Prüfungen
| Thema | von: | am: | Posting |
| Wie auf die Prüfung vorbereiten? | Tanja | 03.07.2008 | Ich
hätte Ihnen meine Fragen gerne an der richtigen Stelle - unter www.pferdewirtpruefung.info
- gestellt, aber da funktioniert mein mail-router nicht richtig. Also
bleibt mir nichts Anderes, als mich durch die "Hintertür" an
Sie zu wenden.
Seit fast fünf Jahren bin ich als selbständige Bereiterin, jedoch ohne Ausbildung zum Pferdewit/Reiten, tätig. Die Prüfungsordnung gestattet mir nun, die Prüfung nachzuholen. Reiterlich sehe ich keine Probleme, da ich mich während der Selbständigkeit auf eigene Kosten ständig weitergebildet habe, allerdings macht mir die Theorie Sorgen, da ich an keinem Berufschulunterricht teilgenommen habe und somit auch nicht weiß, was gefordert wird. Natürlich habe ich mir die einschlägige Literatur besorgt und studiert, aber mir fehlen halt grundsätzliche Informationen. Wie sieht die theoretische Prüfung aus, gibt es Multiple-Choice Aufgaben, kann man irgendwo alte Prüfungsunterlagen einsehen, wie bereite ich mich bestmöglich vor, ist es sinnvoll, für einige Zeit in einen Ausbildungsbetrieb zu gehen und dort zu arbeiten, gibt es einen Ausbilder, der mich "altes Mädchen" (33) fördert, etc...????? Sie sehen, mein Kopf raucht und alles dreht sich nur um das eine Thema: Ich möchte endlich meinen Traumberuf mit der Prüfung krönen. Darum bitte ich heute um Ihre Hilfe. Sollten Sie für eine Einschätzung der Lage meinen bisherigen Werdegang etc. benötigen, werde ich alle gewünschten Informationen natürlich gerne nachreichen. Vielen Dank für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit |
| Dietbert Arnold | 03.07.2008 | Das
hast Du schon richtig gemacht. Wenn Du in der Startseite
auf den Briefkasten klickst, sendest Du mir eine Mail und die setze ich
dann in Forum. Das mache ich aus Sicherheitsgründen, denn vorher haben
immer irgendwelche Verrückten versucht das Forum zu beeinflussen.
Wenn Du sagst, dass Du reiterlich gut bist, dann ist eine betriebliche Tätigkeit überflüssig. Was Du braust ist die Theorie rund ums Pferd: Wiso, Gesetze, Mathe, Versicherungen, Exterieur, Anatomie, usw. In der Prüfung bekommst Du immer ganze Aufgaben. Die meisten sind am Pferd zu bewältigen, drei Klausuren stehen an. Im Service findest Du Musteraufgaben, unter www.leittexte.de kannst Du für Pferdewirte Leittexte bearbeiten (kostenloser download), ebenso findest Du im Service eine Literaturliste sowie Formelsammlung. Dann empfehle ich Dir die Lern- CD, denn dort sind alle Fragen rund um das Pferd als Aufträge. Die musst Du eigenständig lösen. Wenn Du das erledigt hast kannst Du ohne rauchenden Kopf zur Prüfung kommen. So, jetzt kann es in aller Ruhe und Gelassenheit losgehen. |
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| Ich habe meine Prüfung geschafft! | U. U.-H. | 26.06.08 |
Ganz
herzlich möchte ich mich bei Ihnen bedanken.
Gestern
habe ich, 43 Jahre, in Langenfeld meine Pferdewirtprüfung Zucht und
Haltung als Externe bestanden.
Für
mich war es sehr interessant nach so langer Zeit ( meine Prüfung zur
Bankkauffrau liegt 20 Jahre zurück) wieder ans Lernen zu kommen. Ohne
die Lern-CD/Links und ohne so manchen Tipp von
Ihrer HP hätte ich mir den Stoff mit Sicherheit nicht so ausführlich
erarbeitet. Auch die Erarbeitung der Leittexte/aid,
waren für mich sehr hilfreich. Als Externe war es für mich manchmal
sehr schwierig eine Lernkontrolle zu bekommen ( so wurde beim
Fachrechnen die ganze Familie mit eingespannt*gg*), aber letztendlich
habe ich mir dann doch von Fachleuten aus der Umgebung viele Tipps einholen
können und entsprechende Rückmeldung bekommen.
Das
Lernen heute, im Vergleich zu meiner Lernsituation vor rund 20 Jahren,
ist allein durch die Informationsvielfalt aus dem Internet um vieles
einfacher geworden. Sehr positiv finde ich, dass Sie jungen Menschen die
Hilfestellung zum richtigen Lernen geben ( und mir auch!).
Auch
wenn Sie die Prüfung von Externen vielleicht kritisch sehen. Mir als Züchterin
hat dies sehr viel eingebracht. Ohne den Druck der Prüfung, hätte ich
nicht das Wissen, was ich jetzt habe und auch auf meinem eigenen Hof
einsetzen kann. Als Beispiel nenne ich da nur die Düngung, jetzt
verstehe ich die Ergebnisse der Bodenproben selber, kann dementsprechend
handeln und bin nicht mehr auf andere Leute angewiesen.
Die
herkömmliche Ausbildung wäre für mich als Mutter von drei Töchtern,
neben meinem Hof mit Pferdezucht, Aufzucht, Ausbildung und
Ferienwohnung nicht durchführbar gewesen.
Immerhin,
ich bin nicht vom Pferd gefallen ( meine Töchter hatten eher
Sorge, dass ich vor Höhenangst sterbe...ich reite ja sonst
"nur" Ponys), habe mir beim Longieren keinen Knoten in Beine,
Hände oder Longe gemacht ( dank wochenlanger Trockenübungen mit Hängemattenständer
als Pferd...) und habe mich mit einem vorläufigen Durchschnitt im
2er Bereich auch nicht blamiert.
Vielen
Dank für Ihre Hilfe dabei!
Herzliche
Grüsse aus dem Bergischen
(Wenn
Jemand privat mal schöne und gar nicht wilde Dülmener schauen möchten,
dann könnt Ihr das hier... www.gut-dicke.de
)
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| Von Pferdepflegerin zur Pferdewirtin | Sinja Küppers | 15.06.08 | Vielleicht
erinnern Sie sich noch an mich. Ich war vor ein paar Jahren in einer Ihrer
Berufsschulklassen in Bremen. Ich habe damals bei xyz gelernt. Allerdings
habe ich nach einem Jahr den Betrieb gewechselt und somit auch die
Berufsschule. Da Sie ja auf viele Fragen eine Antwort finden, wende ich
mich heute an Sie.
Und zwar habe ich mich letztes Jahr im Dezember zusammen mit meinem Lebenspartner selbstständig gemacht. www.palma-kueppers.de Und seit dem habe ich eine Pflegerin in meinem Betrieb, die super spitze arbeitet. Nun hat sie leider keine Ausbildung und ich habe leider noch keinen Meister gemacht. Da sie mir aber sehr ans Herz gewachsen ist, würde ich ihr gerne weiterhelfen. Allerdings möchte ich natürlich auch, dass sie weiterhin in meinem Betrieb bleibt. :-) Es gibt doch diese Möglichkeit als Seiteneinsteiger seine Prüfung zu machen. Können Sie mir da etwas über die Vorrausetzungen erzählen. Ich wäre ja bereit die Kosten für sie zu tragen. Ich habe bloß leider keine Lizenz zum Ausbilden. Vielleicht haben Sie ja eine tolle Idee! Mit freundlichen Grüßen |
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| Dietbert Arnold | 15.06.2008 | Hallo
Sinja,
klar weiß ich noch wer Du bist! Nun zu Deiner Frage. Es gibt ja den § 45.2 BBiG. Da heißt es, dass bei ausreichender beruflichen Erfahrung die Prüfung auch ohne Ausbildung gemacht werden kann. Das bedeutet konkret: mindestens 1,5 x 3 Jahre berufliche Erfahrung. Das wiederum heißt: steuerpflichtige Vollzeitbeschäftigung. Weiter muss entschieden werden von der Kandidatin, ob Schwerpunkt Reiten oder Zucht&Haltung. Also, klärt erst, was die sog. Zuständige Stelle (Wedel ist Holstein) in Kiel dazu sagt. Die müssen entscheiden und prüfen deshalb, ob die Zulassungsvoraussetzungen erreicht sind. Wenn die Zulassung zur Prüfung von der Zuständige Stelle Schleswig- Holstein gegeben ist, dann muss sich sehr sorgfältig auf die Prüfung vorbereitet werden. Bei Zulassung zur Prüfung muss also nicht sofort auch die Prüfung gemacht werden. Ihr könnt Euch ja auch mal mit der Zuständigen Berufsschule in Verbindung setzen, ob Eure Pferdepflegerin als Gastschülerin z.B. das 3. Ausbildungsjahr besuchen darf. Zur gründlichen Vorbereitung bietet sich die Lern-CD an sowie die Literaturliste im >Service. Ansonsten steht hier im Forum eine ganze Menge über §45.2, unter >Prüfungen und >Berufsinfos. Kannst ja mal ein bisschen stöbern. |
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| Betrieb kann Prüfungsgebühren nicht zahlen! | Isabelle und Anne | 27.05.2008 | Guten
Tag,
wieviel Geld kostet einen Ausbildungsbetrieb die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung. Eine Freundin von mir hat einen Ausbildungsbetrieb, der wohl kein Geld dafür hat. Darum würde uns interessieren welche Kosten hierbei auf den Betrieb zukommen. Vielen Dank für Ihre baldige Antwort. Grüße
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| Dietbert Arnold | 27.05.2008 | Hallo
Isabelle, hallo Anne,
was immer Ihr beiden vorhabt, vergesst es! Es ist die vertragliche Pflicht eines Ausbildungsbetriebes, seine Azubis zur Prüfung zu schicken. Für die Prüfung bekommt der Betrieb eine Rechnung von der Zuständigen Stelle. Kann die nicht bezahlt werden, hat der Betrieb ein Problem mit der Zuständigen Stelle, nicht die Auzubis. Übrigens, wenn ein Betrieb nicht die Prüfungsgebühren bezahlen kann, dann ist er so marode, dass das mit der Ausbildung und dem Ausbildungsgehalt sowieso nicht klappt. Also Hände weg! Die Prüfungsgebühren sind sehr unterschiedlich. Geht mal im Durchschnitt von 60 - 80 EUR für eine Prüfung in Z&H aus und etwa 600 EUR für Prüfung + Lehrgang im Schwerpunkt Reiten (Bayern hat andere Regeln). Die genauen Kosten Eurer Zuständigen Stelle sagt sie Euch schon, wenn Ihr fragt. Ihr beide solltet, falls das mit dem Betrieb der Freundin .... sofort ein Gespräch mit der Zuständigen Stelle suchen. Alles andere geht schief. Dürft Ihr mir so glauben! Spielt nicht die Retter vom Immenhof!!!!!! |
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| Liste Graf- Lehndorff- Plaketten | Sabine | 06.05.2008 | Hallöchen, mich würde interessieren, ob es irgendwo einsehbare Listen gibt, in denen man sehen kann, wer seit der Einführung der Lehndorffplakette 1998, diese Auszeichnung erhalten hat, oder ob dies nicht veröffentlicht wird. |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 06.05.2008 | Es könnte sein, dass die Plaketten bei der FN aufgezeichnet werden. Dann wäre die Abteilung Ausbildung dafür zuständig. Aber auch hier kannst Du viele Plakettenträger einsehen, nämlich unsere Liste, welche Betriebe gut ausgebildet haben und deshalb in der Rubrik Ausbildungsplatzsuche stehen. | |
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| Durchgefallen. Und nun? | U. M. | 01.05.2008 | Hallo, Meine Tochter hat leider ihre Abschlussprüfung Schwerpunkt Reiten in der Dressur nicht bestanden. Meine Tochter( 24 Jahre) ist der Meinung, da sie den theoretischen Teil und das Springen bestanden hat, braucht sie nur die Dressurprüfung nochmals wiederholen. Ist das richtig?? Der Lehrvertrag endet am 30.06.2008, muss sie bis dahin die Berufsschule weiter besuchen? Nach Möglichkeit möchte sie das nicht. Sie wird den Stall wechseln und wir werden die Wiederholungsprüfung selbst beantragen. Danke für Ihre Antwort. Viele Grüße |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 05.05.2008 | Hallo
Ursel,
zunächst richte Deine Tochter erst mal auf und sage ihr, dass ich ganz viele Wiederholer geprüft habe, die deutlich verbessert zur Wiederholungsprüfung kamen und deshalb auch ein viel besseres Pferdewirtzeugnis hatten, als wenn sie so mit 4,4 noch durchgerutscht wäre. Jetzt tut das weh, hinterher fragt niemand mehr danach. Natürlich bleiben alle bestandenen Prüfungsteile zwei Jahre bestehen und es müssen nur die Fünfen wiederholt werden. Wenn Deine Tochter ein eigenes Pferd mitbringt, dann kann sie nur zu den beiden Prüfungstagen kommen. Will sie aber ein Schulpferd reiten, ich gehe mal davon aus, dass Ihr nicht in Bayern wohnt, dann muss der zweiwöchige Lehrgang mitgeritten werden. Die Theoriestunden muss Deine Tochter nicht absitzen, ein Springpferd wird sie nicht reiten müssen. Das alles wird auch Herr Müller erklären, wenn Sie gerne mit ihm Kontakt aufnehmen wollen. Jetzt zum Vertrag: Der endet erst am Datum im Ausbildungsvertrag. Deine Tochter ist demzufolge noch arbeitspflichtig im Betrieb und natürlich auch schulpflichtig, wenn das Bundesland das fordert! Unter §Schulpflicht§ ist das entsprechende Regelwerk Eures Bundesland nachzulesen. Wichtig ist jetzt, dass Deine Tochter wirklich von einem erfahrenen Ausbilder in der Dressur verbessert wird. Da würde ich keine Kompromisse machen. Achtet darauf, dass Deine Tochter nicht vorrangig als billige Arbeitskraft genutzt wird, denn, außer im Dressurreiten, kann sie ja schon alles. Das wird gerne genommen. Viel Glück wünsche ich Euch für die Wiederholungsprüfung! |
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| U.M. | 06.05.2008 | Vielen
Dank für Ihre aussagekräftige Antwort. ( WIr wohnen in NRW). Wir
sind froh, dass meine Tochter sehr schnell einen Dressurstall gefunden
hat, und dazu noch bei
uns in der Nähe. Mit
gegenseitigem Einvernehmen, wird der Ausbildungsvertrag gelöst und ein
Anschlussvertrag bis
zur Wiederholungsprüfung, wird mit dem neuen Ausbilder abgeschlossen.
Sie
ist sehr glücklich über den Ausgang, und das sie ihr Pferd mitnehmen
kann. In
ihrem Fall ist sie wirklich ausgenutzt worden. Das sie viele
Arbeitsstunden absolvieren musste,
war für sie selbstverständlich aber die Ausbildung in der Praxis ist
leider zu kurz gekommen.
Ich kann nur jedem AZUBI raten, sich die Betriebe genau anzusehen. Sie möchte natürlich nicht mehr zur Berufsschule, (das ist ja so peinlich!!!.) Da sie Ihre Ausbildung nach dem 21.Lebensjahr begonnen hat und die Theorie bestanden hat, wird Sie mit dem Ausbilder klären, ob sie freigestellt wird.Nochmals vielen Dank. |
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| U.M | 16.05.2008 | Ich
muss Euch nochmals schreiben, mit dem Aufheben des Lehrvertrages ist es
leider nicht so gelaufen wie geplant. Der Lehrherr meiner Tochter war nicht dazu bereit, es kam zu einem Streit und er hat meine Tochter mit den Worten." Pack deine Sachen und verschwinde " des Hofes verwiesen.
Ich möchte allen AZUBIS die in ähnlichen Situationen sind Mut machen, eine Lösung gibt es immer. |
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| Graf- Lehndorff- Plakette | Laura | 04.03.2008 |
Hallo!
Ich
habe eine Frage zu der Verleihung der Graf-von-Lehndorff-Plakette. Es
heißt ja, wenn man die Prüfung mit 2,0 und besser gemacht hat, bekommt
man diese. Man bekommt aber nun ein Prüfungsergebnis mit zwei Stellen
nach dem Komma. Bekommt man die Auszeichnung nun mit 2,00 oder 2,04
oder 2,09 und besser???
Mit
freundlichen Grüßen
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| Dietbert Arnold | 10.03.2008 | Hallo
Laura,
leider hat es ein wenig gedauert, aber ich musste auch erst einmal nachfragen. Soweit ich jetzt weiß, bekommst Du die Graf- Lehndorff- Plakette mit der Note 1 - 1,99. Denn da heißt es: besser als 2,0 . Jetzt habe ich aber auch schon gehört, dass manchen Kammern/ Zuständige Stellen die Noten der Azubis zu gut sind und sie dann den Notendurchschnitt einfach eigenmächtig hochziehen. Das allerdings wäre gegen die Abmachungen und wenn ich Du wäre, würde ich mir das nicht gefallen lassen. Also frage doch einfach bei Deiner Zuständigen Stelle. Kannst uns ja mal das Ergebnis mitteilen. |
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| Laura | 11.03.2008 |
Hy!
Hab
meine Prüfung mit 2,08 in Hessen gemacht und mein Ausbildungsberater
meinte bei der Notenbekanntgabe, dass er nicht weiss, wie die das in
Warendorf sehen. Sprich ob die auf 2,1 aufrunden und ich somit die
Auszeichnung kriege oder ob sie auf die zweite Stelle nach dem Komma gar
nicht erst gucken und ich somit noch unter die Ausgezeichneten noch
rutschen würde.
Liebe
Grüße
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| Das verstehe ich jetzt so nicht. Der Ausbildungsberater in Hessen, Herr Mengers, hat einen direkten Draht zur FN, Abt. Ausbildung, da dürfte es kein Problem sein, diese Frage mal eben zu klären. In dieser Woche habe ich die Abt. Ausbildung der FN nicht erreichen können, um diese Frage zu klären. Nächste Woche ist wegen der Osterferien auch nicht besser. Also, nerve den Ausbildungsberater Herrn Mengers und bitte ihn, das für Dich zu klären. Wenn das nicht der Fall sein sollte, denn melde Dich direkt nach Ostern noch einmal hier. Es gibt ja keinen zeitlichen Druck, die Verleihung ist ja erst im November. | |||
| I | |||
| Prüfung nach § 45.2 (Zulassung als Außenseiter) | Christine | 24.01.2008 |
Hallo
Herr Arnold,
ich
moechte als Quereinsteiger die Abschlusspruefung zum Pferdewirt
Schwerpunkt Reiten machen. Den Trainer A Reiten habe ich letztes Jahr
bereits gemacht. Nun moechte ich aber einen richtigen Berufsabschluss im
Pferdesport haben.
Folgende
Fragen habe ich an Sie:
1.)
Im BBiG steht unter anderem "Nach 45,2 BBiG kann von der Mindeszeit
abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf eine andere
Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber die Handlungsfaehigkeit
erworben hat"
Was
ist mit "andere Weise glaubhaft gemacht wird" gemeint, welche
Referenzen sollten hier vorliegen?
2.)
Von der zustaendigen Stelle habe ich bereits Unterlagen erhalten. Bei
der Anmeldung zur Zwischen bzw. Abschlusspruefung wurde von der
zustaendigen Stelle handschriftlich "Anmeldung als Berufsreitertest
im Rahmen der Zwischenpruefung" zugefuegt. Beudeutet dies, dass
eine Zwischenpruefung zwingend erforderlich ist?
3.)
Gibt es Vorbereitungskurse ( fuer Seiteneinsteiger) fuer Zwischen - und
Abschlusspruefung? Damit man z.B. beim Fachrechnen u.s.w. einschaetzen
kann, was alles auf einen zukommen kann.
4.)
Wie lange schaetzen Sie benoetigt man, um sich auf die Zwischenpruefung
bzw. Abschlusspruefung vorzubereiten (evtl. Stundenaufwand), wenn
reiterlich das Koennen fuer die Abschlusspruefung bereits vorhanden ist?
Aufgrund
Ihrer Homepage und Ihren kompetenten Antworten hoffe ich, dass Sie mir
weiterhelfen koennen.
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| I | |||
| Dietbert Arnold | 29.01.2008 | Du
hast die Möglichkeit, wie alle anderen auch, als Außenseiter Deine
Prüfung im Beruf Pferdewirt zu machen, wenn Du die 1,5fache
Ausbildungszeit (1,5 x 3 Jahre) im Beruf gearbeitet hast und dabei
hinreichende Fertigkeiten und Kenntnisse über den Beruf Pferdewirt
erworben hast. Ob das zutrifft, das ermittelt die Zuständige Stelle jetzt
durch die Teilnahme an einer Zwischenprüfung. Wenn Du gute Noten hast,
dann ist davon auszugehen, dass Du diese Qualifikationen erworben hast.
Deine Behauptungen, im Beruf gearbeitet zu haben, musst Du natürlich belegen, so z.B. durch Auskünfte aller Art, Anhörung von Zeugen, Beteiligten, Sachverständigen, schriftliche Aussagen von Zeugen, Beteiligten und Sachverständigen, Urkunden, Zeugnisse. Der Nachweis ist dann von Dir geführt, wenn Du die Überzeugung vermitteln konntest, dass die Voraussetzungen zur Prüfung vorliegen. Vom Nachweis der Mindestzeit kann die Zuständige Stelle absehen, wenn Du durch qualifizierte Zeugnisse glaubhaft machen kannst, dass Du die berufliche Handlungsfähigkeit anderweitig als durch eine berufliche Tätigkeit erworben hast. Das ist z.B. durch Mitarbeit im elterlichen Betrieb oder bei einem Auslandsaufenthalt der Fall. Die Zuständige Stelle hat Deinen Antrag zu prüfen, es ist dann aber immer eine Ermessensentscheidung, ob Dich die Zuständige Stelle dann zur Prüfung zulässt. Wie lange Du zur Theorievorbereitung brauchst? Kann ich Dir auch nicht sagen. Manche lernen schneller, manche langsamer. Eines ist sicher: Die Theorie ist überhaupt nicht zu unterschätzen. Einen guten Überblick gibt Dir die Lern- CD aus dem FN- Verlag. Außerdem schaue bitte in die sorgfältig zusammengestellte Literaturliste. So kannst Du Dich gut vorbereiten. Lernen allerdings musst Du selber. Wie immer im Leben. Siehst Du jetzt klarer? |
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| Muss ich nach Z&H die ganze Prüfung im Reiten machen? | Claudia | 22.01.2008 |
Hallo,
ich habe 2006 die Prüfung zur pferdewirtin Schwerpunkt zucht und
haltung bestanden und bin jetzt Bereiterlehrling.
Gibt
es die Möglichkeit sich Prüfungsteile (z.B.:Theorie) anrechnen zu
lassen, oder muß ich die gesamte Prüfung ganz normal machen?
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| Dietbert Arnold | 23.01.2008 | Kurz
und knapp, liebe Claudia, nein, Du musst die ganze Prüfung machen, denn
sie ist nicht identisch mit der Z&H- Prüfung. Weil ein Teil der
Ausbildung identisch ist, benötigst Du keine weitere Zwischenprüfung
sowie nur noch 1 Jahr, um den Schwerpunkt Reiten dann abzuschließen.
Weiterhin weiß ich, dass die meisten Zuständigen Stellen nur noch
Wochenberichte als Tätigkeitsnachweis von Dir verlangen und auf weitere
Erfahrungsberichte und den ganzen Infoteil verzichten. Hier solltest Du
aber noch einmal bei der Zuständigen Stelle nachfragen, das kann in
Deutschland überall anders geregelt sein.
Dann denke noch daran, dass Du auch jetzt noch das Recht auf Berufsschule hast und wie ein Azubi im 3. Jahr bezahlt wirst. |
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| Wer ist für die Reitausbildung zuständig? | n.n | 22.01.2008 | Erst
einmal zu meiner Person: Ich bin Freizeitreiter und reite in einem Betrieb, der auch zum Pferderwirt ausbildet. Meine Kenntninisse im Ausbildungsbereich sind jedoch gering, daher auch meine Fragen. Unsere Auszubildende bereiten sich zur Zeit auf ihre Abschlussprüfung im Mai vor. Den Reitunterricht, den die Auszubildenden mehrmals in der Woche geben ist gut und wird von dem Ausbilder beobachtet, bewertet und kommentier. Leider muss ich jedoch beobachten, dass die Vorbereitng zur Prügung, was dem eigentlichen Reiten (Spring. und Dressurreiten), gar nicht stattfindet. Muss der Auszubildende sich zur Vorbereitung seiner Prüfung sich selbst um ein ausgebildetes Pferd kümmern, oder muss der Betried ein Pferd zur Verfügung stellen? Wie sieht die weitere Vorbereitung aus, müssen regelmäßige Lehrstunden gegeben werden und wenn ja, wie lange vorher sollte damit begonnen werden. Ich möchte mich dafür bedanken, dass dies gelesen haben und hoffe auf eine baldige Antwort. |
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| Dietbert Arnold | 22.01.2008 | Also, Axel, da gibt es überhaupt keine Frage!! Der Ausbilder ist dafür zuständig, dass sein Azubi die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht und somit auch die Prüfung bestehen kann. Dazu gehört beim Pferdewirt natürlich auch das Reiten. Und auch hat der Gesetzgeber ganz klar gesagt, dass der Ausbilder das Arbeitsmaterial stellen muss, um diese berufliche Handlungsfähigkeit zu erreichen. In den einen Berufen sind das halt Bohrmaschine und Säge, beim Pferdewirt eben Pferd. Und natürlich müssen die auch geeignet sein! Deshalb ja die Anforderungen bei der Anerkennung des Betriebes, dass da auch ein M- Pferd zur Verfügung stehen muss. Über den ständigen Reitunterricht, am besten täglich, müssen wir hier nicht diskutieren. Ich jedenfalls kann den beiden nur raten, ihr Berichtsheft wahrheitsgemäß und vollständig zu führen und sich unterschreiben zu lassen. Dann wird schnell deutlich, ob es eine Ausbildung gegeben hat. Wenn nicht, dann können diese Azubis auch auf Schadenersatz klagen. Dazu wäre die Mitgliedschaft in der IG Bauen Agrar Umwelt schon hilfreich. Jetzt solltest Du soweit informiert sein. Die Details des Berufsbildungsgesetzes und die Anforderungen an einen Meisterbetrieb kannst Du im >Service nachlesen. | |
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| Zulassung als Außenseiter zur Pferdewirtprüfung | Franziska Krause | 30.12.2007 | Leider
bin ich trotz intensiver Suche im Internet nicht auf die Antwort auf
folgende Frage gestoßen: Welche Vorrausetzungen muss ich erfüllen, um als Quereinsteiger die Pferdewirt/Bereiterprüfung ablegen zu können? Hauptsächlich für zukünftige nebenberufliche Tätigkeit im Bereich Pferdeausbildung/Trainer. Die Amateurausbildungsschiene ist mir zu wenig). Sprich für den Bereich Springen muss ich soweit ich gehört habe bestimmte Platzierungen mitbringen. Nur konnte mir bisher nicht einmal die zuständige Sachbearbeiterin in der Schule die verbindliche Auskunft geben, wie viele Platzierungen in welcher Klasse das sein müssen und ob es reicht Platzierungen in einer Disziplin vorzuweisen. (Müsste ich also für den Bereich Springen Platzierungen/Siege in der Klasse M/Kat B oder in der Klasse M/Kat A oder sogar eine S Platzierung mitbringen? Oder benötige ich zusätzliche eine M Platzierung im Bereich Dressur?) Ich bin im Gebiet des Landesverbands Bayern, für mich wäre also dort die erforderliche Prüfung abzulegen. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und schicke Ihnen winterliche Grüße aus Bayern, |
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| Dietbert Arnold | 30.12.20077 | Hallo
Franziska,
ich will einmal versuchen, Dir das ganz systematisch zu erklären. Ich glaube, das hilft auch vielen Lesern hier. Du möchtest die Prüfung gem. § 45.2 BBiG machen. Mit diesem Absatz soll auch sog. Außenseitern, die keine Berufsausbildung gemacht haben, Gelegenheit gegeben werden, ihre berufliche Qualifikation in einer Prüfung zu beweisen. Du würdest also eine ganz normale Abschlussprüfung mit ganz "normalen" Auszubildenden machen und wärst dann, wenn erfolgreich, Pferdewirtin. Für die Abschlussprüfung im Beruf Pferdewirt ist in Bayern die Zuständige Stelle zuständig. Die entscheiden, ob Du zur Prüfung zugelassen werden kannst. Der § 45.2 fordert nämlich, dass Du einschlägige Berufstätigkeit (Beruf !!!!!) nachweisen musst, die mindestens das 1,5fache der regulären Ausbildungszeit im Beruf Pferdewirt (= 3 Jahre), also 4,5 Jahre betragen muss. Hier hat die Zuständige Stelle, für Dich in Bayern, diese Voraussetzung zu prüfen. Auf die 4,5 Jahre können auch Ausbildungszeiten in einem ähnlichen Beruf (z.B. Landwirt, Tierwirt, usw.) angerechnet werden. Wichtig ist immer, dass der/die Antragsteller nachweisen kann, dass tatsächlich auch ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufes erlernt wurden in den 4,5 Jahren Berufstätigkeit. Übrigens Berufstätigkeit: Die wird üblicherweise mit dem Nachweis der sozialversicherten Tätigkeit nachgewiesen, bei Freiberuflern mit der Steuererklärung. Alle diese Voraussetzungen musst Du belegen können, durch Auskünfte, Anhörung von Zeugen, schriftliche Bescheinigungen, Zeugnisse und Urkunden. Jetzt siehst Du, wie wichtig es ist, dass auch Praktikanten immer ein Arbeitszeugnis bekommen. Die Berufstätigkeit kann übrigens auch im Ausland erfolgt sein. Die Zuständige Stelle hat Deine Unterlagen zu prüfen und muss Dich zur Prüfung zulassen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings ist es immer eine Ermessensentscheidung der Zuständigen Stelle, ob Deine Arbeitszeiten als ausreichend qualifizierend angesehen werden. Du hast also einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung, nicht aber auf eine positive Entscheidung. Natürlich kannst Du gegen die Entscheidung der Zuständigen Stelle Widerspruch einlegen, entsprechende Hinweise müssen auf dem Schreiben stehen. Dann musst Du Dich natürlich noch entscheiden, ob Du die Prüfung im Schwerpunkt Reiten oder Zucht&Haltung ablegen möchtest. Möglich wäre auch Rennreiten oder Trabrennfahren. Welche Forderungen nun die Zuständige Stelle in Bayern stellt, um von Dir den Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit zu erhalten, das muss Dir die Ausbildungsberaterin in Bayern sagen. Macht die auch, das ist eine ganz nette. Aber, für alle die das jetzt lesen: Jede Zuständige Stelle in Deutschland kann hier etwas anders verfahren, die einen fordern Turnierteilnahmen, die anderen nicht. Es kann durchaus auch so sein, dass ein Bewerber erst die Zwischenprüfung ablegen muss, um zu beweisen, ob die berufliche Handlungsfähigkeit ausreicht. So, Franziska, jetzt solltest Du etwa handlungssicher sein. Wenn noch Fragen sind, dann melde Dich noch einmal. Dir und allen Lesern: Einen guten Rutsch ins Neue Jahr und vielleicht bist Du dann ja 2008 schon Pferdewirtin. |
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| Vorbereitung auf Abschlussprüfung im Schwerpunkt Reiten | Deutsche Reitschule | 28.12.2007 |
Neu
in der Deutschen Reitschule: Spezial-Lehrgänge für künftige Pferdewirte
Warendorf
(fn-press). Azubis aufgepasst! „Gymnastizierende Arbeit von Dressur- und
Springpferden“ lautet das Thema eines neuen Lehrganges, den die Deutsche
Reitschule im Nordrhein-Westfälischen Landgestüt Warendorf in der Zeit
vom 24. bis 26. Januar anbietet. Der Kursus unter der Leitung von
Ausbildungsleiter Hannes Müller richtet sich an künftige
Pferdewirte Reiten, die sich auf ihre Abschlussprüfung vorbereiten und
Defizite in den Schwerpunkten „leichter Sitz“,
„Unterrichtserteilung“ und „Arbeit mit verschiedenen
Dressurpferden“ abbauen wollen. Lehrpferde werden gestellt, eigene
Pferde können aber auch mitgebracht werden. Der Kursus kostet 280 Euro
(100 Euro werden als Gutschrift auf den Abschlusslehrgang mit Prüfung
angerechnet). Anmeldungen und weitere Informationen: Deutsche Reitschule,
Telefon 02581/6369-28 (werktags von 9 bis 12 Uhr). |
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| Wiederholungsprüfung: Wer zahlt? | Petra Elpelt | 01.11.2007 | Hallo, mein Sohn hat im Juni 2007 seine Prüfung zum Pferdewirt Schwerpunkt Reiten absolviert. Leider ist er im praktischen Teil durchgefallen. Er und ich waren der Meinung, dass man nach einem halben Jahr diesen Teil der Prüfung wiederholen kann. Einen Antrag hat er gestellt doch noch keinen Bescheid erhalten. Die Kammer in Köln sagt nun, dass erst im Feb. März wieder Prüfungen stattfinden werden. Hat mein Sohn dieses Recht nicht? Noch eine Frage wäre wer bezahlt die Prüfungsgebühren und muss er nochmal an dem Lehrgang teilnehmen. Zur Zeit befindet sich mein Sohn nicht mehr im Ausbildungsverhältnis, sondern arbeitet als Angestellter auf einem Pferdehof, er ist nur teilzeitbeschäftigt und hat dementsprechend wenig Einkommen. Vielen Dank und viele Grüße |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 04.11.2007 | Hallo Petra, die Zuständige Stelle hat dafür zu sorgen, dass möglichst kurzfristig eine Wiederholungsprüfung möglich wird. Eine halbjährige Wartezeit wird immer empfohlen, gibt es aber rechtlich nicht. In diesem Falle ist es so, dass immer vor und nach Weihnachten die Meisterkurse an der Deutschen Reitschule stattfinden und deshalb erst im Frühjahr wieder Abschlussprüfungen organisiert werden. Hier wird Dein Sohn nicht anders behandelt, wie alle anderen Azubis auch. Ja, die Kosten: Dein Sohn ist nicht mehr Azubi und nur für Azubis ist die Prüfung kostenfrei und der Ausbilder muss die Gebühren bezahlen. Dein Sohn ist also für die Prüfung selber verantwortlich und muss sie auch bezahlen. Die Kosten setzen sich zusammen aus den reinen Prüfungsgebühren, den Lehrgangskosten und den Unterbringungskosten. Die Unterbringung im Hotel ist nicht Pflicht, es ist ein Angebot und muss nicht genutzt werden. Den Lehrgang muss Dein Sohn immer dann bezahlen, wenn er auf den Pferden der Deutschen Reitschule reiten möchte. Das bestimmt die Deutsche Reitschule deshalb, um die Schulpferde möglichst tiergerecht einsetzen zu können. Wenn Dein Sohn eigene Pferde mitbringt, dann muss er nicht den Lehrgang machen und kommt nur die zwei Tage zur Abschlussprüfung. Ob das allerdings erfolgreich sein wird? | |
| I | |||
| Turnierkleidung zur Prüfung? | 28.10.2007 | Hallo, ich lerne pferdewirt schwerpunkt zucht und haltung und habe im januar in dillenburg zwischenprüfung meine frage ist nun ob die prüfung dort in turnierkleidung geritten werden muss. da ich bisher keine turniere geritten bin besitze ich leider keine turnierbekleidung. vielen dank schonmal |
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| I | |||
| Dietbert Arnold | 28.10.2007 | Das rufe doch einfach bei der Zuständigen Stelle in Hessen an und frage, denn die organisieren die Prüfung. | |
| I | |||
| Zur
Berufsschule schaffe ich es nicht!
WER hilft? |
Bianca | 18.09.2007 | Hallo,
Ich habe am 1.8.2007 meine Umschulung zur Pferdewirtin Schwerpunkt Zucht und Haltung begonnen! Da ich allein erziehende Mutter bin und es nicht schaffe am Berufsschulunterricht teilzunehmen, würde ich gerne wissen, wie ich an die ersten Aufzeichnungen bis zur Zwischenprüfung rankomme! Die Bücher Richtlinien für Reiten und Fahren habe ich mir schon besorgt sowie Bücher über Pferdewirte. aber ich glaube es sind auch zwei Gebiete dabei, die ich nicht über solche Bücher erfahre und ich gerne meine Prüfung mit guter Note abschließen würde. Vielleicht können sie mir helfen. |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 18.09.2007 | Hallo
Bianca,
zunächst findest Du hier auf den Seiten eine Literaturliste sowie auch den Hinweis auf die Lern-CD sowie die Leittexte. Mit diesen Materialien kannst Du Dich gut auf die Prüfung vorbereiten. ALLERDINGS, es ersetzt nicht die Berufsschule! Mensch Bianca, sei nicht so naiv zu glauben, dass Du eine gute Prüfung schaffst, wenn Du nicht von Deinem Recht und auch Deiner Pflicht zum Besuch der Berufsschule Gebrauch machst. Meiner Meinung nach musst Du auch die Berufsschule besuchen, wenn Du eine Umschulung machst. Wie willst Du hinterher den Berufsschulunterricht der Arbeitsagentur nachweisen? Verstehen kann ich Dich nicht, das ist nicht gut, was Du da machst! Wach auf!!!!! Ich schreibe Dir das so deutlich, wie ich das sehe. Nicht böse sein, aber Du fragst und ich gebe Dir eine ehrliche Antwort! Überlege Dir das noch mal! |
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| Bianca | 24.09.2007 | Hallo,
Ich wollte mich bei Ihnen für die Antwort bedanken! Ich weiß sehr wohl, das die Berufschule mir mehr bringt, als es so zu "versuchen". Aber was will ich anderes machen? Ich bin nun mal allein erziehende Mutter und wohne von der Berufschule über 200km weit weg! Das heißt, ich müsste um spätestens 6 Uhr von hier weg fahren, um diese Zeit hat noch kein Kindergarten offen und für diese Zeit, habe ich nun mal leider niemanden, der auf meinen dreijährigen Sohn aufpasst! Und ich weiß, das ich es auch so schaffen kann! Habe ja schon über drei Jahre Berufsschule hinter mir (in einem anderen Beruf). Und wenn die ARGE glauben würde, das ich es nicht schaffe, dann hätten sie diese Umschulung gar nicht bewilligt! Kann man vielleicht irgendwo Adressen von anderen Lehrlingen bekommen? Am besten von welchen, die nächstes Jahr Zwischenprüfung haben werden? |
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| Berufsschulbesuch verboten: Durchgefallen! | Anja | 27.08.2007 | Sehr
geehrter Herr Arnold, ein guter Freund von mir ist Taiwanese und hat hier in Deutschland seine Ausbildung "Pferdewirt Schwerpunkt Reiten" absolviert. Sein Ausbildungsbetrieb hielt es für unnötig, dass er hier die Berufsschule besucht und so ist er (in meinen Augen nicht unerwartet) durch die schriftliche Prüfung durchgefallen, da man alleine mit gut reiten die Prüfung nicht besteht. Nun kommt er nächsten Monat nach Deutschland um Ende September einen zweiten Versuch der schriftlichen Prüfung zu machen. Dazu hat er mich gebeten (ich bin Lehrerin), mit ihm zu lernen. Jetzt wollte ich mal fragen, ob es möglich ist, an alte Prüfungsunterlagen und an die Lehrpläne für NRW zu kommen, damit ich mich gezielter mit ihm auf die Prüfung vorbereiten kann. Die zuständige Berufsschule war sehr unkooperativ... Die CD von der FN habe ich bereits gekauft. Vielen Dank im Voraus |
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| Dietbert Arnold | 29.08.2007 | Hallo
Anja,
ich habe von diesem traurigen Fall gehört. Das ist das klassische Beispiel, wie "Ausbilder" den Lebensweg von Auszubildenden ruinieren, weil sie ihre Auszubildenden nicht zur Schule schicken. Die Gier nach Arbeitskraft ist bei manchen dieser "Ausbilder" ohne Grenzen. Solche Schwarzen Schafe muss man eigentlich vom Markt nehmen. Hat sich der Azubi eigentlich bei der Zuständigen Stelle beschwert? Ich persönlich hätte überhaupt keine Hemmungen, den Betrieb auf Schadenersatz zu verklagen. Da kommen ja schöne Summen zustande, wenn man die Reisekosten mitrechnet, Verdienstausfall, usw.. Das schreckt dann schon mal ab. Da wäre es hilfreich, wenn man Mitglied der Pferdewirtgewerkschaft IG BAU wäre, um sich effektiv und kostenfrei wehren zu können. Wie dem auch sei, es sollte allen Azubis eine Warnung sein, auf ihr gesetzliches Recht zum Besuch der Berufsschule zu verzichten. Den "Ausbilder" freuts, der Azubi zahlt die Zeche! Wie kannst Du helfen: Die Leittexte und die Lern- CD sind eigentlich die punktgenaue Vorbereitung auf die Pferdewirtprüfung. Arbeitet zusammen diese Materialien durch, besonders gesetzliche Grundlagen und WISO, weil das für einen Ausländer natürlich besonders fremd ist. Die bereits erfolgreichen Noten bleiben natürlich bestehen. Deshalb ist nur noch der Rest zu lernen. Weitere Materialien kann und werde ich Dir leider nicht zur Verfügung stellen können. Das wäre nicht fair und das hast Du sicher auch nicht erwartet. Sage Deinem Azubi, ich drücke ihm die Daumen! |
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| Prüfung
nach § 45.2 BBiG
(Externenprüfung) |
Sabine | 21.05.05 |
Ich möchte meinen Traum
Pferdewirt Z+H jetzt als Quereinsteiger verwirklichen und habe mich zur
Abschlußprüfung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland angemeldet.
Die Lernprogramm CD finde ich sehr gut. Kann man die Arbeitsaufträge so
in etwa mit bei der Prüfung gestellten Fragen gleichsetzen? Wie läuft
die schriftliche Prüfung denn ab? Multiple Choice oder muß man selbst
etwas schreiben? Ich arbeite mit ihrer CD, dem Buch "Beruf
Pferdewirt" und den Richtlinien Bd. 4. Haben sie sonst noch eine
Literaturempfehlung für mich? Sorry für die vielen Fragen..
Vielen Dank im voraus.
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| Dietbert Arnold | 22.05.2005 | Hallo Sabine, zunächst einmal kann Dir natürlich die Zuständige Stelle im Rheinland, also die Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen Auskunft über ihre Prüfung geben. Die musst Du fragen, denn die Prüfung kann in jedem Bundesland anders sein. Generell gibt es eine theoretische und eine praktische Prüfung. In der Theorie musst Du Dich mit Fragen der Fütterung, der Stallhaltung, der Anatomie, Fachrechnen, usw. auseinandersetzen. Dazu werden Dir in jedem Fach etwa drei bis fünf Fragen/Aufgaben gestellt. Die gilt es dann zu lösen. Ankreuzfragen sind das in aller Regel nicht. Später folgt dann die praktische Prüfung, hier gilt es darum, das Wissen um das Pferd in der Praxis darzustellen, Du musst also ein Pferd beschreiben, longieren, reiten, identifizieren, Futtermittel identifizieren und Rationen vorschlagen, Futtermittel beurteilen, einen Verband anlegen, das Pferde auf einer Dreiecksbahn vorstellen, usw.. Die Themen auf der Lern- CD geben Dir einen sehr guten Überblick, was Du als Pferdewirtin wissen und können musst. Literaturempfehlungen findest Du übrigens ganz speziell für Azubis im >Service. Da muss ich mich hier nicht wiederholen. | |
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| Prüfung Z&H | Sinja | 17.05.2007 | Hallöchen. Ich hab eine, bzw. mehrere Fragen zur Abschlussprüfung Pferdewirt Zucht und Haltung. Habe diesen Schwerpunkt unfallbedingt an meine Ausbildung Pferdewirt mit Schwerpunkt Reiten angehängt, war aber nicht mehr in der Berufsschule und auch nicht noch mal zur Zwischenprüfung und habe jetzt das Problem das ich keine anderen Azubis kenne die auch Prüfung machen müssen oder schon gemacht haben. Daher weiß ich jetzt nicht genau was eigentlich alles geprüft wird. Gibt es hier auch Referatsthemen wie im Schwerpunkt Reiten? Was kommt in der schriftlichen Prüfung dran, was in der praktischen? Danke schon mal im Voraus. |
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| Dietbert Arnold | 22.05.2007 | Die Prüfungen, Sinja, sind regional in den Bundesländern. In aller Regel gibt es eine schriftliche Prüfung, so wie Du es auch beim Reiten erlebt hast und dann praktische Prüfungen auf sog. Stationen. Aber auch das kennst Du ja vom Schwerpunkt Reiten. Über den genauen Ablauf kann Dir natürlich die Zuständige Stelle Auskunft geben, denn die führt ja schließlich die Prüfung durch. Wie gesagt, die Prüfungen sind in allen Bundesländern verschieden. Wesentlich ist aber, dass der bereich Pferdefütterung, Versorgen von Pferden, Behandeln nach Tierarztanweisung, Versorgen von Fohlen und natürlich das Fruchtbarkeitsmanagement aber auch Weidepflege beim Schwerpunkt Z&H eine wesentlich Rolle spielen. Referatsthemen gibt es meines Wissens nicht in Z&H. | |
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| Lehndorff- Plakette | Nicole Schade | 23.04.2007 |
Hallo.
Ich habe im Januar
meine Abschlussprf. zum Pferdewirt mit Schwerpunkt Zucht und Haltung, im
Landgestut Moritzburg, abgeschlossen ( Ich musste ein halbes Jahr
verlangern durch ein schw. Arbeitsunfall ). Mein Gesamtdurchschnitt
betrug 2.13.
Wurde ich da diese
Auszeichnung noch bekommen ?
Eine Kollegin hat gemeint
das sich da etwas geandert hatte. Es
wurde mich und auch bestimmt meinen Ausbilder sehr Freuen.
Vielen
Dank schonmal.
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| Dietbert Arnold | 23.04.2007 | Hallo Nicole, die FN hat die Vergaberegularien der Lehndorff- Plakette nicht geändert, also solltest Du dann auch diese Auszeichnung bekommen. Der Weg ist folgendermaßen: Die Zuständige Stelle in Sachsen meldet Dein gutes Pferdewirtzeugnis zur FN. Die laden Dich dann am Ende des Jahres (meist zum Berufswettbewerb) nach Warendorf ein. Das wäre für Dich dann etwa im November, wenn Dein Zeugnis von 2007 ist. Jetzt habe ich aber auch schon gehört, dass die Zuständige Stelle in Sachsen die Anforderungen an die Zeugnisse erhöht hat, um die dann nach Warendorf zu senden. Wie gesagt, die FN hat die Anforderungen nicht verändert in den letzten Jahren, das wurde mir ausdrücklich bestätigt. Also frage bitte die Zuständige Stelle in Sachsen, ob die Deine Daten nach Warendorf schicken und, falls nicht, warum. Das solltest Du uns dann hier noch einmal schreiben. Auch solltest Du dann mit dem HSM Günther bei Euch im Landgestüt sprechen, damit der einmal bei der Bundesvereinigung der Berufsreiter nachfragt. Bleibe da am Ball, denn mit einer Lehndorff- Auszeichnung kannst Du ganz sicher auch ein Stipendium beim Deutschen Bauernverband beantragen. | |
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| Zwischenprüfung | Sandra | 25.03.2007 | Hallo! Muss demnächst zur Zwischenprüfung! Gibt es jemanden, der schon dort war und mir ein paar genauere Angaben über reiterliche und theoretische Anforderungen machen kann. Wäre super nett. Vielen Dank. Grüße Sandra |
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| Fahrgemeinschaft zur ZP Futterkamp? | Dietbert Arnold | 06.03.2007 |
Hallo,
am 28.03.2007 ist im
Futterkamp die Zwischenprüfung für die Pferdewirte. Gibt es irgendjemanden
aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde der an diesem Tag auch dort hin
muss? Frage wegen eventueller Fahrgemeinschaft. Müsste sonst einen Tag
vorher mit Bus und Bahn anreisen.
Silvia
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| Unfall vor Wiederholungsprüfung: Muss ich dennoch Springen? | Katrin | 18.02.2007 |
Sehr geehrter Herr Arnold.
Ich wollte im März nach
Warendorf um meine Nachprüfung in den Fächern Springen und reiten auf
Trense zu machen. Hatte in den beiden Fächern eine Fünf.
Mein Problem ist, das ich
mir beim Training meinen Unterschenkel sehr kompliziert gebrochen habe.
Schien du Wabenbein sind beide durch und mit vielen Trümmerstückchen.
Ich war zwei Wochen im
Krankenhaus und habe jetzt einen 30 cm langen Nagel und sechs Schrauben
im Bein. Ich darf drei Monate nicht auftreten und dann mit leichter
Belastung beginnen. Reiten darf ich mindestens ein halbes Jahr nicht.
Der Arzt meinte dass wenn
ich weiter reiten möchte ich vorsichtig werden soll, weil das Bein
immer anfällig bleiben wird. Das heißt für mich besser nicht mehr
springen und Finger weg von Wildgewordenen dreijährigen. Im Betrieb ist
das für mich kein Problem da meine Hauptaufgabe Unterrichtserteilung,
Leiten von Ausritten und Korrektur und Weiterausbildung von
Dressurpferden ist.
Die Prüfung würde ich natürlich
gerne fertig machen da ich viel Zeit und Geld darein invertiert habe.
Das verschieben des Prüfungszeitpunkts ist auch kein Problem. Meine
Frage ist ob ich irgendwie uns Springen rumkomme? Theoretisch darf man
doch eine fünf haben. Würde es nicht reichen wenn ich nur das Reiten
auf Trense wiederhole?
Ich weiß natürlich das
beim reiten immer etwas passieren kann, würde aber gerne das
Risiko vermindern.
Viele liebe Grüße Katrin
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| Dietbert Arnold | 18.02.2007 | Hallo Katrin, das tut mir sehr leid, dass Du einen so schweren Unfall hattest. Grundsätzlich gilt einmal, dass Du nur die Prüfung machen kannst, wenn Du der auch gesundheitlich gewachsen bist. Die Anforderungen an die Prüfung stehen ja fest. Also auch das Springen. Die Entscheidung, ob Du prüfungsgesund bist, trifft Dein Arzt. Wissen solltest Du auch, dass Du die Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren machen musst, damit die Prüfung nicht ganz wiederholt werden muss. Du hast also Zeit, die Prüfung dann anzugehen, und Du kannst warten, bist Du wieder ganz belastbar bist. Diese Zeit könntest Du nutzen, um systematisch wieder Vertrauen in das Springen zu bekommen. Natürlich auf geeigneten Pferden und unter Anleitung eines geeigneten Ausbilders. Du solltest auch wissen, dass Du nicht Auszubildende sein musst, um Dich wieder zur Prüfung vorzustellen. Dann allerdings musst Du Dich selber zur Prüfung anmelden und auch die Prüfung selber bezahlen. Falls nun die Ärzte sagen, dass ein dauerhafter Schaden durch den Reitunfall entstanden ist, dann bist Du zu einem gewissen Grad behindert und müsstest das dann aber mit entsprechenden Dokumenten geltend machen. Wenn das ein Arbeitsunfall war, dann solltest Du auch mit der Berufsgenossenschaft reden, die eventuell sich auch um die ausstehende Prüfung kümmert. Es könnte auch um Rentenfragen gehen. Nur zum Überlegen: Den Mitgliedern der Pferdewirtgewerkschaft IG BAU bietet die Gewerkschaft auch einen Rechtsschutz bei Sozialgesetzdingen an, so z.B. bei Arbeitsunfällen. Dein Gedanke zum Springen: Es ist richtig, mit einer alleinigen 5 im Springen hast Du die Wiederholungsprüfung bestanden. Trittst Du aber das Springen nicht an, dann fängst Du Dir eine 6 ein und bist automatisch durchgefallen! Das alles musst Du aber mit der Zuständigen Stelle Deines Wohnortes besprechen, denn nur die können Dich in Warendorf zur Wiederholungsprüfung anmelden. Die bei der Zuständigen Stelle sind DEINE Ansprechpartner. Also hin zu Zuständigen Stelle und Kopf hoch, es wird schon klappen mit der Prüfung! | |
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| Wer bezahlt Zwischenprüfung? | Anita | Hallo!I Ich habe eine Frage bzgl. der Kostenübernahme für die Zwischenprüfung. Wer muß die Kosten für Verpflegung und Unterbringung bezahlen, Ausbilder oder Lehrling? MfG, Anita | |
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| Dietbert Arnold | Eindeutige Antwort: DER AUSBILDER! Nachlesen kann man das im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Du findest es im >Service. | ||
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