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Tätigkeitsnachweis vor Beantragung der Abschlussprüfung gem. § 45.2 (Seiteneinsteiger/ Quereinsteiger)     Alle diejenigen, die eine Abschlussprüfung gem. § 45.2 Berufsbildungsgesetz machen möchten, müssen wissen, dass sie mindestens die 1,5fache reguläre Ausbildungszeit (1,5 x 3 Jahre = 4,5 Jahre) hauptberufliche Vollzeit- Tätigkeit der Zuständigen Stelle nachweisen müssen.

Abhängig Beschäftigte müssen entsprechend dieser Forderung sowohl ihren Arbeitsvertrag sals auch die geleisteten Sozialversicherungen nachweisen können. 

Wer als Stutent neben seinem Studium gearbeitet hat, kann grundsätzlich nicht behaupten, hauptberuflich gearbeitet zu haben. Wird dennoch so argumentiert, ist zu fragen, ob es hier nicht zur Erschleichung von Sozialleistungen gekommen ist, denn Studenten werden grundsätzlich auf Kosten der Allgemeinheit dahingegend subventioniert, dass der Staat für geringe Beiträge zur Krankenkasse sorgt und auf andere Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung) verzichtet. Gleichzeitig sind studentische Jobs in vielen Fällen steuerfrei!

Bei der Definition einer sozialversicherten Tätigkeit, die zur Ablegung der Pferdewirtprüfung berechtigt, gehen immer öfter die Aufsichtsbehörden der Zuständigen Stellen davon aus, dass ungelernte Arbeiterinnen/er deutlich mehr als Pferdewirtauszubildende im Monat verdient haben müssen. Es muss damit gerechnet werden, dass der landwirtschaftliche Tarifvertrag herangezogen wird und für ungelernte Arbeiten etwa 1.200 EUR pro Monat brutto als Einkommen nachgewiesen werden muss.

Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden sind 400- Euro- Jobs oder Langzeitpraktika keine hauptberufliche Vollzeitbeschäfzigung und dürfen demzufolge nicht auf die 4,5 Jahre dauernde hauptberufliche Tätigkeit angerechnet werden!

Prüfungsbewerber, die freiberuflich gearbeitet haben, müssen der Zuständigen Stelle ihre Einkommensteuererklärungen lückenlos vorweisen können, um zur dokumentiere, dass die freiberufliche Tätigkeit hauptberuflich augeübt wurde bevor sie zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Achtung Falle: Es gibt sog. "Ausbildungsbetriebe", die nicht ausbildungsberechtigt sind und ihre "Auszubildenden" 4,5 Jahre zu Azubilohn arbeiten lassen und ihre "Auszubildenden" dann auf deren Kosten zur Abschlussprüfung gem. § 45.2 schicken. Diese Praxis ist nicht zielführend, weil die Zuständigen Stellen diese Ausbildungszeit nicht als hauptberufliche Tätigkeit anrechnen dürfen. Auszubildende, die glauben, dass mit der bloßen Manipulation von Arbeitsverträgen und angeblichen Lohnzahlungen die Zuständigen Stellen täuschen, müssen wissen, dass derartige Betrügereien als Schwarzarbeit vom Staatsanwalt verfolgt werden und empfindliche Strafen und drastische Nachzahlungen drohen. 

Auszubildende, die eine derartige Ausbildung über 4,5Jahre machen, sei dringend geraten, sich z.B. mit der zuständigen Gewerkschaft IG BAU in Verbindung zu setzen.

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Chance auf Mindestlohn in der Landwirtschaft IG BAU 31.05.2010 Chance auf Mindestlohn in der Landwirtschaft

 

Arbeitgeber in der Landwirtschaft prüfen auf Vorschlag der IG Bauen- Agrar- Umwelt die Möglichkeit, einen Mindestlohn auf der Basis des Entsendegesetzes zu beantragen. Diese Nachrichte brachte am 21.Mai der Chef der Agrargewerkschaft Klaus Wiesehügel aus den letzten Tarifgesprächen mit.

Leider waren die Arbeitgeber bei diesen Tarifgesprächen ansonsten ziemlich zugeknöpft und so kamen keine akzeptablen Verhandlungsvorschläge von den Arbeitgebern auf den Tisch.

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Pferdewirtausbildung in Zahlen Dietbert Arnold 20.04.2010  

  

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2008

 

Pferdewirt- Azubis in Deutschland

1.965

2.046

2.136

2.083

2099

2143

2118

2198

 

Erfolgsquote

81,7%

83,7%

84,6%

84,3%

79,7%

79%

77,7%

82,9%

 

Frauen

78,4%

79,5%

80,5%

81,7%

81,4%

80,0%

79,8%

82,3%

 

Abbrecher Pferdewirte

44%

44,1%

35,3%

38,5%

42,6%

35,3%

35,4%

26,5%

 

Abbrecher ges. Landwirtschaft

23,1%

23,6%

23,0%

21,6%

16,3%

21,5%

21.8%

28,6%

 

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Lohn aufstocken Dietbert Arnold 13.04.2010 Geringverdiener (unter 1.000 EUR netto), und viele Pferdewirte fallen darunter, haben das Recht, den Lohn mit Hartz IV- Leistungen aufzustocken. Das ist nicht überall bekannt und so stellen viele hundertausende ihren Antrag nicht, obwohl sie einen Rechtsanspruch darauf haben.

Wer also unter 1.000 EUR netto verdient (Familiensatz ist höher), sollte auf jeden Fall bei der zuständigen Behörde prüfen lassen, ob eine Hartz IV- Aufstockung möglich ist. 

Dabei solltet Ihr bedenken, dass die Aufstockung deutlich über den normalen Hartz IV- Satz gehen kann.

Also, wer glaubt, dass er/sie Geringverdiener ist, Hartz IV- Aufstockung beantragen!

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Der neue Pferdewirt ab 1.8.2010 Dietbert Arnold 05.03.2010 Zu 99% kommt die neue Verordnung Pferdewirt mit seinen Fachrichtungen Klassisches Reiten, Haltung&Service, Rennen (Trabrennfahren, Galopprennreiten), Zucht, Alternative Reitweisen (Westernreiten, Gangpferdereiten).

Gestern wurde die neue Verordnung mit dem  neuen Lehrplan für die Berufsschulen abgestimmt und von den Sachverständigen beschlossen.

Für alle, die bereits jetzt einen Berufsausbildungsvertrag abschließen wollen, folgender Tipp: Altes Formular nehmen und ganz normal ausfüllen. Unter Bemerkungen hineinschreiben, dass bei einer neuen Verrordnung diese automatisch für diesen Vertrag gilt.

Wer darf was ausbilden? Jeder Meister jede Fachrichtung? Nein. Jeder Betrieb, der einen Auszubildenden für eine bestimmte Fachrichtung ausbilden möchte, muss garantieren, dass er die Ausbildungsinhalte auch vermitteln kann. Das muss er der Zuständigen Stelle nachweisen und folglich muss die dann entscheiden, welcher Betrieb welche Ausbildung anbieten kann und darf. Also, der Ausbildungsvertrag ist erst gültig, wenn der Betrieb, der Auszubildende und die Zuständige Stelle unterschrieben haben. Ruft bitte sicherheitshalber immer bei der Zuständigen Stelle an und fragt, ob der Betrieb auch wirklich ausbilden darf. Verlasst Euch da nicht nur auf die Aussage des Betriebes.

Ganz sicher ist, dass alle Fachrichtungen erheblich gestiegene Anforderungen an das Fachwissen und die berufliche Handlungsfähigkeit haben. Mal so eben ist da nicht mehr. Meine Prognose: Ohne Berufsschule habt Ihr so gut wie keine Chancen! Wenn ein Betrieb Euch nicht zur Berufsschule gehen lassen will, und Ihr habt das Recht dazu, dann verzichtet auf die Ausbildungsstelle. Die neuen Prüfungen erwarten sehr viel Fachkönnen und sehr viel mehr Detailinformationen. Die Klausuren für ein Thema sind eine Stunde lang, also eine Stunde Stallklima, oder Grünlandmanagement, oder Zuchtverfahren. Das geht nicht mehr aus der hohlen Hand. In den Praktischen Prüfungen werdet Ihr dann etwa einstündige Aufgaben bekommen, die Ihr dann in der Praxis komplett abarbeiten müsst. Also z.B. einen Ausritt vorbereiten, anführen und hinterher Eure Arbeit bewerten.

Gut ist aber, dass in der Verordnung ganz klar steht, was auf Euch zukommen wird. Da gibt es kein Rätselraten mehr, welcher Prüfer was fragen wird.

Sobald die Verordnung eine Stufe weiter ist, wird sie hier ins Netz gestellt.

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Kündigungsschutz verbessert! Gero Lüers 21.01.2010 Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für hunderttausende Arbeitnehmer in Deutschland gelten ab sofort längere Kündigungsfristen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt entschieden, dass die bisherige Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, gegen das EU-Recht verstößt (Rechtssache C-555/07). Dabei handele es sich um verbotene Altersdiskriminierung. Als Konsequenz muss Deutschland das Gesetz ändern, Gerichte sollen die Regelung nicht mehr anwenden.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist mindestens vier Wochen. Für den Arbeitgeber erhöht sie sich mit der Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen auf bis zu sieben Monate nach zwanzig Jahren. Dabei zählt allerdings nach § 622 Abs. 2 S.2 BGB die Beschäftigung vor dem 25. Geburtstag nicht mit.

Der EuGH legte in seinem Urteil allerdings schon fest, dass deutsche Gerichte die rechtswidrige Regelung ab sofort nicht mehr anwenden dürfen. Im Normalfall binden EuGH-Urteile bis zur Änderung der deutschen Gesetze nur die öffentliche Hand. Zum Verbot der Altersdiskriminierung hatte der EuGH allerdings bereits 2005 festgestellt, dass dies zu den "allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts" gehört, also sozusagen zur ungeschriebenen EU-Verfassung. Mit der Diskriminierungsrichtlinie aus dem Jahr 2000 werde dieser Grundsatz nur konkretisiert. Solche allgemeinen Grundsätze seien aber auch für Private unmittelbar bindend, betonte der EuGH.

Gero Lüers

IG BAUEN AGRAR UMWELT

www.igbau-weser-ems.de

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Friert Euch im Winter nicht krank! Dietbert Arnold 19.12.09 Jetzt ist es wieder lausig kalt draußen und die meisten Pferdewirte frieren richtig. Und das Dumme: Wirklich wärmende Winterkleidung ist richtig teuer und meist feht das Geld dafür.

Das muss nicht sein!

Weil schon bei geringen Kältebelasungen die Gesundheit und die Arbeitszufriedenheit deutlich zurückgeht, die Mitarbeiter erkranken, weniger Leistung erbringen, Senibilität, Geschicklichkeit sowie die Bewegung deutlich engeschränkt werden, kommt es  vermehrt zu Unfällen durch eine deutlich verringerte Reaktionsgeschwindigkeit.

Da aber nach der vorherrschenden Rechtslage Arbeit nicht Leben und Gesundheit der Mitarbeiter gefährden darf, muss jeder Arbeitgeber sich um seine frierenden Mitarbeiter kümmern!, Der Chef muss eine Persönliche Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung stellen, die im Winter z.B. aus Wollsocken, langer Unterwäsche, Winterschuhe, Winterpullover, Winterhose- und Jacke, Handschuhe und ware Kopfbedeckung bestehen muss.

Und natürlich müssen sich in der Kälte arbeitende Mitarbeiter während der Arbeitszeit, also nicht in der Pause, regelmäßig azfwärmen können. Dazu muss der Arbeitgeber Heißgetränke zur Verfügung stellen.

So sind die Pausenregelungen:

+15° bis +10° (kühl) nach 150 min 10 min Aufwärmpause

+10° bis -5° (leicht kalt)  wie oben

-5 bis -15° (kalt) nach 90 min 30 min Aufwärmzeit

Die Aufwärmzeit hat in einem 21° warmen Aufenthaltsraum stattzufinden.

Was könnt Ihr tun, wenn das bei Euch nicht so ist? (Und es wird in Eurem Betrieb fast nie so sein, denn Pferdewitschaftsmeister glauben, dass geltende Gesetze in Pferdebetrieben nicht gelten)

Wendet Euch an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt, die Gesetzliche Unfallversicherung sowie an die Zuständige Stelle. Alle müssen Eure Hinweise streng vertraulich behandeln! Und dann kann derjenige frierende Pferdewirtazubi glücklich sein, wenn er Mitglied der Pferdewirtgewerkschaft IG BAU ist, denn die würde in einem solchem Falle dem Arbeitgeber heiße Socken machen!

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Ab wann bekommt man einen Niedriglohn? Dietbert Arnold 07.12.2009 Laut Statistischem Bundesamt bekommt ein in Vollzeit arbeitender Mitarbeiter einen Niedriglohn, wenn dieser unter 1765 EUR brutto im Monat verdient. Damit muss allen Pferdewirten klar sein, was sie verdienen müssen, um ein menschenwürdiges Einkommen zu bekommen. Gerade in der Pferdewirtschaft, in der es leider keine Tarifverträge gibt und sich jeder Mitarbeiter selber um seine Entlohnung kümmern muss, wird gerne maximale Arbeitsleistung bei minimalem Gehalt verlangt. Deshalb hier diese Richtschnur: 1765 EUR brutto ist das Minimum eines menschenwürdigen Gehaltes einer ausgelernten Fachkraft. Nur noch einmal zum Überlegen: Wer heute  1581,49 EUR brutto im Monat verdient, wird später mal eine Rente in Höhe der Grundversorgung der Sozialhilfe bekommen. Also: Mut bei den Gesprächen zum Verdienst mit dem Chef! Und wenn der sich gar nicht bewegen will, dann muss man auch mal NEIN sagen können. 
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Durchschnittspferdewirt(in) Dietbert Arnold 01.09.2009 Und so sieht der Durchschnittspferdewirt*, besser Durchschnittspferdewirtin aus:

Sie ist weiblich, deutsch, ca. 19 Jahre alt, hat einen Realschulabschluss, kommt aus NRW, Niedersachsen oder Brandenburg und wird spätestens im zweiten Durchgang die Abschlussprüfung bestehen. Allerdings kennt jede Auszubildende auch eine weitere Auszubildende, die so viel Stieß mit ihrem Ausbilder/in hatte, dass die Ausbildung abgebrochen wurde.

*Auswertung der offiziellen Statistik

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Arbeitnehmertag Dietbert Arnold 24.07.2009 Agritechnica: Landwirtschaftskammer veranstaltet 3. Arbeitnehmertag

Der 3. Arbeitnehmertag der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen steht unter dem Motto „Motivierte Mitarbeiter in der Agrarwirtschaft – Säule des Erfolgs!". Die Veranstaltung findet im Rahmen der Agritechnica am Freitag, den 13. November, von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Convention-Center, Saal 1A, statt. Sie richtet sich insbesondere an Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Berater der Arbeitsverwaltungen und Schulen.

Zunächst referiert Peter Spandau, LWK Nordrhein-Westfalen zum Thema Erfolgsfaktor „Mitarbeiter" in wachsenden Betrieben. Danach stellt Arbeitnehmer Christoph Visse, Niedersachsen, seinen Arbeitsplatz „Fachkraft Agrarservice" vor.

Dr. Gabriele Diersen, Hochschule Vechta berichtet über ihre Projekte zu „ Lernen durch Erleben - Lernort regionale Wirtschaft / Landwirtschaft! In weiteren Kurzvorträgen werden die Bezahlung aus niederländischer Perspektive von Martin Sieker, FNV-Bondgenoten, Utrecht, Niederlande die Motivationsstrategien von Erich Rutemöller, Ausbildungschef in der Trainerausbildung beim DFB und die Qualifizierung von Mitarbeitern von Manfred Lorenzen, LMV Consulting, Soest dargestellt. Moderiert wird der Arbeitnehmertag von Jürgen Pallasch, Geschäftsführer der LWK Schleswig-Holstein.

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Bewerbung während der Arbeitszeit Dietbert Arnold 28.06.2009 "Chef, ich bin dann mal eben weg!"

Wer selber eine Stelle gekündigt hat oder wem gekündigt wurde, hat bis zum Ende seines Arbeitsvertrages das Recht, während der Arbeitszeit und bei vollem Gehalt sich um eine neue Stelle zu kümmern. Gemeint sind Vorstellungsgespräche, Bewerbungstests, Termine bei Stellenvermittlern oder der Arbeitsagentur sowie Infoveranstaltungen rund um die neue Stelle. Übertreiben darf man es aber auch nicht. Bis zu einer Woche muss der alte Arbeitgeber im Regelfall freistellen und weiter den Lohn bezahlen. Geregelt ist das alles im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)  § 616 und § 629. Wichtig: Der Sonderurlaub zur Bewerbung muss natürlich mit dem Noch- Arbeitgeber abgesprochen werden, für eine Ablehnung muss es aber schon gute Gründe geben.

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Pferdewirte - Im Alter bettelarm?

Dietbert Arnold 07.06.2009 Vielen Pferdewirten droht im Alter absolute Armut!

Auch wenn man in jungen Jahren noch nicht daran denkt, ist es dennoch einmal ratsam zu schauen, was denn irgendwann im Alter finanziell geht:

Bruttolohn 7,50/h, entspricht EUR 1252,50 je Monat brutto würde eine Rente im Alter von 535,49 EUR brutto im Monat ergeben. Absolute Armut herrscht!

Bruttolohn 9,47/h, entspricht EUR 1581,49 je Monat brutto würde eine Rente von 676,21 EUR brutto im Monat ergeben. Damit würde gerade mal die Grundversorgung der Sozialhilfe erreicht werden.

Was lernen wir daraus? Wer im Alter nicht total verarmen will und wirklich Not leiden muss, der sollte darauf achten, dass der Arbeitslohn, davon hängt ja die Rentenbeitragshöhe ab, nicht unter 1.600 EUR brutto im Monat liegt. Wenn ein Beruf dieses auf Dauer nicht bietet, dann ist es ratsam, den Beruf zu wechseln!

Böse Falle auch für die im Pferdebereich oft genutzte Variation, nur wenige hundert Euro fest zu verdienen und den Rest "schwarz". Für die Rente bleibt dann nur ein Hungerlohn. Logisch. 

Denkt mal darüber nach!

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DVD Gruppenhaltung Pferde aid 14.01.2009 ***********************************************************

Gruppenhaltung von Pferden

Neue DVD zur tiergerechten Pferdehaltung

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(aid) - Die moderne und artgerechte Gruppenhaltung von Pferden erfordert ein durchdachtes Konzept, um die Bedürfnisse und Wünsche der Tiere wie die ihrer Besitzer optimal zu erfüllen. Schließlich haben Pferde ihre ureigenen Ansprüche an ihre Umwelt. Dazu gehören natürliches Licht, frische Luft, viel Bewegung, kontinuierliches Futterangebot und Kontakt zu ihren Artgenossen.

Welches Haltungssystem dem entgegenkommt, zeigt der Hauptfilm "Tiergerechte Pensionspferdehaltung" der neuen aid-DVD "Gruppenhaltung von Pferden". Von der Haltung in Einzelboxen über die Gruppenhaltung im Laufstall bis zur Weidehaltung werden Vor- und Nachteile erläutert und ideale Umsetzungen gezeigt.

Als Zusatzmaterial enthält die DVD Kurzfilme und Kurzdarstellungen (als PDF) zu den sieben Preisträgern des Bundeswettbewerbs "Landwirtschaftliches Bauen 2007/2008 - Gruppenhaltung von Pferden im landwirtschaftlichen Betrieb". Ausgezeichnet wurden innovative und vorbildliche Ställe, in denen Pferdegruppen artgerecht gehalten werden.

aid-DVD "Gruppenhaltung von Pferden"

Bestell-Nr. 61-7604, ISBN 978-3-8308-0797-1, Preis: 30,00 EUR

zzgl. einer Versandkostenpauschale von 3,00 EUR gegen Rechnung

aid-Vertrieb DVG, Birkenmaarstraße 8, 53340 Meckenheim

Tel.: 02225 926146, Fax: 02225 926118

Österreich: ÖAV, av Buch, Sturzgasse 1A, 1140 Wien

E-Mail: Bestellung@aid.de, Internet: www.aid-medienshop.de

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RSS- Feed Dietbert Arnold 17.09.2008 Jetzt hat das lebenslange Lernen tatsächlich zum Erfolg geführt: www.pferdewirtpruefung.de hat doch glatt einen RSS- Feed, den Pferdewirt- Feed. Was kann man damit machen? Warum gibt es den? Wird das Forum dadurch besser?

Ob das Forum besser wird, das muss jeder Nutzer selber entscheiden. Durch den RSS- Feed wird es aber deutlich komfortabler! Mit dem Klick auf den RSS- Feed kommt Ihr auf die Liste der neuen Beiträge. Wer also Regelmäßig den Feed anklickt, weiß ab sofort, in welcher Rubrik (Bewerbung, Berufsinfo, ...) es neue Beiträge gibt. Ihr müsst nicht mehr ständig alle Foren durchsuchen. Mit dem Klick auf die Überschrift des Feeds kommt Ihr dann automatisch in den aktuellen Beitrag. 

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Anspruch auf unbefristete Stelle IG BAU 10.06.2008 Auch eine nur kurze Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden nach dem Ende der Lehrzeit kann ein unbefristet Arbeitsverhältnis einbringen.

Ein Azubi hatte in einem Computerunternehmen erfolgreich seine Abschlussprüfung absolviert und noch einige Tage weiter an der bisherigen Arbeitsstelle gearbeitet. Danach schickte ihn sein Vorgesetzter allerdings nach Hause. Der junge Mann klagte auf unbefristete Einstellung und bekam Recht (Arbeitsgericht Frankfurt/M., AZ 15 Ca 6952/04)

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Rechtsschutz verschafft Sicherheit! IG BAU 21.03.2008
Erfolgsbilanz Rechtsschutz
78 Millionen Euro für IG BAU-Mitglieder vor Arbeits- und Sozialgerichten erstritten
 
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Gut lachen haben da die 30.588 Mitglieder der IG BAU. Sie haben als Gewerkschaftsmitglied Hilfe bei ihrer Klage vor dem Arbeits- oder Sozialgericht erhalten. Für sie hat die DGB-Rechtsschutz GmbH im Jahr 2007 insgesamt 78 Millionen Euro erstritten.

42,12 Millionen Euro wurden vor den Arbeitsgerichten für unsere Mitglieder erkämpft. Mehr als die Hälfte davon entfällt auf Leistungsklagen um Arbeitsentgelt. Knapp ein Viertel der Summe entfällt auf Klagen um die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung. Es lohnt sich also, wenn man sich mit seiner Gewerkschaft gegen schlechte oder falsche Bezahlung wehrt.

Bemerkenswert ist, dass die Streitfälle im Sozialrecht inzwischen knapp die Hälfte aller Rechtsschutzfälle ausmacht. Hier geht es insbesondere um zahlreiche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem ALG II, Streitigkeiten mit der Rentenversicherung und Auseinandersetzungen um die Arbeitslosenversicherung. Auch hier gilt für uns: Wir helfen unseren Mitgliedern, damit sie ihr Recht bekommen!

Rechtsschutz der IG BAU gibt es in Streitfällen mit dem Arbeitgeber (Arbeitsrecht), in Streitfällen mit der Kranken- und der Pflegekasse, in Streitfällen mit dem Arbeitsamt, dem Rentenversicherer, der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Versorgungsamt (Sozialrecht). 

Der Rechtsschutz ist für die IG BAU-Mitglieder eine Zusatzleistung, die im Mitgliedsbeitrag enthalten ist. Auch deshalb lohnt es sich, IG BAU-Mitglied zu sein.

 

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Mehr Geld für die Beschäftigten der Landwirtschaft! IG BAU 20.02.2008
Ab 1. März gilt: 3,8 Prozent mehr für die Landwirtschaft

Frankfurt am Main, 20.02.2008
Die bundesweit 170 000 Beschäftigten in der Landwirtschaft erhalten ab 1. März 3,8 Prozent mehr Geld. Ab Februar 2009 steigt der Lohn noch einmal um 3,3 Prozent.

Die Arbeitgeber haben dem Tarifergebnis am 18. Februar endgültig zugestimmt, nachdem sich Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände im Januar geeinigt hatten.

„Die Arbeitgeber haben bisher immer Wort gehalten“, sagt Hans-Joachim Wilms, stellvertretender Vorsitzender der IG BAU zuständig für die Landwirtschaft. Der Tarifvertrag läuft bis Ende März 2010.

Die Tariferhöhung für die 330 000 Saisonarbeiter steht noch aus. „Das werden keine leichten Verhandlungen. Aber wir sind optimistisch, dass auch die Arbeitgeber eine tarifvertragliche Lösung favorisieren“, sagt Hans-Joachim Wilms.

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Mindestlohn? IG BAU 16.11.2007
Mindestlöhne in Deutschland
In Deutschland gibt es keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Beschäftigten gilt, unabhängig davon, ob für sie ein Tarifvertrag besteht oder nicht. Es gibt verschiedene Formen von branchenbezogenen tariflichen Mindestlöhnen, allerdings mit unterschiedlicher Reichweite und Verbindlichkeit. Drei Formen von tariflichen Mindestlöhnen sind zu unterscheiden:

- Tariflöhne sind Mindestlöhne
- Allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne
- Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz.

Tariflöhne sind Mindestlöhne
Die in Tarifverträgen vereinbarten Löhne, Gehälter und Entgelte sind Mindestvergütungen, die nicht unterschritten werden dürfen. Allerdings gelten diese Tarifvergütungen nur für die Mitglieder der jeweils vertragsschließenden Tarifparteien, also die Gewerkschaftsmitglieder und die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes bzw. des Unternehmens, das den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Unternehmen haben keinen Anspruch auf die Tarifvergütungen.

Allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne
In einigen wenigen Branchen sind die tariflich vereinbarten Löhne und Gehälter durch den Bundes- bzw. die Länderarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt worden. Sie gelten deshalb auch für die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber der betroffenen Branchen. Solche allgemeinverbindlichen Vergütungstarifverträge gibt es lediglich in einigen Tarifbereichen des Friseurgewerbes, des Wach- und Sicherheitsgewerbes sowie des Gebäudereinigerhandwerkes. Das Bundesarbeitsministerium veröffentlicht vierteljährlich ein aktuelles Verzeichnis der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge.

Tarifliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz
In aktuell sechs Wirtschaftszweigen gibt es tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Sie erfassen auch Betriebe aus dem Ausland, die Arbeitnehmer/innen in Deutschland beschäftigen. Diese Mindestlöhne gelten ebenfalls für alle Betriebe und Beschäftigten in der jeweiligen Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Für folgende Branchen gibt es solche Mindestlöhne:

• Bauhauptgewerbe
• Maler- und Lackiererhandwerk
• Abbruch- und Abwrackgewerbe
• Dachdeckerhandwerk
• Gebäudereinigerhandwerk
• Elektrohandwerk.

Bislang noch nicht ins Gesetz aufgenommen sind die tariflichen Regelungen in den Bereichen Postdienstleister, Zeitarbeit und industrielle textile Dienste.

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1. Mai IG BAU 13.04.2007
Du hast mehr verdient! Mehr Respekt. Soziale Sicherheit. Gute Arbeit.
Aufruf zum 1. Mai 2007
© DGB
Für viele Menschen in Deutschland ist "Arm trotz Arbeit" bittere Realität, obwohl die Wirtschaft boomt, der Arbeitsmarkt endlich in Bewegung kommt. Darum hat der Deutsche Gewerkschaftsbund für die diesjährigen Maikundgebungen das Motto "Du hast mehr verdient" gewählt.

Jedes Jahr rufen die Gewerkschaften zu Maikundgebungen auf. Viele Kolleginnen und Kollegen machen mit und sind dabei.
Manch eine/r stellt sich da die Frage: Wie war das eigentlich mit dem 1. Mai? Wann fing das genau an? Und wo?

Alle die mehr zur Geschichte des 1. Mai wissen wollen können sich
hier informieren.

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Forum 2007 Dietbert Arnold 07.01.2007 Es gibt schon wieder ein neues Forum! Leider oder Gott sei Dank. Bei dem alten Forum handelte es sich um ein gängiges Forum, das im Internet verfügbar ist. Anfangs gab es keine Probleme. Nach kurzer Zeit allerdings fingen Außenstehende an, Einfluss auf das Forum zu nehmen. Es häuften sich Links auf Schmuddel-, Drogen- und Pokerseiten.  Selbst Bilder tauchten im Forum auf. Das war zwar lästig, letztlich aber kein Problem, da die Beiträge gelöscht werden konnten. Dann allerdings wurden weitere Angriffe auf das Forum getätigt, die auf den Administratorenbereich gingen und kurz vor Weihnachten zur kompletten Übernahme des Forums führten. Ich selber konnte mein Forum nicht mehr steuern, andere hatten meine Administratoren- Funktion einfach übernommen. Da blieb nur eins: Das gesamte Forum löschen. Gut möglich, dass das das Ziel der Angreifer war. Allerdings aufgeben gibt es nicht, deshalb das neue Forum 2007. Ein wenig umständlich vielleicht, aber ich habe ständig die Kontrolle über alle Beiträge. Wichtig: Selbstverständlich wird auf Wunsch völlige Anonymität gewährleistet. Ihr bestimmt den Namen, die Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Versprochen ist versprochen.