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Anspruch auf unbefristete Stelle IG BAU 10.06.2008 Auch eine nur kurze Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden nach dem Ende der Lehrzeit kann ein unbefristet Arbeitsverhältnis einbringen.

Ein Azubi hatte in einem Computerunternehmen erfolgreich seine Abschlussprüfung absolviert und noch einige Tage weiter an der bisherigen Arbeitsstelle gearbeitet. Danach schickte ihn sein Vorgesetzter allerdings nach Hause. Der junge Mann klagte auf unbefristete Einstellung und bekam Recht (Arbeitsgericht Frankfurt/M., AZ 15 Ca 6952/04)

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Rechtsschutz verschafft Sicherheit! IG BAU 21.03.2008
Erfolgsbilanz Rechtsschutz
78 Millionen Euro für IG BAU-Mitglieder vor Arbeits- und Sozialgerichten erstritten
 
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Gut lachen haben da die 30.588 Mitglieder der IG BAU. Sie haben als Gewerkschaftsmitglied Hilfe bei ihrer Klage vor dem Arbeits- oder Sozialgericht erhalten. Für sie hat die DGB-Rechtsschutz GmbH im Jahr 2007 insgesamt 78 Millionen Euro erstritten.

42,12 Millionen Euro wurden vor den Arbeitsgerichten für unsere Mitglieder erkämpft. Mehr als die Hälfte davon entfällt auf Leistungsklagen um Arbeitsentgelt. Knapp ein Viertel der Summe entfällt auf Klagen um die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung. Es lohnt sich also, wenn man sich mit seiner Gewerkschaft gegen schlechte oder falsche Bezahlung wehrt.

Bemerkenswert ist, dass die Streitfälle im Sozialrecht inzwischen knapp die Hälfte aller Rechtsschutzfälle ausmacht. Hier geht es insbesondere um zahlreiche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem ALG II, Streitigkeiten mit der Rentenversicherung und Auseinandersetzungen um die Arbeitslosenversicherung. Auch hier gilt für uns: Wir helfen unseren Mitgliedern, damit sie ihr Recht bekommen!

Rechtsschutz der IG BAU gibt es in Streitfällen mit dem Arbeitgeber (Arbeitsrecht), in Streitfällen mit der Kranken- und der Pflegekasse, in Streitfällen mit dem Arbeitsamt, dem Rentenversicherer, der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Versorgungsamt (Sozialrecht). 

Der Rechtsschutz ist für die IG BAU-Mitglieder eine Zusatzleistung, die im Mitgliedsbeitrag enthalten ist. Auch deshalb lohnt es sich, IG BAU-Mitglied zu sein.

 

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Mehr Geld für die Beschäftigten der Landwirtschaft! IG BAU 20.02.2008
Ab 1. März gilt: 3,8 Prozent mehr für die Landwirtschaft

Frankfurt am Main, 20.02.2008
Die bundesweit 170 000 Beschäftigten in der Landwirtschaft erhalten ab 1. März 3,8 Prozent mehr Geld. Ab Februar 2009 steigt der Lohn noch einmal um 3,3 Prozent.

Die Arbeitgeber haben dem Tarifergebnis am 18. Februar endgültig zugestimmt, nachdem sich Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände im Januar geeinigt hatten.

„Die Arbeitgeber haben bisher immer Wort gehalten“, sagt Hans-Joachim Wilms, stellvertretender Vorsitzender der IG BAU zuständig für die Landwirtschaft. Der Tarifvertrag läuft bis Ende März 2010.

Die Tariferhöhung für die 330 000 Saisonarbeiter steht noch aus. „Das werden keine leichten Verhandlungen. Aber wir sind optimistisch, dass auch die Arbeitgeber eine tarifvertragliche Lösung favorisieren“, sagt Hans-Joachim Wilms.

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Mindestlohn? IG BAU 16.11.2007
Mindestlöhne in Deutschland
In Deutschland gibt es keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Beschäftigten gilt, unabhängig davon, ob für sie ein Tarifvertrag besteht oder nicht. Es gibt verschiedene Formen von branchenbezogenen tariflichen Mindestlöhnen, allerdings mit unterschiedlicher Reichweite und Verbindlichkeit. Drei Formen von tariflichen Mindestlöhnen sind zu unterscheiden:

- Tariflöhne sind Mindestlöhne
- Allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne
- Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz.

Tariflöhne sind Mindestlöhne
Die in Tarifverträgen vereinbarten Löhne, Gehälter und Entgelte sind Mindestvergütungen, die nicht unterschritten werden dürfen. Allerdings gelten diese Tarifvergütungen nur für die Mitglieder der jeweils vertragsschließenden Tarifparteien, also die Gewerkschaftsmitglieder und die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes bzw. des Unternehmens, das den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Unternehmen haben keinen Anspruch auf die Tarifvergütungen.

Allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne
In einigen wenigen Branchen sind die tariflich vereinbarten Löhne und Gehälter durch den Bundes- bzw. die Länderarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt worden. Sie gelten deshalb auch für die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber der betroffenen Branchen. Solche allgemeinverbindlichen Vergütungstarifverträge gibt es lediglich in einigen Tarifbereichen des Friseurgewerbes, des Wach- und Sicherheitsgewerbes sowie des Gebäudereinigerhandwerkes. Das Bundesarbeitsministerium veröffentlicht vierteljährlich ein aktuelles Verzeichnis der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge.

Tarifliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz
In aktuell sechs Wirtschaftszweigen gibt es tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Sie erfassen auch Betriebe aus dem Ausland, die Arbeitnehmer/innen in Deutschland beschäftigen. Diese Mindestlöhne gelten ebenfalls für alle Betriebe und Beschäftigten in der jeweiligen Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Für folgende Branchen gibt es solche Mindestlöhne:

• Bauhauptgewerbe
• Maler- und Lackiererhandwerk
• Abbruch- und Abwrackgewerbe
• Dachdeckerhandwerk
• Gebäudereinigerhandwerk
• Elektrohandwerk.

Bislang noch nicht ins Gesetz aufgenommen sind die tariflichen Regelungen in den Bereichen Postdienstleister, Zeitarbeit und industrielle textile Dienste.

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1. Mai IG BAU 13.04.2007
Du hast mehr verdient! Mehr Respekt. Soziale Sicherheit. Gute Arbeit.
Aufruf zum 1. Mai 2007
© DGB
Für viele Menschen in Deutschland ist "Arm trotz Arbeit" bittere Realität, obwohl die Wirtschaft boomt, der Arbeitsmarkt endlich in Bewegung kommt. Darum hat der Deutsche Gewerkschaftsbund für die diesjährigen Maikundgebungen das Motto "Du hast mehr verdient" gewählt.

Jedes Jahr rufen die Gewerkschaften zu Maikundgebungen auf. Viele Kolleginnen und Kollegen machen mit und sind dabei.
Manch eine/r stellt sich da die Frage: Wie war das eigentlich mit dem 1. Mai? Wann fing das genau an? Und wo?

Alle die mehr zur Geschichte des 1. Mai wissen wollen können sich
hier informieren.

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Forum 2007 Dietbert Arnold 07.01.2007 Es gibt schon wieder ein neues Forum! Leider oder Gott sei Dank. Bei dem alten Forum handelte es sich um ein gängiges Forum, das im Internet verfügbar ist. Anfangs gab es keine Probleme. Nach kurzer Zeit allerdings fingen Außenstehende an, Einfluss auf das Forum zu nehmen. Es häuften sich Links auf Schmuddel-, Drogen- und Pokerseiten.  Selbst Bilder tauchten im Forum auf. Das war zwar lästig, letztlich aber kein Problem, da die Beiträge gelöscht werden konnten. Dann allerdings wurden weitere Angriffe auf das Forum getätigt, die auf den Administratorenbereich gingen und kurz vor Weihnachten zur kompletten Übernahme des Forums führten. Ich selber konnte mein Forum nicht mehr steuern, andere hatten meine Administratoren- Funktion einfach übernommen. Da blieb nur eins: Das gesamte Forum löschen. Gut möglich, dass das das Ziel der Angreifer war. Allerdings aufgeben gibt es nicht, deshalb das neue Forum 2007. Ein wenig umständlich vielleicht, aber ich habe ständig die Kontrolle über alle Beiträge. Wichtig: Selbstverständlich wird auf Wunsch völlige Anonymität gewährleistet. Ihr bestimmt den Namen, die Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Versprochen ist versprochen.