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| I |
| Anspruch
auf unbefristete Stelle |
IG
BAU |
10.06.2008 |
Auch
eine nur kurze Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden nach dem Ende der
Lehrzeit kann ein unbefristet Arbeitsverhältnis einbringen.
Ein Azubi hatte in einem
Computerunternehmen erfolgreich seine Abschlussprüfung absolviert und
noch einige Tage weiter an der bisherigen Arbeitsstelle gearbeitet. Danach
schickte ihn sein Vorgesetzter allerdings nach Hause. Der junge Mann
klagte auf unbefristete Einstellung und bekam Recht (Arbeitsgericht
Frankfurt/M., AZ 15 Ca 6952/04) |
| I |
| Rechtsschutz
verschafft Sicherheit! |
IG
BAU |
21.03.2008 |
| Erfolgsbilanz
Rechtsschutz |
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| 78
Millionen Euro für IG BAU-Mitglieder vor Arbeits- und
Sozialgerichten erstritten |
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Recht haben und
Recht bekommen sind zweierlei. Gut lachen haben da die 30.588
Mitglieder der IG BAU. Sie haben als Gewerkschaftsmitglied Hilfe
bei ihrer Klage vor dem Arbeits- oder Sozialgericht erhalten. Für
sie hat die DGB-Rechtsschutz GmbH im Jahr 2007 insgesamt 78
Millionen Euro erstritten.
42,12 Millionen
Euro wurden vor den Arbeitsgerichten für unsere Mitglieder erkämpft.
Mehr als die Hälfte davon entfällt auf Leistungsklagen um
Arbeitsentgelt. Knapp ein Viertel der Summe entfällt auf Klagen
um die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung. Es lohnt
sich also, wenn man sich mit seiner Gewerkschaft gegen schlechte
oder falsche Bezahlung wehrt.
Bemerkenswert ist, dass die Streitfälle im Sozialrecht inzwischen
knapp die Hälfte aller Rechtsschutzfälle ausmacht. Hier geht es
insbesondere um zahlreiche Auseinandersetzungen im Zusammenhang
mit dem ALG II, Streitigkeiten mit der Rentenversicherung und
Auseinandersetzungen um die Arbeitslosenversicherung. Auch hier
gilt für uns: Wir helfen unseren Mitgliedern, damit sie ihr Recht
bekommen!
Rechtsschutz der IG BAU gibt es in Streitfällen mit dem
Arbeitgeber (Arbeitsrecht), in Streitfällen mit der Kranken- und
der Pflegekasse, in Streitfällen mit dem Arbeitsamt, dem
Rentenversicherer, der gesetzlichen Unfallversicherung und dem
Versorgungsamt (Sozialrecht).
Der Rechtsschutz
ist für die IG BAU-Mitglieder eine Zusatzleistung, die im
Mitgliedsbeitrag enthalten ist. Auch deshalb lohnt es sich, IG
BAU-Mitglied zu sein.
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I |
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| Mehr
Geld für die Beschäftigten der Landwirtschaft! |
IG
BAU |
20.02.2008 |
| Ab 1.
März gilt: 3,8 Prozent mehr für die Landwirtschaft |
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Frankfurt am Main, 20.02.2008
Die bundesweit 170 000 Beschäftigten in der Landwirtschaft
erhalten ab 1. März 3,8 Prozent mehr Geld. Ab Februar 2009 steigt
der Lohn noch einmal um 3,3 Prozent.
Die Arbeitgeber
haben dem Tarifergebnis am 18. Februar endgültig zugestimmt,
nachdem sich Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und
der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen
Arbeitgeberverbände im Januar geeinigt hatten.
„Die Arbeitgeber haben bisher immer Wort gehalten“, sagt
Hans-Joachim Wilms, stellvertretender Vorsitzender der IG BAU zuständig
für die Landwirtschaft. Der Tarifvertrag läuft bis Ende März
2010.
Die Tariferhöhung für die 330 000 Saisonarbeiter steht noch aus.
„Das werden keine leichten Verhandlungen. Aber wir sind
optimistisch, dass auch die Arbeitgeber eine tarifvertragliche Lösung
favorisieren“, sagt Hans-Joachim Wilms.
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| I |
| Mindestlohn? |
IG
BAU |
16.11.2007 |
| Mindestlöhne in
Deutschland |
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| In Deutschland gibt
es keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle
Beschäftigten gilt, unabhängig davon, ob für sie ein
Tarifvertrag besteht oder nicht. Es gibt verschiedene Formen von
branchenbezogenen tariflichen Mindestlöhnen, allerdings mit
unterschiedlicher Reichweite und Verbindlichkeit. Drei Formen von
tariflichen Mindestlöhnen sind zu unterscheiden:
- Tariflöhne sind
Mindestlöhne
- Allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne
- Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz.
Tariflöhne sind Mindestlöhne
Die in Tarifverträgen vereinbarten Löhne, Gehälter und Entgelte
sind Mindestvergütungen, die nicht unterschritten werden dürfen.
Allerdings gelten diese Tarifvergütungen nur für die Mitglieder
der jeweils vertragsschließenden Tarifparteien, also die
Gewerkschaftsmitglieder und die Mitglieder des
Arbeitgeberverbandes bzw. des Unternehmens, das den Tarifvertrag
abgeschlossen hat. Beschäftigte in nicht tarifgebundenen
Unternehmen haben keinen Anspruch auf die Tarifvergütungen.
Allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne
In einigen wenigen Branchen sind die tariflich vereinbarten Löhne
und Gehälter durch den Bundes- bzw. die Länderarbeitsminister für
allgemeinverbindlich erklärt worden. Sie gelten deshalb auch für
die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber der betroffenen Branchen.
Solche allgemeinverbindlichen Vergütungstarifverträge gibt es
lediglich in einigen Tarifbereichen des Friseurgewerbes, des Wach-
und Sicherheitsgewerbes sowie des Gebäudereinigerhandwerkes. Das
Bundesarbeitsministerium veröffentlicht vierteljährlich ein
aktuelles Verzeichnis der allgemeinverbindlich erklärten
Tarifverträge.
Tarifliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz
In aktuell sechs Wirtschaftszweigen gibt es tarifliche Mindestlöhne,
die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für
allgemeinverbindlich erklärt wurden. Sie erfassen auch Betriebe
aus dem Ausland, die Arbeitnehmer/innen in Deutschland beschäftigen.
Diese Mindestlöhne gelten ebenfalls für alle Betriebe und Beschäftigten
in der jeweiligen Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind.
Für folgende Branchen gibt es solche Mindestlöhne:
• Bauhauptgewerbe
• Maler- und Lackiererhandwerk
• Abbruch- und Abwrackgewerbe
• Dachdeckerhandwerk
• Gebäudereinigerhandwerk
• Elektrohandwerk.
Bislang noch nicht ins Gesetz aufgenommen sind die tariflichen
Regelungen in den Bereichen Postdienstleister, Zeitarbeit und
industrielle textile Dienste.
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| I |
| 1.
Mai |
IG
BAU |
13.04.2007 |
| Du hast mehr
verdient! Mehr Respekt. Soziale Sicherheit. Gute Arbeit. |
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| Aufruf zum 1. Mai
2007 |
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| © DGB |
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Für viele
Menschen in Deutschland ist "Arm trotz Arbeit" bittere
Realität, obwohl die Wirtschaft boomt, der Arbeitsmarkt endlich
in Bewegung kommt. Darum hat der Deutsche Gewerkschaftsbund für
die diesjährigen Maikundgebungen das Motto "Du hast mehr
verdient" gewählt.
Jedes Jahr rufen
die Gewerkschaften zu Maikundgebungen auf. Viele Kolleginnen und
Kollegen machen mit und sind dabei.
Manch eine/r stellt sich da die Frage: Wie war das eigentlich mit
dem 1. Mai? Wann fing das genau an? Und wo?
Alle die mehr zur Geschichte des 1. Mai wissen wollen können sich
hier
informieren.
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I |
| Forum 2007 |
Dietbert Arnold |
07.01.2007 |
Es gibt schon wieder ein
neues Forum! Leider oder Gott sei Dank. Bei dem alten Forum handelte es
sich um ein gängiges Forum, das im Internet verfügbar ist. Anfangs gab
es keine Probleme. Nach kurzer Zeit allerdings fingen Außenstehende an,
Einfluss auf das Forum zu nehmen. Es häuften sich Links auf Schmuddel-,
Drogen- und Pokerseiten. Selbst Bilder tauchten im Forum auf. Das
war zwar lästig, letztlich aber kein Problem, da die Beiträge gelöscht
werden konnten. Dann allerdings wurden weitere Angriffe auf das Forum
getätigt, die auf den Administratorenbereich gingen und kurz vor
Weihnachten zur kompletten Übernahme des Forums führten. Ich selber
konnte mein Forum nicht mehr steuern, andere hatten meine Administratoren-
Funktion einfach übernommen. Da blieb nur eins: Das gesamte Forum
löschen. Gut möglich, dass das das Ziel der Angreifer war. Allerdings
aufgeben gibt es nicht, deshalb das neue Forum 2007. Ein wenig
umständlich vielleicht, aber ich habe ständig die Kontrolle über alle
Beiträge. Wichtig:
Selbstverständlich wird auf Wunsch völlige Anonymität gewährleistet.
Ihr bestimmt den Namen, die Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Versprochen ist versprochen. |
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