie alle anderen Prüflinge auch. Eine Freistellung von Prüfungsteilen ist nicht möglich. Denke bitte daran, dass alle Amateurprüfungen nach Richtlinien FN und DOSB nichts mit der beruflichen Abschlussprüfung zu tun hat. Eine Anerkennung ist deshalb nicht möglich. Du musst der Zuständigen Stelle nachweisen, dass Du 4,5 Jahre hauptberuflich mit Pferden gearbeitet hast. Das geht über Lohnsteuerkarten oder Einkommensteuererklärungen. Was genau in Deinem Fall benötigt wird, sagt Dir die Zuständige Stelle. Also, hin da. |
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Quereinsteiger: 1,5 x 2 oder 3 Jahre? |
Franziska |
24.08.10 |
ich
habe schon das Forum durchgesucht, doch konnte ich dennoch keine genaue
Antwort auf meine Frage finden, daher doch nochmal ein neuer Eintrag.
(Sorry). |
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Dietbert Arnold |
02.09.10 |
Hallo Franziska, klare Antwort: Es gilt bei Quereinsteigern immer die reguläre Ausbildungszeit, also 1,5 x 3 Jahre = 4,5 Jahre. |
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Externenprüfung |
Lissy |
19.07.2010 |
Hallo! Ich
habe vor kurzem gehört das es möglich sein soll auch ohne 2-3 jährige
Lehre zur Prüfung zum Pferdewirt antreten zu können ist das richtig? Letztes
Jahr bin ich nach Frankreich ausgewandert und hier sind die Regelungen für
Reitunterrichtende sehr streng und man muss ein "Diplom" oder
eine staatlich annerkannte Ausbildung haben. Das kann aber auch eine
deutsche sein. Da meine französischen Sprachkenntnisse aber nicht
ausreichen um eine Zusatzausbildung oder gar eine Vollzeitausbildung zu
meistern ist jetzt die Frage ob ich als Quereinsteiger trotzdem zur
Pferdewirteprüfung zugelassen werden kann? Vielen
dank im Vorraus, und ein Lob für Ihr Engagement!! |
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Dietbert Arnold |
19.07.2010 |
Hallo Lissy, wie alle anderen auch, hast Du das Recht, gem. § 45.2 Berufsbildungsgesetz Deine Abschlussprüfung zu machen. Dazu gilt, dass Du die 2,5fache Zeit (immer 2,5xdrei Jahre) hauptberuflich im Beruf gearbeitet hast. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die sog. Zuständige Stelle. Wenn Du allerdings keinen Wohnsitz in Deutschland hast, dann kann ich Dir nicht sagen, wer für Dich zuständig ist und ob Du dann überhaupt eine Prüfung machen kannst. Frage mal bei Frau meng von der Zuständigen Stelle Bade- Württemberg. Die liegt ja in Deiner Nähe. Die hauptberufliche Tätigkeit musst Du natürlich komplett nachweisen. Sozialversicherung bezw. Einkommensteuererklärung bei Selbständigkeit. Dokumentierte Tätigkeiten im EU- Ausland sind kein Problem. Zu diesm Thema steht schon sehr viel hier im Forum, da bitte ich einfach mal zu blättern. Eines ist aber sicher, einfach und ohne Mühe wird dieser Weg zur Prüfung nicht. Rechne mal mit einem Jahr kontinuierlicher Vorbereitung. Dazu gehört auch WiSo und Mathe. Unterschätze das nicht. Zur Vorbereitung der Prüfung siehe einfach in den Service, da findest Du eine Literaturliste. |
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Schluss mit Chaos! |
T. |
30.06.2010 |
Hallo, ich
habe mich bereits durch soviele Internetseiten gewälzt, und leider immer
noch keine Befriedigende Antwort gefunden, deshalb versuche ich es nun
hier. Ich bin
23 und habe im August 2009 eine Ausbildung Schwerpunkt Trabrennfahren
begonnen, ich habe zwar nichts für den Trabrennsport übrig, aber da ich
Ortsgebunden bin, und das die einzige Möglichkeit war, habe ich dieses
Angebot angenommen, ich dachte durch die Liebe zum Pferd könnte ich über
den falschen Schwerpunkt hinwegsehen. Ich
störe mich nicht an einer 60/70 Stunden Woche, und auch nicht an den
vielen Wochenenddiensten, aber ich kann meinen Ausbilder nicht länger
ertragen, der meiner Meinung gar nicht mehr ausbilden dürfte, da er nach
einem schweren Unfall die Pferde kaum noch unterscheiden kann, Dienstags
nicht mehr weiß, was wir Montags gemacht haben, und auch seine
Behandlungsmethoden von kranken Pferden kann ich mit meiner moralischen
Einstellung nicht verbinden. Nun
kommt das nächste Problem, auf Grund einer unabdingbaren Operation, bin
ich seit einem halben Jahr im Krankenstand, die Zwischenprüfung steht vor
der Tür, mein Fuß ist noch immer nicht regeneriert, und der praktische
Teil ist für mich noch nicht zu schaffen. Allerdings habe ich von meinem
Arbeitgeber ohnehin seit 4 Monaten nichts mehr gehört, er hat lieber
versucht über Mitschüler etwas über mich und den Verlauf der Operation
zu erfahren, anstatt mich zu kontaktieren. Für
mich steht fest, dorthin will ich nicht zurück. Aber
nun die Frage, habe ich als Quereinsteiger eine Chance die Pfrüfung
Schwerpunkt Reiten abzulegen? Ich
habe von 02/2007 bis 07/2009 nebenbei in einem Stall gearbeitet und dann
die Ausbildung begonnen. Ich
habe leider nur das Reitabzeichen 4, da für anspruchsvollere Prüfungen
in meinem bisherigen Verein die Pferde fehlen. |
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Dietbert Arnold |
08.07.2010 |
Hallo T., wenn
Du Dir einmal selber Deinen Beitrag durchliest, dann wirst Du merken, dass
das alles auf Sand gebaut ist, was Du da gemacht hast. Du hast ja
überhaupt noch nicht annähernd eine Ausbildung bekommen und halbwegs
beendet. Denke bitte daran, dass die lange Zeit der Krankheit nicht zur
Ausbildung angerechnet wird. Wie kommst Du darauf, dass Du jetzt schon
eine Abschlussprüfung machen kannst. Never! Und eine Nebenbeiarbeit
zählt gar nicht. Ich gebe Dir jetzt einmal einen Rat, den Du beherzigen
kannst oder auch nicht: Beginne eine Ausbildung komplett neu in der
Fachrichtung, die Du wirklich möchtest. Aber: Lasse Dich von Deinen
Ärzten beraten, ob die Pferdewirtin überhaupt etwas für Dich ist. Und
dann ist da noch was: Das Reitabzeichen Kl. 4 sagt überhaupt nicht, ob Du
überhaupt genügend Talent hast, die Fachrichtung Reiten zu lernen. Lasse
Dich beraten, welche Fachrichtung für Dich richtig ist. |
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Wiso- Themen |
Lina |
05.06.2010 |
Hallo! |
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Dietbert Arnold |
06.06.2010 |
Hallo Lina, grundsätzlich ist alles von Belang, was direkt mit dem Beruf und mit Dir zu tun hat: Kaufrecht, Zahlungsverkehr, Futtermittelpreise, Mehrwertsteuer, Sozialversicherungen, Arbeitsvertrag, Gewerkschaft, Zinsen, Auktionsabrechnung, Kostenrechnung, z.B. Pensionspreis, Reitstunde, Beritt, Arbeitszeitgesetz, Unfallverhütung, Futtermittelvergleich (Preise), Grundgesetz, Tierschutz, Doping, Haftpflicht, Pferdehaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Straßenverkehrsordnung, Versicherungen. Also, es kommen nicht so abstrakte Sachen vor, wer den Bundespräsidenten wählt und was Konjunktur ist, sondern die ganz lebenspraktischen Dinge rund um den Beruf. |
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Mit Ausbinder in die Zwischenprüfung? |
Carmen |
04.06.2010 |
HEY ich
wollte mal fragen ob man in der zwischenprfg im SP Z+H ausgebunden reiten
darf und wenn ja mit was für ausbildern? MIT
FREUNDLICHEN GRÜßEN |
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Dietbert Arnold |
06.06.2010 |
Hallo Carmen, diese Frage kann Dir nur die Zuständige Stelle Deines Wohnortes beantworten, denn diese Dinge werden u.U. in jedem Bundesland anders gemacht. |
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Mit 400- Euro-Job zur Pferdewirtprüfung? |
Lena |
21.05.2010 |
Ich arbeite seit ca sechs Jahren ungelernt als Pferdewirtin Z+H auf 400 Euro Basis. Zusätzlich gebe ich im Verein Reitunterricht und leite eine Volti-Gruppe. Auf dem letzten Betrieb habe ich Hengste für die Körung vorbereitet. Jetzt würde ich gerne die Prüfung zum Pferdewirt ablegen, geht das? Leider sind meine Reitkenntnisse in Dressur und Springen nicht besonders gut (Dressur Kl. L) , da ich selbst Western reite. Ist es wie beim Reitabzeichen möglich auf das Springen zu verzichten und dafür eine höhere Dressur zu reiten? Muss ich in einen Betrieb mit Meister wechseln, für eine bessere Vorbereitung? Kann das auch ein annerkannter Westernbetrieb sein? |
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Dietbert Arnold |
21.05.2010 |
Hallo Lena, auch Du hast natürlich die Möglichkeit, Dich gem. § 45.2 BBiG zur Abschlussprüfung anzumelden. Das musst Du bei der für Dich (Wohnsitz) Zuständigen Stelle. Allerdings könnte es in Deinem Falle eng werden, da Du ja nur als 400EURO- Kraft gearbeitet hast. Das ist keine hauptberufliche Tätigkeit. Den Reitunterricht wirst Du wahrscheinlich auch nicht hauptberuflich gemacht haben. Wenn ja, müsstest Du sozialversicherungspflichtig gewesen sein. Übrigens ein Hinweis von mir: Jede Art von Reitunterricht, egal wie häufig, ist rentenversicherungspflichtig!!! Wenn Du den Reitunterricht in einem Verein gemacht hast, dann ist das eine Amateurtätigkeit, so z.B. als Trainer C. Die Prüfung als Pferdewirtin ist nicht verhandelbar! In der Verordnung steht drin, was Du tun musst und da gibt es keine Spielräume. Die Zuständige Stelle kann Dir genau sagen, was in welchem Bundesland genau praktisch auf und mit dem Pferd geprüft wird. Wenn Du Deine Zulassung vor dem 1.8.2010 bekommst, dann ist der Schwerpunkt noch Z&H. Ab 1.8.2010 kannst Du die neuen Fachrichtungen wählen. Das wäre z.B. Haltung&Service und auch Spezialreitweisen. Hier wäre Westernreiten möglich. Du solltest aber wissen, dass es sich beim Westernreiten vorrangig um die Ausbildung von Reitern und der Pferde handelt. Also analog dem Pferdewirt Reiten, nur eben westernmäßig. Was musst Du jetzt tun? Ganz einfach: Hin zur Zuständigen Stelle und dort mit dem Ausbildungsberater sprechen. Mal für alle: Was lernen wir aus Lenas Beitrag: Der 400-Euro-Job ist eine Sackgasse und Reitunterricht muss, außer im Verein als Trainer, immer rentenversichert werden. Egal wie hoch der Verdienst ist. Sonst ist das Hinterziehung von Sozialbeiträgen. Das ist u.U. strafbar und es drohen riesige Nachzahlungen! |
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Endlich die Abschlussprüfung nachholen |
Michaela |
18.05.2010 |
Hallo, ich
habe folgende Frage. Ich
habe 1990 eine Lehre als Pferdewirt Zucht und Haltung begonnen,doch im
letzten Jahr der Ausbildung abgerochen. Danach
habe ich aber weiter in anderen Betrieben als Pferdewirt gearbeitet und
dadurch weiterhin nachweisslich Arbeitserfahrung gesammelt und mich
somit für Es
ist also viel Zeit vergangen und bin mir nicht sicher wie ich das alles
anstellen soll. Wer kann mich über Lehrmaterial, evt. Prüfungsfragen
oder sonstiges informieren. Zudem
wird dann der Pferdewirt Zucht und Haltung ja mal Vergangenheit sein,weil
es ja bald Pferdehaltung und Service heisst. Was ändert sich? Wer
hat Erfahrung,wer hat auch seine Prüfung nachgeholt,wer kann mir Tipps
geben? |
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Dietbert Arnold |
19.05.2010 |
Hallo Michaela, ich finde es gut, dass Du noch doch die Berufsausbildung beenden möchtest. Eine hohe Qualifikation ist nach allen Untersuchungen der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. Wenn ich das richtig lese, dann hat die Zuständige Stelle Dich zur Abschlussprüfung zugelassen. Da muss ein Schreiben vorliegen. Wenn das so ist, dann bist Du noch vor der Neuordnung des Berufes Pferdewirt zur Prüfung zugelassen worden und machst auch noch die alte Prüfung, also Zucht&Haltung. So, wie Du die Prüfung kennst. Allerdings hast Du die Möglichkeit, nach dem 1.8.2010 auf Deinen Antrag hin die neue Prüfung zu machen, das wäre dann Haltung & Service oder auch Zucht. Über dies Anforderungen der neuen Verordnung kannst Du Dich hier informieren. Der Vorteil der neuen Verordnung ist für Auszubildende, dass ihr euch genau ansehen könnt, was in der Prüfung drankommen wird. Aber das kannst Du entscheiden, nach welcher Verordnung Du geprüft werden möchtest. Zur Vorbereitung auf die Prüfung findest Du hier jede Menge Hilfen: Literaturliste, Lern- CD, Formelsammlung, Leittexte, Trächtigkeitsplaner. Dann noch ein Tipp von mir: Bereite Dich systematisch auf die Prüfung vor. Z.B. jeden Tag eine Stunde. Ganz in aller Ruhe. Deine Zulassung hast Du, die verfällt so schnell nicht. Bitte kümmere Dich auch um Wirtschaft, Soziales und Gesetze, denn das ist auch Bestandteil der Prüfung und wiegt durchaus nicht als Nebenfach. |
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Was passiert, wenn die Prüfung nach Ausbildungsende stattfindet? |
Familie J. |
27.04.2010 |
Meine Tochter ist derzeit im 3. Lehrjahr zum Pferdewirt Schwerpunkt Reiten, Ausbildungsende 31.07.2010. Heute in der Berufsschule haben einige Schüler berichtet, daß sie bei der FN angerufen haben, um den konkreten Prüfungstermin zu erfahren und dabei die Auskunft erhalten haben, daß man mit so einem großen Prüfungsandrang nicht gerechnet hat, die Prüfungsdurchführung wahrscheinlich nicht bis Ende Juli schaffen wird und sich die Prüfungen daher bis September/Oktober hinziehen werden. Jetzt meine Frage, gibt es eine Bestimmung/Gesetz, welches die FN verpflichtet die Prüfungen bis zum 31.07 durchzuführen, auf das man sich berufen kann? Der Berufsschullehrer meinte, daß es hierzu etwas gibt und die FN nicht einfach den Prüfungstermin über den Juli hinaus verzögern kann. Denn damit würden ja auch bereits getätigte Bewerbungen hinfällig, da diese alle auf den Juli hinauslaufen und wer trägt den Verdienstausfall, denn nach erfolgreicher Prüfung (was wir natürlich hoffen:-)) würde ja spätestens ab August das normale Bereitergehalt bezahlt werden? Wie soll man sich in diesem Fall verhalten, an wen kann man sich wenden? Wie gesagt, da dies ein recht dringliches Problem ist, hoffe ich, daß Sie uns weiterhelfen können. |
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Dietbert Arnold |
28.04.2010 |
Liebe Familie J., ich möchte einmal versuchen, Licht in das Dunkel zu bringen. Schade, dass der Berufsschullehrer zwar meint, dass es da etwas gibt und dann aber selber für seine Schüler nicht nachschlägt. Aber dafür gibt es ja www.pferdewirtpruefung.de . 1. Für die Prüfungsdurchführung ist alleinig die Zuständige Stelle verantwortlich, nicht der private Verein FN. Richtig ist, dass die FN den Zuständigen Stellen angeboten hat, die Prüfungstermin- Verwaltung zu übernehmen. Damit ist aber die Zuständige Stelle dennoch in der Verantwortung bei der Prüfungsdurchführung. Wenn es also Informationsbedarf gibt, dann ist nur die Zuständige Stelle in Eurem Bundesland der kompetente Ansprechpartner. 2. Schon seit vielen Jahren haben sich die Zuständigen Stellen in Deutschland (außer Bayern) sowie der Berufsstand geeinigt, die Prüfungen im Schwerpunkt Reiten zentral in Deutschland an der Deutschen Reitschule durchzuführen. Da aber immer nur maximal 18 Auszubildende zur selben Zeit geprüft werden können, muss es eine breitere Verteilung rund um den eigentlichen Prüfungstermin kommen. Dass bedeutet, dass Auszubildende damit rechnen müssen, später, aber auch früher geprüft zu werden. 3. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Das wäre bei Euch der 31.07.10. Danach ist Eure Tochter nicht mehr Auszubildende. Sie kann dann machen, was sie möchte: neue Stelle antreten, Urlaub, Studium, ... . Falls der Betrieb sie bittet, doch zu bleiben, muss er Eurer Tochter einen Arbeitsvertrag vorlegen und auch entsprechend als Fachkraft bezahlen. 4. Im Berufsbildungsgesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass für Auszubildende die Abschlussprüfung (natürlich auch die Zwischenprüfung) gebührenfrei ist. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn die Abschlussprüfung nach dem Beenden der Ausbildungszeit stattfindet. 5. Wenn Ihr der Meinung seid, dass September/Oktober zu spät ist, dann bittet die Zuständige Stelle dringend darum, die Abschlussprüfung nicht nach hinten, sondern nach vorne zu legen. Also in den Mai/Juni zu legen. Das wollen natürlich einige Betriebe nicht, weil das Berufsbildungsgesetz ganz klar sagt: Wenn Azubis die Prüfung erfolgreich vor dem Ablauf der vertraglichen Ausbildungszeit ablegen, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe der bestandenen Prüfung des Prüfungsausschusses, also, wenn der Prüfungsvorsitzende die Hand schüttelt und gratuliert. Ab dann muss der Chef dann selber misten und die jungen Pferde reiten. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, dann müssen eigentlich genau so viele Azubis vorher und nachher geprüft werden. So ausgerüstet mit Infos solltet Ihr jetzt das Gespräch mit der Zuständigen Stelle suchen und mit denen klare Vereinbarungen treffen. Die Zuständige Stelle muss sich dann mit der FN als "Dienstleister" bei der Prüfung in Verbindung setzen. Ganz zum Schluss will ich noch einmal betonen, dass ich hier nur meine persönliche Meinung schreibe und es sich keinesfalls um eine Rechtsberatung handelt. |
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Wie auf die Externenprüfung vorbereiten? |
Michaela |
27.10.2010 |
ich
möchte gerne die Prüfung Pferdewirt in Zucht & Haltung machen. Ich
erfülle die Voraussetzungen zur Zulassung als Externe, frage mich aber,
was ich zur Prüfung können muss, d. h., wie ich mich am besten
vorbereite. Ich
habe schon seit mehreren Jahren einen eigenen kleinen Pensionsbetrieb und
auch schon mal das eine oder andere Fohlen gezüchtet, aber das ist ja nun
doch was anderes, wenn man plötzlich den Stoff von 3 Jahren Ausbildung
nachholen möchte. Ausserdem frage ich mich, ob ich bei der Prüfung auch
reiten muss, das ist nämlich nicht undbedingt meine Stärke... Welche
Quellen empfehlen Sie mir, bzw. gibt es im Netz die Möglichkeit, Prüfungsmaterial
zu dieser Abschlussprüfung zu erlangen? |
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Dietbert Arnold |
27.10.2010 |
Hallo Michaela, ob Du in der Tat zur Prüfung zugelassen wirst, entscheidet, das weisst Du aber, die Zuständige Stelle Deines Wohnortes. Übrigens auch nur die können Dir sagen, ob Du reiten musst oder nicht. Das ist überall in Deutschland verschieden. Weiterhin musst Du die Zuständige Stelle unbedingt fragen, ob Du die Prüfung nach alter oder neuer Verordnung machen musst. Ab 1.8. gilt die neue Verordnung. Die findest Du hier. Zucht&Haltung wird es dann nicht mehr geben, nur noch Haltung&Service oder Pferdezucht. Der Vorteil der neuen Verordnung ist sicher, dass genau beschrieben wird, was in der Prüfung auf Dich zukommen wird. Das finde ich fair. Für Dich wird es genau die selbe Prüfung werden, wie für alle anderen Azubis auch. Unterschätze bitte nicht, dass Du natürlich auch in der Theorie Fachwissen zeigen musst, also Fütterung, Gesundheitsvorsorge, Impfpläne, Anatomie, Beurteilung und Beschreibung und natürlich auch im Fachrechnen, der Gesetzeskunde, der Betriebswirtschaft, der Weidewirtschaft und der Sozialpolitik (Sozialversicherungen, usw.). Eine Literaturliste findest Du im >Service. Hilfreich ist auch die CD mit Arbeitsaufträgen sowie die Bearbeitung der Leittexte. |
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Quereinsteiger |
Claudia |
20.02.2010 |
Ich
habe die Leistungsklasse 3 in der Dressur durch Turniererfolge erlangt, |
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Dietbert Arnold |
23.02.2010 |
Hallo Claudia, für Dich kommt § 45.2 BBiG in Frage. Mit der 1,5fachen Zeit der regulären Ausbildungszeit kannst Du Dich zur Abschlussprüfung anmelden. Viele Details stehen hier schon im Forum, da bitte ich Dich doch einmal zu scrollen. Nach meiner Ansicht machst Du aber einen Denkfehler: Eine versicherungspflichtige Tätigkeit meint sozialversicherte Tätigkeit, also Lohnsteuerkarte oder aber Selbständigkeit mit entsprechender Einkommensteuererklärung. Die kannst Du aber nur haben, wenn das Finanzamt Deine Tätigkeit nicht als Hobby sieht. Aber selbstverständlich solltest Du es versuchen. Dafür alleine zuständig ist die sog. Zuständige Stelle Deines Erstwohnsitzes. Sprich mit denen. Wenn Du die überzeugst, wirst Du zur Prüfung zugelassen. |
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Prüfungsunterlagen abzugeben |
Ulla Uher-Hinterecker
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22.02.2010 |
im
Juni 2008 habe ich die Prüfung zur Pferdewirtin Zucht und Haltung als
Externe abgelegt. |
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Dietbert Arnold |
23.02.2010 |
Super, Du sprichst mir aus dem Herzen. Lernen kann richtig Spaß mache und bringt einen enorm weiter. Viele glauben es nicht, aber wir lernen für uns selber. Deine Zuschrift macht mir Freude und zeigt, dass sich meine Arbeit hier lohnt. Da macht es gar nichts, wenn ich diese Seite hier für lau betreue. |
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Wer nimmt die Prüfungen ab? |
Fabian Schmidt |
09.02.2010 |
Erstmal
schließe ich mich den vielen Meinungen an und möchte jetzt auch noch mal
sagen, das die Seite sehr gut ist, und ich schon viele antworten auf meine
Fragen gefunden habe, trotzdem habe ich aber noch zwei kleine Fragen, wo
ich noch keine Antwort gefunden habe. Einmal:
Wer nimmt die Prüfung ab? Der Ausbilder selber, ein anderer
Pferdewirtschaftsmeister oder eine andere Person? Und:
Ich stoße immer wieder auf den Begriff der Berufsschule, muss man dies
besuchen, wenn man eine Ausbildung zum Pferdewirt macht, wenn man Abitur
hat? |
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Dietbert Arnold |
18.02.2010 |
Hallo Fabian, die Prüfungen werden einer Prüfungsauaschuß abgenommen. Der wird von der Zuständigen Stelle berufen. In der Regel sind es Pferdewirtschaftsmeister und Berufsschullehrer. Der Ausschuss besteht paritätisch aus Arbeitgebern (Vorschlagsrecht Bauernverband), Arbeitnehmern (Vorschlagsrecht IG Bauen Agrar Umwelt) und Lehrern (Vorschlagsrecht Bildungsbehörden). Der eigene Ausbilder darf niemals seine eigenen Auszubildenden prüfen, auch wenn der Ausbilder als Prüfer benannt ist, denn das wäre gegen die Prüfungsordnung. Wenn Du mal im Service bei Berufsschulen nachsiehst, dann gibt es für jedes Bundesland ein eigenes Schulgesetz. Das regelt den Schulbesuch auch für Berufsschüler. In manchen Bundesländern müssen alle Azubis zur Berufsschule, in anderen nur die jüngeren Azubis, usw. Klicke auf den § und Du findest die Bestimmungen zu Deinem Bundesland (zuständig ist das Land, wo der Betrieb seinen Sitz hat). Ganz davon abgesehen hast Du das Recht, die Berufsschule zu besuchen. Das steht im Berufsbildungsgesetz. Ich rate Dir dringend zum Schulbesuch, denn dort wirst Du optimal auf die Prüfung vorbereitet. Gerade wenn im Sommer die neue Verordnung kommt, wird es ohne Berufsschulbesuch kaum möglich sein, eine ordentliche Prüfung zu bestehen. Ganz wesentlich ist auch der Kontakt zu anderen Azubis. Das solltest Du nicht unterschätzen. Sonst kannst Du Dich kaum selber einschätzen. |
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In drei jahren Pferdewirtin mit Externenprüfung? |
Kathrin Bunz |
01.02.2010 |
Ich
habe ein paar wichtige Fragen und hoffe Sie können mir weiterhelfen. |
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Dietbert Arnold |
05.02.2010 |
Hallo Kathrin, jetzt habe ich zeit für Dich. Eigentlich kenne ich Frau meng als sehr kompetente Ausbildungsberaterin. Dennoch ist das, was Du mir da schreibst, irgendwie nicht stimmig. Hast Du das falsch verstanden? Egal, wir dröseln das mal auf: 1. Das Berufsbildungsgesetz BBiG gilt für alle und der § 45.2 sagt klar, dass diejenigen, die eine Praxis im Pferdebruf hauptamzlich geleistet haben von mindestens 1,5fachen der regulären Ausbildungszeit, zur Prüfung zugelassen werden müssen. 2. Das bedeutet, Du musst 4,5 Jahre in der Praxis außerhalb einer Ausbildung im Pferdeberuf gearbeitet haben. 3. Zugelassen werden kannst Du erst, wenn Du diese Grundbedingungen erfüllst, also nach den drei 4,5 Jahren. Natürlich musst Du dann noch auf einen Prüfungstermin warten, dass darf und sollte aber nicht das Problem sein, denn wenn Du die Zulassung der Zuständigen Stelle erhalten hast, bist Du wie jede andere Ausbzubildende zu behandeln, die ihre Prüfung macht. Dass Du da immer von Ausbildungszeit sprichst, entspricht nnicht den Tatsachen. Du arbeitest in den 4,5 Jahren als Ungelernte in der Pferdewirtschaft. Diese Zeit musst Du steuerlich und sozialversichert nachweisen! Und nur so mal ein kleiner Tipp: Wenn Du unter 1.500 brutto im Monat verdienst, wirst Du später eine Rente unterhalb der Sozilhilfe bekommen. Also, passe auf, was Du in den 4,5 Jahren verdienst. DU bist nämlich keine Auszubildende! Du musst voll entlont werden. Wer da was anderes erzählt, sagt die unwahrheit und meint es schlecht mit Dir und gut für sicht. Ich würde meiner Tochter sagen, mache eine Ausbildung. Die beträgt nämlich nur zwei Jahre, wenn Du schon einen Berufsabschluss hast. Mensch, Kathrin, lasse Dich nicht vera. ...., mach eine Ausbildung. Alles andere ist Blödsinn. Ich glaube, jetzt weißt Du genau wie ich denke. Wer von uns beiden Recht hat. Keine Ahnung. Wirst Du in 20 jahren wissen. |
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Was ist, wenn ich als Externe durchfalle? |
Diana Achatz |
24.01.2010 |
Ich möchte mich noch ganz herzlich für die Beantwortung meiner letzten Frage bedanken. Ich habe die Zulassung zur Prüfung inzwischen erhalten und werde mich jetzt ganz intensiv auf's Lernen stürzen. Nach den Prüfungsaufgaben / Lösungen habe ich gefragt, damit ich mich besser zur Prüfung vorbereiten kann, aber da es das nicht gibt, wird's auch so gehen.... Ansonsten habe ich hier ja schon sehr viel hilfreiche Tipps gefunden. Nun frage ich mich aber, was passiert, falls man die Prüfung als Externe nicht schafft? Wann kann bzw. muss man die Prüfung wiederholen und wie geht man da vor? Ich nehme an, dass ich mich in dem Fall um die Wiederholungsprüfung sicher auch selber kümmern muss - mit welcher Zeitspanne ca. muss ich rechnen, bis die Prüfung wiederholt werden kann? |
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I |
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Dietbert Arnold |
29.01.2010 |
Hallo Diana, mit der Zulassung zur Prüfung als Externe bist Du ganz normale Prüfungskandidatin. Wie alle anderen auch. Falls Dir jetzt schon ein Prüfungstermin genannt wurde und der Dir zu früh liegt, dann kannst Du den auch nach hinten verschieben. Natürlich hast Du zwei Wiederholungsversuche und die Wiederholung kannst Du zum nächstmöglichen Zeitpunkt machen. Je nachdem, wie oft Prüfungen im Jahr sind. Das kann maximal ein halbes Jahr dauern. Allerdings entscheidest Du, wann Du wiederholen möchtest. Es könnte ja sein, dass Du doch noch mehr Zeit brauchst. Du kannst maximal zwei Jahre warten, solange bleiben Dir die bestandenen Noten erhalten. Kümmern und bezahlen musst Du Dich, Du hast ja keinen Ausbilder. Dein Ansprechpartner ist immer die Zuständige Stelle, die Dich zugelassen hat. Aber eigentlich solltest Du Dich doch jetzt nicht mit dem Durchfallen beschäftigen. Du willst doch bestehen! |
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Wer bezahlt eigentlich die Kosten der Zwischen- und Abschlussprüfung? |
n.n. |
19.01.2010 |
Hallo! Ich habe eine Frage bzgl. der Kostenübernahme für die Zwischenprüfung. Wer muß die Kosten für die Fahrt nach Warendorf bezahlen, Ausbilder oder Lehrling? MfG, ... |
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I |
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Dietbert Arnold |
22.01.2010 |
Manchmal frage ich mich tatsächlich, warum gerade solche Fragen aus Rheinland-Pfalz so häufig kommen. Um Dir eine ganz klare Antwort zu geben: Ja, der Betrieb muss. Gem. Berufsbildungsgesetz § 14 muss Dein Betrieb Dich zur Zwischen- und Abschlussprüfung schicken. Eine Kostenbeteiligung kann von Eltern und Auszubildenden nicht verlangt werden. Auch wenn das so vereinbart wurde, ist diese Vereinbarung nichtig. Teile der Zuständigen Stelle in Rheinland- Pfalz mit, dass Du aus finanziellen Gründen nicht zur Zwischenprüfung nach Warendorf fahren kannst. Die Zuständige Stelle muss reagieren, denn die dürfen Dich deshalb nicht von der Teilnahme der Zwischenprüfung abmelden. Dann muss die Zuständige Stelle bei Dir tätig werden, was denen in Rheinland- Pfalz bestimmt nicht so leicht von der Hand gehen wird. Wenn die Zuständige Stelle Dir keine Lösung anbietet, dann melde Dich wieder und Du solltest dann die Pferdewirtgewerkschaft IG BAU um HIlfe bitten. Klar, dass es besser wäre, wenn Du da jetzt schon Mitglied werden könntest. Übrigens: Wenn Du sagst, das ist Dir alles zu viel Trubel, dann bedenke bitte, dass da ja auch noch die Abschlussprüfung kommt. Und da reden wir über mindestens 1.000 EUR plus Fahrgeld! |
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Wo gibt es Prüfungsaufgaben? |
Diana |
07.01.2010 |
Hallo, zur Vorbereitung auf die Externenprüfung Pferdewirt Reiten sowie Zucht und Haltung suche ich ganz verzweifelt die Prüfungen der letzten Jahre sowie die entsprechenden Lösungen. Woher kann ich diese Unterlagen bekommen? Danke!!! |
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I |
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Dietbert Arnold |
12.01.2010 |
Hallo Diana, hier wird es zum Glück diese Unterlagen nicht geben. Eine Prüfung verlangt den Nachweis einer Beruflichen Handlungsfähigkeit und nicht von auswendig gelerntem Wissen. Mit der neuen Verordnung wird das noch deutlicher. In Prüfungen werden komplette, an der Praxis orientierte Arbeitsaufgaben verlangt und nicht Ankreuzfragen. Stelle Dir das etwa so vor wie die Arbeit mit den Leittexten oder der Lern- CD. |
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| Was muss ich zur Prüfung wissen? | Julia | 04.12.2009 |
Vielen
Dank für Ihre Hilfe bezüglich der erlaubten Hilfsmittel in der Theorie
bei der Abschlussprüfung Schwerpunkt Reiten! Da ich mich als
Quereinsteiger an keinen Pferdewirt oder Berufsschullehrer wenden kann,
muss ich Sie leider mit mehreren Fragen zur Theorie
"bombardieren": Muss ich die Schätzformel für Energie
wissen? (Wenn ja, wie lautet sie denn korrekt, da ich leider 2 Versionen
gefunden habe) Muss ich eine Sinnenprüfung (Heu/Hafer)
vorführen, oder nur schriftlich erklären können? Muss ich eine Zahnaltersbestimmung am Pferd durchführen, oder auch hier nur schriftlich den Zahnwechsel (die Zahnveränderung) erklären können?
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| Dietbert Arnold | 07.12.2009 | Hallo
Julia, da die Frage sicher auch andere Azubis interessiert sage ich
zunächst einmal ganz deutlich, dass es hier nur um den Schwerpunkt Reiten
geht und dieses nur bis zum 1.8.2010 gilt. Dann werden nämlich die Karten
ganz neu gemischt, denn es gilt dann mit ganz großer Wahrscheinlichkeit
die neue Verordnung zum Beruf Pferdewirt.
Mischfutter musst Du nicht berechnen können, entsprechend benötigst Du nicht auswendig die Formel zur Energieberechnung. So eine Formel würde man in einer Prüfung, wenn es gewünscht wäre, immer zur Verfügung stellen. Du kannst davon ausgehen, dass die Formel bei Meyer/ Coenen richtig ist. Die Sinnenprüfung ist beim Reiten derzeit noch eine theoretische Prüfung, also schriftlich. Auf der Stallgasse musst Du schon damit rechnen, dass Du das Alter eines Pferdes bestimmen musst. Das ist eine ganz praktische Aufgabe, wenn es darum geht, ein Pferd zweifelsfrei zu identifizieren. Ob Du nun gerade diese Aufgabe bekommst, kann ich Dir nicht vorhersagen. Und wie gesagt, alles was hier steht gilt nur bis zum 1.8.2010. Rechtzeitig im Frühjahr gibt es dann mehr Infos. Und löcher, Julia, tust Du nicht. Keine Angst. |
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| Fachrichtung Westernreiten | heide | 24.11.2009 | hallo ich möchte
die pferdewirtprüfung ablegen durch den quereinstieg, nun bin ich
westernreiter, ich weiß das es einen pferdewirt richtung westernreiten
seit ein paar jahren gibt aber gibt es das nur richtung zucht und haltung
oder auch speziell westernreiten-reiten?
was erwarten mich dann für praktische/schriftliche prüfungen? würde mich sehr über infos freuen |
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| Dietbert Arnold | 25.11.2009 | Hallo
Heide,
bisher konntest Du nur Zucht & Haltung ablegen, wenn Du in einem Western- Betrieb gearbeitet hast. Ab Sommer 2010 8zu 99%) hast Du die Chance, die Prüfung gem. § 45.2 in der Fachrichtung Spezialreitweisen (Westernreiten) zu machen. Die genauen Prüfungsbedingungen kann ich Dir noch nicht sagen, die sind noch nicht entschieden. Sicher ist wohl, dass Du Westernpferde arbeiten und ausbilden musst, in ca. drei Kerndisziplinen. Da musst Du noch ein wenig warten, im Frühjahr steht das alles genau fest. Eines ist aber sicher: Du benötigst 4,5 Jahre hauptberufliche (= Sozialversicherungspflichtig!) Arbeit, um zur Außenseiterprüfung zugelassen zu werden. Frage erst mal die Zuständige Stelle Deines Wohnortes, ob die Dich generell zur Prüfung zulassen werden. |
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| Schwerpunkt Reiten anhängen? | Nadine | 22.11.2009 | Hallo
Ich habe bereits eine abgeschlossene ausbildung als pferdewirtin Z&H und bin jetzt als bereiter angestellt. Da ich ja schon eine abgeschlossene ausbildung habe muss ich wohl laut berufsschule nur 1 œ jahre in dem beruf arbeiten. Aber wann und wie melde ich mich zur abschlussprüfung an??ich habe am 1.8.09 als bereiter angefangen. Vielen dank schon mal für ihre antwort |
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| Dietbert Arnold | 23.11.2009 | Hallo
Nadine,
ich nehme einmal an, dass Du auch noch den Abschluss Pferdewirt Reiten machen möchtest. Zuständig, das sagt schon der name, ist immer die Zuständige Stelle Deines Wohnsitzes. Das ist entweder eine Landwirtschaftskammer oder ein Regierungspräsidium. Die Anschriften findest Du hier. Du hast mehrere Möglichkeiten zur Qualifikation: 1. Du schließt nach der Ausbiildung Z&H noch eine zweite einjährige Ausbildung Reiten an. Dann bist Du wieder Azubi und bekommst entsprechend wenig bezahlt. Auch darf diese Ausbildung natürlich nur in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb Reiten stattfinden. 2. Du arbeitest ganz normal jetzt weiter. Ganz wichtig: Es muss sozialversicherungspflichtig sein! So mit Krankenkasse, Steuern, usw.. Dann kannst Du Dich gem. § 45.2 nach der 1,5fachen Ausbildungszeit, also 4,5 Jahren zur externen Prüfung anmelden und bist, wenn Du bestehts, Pferdewirtin im Reiten. 3. Du lässt das mit dem Abschluss Reiten und machst nach zweijähriger Praxis (1.8.2011) direkt Deinen Meister. Die Fachrichtung kannst Du Dir aussuchen, denn jeder Pferdewirt kann jeden Meister im Pferdewirt machen! Die Zeit bis 2011 solltest Du nutzen, Dich schon einmal entsprechend vorzubereiten. Da bietet die Deutsche Reitschule Kurse an. Auch werden die Dich persönlich beraten, wenn Du einmal dort vorsprichst (vorher Termin erfragen). Auch die Bundesvereinigung der Berufsreiter hilft Dir weiter. Auch hier gilt: Die zwei Jahre Praxis müssen sozialversichert gewesen sein. Ansonsten kannst Du bei vollem Gehalt arbeiten. Du wirst nicht wieder Azubi und kletterst gleich eine Stufe höher. Das ist doch was, oder? Aber Achtung: Ab 1.8.2010 wird es zu 99% eine neue Pferdewirt und Pferdewirtschaftsmeisterverordnung geben. Eines ist schon sicher, der Ablauf der Pferdewirtschaftsmeisterprüfung wird sich grundlegend ändern. Nicht allerdings derMeister und seine Chancen für Dich. Will sagen, nicht alles was ehemalige meisterschüler Dir vielleicht berichten muss noch stimmen und da die Meisterverordnung noch nicht begonnen wurde, solltest Du Dich ständig informieren, was denn gilt. Und noch so ein kleiner Tipp: Nach dem Meister hast Du das Recht zu studieren! Du hast die Hochschulreife! |
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| Welche Hilfsmittel benötige ich zur Prüfung? | Julia | 01.11.2009 |
Herzlichen Dank für diese Website! Als
Quereinsteiger ohne Möglichkeit zum Besuch einer Berufsschule bekomme
ich hier wichtige Informationen! Nun meine Frage:
Welche Hilfsmittel sind in dem
theoretischen Teil der Abschlussprüfung (ich mache im April 2010
meine Abschlussprüfung zum Pferdewirt Schwerpunkt Reiten) erlaubt?
Neben dem Taschenrechner würde mir Ihre Formelsammlung sowie eine
Tabelle zur Futterrationsberechnung helfen. Ist das erlaubt? Wenn ja,
wie komme ich an eine entsprechende Tabelle zur Rationsberechnung?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe
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| Dietbert Arnold | 02.11.2009 | Hallo
Julia,
Du bringst zur schriftlichen Prüfung auf jeden Fall mehrere funktionierende Schreibgeräte (Kugelschreiber oder Ähnliches), einen nicht programmierbaren Taschenrechner sowie ein 30 cm Lineal mit. Bitte nicht mit dem Telefon rechnen!!! Alle anderen Hilfsmittel, bekommst Du vom Prüfungsausschuss. Bitte habe keine Angst, dass Du irgendwelche Futtermittel von den Inhaltsstoffen her kennen musst. Wenn deren Werte benötigt werden, dann bekommst Du sie gestellt. Die wichtigsten Formeln des Rechnens (Flächen und Körper) musst Du allerdings parat haben. Auch ohne Formelsammlung. Dazu gehört auch die Kenntnis, was 1 Hektoliter, 1 Dezitonne, 1 Hektar, usw. ist. Eine Formelsammlung findest Du ja hier. Aber die hast Du ja sicher schon gefunden. |
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| Jamy | 26.10.2009 |
Hallo,
Ich habe eine Lehre gemacht zum
Pferdwirt Schwerpunkt Reiten. Ein Jahr war ich in einem Reiterverein und
musste dann nach einem Jahr den Betriebwechseln da mein Ausbilder den
Betrieb verlassen hat und der Verein keinen Meister mehr einstellen
wollte. Mit einem Nahtlosen Übergang könnte ich in einem anderen
Betrieb weiter machen. Dort gab es aber einige Probleme. Um etwas
genauer zu werden ich wurde durch einen rohen vierjährigen verletzt und
musste zum Arzt. Daraufhin bin ich dann „gegangen worden“. Also mit
beiderseitigem Einverständis. Dazu muss ich sagen das ich eigentlich
Lehrzeitverkürzung hatte und so zu sagen kurz vor der Zwischenprüfung
abbrechen musste. Danach durfte ich in einem anderen
Reitclub ein „Praktikum“ machen und nun bin ich dort angestellt als
Pferdewirt. |
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| Dietbert Arnold | 01.11.2009 | Hallo Jamy,
ich habe Dich nicht vergessen. Leider hatte ich mit meinem Computer zu kämpfen und konnte nicht an Deinen Fragetext ran. Jetzt ist aber alles gut und gerne versuche ich eine Antwort: Einfach nur zur Klarstellung, Du hast Deine Ausbildung vor der Zwischenprüfung abgebrochen und arbeitest jetzt als ungelernte Arbeiterin in einem Reitclub. Du möchtest jetzt also die Abschlussprüfung machen. Da stellt sich natürlich die Frage, ob Du nicht einfach Dir einen neuen Ausbildungsbetrieb suchst und dann wie jede andere auch Deine Prüfung machst. Die vorhergehenden Ausbildungszeiten werden natürlich anerkannt. Du sagst, Du möchtest als Externe die Prüfung machen. Dazu musst Du bei der Zuständigen Stelle einen Antrag stellen, bei der Du Deinen Wohnsitz gemeldet hast. Natürlich werden die Dich fragen, warum Du nicht ganz normal lernst. Darauf solltest Du eine plausible Antwort haben. Ich denke, es wird keine Schwierigkeiten geben, Deine bisherige Ausbildung anerkannt zu bekommen. Bei dem Praktikum wird es schon kritischer, denn da fehlt der Nachweis der Sozialversicherung wahrscheinlich. Wenn Deine jetzige Stelle ganz regulär bezahlt wird (Steuerkarte!), wird diese Zeit auf die 1,5fache Zeit angerechnet. Da hilft alles nichts, DU musst zur Zuständigen Stelle und mit denen eine Lösung suchen. |
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| Reitabzeichen für Quereinstieg notwendig? | Linda | 12.10.2009 | Hallo!
Wie ist das eig., wenn ich als "Quereinsteiger" die Prüfung zum PW machen möchte, muß ich dann das "große Reitabzeichen" bereits abgelegt haben oder ist das egal für die Zulassung? |
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| Dietbert Arnold | 16.10.2009 | Für den Quereinstieg gem. § 45.2 Berufsbildungsgesetz ist es in aller Regel völlig egal, welches Reitabzeichen Du hast. Du musst die hauptberufliche Tätigkeit in der geforderten Zeit nachweisen. Dazu steht hier im Forum schon ganz viel. | |
| I | |||
| Studieren und Pferdewirt lernen? | Moritz | 18.09.2009 |
Ich möchte gerne etwas zum Quereinstieg
erfahren, das mir trotz mehrfachen Lesens des äußerst gelungenen
Forums noch nicht beantwortet ist:
Momentan studiere ich BWL (FH) im 3.
Semester in München und reite (manchmal longieren) seit
Studienbeginn parallel bei einem Pferdewirtschaftsmeister in Bayern am
Tag 4-6 Pferde. Das mache ich freiwillig ohne Bezahlung und habe sehr
viel Freude dabei. Nach dem Studium möchte ich die Pferdewirt-Reiten Prüfung
machen (falls Sie jetzt sagen: Um Gottes Willen, reiten Sie nebenher,
aber machen Sie was betriebswirtschaftliches - das habe ich auch vor,
aber ich möchte beides später beruflich verknüpfen und dafür meine
Qualifikation als Bereiter einbringen können).
Als Quereinsteiger bräuchte ich die
1,5-fache Ausbildungszeit. Wären das bei mir 3 Jahre (1,5x2) oder 4,5
Jahre (1,5x3)? Mein Meister sagte zudem, dass man als Angestellter eines
Meisters evtl. nur 3 Jahre bis zum Quereinstieg benötige. Ist das
richtig?
Nach dem Bachelor (2011) - also nach 3-jähriger
Mitarbeit im Beritt würde ich - wenn erforderlich - auch noch einen
Zeitraum Vollzeit-Mitarbeit beim Meister+im Stall dranhängen, z.B. ein
halbes Jahr.
Was soll ich Ihrer Meinung nach tun, um
den Quereinstieg machen zu dürfen? Wenn nötig, würde ich auch in der
Zwischenzeit schonmal den Trainer C/B machen oder mich zur Zwischenprüfung
vorstellen, oder weitere Voraussetzungen erbringen.
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| Dietbert Arnold | 18.09.2009 | Hallo
Moritz,
zunächst einmal zur Sache: Du möchtest gem. § 45.2 Berufsbildungsgesetz zur Abschlussprüfung im Beruf Pferdewirt zugelassen werden. Das ist Dein gutes Recht. Mit diesem § 45.2 soll Außenseitern des Berufes, die nicht Azubis waren, die Möglichkeit gegeben werden sich mit einem Ausbildungsabschluss zu qualifizieren. Du hast also die Möglichkeit, die berufliche Handlungsfähigkeit dem Prüfungsausschuss nachzuweisen. Du liest also, es geht um berufliche Handlungsfähigkeit, die Du in der 1,5fachen Zeit in dem Beruf Pferdewirt erworben haben musst. Von beruflicher Handlungsfähigkeit ist bei Dir aber wohl nicht auszugehen, denn Du warst in der Zeit Student und Freizeitreiter. Folglich fehlt Dir die berufliche Tätigkeit für die 4,5 Jahre. Berufliche Tätigkeit wird eben immer mit einer Lohnsteuerkarte bzw. bei Selbständigkeit mit Steuererklärung nachgewiesen. Das kannst Du nicht, denn berufliche Tätigkeit und der Status Student schließt sich aus. Du solltest auch vorsichtig sein, zu argumentieren Du warst Student und Berufstätiger. Das hätte riesige Auswirkungen auf Sozialversicherungsbeiträge, Steuer, Bafög, Kindergeld, subventionierte Fahrkarte, Mensa, usw. Ob Dein Trainer Meister ist oder nicht, spielt für den § 45.2 überhaupt keine Rolle. Der argumentiert übrigens komisch, denn Du schreibst, er meint, die Anstellung (!?, ich denke Du reitest als Amateur?) bei einem Meister kürzt die Berufstätigkeit ab. Kriterium ist berufliche Tätigkeit und 1,5 x Ausbildungszeit. Die beträgt immer 3 x 1,5, auch wenn z.B. Abiturienten oder Fachabiturienten nur 2 Jahre lernen. Ein Uniabschluss hilft Dir in dieser Situation überhaupt nicht. Auf die berufliche Tätigkeit angerechnet werden können nur vorherige Ausbildungen in einem einschlägigen Beruf, wie z.B. Tierwirt, Landwirt, usw.. Die Entscheidung, ob Du gem. § 45.2 zugelassen wirst, trifft immer die Zuständige Stelle Deines Wohnsitzes. Hat die Zuständige Stelle Zweifel, wird der Prüfungsausschuss endgültig entscheiden. Deshalb kann ich Dir nur raten, Dich reiterlich im Amateurbereich zu qualifizieren. Trainer, usw. Das aber wird nicht auf die 4,5 Jahre angerechnet! Du kannst rechtlich nicht arbeiten und studieren! Ein Studentenjob ist übrigens keine Berufstätigkeit! Lieber Moritz, denke bitte daran, dass ich Dir hier nur meine persönliche Meinung als Nicht- Jurist schreibe und das letzte Wort immer die Zuständige Stelle hat. Das hier ist nicht eine Rechtsberatung, darauf muss ich Dich hinweisen. Meinst Du, das das jetzt alles klarer für Dich geworden ist? Sonst melde Dich noch mal. |
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| Kurz vor der Prüfung noch wechseln? | n.n. | 10.09.2009 |
Ich mache gerade eine Ausbildung zur
Pferdewirtin Schwerpunkt Reiten und bin schon im 3. Lehrjahr.
Seit einiger Zeit bin ich sehr, sehr unzufrieden mit den Abläufen in meinem Ausbildungsbetrieb und denke deshalb darüber nach, den Ausbildungsbestrieb, trotz der nur noch kurzen verbleibenden Zeit, zu wechseln!
Jetzt meine Fragen an sie: ist es überhaupt
möglich ca 6 Monate vor Ablauf der Ausbildung den Betrieb zu wechseln
und dort die Ausbildung ohne Verlängerung weiterzuführen? Wie stehen
meine Chancen überhaupt einen Betrieb zu finden, der mich für so kurze
Zeit übernimmt?
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| I | |||
| Dietbert Arnold | 10.09.2009 | Das ist ein
kniffelieges Thema. Grundsätzlich kannst Du eine Ausbildung nach der
Probezeit nur beenden, wenn Du entweder gute Gründe (Verstoß gegen die
Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes bzw. Ausbildungsvertrag) hast oder
Du Dich mit dem Ausbilder auf eine Auflösung des Vertrages gemeinsam,
schriftlich einigst (= Aufhebungsvertrag).
Natürlich ist es relativ schwer, einen neuen Ausbildungsbetrieb zu finden, denn der hat natürlich Angst davor, dass im Falle von schlechten Prüfungsergebnissen er damit in Verbindung gebracht wird. Ja, und dann ist da noch die "Kleinigkeit" der Prüfungsgebühr, die im Reiten schon mal locker mit dem Lehrgang 1.000 EUR beträgt. Kannst Du Dir jetzt ja vorstellen, dass ein neuer "Kurzzeitausbilder" dazu eigentlich kaum Interesse hat. Die wirkliche Frage ist, warum Du so dringend wechseln möchtest/musst? Liegen erhebliche Gründe vor, dann kannst Du den alten Ausbilder schadenersatzpflichtig machen. Weiterhin wird Dir die Zuständige Stelle, denen Du Deine Situation ungeschminkt vortragen solltest, beim Vorliegen ernsthafter Gründe auch mit einem Sonderweg helfen. Ansonsten kann ich Dir nur raten, Dich im Einzelfall auch rechtlich beraten zu lassen. Das tun die Spezialisten der Pferdewirtgewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt, wenn Du dort Mitglied wirst. Die Rechtsberatung ist dann kostenlos und notfalls auch der Weg zum Gericht. Oft hilft es auch schon, wenn ein Rechtsschutzvertreter der Gewerkschaft mit Dir zusammen zur Zuständigen Stelle geht. Dann bist Du nicht so hilflos. Hilft Dir das erst einmal weiter? |
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| I | |||
| Wann endet die Ausbildungszeit? | n.n. | 24.08.2009 | Sehr
geehrter Herr Arnold,
meine Mitauszubildende und ich haben am 27.08.2009 Prüfung im Schwerpunkt Zucht und Haltung. Unsere Chefs möchten, dass wir bis Ende des Monats arbeiten schließlich würden wir ja auch den ganzen Monat bezahlt bekommen. Im Ausbildungsvertrag steht jedoch eindeutig dass der Ausbildungsvertrag mit Abschluß der Prüfung zu Ende ist. Ein Gespräch mit dem Chef gab keine Lösung. Was tun? |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 24.08.2009 | Leider hat
Euer Ausbilder nicht genau genug bei der Meisterprüfung die rechtlichen
Grundlagen gelernt! 5! Setzen!
Das Berufsausbildungsgesetz ist eindeutig. § 21 sagt: Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Das ist das Enddatum im Ausbildungsvertrag. Egal, ob die Prüfung schon statt fand. Weiter heißt es: Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Also, wenn Dir der Prüfungsvorsitzende die Hand schüttelt, bist Du frei! Will Dein Chef, dass Du wieder kommst, muss er Dich fragen, Du zustimmen und er muss Dich natürlich als Pferdewirtin bezahlen. Nie unter 7,50 brutto solltest Du akzeptieren, sonst bekommst Du später kaum Rente!
So, jetzt weißt Du, was Du tun kannst und was Dein Ausbilder nicht tun darf. Wenn Du nicht zurück möchtest, dann tue es auch nicht. Keine Angst. Gesetze gelten, auch wenn Pferdewirte es nicht wahrhaben wollen, auch in Reitanlagen. |
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| I | |||
| Zwischenprüfung für alle gleich? | n.n. | 16.07.2009 |
Hallo!
Ich
bin im Forum bis jetzt leider nicht fündig geworden.
Ich
mache momentan eine Bereiterlehre, allerdings mit Lehrzeitverkürzung
auf zwei Jahre. Im Oktober soll die Zwischenprüfung stattfinden. Meine
Frage: bezieht sich der da geprüfte Stoff auf das erste Lehrjahr, also
das welches ich "verpasst" habe oder auf mein erstes Lehrjahr,
also das formale zweite? Da die Antworten verschiedener Personen dabei
auseinander gehen, bedanke ich mich nun schon mal im Voraus für Ihre
Antwort.
Mit
freundlichen Grüßen
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| I | |||
| Dietbert Arnold | 17.06.2009 | Hallo,
die ZP ist für alle gleich, egal, ob Du zwei oder drei Jahre lernst. Der Stoff bezieht sich auf das erste und zweite Ausbildungsjahr. Das gilt für die praktische als auch theoretische Prüfung. Die Inhalte stehen in der Verordnung zum Pferdewirt. |
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| I | |||
| Praktikantin in Italien. Externenprüfung möglich? | Mirjam Preuss | 15.07.2009 |
Hallo,
erstmal
ist zu sagen, dass diese Seite wirklich sehr gelungen und informativ
ist.
Nun
eine kurze Frage: Ich bin 23 Jahre alt, habe den Trainer
B/Leistungssport, LK 3 Dressur und Springen (auch Abitur).
Seit
4 Jahren, nachdem ich 8 Monate lang im Dressurstall xxx unter widrigsten
Bedingungen (durfte nicht in die Berufsschule, 12-13 Stunden am Tag 7
Tage die Woche etc.) als Azubi/Reiten angestellt war, lebe ich in
Italien, da meine Familie ausgewandert ist. Dort bin ich in einem
internationalen Turnierstall als Bereiterin und Reitlehrerin tätig.
Da
es in Italien leider oftmals sehr schwierig ist "angemeldet"
zu arbeiten, sind mir für diese Zeit nur Praktikumsbescheinigungen
ausgestellt worden.
Ist
es Ihrer Meinung nach möglich so zur Externen-Prüfung zugelassen zu
werden?
Wenn
nicht würde das für mich heißen, dass ich mich schleunigst selbstständig
machen und nocheinmal 4,5 Jahre warten muss?
Über
Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen,
Vielen
Dank und liebe Grüße,
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| I | |||
| Dietbert Arnold | 17.07.2009 | Hallo
Mirjam,
schwierige Frage und komplizierte Antwort. Grundsätzlich kannst Du hier in Deutschland die Prüfung gem. § 45.2 Berufsbildungsgesetz machen. Die Zeit der misslungenen Berufsausbildung in diesem Superstall wird Dir normalerweise angerechnet. Das Abi reduziert die 4,5 Jahre nicht. Das Problem, Du siehst es ja auch, sind die Praktika- Bescheinigungen, die die berufliche Handlungsfähigkeit nachweisen sollen. Das ist auf jeden Fall eine Ermessenfrage der Zuständigen Stelle. Welche Zuständige Stelle? Du hast ja sicher den ersten Wohnsitz in Italien. Zuständig wäre die Zuständige Stelle in einem Deutschen Bundesland, wo Dein 1. Wohnsitz wäre. Also ich würde es einmal in Bayern oder Baden- Württemberg probieren. Jetzt siehst Du einmal, dass diese Praktika eigentlich nicht weiterhelfen, denn Praktikantenbescheinigungen sind oft auch Gefälligkeitspapiere, die guten Kunden gerne mal ausgestellt werden. Hast Du Dir eigentlich einmal überlegt, wenn etwas passiert? Wer bezahlt dann? Klar sein muss Dir auch, dass Du null Rente erwirbst. Im Alter könnte das ein Desaster werden. 400 EURO von der Bagis. Mein Rat: Diskutiere das mit der Zuständigen Stelle in BW oder Bay. Gehe immer davon aus, dass das eine Ermessensentscheidung ist und Ihr euch vernünftig einigen müsst. Egal, wie die Antwort dann ausfällt. Lasse Dich beraten, Du solltest nicht mit Forderungen kommen. Ein schlechtes Verhandlungsklima hilft Dir sicher nicht weiter. Ja, so würde ich das machen. |
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| I | |||
| Statuten Stensbeck und Graf- Lehndorff- Plakette | Veronika Roccor | 27.06.2009 |
Ich
habe im Forum gesucht, aber leider nichts gefunden. Ich habe meine
Zwischenprüfung im Schwerpunkt Zucht und Haltung mit einer
Durchschnittnote von 1,7 absolviert.
Somit
rückt die Graf von Lehndorff Plakette für mich in Greifbare nähe.
Wissen
Sie näheres über die Voraussetzungen? (z. Bsp in keinem Fach
schlechter als 2.0 o. ä...)
Vielen
Dank für Ihre Antwort!
Mit
freundlichen Grüßen
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| I | |||
| Dietbert Arnold | 29.06.2009 | Hallo
Veronika,
ich habe mir mal die Statuten von der FN besorgt. Da kannst Du die offizielle Version nachlesen. Noch ein kleiner Tipp: Sprkuliere erst hinterher auf die Plakette, ich habe schon zu viele Prüflinge gesehen, die zu ehrgeizig waren und dadurch sehr verkrampft. Wenn das für Dich nicht gilt, dann vergiß den Hinweis von mir. ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Statuten
für die Auszeichnungen mit der Georg-Graf-von-Lehndorff-Plakette
und der ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Schwerpunkt
bzw. Teilbereich Pferdezucht und -haltung : Pferdewirte:
Eine Durchschnittsnote in der Abschlußprüfung von 2,0 (bis 2,09) oder besser : Georg Graf von Lehndorff - Plakette in Bronze Pferdewirtschaftsmeister: Eine Durchschnittsnote in der Meisterprüfung von 2,0 (bis 2,09) oder besser: Georg
Graf von Lehndorff - Plakette in Silber Schwerpunkt Reiten bzw. Teilbereich Reitausbildung Auszeichnung
mit der Stensbeck-Plakette in Bronze für Auszubildende, die bei der
Abschlussprüfung zum Pferdewirt- Schwerpunkt Reiten - Die Fächer o Reiten auf Trense o Dressurreiten auf Kandare o Springen o Reitlehre o Unterrichtserteilung müssen die Durchschnittsnote „gut“ (2,49) ergeben. - Keines dieser Fächer darf schlechter als „befriedigend“ bewertet werden. Auszeichnung mit der Stensbeck-Plakette in Silber für Pferdewirte – Schwerpunkt Reiten, die bei ihrer Meisterprüfung - in den Teilen I bis IV mindestens das Gesamtergebnis „ befriedigend“ (bis 3,49) erreichen - Der fachpraktische und fachtheoretische Prüfungsteil (Teil I und II)muss mindestens mit der Durchschnittsnote „gut“ (bis 2,49) bestanden sein. - In Teil I (praktischer Teil) der Prüfung muss die Durchschnittsnote „gut“ (2,49) und besser erzielt werden, o
wobei keine dieser Noten schlechter als „befriedigend (3,3)“ sein
darf. |
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| I | |||
| Trainerausbildung führt zur Pferdewirtprüfung? | S |
23.06.2009 |
Ich
habe eine Frage zum Quereinstieg für die Abschlussprüfung Pferdewirt
Schwerpunkt Reiten.
Im
Forum hat Wenke Kraus eine Frage gestellt, die meiner ähnlich ist. Antwort: 2.
Du musst die 1,5fache Ausbildungszeit im Beruf nachweislich gearbeitet
haben. Damit ist in aller Regel hauptberufliche Tätigkeit gemeint. Die
Praktikumsbescheinigung bescheinigt Dir ja diese Tätigkeit. Eine
folgende freiberufliche Arbeit wird auch anerkannt, wenn Du die z.B.
durch Gewerbeanmeldung und auch Steuererklärungen nachweisen kannst.
Kein Problem soweit. Ein Reitabzeichen, Trainerprüfungen usw. helfen in
aller Regel nicht, den dies sind Amateurprüfungen! Zur näheren Info
schaue noch mal in das Berufsbildungsgesetz. Den
Trainer B Leistungssport kann ich erst nach einjähriger Tätigkeit als
Tr. C absolvieren, auch hier gibt es ein Zeugnis. Für den Tr. A gehen
dann weitere 3 Jahre ins Land. Wenn
ich z.B. den Tr. B 2 Jahre besitze, und auch unterrichte, reicht das
nicht aus um meine berufliche Handlungsfähigkeit „nachzuweisen“? Noch
kurz zu mir J Ich
bin 25 Jahre jung, habe mein Abitur so wie meine Lehre zur Bankkauffrau
gut bestanden und werde nächstes Jahr den Lehrgang zum Trainer C
Leistungssport angehen. Reiterlich
befinde ich mich auf A-L-Niveau im Springen, wie in der Dressur. Täglich
reite ich nach meinem min. 8 Stunden Bürojob noch 3 Pferde (die nicht
mir gehören) und das seit gut einem Jahr. Ich habe vor mich in diese
Richtung selbstständig zu machen und weiß um das Aufgabenfeld, dass
auf mich zukommt. Ich
hatte auch schon angedacht, die Ausbildung auf normalem Wege anzugehen,
das kommt aber für mich nicht in Frage. Über
eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen :o) |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 26.06.2009 | Klar
bekommst Du eine Rückmeldung. Du weißt, dass ich Dir hier nur meine
Sichtweise schildern kann, es ist keine juristische Beratung. Logo.
Du hast einen ganz kleinen Hinweis überlesen: berufliche Handlungsfähigkeit. Was Du da vorhast, also die Trainerprüfungen, ist nicht beruflich. Es ist Teil der Amateurausbildung des Deutschen Olympischen Sport Bundes. Du bist dann Übungsleiter. Allgemein kann man nicht davon ausgehen, dass Du berufliche Handlungsfähigkeit erworben hast. Berufliche Handlungsfähigkeit ist nämlich der Begriff, der in der Prüfung zum Pferdewirt gefordert und abgefragt wird. Ein Übungsleiterlehrgang zählt mit Sicherheit nicht dazu. Und wenn Du ehrlich bist, berufliche Handlungsfähigkeit und das Reiten von drei Pferden in der Freizeit ist dann doch schon ein Unterschied. Ich persönlich hätte großes Verständnis, wenn eine Zuständige Stelle Deinen Antrag ablehnen würde. Jetzt kennst Du meine meinung und ich rate Dir, diesen beruflichen Weg nicht weiter zu verfolgen. Was nicht heißt, dass Du keine Trainerausbildung machen sollst. Dafür wünsche ich Dir viel Spaß. |
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| I | |||
| Schnell zur Quereinsteigerprüfung? | n.n. | 12.06.2009 |
Hallo,
ich
werde zur Prüfung zum PW Z&H zugelassen – Quereinsteiger! Da
ich mich aber nicht so gern aus Büchern lerne (habe auch die
Lern-CD, Leittexte, Richtlinien Band 1-6, Handbuch PW, Gymnasium des
Pferdes, Orientierungshilfen, usw.) vor allem aus so vielen!!! Hilfe!!! Wie
komme ich an Schulunterlagen (Hefteinträge) aus der Berufschule ran?
Leider gibt es in meiner Umgebung keine Pferdewirte, zumindest kenn ich
keinen! Ich
hoffe Sie können mir helfen! |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 14.06.2009 | Leider
kann ich nicht helfen. Wie denn?
Lasse mich einfach mal meine Meinung Dir sagen: Das wird so nichts, den einfachen Weg zu gehen. Nach aller Erfahrung benötigst Du ein geschlagenes Jahr, um Dich auf die Prüfung vorzubereiten, ohne auf Glück angewiesen zu sein. Genau mit den Medien, die Du genannt hast, bereitest Du Dich nicht nur auf die Pfrüfung sondern auf ein erfolgreiches Berufsleben vor. Ich habe schon hunderte Quereinsteiger gesehen und nur die, die sich seriös und fleißig auf die Prüfung vorbereitet haben, hatten gute Noten. Und spekuliere bloß nicht darauf, dass Du nur in der Praxis geprüft wirst. Auch Wirtschaft, Soziales, Betriebswirtschaft, Politik, Umweltschutz, Gesetze, Fachmathe!!!!! usw. sind dickes Prüfungsthema. Das macht mindestens 50% aus und mit "nur" zwei Fünfen bist Du weg vom Fenster. Bitte unterschätze den Tiefgang der Prüfung nicht. Nur Hafer in die Krippe tun, ist keine Fütterung. Dazu gehört die Theorie und natürlich die gesamte Rationsberechnung. Aber, vielleicht schickt Dir ja ein Azubis was? |
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| I | |||
| Schüler und Seiteneinsteiger? | H. K. | 04.06.2009 | Hallo,
ich
habe 2005 eine Ausbildung zur Pferdewirtin angefangen, bin 3 Monate nur
ein diesem Betrieb geblieben, weil ich wirklich übers Ohr gehauen wurde
und dann erstmal genug hatte und da hier in Köln die Situation mit den
Ausbildungsplätzen nicht wirklich gut ist, habe ich mich entschieden
erstmal ohne abgeschl. Berufsausbildung in dem Beruf zu arbeiten.Vorher
habe ich auch schon 1 Jahr diesem Beruf gearbeitet. Ich habe nun 3 Jahre
ca als Bereiterin gearbeitet allerdings nie in einem Ausbildungsstall.
Derzeit mache ich mein Abitur auf der Abendschule nach, überlege nun
aber die Ausbildung abzuschließen. Die schule läuft noch ein Jahr (März
2010) dieses Jahr schließe ich das Fachabitur ab, gibt es die Möglichkeit
die Ausbildungszeit zu verkürzen? Bzw das das angerechnet wird und ich
ein Jahr von der Ausbildung machen kann und dann die Prüfung? Für mich
steht fest, dass ich nach dem Abitur Polizeibeamtin werde, würde aber
wirklich gerne vorher die Ausbildung abschließen, zumal das für eine
eventuelle spätere Einstellung in die Reiterstaffel hilfreich sein könnte.
Ausserdem hätte ich so eine abgeschlossene Berufsausbildung dazu.
Ich
hoffe es war nicht zu kompliziert ;-)
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| I | |||
| Dietbert Arnold | 05.06.2009 | Na,
vielleicht treffen wir uns ja mal wieder, Du auf dem Pferd und ich mit
einem Knöllchen. Nun mal ernst: Ich finde das prima, dass Du Dir Ziele
gesetzt hast und die hartnäckig verfolgst, auch wenn der Weg dahin lang
ist. Respekt. Verstehen kann ich natürlich auch, dass Du gerne den
Abschluss Pferdewirtin hättest. Das würde gut passen. Allerdings
solltest Du in Ruhe erst nachdenken: Die eine Seite ist das Arbeitsleben (sozialversichert)
und die andere Seite ist die Schule (nicht sozialversichert).
Schülerstatus und Arbeitnehmerstatus können sich ausschließen. Was
meine ich damit? Ganz einfach: Wenn die Zuständige Stelle von Dir
verlangt, dass Du die 1,5fache Lehrzeit hauptberuflich (= sozialversichert)
im Beruf gearbeitet haben musst, dann kannst Du nicht gleichzeitig auch
Schülerin gewesen sein. Irgendwie logisch, oder? Schüler/Arbeiter
können sich auch ausschließen, wenn Du z.B. als Schülerin finanziell
gefördert wirst. Du kannst nicht finanziell als Schülerin gefördert
werden und auf der anderen Seite argumentieren, Du hast im Pferdebereich
in der selben Zeit hauptberuflich gearbeitet.
Grundsätzlich gilt: Die 1,5 fache Lehrzeit. Die beträgt für diese Berechnung immer 3 Jahre. Es ist nicht so, dass die Zeit z.B. bei Abitur dann nur 2 x 1,5 Jahre wäre. Das geht nicht. Ich rate Dir dringend, das Gespräch mit der Zuständigen Stelle zu suchen. Wenn Du im Rheinland wohnst, dann ist die LWK in Bonn für Dich zuständig. Ich bin sicher, dass die Dich da gut beraten werden. Bei der Zuständigen Stelle in Bonn haben die mit Sicherheit Verständnis für Deinen Wunsch. Ob der Realität werden kann, das können die Dir nur dort sagen. |
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| I | |||
| Wie lange muss ich im Betrieb bleiben? | n.n. | 16.05.2009 | Hallo
zusammen!
Ich hatte hier bereits schonmal wegen meiner Prüfung geschrieben aber eine Frage habe ich jetzt doch noch. Bei mir ist es jetzt so, dass ich meine Ausbildung bis zum genauen Ende des Ausbildungsvertrages machen möchte und direkt danach einen neuen Arbeitsplatz habe. Meine Prüfung wird dann allerdings erst im September sein. Meinem neuen Arbeitgeber macht das nichts aus das einzige Problem ist nur: Was habe ich für Verpflichtungen falls ich die Prüfung nicht schaffe? Muss ich mich dann wieder bei einem Pferdewirtschaftsmeister auf die erneute Prüfung vorbereiten oder kann ich das auch bei meinem zukünftigen Chef machen? Der ist nämlich KEIN Pferdewirtschftsmeister. Wäre natürlich schlecht wenn ich das Arbeitsverhältnis wieder beenden müsste um mich bei einem Meister erneut vorzubereiten. Vielen Dank |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 19.05.2009 | Hallo,
Dein Ausbildungsvertrag endet mit einem exakten Datum im Vertrag. ( § 21 BBiG) Der Berufsausbildungsvertrag ist laut Gesetz befristet. Er endet in jedem Falle mit Ablauf der Ausbildungszeit. Der Termin ergibt sich aus Deinem Ausbildungsvertrag. Ab diesem Tag bist Du frei! Falls Deine Prüfung vor Ende der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit ist, ist es beendet, wenn Dir der Prüfungsvorsitzende zur bestandenen Prüfung gratuliert. Egal wann Deine Prüfung ist, egal, ob Du die Prüfung bestehst. Du musst am Ende des im Ausbildungsvertrag stehenden Datums nur in den Ausbildungsbetrieb, wenn Du es möchtest, verlangst. Der alte Ausbildungsbetrieb muss Dich auch wieder nehmen, wenn Du durch die Prüfung fällst und Du es verlangst. Wichtig, auch nach Ende der Ausbildungszeit, und Du brauchst schon nicht mehr im alten Ausbildungsbetrieb sein, muss der Ausbildungsbetrieb noch Deine Abschlussprüfung bezahlen. Wenn Du aber durchfallen solltest und Du nicht wieder zurück in den Ausbildungsbetrieb möchtest, dann musst Du Dich für die Wiederholungsprüfung selber bei der Zuständigen Stelle Deines Wohnsitzes anmelden und auch die Prüfung selber bezahlen. Also, Du siehst, Du kannst nach dem offiziellen Ausbildungsende ganz beruhigt einen neuen Arbeitsvertrag schließen. |
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| I | |||
| Plötzlich darf ich im Sommer nicht zur Prüfung! | n.n. | 09.05.2009 |
Ich
habe im November 2006 eine Ausbildung zur Pferdewirtin Rennreiten
angefangen.
Über
wochenlanges durcharbeiten mit mehr als 60 Stunden in der Woche, oder so
gut wie keinen Urlaub, kaum Möglichkeit die Schule zu besuchen möchte
ich jetzt nicht schreiben. Grund meiner Frage ist, dass ich Anfang April
meinen Prüfungstermin für Juni 2009 mitgeteilt bekommen habe. Heute
erhalte ich einen Aufhebungsbescheid und soll zwar im Juni die
schriftliche Prüfung ablegen, darf aber die mündiche Prüfung erst
Ende November machen. Zu diesem Zeitpunkt ist mein Lehrvertrag bereits
ausgelaufen und meine Lehre würde auch noch länger als 3 Jahre dauern.
Da im Rennsport 13 Tage gearbeitet wird und dann hat man mal einen Tag
frei, so hofft man, Habe ich meine Lehrzeit schon lange erfüllt, da im
Lehrvertrag die 5 Tagewoche steht.
Was
kann ich tun, damit ich die Zulassung zur Prüfung wieder erhalte?
Vielen
Dank für Ihre Hilfe.
Eine
verzweifelte Auszubildende
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| Dietbert Arnold | 12.05.2009 | Wenn
es danach gehen würde, dann müssten fast alle Auszubildenden nach 1,5
Jahren Prüfung machen dürfen, denn fast immer ist dann die Arbeitszeit
erreicht, die in drei Jahren gearbeitet werden sollte. Wenn Du in Deinem
Berichtsheft schön ehrlich die Arbeitszeiten notiert hast, die sind dann
ja vom Ausbilder bestätigt, kannst Du übrigens noch nach der Ausbildung
den entgangenen Lohn einklagen.
Im Übrigen rate ich Dir dringend, die Zuständige Stelle über die Arbeitszeiten und den vorenthaltenen Berufsschulunterricht zu informieren. Das verstößt eindeutig gegen geltende Gesetze und verlange, dass die Zuständige Stelle pflichtgemäß reagiert und diese Regelverletzungen abstellt. Das kannst Du übrigens auch in Zusammenarbeit mit dem Rechtsschutzsekretär der IG BAU machen, wenn Du dort Mitglied wirst. Da würde Dir die IG BAU als Mitglied Rechtsschutz geben. Überlege mal, ob Du nicht in die Gewerkschaft eintreten willst. Das wäre auch in diesem Falle hilfreich, in dem es um Deine Prüfung geht. Zunächst einmal ist es so, dass wenn Du eine Zulassung zur Prüfung bekommen hast, diese Gültigkeit hat und nur in Ausnahmefällen ( z.B. Betrug) wieder rückgängig gemacht werden kann. Insofern hast Du aus meiner Laiensicht das Recht zur Prüfung im Sommer zu gehen. Nun muss man zu diesem Hin und Her schon noch etwas sagen. Dein Vertrag endet im Herbst und Du musst dann, da es im Rennreiten nur eine Sommer- und eine Winterprüfung gibt, im Winter regulär die Prüfung machen. Das ist korrekt. Bei Dir ist es jetzt wohl ganz offensichtlich gewesen, so stellt sich das hier für mich am Schreibtisch dar, dass die Zuständige Stelle schlichtweg und einfach einen Fehler gemacht hat. Anstatt im Winter haben die Dich im Sommer angemeldet. Das war falsch. Nun hat die Zuständige Stelle ihre Zulassung mit dem Prüfungstermin korrigiert. Ob das rechtlich haltbar ist, ist sicher fraglich. Da solltest Du mal die Experten der IG BAU befragen. Auf jeden Fall kannst Du, weil die Zulassung zur Abschlussprüfung ein Verwaltungsakt ist, Widerspruch einlegen. Das muss auch so auf den Schreiben der Zuständigen Stelle stehen. Dann versäumst Du keine Fristen und kannst in Ruhe überlegen, wie Du weiter vorgehen möchtest. Also, nicht verzweifeln, handeln. Die IG BAU wird Dir da mit Sicherheit helfen. |
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| Meisterprüfung wegen Krankheit abbrechen? | n.n. | 27.04.2009 | Ich habe folgende Frage: Was passiert, wenn man sich bereits im Prüfungsverfahren zum Meister befindet, also schon 4 Prüfungen geschrieben/ absolviert hat aber nun von einer schweren Krankheit erfajren hat? Wenn man die Prüfung abbricht, dann kann man doch nie wieder an einer Meisterprüfung teilnehmen, oder? |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 02.05.2009 | Nichts
wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Folgendes sagt die
Musterprüfungsordnung zur Fortbildungsprüfung:
§21 1. Der Prüfungsbewerber kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung (bei schriftlichen Prüfungen vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Falle gilt die Prüfung als nicht abgelegt, das gleiche gilt, wenn der Prüfungsbewerber nicht erscheint. 2. Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung aus einem wichtigen Grund zurück, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen anerkannt werden. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. 3. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. 4. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes befindet die Zuständige Stelle, hält sie den wichtigen Grund nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. Jetzt siehst Du, das es kein Problem ist, auf Deine Krankheit Rücksicht zu nehmen. Die musst Du natürlich nachweisen können, so z.B. durch eine ärztliche Bescheinigung. Ich gehe davon aus, dass wenn die Zuständige Stelle nicht das Gefühl hat, ausgetrickst zu werden, Dir immer hilfreich zur Seite stehen wird. Also, keine Angst vor einem offenen Gespräch mit dem Ausbildungsberater, der durchaus mit Deinen Privatdingen nicht hausieren gehen wird und auch nicht darf. Denke bitte daran, dass meine Zeilen hier nicht eine Rechtsberatung sind, sondern nur meine Meinung widergebe. Hilft Dir das weiter? |
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| I | |||
| Prüfung nach Ausbildungsende | n.n. | 24.04.2009 | Hallo
zusammen!
Habe erfahren, dass meine Abschlussprüfung erst frühestens im September sein wird obwohl mein Ausbildungsvertrag nur bis Ende Juli läuft. Muss ich danach bis zur Prüfung im Ausbildungsbetrieb bleiben und kann ich mich auch woanders auf meine Prüfung vorbereiten? |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 25.04.2009 | Hallo
Fiene,
Dein Ausbildungsvertrag endet mit dem Tag, der im Vertrag steht. Damit endet auch die Pflicht, die Arbeitskraft dem Betrieb zur Verfügung zu stellen. Sicher ist aber, dass Dein alter Ausbildungsbetrieb noch die Prüfung bezahlen muss. Das ist eindeutig. Wie Du Dich weiter auf die Prüfung vorbereitest, ist alleine Deine Sache. Falls Du dennoch in Deinem Ausbildungsbetrieb bleiben würdest, dass musst Du nach Vertragsende als Ausgelernte bezahlt werden. Du bist nicht mehr Azubi. Das gilt auch für die Steuer, Kindergeld, usw. Auch hier keinen Fehler machen. Weiter musst Du Dich jetzt sofort, schon vor Arbeitsende, bei der Arbeitsagentur melden, falls Du Arbeit suchst oder Arbeitslosengeld beantragen möchtest. Und dann noch ein Tipp: Dein jetziger Ausbildungsbetrieb muss Dir frei geben, wenn Du Dich woanders vorstellen möchtest. Dann wünsche ich Dir eine erfolgreiche, stressfreie Prüfung. |
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| I | |||
| Quereinsteiger | Carolin | 30.03.2009 |
Hallo,
mein
Mann besitzt seit 16 Jahren einen Reithof im Landkreis Mühldorf.
Ich selbst bin vor ca 6 Jahren auf dem Hof gekommen und leite ihn seit
4,5 Jahren komplett allein. Er geht Vollzeit in Arbeit. Jetzt wird es an
der Zeit mich beruflich zu verändern. Ich habe Industriekauffrau
gelernt, aber durch den Hof, habe ich mir gedacht ist es besser mich in
diesem Bereich weiter zu bilden. Habe mich Pferdephysiotherapie und
Osteopathie informiert. Und auch über Trainer C und B. (Voraussetzungen
habe ich bereits erfüllt!) Aber zu allererst dachte ich eben daran die
Prüfung als Pferdewirt in Zucht und Haltung abzulegen. Ich weiß nur
nicht, ob ich die Voraussetzung erfüllen kann. Wie gesagt, ich leite
ihn seit über 4,5 Jahren, wir sind als Landwirte und haben einen
Pensionsstall mit 15 Boxen, und drei Pachtställe. Geben Reitunterricht
für Anfänger. Haben einen Reitverein (e.V.) direkt am Hof! Und
vor allem werden Quereinsteiger in Obb gefördert? und wie kann ich mich
auf die Prüfung vorbereiten? |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 05.04.2009 | Hallo
Carolin,
das Entscheidende ist, dass Du 4,5 Jahre professionelles Arbeiten im Beruf nachweisen kannst. Das geht entweder durch Lohnsteuerkarte oder aber, bei Selbständigkeit, durch die Steuererklärung. Also, nur wenn Du bei Finanzamt alles angegeben hast, dann kannst Du natürlich Deine hauptberufliche Tätigkeit nachweisen. Du siehst, Schwarzarbeit zahlt sich langfristig nicht aus. Du wendest Dich dann an die Zuständige Stelle in Bayern und beantragst die Zulassung zur Prüfung gem. § 45.2 . Die Frau Kühn-Heydrich wird Dir dann sagen, was Du alles vorlegen musst. Das geht seinen normalen Gang. Es könnte sein, dass man zur Überprüfung, ob Du es wirklich kannst, erst eine Zwischenprüfung machen lässt. Nur zur Beurteilung Deines Antrages. Vorbereiten auf die Prüfung: Bitte vergiss nicht, dass auch die Fächer Fachrechnen, Wirtschaft und Soziales mit geprüft werden und einen nicht unerheblichen Anteil ausmachen. Bitte nicht unterschätzen. Zur gewissenhaften Vorbereitung gehören Fachbücher, die Leittexte sowie die Lern- CD, die Arbeitsaufträge für die gesamte Bandbreite der Prüfung bereitstellen. Ich glaube, dieser Weg wird finanziell nicht gefördert. Aber dazu befrage bitte die Zuständige Stelle und die Arbeitsagentur in Deiner Region. So könnte es also gehen, Carolin. |
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| I | |||
| Zwischenprüfung für Quereinsteiger? | Kaja | 03.03.2009 |
Hallo,
zunächst einmal finde ich es wirklich klasse, dass es dieses forum hier
gibt und, dass Sie so Professionel und genau antworten. Meine Fragen
wurden nun fast endlich alle geklärt bis auf eine: Ich selbst bin eben
einer dieser Quereinsteiger und glaube, dass ich auch eine Zwischenprüfung
machen muss, da ich in Baden Württemberg lebe. Ich habe gerade erst
angefangen "Hauptberuflich" als Pferdewirt zu arbeiten, stehe
also am Anfang der 4,5Jahre "Quereinsteigerausbildung" und wie
sieht das jetzt mit der Zwischenprüfung aus? Muss ich die nach 2Jahren
machen oder erst nach 4 und dann nach einem halben Jahr gleich die
Abschlussprüfung?
Und
dann hätte ich noch eine Frage, welche Bücher finden Sie denn, sollten
bei jedem im Regal stehen, die wie ich Quereinsteiger sind?
Vielen
vielen Dank vorab und liebe Grüße an Alle,
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| I | |||
| Dietbert Arnold | 04.03.2009 | Hallo
Katja,
manche Zuständigen Stellen möchten, dass Du vor der Zulassung zur Abschlussprüfung an einer Zwischenprüfung teilnimmst. Das ist für Dich dann keine Zwischenprüfung! Die Zuständige Stelle möchte lediglich wissen, ob Du fachlich überhaupt geeignet bist, an der Prüfung teilzunehmen. Mehr nicht. Diese Überprüfung wird also wahrscheinlich kurz vor der geplanten Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen. Also vielleicht in 3 - 4 Jahren. Solange ist ja noch Zeit, denn Du musst ja erst die 1,5fache Praxiszeit nachweisen. Denke daran, Du musst sie nachweisen, so z.B. durch eine steuerpflichtige, hauptberufliche Beschäftigung im Beruf. Beginne ab jetzt, Dich auch mit der Theorie zu beschäftigen. Du kannst und solltest für Dich ein Berichtsheft schreiben, damit Du das, was Du tust auch reflektierst. Dabei hilft Dir ganz sicher die Bearbeitung der Lern- CD. Damit haben sich schon viele Azubis und Quereinsteiger sehr erfolgreich auf ihre Prüfung vorbereitet. Empfehlen kann ich Dir natürlich auch die Leittexte zum Beruf Pferdewirt, eine tolle Möglichkeit sich vorzubereiten, und das auch noch kostenfrei. Eine Literaturliste findest Du im Service. Die habe ich so zusammengestellt, dass Unwichtiges vermieden und Wichtiges empfohlen wird. Eine völlig unabhängige, von der Praxis und langfristigen Erfahrung geprägte Literaturliste. Ja, Katja, nun noch etwas Wichtiges! Ab Sommer 2010 wird es einen neuen Pferdewirt geben. Die Verordnung wird gerade erarbeitet. Also, für Dich wird das, was in der neuen Verordnung steht, von Bedeutung sein. Du solltest Dich sofort im Sommer 2010 darum kümmern. So, jetzt ran an die Arbeit. |
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| I | |||
| Hilfe, ich kriege keinen Unterricht! | n.n. | 22.01.09 | Ich
befinde mich z.Z. in der Ausbildung zur Pferdewirtin. Meine Abschlussprüfung
ist im August 09. Ich
habe das Problem, dass ich in meinem Betrieb gar nicht zum Reiten komme. (ich reite jetzt ca. 6 Std. in der Woche. Außerhalb meiner Arbeitszeit. Die Zeit ist das große Problem. Wenn ich nicht an meinem Ausbildungsstall misten und fegen müsste, dann könnte ich an einem anderen Stall, an dem ich auch Springunterricht nehme, bis zu 4 Pferde täglich reiten; also wirklich viel Praxis bekommen) Meine
Frage also, könnte
ich meine Ausbildungsstelle kündigen, mich privat auf meine Abschlussprüfung
vorbereiten und auch im August die Abschlussprüfung antreten? (oder muss
ich fest angestellt sein, um zu Prüfung zugelassen zu werden? Ich weiß,
dass ich die Prüfungsgebühren dann selbst tragen müsste, aber ich habe
mir in den letzten Jahren genug angespart, um die Prüfung selbst zahlen
zu können.) Was
kann ich tun?? Ohne meinen "Ausbildungsbetrieb" hätte ich
erheblich bessere Chancen mein Prüfung gut zu bestehen |
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| Dietbert Arnold | 23.01.2009 | Es
ist gut, dass Du Dir jetzt schon ernsthafte Gedanken machst, wie Du die
reiterlichen Fähigkeiten erwirbst. Es mehren sich leider die Fälle, dass
"Ausbilder" ihre Auszubildenden nur zu Routinearbeiten einsetzen
und sie dann durch die praktische Prüfung fallen, weil sie nicht
genügend Reitunterricht bekamen.
Dein vorgeschlagener Weg wird schwierig, wenn nicht unmöglich. 1. Du darfst nur außerhalb der Probezeit kündigen, wenn der Ausbilder grob gegen seine Pflichten verstößt. Das kann hier der Fall sein, denn ein Ausbilder muss alles tun, damit Du die Prüfung auch schaffen kannst. 2. Dann allerdings müsstest Du einen neuen Ausbildungsplatz finden, um die Prüfung machen zu können. Die Zulassung zur Externenprüfung ist laut Berufsbildungsgesetz § 45.2 aber nur möglich, wenn Du die 1,5fache Zeit steuerpflichtig beschäftigt warst. Das kannst Du aber nicht erfüllen. Was tun? Du solltest sofort den Ausbildungsberater der Zuständigen Stelle aufsuchen, und den fragen, was Du tun kannst. Bleibe da hartnäckig und sage, dass Du Dir auch Rechtsschutz nimmst. Gleichzeitig rate ich Dir dringend, Dich mit der IG BAU in Verbindung zu setzen. Werde dort für einige EURO im Monat Mitglied und Du bekommst ganz sicher von den Profis dort Rechtsschutz. Zur Not klagen die auch für Dich! Es geht da sicher auch um Schadenersatz! Es kann nicht sein, dass sich diese Schwarzen Schafe nicht um Deine Ausbildung kümmern, Du deren Arbeiten billigst erledigst und Du dann auch noch alles bezahlen musst. Die Prüfung kann locker 1500 EUR kosten! Ein ganz wichtiger Tipp: Dein Berichtsheft ist ein Ausbildungsnachweis! Wenn Du also wahrheitsgemäß diesen Ausgefüllt hast, dann wird natürlich sichtbar, dass Du nicht genügend Reiterfahrung sammeln durftest. Hier sieht man wieder einmal, wie wichtig die wahrheitsgemäßen Wochenberichte sind! Ich rate Dir also dringenst zu diesen beiden Wegen zusammen! Ich weiß aus vielen Einzelfällen, wie bitter es ist, durch die Prüfung zu fallen, nur weil Du so einen tollen "Ausbilder" hattest. Wehre Dich! Ich jedenfalls drücke Dir jetzt schon die Daumen. Falls Du Hilfe beim Kontakt zur IG BAU brauchst, melde Dich noch einmal und schreibe uns allen, wie es ausgegangen ist, denn wir können nur dadurch lernen. |
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| Ich will meine Prüfung mit 1 machen! | Tina | 19.10.2008 | Guten
Tag,
ich habe meine Zwischenprüfung Z und H abgelegt nur leider kann ich anhand der Beurteilung nicht einschätzen wie ich notenmäßig liege. Es gibt (über-,unter- durchschnittlich als Bewertung, hier steht auch dran in welchem Punktebereich man durchschnittlich oder überdurchschnittlich bekommt. Hier sind lediglich Kreuze gesetzt. Ich möchte gerne meine Abschlußprüfung mit 1, ablegen, kann aber so nicht genau abschätzen, wie die Zwischenprüfung war. In zwei Fächern war ich überdurchschnittlich, das kann ja sowohl eine eins als auch eine 2,5 bedeuten oder? Die anderen vier waren durchschnitlich. Wie schwer ist es eine 1, in der Abschlußprüfung bzw. eine Auszeichnung zu bekommen? Warum gibt es keine Noten in der Zwischenprüufung so wie bei den Reitern? |
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| Dietbert Arnold | 26.10.2008 | Hallo
Tina,
zunächst mal musst Du diese Frage, warum es keine Noten gibt, die Zuständige Stelle fragen. Die macht die Prüfung und die wird Dir das auch erklären können. Jetzt aber mal zu Dir. Ehrgeiz ist gut. Ich freue mich immer, wenn Pferdewirte "bissig" sind und das Leuchten in den Augen haben, wenn es um ihren Beruf geht. Und wenn Du Spaß hast, dann wird Dir das Lernen auch leicht fallen und es kann eigentlich keiner verhindern, dass Du eine gute Prüfung machst. Aber: Ich glaube Du bist derzeit zu verbissen. Und das schafft nicht die nötige Gelassenheit, die man in einer Prüfung braucht. Ganz solide vorbereiten und dann gelassen zur Prüfung erscheinen, das ist die beste Garantie für eine gute Prüfung. Ob das dann Eins, Zwei oder Drei wird, das wirst Du abwarten müssen und das wirst Du auch nicht planen können. Ich bin ja schon 2 bis 3 Jahre erfahrener als Du und kenne die Situation. Brechen kannst Du nichts. Ganz im Gegenteil! Ich sehe immer wieder übermotivierte Azubis in der Prüfung, die alles was sie gelernt haben, heraussprudeln, ob es zum Thema wirklich passt oder nicht. Die sind dann vor lauter Fachwissen gar nicht offen genug, zu sehen, dass bei ihrem exzellenten Hufvortrag das Pferd, das vor ihnen steht, ein loses Eisen hat. ... Und das ist dann keine gute Prüfung. So, Tina, das wird schon was mit der guten Prüfung, wenn Du die nötige Gelassenheit hast. |
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| I | |||
| Ist meine Tochter zur Prüfung angemeldet? | Ines | 23.10.2008 | Hallo,
ich bin über die Internetseite von Futterkamp auf diese Forum aufmerksam geworden, ich finde dieses sehr informativ und habe nun auch eine sehr spezielle Frage- ich weiß nicht, ob Sie mir hier weiterhelfen können :-)) Meine Tochter ist jetzt im 2. Lehrjahr Pferdewirt Schwerpkt. Reiten und in Futterkamp (Stall liegt in Schleswig Holstein) wurde gesagt, daß man sich im Oktober zur Zwischenprfg. anmelden muß. Als sie den Ausbilder darauf angesprochen hatte, sagtedieser, daß wir uns da keine Sorgen machen müssten, es gibt 2-3 Anmeldungs-Termine und nicht nur den Oktober. Jetzt meine Frage, ich traue dieser Aussage nicht so Recht- wo kann man sich bezügl. der Zwischenprfg.termine und die entsprechenden Anmeldefristen erkundigen (event. Warendorf?), nicht daß hier etwas versäumt wird und damit die Prüfung gefährdet wäre. Mit freundlichen Grüßen |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 26.10.2008 | Hallo
Ines,
verbindliche Aussagen zur Zwischenprüfung kann nur die Zuständige Stelle SH machen, denn genau die muss die Anmeldung Deiner Tochter vorliegen haben und dann geht es automatisch zur weiteren Bearbeitung nach Warendorf. Im >Service findest Du die Adresse und auch die Ansprechpartnerin (Ausbildungsberaterin). Ich weiß, dass Du dort gut aufgehoben bist. Die werden Dir ganz sicher verbindlich helfen können. Gut ist es, dass Du Dich kümmerst. Auch wenn es vielleicht in Deinem Falle gar nicht nötig gewesen wäre, denn immer wieder trifft man auf schwarze Schafe, die leider, aus versehen die Anmeldung vergessen haben und dann leider den Azubi doch glatt ein halbes Jahr länger im Betrieb arbeiten lassen müssen. Das tut den immer ganz weh, dass dann die Azubis für billiges Geld schuften müssen. Für alle in diesem Forum: Zum 1. Apr. müssen alle Azubis angemeldet sein, die in dem Jahr die Zwischen- oder Abschlussprüfung machen wollen. Ich rate allen Azubis, doch sicherheitshalber zum 1.04.2008 bei der Zuständigen Stelle anzurufen und sich zu erkundigen, ob der Anmeldetermin eingehalten wurde. |
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| I | |||
| Was wird geprüft in Umweltschutz und Betriebskunde? | Sarah | 22.09.2008 | Ich habe bald Prüfung und dafür bin ich fleißig am lernen.Doch fehlen mir zum Thema Betreibskunde und Umweltschutz wichtige Informationen was so in der Prüfung für Themen vorkommen können. Daher frag ich sie ob sie mir Stichpunktartige Themen überschriften vorgeben könnten. |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 22.08.2008 | Hallo
Sarah, gerne gebe ich Dir die folgenden Infos, damit Du Dich auf die
Prüfung vorbereiten kannst:
Umweltschutz: Lärmvermeidung bei Pferdebetrieben, Umgang mit Abfällen, Emissionen und Immissionen bei Pferdebetrieben, umweltgerechtes Verhalten eines Pferdewirtes/in, Desinfektion im Pferdestall, umweltgerechte Tierhaltung, ... Betriebskunde: Kostenrechnung z.B. Pensionspreis oder Reitstunde, Versicherungen eines Pferdewirtes, Betriebszweige, Innere/Äußere Verkehrslage, laufende Kosten zur Pferdehaltung, Gesetze im Pferdebereich (Tierschutzgesetz, Tierschutztransportverordnung, Straßenverkehrsverordnung), Tarifverträge, Arbeitsvertrag, Arbeitsschutzgesetze, Pferdekaufrecht, Rechnungen, Quittungen, Lohnabrechnung, Futtermittelpreise, Futtermittelbedarf, Sozialversicherungen, Pferdepass, Unfallverhütung, ... . Wichtig ist, dass Du Dir die hinteren Teile des Berichtsheftes gut durcharbeitest. Zu vielen Themen findest Du Leittexte oder auch Infos im > Service. Dann ran an die Arbeit! |
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| I | |||
| Abschlussprüfung nach Vertragsende. Wie geht das? | Jule | 11.09.2008 |
moin.
ich
befinde mich im 3 lehrjahr der ausbildung zum pferdewirt schwerpunkt
zucht und haltung. diese haben ich am 1. juni 2006 begonnen und laut
vertrag endet sie am 31. mai 2009. die abschlußprüfungen finden aber
erst ende juni bis mitte juli statt. meine frage: endet mein lehrvertag
mit dem angegebenen datum und ich absoviere die prüfung auf einem
eigenen pferd oder verlängert sich der lehrvertrag automatisch bis zur
absolvierten prüfung?
vielen
dank im vorraus
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| I | |||
| Dietbert Arnold | 13.09.2008 | Moin,
moin Jule,
Dein Ausbildungsvertrag endet am 31.05.2009 durch Zeitablauf, denn ein Berufsausbildungsvertrag endet in jedem Falle mit Ablauf der Ausbildungszeit, so wie es in Deinem Vertrag festgehalten ist. Solltest Du im Ausbildungsbetrieb bis zur Prüfung sein, steht Dir natürlich ein regulärer Lohn zu ( ca. 7,50h brutto). Wenn Du es möchtest, muss nach üblicher Auffassung Dein Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag bis zur Prüfung verlängern, denn Du kannst den Prüfungszeitpunkt ja nicht beeinflussen. Dann gelten alle Regelunge, wie bisher. Du kannst natürlich schon in einem neuen Betrieb bis zur Prüfung arbeiten oder weiter zur Schule gehen. Egal wie Du Dich entscheidest, gem. § 14 BBiG hat Dein Ausbildender die Kosten und Arbeitsmittel (z.B. Pferd) zu übernehmen, damit Du die Abschlussprüfung, auch wenn die Prüfung nach dem Ende der Berufsausbildung stattfindet, zu übernehmen. Für Dich kommen also auf keinen Fall Prüfungsgebühren in Betracht. Also, bloß nichts zahlen! |
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| I | |||
| Prüfung im dritten Anlauf nicht geschafft. Und nun? | n.n. | 11.09.2008 |
Ich
möchte gern wissen, wann ein Prüfling in die Nachprüfung kommt. Ich
habe im dritten Anlauf der Pferdewirtschaftsmeisterprüfung in einem mündlichen
Teil (im Fach Beurteilung) eine 6 bekommen, was mir unerklärlich ist.
Wie viel Wissen muss denn gezeigt werden um eine 5 zu bekommen? Ich habe
zwar falsche Schlüsse und somit ein falsches Ergebnis produziert,
dennoch habe ich die Grundkenntnisse definitiv gezeigt und auch
Nachfragen beantworten können. Wie es da mit einer Nachprüfung? Habe
ich ein Recht darauf? Kann ich diese mündliche Prüfung anfechten?
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| I | |||
| Dietbert Arnold | 13.09.2008 | Ich
bin mir da nicht so ganz, ob Du da nicht einem Irrtum erlegen bist. Wenn
ich richtig verstanden habe, dann war das Deine zweite Wiederholung der
Meisterprüfung und Du hast da eine 6 (ungenügend) erhalten. Damit bis Du
auch bei der zweiten Wiederholung durch die Meisterprüfung gefallen und
eine weitere Chance, die meisterprüfung zu machen, besteht leider nicht
mehr.
Was ist eine 6? Viele denken, ein Prüfling muss vom Pferd fallen oder gar nichts sagen in der Prüfung, dann nur ist das 6. Das stimmt aber nicht. Bundesweit bei Berufsabschlussprüfungen gilt folgende Bewertung: 100% - 92% = 1; 91% - 81% = 2; 80% - 67% = 3; 66% - 50% = 4; 49% - 30% = 5; 29% - 0% = 6. So, und jetzt siehst Du, dass Du schon eine 6 bekommst, wenn Du fast 30% gewusst hast. Jetzt mal was anderes: Hat Dir denn keiner bei der Notenvergabe das erklärt? Hat Dir denn keiner erklärt, warum Deine Leistung unter 30% des geforderten war? Hat Dir keiner ein schriftliches Protokoll gezeigt, auf der Deine Leistung dokumentiert ist? Suche das Gespräch mit der Zuständigen Stelle und fordere Akteneinsicht und Erklärungen. Sollten die Dir nicht stichhaltig genug sein, dann hast Du, wie jeder Bürger, das Recht gegen eine Verwaltungsentscheidung (hier Prüfung) Einspruch einzulegen. Notfalls kann das auch vor einem Verwaltungsgericht enden. Auch kann der Rat eines auf Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes helfen. Achte aber darauf, dass die Widerspruchsfrist eingehalten wird. Diese steht in einem Rechtsmittelbehelf auf dem Prüfungszeugnis. Eines solltest Du aber auch wissen: Wenn Du wirklich durchgefallen bist, weil Du es verbockt hast, dann sei ehrlich und nimm es hin. Hast Du das Gefühl benachteiligt worden zu sein, dann wehre Dich. Das ist das gute recht in einer Demokratie. |
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| Was bei der Zwischenprüfung anziehen? | Julia | 24.08.2008 | hallo!
hab da mal ne frage =) habe emnächst zwischenprüfung (schwerpunkt reiten) und würde gerne wissen welche kleidung angemessen ist. manche meinungen sind für turnierkleidung und manche für "normale" gute reitkleidung. ich bin auch eher für die normale variante... bräuchte also n tip =) LG julia |
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| Dietbert Arnold | 27.08.2008 | Hallo
Julia,
für die Zwischenprüfung keine Turnierbekleidung! Wähle eine gut sitzende, dezente, korrekte Reitbekleidung. Also immer Stiefel und niemals so ein "Schlabberlook"! Sweatshirts und voluminöse T- Shirts oder Blusen sind tabu! Das geht gar nicht! Ideal ist immer eine korrekte Reitweste, nur so kannst Du auf dem Pferd auch eine korrekte Figur machen. Es geht, das sollten alle wissen, nicht um Dein Aussehen, wir sind ja nicht in einer Modellshow, sondern um die Präsentation eines korrekten Sitzes. Viel Spaß bei der Zwischenprüfung! |
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| Quereinsteiger - Wie geht das? | Melanie | 12.08.2008 | Hallo
Herr Arnold,
ich möchte gerne einen zweiten Bildungsweg im Bereich Bereiter, PFerdewirt Schwerpunkt Reiten usw anstreben. Wäre das generell möglich??? Wenn ja, wie, wo usw??? Hab so überhaupt keine Ahnung und hoffe Sie können mir helfen. =) Vielen lieben Dank |
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| Dietbert Arnold | 27.08.2008 | Hallo
Melanie,
auch Du solltest Dich hier im Forum erst einmal schlau machen, es sind diverse Kommentare von mir zu diesem Thema in den verschiedenen Forumsparten. Für Dich gilt auch der § 45.2 BBiG, den Du einmal genau studierst. Alle praktischen Erfahrungen über insgesamt 4,5 Jahre professionelle Tätigkeit im Pferdebereich musst Du belegen können durch Sozialversicherungsnachweise oder Steuerbescheide. Ganz klar. Genaue Informationen und Anmeldeunterlagen erteilt Dir die sog. Zuständige Stelle. Wenn Du nach weiter Durchsicht des Forums noch Fragen hast, dann melde Dich bitte wieder. Dann antworte ich auch wieder schneller. |
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| Quereinsteiger mit Amateurprüfungen? | Susi | 12.08.2008 | Hallo, wollte mich mal erkundigen, ob es denn auch möglich ist, bzw. wenn ja wie, ob man den Pferdewirt auch als Quereinsteiger machen kann?! ich meine damit, nicht die normale Ausbildung, sondern durch mehrere Abschnitte(was dann sicher länger dauert) die Ausbildung absolvieren kann? z..B. daß man eine bestimmt Zeit in einer Landesreitschule praktiziert, und daß mehrer male hintereinander! und, bringt den eine Ausbildung als Trainer A irgendwelche Verkürzungen, oder Erleichterung? Ich stelle die Frage deshalb, weil ich gerne eben auf diesem Weg den Pferdewirt machen würde, ohne dabei aber meinen jetzigen Job ganz aufgeben zu müssen! |
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| Dietbert Arnold | 27.08.2008 | Hallo
Susi,
für Dich kommt der § 45.2 BBiG in Frage. Nähere Angaben findest Du weiter unten im Forum und in den von mir angegebenen Links in dieser Platform. Eines solltest Du aber bedenken: Bei praktischer Erfahrung wird von den Zuständigen Stellen immer eine professionelle Tätigkeit ( 1,5 x 3 Jahre Ausbildungszeit) erwartet, die Du durch Sozialversicherungsbeiträge oder bei Selbständigkeit durch Steuerangaben belegen musst. Und das kannst Du nicht. Die angesprochenen Lehrgänge z.B. bei Landesreitschulen sind allesamt Amateurlehrgänge und haben mit einer Berufsausbildung nichts zu tun. Sprich ganz einfach auch einmal mit Deiner Zuständigen Stelle. Vielleicht handhaben die das ja anders. |
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| Wiederholungsprüfung organisieren | Iris | 08.08.2008 | ich
wollte fragen, wie das ist wenn man in der Pferdewirt-reiten
Abschluss Prüfung durchfällt in Theorie, kann man wenn man zur Theorie nach Prüfung hin fährt auch auf Wunsch Reitprüfungen wiederholen, um die jeweilige Note zu verbessern??? Wie lange muss man auf den Nachprüfungstermin warten??? Muss man sich neu anmelden zur Nachprüfung oder bekommt man den Termin automatisch zugeschickt? |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 08.08.2008 | Hallo
Iris,
wenn ein Prüfling nur in einigen Fächern durchgefallen ist, dann bleiben alle bestandenen Noten zwei Jahre bestehen. Folglich kannst Du nicht, um Dich zu verbessern, freiwillig einige Prüfungsteile wiederholen. Das wäre ja auch ungerecht gegenüber anderen Azubis, die ihre Prüfung bestanden haben und keine Chance bekommen, ihre Prüfung auf eigenen Wunsch zu verbessern. Rechtlich ist es so, dass Du das Recht hast, zum nächsten Prüfungstermin zu kommen. Ob das sinnvoll ist, musst Du entscheiden. Es geistert im Land immer noch das Gerücht umher, dass man ein 1/2 Jahr warten muss. Dem ist aber nicht so! Du hast das Recht zur nächsten Prüfung zur Wiederholung zu kommen. Aber bitte prüfe sehr genau, ob Du wirklich fit bist zur Widerholung. Das braucht auch so seine Zeit. Du bestimmst also, ob Du sofort oder spätestens in zwei Jahren wiederholen möchtest. Wenn Du weiter einen Ausbildungsvertrag hast, ist Dein Ausbilder für die Anmeldung zuständig. Sonst musst Du das machen. Die Zuständige Stelle kümmert sich von alleine nicht um die Wiederholung.
Bist Du jetzt gut informiert? Dann ran an die Wiederholung. Schon bals ist das alles vergessen! |
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| Anatomiebuch | Isabelle | 24.07.2008 | Ich habe noch eine Frage: Das Buch Anatomie des Pferdes von Bodo Hertsch aus dem FN Verlag, ist das empefhlenswert für die Prüfung zum Pferdewirt? Ich habe es heute gekuaft und bin sehr angetan von dem Buch. Oder ist es zu detailiert? Finde es sehr anschaulich und sachlich. |
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| Dietbert Arnold | 28.07.2008 | Das ist ein prima Buch. Leider ein wenig teuer. Aber das muss man schon wissen, was da steht. Aber: Du musst keineswegs alle Muskeln auswendig wissen! Also nicht übertreiben! Alternativ bietet sich der Löffler an, der ja wesentlich billiger ist. Alle Infos findest Du unter Literatur. | |
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| Wie läuft die Zwischenprüfung ab? | Isabelle | 24.07.2008 | Ich
habe das zweite Jahr (1. entfiel wg. Ausbildung und Abitur)im Schwerpunkt
Reiten absolviert, dann ging es leider aus betrieblichen Gründen nicht
dort weiter zu lernen. Nun hatte ich eien Pause hinter mir und mache nun
erstmal Schwerpunkt Zucht und Haltung fertig. Im Oktober habe ich
Zwischenprüfung. Können Sie mir bitte mitteilen wie die Zwischenprüfung
in diesem Teilbereich aussieht bzw. abläuft? (Bundesland BW) Zwar gehe
ich in die Berufsschule, jedoch bin ich in der Zeit wo ich Reiten gelernt
habe einen Block gewesen, kurz vor dem nächsten Block musste ich
aufhören. Jetzt ist der nächste Block erst wenn auch die
Zwischenprüfung ist. Darum fehlen mir wichtige Informationen. Könnten
Sie mir bitte mitteilen welche Fächer/Themengebiete geprüft werden?
Mündlich, schriftlich und praktisch?
Stimmt es, dass es in der Zwischenprüfung keine Noten sondern unterdurchschnittlich, durchschnittlich und durchschnittlich gibt? |
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| Dietbert Arnold | 28.07.2008 | Hallo
Isabelle,
jedes Bundesland prüft anders. Folglich kann ich Dir die Fragen nicht beantworten. Wende Dich an die Ausbildungsberaterinnen der Zuständigen Stelle und lasse Dir die Zwischenprüfung erklären. |
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| Was zählt beim Quereinsteiger? | n.n. | 20.07.2008 | Guten
Tag,
da ich evtl. überlege später die Prüfung zum Pferdewirt als Quereinsteiger zu machen, wüsste ich gerne inwiefern dies möglich ist. Diesbezüglich hätte ich noch einige Fragen: Soweit ich weiß muss ich die 1,5fache Ausbildungszeit im Beruf (also 4,5 Jarhre) gearbeitet haben, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Gilt dies nur hauptberuflich oder auch nebenberuflich (dann längere Zeit?) - selbstständig oder nur als Angestellter? Momentan bin ich angestellt & bilde junge Pferde aus (auch Vorstellung auf Stutenleistungsprüfung). Wie kann ich mir diese Zeit anrechnen lassen? Soll ich mir von meinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen, oder welche Unterlagen sind dazu nötig? Spielt es eine Rolle, dass ich nebenher ein Fernstudium absolviere? Desweiteren habe ich auf selbstständiger Basis Berittpferde angenommen (vor der Anstellung) - kann ich mir das auch irgendwie anrechnen lassen oder wird das schwierig, da es nur 1-2 waren? Was erwartet mich, wenn ich die Prüfung machen sollte - muss ich auch eine Zwischenprüfung ablegen oder werde ich separat vorab der Zulassung zur Prüfung überprüft? Besteht die irgendeine Möglichkeit an dem Berufsschulunterricht teilzunehmen oder ist dies wirklich nur den Azubis vorbehalten? Und die letzte Frage bezieht sich natürlich auf die Kosten - was kommt da auf mich zu? Ich bedanke mich schon einmal im Voraus. |
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| Dietbert Arnold | 20.07.2008 | Grundsätzlich
kann ich Dir hier nur meine Meinung sagen. Es gilt nur das, was die Zuständige
Stelle entscheidet. Du solltest davon ausgehen, dass Du die praktische
Zeit, 4,5 Jahre, glaubhaft nachweisen musst. Dazu gehört entweder eine
versicherungspflichtige, hauptberufliche Tätigkeit oder aber eine
Selbständigkeit. Die versicherungspflichtige Tätigkeit kannst Du
nachweisen durch z.B. gezahlte Sozialversicherungen,
Gehaltsbescheinigungen, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse und natürlich
auch Lohnsteuerbescheinigungen. Die freiberufliche Tätigkeit muss durch
die Einkommensteuerbescheinigungen bewiesen werden. Denke immer daran, es
geht um hauptberufliche Arbeitszeiten. Amateurausbildungen, fast alle FN-
Prüfungen sind das, sind wertlos für hauptberufliche Tätigkeiten.
Manche Kammern möchten zu ihrer Info, dass Du die Zwischenprüfung
machst, um zu sehen, ob Du reiterlich geeignet bist und man Dich gefahrlos
zur Abschlussprüfung reiten lassen kann. Die ZP ist also eine reine
Infoveranstaltung und hat rechtlich keine Bedeutung für
Quereinsteiger.
Die Berufsschule wirst Du in aller Regel nicht besuchen dürfen, schließlich kostet die richtig Geld! Da würde der Staat sonst viele zusätzliche Klassen und Lehrer haben, wenn alle die, die Interesse haben, kommen könnten. Kannst ja mal einfach bei der Schule fragen, ob die Dich nehmen. Wenn Du Dich selber erfolgreich auf die Abschlussprüfung vorbereiten möchtest, dann empfehle ich Dir die sorgfältig von mir ausgesuchte Literaturliste, die Lern- CD und die Leittexte. Damit kannst Du Dich dann erfolgreich auf die Prüfung vorbereiten. Nimm die Vorbereitung aber ernst! In drei Wochen ist das nicht zu machen, denn die Theorie ist genau so wichtig wie die Praxis. Die lieben Kosten: Die musst Du natürlich privat bezahlen. Bei Z&H wären die Prüfungsgebühren so zwischen 50 und 100 EUR. Beim Reiten musst Du den zweiwöchigen Kurs vor der Prüfung machen. Zusammen mit Unterkunft und Verpflegung musst Du etwa zwischen 1.000 und 1.500 EUR rechnen. |
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| Hilfe, ich brauche eine Rennordnung zur Prüfung! | n.n. | 15.07.2008 |
ich
brauch für meine zwischenprüfung zum rennreiter eine aktuelle
rennordnung könntet ihr mir diese zuschicken ihr seid meine letzte
rettung
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| Dietbert Arnold | 15.07.2008 | Na,
dann wollen wir Dich mal retten!
Es ist richtig, Du benötigst eine aktuelle Rennordnung für Deine Zwischenprüfung. Derzeit kostet eine Rennordnung genau 30,00 EUR beim Direktorium. Du solltest aber wissen, dass Dein Ausbilder Dir eine aktuelle Rennordnung kostenfrei zur Verfügung stellen muss. Das steht auch in der Rennordnung! Also fordere Deinen Ausbilder auf, Dir eine Rennordnung zur Verfügung zu stellen. Sollte das nicht geschehen, wende Dich an Deine Zuständige Stelle und bitte die, tätig zu werden. Die müssen Dir helfen! Wenn das nicht rechtzeitig klappt, dann wende Dich bei der Zwischenprüfung direkt an die Vertreterin der Zuständigen Stelle in Köln ( die ist dort auch anwesend) und auch an den Trainer- und Jockeyverband (auch die sind in Köln dabei). Ich kann Dir natürlich keine Rennordnung zuschicken. Also, sei konsequent, nicht aufgeregt und fordere Dein Recht! Wenn Du mit diesen Tipps nicht zum Erfolg kommst, kannst Du Dich dann auch an die Pferdewirtgewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt wenden. Die könnten Dir, wenn Du Dich entschließt Mitglied zu werden, sicherlich rechtlich vertreten. Theoretisch könntest Du dann auch Schadenersatz verlangen, wenn Deine Ausbildung unter dieser Sache leidet. Soweit jetzt alles klar? Drücke Dir die Daumen! |
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| Wie auf die Prüfung vorbereiten? | Tanja | 03.07.2008 | Ich
hätte Ihnen meine Fragen gerne an der richtigen Stelle - unter www.pferdewirtpruefung.info
- gestellt, aber da funktioniert mein mail-router nicht richtig. Also
bleibt mir nichts Anderes, als mich durch die "Hintertür" an
Sie zu wenden.
Seit fast fünf Jahren bin ich als selbständige Bereiterin, jedoch ohne Ausbildung zum Pferdewit/Reiten, tätig. Die Prüfungsordnung gestattet mir nun, die Prüfung nachzuholen. Reiterlich sehe ich keine Probleme, da ich mich während der Selbständigkeit auf eigene Kosten ständig weitergebildet habe, allerdings macht mir die Theorie Sorgen, da ich an keinem Berufschulunterricht teilgenommen habe und somit auch nicht weiß, was gefordert wird. Natürlich habe ich mir die einschlägige Literatur besorgt und studiert, aber mir fehlen halt grundsätzliche Informationen. Wie sieht die theoretische Prüfung aus, gibt es Multiple-Choice Aufgaben, kann man irgendwo alte Prüfungsunterlagen einsehen, wie bereite ich mich bestmöglich vor, ist es sinnvoll, für einige Zeit in einen Ausbildungsbetrieb zu gehen und dort zu arbeiten, gibt es einen Ausbilder, der mich "altes Mädchen" (33) fördert, etc...????? Sie sehen, mein Kopf raucht und alles dreht sich nur um das eine Thema: Ich möchte endlich meinen Traumberuf mit der Prüfung krönen. Darum bitte ich heute um Ihre Hilfe. Sollten Sie für eine Einschätzung der Lage meinen bisherigen Werdegang etc. benötigen, werde ich alle gewünschten Informationen natürlich gerne nachreichen. Vielen Dank für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit |
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| Dietbert Arnold | 03.07.2008 | Das
hast Du schon richtig gemacht. Wenn Du in der Startseite
auf den Briefkasten klickst, sendest Du mir eine Mail und die setze ich
dann in Forum. Das mache ich aus Sicherheitsgründen, denn vorher haben
immer irgendwelche Verrückten versucht das Forum zu beeinflussen.
Wenn Du sagst, dass Du reiterlich gut bist, dann ist eine betriebliche Tätigkeit überflüssig. Was Du braust ist die Theorie rund ums Pferd: Wiso, Gesetze, Mathe, Versicherungen, Exterieur, Anatomie, usw. In der Prüfung bekommst Du immer ganze Aufgaben. Die meisten sind am Pferd zu bewältigen, drei Klausuren stehen an. Im Service findest Du Musteraufgaben, unter www.leittexte.de kannst Du für Pferdewirte Leittexte bearbeiten (kostenloser download), ebenso findest Du im Service eine Literaturliste sowie Formelsammlung. Dann empfehle ich Dir die Lern- CD, denn dort sind alle Fragen rund um das Pferd als Aufträge. Die musst Du eigenständig lösen. Wenn Du das erledigt hast kannst Du ohne rauchenden Kopf zur Prüfung kommen. So, jetzt kann es in aller Ruhe und Gelassenheit losgehen. |
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| I | |||
| Ich habe meine Prüfung geschafft! | U. U.-H. | 26.06.08 |
Ganz
herzlich möchte ich mich bei Ihnen bedanken.
Gestern
habe ich, 43 Jahre, in Langenfeld meine Pferdewirtprüfung Zucht und
Haltung als Externe bestanden.
Für
mich war es sehr interessant nach so langer Zeit ( meine Prüfung zur
Bankkauffrau liegt 20 Jahre zurück) wieder ans Lernen zu kommen. Ohne
die Lern-CD/Links und ohne so manchen Tipp von
Ihrer HP hätte ich mir den Stoff mit Sicherheit nicht so ausführlich
erarbeitet. Auch die Erarbeitung der Leittexte/aid,
waren für mich sehr hilfreich. Als Externe war es für mich manchmal
sehr schwierig eine Lernkontrolle zu bekommen ( so wurde beim
Fachrechnen die ganze Familie mit eingespannt*gg*), aber letztendlich
habe ich mir dann doch von Fachleuten aus der Umgebung viele Tipps einholen
können und entsprechende Rückmeldung bekommen.
Das
Lernen heute, im Vergleich zu meiner Lernsituation vor rund 20 Jahren,
ist allein durch die Informationsvielfalt aus dem Internet um vieles
einfacher geworden. Sehr positiv finde ich, dass Sie jungen Menschen die
Hilfestellung zum richtigen Lernen geben ( und mir auch!).
Auch
wenn Sie die Prüfung von Externen vielleicht kritisch sehen. Mir als Züchterin
hat dies sehr viel eingebracht. Ohne den Druck der Prüfung, hätte ich
nicht das Wissen, was ich jetzt habe und auch auf meinem eigenen Hof
einsetzen kann. Als Beispiel nenne ich da nur die Düngung, jetzt
verstehe ich die Ergebnisse der Bodenproben selber, kann dementsprechend
handeln und bin nicht mehr auf andere Leute angewiesen.
Die
herkömmliche Ausbildung wäre für mich als Mutter von drei Töchtern,
neben meinem Hof mit Pferdezucht, Aufzucht, Ausbildung und
Ferienwohnung nicht durchführbar gewesen.
Immerhin,
ich bin nicht vom Pferd gefallen ( meine Töchter hatten eher
Sorge, dass ich vor Höhenangst sterbe...ich reite ja sonst
"nur" Ponys), habe mir beim Longieren keinen Knoten in Beine,
Hände oder Longe gemacht ( dank wochenlanger Trockenübungen mit Hängemattenständer
als Pferd...) und habe mich mit einem vorläufigen Durchschnitt im
2er Bereich auch nicht blamiert.
Vielen
Dank für Ihre Hilfe dabei!
Herzliche
Grüsse aus dem Bergischen
(Wenn
Jemand privat mal schöne und gar nicht wilde Dülmener schauen möchten,
dann könnt Ihr das hier... www.gut-dicke.de
)
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| Von Pferdepflegerin zur Pferdewirtin | Sinja Küppers | 15.06.08 | Vielleicht
erinnern Sie sich noch an mich. Ich war vor ein paar Jahren in einer Ihrer
Berufsschulklassen in Bremen. Ich habe damals bei xyz gelernt. Allerdings
habe ich nach einem Jahr den Betrieb gewechselt und somit auch die
Berufsschule. Da Sie ja auf viele Fragen eine Antwort finden, wende ich
mich heute an Sie.
Und zwar habe ich mich letztes Jahr im Dezember zusammen mit meinem Lebenspartner selbstständig gemacht. www.palma-kueppers.de Und seit dem habe ich eine Pflegerin in meinem Betrieb, die super spitze arbeitet. Nun hat sie leider keine Ausbildung und ich habe leider noch keinen Meister gemacht. Da sie mir aber sehr ans Herz gewachsen ist, würde ich ihr gerne weiterhelfen. Allerdings möchte ich natürlich auch, dass sie weiterhin in meinem Betrieb bleibt. :-) Es gibt doch diese Möglichkeit als Seiteneinsteiger seine Prüfung zu machen. Können Sie mir da etwas über die Vorrausetzungen erzählen. Ich wäre ja bereit die Kosten für sie zu tragen. Ich habe bloß leider keine Lizenz zum Ausbilden. Vielleicht haben Sie ja eine tolle Idee! Mit freundlichen Grüßen |
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| Dietbert Arnold | 15.06.2008 | Hallo
Sinja,
klar weiß ich noch wer Du bist! Nun zu Deiner Frage. Es gibt ja den § 45.2 BBiG. Da heißt es, dass bei ausreichender beruflichen Erfahrung die Prüfung auch ohne Ausbildung gemacht werden kann. Das bedeutet konkret: mindestens 1,5 x 3 Jahre berufliche Erfahrung. Das wiederum heißt: steuerpflichtige Vollzeitbeschäftigung. Weiter muss entschieden werden von der Kandidatin, ob Schwerpunkt Reiten oder Zucht&Haltung. Also, klärt erst, was die sog. Zuständige Stelle (Wedel ist Holstein) in Kiel dazu sagt. Die müssen entscheiden und prüfen deshalb, ob die Zulassungsvoraussetzungen erreicht sind. Wenn die Zulassung zur Prüfung von der Zuständige Stelle Schleswig- Holstein gegeben ist, dann muss sich sehr sorgfältig auf die Prüfung vorbereitet werden. Bei Zulassung zur Prüfung muss also nicht sofort auch die Prüfung gemacht werden. Ihr könnt Euch ja auch mal mit der Zuständigen Berufsschule in Verbindung setzen, ob Eure Pferdepflegerin als Gastschülerin z.B. das 3. Ausbildungsjahr besuchen darf. Zur gründlichen Vorbereitung bietet sich die Lern-CD an sowie die Literaturliste im >Service. Ansonsten steht hier im Forum eine ganze Menge über §45.2, unter >Prüfungen und >Berufsinfos. Kannst ja mal ein bisschen stöbern. |
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| I | |||
| Betrieb kann Prüfungsgebühren nicht zahlen! | Isabelle und Anne | 27.05.2008 | Guten
Tag,
wieviel Geld kostet einen Ausbildungsbetrieb die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung. Eine Freundin von mir hat einen Ausbildungsbetrieb, der wohl kein Geld dafür hat. Darum würde uns interessieren welche Kosten hierbei auf den Betrieb zukommen. Vielen Dank für Ihre baldige Antwort. Grüße
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| I | |||
| Dietbert Arnold | 27.05.2008 | Hallo
Isabelle, hallo Anne,
was immer Ihr beiden vorhabt, vergesst es! Es ist die vertragliche Pflicht eines Ausbildungsbetriebes, seine Azubis zur Prüfung zu schicken. Für die Prüfung bekommt der Betrieb eine Rechnung von der Zuständigen Stelle. Kann die nicht bezahlt werden, hat der Betrieb ein Problem mit der Zuständigen Stelle, nicht die Auzubis. Übrigens, wenn ein Betrieb nicht die Prüfungsgebühren bezahlen kann, dann ist er so marode, dass das mit der Ausbildung und dem Ausbildungsgehalt sowieso nicht klappt. Also Hände weg! Die Prüfungsgebühren sind sehr unterschiedlich. Geht mal im Durchschnitt von 60 - 80 EUR für eine Prüfung in Z&H aus und etwa 600 EUR für Prüfung + Lehrgang im Schwerpunkt Reiten (Bayern hat andere Regeln). Die genauen Kosten Eurer Zuständigen Stelle sagt sie Euch schon, wenn Ihr fragt. Ihr beide solltet, falls das mit dem Betrieb der Freundin .... sofort ein Gespräch mit der Zuständigen Stelle suchen. Alles andere geht schief. Dürft Ihr mir so glauben! Spielt nicht die Retter vom Immenhof!!!!!! |
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| Liste Graf- Lehndorff- Plaketten | Sabine | 06.05.2008 | Hallöchen, mich würde interessieren, ob es irgendwo einsehbare Listen gibt, in denen man sehen kann, wer seit der Einführung der Lehndorffplakette 1998, diese Auszeichnung erhalten hat, oder ob dies nicht veröffentlicht wird. |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 06.05.2008 | Es könnte sein, dass die Plaketten bei der FN aufgezeichnet werden. Dann wäre die Abteilung Ausbildung dafür zuständig. Aber auch hier kannst Du viele Plakettenträger einsehen, nämlich unsere Liste, welche Betriebe gut ausgebildet haben und deshalb in der Rubrik Ausbildungsplatzsuche stehen. | |
| I | |||
| Durchgefallen. Und nun? | U. M. | 01.05.2008 | Hallo, Meine Tochter hat leider ihre Abschlussprüfung Schwerpunkt Reiten in der Dressur nicht bestanden. Meine Tochter( 24 Jahre) ist der Meinung, da sie den theoretischen Teil und das Springen bestanden hat, braucht sie nur die Dressurprüfung nochmals wiederholen. Ist das richtig?? Der Lehrvertrag endet am 30.06.2008, muss sie bis dahin die Berufsschule weiter besuchen? Nach Möglichkeit möchte sie das nicht. Sie wird den Stall wechseln und wir werden die Wiederholungsprüfung selbst beantragen. Danke für Ihre Antwort. Viele Grüße |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 05.05.2008 | Hallo
Ursel,
zunächst richte Deine Tochter erst mal auf und sage ihr, dass ich ganz viele Wiederholer geprüft habe, die deutlich verbessert zur Wiederholungsprüfung kamen und deshalb auch ein viel besseres Pferdewirtzeugnis hatten, als wenn sie so mit 4,4 noch durchgerutscht wäre. Jetzt tut das weh, hinterher fragt niemand mehr danach. Natürlich bleiben alle bestandenen Prüfungsteile zwei Jahre bestehen und es müssen nur die Fünfen wiederholt werden. Wenn Deine Tochter ein eigenes Pferd mitbringt, dann kann sie nur zu den beiden Prüfungstagen kommen. Will sie aber ein Schulpferd reiten, ich gehe mal davon aus, dass Ihr nicht in Bayern wohnt, dann muss der zweiwöchige Lehrgang mitgeritten werden. Die Theoriestunden muss Deine Tochter nicht absitzen, ein Springpferd wird sie nicht reiten müssen. Das alles wird auch Herr Müller erklären, wenn Sie gerne mit ihm Kontakt aufnehmen wollen. Jetzt zum Vertrag: Der endet erst am Datum im Ausbildungsvertrag. Deine Tochter ist demzufolge noch arbeitspflichtig im Betrieb und natürlich auch schulpflichtig, wenn das Bundesland das fordert! Unter §Schulpflicht§ ist das entsprechende Regelwerk Eures Bundesland nachzulesen. Wichtig ist jetzt, dass Deine Tochter wirklich von einem erfahrenen Ausbilder in der Dressur verbessert wird. Da würde ich keine Kompromisse machen. Achtet darauf, dass Deine Tochter nicht vorrangig als billige Arbeitskraft genutzt wird, denn, außer im Dressurreiten, kann sie ja schon alles. Das wird gerne genommen. Viel Glück wünsche ich Euch für die Wiederholungsprüfung! |
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| U.M. | 06.05.2008 | Vielen
Dank für Ihre aussagekräftige Antwort. ( WIr wohnen in NRW). Wir
sind froh, dass meine Tochter sehr schnell einen Dressurstall gefunden
hat, und dazu noch bei
uns in der Nähe. Mit
gegenseitigem Einvernehmen, wird der Ausbildungsvertrag gelöst und ein
Anschlussvertrag bis
zur Wiederholungsprüfung, wird mit dem neuen Ausbilder abgeschlossen.
Sie
ist sehr glücklich über den Ausgang, und das sie ihr Pferd mitnehmen
kann. In
ihrem Fall ist sie wirklich ausgenutzt worden. Das sie viele
Arbeitsstunden absolvieren musste,
war für sie selbstverständlich aber die Ausbildung in der Praxis ist
leider zu kurz gekommen.
Ich kann nur jedem AZUBI raten, sich die Betriebe genau anzusehen. Sie möchte natürlich nicht mehr zur Berufsschule, (das ist ja so peinlich!!!.) Da sie Ihre Ausbildung nach dem 21.Lebensjahr begonnen hat und die Theorie bestanden hat, wird Sie mit dem Ausbilder klären, ob sie freigestellt wird.Nochmals vielen Dank. |
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| I | |||
| U.M | 16.05.2008 | Ich
muss Euch nochmals schreiben, mit dem Aufheben des Lehrvertrages ist es
leider nicht so gelaufen wie geplant. Der Lehrherr meiner Tochter war nicht dazu bereit, es kam zu einem Streit und er hat meine Tochter mit den Worten." Pack deine Sachen und verschwinde " des Hofes verwiesen.
Ich möchte allen AZUBIS die in ähnlichen Situationen sind Mut machen, eine Lösung gibt es immer. |
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| I | |||
| Graf- Lehndorff- Plakette | Laura | 04.03.2008 |
Hallo!
Ich
habe eine Frage zu der Verleihung der Graf-von-Lehndorff-Plakette. Es
heißt ja, wenn man die Prüfung mit 2,0 und besser gemacht hat, bekommt
man diese. Man bekommt aber nun ein Prüfungsergebnis mit zwei Stellen
nach dem Komma. Bekommt man die Auszeichnung nun mit 2,00 oder 2,04
oder 2,09 und besser???
Mit
freundlichen Grüßen
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| Dietbert Arnold | 10.03.2008 | Hallo
Laura,
leider hat es ein wenig gedauert, aber ich musste auch erst einmal nachfragen. Soweit ich jetzt weiß, bekommst Du die Graf- Lehndorff- Plakette mit der Note 1 - 1,99. Denn da heißt es: besser als 2,0 . Jetzt habe ich aber auch schon gehört, dass manchen Kammern/ Zuständige Stellen die Noten der Azubis zu gut sind und sie dann den Notendurchschnitt einfach eigenmächtig hochziehen. Das allerdings wäre gegen die Abmachungen und wenn ich Du wäre, würde ich mir das nicht gefallen lassen. Also frage doch einfach bei Deiner Zuständigen Stelle. Kannst uns ja mal das Ergebnis mitteilen. |
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| Laura | 11.03.2008 |
Hy!
Hab
meine Prüfung mit 2,08 in Hessen gemacht und mein Ausbildungsberater
meinte bei der Notenbekanntgabe, dass er nicht weiss, wie die das in
Warendorf sehen. Sprich ob die auf 2,1 aufrunden und ich somit die
Auszeichnung kriege oder ob sie auf die zweite Stelle nach dem Komma gar
nicht erst gucken und ich somit noch unter die Ausgezeichneten noch
rutschen würde.
Liebe
Grüße
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| Das verstehe ich jetzt so nicht. Der Ausbildungsberater in Hessen, Herr Mengers, hat einen direkten Draht zur FN, Abt. Ausbildung, da dürfte es kein Problem sein, diese Frage mal eben zu klären. In dieser Woche habe ich die Abt. Ausbildung der FN nicht erreichen können, um diese Frage zu klären. Nächste Woche ist wegen der Osterferien auch nicht besser. Also, nerve den Ausbildungsberater Herrn Mengers und bitte ihn, das für Dich zu klären. Wenn das nicht der Fall sein sollte, denn melde Dich direkt nach Ostern noch einmal hier. Es gibt ja keinen zeitlichen Druck, die Verleihung ist ja erst im November. | |||
| I | |||
| Prüfung nach § 45.2 (Zulassung als Außenseiter) | Christine | 24.01.2008 |
Hallo
Herr Arnold,
ich
moechte als Quereinsteiger die Abschlusspruefung zum Pferdewirt
Schwerpunkt Reiten machen. Den Trainer A Reiten habe ich letztes Jahr
bereits gemacht. Nun moechte ich aber einen richtigen Berufsabschluss im
Pferdesport haben.
Folgende
Fragen habe ich an Sie:
1.)
Im BBiG steht unter anderem "Nach 45,2 BBiG kann von der Mindeszeit
abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf eine andere
Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber die Handlungsfaehigkeit
erworben hat"
Was
ist mit "andere Weise glaubhaft gemacht wird" gemeint, welche
Referenzen sollten hier vorliegen?
2.)
Von der zustaendigen Stelle habe ich bereits Unterlagen erhalten. Bei
der Anmeldung zur Zwischen bzw. Abschlusspruefung wurde von der
zustaendigen Stelle handschriftlich "Anmeldung als Berufsreitertest
im Rahmen der Zwischenpruefung" zugefuegt. Beudeutet dies, dass
eine Zwischenpruefung zwingend erforderlich ist?
3.)
Gibt es Vorbereitungskurse ( fuer Seiteneinsteiger) fuer Zwischen - und
Abschlusspruefung? Damit man z.B. beim Fachrechnen u.s.w. einschaetzen
kann, was alles auf einen zukommen kann.
4.)
Wie lange schaetzen Sie benoetigt man, um sich auf die Zwischenpruefung
bzw. Abschlusspruefung vorzubereiten (evtl. Stundenaufwand), wenn
reiterlich das Koennen fuer die Abschlusspruefung bereits vorhanden ist?
Aufgrund
Ihrer Homepage und Ihren kompetenten Antworten hoffe ich, dass Sie mir
weiterhelfen koennen.
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| I | |||
| Dietbert Arnold | 29.01.2008 | Du
hast die Möglichkeit, wie alle anderen auch, als Außenseiter Deine
Prüfung im Beruf Pferdewirt zu machen, wenn Du die 1,5fache
Ausbildungszeit (1,5 x 3 Jahre) im Beruf gearbeitet hast und dabei
hinreichende Fertigkeiten und Kenntnisse über den Beruf Pferdewirt
erworben hast. Ob das zutrifft, das ermittelt die Zuständige Stelle jetzt
durch die Teilnahme an einer Zwischenprüfung. Wenn Du gute Noten hast,
dann ist davon auszugehen, dass Du diese Qualifikationen erworben hast.
Deine Behauptungen, im Beruf gearbeitet zu haben, musst Du natürlich belegen, so z.B. durch Auskünfte aller Art, Anhörung von Zeugen, Beteiligten, Sachverständigen, schriftliche Aussagen von Zeugen, Beteiligten und Sachverständigen, Urkunden, Zeugnisse. Der Nachweis ist dann von Dir geführt, wenn Du die Überzeugung vermitteln konntest, dass die Voraussetzungen zur Prüfung vorliegen. Vom Nachweis der Mindestzeit kann die Zuständige Stelle absehen, wenn Du durch qualifizierte Zeugnisse glaubhaft machen kannst, dass Du die berufliche Handlungsfähigkeit anderweitig als durch eine berufliche Tätigkeit erworben hast. Das ist z.B. durch Mitarbeit im elterlichen Betrieb oder bei einem Auslandsaufenthalt der Fall. Die Zuständige Stelle hat Deinen Antrag zu prüfen, es ist dann aber immer eine Ermessensentscheidung, ob Dich die Zuständige Stelle dann zur Prüfung zulässt. Wie lange Du zur Theorievorbereitung brauchst? Kann ich Dir auch nicht sagen. Manche lernen schneller, manche langsamer. Eines ist sicher: Die Theorie ist überhaupt nicht zu unterschätzen. Einen guten Überblick gibt Dir die Lern- CD aus dem FN- Verlag. Außerdem schaue bitte in die sorgfältig zusammengestellte Literaturliste. So kannst Du Dich gut vorbereiten. Lernen allerdings musst Du selber. Wie immer im Leben. Siehst Du jetzt klarer? |
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| I | |||
| Muss ich nach Z&H die ganze Prüfung im Reiten machen? | Claudia | 22.01.2008 |
Hallo,
ich habe 2006 die Prüfung zur pferdewirtin Schwerpunkt zucht und
haltung bestanden und bin jetzt Bereiterlehrling.
Gibt
es die Möglichkeit sich Prüfungsteile (z.B.:Theorie) anrechnen zu
lassen, oder muß ich die gesamte Prüfung ganz normal machen?
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| I | |||
| Dietbert Arnold | 23.01.2008 | Kurz
und knapp, liebe Claudia, nein, Du musst die ganze Prüfung machen, denn
sie ist nicht identisch mit der Z&H- Prüfung. Weil ein Teil der
Ausbildung identisch ist, benötigst Du keine weitere Zwischenprüfung
sowie nur noch 1 Jahr, um den Schwerpunkt Reiten dann abzuschließen.
Weiterhin weiß ich, dass die meisten Zuständigen Stellen nur noch
Wochenberichte als Tätigkeitsnachweis von Dir verlangen und auf weitere
Erfahrungsberichte und den ganzen Infoteil verzichten. Hier solltest Du
aber noch einmal bei der Zuständigen Stelle nachfragen, das kann in
Deutschland überall anders geregelt sein.
Dann denke noch daran, dass Du auch jetzt noch das Recht auf Berufsschule hast und wie ein Azubi im 3. Jahr bezahlt wirst. |
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| I | |||
| Wer ist für die Reitausbildung zuständig? | n.n | 22.01.2008 | Erst
einmal zu meiner Person: Ich bin Freizeitreiter und reite in einem Betrieb, der auch zum Pferderwirt ausbildet. Meine Kenntninisse im Ausbildungsbereich sind jedoch gering, daher auch meine Fragen. Unsere Auszubildende bereiten sich zur Zeit auf ihre Abschlussprüfung im Mai vor. Den Reitunterricht, den die Auszubildenden mehrmals in der Woche geben ist gut und wird von dem Ausbilder beobachtet, bewertet und kommentier. Leider muss ich jedoch beobachten, dass die Vorbereitng zur Prügung, was dem eigentlichen Reiten (Spring. und Dressurreiten), gar nicht stattfindet. Muss der Auszubildende sich zur Vorbereitung seiner Prüfung sich selbst um ein ausgebildetes Pferd kümmern, oder muss der Betried ein Pferd zur Verfügung stellen? Wie sieht die weitere Vorbereitung aus, müssen regelmäßige Lehrstunden gegeben werden und wenn ja, wie lange vorher sollte damit begonnen werden. Ich möchte mich dafür bedanken, dass dies gelesen haben und hoffe auf eine baldige Antwort. |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 22.01.2008 | Also, Axel, da gibt es überhaupt keine Frage!! Der Ausbilder ist dafür zuständig, dass sein Azubi die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht und somit auch die Prüfung bestehen kann. Dazu gehört beim Pferdewirt natürlich auch das Reiten. Und auch hat der Gesetzgeber ganz klar gesagt, dass der Ausbilder das Arbeitsmaterial stellen muss, um diese berufliche Handlungsfähigkeit zu erreichen. In den einen Berufen sind das halt Bohrmaschine und Säge, beim Pferdewirt eben Pferd. Und natürlich müssen die auch geeignet sein! Deshalb ja die Anforderungen bei der Anerkennung des Betriebes, dass da auch ein M- Pferd zur Verfügung stehen muss. Über den ständigen Reitunterricht, am besten täglich, müssen wir hier nicht diskutieren. Ich jedenfalls kann den beiden nur raten, ihr Berichtsheft wahrheitsgemäß und vollständig zu führen und sich unterschreiben zu lassen. Dann wird schnell deutlich, ob es eine Ausbildung gegeben hat. Wenn nicht, dann können diese Azubis auch auf Schadenersatz klagen. Dazu wäre die Mitgliedschaft in der IG Bauen Agrar Umwelt schon hilfreich. Jetzt solltest Du soweit informiert sein. Die Details des Berufsbildungsgesetzes und die Anforderungen an einen Meisterbetrieb kannst Du im >Service nachlesen. | |
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| Zulassung als Außenseiter zur Pferdewirtprüfung | Franziska Krause | 30.12.2007 | Leider
bin ich trotz intensiver Suche im Internet nicht auf die Antwort auf
folgende Frage gestoßen: Welche Vorrausetzungen muss ich erfüllen, um als Quereinsteiger die Pferdewirt/Bereiterprüfung ablegen zu können? Hauptsächlich für zukünftige nebenberufliche Tätigkeit im Bereich Pferdeausbildung/Trainer. Die Amateurausbildungsschiene ist mir zu wenig). Sprich für den Bereich Springen muss ich soweit ich gehört habe bestimmte Platzierungen mitbringen. Nur konnte mir bisher nicht einmal die zuständige Sachbearbeiterin in der Schule die verbindliche Auskunft geben, wie viele Platzierungen in welcher Klasse das sein müssen und ob es reicht Platzierungen in einer Disziplin vorzuweisen. (Müsste ich also für den Bereich Springen Platzierungen/Siege in der Klasse M/Kat B oder in der Klasse M/Kat A oder sogar eine S Platzierung mitbringen? Oder benötige ich zusätzliche eine M Platzierung im Bereich Dressur?) Ich bin im Gebiet des Landesverbands Bayern, für mich wäre also dort die erforderliche Prüfung abzulegen. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und schicke Ihnen winterliche Grüße aus Bayern, |
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| Dietbert Arnold | 30.12.20077 | Hallo
Franziska,
ich will einmal versuchen, Dir das ganz systematisch zu erklären. Ich glaube, das hilft auch vielen Lesern hier. Du möchtest die Prüfung gem. § 45.2 BBiG machen. Mit diesem Absatz soll auch sog. Außenseitern, die keine Berufsausbildung gemacht haben, Gelegenheit gegeben werden, ihre berufliche Qualifikation in einer Prüfung zu beweisen. Du würdest also eine ganz normale Abschlussprüfung mit ganz "normalen" Auszubildenden machen und wärst dann, wenn erfolgreich, Pferdewirtin. Für die Abschlussprüfung im Beruf Pferdewirt ist in Bayern die Zuständige Stelle zuständig. Die entscheiden, ob Du zur Prüfung zugelassen werden kannst. Der § 45.2 fordert nämlich, dass Du einschlägige Berufstätigkeit (Beruf !!!!!) nachweisen musst, die mindestens das 1,5fache der regulären Ausbildungszeit im Beruf Pferdewirt (= 3 Jahre), also 4,5 Jahre betragen muss. Hier hat die Zuständige Stelle, für Dich in Bayern, diese Voraussetzung zu prüfen. Auf die 4,5 Jahre können auch Ausbildungszeiten in einem ähnlichen Beruf (z.B. Landwirt, Tierwirt, usw.) angerechnet werden. Wichtig ist immer, dass der/die Antragsteller nachweisen kann, dass tatsächlich auch ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufes erlernt wurden in den 4,5 Jahren Berufstätigkeit. Übrigens Berufstätigkeit: Die wird üblicherweise mit dem Nachweis der sozialversicherten Tätigkeit nachgewiesen, bei Freiberuflern mit der Steuererklärung. Alle diese Voraussetzungen musst Du belegen können, durch Auskünfte, Anhörung von Zeugen, schriftliche Bescheinigungen, Zeugnisse und Urkunden. Jetzt siehst Du, wie wichtig es ist, dass auch Praktikanten immer ein Arbeitszeugnis bekommen. Die Berufstätigkeit kann übrigens auch im Ausland erfolgt sein. Die Zuständige Stelle hat Deine Unterlagen zu prüfen und muss Dich zur Prüfung zulassen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings ist es immer eine Ermessensentscheidung der Zuständigen Stelle, ob Deine Arbeitszeiten als ausreichend qualifizierend angesehen werden. Du hast also einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung, nicht aber auf eine positive Entscheidung. Natürlich kannst Du gegen die Entscheidung der Zuständigen Stelle Widerspruch einlegen, entsprechende Hinweise müssen auf dem Schreiben stehen. Dann musst Du Dich natürlich noch entscheiden, ob Du die Prüfung im Schwerpunkt Reiten oder Zucht&Haltung ablegen möchtest. Möglich wäre auch Rennreiten oder Trabrennfahren. Welche Forderungen nun die Zuständige Stelle in Bayern stellt, um von Dir den Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit zu erhalten, das muss Dir die Ausbildungsberaterin in Bayern sagen. Macht die auch, das ist eine ganz nette. Aber, für alle die das jetzt lesen: Jede Zuständige Stelle in Deutschland kann hier etwas anders verfahren, die einen fordern Turnierteilnahmen, die anderen nicht. Es kann durchaus auch so sein, dass ein Bewerber erst die Zwischenprüfung ablegen muss, um zu beweisen, ob die berufliche Handlungsfähigkeit ausreicht. So, Franziska, jetzt solltest Du etwa handlungssicher sein. Wenn noch Fragen sind, dann melde Dich noch einmal. Dir und allen Lesern: Einen guten Rutsch ins Neue Jahr und vielleicht bist Du dann ja 2008 schon Pferdewirtin. |
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| Vorbereitung auf Abschlussprüfung im Schwerpunkt Reiten | Deutsche Reitschule | 28.12.2007 |
Neu
in der Deutschen Reitschule: Spezial-Lehrgänge für künftige Pferdewirte
Warendorf
(fn-press). Azubis aufgepasst! „Gymnastizierende Arbeit von Dressur- und
Springpferden“ lautet das Thema eines neuen Lehrganges, den die Deutsche
Reitschule im Nordrhein-Westfälischen Landgestüt Warendorf in der Zeit
vom 24. bis 26. Januar anbietet. Der Kursus unter der Leitung von
Ausbildungsleiter Hannes Müller richtet sich an künftige
Pferdewirte Reiten, die sich auf ihre Abschlussprüfung vorbereiten und
Defizite in den Schwerpunkten „leichter Sitz“,
„Unterrichtserteilung“ und „Arbeit mit verschiedenen
Dressurpferden“ abbauen wollen. Lehrpferde werden gestellt, eigene
Pferde können aber auch mitgebracht werden. Der Kursus kostet 280 Euro
(100 Euro werden als Gutschrift auf den Abschlusslehrgang mit Prüfung
angerechnet). Anmeldungen und weitere Informationen: Deutsche Reitschule,
Telefon 02581/6369-28 (werktags von 9 bis 12 Uhr). |
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| Wiederholungsprüfung: Wer zahlt? | Petra Elpelt | 01.11.2007 | Hallo, mein Sohn hat im Juni 2007 seine Prüfung zum Pferdewirt Schwerpunkt Reiten absolviert. Leider ist er im praktischen Teil durchgefallen. Er und ich waren der Meinung, dass man nach einem halben Jahr diesen Teil der Prüfung wiederholen kann. Einen Antrag hat er gestellt doch noch keinen Bescheid erhalten. Die Kammer in Köln sagt nun, dass erst im Feb. März wieder Prüfungen stattfinden werden. Hat mein Sohn dieses Recht nicht? Noch eine Frage wäre wer bezahlt die Prüfungsgebühren und muss er nochmal an dem Lehrgang teilnehmen. Zur Zeit befindet sich mein Sohn nicht mehr im Ausbildungsverhältnis, sondern arbeitet als Angestellter auf einem Pferdehof, er ist nur teilzeitbeschäftigt und hat dementsprechend wenig Einkommen. Vielen Dank und viele Grüße |
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| Dietbert Arnold | 04.11.2007 | Hallo Petra, die Zuständige Stelle hat dafür zu sorgen, dass möglichst kurzfristig eine Wiederholungsprüfung möglich wird. Eine halbjährige Wartezeit wird immer empfohlen, gibt es aber rechtlich nicht. In diesem Falle ist es so, dass immer vor und nach Weihnachten die Meisterkurse an der Deutschen Reitschule stattfinden und deshalb erst im Frühjahr wieder Abschlussprüfungen organisiert werden. Hier wird Dein Sohn nicht anders behandelt, wie alle anderen Azubis auch. Ja, die Kosten: Dein Sohn ist nicht mehr Azubi und nur für Azubis ist die Prüfung kostenfrei und der Ausbilder muss die Gebühren bezahlen. Dein Sohn ist also für die Prüfung selber verantwortlich und muss sie auch bezahlen. Die Kosten setzen sich zusammen aus den reinen Prüfungsgebühren, den Lehrgangskosten und den Unterbringungskosten. Die Unterbringung im Hotel ist nicht Pflicht, es ist ein Angebot und muss nicht genutzt werden. Den Lehrgang muss Dein Sohn immer dann bezahlen, wenn er auf den Pferden der Deutschen Reitschule reiten möchte. Das bestimmt die Deutsche Reitschule deshalb, um die Schulpferde möglichst tiergerecht einsetzen zu können. Wenn Dein Sohn eigene Pferde mitbringt, dann muss er nicht den Lehrgang machen und kommt nur die zwei Tage zur Abschlussprüfung. Ob das allerdings erfolgreich sein wird? | |
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| Turnierkleidung zur Prüfung? | 28.10.2007 | Hallo, ich lerne pferdewirt schwerpunkt zucht und haltung und habe im januar in dillenburg zwischenprüfung meine frage ist nun ob die prüfung dort in turnierkleidung geritten werden muss. da ich bisher keine turniere geritten bin besitze ich leider keine turnierbekleidung. vielen dank schonmal |
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| Dietbert Arnold | 28.10.2007 | Das rufe doch einfach bei der Zuständigen Stelle in Hessen an und frage, denn die organisieren die Prüfung. | |
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| Zur
Berufsschule schaffe ich es nicht!
WER hilft? |
Bianca | 18.09.2007 | Hallo,
Ich habe am 1.8.2007 meine Umschulung zur Pferdewirtin Schwerpunkt Zucht und Haltung begonnen! Da ich allein erziehende Mutter bin und es nicht schaffe am Berufsschulunterricht teilzunehmen, würde ich gerne wissen, wie ich an die ersten Aufzeichnungen bis zur Zwischenprüfung rankomme! Die Bücher Richtlinien für Reiten und Fahren habe ich mir schon besorgt sowie Bücher über Pferdewirte. aber ich glaube es sind auch zwei Gebiete dabei, die ich nicht über solche Bücher erfahre und ich gerne meine Prüfung mit guter Note abschließen würde. Vielleicht können sie mir helfen. |
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| Dietbert Arnold | 18.09.2007 | Hallo
Bianca,
zunächst findest Du hier auf den Seiten eine Literaturliste sowie auch den Hinweis auf die Lern-CD sowie die Leittexte. Mit diesen Materialien kannst Du Dich gut auf die Prüfung vorbereiten. ALLERDINGS, es ersetzt nicht die Berufsschule! Mensch Bianca, sei nicht so naiv zu glauben, dass Du eine gute Prüfung schaffst, wenn Du nicht von Deinem Recht und auch Deiner Pflicht zum Besuch der Berufsschule Gebrauch machst. Meiner Meinung nach musst Du auch die Berufsschule besuchen, wenn Du eine Umschulung machst. Wie willst Du hinterher den Berufsschulunterricht der Arbeitsagentur nachweisen? Verstehen kann ich Dich nicht, das ist nicht gut, was Du da machst! Wach auf!!!!! Ich schreibe Dir das so deutlich, wie ich das sehe. Nicht böse sein, aber Du fragst und ich gebe Dir eine ehrliche Antwort! Überlege Dir das noch mal! |
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| Bianca | 24.09.2007 | Hallo,
Ich wollte mich bei Ihnen für die Antwort bedanken! Ich weiß sehr wohl, das die Berufschule mir mehr bringt, als es so zu "versuchen". Aber was will ich anderes machen? Ich bin nun mal allein erziehende Mutter und wohne von der Berufschule über 200km weit weg! Das heißt, ich müsste um spätestens 6 Uhr von hier weg fahren, um diese Zeit hat noch kein Kindergarten offen und für diese Zeit, habe ich nun mal leider niemanden, der auf meinen dreijährigen Sohn aufpasst! Und ich weiß, das ich es auch so schaffen kann! Habe ja schon über drei Jahre Berufsschule hinter mir (in einem anderen Beruf). Und wenn die ARGE glauben würde, das ich es nicht schaffe, dann hätten sie diese Umschulung gar nicht bewilligt! Kann man vielleicht irgendwo Adressen von anderen Lehrlingen bekommen? Am besten von welchen, die nächstes Jahr Zwischenprüfung haben werden? |
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| Berufsschulbesuch verboten: Durchgefallen! | Anja | 27.08.2007 | Sehr
geehrter Herr Arnold, ein guter Freund von mir ist Taiwanese und hat hier in Deutschland seine Ausbildung "Pferdewirt Schwerpunkt Reiten" absolviert. Sein Ausbildungsbetrieb hielt es für unnötig, dass er hier die Berufsschule besucht und so ist er (in meinen Augen nicht unerwartet) durch die schriftliche Prüfung durchgefallen, da man alleine mit gut reiten die Prüfung nicht besteht. Nun kommt er nächsten Monat nach Deutschland um Ende September einen zweiten Versuch der schriftlichen Prüfung zu machen. Dazu hat er mich gebeten (ich bin Lehrerin), mit ihm zu lernen. Jetzt wollte ich mal fragen, ob es möglich ist, an alte Prüfungsunterlagen und an die Lehrpläne für NRW zu kommen, damit ich mich gezielter mit ihm auf die Prüfung vorbereiten kann. Die zuständige Berufsschule war sehr unkooperativ... Die CD von der FN habe ich bereits gekauft. Vielen Dank im Voraus |
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| Dietbert Arnold | 29.08.2007 | Hallo
Anja,
ich habe von diesem traurigen Fall gehört. Das ist das klassische Beispiel, wie "Ausbilder" den Lebensweg von Auszubildenden ruinieren, weil sie ihre Auszubildenden nicht zur Schule schicken. Die Gier nach Arbeitskraft ist bei manchen dieser "Ausbilder" ohne Grenzen. Solche Schwarzen Schafe muss man eigentlich vom Markt nehmen. Hat sich der Azubi eigentlich bei der Zuständigen Stelle beschwert? Ich persönlich hätte überhaupt keine Hemmungen, den Betrieb auf Schadenersatz zu verklagen. Da kommen ja schöne Summen zustande, wenn man die Reisekosten mitrechnet, Verdienstausfall, usw.. Das schreckt dann schon mal ab. Da wäre es hilfreich, wenn man Mitglied der Pferdewirtgewerkschaft IG BAU wäre, um sich effektiv und kostenfrei wehren zu können. Wie dem auch sei, es sollte allen Azubis eine Warnung sein, auf ihr gesetzliches Recht zum Besuch der Berufsschule zu verzichten. Den "Ausbilder" freuts, der Azubi zahlt die Zeche! Wie kannst Du helfen: Die Leittexte und die Lern- CD sind eigentlich die punktgenaue Vorbereitung auf die Pferdewirtprüfung. Arbeitet zusammen diese Materialien durch, besonders gesetzliche Grundlagen und WISO, weil das für einen Ausländer natürlich besonders fremd ist. Die bereits erfolgreichen Noten bleiben natürlich bestehen. Deshalb ist nur noch der Rest zu lernen. Weitere Materialien kann und werde ich Dir leider nicht zur Verfügung stellen können. Das wäre nicht fair und das hast Du sicher auch nicht erwartet. Sage Deinem Azubi, ich drücke ihm die Daumen! |
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| Prüfung
nach § 45.2 BBiG
(Externenprüfung) |
Sabine | 21.05.05 |
Ich möchte meinen Traum
Pferdewirt Z+H jetzt als Quereinsteiger verwirklichen und habe mich zur
Abschlußprüfung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland angemeldet.
Die Lernprogramm CD finde ich sehr gut. Kann man die Arbeitsaufträge so
in etwa mit bei der Prüfung gestellten Fragen gleichsetzen? Wie läuft
die schriftliche Prüfung denn ab? Multiple Choice oder muß man selbst
etwas schreiben? Ich arbeite mit ihrer CD, dem Buch "Beruf
Pferdewirt" und den Richtlinien Bd. 4. Haben sie sonst noch eine
Literaturempfehlung für mich? Sorry für die vielen Fragen..
Vielen Dank im voraus.
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| Dietbert Arnold | 22.05.2005 | Hallo Sabine, zunächst einmal kann Dir natürlich die Zuständige Stelle im Rheinland, also die Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen Auskunft über ihre Prüfung geben. Die musst Du fragen, denn die Prüfung kann in jedem Bundesland anders sein. Generell gibt es eine theoretische und eine praktische Prüfung. In der Theorie musst Du Dich mit Fragen der Fütterung, der Stallhaltung, der Anatomie, Fachrechnen, usw. auseinandersetzen. Dazu werden Dir in jedem Fach etwa drei bis fünf Fragen/Aufgaben gestellt. Die gilt es dann zu lösen. Ankreuzfragen sind das in aller Regel nicht. Später folgt dann die praktische Prüfung, hier gilt es darum, das Wissen um das Pferd in der Praxis darzustellen, Du musst also ein Pferd beschreiben, longieren, reiten, identifizieren, Futtermittel identifizieren und Rationen vorschlagen, Futtermittel beurteilen, einen Verband anlegen, das Pferde auf einer Dreiecksbahn vorstellen, usw.. Die Themen auf der Lern- CD geben Dir einen sehr guten Überblick, was Du als Pferdewirtin wissen und können musst. Literaturempfehlungen findest Du übrigens ganz speziell für Azubis im >Service. Da muss ich mich hier nicht wiederholen. | |
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| Prüfung Z&H | Sinja | 17.05.2007 | Hallöchen. Ich hab eine, bzw. mehrere Fragen zur Abschlussprüfung Pferdewirt Zucht und Haltung. Habe diesen Schwerpunkt unfallbedingt an meine Ausbildung Pferdewirt mit Schwerpunkt Reiten angehängt, war aber nicht mehr in der Berufsschule und auch nicht noch mal zur Zwischenprüfung und habe jetzt das Problem das ich keine anderen Azubis kenne die auch Prüfung machen müssen oder schon gemacht haben. Daher weiß ich jetzt nicht genau was eigentlich alles geprüft wird. Gibt es hier auch Referatsthemen wie im Schwerpunkt Reiten? Was kommt in der schriftlichen Prüfung dran, was in der praktischen? Danke schon mal im Voraus. |
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| Dietbert Arnold | 22.05.2007 | Die Prüfungen, Sinja, sind regional in den Bundesländern. In aller Regel gibt es eine schriftliche Prüfung, so wie Du es auch beim Reiten erlebt hast und dann praktische Prüfungen auf sog. Stationen. Aber auch das kennst Du ja vom Schwerpunkt Reiten. Über den genauen Ablauf kann Dir natürlich die Zuständige Stelle Auskunft geben, denn die führt ja schließlich die Prüfung durch. Wie gesagt, die Prüfungen sind in allen Bundesländern verschieden. Wesentlich ist aber, dass der bereich Pferdefütterung, Versorgen von Pferden, Behandeln nach Tierarztanweisung, Versorgen von Fohlen und natürlich das Fruchtbarkeitsmanagement aber auch Weidepflege beim Schwerpunkt Z&H eine wesentlich Rolle spielen. Referatsthemen gibt es meines Wissens nicht in Z&H. | |
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| Lehndorff- Plakette | Nicole Schade | 23.04.2007 |
Hallo.
Ich habe im Januar
meine Abschlussprf. zum Pferdewirt mit Schwerpunkt Zucht und Haltung, im
Landgestut Moritzburg, abgeschlossen ( Ich musste ein halbes Jahr
verlangern durch ein schw. Arbeitsunfall ). Mein Gesamtdurchschnitt
betrug 2.13.
Wurde ich da diese
Auszeichnung noch bekommen ?
Eine Kollegin hat gemeint
das sich da etwas geandert hatte. Es
wurde mich und auch bestimmt meinen Ausbilder sehr Freuen.
Vielen
Dank schonmal.
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| Dietbert Arnold | 23.04.2007 | Hallo Nicole, die FN hat die Vergaberegularien der Lehndorff- Plakette nicht geändert, also solltest Du dann auch diese Auszeichnung bekommen. Der Weg ist folgendermaßen: Die Zuständige Stelle in Sachsen meldet Dein gutes Pferdewirtzeugnis zur FN. Die laden Dich dann am Ende des Jahres (meist zum Berufswettbewerb) nach Warendorf ein. Das wäre für Dich dann etwa im November, wenn Dein Zeugnis von 2007 ist. Jetzt habe ich aber auch schon gehört, dass die Zuständige Stelle in Sachsen die Anforderungen an die Zeugnisse erhöht hat, um die dann nach Warendorf zu senden. Wie gesagt, die FN hat die Anforderungen nicht verändert in den letzten Jahren, das wurde mir ausdrücklich bestätigt. Also frage bitte die Zuständige Stelle in Sachsen, ob die Deine Daten nach Warendorf schicken und, falls nicht, warum. Das solltest Du uns dann hier noch einmal schreiben. Auch solltest Du dann mit dem HSM Günther bei Euch im Landgestüt sprechen, damit der einmal bei der Bundesvereinigung der Berufsreiter nachfragt. Bleibe da am Ball, denn mit einer Lehndorff- Auszeichnung kannst Du ganz sicher auch ein Stipendium beim Deutschen Bauernverband beantragen. | |
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| Zwischenprüfung | Sandra | 25.03.2007 | Hallo! Muss demnächst zur Zwischenprüfung! Gibt es jemanden, der schon dort war und mir ein paar genauere Angaben über reiterliche und theoretische Anforderungen machen kann. Wäre super nett. Vielen Dank. Grüße Sandra |
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| Fahrgemeinschaft zur ZP Futterkamp? | Dietbert Arnold | 06.03.2007 |
Hallo,
am 28.03.2007 ist im
Futterkamp die Zwischenprüfung für die Pferdewirte. Gibt es irgendjemanden
aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde der an diesem Tag auch dort hin
muss? Frage wegen eventueller Fahrgemeinschaft. Müsste sonst einen Tag
vorher mit Bus und Bahn anreisen.
Silvia
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| Unfall vor Wiederholungsprüfung: Muss ich dennoch Springen? | Katrin | 18.02.2007 |
Sehr geehrter Herr Arnold.
Ich wollte im März nach
Warendorf um meine Nachprüfung in den Fächern Springen und reiten auf
Trense zu machen. Hatte in den beiden Fächern eine Fünf.
Mein Problem ist, das ich
mir beim Training meinen Unterschenkel sehr kompliziert gebrochen habe.
Schien du Wabenbein sind beide durch und mit vielen Trümmerstückchen.
Ich war zwei Wochen im
Krankenhaus und habe jetzt einen 30 cm langen Nagel und sechs Schrauben
im Bein. Ich darf drei Monate nicht auftreten und dann mit leichter
Belastung beginnen. Reiten darf ich mindestens ein halbes Jahr nicht.
Der Arzt meinte dass wenn
ich weiter reiten möchte ich vorsichtig werden soll, weil das Bein
immer anfällig bleiben wird. Das heißt für mich besser nicht mehr
springen und Finger weg von Wildgewordenen dreijährigen. Im Betrieb ist
das für mich kein Problem da meine Hauptaufgabe Unterrichtserteilung,
Leiten von Ausritten und Korrektur und Weiterausbildung von
Dressurpferden ist.
Die Prüfung würde ich natürlich
gerne fertig machen da ich viel Zeit und Geld darein invertiert habe.
Das verschieben des Prüfungszeitpunkts ist auch kein Problem. Meine
Frage ist ob ich irgendwie uns Springen rumkomme? Theoretisch darf man
doch eine fünf haben. Würde es nicht reichen wenn ich nur das Reiten
auf Trense wiederhole?
Ich weiß natürlich das
beim reiten immer etwas passieren kann, würde aber gerne das
Risiko vermindern.
Viele liebe Grüße Katrin
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| Dietbert Arnold | 18.02.2007 | Hallo Katrin, das tut mir sehr leid, dass Du einen so schweren Unfall hattest. Grundsätzlich gilt einmal, dass Du nur die Prüfung machen kannst, wenn Du der auch gesundheitlich gewachsen bist. Die Anforderungen an die Prüfung stehen ja fest. Also auch das Springen. Die Entscheidung, ob Du prüfungsgesund bist, trifft Dein Arzt. Wissen solltest Du auch, dass Du die Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren machen musst, damit die Prüfung nicht ganz wiederholt werden muss. Du hast also Zeit, die Prüfung dann anzugehen, und Du kannst warten, bist Du wieder ganz belastbar bist. Diese Zeit könntest Du nutzen, um systematisch wieder Vertrauen in das Springen zu bekommen. Natürlich auf geeigneten Pferden und unter Anleitung eines geeigneten Ausbilders. Du solltest auch wissen, dass Du nicht Auszubildende sein musst, um Dich wieder zur Prüfung vorzustellen. Dann allerdings musst Du Dich selber zur Prüfung anmelden und auch die Prüfung selber bezahlen. Falls nun die Ärzte sagen, dass ein dauerhafter Schaden durch den Reitunfall entstanden ist, dann bist Du zu einem gewissen Grad behindert und müsstest das dann aber mit entsprechenden Dokumenten geltend machen. Wenn das ein Arbeitsunfall war, dann solltest Du auch mit der Berufsgenossenschaft reden, die eventuell sich auch um die ausstehende Prüfung kümmert. Es könnte auch um Rentenfragen gehen. Nur zum Überlegen: Den Mitgliedern der Pferdewirtgewerkschaft IG BAU bietet die Gewerkschaft auch einen Rechtsschutz bei Sozialgesetzdingen an, so z.B. bei Arbeitsunfällen. Dein Gedanke zum Springen: Es ist richtig, mit einer alleinigen 5 im Springen hast Du die Wiederholungsprüfung bestanden. Trittst Du aber das Springen nicht an, dann fängst Du Dir eine 6 ein und bist automatisch durchgefallen! Das alles musst Du aber mit der Zuständigen Stelle Deines Wohnortes besprechen, denn nur die können Dich in Warendorf zur Wiederholungsprüfung anmelden. Die bei der Zuständigen Stelle sind DEINE Ansprechpartner. Also hin zu Zuständigen Stelle und Kopf hoch, es wird schon klappen mit der Prüfung! | |
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| Wer bezahlt Zwischenprüfung? | Anita | Hallo!I Ich habe eine Frage bzgl. der Kostenübernahme für die Zwischenprüfung. Wer muß die Kosten für Verpflegung und Unterbringung bezahlen, Ausbilder oder Lehrling? MfG, Anita | |
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| Dietbert Arnold | Eindeutige Antwort: DER AUSBILDER! Nachlesen kann man das im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Du findest es im >Service. | ||
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