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Achtung in der Fachrichtung Zucht!

Christine

26.12.2011

Ich würde gerne im Jahr 2012 eine Ausbildung zur Pferdewirtin machen. Eigentlich mit SP Reiten. Ich glaube jedoch, dass ich dafür noch nicht gut genug reite. In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass man nachdem man den SP Zucht abgeschlossen hat, man noch ein Jahr dranhängen kann für den SP Reiten. Funktioniert das auch mit anderen SP oder ist das insgesamt eine falsche Information?

Schon mal Danke im Voraus und liebe Grüße

Dietbert Arnold

02.01.2012

Hallo Christine, 

gut, dass Du uns schreibst. Da ist derzeit nämlich folgende Taktik im Umlauf:

Alle die nicht reiten können oder wollen, die werden in die Fachrichtung Zucht beraten und damit bessere Ausmister. Danach, so heißt es dann, kann ja locker mit einem weiteren Jahr die Fachrichtung Klassische Reitausbildung gemacht werden. Theoretisch ist das möglich, die Praxis spricht aber dagegen, diesen Weg zu gehen.

Dieser Weg ist nämlich ein Holzweg! In der Fachrichtung Zucht geht es um Bedeckung, Besamung, Trächtigkeit, Geburt und Fohlenaufzucht. Also das komplette Zuchtmanagement. Eine sehr komplexe, anspruchsvolle Tätigkeit. Zur Ausbildung gehört auch die Besamung. Folglich muss in der Ausbildung mindestens der Eigenbestandsbesamungslehrgang gemacht werden. Das Reiten spielt in der Fachrichtung Zucht eine wenig wichtige Rolle. Deshalb wird Dir diese dreijährige Ausbildung überhaupt nicht helfen, den Weg zur Fachrichtung Klassische Reitausbildung zu finden.

Ich rate allen Interessenten, die sich für die Fachrichtung Zucht entscheiden wollen ganz dringend, vor Abschluss des Ausbildungsvertrages beim Betrieb zu erfragen, ob der Besamungslehrgang (mindestens Eigenbestandsbesamer) mit in der Ausbildung durchgeführt wird. Drückt sich der Betrieb davor und sagt den Lehrgang (während der Arbeitszeit ohne Kosten!) nicht zu, ist zu vermuten, dass der Betrieb nur einen/e Misterin sucht. Finger weg!

I

Nepper, Schlepper, Bauernfänger!

n.n.

26.08.2011

Hallo,

 

wir haben jetzt schon über ein Jahr "Stress" hinter uns.

Praktika.....Praktika....noch ein Praktika.....und Arbeitsgericht, weil der Lohn nicht gezahlt wurde.

Doch meine Tochter kommt nicht von ihrem Berufswunsch los.

Leider fehlen ihr noch einige Eignungen, um an einem guten Gestüt zu lernen.

 

Nun wird ihr seit einiger Zeit eine Ausbildung angeboten.

Ein Pferdewirtschaftsmeister der bereit ist sie in den drei Jahren soweit zu bringen, dass sie ihre Prüfung in der klassischen Reitausbildung absolvieren kann.

Allerdings ist er nicht an einen Hof oder Verein angegliedert, sonder hat seine und die Berittpferde in einer kommerziellen  

Reitanlage stehen.

Wir müssten die Ausbildung aus eigener Tasche finanzieren.

Die Summe ist nicht unerheblich. Hinzu das passende Pferd auch noch selbst finanziert werden muss.

 

Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, wäre dies ihre letzte Chance eine Ausbildung zu beginnen.

Zumal der Ausbilder hervorragend und menschlich ist.

 

Meine Frage nun:

 

Darf er ohne Verein ausbilden?

Gibt es Förderungen in einem solchen Fall?

Oder besser gefragt, gibt es diese Art der Ausbildung überhaupt und ist sie erlaubt?

 

Dietbert Arnold

27.08.2011

Deine Mail treibt mir die Zornesröte ins Gesicht. Menschen, die eine derartige "Ausbildung" anbieten, sind einfach nur Verbrecher und nicht hervorragend und meschlich! Das muss einfach so deutlich gesagt werden.

Jetzt einmal sachlich:

Ausbilden darf nur, wer persönlich als Ausbilder zugelassen ist UND in einem zugelassenem Betrieb arbeitet. Somit, wie ich es herauslesen kann, kann ein Ausbildungsvertrag überhaupt nicht zustande kommen.

Förderungen kann es in keinem Fall geben, da das Angebot dieses "Ausbilders" rechtswidrig ist. Es ist klar verboten, für eine Berufsausbildung Geld zu verlangen und für die Arbeitsmittel, hier dem Pferd, noch einmal abzukassiere. Hier bewegt sich ein "Ausbilder" absolut im verbotenen Bereich, riskiert Bußgelder und Schadenersatzansprüche. Menschlich, da wiederhole ich mich, ist das ein Verbrechen an jungen Leuten.

Hast Du denn schon einmal seriöse Ausbilder gefragt, ob Deine Tochter für den Beruf geeignet ist? Wenn nicht, bitte die Bundesvereinigung für Berufsreiter doch einmal um die Nennung eines erfahrenen Ausbilders zu Eurer Beratung. Denke bitte darüber nach, warum nur dieser eine "Ausbilder" Euch gegen Geld verspricht, dass Deine Tochter bei ihm die Ausbildung schafft. Entweder es können ganz viele oder keiner. Alleine ein derartiges Versprechen ist schon unseriös, speziell mit dem Hintergedanken, Euch ordentlich zur Kasse zu bitten.

Da das, was Du mir geschrieben hast, dermaßen schlimm ist, überlege doch einmal, ob Du mir nicht per Mail vertraulich den Namen des entsprechenden "Ausbilders" nennst, denn solche Leute gehören aus dem Verkehr gezogen. Wir alle sollten da solidarisch sein, denn nur wir können verhindern, dass immer wieder junge Auszubildende an solche Verbrecher geraten. Erst abkassieren und dann gar nicht die Zulassung zur Prüfung ermöglichen. Diese Konsquenz gegenüber derart schwarzen Schafen teilen auch ganz viele seriöse Berufsausbilder, die durch solche Typen in Veruf geraten. Das hat mit Anschwärzen überhaupt nichts zu tun. 

Meine Mailadresse hast Du ja. Wende Dich einmal an die Bundesvereinigung der Berufsreiter, Frau Schmidt hilft Dir sicher mit seriösen Ratgeberadressen weiter.

Nepper, Schlepper, Bauernfänger! Teil II

n.n.

07.09.2010

Hallo,

 

so, ich erzähle nun mal den neusten Stand unserer Erfahrungen.......die uns immer mehr bereichern.

 

Als ich geschrieben habe, dass Herr xyz wohl doch ausbilden darf, hatte ich die Info seines vorherigen Vereins. Diesen Verein hatte er gepachtet. Verein xyz.

Dort ist er geprüft worden, um seine Erlaubnis zum Ausbilder zu bekommen. Auch der Verein ist geprüft worden. Er hat bestanden und er durfte sich eine Auszubildende suchen.

Doch dann eskalierte irgendetwas und Herr xyz und seine Frau haben im Winter 2010 bei Nacht und Nebel den Hof verlassen und sind im Reitverein xyz untergekommen. Das stimmt, da meine Tochter zum damaligen Zeitpunkt dort tätig war.

 

Am Wochenende bekam ich die Info von seiner Gattin, dass wir einen Schritt weiter seien. Alles wäre ok. Wir sollten nur noch kurz Unterschreiben.

Gespannt darauf was zu unterschreiben war, begab ich mich zu Frau xyz.

Diese erzählte mir, dass sie am Freitag den 02.09.2011 mit der FN, der Provinzialischen Reitervereinigung und der Landwirtschaftkammer telefoniert habe. Ihr Gatte übrigens auch. Alles recht spät am Freitag nachmittag.

Und heraus kam, dass die Ausbildung in trockenen Tüchern sei........ABER.....und jetzt kommt`s: 

Es ginge nur als Quereinsteiger, bei 4,5 Jahren Lehrzeit mit vorherigem Jahrespraktikum ein sog. Berufsfindungsjahr. Das würde die Landwirtschaftskammer wünschen. Übrigens auch die Teilnahme der Berufsschule in Münster.

Das würde allerdings voll anerkannt.

Außerdem würde die Landwirtschaftskammer ganz klar als Forderung setzten......und jetzt kommt`s:

 

Wir müssten ein Pferd zur Verfügung stellen.

 

Den Vertrag für`s Praktikum hatte die Ehefrau des Ausbilders schon fertig und den Kaufvertrag für ihr Pferd 

über 12.000 € auch. Habe ich alles hier behalten.

Meine Tochter und ich wollten dieses Pferd tatsächlich mal erwerben, weil wir eine Ausbildung in Aussicht gestellt bekommen hatten. Sind dann aber zurück getreten.

 

So, Faktum ist.......ohne den Kauf des Pferdes, gibt es auch keinen Praktikumsvertrag, geschweige denn eine Ausbildung.

Daraufhin habe ich bei der Landwirtschaftskammer angerufen und mit Herrn Schäfers gesprochen.

Er hat natürlich meine Vermutungen bestätigt.

Seine Aussagen widersprechen sich gewaltig mit den Aussagen von Frau xyz.

 

Jetzt wird die Sache also richtig ernst.

Ohne Pferdekauf keine Ausbildung....das ist Erpressung.

Und eine Ausbildung in Aussicht stellen, ohne dies garantieren zu können.....das ist für mich Betrug.

 

Und ich kann mich nicht von dem Verdacht freisprechen, dass dies schon länger so geplant war.

Bis morgen mittag werde ich die Sache geregelt haben und dem Ausbilder auf die Füße treten.

Gleichzeitig spiele ich mit dem Gedanke den Besitzer unserer Reitanlage zu informieren und evtl. Strafanzeige zu stellen.

n.n.

09.09.2011

Hallo,

 

so, wir haben die Sache am Donnerstag beendet.

Ich habe ganz klar gesagt, dass wir mit der Landwirtschaftskammer telefoniert haben und Herr Schäfers uns konkrete Angaben machen konnte. 

 

Keine Gegenargumente.

 

Meine Tochter hat noch einen Schulplatz bekommen um ihr Fachabitur zu machen. Sie fängt Montag an.

In Ihrer Freizeit wird sie weiterhin Reitunterricht nehmen und sehen das sie so weiter kommt. Im Grunde ging es nicht um meine Tochter, sondern darum so teuer als möglich ein Pferd zu verkaufen.

Dietbert Arnold

11.09.2011

Ich bin sehr froh, dass Ihr nicht auf diese Verbrecher reingefallen seid. Das ist ja ein ganz nettes Pärchen! Wer solche Dinge mit Jugendlichen anstellt, kann nicht mehr als seriöser Ausbilder bezeichnet werden. Ich werde den Namen hier nicht veröffentlichen, alle aber dürfen sicher sein, dass dieser fortan unter genauer Beobachtung steht. Ich bin mal gespannt, wie denn die Bundesvereinigung der Berufsreiter mit derartigen Kollegen umgeht?

Was lernt Ihr daraus? 

 

Bevor Ihr überhaupt in Betracht ziehlt, einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben, fragt bitte immer erst bei der Zuständigen Stelle nach, ob dieser Ausbilder UND dieser Betrieb überhaupt ausbilden dürfen. 

 

Niemals darf für eine Berufsausbildung Geld verlangt werden. Die Ausbildungspferde muss der Betrieb stellen.

 

Und noch etwas: Landfristige Praktika sind Schwarzarbeit und eine Berufsausbildung über 4,5 Jahre gibt es überhaupt nicht. Deshalb hat dann auch niemand das Recht, die Berufsschule zu besuchen. 

 

Was mich besonders ärgert, und das nehme ich diesem "Ausbilder" persönlich übel, ist die Tatsache, dass er vor noch gar nicht so langer Zeit den Pferdewirtschaftsmeister gemacht hat und dort genau das, was er über Berufsausbildung gelernt hat, zu seinen Gunsten verdreht und ausnutzt. Einfach nur noch mies!

I

Kein Ausbildungsplatz: EQ im Pferdebetrieb

Judith Rohlfes

05.03.2011

Ich hatte ihnen vor einiger Zeit schon einmal eine Frage geschickt, damals um als Quereinsteiger meine Pferdewirtschaftsmeisterprüfung zu machen zu können. Ich habe letzten Sommer meine Meisterprüfung bestanden und unsere damalige Praktikantin als erste Auszubildende übernommen und eine EQJ Praktikanntin eingestellt. Dieses Jahr wollen wir eine weitere Auszubildende einstellen und eventuell ein bis zwei EQJ Praktikanntinen. Wir haben sehr viel Anfragen für ein EQJ bekommen (ca. 15 Stück) teilweise mit recht guten Schulabschlüssen. Meine Frage: darf jemand mit Realschulabschluss oder gar Fachabitur überhaupt ein EQJ machen. Viele geben an sie würden weil sie unter 18 sind oder noch keinen Führerschein haben keinen Ausbildungsplatz bekommen! Darf ich wenn ich zwei Azubis habe überhaupt noch jemanden ein EQJ auf unserem Hof machen lassen. Kann ich mehr bezahlen als das Arbeitsamt zahlt, weil ein EQJ Praktikannt, der auf dem Hof wohnt sonst gar kein Geld über behält, wenn man Kost und Logi abzieht. Muß ich eine Mitnutzung des Betriebautos bei der Gehaltsabrechnung mit berechnen und wenn ja wie. Kann sich die Berufsschule weigern einen EQJ Praktikannten in die Klasse für Pferdewirte zu gehen, letztes Jahr hatte ich lange Theater bis das klappte! Wie viel darf ein EQJ auf ein eventuell anschließendes Arbeitsverhältnis angerechnet werden? Die Angaben die ich bisher bekommen habe reichen von garnicht über 6 Monate ein Jahr oder das darf der Betrieb entscheiden! Darf jemand mit Fachhochschule Wirtschaft und langer Pferdeerfahrung die Lehre auf zwei Jahre verkürzen?

Ich hoffe sie können mir weiterhelfen weil ich in den Bewerbungsgesprächen demnächst auf keinen Fall falsche Informationen geben möchte...

Dietbert Arnold

05.03.2011

Hallo Judith, ich bin weder die Arbeitsagentur noch die Zuständige Stelle, deshalb kann ich Dir natürlich nur unverbindliche Informationen geben, die ich mir bei der Arbeitsagentur beschafft habe:

EQ dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe (§ 4 BBiG, § 25 HwO und dem AltPflG). 

Wer kann ein EQ machen?

•Ausbildungsbewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September im Anschluss an die bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.

•Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen.

•Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende

•Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhochoder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, können nicht in einer EQ gefördert werden.

Die Förderung beginnt frühestens ab 1. Oktober im Zusammenhang mit der Pakt-Nachvermittlung. Ein vorzeitigerBeginn der Maßnahme ab 1. August ist für Bewerber aus früheren Schulentlassjahren, die sog. „Altbewerber“ - lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte - sowie noch nicht voll ausbildungsreife junge Menschen möglich.

Ein EQ endet immer zum 31.07., damit die Bewerber sich um einen Ausbildungsplatz bewerben können.

EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Die Vergütung wird zwischen dem Betrieb und dem EQ-Teilnehmer vereinbart. Tarifliche Vereinbarungen müssen beachtet werden. Die Agentur für Arbeit oder der jeweilige

Träger der Grundsicherung* erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag einen Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 212 Euro monatlich (Stand 08/2009). Die Vergütung ist nach oben nicht festgeschrieben.

Falls für den Teilnehmer Berufsschulpflicht besteht, muss sie erfüllt werden. Hierbei ist der Besuch einer Fachklasse anzustreben, da dies die Übernahmechancen in eine Ausbildung erheblich verbessert. Die Förderung wird auch für Zeiten des Berufsschulunterrichts gezahlt.

Du musst Dir bei der Arbeitsagentur ein EQ genehmigen lassen. Die kann dann auch Rücksprache mit der Zuständigen Stelle halten, ob Du dafür geeignet bist. Die Arbeitsagentur gibt Dir dann das "grüne Licht" und überweist Dir auch den Vergütungszuschuss. 
Aus Erfahrung in vielen Fällen weiß ich, dass die Arbeitsagentur oft kein EQ genehmigt, wenn die Absolventen nicht die Fachberufsschule besuchen. Sonst ist doch ein EQ sinnlos!

Nach der "Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt" ist das Zurverfügungstellen eines KFZ ein Sachbezug, also sozialversicherungspflichtig. 

Aber bitte noch einmal Judith, ich schreibe Dir hier nur meine Meinung, das ist keine Auskunft, die Rechtskraft hat. Das musst DU mit der Arbeitsagentur regeln!

Ob ein EQ auf eine spätere Berufsausbildung angerechnet wird? Eigentlich nicht, denn der Sinn ist es ja im EQ, Bewerber erst einmal ausbildungsfähig zu machen. Wenn sie das dann nach dem EQ sind, dann beginnt die reguläre Ausbildung.

Zur Berufsausbildung ist zu sagen, dass sie nur zwei Jahre beträgt, wenn ein Azubi entweder schon einen anderen Berufsabschluss oder aber mindestens die Fachhochschulreife besitzt.

So, Judith, jetzt habe ich Dir alles geschrieben, was ich zu wissen glaube.

I

Dürfen einjährige Verträge sein?

n.n.

14.02.2011

Als erstes möchte ich sagen, dass ich dieses Forum sehr toll finde. Man erkennt, dass man mit seinen Problemen nicht allein ist. Das hilft zwar nicht unbedingt bei der Lösung, aber man merkt, dass es nicht immer nur an den Auszubildenden liegt. Es ist traurig zu sehen, dass leider die schlechte Ausbildungssituation auf den meisten Höfen zu finden ist.

Wir dachten, als unsere Tochter in Niedersachsen letztes Jahr eine Ausbildung begann, dass es dort anders sei. Leider haben wir bis heute nur schlechte Erfahrungen gemacht. Das größte Problem besteht, dass meine Tochter trotz Ausbildungsvertrag nur eine Befristung für ein Jahr hat. Uns wurde gesagt, in der Landwirtschaft sei dies üblich, immer nur für ein Jahr abzuschließen. Da wir diesbezüglich wenig Ahnung hatten, vertrauten wir der Ausbilderin. Nun gibt es inzwischen so viel persönliche Probleme, wie die unterschiedliche Behandlung der zwei Auszubildenden und weil meine Tochter sich nicht von ihrem alten Leben und Freunden verabschiedet hat und sich voll und ganz in die Hofgemeinschaft mit allen ländlichen Gebräuchen einfindet und vieles mehr. Jedenfalls eröffnete uns die Ausbilderin vor kurzem in einem Gespräch im Beisein meiner Tochter, dass wenn sich das Entgegenkommen von ihr nicht ändern würde (also alles tun, was die Ausbilderin sagt und sich unterwerfen), dann würde sie den Vertrag ab dem Sommer nicht verlängern.

Meine Frage an Sie: Ist das rechtens? Der Vertrag endet somit, ohne dass es einer Kündigung bedarf? Wie sieht denn so etwas bei einer Neubewerbung für meine Tochter aus?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Dietbert Arnold

18.02.2011

Gut, dass Du uns hier schreibst, denn nur so kann man sehen, welche Tricks gerade en voque sind.

 

Grundsätzlich garantiert ein Ausbildungsvertrag, dass der Berufsabschluss in der festgelegten Zeit, hier zwei Jahre, erreicht werden kann. Das ist in Eurem Fall nicht möglich. Deshalb hätte dieser Ausbildungsvertrag so von der Zuständigen Stelle nicht eingetragen werden können. 

 

Es ist richtig, dass es im Beruf Landwirtschaft einjährige Verträge in einem Betrieb gibt, weil die meisten Betriebe zu stark spezialisiert sind. Würde ein Azubi in einem reinen Ackerbaubetrieb drei Jahre lernen, dann würde er/sie ja keine berufliche Qualifikationen in der Tierhaltung erwerben. Deshalb wechseln die Azubis dann nach einem Jahr in einen anders ausgerichteten Betrieb.

 

Jetzt kommt aber das Entscheidende: Ein Vertrag in der Landwirtschaft darf aber nur eingetragen werden, wenn zu Beginn der Ausbildung alle an der Ausbildung beteiligten Betriebe im Vertrag stehen, sodaß die Ausbildung bis zur Abschlussprüfung bereits bei Ausbildungsbeginn gesichert ist. Es ist auch möglich, dass zu Ausbildungsbeginn dann zwei (in Eurem Fall) oder drei (bei regulärer Ausbildung) einzelne, folgende Ausbildungsverträge abgeschlossen sind.

 

Ein einjähriger Ausbildungsvertrag ohne Folgevertrag ist erstens eine unzumutbare Verlängerung der Probezeit und zweitens ein Verstoß gegen das Berufsbildungsgesetz, denn hier heißt es in § 14, dass Ausbildende dafür zu sorgen haben, dass diejenige berufliche Handlungsfähigkeit des Azubis vermittelt werden muss, um das Ziel der Ausbildung zu erreichen. 

 

Ein Betrieb, der einen Ausbildungsvertrag abschließt, hat auch eine Aufklärungspflicht. Man hätte Euch sagen müssen, dass der Vertrag u.U. nicht verlängert wird. Da könnte ein Betrieb durchaus schadenersatzpflichtig werden.

 

Ohne Dich hier rechtszuberaten, meine ich, dass ein einjähriger Ausbildungsvertrag ohne Garantie einer folgenden Ausbildung in einem weiteren Betrieb rechtswidrig ist und auch so von der Zuständigen Stelle nicht eingetragen werden darf. Deshalb kläre bitte ab, ob der Vertrag überhaupt bei der Zuständigen Stelle eingetragen wurde. Das muss unten auf dem Ausbildungsvertrag stehen (Stempel und Unterschrift der Zuständigen Stelle).

 

Was jetzt tun? Ich würde meiner Tochter raten, sofort in die Gewerkschaft IG Bauen- Agrar- Umwelt einzutreten. Die nämlich bieten eine Rechtsberatung, können sich in Eurem Auftrag an die Zuständige Stelle wenden und notfalls auch vor einem Arbeitsgericht klagen. Für Mitglieder ist dieser Service natürlich kostenfrei. 

I

Ich möchte Zucht & Haltung lernen

S.M.

08.02.2011

Hallo,
als ich mich im Internet ein wenig über die Ausbildung zum Pferdewirt informiert habe, bin ich auf ihre Seite gestoßen, welche ich sehr informativ und interessant fand.

Im Moment bin ich 16 Jahre und reite in der Dressur auf einem A-Niveau, in Springen E. Vor einem Jahr habe ich das DRA IV gemacht, nächstes Jahr mache ich Abitur und würde dann gerne eine Ausbildung mit dem Schwerpunkt Zucht und Haltung machen bevor ich studiere.

Meine eigentlichen Fragen sind, wie gut man reiten können sollte, um einen Ausbildungsplatz für den Bereich Zucht und Haltung zu bekommen und ob man mit Abitur die Ausbildung immer auf 2 Jahre abkürzen kann oder ob das individuell geregelt wird. Ich würde am liebsten zu einem Landgestüt, das bei uns in der Nähe liegt.

Dietbert Arnold

10.02.2010

Erst einmal finde ich es gut, dass Du Dir schon jetzt Gedanken über Deine spätere Berufsausbildung machst. Dazu gehört auch, dass Du Dich super informierst. Zunächst machst Du erst einmal Dein Abitur. Danach beträgt die Ausbildungszeit zur Pferdewirtin 2 Jahre. Allerdings bist Du noch nicht ganz auf dem Laufenden, was den Beruf Pferdewirt angeht. Macht nichts, kannst Du ja ändern, indem Du Dir zunächst einmal die neue! Verordnung zu Gemüte führst, denn dort steht, dass es Zucht und Haltung gar nicht mehr gibt. Stattdessen kannst Du Dich entscheiden, ob Du die Fachrichtung Zucht oder Haltung und Service aussuchst. Für beide Fachrichtungen sind Deine Reitkenntnisse wohl ausreichend. Aber: Je besser Du reiten kannst, desto besser sind Deine Chancen bei der Berwerbung in einem guten Ausbildungsbetrieb und je besser sind Deine Möglichkeiten hinterher. Bedenke immer: Die Anforderungen in der Verordnung sind Mindestvoraussetzungen, mehr ist nie falsch. Die Bewerbung in einem Landgestüt ist sicher eine gute Wahl. Bedenke aber, dass sich da ganz viele Bewerben und so ist die Bewerbung eine besondere Herausforderung. Auch Ferienpraktika hinterlassen bei einem Bewerbungsbetrieb unter Umständen tiefe Eindrücke, man kauft nicht die Katze im Sack. Eiones ist aber wichtig, wenn Du einen Ausbildungsbetrieb suchst: Der Besuch der Berufsschule sollte nicht zur Diskusssion stehen! Wer Dich da nicht hingehen lässt, der benötigt nur Deine Arbeitskraft und ist nicht an Ausbildung interessiert. Du dann hoffentlich auch nicht an diesem Betrieb.

Jetzt siehst Du klarer? Sonst melde Dich wieder.

I
Arbeitsbedingungen Alexandra 15.01.2011

+

26.04.2011

meine Tochter soll zur Probe auf einem Hof arbeiten ( nenne ihn bewusst nicht), auf dem sie von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr anwesend ist. Mit zwei Stunden Mittagspause und einer kleinen Frühstückspause.

Selbst wenn die Frühstückspause eine halbe Stunde dauert, komme ich immer noch auf eine Arbeitszeit von 9,5 Stunden täglich.

Es gibt einen Tag frei in der Woche und jeden dritten Sonntag frei.

Hinzu wird versucht im ersten Ausbildungsjahr, den 2. Schultag zu umgehen. Wie auch immer.

Auch wenn die Gesamtstundenzahl im Monat vielleicht nicht überschritten wird, ist für mich die laufende Stundezahl am Tag eindeutig zu hoch. Und dies auf Dauer.

 

Wir selbst sind Unternehmer mit derzeit 4 Angestellten. Dies schon seit 20 Jahren.

Wir achten selbst auf diese Dinge!!!!

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Hallo,

nun schreibe ich zum 3. Male.

Wie vorher schon mal berichtet, arbeitet meine Tochter seit November 2010 in einem Reitverein. Abgezockt schon einmal mit ihrem Gehalt.

Statt 400,00 € nur 200,00 € für Vollzeit.

Nach Rücksprache mit dem Vorstand wurde ihr zugesichert, dass sie jetzt allerdings als Praktikantin behandelt wird und richtig was lernen soll. Ein neuer Vertrag sollte her, Reitstunden gratis und und und.......Allerdings hat ihre Vorgesetzte das nicht auf die Reihe bekommen.

Ganz im Gegenteil!!!!!

Meine Tochter bekam mit einer anderen Kollegin immer mehr Aufgaben zugeteilt. Somit war die Zeit nicht gegeben etwas zu lernen. Um meine Tochter für die Ponystunde vor zu bereiten. Sie sollte diese beaufsichtigen usw., habe ich dafür die Schicht meiner Tochter übernommen. Füttern usw. Die Heuwagen wiegen bis 600 kg. Jetzt in den Osterferien sollte meine Tochter den Basispass und das Longierabzeichen machen. Jedoch ohne jegliche Vorbereitung.

Ihre Vorgesetzte meldete sich krank und meine Tochter musste wieder voll mitarbeiten. Konnte zwischendurch mal zur Longenstunde, was sie aber nicht wirklich weitergebracht hat. Komischer Weise hatte ihre Vorgesetzte eine Spontanheilung. Sie wusste, dass sie diese Woche theoretischen Unterricht geben musste und die ganze Hofarbeit wieder die Kollegen übernehmen. 

Allerdings brach die Kollegin meiner Tochter nach sieben Wochen durch gehender Arbeit incl. aller Wochenenden gestern fast zusammen und ist seit heute mit Verdacht auf Wirbelfraktur oder Ermüdungsbruch krank. Halswirbel!!!!!

Darauf hin habe ich meine Tochter von jetzt auf gleich, heute Morgen vom Hof abgezogen. Verarschen kann ich mich alleine!!!

Da war Holland in Not....Ihre Vorgesetzte brach mal wieder in Tränen aus.....wie immer wenn sie arbeiten muss und der 2. Vorsitzende hat meiner Tochter und mir gesagt, wenn Sina heute geht, dann müssen unsere "Gäule" bis zum 1.6. den Hof verlassen. Er wurde ausfallend und unverschämt.

Aber meine Tochter Sina ging!!!!!!

Gut das sämtliche Einsteller hinter meiner Tochter stehen. Alle sind sich einig, dass so etwas nicht Rechtens ist. Ob noch was kommt weil meine Tochter fristlos gegangen ist, weis ich nicht. Und ob sie noch ihr Geld bekommt, ist fraglich.

Allerdings werde ich das Arbeitsgericht einschalten, falls es Ärger gibt. Meine Tochter hat immerhin jeden Monat ca. 160 Stunden gearbeitet. Und das fast zwei Monate ohne Vertrag und ohne das sie gemeldet war.

Wir haben am 6.05. Jahreshauptversammlung, dann ist eh für den Vorsitz Schluss!!!! 

Ich glaube trotzdem.....alles wird gut!!!

Dietbert Arnold 16.1.2011

01.05.2011

Hallo Alexandra,

diese Situation, dass sich Pferdebetriebe vielfach nicht an das Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz sowie Urlaubsgesetz halten, ist normal. Die meisten Azubis zum Pferdewirt müssen, so eine Untersuchung, etwa 60h die Woche arbeiten und bekommen natürlich die Überstunden nicht ausgeglichen oder bezahlt. Aber das alleine reicht den Betrieben manchmal nicht. Um den Azubi auch noch richtig effektiv schuften zu lassen, dürfen sie dann auch nicht zur Berufsschule.

Geregelt ist sowohl die Arbeitszeit, geregelt ist auch, dass jeder Azubi die Berufsschule während der Arbeitszeit besuchen darf und natürlich achtet das Gesetz schon stark auf Arbeitssicherheit und Jugendschutz. Das nützt aber alles nichts, wenn sich Azubis, Mitarbeiter, Eltern und Behörden so ziemlich alles gefallen lassen und bei maßgeblichen Verstößen nicht eingreifen. Warum ist das so? Ganz einfach: Nahezu kein Azubi und später Angestellter hält es für nötig, sich in einer Gewerkschaft zu organisieren und gegen Missstände vorzugehen. Folglich meinen viele Pferdebetriebe, das Recht und Gesetz auf Reitplätzen und in Pferdeställen nicht gilt. 

Was tun? Logisch, sage ich: Rein in die Gewerkschaft. Und wenn, das muss ich dann doch einfach sagen, ein Azubi nicht mit diesen Rechtsüberschreitungen und der maßlosen Ausbeutung leben möchte, dann kann ich nur raten: Entweder vorher klare Übereinkünfte treffen (Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden, Berufsschule, usw.) oder aber Hände weg vom Pferdewirt. 

Du bist der Beweis, dass andere Branchen längst erkannt haben, dass es sich lohnt, wenn man seine Mitarbeiter fair behandelt. Gutes Personal muss man halten. Gute Mitarbeiter müssen auch einmal Urlaub haben, gute Mitarbeiter benötigen auch Freizeit, weil sie dann im Beruf wesentlich motivierter arbeiten. Aber dass glauben in der Pferdebrance längst nicht alle Betriebsleiter.

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Hallo Alexandra,

Ihr übt viel zu viel Geduld. Ihr dürft Eure Tochter so nicht arbeiten lassen. Während Ihr jetzt wartet, dass vielleicht alles gut wird, verstreichen die wichtigsten Fristen, um einen gerechten Lohn rückwirkend zu bekommen. Denke bitte daran, es geht nicht nur um das schnöde Geld, sondern um wichtige Rentenversicherungsjahre. Mit dieser Arbeit bleibt im Alter nur die Grundsicherung. Das ist Altersarmut. Ich lege Dir noch einmal meine Antwort vom 16.1.2011 ans Herz und empfehle dringend den Eintritt in die IG BAU. Sonst ist Dir von hier schwer zu helfen.

I
Landgestüt oder privater Ausbildungsbetrieb? Lena F. 28.11.2010 Hallo,

zunächst einmal möchte ich mich für diee tolle Seite bedanken - sie hat mir schon um einiges weiter geholfen, was meinen Wunsch angeht, Pferdewirtin mit Schwerpunkt Klassische Reitausbildung zu werden, anbelangt.

Nun habe ich aber trotzdem noch in paar fragen und iich hoffe, das Sie mir bei diesen weiter helfen können.

Zunächst einmal: Ich würde meine Ausbildung gern im HuL Marbach machen. Ich weiß, in einem landesgestüt gibt es jedes Jahr Hunderte von Bewerbern - trotzdem würde ich es gern versuchen. Nun wüsste ich gern: Inwiefern interscheidet sich eine Ausbildung in einem Landesgestüt von einer Ausbildung meinetwegen in einem Reitverein. Da unser RV selber ausbildet, weiß ich, wie eine Ausbildung dort ungefähr abläuft. Aber zurück zu meiner Frage:

Wird man in einem Landesgestüt anders ausgebildet, da dort ja auch noch einige andere zeitgleich ausgebildet werden?

Ist die Ausbildung dort qualitativ besser? Also, hat man danach auch bessere Berufschancen? Und dann noch zu der eigentlichen Bewerbung, die nicht speziell für ein Landesgestüt ist:

ich musste in der 9. klasse ein Sozialpraktikum machen, das ich in einem krankenhaus gemacht habe. Soll ich dies auch in die bewerbung einschließen, also könnte mir dies ventuell bei der bewerbung helfen?

Und wie kommen Praktika bei Michael jung und in einer Pferdeklinik bei Ausbildern an?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Beantwortung meiner fragen.

Dietbert Arnold 08.12.2010 Liebe Lena,

wahrscheinlich hast Du schon gedacht, Du bekommst keine Antwort. Jetzt aber habe ich genügend Zeit, Deine Fragen zu beantworten.

Die Ausbildung in einem Landgestüt ist immer eine gute Adresse. Dort findet eine umfassende, strukturierte Ausbildung statt und durch die Vielzahl der Mitarbeiter ist man/frau im Falle eines Konfliktes nicht nur auf einen Ausbilder angewiesen. Die Arbeitszeiten und Arbeitsschutzgesetze werden in einem Landgestüt meist sehr genau angewendet.

Das bedeutet aber schon lange nicht, dass es auch in der Privatwirtschaft nicht tolle und interessante Ausbildungsbetriebe gibt. Nur ein ca. zweiwöchiges Praktikum, nicht viel länger, macht Dich schlauer und Du musst Dich selber entscheiden, nicht ich, deshalb kann ich Dir keinen konkreten Rat geben. Wichtig ist, dass Du als Pferdewirtin in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung genügend oft qualifizierte Pferde reiten kannst und regelmäßig Unterricht in Dressur (auch Kandare!), Springen und auch Gelände bekommst. Mache Dir eine Checkliste und vergleiche mögliche Ausbildungsbetriebe. Eines muss aber vorn vornherein klar sein: Du besuchst die Berufsschule. Darüber darf es keine Diskussion geben. Regele das vorher und sprich es an. Wenn ein Ausbilder das nicht möchte, dann weißt Du, was er sucht: Eine Doofe zum schuften. Mit ziemlicher Sicherheit werden Auszubildende ohne den Besuch der Berufsschule die Theorie nicht mehr packen. Das ist ziemlich sicher.

Natürlich gehören Praktika in den Lebenslauf. Selbst ein Praktikum im Krankenhaus zeigt doch, dass Du eine soziale Ader hast und auch durchhalten kannst. So, Lena, ran an die Bewerbungen und denke dran: Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Ja oder Nein. 

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Pferdewirtschaftsmeister lernen? Elisabeth Sommer 04.11.2010 Seitdem ich klein bin liebe ich Pferde.
Und seit 3 Jahren habe ich mit vorgenommen einen beruf mit Pferden zu erlernen.
Und so kam ich auf Pferdewirtschaftsmeisterin, aber welche Abzeichen außer das Reitabzeichen 4 brauche ich noch?
Während ich mein Praktikum als Pferdefleger gemacht habe, wusste ich das es mir auch später Spaß macht.
Da ich dafür auch Landwirtschaft und Zucht & Haltung studieren will, stellt sich die Frage welchen Zensurendurchschnitt man dafür braucht.
Außerdem wo kann ich in Brandeburg oder Mecklemburg eine solche Ausbildung mit Studium machen?
Und welche reiterliche Vorraussetzungen werden erwartet?
Dietbert Arnold 08.11.2010 Hallo Elisabeth,

da muss ich Dich doch noch ein wenig aufklären: Den Pferdewirtschaftsmeister kann Du erst zwei Jahre nach der bestandenen Pferdewirtprüfung machen. Mit dem Reitabzeichen hat das gar nichts zu tun. Die Abzeichen der FN sind reine Amateurprüfungen, die Du nebenbei machen kannst. Den Pferdewirt und Pferdewirtschaftsmeister kannst Du nur hauptberuflich in Betrieben erlernen. Bis zum Pferdewirt brauchst Du drei Jahre, dann noch zwei Jahre im Beruf arbeiten und dann erst zur Pferdewirtschaftsmeisterprüfung. Da Dir scheinbar überhaupt noch nicht klar ist, dass es eine professionelle Ausbildung gibt und wie die funktioniert, quäle Dich mal durch das Berufsbildungsgesetz und die vielen weiteren Seiten hier im Service. O.K.?

I
Viele Fragen zum Pferdewirt J.Lange 12.10.2010 Ich interessiere mich nun schon seit vielen Jahren für Pferde.
In meinem Eigentum befinden sich auch eigene, nun versuche ich mich genauer über den Beruf Pferdewirt zu informieren! Leider musste ich feststellen das ich im Wolrd Wied Web keine Antworten finden konnte.
Ich habe mich bemüht ihr Komplettes Forum durch zu arbeiten aber auch dort leider keine genauen Informationen erhalten. Aus diesem Grund frage ich sie per Mail.

1. Frage: Wie viel Geld steht einem gelernten Pferdewird in Haltung, Zucht und Klassisch Reiten zu?
2. Frage: Für welche aufgaben ist der Pferdewirt Haltung, Zucht und Klassisch Reiten zuständig?
3. Frage: Darf ein Ausgebildetet Reitwart Pferde Ausbilden?
4. Frage: Was muss ich für vorraussetzungen erfüllen wenn ich Pferdewirt Zucht lernen möchte?
5. Frage: Wie viel Geld steht mir pro Monat in der Ausbildung zu?
6. Frage: Was mache ich wenn mein Ausbilder mir nur 200€ im  Monat zahlt?

Ich freue mich von Ihnen zu hören und bedanke mich schon mal für Ihre bemühung
mit freundlichen Grüßen


Dietbert Arnold 12.10.2010 Na, da soll Dir wohl geholfen werden.

1. Zustehen tut Dir gar nichts, denn da die Pferdewirte zu fein sind in eine Gewerkschaft einzutreten, gibt es keinen Tariflohn. Jeder zahl so viel wie er möchte. Auch einen Mindestlohn gibt es nicht. Lohnmäßig ist die Reiterei Wild- West. Ich kann immer nur sagen, dass es nicht menschwürdig ist, unter 8,50 die Stunde zu arbeiten. 

2. Hier schaust Du einfach in die Verordnung.

3. Jeder Mensch in Deutschland darf Pferde ausbilden, Reiter übrigens auch. 

4. Da schaust Du wieder in die Verordnung.

5. Während der Ausbildung sind die Löhne tariflich festgelegt. Sie beziehen sich auf den Tarif in der Landwirtschaft. Die Landwirte sind sich nicht zu fein in der Gewerkschaft zu sein und siehe da, es gibt einen Tarifvertrag. Die Löhne für Auszubildende findest Du natürlich, je nach Bundesland, im Service.

6. Den Vertrag erst gar nicht unterschreiben. Wenn es aber doch geschehen ist, schnell in die Gewerkschaft eintreten und dann sofort klagen und den ausstehenden Lohn einfordern. Gleichzeitig die Zuständige Stelle informieren. Ein Ausbilder, der einen derartigen Auszubildendenlohn bezahlt, handelt rechtswidrig und, das muss einfach mal gesagt werden, ist menschlich völlig inakzeptabel. Hände weg von solchen Ausbeutern!

So, jetzt solltest Du besser informiert sein. Sonst melde Dich wieder.

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Nach 20 Berufsjahren noch die Pferdewirtprüfung machen? tamthu 05.10.2010 Ich arbeite seit ca. 20Jahren (davon 16Jahre offiziell angemeldet) als ungelernte Pferdepflegerin in einem Pferdepensionsbetrieb (im Raum BW) ohne Meister.

Nun habe ich erfahren, dass es den Pferdewirt Fachrichtung Haltung & Service angeboten wird.

Meine Fragen dazu lauten:

Kann ich zu so einer Prüfung zugelassen werden?

Wo findet die Prüfung statt (evtl. auch in Marbach?)?

Gibt es Vorbereitungskurse oder muss ich zur Berufsschule?

Welche Themen/Fachwissen sind nötig? Sind die vier Bände der Buchreihe Pferdewirtprüfung als Lehrmaterial dazu ausreichend?

Welche Kosten (Prüfungsgebühren, etc.) kommen auf mich zu?

Dietbert Arnold 12.10.2010 Hallo Tamthu,

genau für Dich ist der §45.2 Berufsbildungsgesetz gemacht, damit Du doch noch zu einem Berufsabschluss kommst. Wenn Du in BW arbeitest, dann musst Du Dich bei der dortigen Zuständigen Stelle zur Prüfung anmelden. Das sollte nach Deinen Angaben kein Problem sein. Genügend Erfahrung hast Du ja vorzuweisen.

Ich darf das sagen, denn wir beiden gehören ja wohl schon zu den älteren Semestern, es ist nicht einfach, in unserem Alter mal eben so eine Prüfung zu machen. Auf keinen Fall möchte man sich eine Niederlage einfangen und deshalb setzt man sich dann ziemlich unter Druck. Dagegen hilft nur systematische Vorbereitung. Wieder hinsetzen und lernen.

Schaue bitte genau in die neue Verordnung Haltung & Service. Dort steht genau drin, was Du alles in einer Ausbildung lernen sollst und, ganz wichtig, was in der Abschlussprüfung verlangt wird. Der Vorteil der jetzt neuen Verordnung ist, dass ganz klar zu sehen ist, was drankommen kann. Du siehst dann nämlich auch, dass es nicht nur Themen rund ums Pferd sondern auch Betriebswirtschaft, Politik, Sozialkunde gibt. Die neue Fachrichtung ist schon sehr komplex. Bitte unterschätze das nicht. Vorbereiten kannst Du Dich mit den Fachbüchern der Reihe Pferdewirtprüfung, den Leittexten und den Richtlinien Reiten und Fahren der FN. 

Du kannst Dich bei der Zuständigen Stelle zur Prüfung anmelden und gleich nach der Zulassung zur Prüfung kann es losgehen. Muss es aber nicht. Auch wenn Du die Zulassung in der tasche hast, kannst Du durchaus noch ein halbes Jahr warten. Wird wahrscheinlich auch sowieso so werden, weil die neue Prüfung erst einmal anlaufen muss. Die Berufsschule musst Du nicht besuchen. Kannst aber mal fragen, ob Du das darfst. Ein Fehler wäre das natürlich nicht.

Als externe Prüfungsteilnehmerin musst Du natürlich Deine Prüfungsanmeldung selber bezahlen. Da reden wir über maximal 100 EUR. Das sollte eine gute Investition sein. Prüfungsort dürfte Marbach sein,aber all das sagt Dir die Zuständige Stelle.

Es gibt einige Zuständige Stellen, die machen Vorbereitungskurse. Da habe ich keinen genauen Überblick. Du kannst aber mal die Zuständige Stelle in Niedersachen fragen, die machen derartige Vorbereitungskurse.

So, jetzt solltest Du zunächst einmal das Nötigste wissen. Ich jedenfalls finde es gut, dass Du auch jetzt noch wieder zurück an die Schulbank möchtest. Toll. Drücke Dir die Daumen.

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Wie kann ich Pferdewirtin werden? Nele 03.10.10 Hallo und erstmal ein dickes lob an dieses klasse forum und die tollen tipps J

Ich hätte da auch mal ein paar (sehr viele) fragen…

 

Ich bin gelernte rechtsanwalts- und notarfachangestellte, seit 4 jahren ausgelernt, bin in teilzeit beschäftigt. Zudem gebe ich kinderreitunterricht im nebengewerbe. Meine eltern betreiben seit 25 jahren eine pferdepension mit rund 40 pferden. Mein stiefvater ist gelernter landwirt.

Nun würde ich gerne nächstes oder übernächstes jahr meine ausbildung zur pferdewirtin haltung und service machen. ist es möglich meine ausbildung im elterlichen betrieb (eben leider kein pferdewirt(schaftsmeister) sondern „nur“ landwirt vorhanden) zu machen, wenn ich 1x wöchtenlich in einem betrieb arbeiten würde, in dem ein pferdewirtschaftsmeister beschäftigt ist? (dies war bei einer bekannten von mir der fall, dort hat jedoch die ausbilderin dann im laufe der ausbildung selbst den meister gemacht).

Wie ist es hier mit der zuständigkeit der landwirtschaftskammer? Wenn ich bei meinen eltern arbeiten würde (hessen) und der ausbildungsbetrieb in nrw wäre?

Welche berufsschule wäre für mich zuständig? Für den fall dass nrw zuständig wäre, könnte ich aufgrund meines wohnsitzes beantragen in hessen zur berufsschule zu gehen? Welche schulen sind für hessen zuständig? Wenn ich richtig geschaut habe sind das laut hp der lwk hannover, rudolstadt und oberursel. Mein bruder hat jedoch eine ausbildung zum landwirt gemacht und ist in limburg zur berufsschule gegangen. Laut seiner aussage waren dort auch pferdewirte mit in der klasse.

Die ausbilderin bei der ich gerne lernen würde ist pferdewirtin zucht & haltung und macht, so wie ich gehört habe, derzeit ihren meister. Ich weiß nur leider nicht ob in haltung & service, zucht oder westernreiten. Könnte ich, wenn sie zb westernreiten macht, dort auch meinen schwerpunkt haltung & service machen (da sie ja pferdewirtin z&h ist) oder wäre dann nur westernreiten möglich? (ich weiß das ist alles noch sehr vage aber ich würde gerne fakten auf den tisch legen wenn ich dort auflaufe).

Da ich bereits eine ausbildung abgeschlossen habe könnte ich die lehrzeit ja auf 2 jahre verkürzen. Ist dies zu empfehlen? Da ich mit pferden groß geworden bin und reite seit ich denken kann, würde ich mal behaupten dass ich mich gut mit pferden auskenne. Der praktische teil wird mir leicht von der hand gehen nur wie ist es mit der tieferen theorie? ist das machbar in 2 jahren? Wie sind hier die erfahrungswerte?

Dann überlege ich derzeit noch, noch eine ausbildung im schwerpunkt spezialreitarten westernreiten hinterher zu schieben und dann auf meister zu gehen. Für den meister müsste ich 2 jahre (richtig?) berufserfahrung haben.

Wenn ich also 2+2 = 4 jahre ausbildung gemacht habe, würde meine berufserfahrung dann erst ab beenden der zweiten ausbildung anfangen oder wird die lehrzeit (ggf. von der zweiten ausbildung) mit angerechnet?

Eine weitere frage wäre: kann ich weiterhin den kinderreituntericht geben und das gewerbe weiterhin auf mich laufen lassen oder müsste ich es dann abmelden und damit aufhören? Also kann man quasi azubi sein und gleichzeitig ein nebengewerbe haben?

Dann habe ich eben mit erschrecken gelesen dass das reitunterricht rentenversichert werden muss!! An wen muss ich mich da wenden? An die deutsche rentenversicherung? Bund? Oder hessen? Als ich das gewerbe angemeldet habe habe ich unmengen post von der IHK, BG usw bekommen. Das hat aber mit der rentenversicherung doch nichts zu tun oder? Warum hat sich da noch niemand zu wort gemeldet? Auf der gemeinde wurde mir gesagt dass die gewerbeanmeldung an alle wichtigen stellen weitergeleitet wird. Oder ist dies bei mir nicht der fall da ich noch sozialversicherungspflichtig arbeite?

Oh mein gott, ich sehe gerade das ist eine sinnflut an fragen. Eine antwort ist absolut nicht eilig oder vielleicht könnten sie mir auch jemanden an richtiger stelle nennen den ich damit bombadieren kann? 

Dietbert Arnold 04.10.10 Hallo Nele, 

dann will ich mal versuchen Deine Fragen zu beantworten. Grundsätzlich ist zunächst einmal die Zuständige Stelle Deines 1. Wohnsitzes zuständig. Das kann entweder eine Behörde (z.B. Hessen) oder eine Landwirtschaftskammer (z.B. NRW) sein. Die Zuständige Stelle in Hessen muss Dir alle Deine Fragen beantworten. Wenn Du in einem anderen Bundesland lernst, dann kannst Du Dich auch an die Zuständige Stelle des Ausbildungsbetriebes wenden. Mit der Schule ist das so: Zunächst einmal ist die Schule im Bereich des Ausbildungsbetriebes für Dich massgeblich. Auf Antrag kannst Du dann auch an dieser Schule dann fragen, in der Schule Deines 1. Wohnsitzes zur Schule zu gehen.

Bevor Du überhaupt über einen betrieb nachdenkst, wo Du eine Ausbildung planst, frage die Zuständige Stelle, ob dieser Betrieb überhaupt ausbildungsberechtigt ist. Wenn nicht, vergiss es. Es gibt klare rechtliche Vorgaben durch das Berufsbildungsgesetz BBiGund die sind einzuhalten. Mache nicht den fehler und vertraue nur den Betriebsleitern. Mal eben Landwirt oder noch in der Ausbiuldung zum Meister, das geht nicht, da besteht keine Ausbildungsberechtigung! Das wird Dir auch die Zuständige Stelle deutlich sagen.

Bitte bedenke, dass nicht jeder Betrieb und jeder Meister auch jede Fachrichtung ausbilden darf. Die Anerkennung eines Betriebes ist immer fachrichtungsbezogen. 

Wenn Du bereits eine Berufsausbildungabgeschlossen hast, dann beträgt die Ausbildungszeit zwei Jahre. Eine weitere Fachrichtung "kostet" in einer Berufsausbildung ein weiteres Jahr, ansonsten kannst Du die Externenprüfung nach § 45.2 BBiG machen.

Zur Rentenversicherung und Reitunterricht: Wende Dich an Deine Krankenversicherung, die nennt Dir den Weg.

Also Nele, als "Rechtstante" bist Du doch fit im Lesen und interpretieren von Gestzen und Verordnungen. Auch weißt Du, dass es da wenig Spielräume gibt und die Bestimmungen alles klar regeln. Baue demzufolge nicht zu sehr auf Sonderregelungen. In aller Regel geht das schief.

Reichen Dir diese Infos? Sonst melde Dich einfach noch einmal.

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Die Arbeitsschutzgesetze werden nicht eingehalten! Was tun? n.n 16.08.2010 Meine Tochter ist im 2. Lehrjahr zum Pferdewirt. Sie mag Ihren Job und nimmt auch einiges gern in Kauf wenn es um Überstunden u.ä. geht. Aber ist es zu verantworten das sie jedes Wochenende arbeiten  und mehrmals in der Woche reichlich Überstunden, ohne Freizeitausgleich, ableisten muss? Ferner wird von Ihr neuerdings verlangt das sie auch nach der Berufsschule arbeiten soll.  (Einen Tag, Mittwochs, bekommt sie frei).

Sonntage werden als Urlaubtag angerechnet. Monatliche Lohnabrechnungen werden auch nicht ausgehändigt ....... usw.

Sucht sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber gibt es meist massiv Ärger, oder man unterstellt ihr das sie sich wohl den falschen Beruf ausgesucht hat.

Meine Tochter ist volljährig (20 Jahre) und kann sich eigentlich auch selbst verteidigen, aber sie hat auch Angst um Ihren Ausbildungsplatz wenn Sie sich wehrt.  

Könnten Sie meiner Tochter einen Rat geben wie sie sich weiterhin verhalten soll, sie möchte die Lehre auf alle Fälle beenden, aber sich auch nicht vollständig ausbeuten lassen.

Dietbert Arnold 17.08.2010 Ja, was würde ich meiner Tochter raten?

Zunächst sollte entschieden werden, ob der Betrieb wirklich auch so ausbildet, dass eine Prüfung bestanden werden kann. Es ist ja oft so, dass maßlose "Ausbilder" oft kaum oder gar nicht ausbilden. Wenn das der Fall ist, sofort wechseln. Die Tränen bei der durchgefallenen Prüfung helfen dann nicht mehr. 

Wenn der Ausbildungsbetrieb wirklich nicht gewechselt werden soll, dann hilft wahrscheinlich nur, den Mund zu halten. Das ist wohl so, denn mit dieser Sorte Ausbilder kann man nicht reden. So ist das leider.

Das was ein Ausbildungsbetrieb darf oder nicht darf, darüberin formiert das Berufsbildungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Urlaubsgesetz. Das kann auf dieser Hompage nachgelesen werden.

Wie kriegt man es hin, dass zwar zähneknirschend die Ausbildung beendet wird aber dennoch der Betrieb zur Verantwortung gezogen wird und demnächst wieder Azubis darunter leiden müssen?

Als allererstes: Alle Arbeitszeiten schön in den Wochenberichten notieren. Der Ausbilder unterschreibt die Wochenberichte und dokumentiert so die Arbeitszeiten. Ist das Berichtsheft, es heißt rechtlich Ausbildungsnachweis!, geschönt, kann sich natürlich nicht beklagt werden. Wie denn auch, denn es wurde dokumentiert, dass nichts zu beklagen ist. Ebenso auf einem privaten Kalender, denn ohne Beweise läuft gar nichts.

Verstöße gegen die Arbeitszeiten, Urlaub und Arbeitssicherheit verfolgt das Gewerbeaufsichtsamt, das Hinweise vertraulich behandeln muss.

Raten kann ich nur, schon jetzt in die IG BAU einzutreten. Als Mitglied genießt man Rechtsschutz. Und der kann sicher noch gebraucht werden. Dann nämlich, wenn direkt, am besten am Tag der bestandenen Prüfung bzw. einen Tag vor Auslaufen des Vertrages, all das Geld eingefordert wird, das durch Überstunden und nicht gegebenen Urlaub fällig wird. Dabei wird die IG BAU zur Not auch Rechtsschutz bieten. Dann hat der "Ausbildungsbetrieb" in der Tat nichts mehr zu lachen. Zum selben Zeitpunkt bitte schriftlich die Zuständige Stelle informieren, denn die muss dafür sorgen, dass die Ausbildung korrekt ausgeführt wird. Manchmal vergessen einige diese Pflicht. Andere Zuständige Stellen bemängeln immer wieder, dass nach der Ausbildung dann nicht mehr konsequent und namentlich gegen die Ausbeuter vorgegangen wird. Wenn nichts vorgelegt wird, kann die Zuständige Stelle nicht eingreifen.

Klar kann man sagen, hinterher sich zu wehren ist feige. Andererseits muss man doch verhindern, dass viele nachfolgenden Azubis auch so traktiert werden.

Natürlich muss eine Lohnabrechnung sein. Wenn das nicht der Fall ist, dann hat das oft einen Grund. Fragt doch mal bei der Krankenkasse, die ist dafür zuständig, ob und wieviel Lohn bei der Sozialversicherung angesetzt worden ist. Ist die Höhe der Lohnzahlung korrekt? Mehr findet Ihr hier.

Noch ein kleiner Tipp kurz vor der Prüfung: Die ausstehenden Urlaubstage wurden ja erfasst und dann geht man einfach unmittelbar vor der Prüfung diese ausstehenden Tage nicht mehr in den Betrieb und nutzt die Zeit zur Vorbereitung.

So würde ich das meiner Tochter raten. Entscheiden müsst Ihr Euch, was zu tun ist. Nur spätere Azubis in die selbe blöde Lage kommen zu lassen, das fände ich feige. Manche Betriebe müssen einfach lernen, dass Gesetze auch auf Reitplätzen und in Pferdeställen gelten.

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Was ist denn jetzt mit dem Meister? n.n. 14.07.2010 Ich habe eine Frage bezüglich der neuen Schwerpunkte im Berufsbild Pferdewirt. Leider ist es sinnlos, sich an meine (Bayern) zuständige Stelle zu wenden, da die Dame die die Stelle führt, im Laufe meiner Lehrzeit sich als absolut inkompetent erwiesen hat. Das nicht nur in Bezug auf mich, sondern auch auf meine gesamte Berufsschulklasse.

Ich absolviere bald meine Abschlussprüfung im Schwerpunkt Zucht und Haltung, und habe im Anschluss eine gute Stelle in leitender Position auf einer Reitanlage bekommen.
Ich habe gehört, dass man in Zukunft im SP Zucht den Besamungstechniker machen MUSS. Das werde ich in Eigenregie im Januar machen. Aber auf der Reitanlage werde ich keine Zuchtstuten haben. Habe ich dann überhaupt eine Chance, vom Fachwissen und der Praxis in Zucht meinen Meister abzulegen?

Wie kann ich  meinen Meister ablegen? Nach alter Art oder neuer? Eine Aussage von einem Mitglied der Prüfungskommisson war: Die Prüfung wird für uns "alte" in gemischter Form durchgeführt. DAS nun wiederrum kann ich mir gar nicht vorstellen. Auch meinte diese Dame, dass die Prüfung so dermaßen schwer wird, dass das eh keiner mehr schafft. Gut, ich weiss, dass sowas blödsinn ist, aber es verunsichert doch.

Können sie mir weiterhelfen?
Dietbert Arnold 19.07.2010 Keine Aufregung. Die neue Verordnung gilt derzeit ab 1.8.2010 NUR für die Pferdewirtprüfung! Die Meisterprüfung läuft nach der alten Verordnung, bis auch diese neu geregelt wurde. Das wird sicher noch 1 bis 2 Jahre dauer. Wer also unter der bisherigen Regelung zur Meisterprüfung zugelassen wird, der hat das Recht nach er jetzigen Meisterverordnung die Prüfung zu machen. In der Übergangszeit wird es also z.B. schon den Pferdewirt Fachrichtung Zucht geben, aber noch die Meisterprüfung Zucht und Haltung.

Das andere Problem ist, dass es Dir völlig freigestellt ist, wie Du zwischen Pferdewirtprüfung und Meisterprüfung Deine Arbeit organisierst. Wenn Du also weißt, dass es von der Ausbildung her Lücken geben kann, dann rate ich Dir dringend, in Deinen Arbeitsvertrag aufzunehmen, dass Du entsprechende Fortbildungen wärend der Arbeitszeit machen darfst. Regele auch, dass Du während der Arbeitszeit den Meister machen darfst, damit zu nacher nicht arbeitslos wirst, wenn Du den Meister machen möchtest. Du hast einen Ausbildungsweg vor Dir, für den Du jetzt völlig selbständig verantwortlich bist und deshalb ist es nur gut, wenn Du mit Deinem neuen Arbeitgeber ganz offen und engagiert über Deinen Weg reden wirst. Nimm lieber ein geringeres Gehalt in Kauf, wenn dafür die Meisterprüfung in Deinem Arbeitsvertrag steht sowie die Möglichkeit, bestimmte Defizite in der Betriebsstruktur auszugleichen.

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Zwei Fachrichtingen zur selben Zeit? n.n. 25.06.2010 Erstmal ein riesiges Lob  an Sie wegen Ihrer superinformativen Internetseiten!!!
Auf eine Frage habe ich leider nirgends eine Antwort bekommen und würde mich freuen, wenn Sie mir diese nun beantworten würden:
Habe ich als angehender Azubi die Möglichkeit, sowohl Haltung & Service als auch Zucht zu machen, oder MUSS das vorher festgelegt werden?
Dietbert Arnold 27.06.2010 Klare Frage - klare Antwort. Du kannst nur eine Fachrichtung zur Zeit lernen. Du musst Dich am Anfang der Ausbildung auf eine Fachrichtung festlegen und kannst auch nur dort lernen, wo der Betrieb für diese Fachrichtung von der Zuständigen Stelle zugelassen wurde.

Achtung: Wegen der neuen Fachrichtungen ab 1.8.2010 ist allen Auszubildenden dringend zu raten, erst die Zuständige Stelle zu befragen, ob eine Ausbildung in der entsprechenden Fachrichtung möglich ist und dann erst den Ausbildungsvertrag zu unterschreiben.

Du hast aber die Möglichkeit, innerhalb der ersten zwei Jahre, da soll nach Verordnung die Ausbildung identisch sein, die Fachrichtung zu wechseln. Das geht natürlich nur mit Zustimmung aller vertragsparteien (Azubi (ev. Eltern) + Ausbilder + Zuständige Stelle.

Weitere Möglichkeiten um an zusätzliche Fachrichtungen zu kommen: 

1.) Nach der Ausbildung 1 Jahr zusätzlich in der neuen Fachrichtung lernen.

2.) Nach der Ausbildung noch 1,5 Jahre praktisch arbeiten und als Externer die weitere Prüfung ablegen.

3.) Mit der ersten Fachrichtung nach zwei jahren Praxis jeden anderen Pferdewirtschaftsmeister machen, oder mehrere.

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Wie ist eigentlich die Arbeitszeit geregelt? n.n. 07.05.2010 Erst einmal möchte ich sagen, das die Webseite super ist und sie mir während meiner Ausbildung oft weitergeholfen hat.

Jetzt habe ich ein paar Fragen zu Arbeitszeiten/ zum Arbeitsvertrag.

Kann man die Feiertage als Werktage gelten lassen? Sonn-und Feiertage sind doch vom Gesetzgeber her frei oder es muss ein anderer Tag frei gegenben werden.

Auf Turnuieren wäre nur das Arbeitszeit, wenn ich z.b. pferde sattel oder reite und der Weg zum Turnier nur dann wenn ich selber PKW+Anhänger oder LKW fahre und nicht auf dem Beifahrersitz sitze.Ich frage mich was nun alles Arbeitszeit ist wenn ich morgens um vier im Stall bin und abends um neun wieder da vom Turnier.

Ebenso meinte mein Chef während der Frühstücks- und Mittagspause müsse ich mit am Tisch sitzten, weil dann auch über den Betriebsablauf und Termine gesprochen wird/werden.Gehe ich falsch in der Annahme, dass ich in den Pausen tun und lassen kann was ich will? 

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Dietbert Arnold 10.05.2010 Hallo ...,

immer wieder gibt es wegen der Arbeitszeiten Ärger, weil manche Betriebe meinen, dass Recht und Gestetz nicht auf Reitplätzen gelte. 

Dabei ist das Arbeitszeitgesetz ganz klar definiert:

*Tägliche Arbeitszeit 8 Std. (max. 10 Std.)
*Ruhepausen müssen sein!
*mindestens 11 Std. Ruhe nach der Arbeit
*mindestens 15 Sonntage müssen frei sein im Jahr
*für Arbeit an Sonn- und Feiertagen muss es innerhalb von zwei Wochen Ersatzruhetage geben
*Arbeitszeitgesetz muss im Betrieb ausgelegt/ausgehängt werden
*Arbeitszeitnachweise müssen vom Betrieb geführt und zwei Jahre aufbewahrt werden
*Gewerbeaufsichtsämter überwachen das Arbeitszeitgesetz und nehmen Hinweise auf Gesetzesverstöße entgegen. Sie müssen Hinweise auf Wunsch anonym behandeln.
*Gesetzesverstöße werden von den Gewerbeaufsichtsämtern mit Bußgeldern geahndet

[Eine Liste der Gewerbeaufsichtsämter in Deutschland findet man hier]

Aktuelles Gerichtsurteil: Arbeitszeitverlängerung
Arbeitszeitgesetz setzt Grenzen

Ordnet der Arbeitgeber eine Arbeitszeit an, die gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, darf der Arbeitnehmer die Erbringung der Arbeitsleistung verweigern. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall gegenüber dem Arbeitnehmer keine Kündigung aussprechen. (ArbG Frankfurt/Oder, Urteil vom 19.5.2004 – 7 Ca 74/04 -) (Quelle IG BAU)

Und natürlich gehört die Pause Dir, denn sie wird ja nicht als Arbeitszeit bezahlt. Wenn Du mittags z.B. 30 Minuten und morgens 15 Minuten Pause hast, dann musst Du anstelle von 8 Stunden 8 Stunden und 45 Minuten arbeiten. Die Pause ist demzufolge keine Arbeitszeit!

Das liebe Turnier! Dein Arbeitgeber hat mit Dir einen Arbeitsvertrag (Ausbildungsvertrag) und die Betriebsstätte ist im Vertrag klar festgelegt. Wenn Dein Arbeitgeber Dir die Weisung erteilt, ein Turnier zu begleiten, dann ist das natürlich Arbeitszeit. Egal, was Du da tust. 

Was rate ich Dir? 

1. Euer Berichtsheft heißt nicht umsonst korrekt Ausbildungsnachweis. Dann nutzt ihn bitte auch so. Dann schreibe im Wochenbericht auch klar rein: 04:00 - 22:00 Turnier xyz. Das tut ihr auch für alle anderen Wochentage. Wer nicht mehr in der Ausbildung ist, muss einen Kalender mit allen Uhrzeiten führen.

2. Informiere Dich bei der IG BAU, was Du tun kannst. Oft lässt sich direkt nach Ausbildungsende, Vertragsende noch eine Bezahlung der nicht vergüteten Überstunden erreichen. Schließlich sollst Du gem. Ausbildungsvertrag nicht mehr als 40h/Arbeitsvertrag max. 48 Stunden  in der Woche arbeiten. Da kann es für zwei oder drei Jahre ganz schöne Nachzahlungen geben. Wenn Du Dich entscheidest, Mitglied der IG BAU zu werden, bekommst Du für alle diese Fragen natürlich Rechtsauskunft und Rechtsschutz. Beides darf ich Dir hier nicht geben. Folglich ist alles, was ich hier geschrieben habe, dasss, was ich meinen Kindern sagen würde, wenn sie mich fragen würden.

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Pferdewirt trotz körperlicher Schwäche? n.n. 03.05.2010 Ich bin 17 Jahre alt und habe am Ende dieses Schuljahres meinen erweiterten Realschulabschluss erreicht und würde danach liebendgern die Ausbildung zum Pferdewirt Schwerpunkt Reiten beginnen.

Ich habe im Jahr 2008 meinen Basispass und mein DRA VI gemacht und dabei auch vom Pony aufs Großpferd umgestiegen, im Jahr 2009 habe ich das DRA III auf Dressurbasis gemacht und dieses Jahr habe ich das DRA II auch wieder auf Dressurbasis gemacht und alles erfolgreich bestanden. Ich reite auf Turnieren mit meinem eigenen Pferd L Dressuren und fange jetzt im Juni mit L Dressuren auf Kandare und M Dressuren an.

Es gibt dabei aber ein Problem. Ich habe seid ca. 2 Jahren eine rheumatische Erkrankung ( juvenile Arthritis ), davon sind meine Kniegelenke, Fußgelenke, mein Rücken und teilweise auch meine Arme und Handgelenke betroffen. Seid kurzen bin ich durch die Medizinische Hochschule in Hannover gut eingestellt worden. Schmerzen in den Fußgelenke, Kniegelenken und im Rücken treten nur verstärkt beim Springtraining auf, deshalb habe ich dieses zwischenzeitlich erst einmal auf Gymnastiksprünge reduziert, wobei dies nicht so sehr schmerzt, nur wenn die Sprünge höher werden und meine Gelenke sich vermehrt beugen.

Gibt es die Möglichkeit die Ausbildung auf die Dressurmäßige Arbeit einzuschränken bzw. die Prüfung zum Pferdewirt so abzulegen?

Oder wäre es für mich besser die Ausbildung mit dem Schwerpunkt Pferdehaltung und Service anzustreben?

Ich hätte für die Ausbildung zum Pferdewirt Reiten einen geeigneten Ausbildungsplatz doch ob dieser Betrieb auch Pferdehaltung und Service ausbilden dürfte, darüber bin ich mir nicht im Klaren. 

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Dietbert Arnold 04.05.2010 Hallo ...,

Du hast eine Behinderung (störe Dich einmal nicht an diesem Begriff) und möchtest deshalb eine für Dich angemessene Prüfung. Das sieht das Berufsbildungsgesetz auch ausdrücklich vor. Jetzt kommt das ABER: Die Prüfer wollen und müssen Dir in allen Punkten entgegen kommen, die Prüfung bestehen zu können. Das ist völlig klar. Zur Not lesen Dir Prüfer die Aufgaben vor, kann eine schriftliche Prüfung mündlich geleistet werden, usw. Nur eines geht nicht: Die Qualifikation, die berufliche Handlungsfähigkeit, steht nicht zur Diskussion. Folglich musst Du L- Sringen reiten und unterrichten in der Prüfung. Ich sehe da keine Möglichkeit, die Pferdewirtprüfung ohne das Springen zu bestehen.

Jetzt aber mal grundsätzlich: Du hast nicht unerhebliche Gelenkveränderungen und dieser Prozess wird nicht besser, eher schlechter mit zunehmendem Alter. Der Beruf Pferdewirt ist ein sehr anstrengender, arbeitsintensiver und nicht unbedingt gelenkschonender Beruf. Mit meinem Laienverstand würde ich einmal behaupten, dass Du Deine ohnehin schon beschädigten Gelenke nicht zusätzlich belasten solltest, sonst könntest Du nach drei Jahren feststellen, dass Deine Gelenksituation schlecheter ist, als es hätte sein müssen.

Hast Du eigentlich einmal mit den Ärzten der Medizinischen Hochschule über Deinen Berufswunsch gesprochen? Wissen die, wie körperlich belastend der Beruf ist? Ich bin nicht der richtige Ansprechpartner, um diese Frage zu diskutieren.

Ja, und dann die Frage Haltung & Service: Die Tätigkeit ist doch nicht körperschonender. Du musst damit rechnen, und das gilt für alle Fachrichtungen, dass Du auch mehrstündige Stallarbeiten zu verrichten hast, Futter einfahren und stapeln musst, usw. Auf Dauer, da bin ich ganz sicher, wird keiner auf Dich Rücksicht nehmen. Das solltest Du nicht unterschätzen, denn Kollegen und Kunden sehen Dir Dein Problem nicht an. Die ist quitschvergnügt und drückt sich nur vor der Arbeit. Das wird sicher so kommen können.

So M., jetzt kennst Du meine Gedanken. Einen Rat selber kann ich Dir hier nicht geben. Lasse es in Deinem Kopf kreisen und entscheide Dich zuerst nach Deinem Gesundheitszustand und nicht nach dem Traumberuf. Das Leben ist schon noch länger und Deine Gelenke sollten dabei mitmachen.

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Einen Ausbildungsvertrag verlängern? Myriam 28.03.2010 Leider konnte  ich trotz intensiver Suche im Forum keine Antwort auf meine Frage finden.

Seit September 2008 befinde ich mich in Ausbildung zum Pferdewirt Schwerpunkt Reiten, meine Zwischenprüfung habe ich bereits erfolgreich abgelegt. Ursprünglich war eine Ausbildungszeit von zwei Jahren (Abitur) veranschlagt, mein Ausbilder und ich haben jedoch beschlossen, das dritte Lehrjahr zu absolvieren. Mein Ausbilder meinte, ein Schreiebn ans Regeirungspräsidium wäre dazu ausreichend. Kann man die Ausbildungsdauer einfach so verlängern? Welche Konsequenzen hat die Neugliederung der Berufsschwerpunkte ab August 2010 für meine weitere Ausbildung bzw die Prüfung?

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Dietbert Arnold 30.03.2010 Hallo Myriam, 

grundsätzlich gilt erst einmal das, was im Vertrag steht: 2 Jahre. Wenn das geändert werden soll, müssen Ausbilder und Auszubildender das schriftlich zusammen bei der Zuständigen Stelle beantragen. Also: Beide Unterschriften müssen drauf sein! Dann geht dieser Antrag an die Zuständige Stelle. Die entscheidet, ob das überhaupt möglich ist. Wenn die Zuständige Stelle damit einverstanden ist, dann wird sie den Vertrag ändern und dieses zusammen mit dem alten Vertag abheften. Wenn Du nicht sicher bist, ob das so geschehen ist, dann rufe doch einfach bei der Zuständigen Stelle an und frage, wie der Sachstand ist.

Ganz ist mir nicht klar, warum Du fragst. Möchtest Du sicher gehen, dass es auch wirklich drei Jahre werden oder hast Du mitlerweile Dich anders entschieden und möchtest doch nach zwei jahren zur Prüfung?

Im ersten Fall einfach die Zuständige Stelle fragen. Im zweiten Fall kommst Du nur raus, wenn Du z.B. nicht mit unterschrieben hast oder wenn der Vertrag noch nicht geändert wurde. Also auch da mit der Zuständigen Stelle reden.

Jetzt zur neuen Verordnung an 1.8.10. Alte Verträge, also Deiner, laufen ganz normal weiter. Es sei denn, Du und Dein Ausbilder beantragen bei der Zuständigen Stelle, dass Du die Prüfung nach der neuen Verordnung machen möchtest. Das wäre ohne weiteres möglich. 

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Pferdewirt Z&H = Trainer C? Claudia 23.02.2010 Ist der Abschluss Pferdewirt Zucht & Haltung mit einem Trainer C gleichzustellen?
Oder wird der Pferdewirt für Richterseminare, Reitabzeichenlehrgänge etc. nicht
anerkannt?
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Dietbert Arnold 23.02.2010 Nein, Claudia, ist nicht gleichgestellt, denn nicht alle Pferdewirte müssen reiten. Nur der Schwerpunkt Reiten ist automatisch der Trainer B.
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Ab wann kommt die neue Verordnung Pferdewirt? Silvia Freistein 19.01.2010 Auf was soll nan sich den für dieses Jahr bewerben auf die alte version oder die neue?
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Dietbert Arnold 22.01.2010 Hallo Sylvia, die neuen Fachrichtungen kommen und Verträge, die ab 01.08.2010 gelten, gehen nach der neuen Verordnung. Vorraussetzung ist natürlich, dass die Verordnung im Frühjahr Veröffentlicht wird. Davon kannst Du wohl ausgehen.

Übrigens: Wer jetzt im 1. Ausbildungjahr ist und im Sommer ins 2. kommt, kann zusammen mit dem Ausbilder bei der Zuständigen Stelle beantragen, nach der neuen Verordnung geprüft zu werden. Der große Vorteil der neuen Verordnung ist, dass wesentlich konkreter gesagt wird, was dran kommen kann und so sich jeder Azubi und Meister sich gut auf die Prüfung vorbereiten kann. Auch gibt es, wenn es eine Klausur dazu führen könnte, dass man durchfällt, eine Möglichkeit zur Nachprüfung. 

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Die neue Verordnung Diana 10.01.2010 Hallo,

ich hätte da mal eine Frage, ich interessiere mich für die Externen-Prüfung und habe im Forum jetzt einige sehr hilfreiche Informationen gefunden und dabei aber auch von einer zu erwartenden neuen Prüfungs-Verordnung gelesen, die vermutl. ab Okt. 2010 kommen soll. Mit welchen Veränderungen muss man da rechnen, ist da irgend was bekannt?

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Dietbert Arnold 12.01.2010 Ein Frohes Neues Jahr Diana,

ab dem 1.8.2010 beginnt eine spannende Zeit, denn dann tritt die neue Verordnung des Pferdewirtes (zu 99%) in Kraft. Ganz amtlich ist es nicht, denn die Verordnung muss noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Es wird neue Fachrichtungen (Haltung%Service, Zucht, Klassisches Reiten, Alternatives Reiten und Rennen geben. Bei den alternativen Reitweisen sind Gangpferdereiten und Westernreiten und beim Rennen sind Galopprennen und Trabrennfahren enthalten. Klar, dass bei einer Neuordnung nach 30 Jahren einige Bereiche modernisiert wurden. Ganz wesentlich ist aber die veränderte Lern- und Prüfungsumgebung verändert worden. Ab 1.8.2010 werden Prüfungen grundsätzlich prozessorientiert durchgeführt. Das meint, Du bekommst zur Prüfung eine Aufgabe, die Du selber planst, durchführst, präsentierst und dann noch einmal darüber mit den Prüfern diskutierst. Solch eine Aufgabe kann 1 bis 2 Stunden dauern. Daran siehst Du, dass da mit Auswendiglernen nichts mehr zu machen ist und nur diejenigen Auszubildenden die Prüfung bestehen werden, wenn sie entsprechend sorgfältig vorbereitet wurden. Die wohl größte Veränderung gibt es in der Fachrichtung Haltung&Service. Hier wird ein Pferdefachmann/frau ausgebildet, der kundenorientiert Pferdehalter z.B. in einem Pensionsstall oder kleinem Reitverein berät, unterstützt und im Umgang mit dem Pferd ausbildet. Deshalb wird in der Prüfung auch verlangt, dass ein Pferdewirt Haltung&Service einen Lehrgang durchführt (z.B. Verladen,  Erste Hilfe beim Pferde, Bodenschule oder Grunderziehung) und Pferde zum Ausritt durch Longieren vorbereitet und dann auch eine Reitergruppe anführen kann. Hier werden Auszubildende gut aufpassen müssen, dass ihr Ausbildungsbetrieb sie auch entsprechend ausbildet. Eines ist sicher: Mit dem Misten im Akkort ist die Prüfung nicht zu bestehen. Da werden sich noch einige "Ausbilder" (oder Ausbeuter) noch wundern. Die guten Ausbildungsbetriebe haben das sowieso schon so gehandhabt und machen einfach so gut weiter wie bisher. Die neue Verordnung wird sicherlich dazu führen, dass einige Betriebe nicht mehr ausbildungsfähig sein werden. Eine, so meine ich, notwendige Regulierung und Abgrenzung von den sog. Schwarzen Schafen. Übrigens Zucht: Hier muss ein Auszubildender in seiner Ausbildung die künstliche Besamung selbständig durchführen. Dementsprechend muss der Betrieb für einen Eigenbestandsbesamungslehrgang sorgen.

Die letzten Details werden etwa im Frühjahr erwartet. Dann kann ich auch mehr dazu sagen.

Und dann noch ein ganz wichtiger Hinweis für das jetzt beginnende Ausbildungsjahr 2010: Die Fachrichtungen ausbilden darf nur ein Betrieb, der als Ausbildungsbetrieb von der Zuständigen Stelle zugelassen wurde. Gerade bei den neuen Fachrichtungen Western und Gangpferd sollte sich jeder Azubi erst bei der Zuständigen Stelle erkundigen, ob dieser Betrieb auch ausbildungsfähig sein wird. Alleine die Tatsache, viele Western- oder Gangpferde zu besitzen, reicht als Ausbildungsberechtigung nicht aus.

I
Ausbildung auch ohne Meister? n.n. 26.12.2009  Ich würde gerne eine Ausbildung
zum Pferdewirt absolvieren. Jedoch hat der Betrieb,
in dem ich dies gern tun würde, keinen Meister.

Gibts es Möglichkeiten trotzdem in solchen Betrieben
zu lernen??
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Dietbert Arnold 27.012.2009 Keine Chance. Sage ich Dir so, wie es ist. Lasse Dir bitte nichts anderes erzählen. Es wird nicht gehen. Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt für Auszubildende immer einen zugelassenen Ausbilder (Meister) und zusätzlich zugelassenen Betrieb vor. Nur die Zuständige Stelle kann Dir aktuell sagen, welcher Betrieb zugelassen ist und welcher nicht. Das kann sich ja auch jederzeit ändern. Mache bitte keinen Fehler und verlasse Dich auf die treuen Augen und den schönen Betrieb!
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Wann ist meine Zwischenprüfung? Myria Schied 15.12.2009

Ich würde gerne eine Ausbildung als Pferdewirtin mit Schwerpunkt Zucht und Haltung beginnen. Ist es möglich schon im Februar in die Berufsschule einzusteigen? Wenn ja, muss ich dann schon an der Zwischenprüfung im März teilnehmen? Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

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Dietbert Arnold 15.12.2009 Hallo Myria,

mit Beginn der Berufsausbildung, egal wann die ist, bist Du berechtigt, die Berufsschule zu besuchen. Die müssen Dich aufnehmen und in eine geeignete Klasse schicken. Laut Berufsbildungsgesetz soll die Zwischenprüfung  während der Berufsausbildung stattfinden. Dies sollte so geschehen, dass einerseits eine eine ausreichende Beurteilungsgrundlage gegeben ist, und andererseits noch genügend Zeit für eine Behebung der festgestellten Ausbildungslücken besteht. Folglich hat Dich die Zuständige Stelle im 2. Ausbildungsjahr (von 3) zur Zwischenprüfung einzuladen. Auf keinen Fall im März. Was sollst Du da denn machen in der Prüfung? 

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Welcher Betrieb darf ausbilden? Sven 23.11.2009 Moin , haben Sie Informationen welche Vorraussetzungen ein Betrieb erfüllen muss um ausbilden zu dürfen (Pferdefachwirt – Zucht & Haltung)

Oder können Sie mir sagen an wen ich mich wenden kann?

Besten Dank & schönen Gruß aus Hamburg

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Dietbert Arnold 23.11.2009 Hallo Sven, alles ist in Deutschland gereget, auch das. Dafür gibt es die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt und natürlich findest Du sie hier auf der platform. Aber Achtung: Diese Verordnung gilt nur noch bis zum 31.07.2010, denn dann kommt zu 99% die neue Verordnung des Berufes Pferdewirt und demzufolge auch neue Bestimmungen zur Ausbildungsstättenverordnung. Ansonsten, Sven, sind immer die Zuständigen Stellen dafür verantwortlich, dass die entsprechende Verornung eingehalten wird und nehmen diese als Entscheidungsgrundlage, ob ein Betrieb ausbilden darf. Wenn der betrieb darf, dann muss auch noch geprüft werden, ob die fachliche und persönliche Eignung des Ausbilders da ist. Dann kann ein Azubi eingestellt werden. Aber wie gesagt: Augen auf! Ab Sommer nächsten Jahres wird vieles anders! Details werden dann Anfang des Jahres 2010 bekannt gegeben.
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Ausbildung im Rennsport n.n. 18.10.2009
Hallo,
ich bin jetzt 17 Jahre alt und werde 2011 mein Abitur machen. Mein größter Traum war es schon immer, mit Rennpferden zu arbeiten. Als ich dann vor einiger Zeit davon gehört habe, dass man eine Ausbildung zur Pferdewirtin mit Schwerpunkt Rennreiten machen kann, fand ich das echt super und war fest davon überzeugt, dass das genau das ist, was ich machen will. Inzwischen (da es jetzt wirklich langsam Zeit wird, mir Gedanken über meine berufliche Laufbahn zu machen), bin ich doch etwas unentschlossen ob ich diese Ausbildung wirklich machen soll. Immerhin ist das eine sehr harte, und auch nicht gerade super bezahlte Arbeit, und man hat auch wenig Zeit für Familie und Freunde, nach Allem was ich so gehört habe... Ich ziehe inzwischen auch eine Ausbildung bei der Polizei in Erwägung, aber der Galopprennsport reizt mich dann doch viel mehr. Also will ich mich jetzt einfach mal erkundigen, was für Möglichkeiten ich denn habe (und danach kommt die schwere Entscheidung, ob ich das wirklich machen soll oder nicht). Bis jetzt habe ich immer nur von der Ausbildung zur PW mit Schwerpunkt Rennreiten gehört. Gibt es da auch noch andere Ausbildungen, die man machen kann um in das Renn-Business zu gelangen? Wenn ich zum Beispiel Trainerin werden will, muss ich dann zwingend die Ausbildung zur PW / Rennreiten machen, oder gibt es da noch andere Möglichkeiten? Und wie ist das mit dem Gehalt, wieviel bekomme ich denn da in der Ausbildungszeit?
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Liebe Grüße!
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Dietbert Arnold 19.10.2009 Im Rennsport gibt es den Pferdewirt Rennreiten, der wahrscheinlich dann ab 1.8.2010 in der Fachrichtung Rennen ausgebildet wird. Die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsklima im Rennstall sind schon besonders. Ob Dir das liegt, kann nur ein, besser mehrere Ferienpraktika bei verschiedenen Trainern beantworten. Besser gesagt: Ohne Praktika geht gar nichts. Weiterhin musst Du wissen, dass im Rennsport Leichtgewichte gefragt sind. Hier solltest Du bei Ausbildungsbeginn nicht mehr als 50 kg haben. Dauerhaft! Du bist noch in der Entwicklung und solltest Dich kritisch fragen, ob Du Dein Gewicht halten kannst oder ob Du mit 17 vielleicht noch leicht bist. Schaue Dir Deine Familie gut an und Du könntest eine Antwort auf Deine Frage bekommen. Ohne Berufsausbildung geht im Rennsport beruflich gar nichts, denn eine Reitlizens gibt es nur für gelernte Rennreiter. Theoretisch kannst Du natürlich auch eine andere Fachrichtung beim Pferdewirt lernen und dann die Meisterprüfung im Rennreiten (= Trainer) machen. Aber ohne Stallgeruch der Rennbahn ist da eine Berufsaussicht hoffnungslos. Einzig und alleine kannst Du als Amateurrennreiterin in einem Trainingsstall arbeiten. Dann aber ohne jeglichen Verdienst. 

Pferdewirtauszubildende verdienen in allen Fachrichtungen nahezu gleich viel Geld. So um die 500 EUR brutto.

Wenn Du ernsthaft den Kontakt zum Rennreiten suchst, dann wende Dich doch einmal vertrauensvoll an Frau 

Susanna Santesson

Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V.

Rennbahnstr. 154

50694 Köln

santesson@fegentri.com 

Sie wird Dich sicher beraten können und auch geeignete Betriebe für ein Praktikum nennen können.

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Betriebe im Gangpferdereiten Jana 13.10.2009 Hallo,

also erstmal ein ganz dickes Lob für diese super Seite !!! Ich hab hier mehr Infos gefunden als auf allen anderen Seiten, die ich durchgelesen hab, zusammen.

Ich interessiere mich vielleicht für den Beruf Pferdewirt. Jetzt habe ich gesehen, dass Sie bereits eine Liste haben mit Ställen die in der Westernreitweise Pferdewirte ausbilden wollen/können sobald die neue Verordnung durch ist.

Da ich vor einer Weile von der englischen Reitweise auf Isländer umgestiegen bin, wollte ich wissen ob es so eine Liste auch für Gangpferdereiter gibt ?

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Dietbert Arnold 16.10.2009 Hallo Jana, eine derartige Liste gibt es nicht. Da sollten sich hier einmal entsprechende Betriebe melden. Bisher ist das nicht passiert. Ganz wichtig für Dich: Wenn die neue Fachrichtung zum nächsten Sommer kommen sollte, was nicht 100% sicher ist, dann müssen diese Betriebe auch von Pferdewirtschaftsmeister geleitet werden. Das ist in dieser Sparte aber eher selten. Viele in den alternativen Reitweisen glauben nämlich, dass der Trainer C, B, A ausreicht. Das ist nicht so, denn die Trainerprüfung ist eine reine Amateurprüfung für Übungsleiter in Sportvereinen. Weiter nichts. Niemals wird ein Trainer Pferdewirte ausbilden dürfen. Also aufgepasst, wenn ein Betrieb sagt, er dürfe wohl ab Sommer ausbilden.
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Bin ich gut genug für eine Ausbildung? Carolin 28.09.2009 Durch Zufall bin ich auf ihre Seite gekommen, als ich gerade auf der Suche nach Informationen zur Ausbildung als Pferdewirt Schw.P. Reiten war. Erstmal ein fettes Lob von mir: So viel nützliches(!) Wissen habe ich bisher noch nie auf einer Seite gefunden. Ich hoffe, dass Sie mir mit dieser Mail evtl. einige Fragen beantworten können, die trotzdem noch offen sind.

1) Ich suche für 2010 einen Ausbildungsplatz und möchte deswegen jetzt schon anfangen Bewerbungen abzuschicken. Allerdings habe ich die Angst, dass ich als eines dieser naiven Wendy-Mädels rüberkomme, da ich keinerlei Nachweise habe die ich mitschicken könnte. Mein DRA IV mache ich erst nächstes Jahr Ostern - viel zu spät für viele Bewerbungen - und kann mich deshalb nur auf meine 10jährige Reiterfahrung und viele Ferienjobs/Praktikas auf verschiedenen Reiterhöfen berufen. Reicht das aus?

2) Ich bin momentan auf A Niveau Dressur; Springen dagegen habe ich erst diesen Sommer gelernt und bewege mich so auf E Niveau. Reicht das einem Ausbilder aus oder brauche ich mich so gar nicht erst bewerben? Seit 3 Jahren habe ich kaum noch Unterricht (zu wenig Geld, leider) nur einmal im Monat je eine Einzelstunde Dressur und Springen zur Überprüfung von Sitz etc. allerdings lerne ich sehr schnell, mir wurde eine Portion Talent nachgesagt und ich bringe mich eigenständig weiter... Könnte ich sowas irgendwie in meiner Bewerbung einbringen? Und wie am besten?

3) Mein größtes Problem: Meine schulischen Leistungen bewegen sich im Schnitt zwischen 2,5 und 3 - wegen eher mangelnder mündl. Beteiligung, ich bin eben ein Macher und kein Redner. Nur meine Sportnoten sind seit Jahren 5 und dieses Jahr nehme ich aufgrund eines ärztlich attestierten psychischen Problems gar nicht mehr am Sportunterricht teil, habe also auch keine Note. Gerade aber die Sportnote ist, denke ich wichtig für diesen Beruf und ich kann es auch plausibel erklären, nur nicht in wenigen Sätzen. Wie könnte ich im Anschreiben darauf eingehen, dass die fehlende Sportnote keineswegs ein Zeichen von Unsportlichkeit und Faulheit ist?

Ich hoffe sehr sie können mir meine Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Carolin W.

 
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    Hallo Carolin,

klar, wer gut reiten kann, der ist im Vorteil. Gut reiten ist nicht das Selbe wie erfolgreich reiten. Da kenne ich eine ganze Anzahl Reiter/innen, die schon zig Schleifen in M und S gewonnen haben und mal so gerade durch die Prüfung kommen. Entscheidend ist Elastizität und Balance. Letzteres kann man übrigens immer wieder täglich trainieren, dazu braucht man nicht ständig ein Pferd. Balancieren auf einer Stange, Kantstein, Holzbrett, .... .

In die Bewerbungen schreibst Du ganz einfach Deinen Werdegang und sagst dann, dass Du in der Lage bist, ausbalanciert und elastisch zu Pferde zu sitzen und Du die nötige Routine und Erfahrung gerade in der Ausbildung erwerben möchtest. Du bittest dann in der Bewerbung genau diese Elastizität und Balance bei einem Vorstellungsgespräch mit Vorreiten nachweisen zu können, als Voraussetzung einer Erfolg versprechenden Ausbildung. Natürlich könntest Du auch einmal einen erfahrenen Berufsausbilder bitten, einmal vorreiten zu dürfen und zu Deinem Grundsitz seine Meinung einholen. Dann kannst Du sicher sagen, jawohl ich bin ausbalanciert und elastisch. 

Mit der Sportnote würde ich mir nicht so große Sorgen machen, denn da steht ja nicht im Zeugnis warum. Du hast halt keine Note. Bum. 

Nur weil Du denkst, dass Du nicht gut genug bist, solltest Du nicht den Fehler begehen, den erstbesten Betrieb zu nehmen, der Dich nehmen will. Schaue Dir das alles in Ruhe an, denke über die Möglichkeiten und Bedingungen des künftigen Betriebes nach und dann erst entscheide Dich. Ran an den Speck!

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Einstiegsqualifizierung (EQ) vor Ausbildung? n.n. 05.09.2009 Ich wollte dieses Jahr gerne Die Ausbildung zur Pferdewirtin antreten, doch mein Zukünftiger Chef meinte, ich solle erst ein Ausbildungsqualifizierendes Jahr (kann sein das es auch anders heißt) bei ihm im Stall absolvieren, da meine reiterlichen Fähigkeiten nicht ausreichen würden um in einem Jahr die Praktische zwischen Prüfung meistern zu können! Jetzt würde mich einfach interessieren was für Verträge er jetzt mit mir abschließen muss, wie viel lohn mir zusteht und wo ich evtl. Informationen zu den Inhalten der praktischen Prüfung bekommen kann! Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.
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Dietbert Arnold 10.09.2009 Zunächst einmal hast Du hoffentlich Verständnis für meine späte Antwort. Dieses Forum betreibe ich in meiner Freizeit und da gibt es halt mal mehr oder weniger davon.

Zur Sache: Das Ganze ist irgendwie komisch, besser gesagt verdächtig. Das will ich Dir erklären: Es gibt die sog. EQ- Maßnahmen. EQ bedeutet Einstiegsqualifikation und wendet sich an junge Schulabgänger, die Vermittlungshemmnisse ( Verhaltensprobleme, Analphabeten, Behinderungen) haben und so in eine Ausbildung integriert werden sollen. Es ist also eine sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum um Jugendlichen eine Vermittlungsperspektive zu geben, die bis zum 30.09.2009 keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Deshalb kann ein EQ in aller Regel auch erst ab dem 1.10. eines Jahres vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass Du bei der Bundesanstalt für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet bist. Erst dann kann ein Betrieb mit Dir und der Zustimmung der Bundesanstalt für Arbeit (also das Arbeitsamt) einen EQ- Vertrag machen. Der Betrieb bekommt dann von der Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherung für Dich und einen Zuschuss zum Praktikantengehalt von 212 EUR. Also muss ein Praktikant mindestens 212 EUR ausbezahlt bekommen. Dann hat der Betrieb selber für Dich noch keinen Pfennig bezahlt! Es wäre fair, wenn der EQ- Betrieb auf die 212 EUR noch was drauflegen würde, denn schließlich erwirtschaftest Du ja etwas für den Betrieb und das ist im Pferdebereich gar nicht wenig. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden und es ist gewollt, dass Du in dieser Zeit die Fachberufsschulklasse regelmäßig besuchst. Das EQ muss bis zur nächsten Vermittlungsmöglichkeit, also dem 1.8. des nächsten Jahres beendet sein. Alles das muss in einem Praktikumsvertrag geregelt sein, das der Arbeitsagentur vorgelegt werden muss. Im Vertrag müssen auch die Ausbildungsinhalte genau stehen (Qualifikationsbausteine). Ein EQ- Praktikum wird in aller Regel, es soll schließlich dazu führen, dass Du überhaupt ausbildungsfähig wirst, nicht auf die spätere Ausbildung angerechnet.

Ein EQ ist nicht dazu da, die Ausbildungszeit unzulässig zu erhöhen und das damit zu begründen, dass Du reiten lernen musst. Bedenke bitte, dass gerade im Schwerpunkt Z&H die reiterlichen Anforderungen so gering sind, dass sie locker in drei Jahren erlernt werden können. Das weiß ich aus ganz langer Erfahrung. 

Ich habe den Verdacht, dass Du es hier mit einem ganz "cleveren" "Ausbilder" zu tun hast, der Dich für billiges Geld vier Jahre schuften lassen will und dann auch noch das erste Jahr für lau hat. Und DU arbeitest schön brav. Mensch, so dumm wirst Du ja wohl nicht sein. Wenn Du meine Tochter wärst, dann würde ich Dir das nicht raten. Ich würde für meine Tochter einen derartigen Vertrag nicht unterschreiben!

Entscheiden musst Du Dich aber. Willst Du Dich ausbilden oder nur ausbeuten lassen.

Hier noch einmal für alle der Gesetzestext zum EQ:
Gesetzestext § 235b SGB III
(1) Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 212 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Auszubildenden gefördert werden. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Soweit die betriebliche Einstiegsqualifizierung als Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsausbildungsgesetz durchgeführt wird, gelten die §§ 68 bis 70 des Berufsbildungsgesetzes.

(2) Eine Einstiegsqualifizierung kann für die Dauer von sechs bis längstens zwölf Monaten gefördert werden, wenn sie

1. auf der Grundlage eines Vertrages im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes mit dem Auszubildenden durchgeführt wird,

2. auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne der §§ 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes, 25 Abs. 1 Satz 1 der Handwerksordnung oder des Seemannsgesetzes vorbereitet und

3. in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt wird.

(3) Der Abschluss des Vertrages ist der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle anzuzeigen. Die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sind vom Betrieb zu bescheinigen. Die zuständige Stelle stellt über die erfolgreich durchgeführte betriebliche Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus.

(4) Förderungsfähig sind

1. bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,

2. Auszubildende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen und

3. lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende.

(5) Die Förderung eines Auszubildenden, der bereits eine betriebliche Einstiegsqualifizierung bei dem Antrag stellenden Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens durchlaufen hat, oder in einem Betrieb des Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens in den letzten drei Jahren vor Beginn der Einstiegsqualifizierung versicherungspflichtig beschäftigt war, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Einstiegsqualifizierung im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartner oder Eltern durchgeführt wird.

Und die Anordnung des BA-Verwaltungsrates (Auszug)

§ 1 Ziele

(1) Die Förderung einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung soll ermöglichen, dass mehr jüngere Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven eine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen und diese Ausbildung im Erfolgsfall verkürzt wird. Die Einstiegsqualifizierung ist als Leistung im Vorfeld der Aufnahme einer Berufsausbildung dem Bereich Berufsausbildungsvorbereitung zuzuordnen. Die Förderung darf nicht dazu führen, dass betriebliche Berufsausbildung durch Einstiegsqualifizierung ersetzt wird.

(2) Mit der Förderung einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung sollen auch nicht oder nicht mehr ausbildende Betriebe für die Ausbildung gewonnen werden.

(3) Die Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung hat Vorrang vor einer Vermittlung in eine Einstiegsqualifizierung.

(4) Durch die Förderung einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung soll vorrangig Ausbildungssuchenden unter 25 Jahren ohne (Fach-) Abitur der Einstieg in eine Ausbildung erleichtert werden. Die Förderung von Ausbildungssuchenden, die älter als 25 Jahre sind oder Ausbildungssuchenden mit (Fach-) Abitur ist nur im begründeten Einzelfall möglich.

§ 2 Inhalt der Einstiegsqualifizierung

Sofern für anerkannte Ausbildungsberufe Ausbildungsbausteine vorliegen, können sie als Inhalte einer förderfähigen betrieblichen Einstiegsqualifizierung genutzt werden.

§ 3 Leistungen

(1) Eine Einstiegsqualifizierung kann nur auf der Grundlage eines zwischen dem Arbeitgeber und dem Auszubildenden geschlossenen Vertrages gefördert werden, der vorsieht, dass mindestens 70 Prozent der Gesamtzeit im Betrieb durchgeführt werden.


(3) Die Leistungen werden auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts erbracht.

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Wie komme ich zu einem anderen Schwerpunkt? Isabelle 13.08.2009 Guten Abend Herr Arnold,

in zwei Wochen habe ich meine Abschlußprüfung zur Pferdewirtin Zucht und Haltung außerdem habe ich den Trainer B. Gerne würde ich zusätzlich den Bereiter machen jedoch gibt es bei uns keinerlei Möglichkeiten und ich bin ortsgebunden. Nun habe ich ein paar Angebote von Reitvereinen dort als Reitlehrerin zu arbeiten (Berufserfahrung habe ich da ich schon vor der Pefrdewirtausbidlung als Trainer B gearbeitet habe).

Nach welcher Zeit könnte ich die Bereiter-Prüfung ablegen? Wäre es Ausbildung wäre es ja noch ein Jahr. Wie sieht es in Festanstellung aus? Wann könnte ich zur Prüfung?

Vielen Dank.

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Dietbert Arnold 20.08.2009 Hallo Isabell,

Du hast zwei Möglichkeiten:

1. 1 Jahr Berufsausbildung in einem Ausbildungsbetrieb im Schwerpunkt Reiten.

2. Prüfung als Externe gem. § 45.2 BBiG. Das bedeutet, dass Du in 4,5 Jahren, wenn Du hauptberuflich im Pferdebereich bist, Deine Prüfung machen kannst. Dazu musst Du nicht in einem Ausbildungsbetrieb arbeiten. Dafür musst Du nicht Azubi sein sondern als fertige Pferdewirtin in einem Pferdebetrieb. Natürlich musst Du entsprechend entlohnt werden!!!  

Folglich: 3 Jahre hast Du schon, folglich musst Du 1,5 Jahre noch nachweisen. Nach einem jahr kannst Du Dich schon anmelden und dann, wenn Du die 1,5 Jahre fertig hast, die Prüfung machen.

Also, in 1,5 Jahren können wir Dir gratulieren. 

Übrigens: Wenn Du Pferdewirtin bist, egal in welchen Schwerpunkt, dann kannst Du nach zwei Jahren den Pferdewirtschaftsmeister, egal in welchem Schwerpunkt, machen. Dann würdest Du also den Pferdewirt Reiten gar nicht brauchen. 

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Wie Studium durch Pferdewirtausbildung vorbereiten? Laura Wildschut 14.08.2009 Sehr geehrter Herr Arnold,

Ihre Seite hat mir wirklich schon sehr viel weitergeholfen und nun habe ich nur noch einige Fragen.

Ich bin 18, mache nächstes Jahr mein Abitur und möchte dann eine verkürzte Ausbildung zur Pferdewirtin machen. Derzeit reite ich auf E-A Niveau, mein kleines Reitabzeichen folgt im Herbst/Winter 09. Ich habe schon vielen Betriebe eine Anfrage geschickt, und auch drei Bewerbungen versendet. Nach der Ausbildung strebe ich ein Studium in Osnabrück (Landwirtschaft -> Pferdemanagement) an. Um nicht ein Jahr beim nötigen vorherigen Praktikum nur Ställe auszumisten, möchte ich ein Jahr dran hängen und dann direkt den Pferdewirten in der Tasche haben.

Wie sieht das mit der Neuordnung aus? Gelten die neuen Schwerpunkte ab nächstes Jahr?

Ich möchte Schwerpunkt Reiten machen und habe mich auch dafür beworben. Entspricht er sonst dem "klassischen Reiten" oder unterscheiden die sich groß? Außerdem finde ich bis jetzt, dass es relativ schwierig ist, eine Ausbildungsstelle Schwerpunkt Reiten zu finden, da man in zwei Jahren sehr viel lernen muss. Ich bin auch sehr daran interessiert, besonders meine reiterlichen Fähigkeiten zu verbessern, allerdings hätten die Ausbilder lieber mehr Zeit, ist mein Eindruck. Zum Schwerpunkt Zucht&Haltung würde ich eher ungern wechseln. Wäre es trotzdem besser?

Ich habe vor im November zu einer Imformationsveranstaltung für den Ausbildungsberuf zu gehen. Evtl. könnte dort nach dem Reiten auch ein Empfehlungsschreiben aufgestellt werden - ?

Das war gerade nur noch so eine Idee. Über einen Kommentar freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen,

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Dietbert Arnold 20.08.2009 Hallo Laura,

prima Idee dich erst beruflich und dann universitär zu qualifizieren. Lasse es mich mal ganz nüchtern sagen: Ich glaube nicht, dass Du eine Chance hast, in nur zwei Jahren die Prüfungsanforderungen im Reiten zu erreichen! Kandare L! Springen L! Reiten, nicht rübertragen lassen. 

Das kann ich ja natürlich nur hier auf der anderen Rechnerseite sagen. Vielleicht irre ich mich und Dir wird bei der Infoveranstaltung mit Vorreiten etwas anderes vorausgesagt. Wenn das so ist und die Dich für geeignet finden, dann helfen sie Dir auch bei der Stellenvermittlung. Da würde ich mir nicht so große Sorgen machen.

Falls ich aber doch Recht behalten sollte, was ich nicht hoffe, dann rate ich Dir dringend Z&H zu machen. Da lernst Du ohnehin mehr über die Grundlagen des Pferdes. Reiten ist es nicht, was Dich im Studium beschäftigen wird, eher Fütterung, HZucht, Haltung, Ernte, Düngung, Zaunbau, .... .

Ob die Neuordnung am 1.8. kommt? Derzeit habe ich doch wieder einige Zweifel, da das Verfahren zeitweilig ziemlich ziellos arbeitet und sich immer wieder im Kreise dreht, weil es ständig neue Regeln gibt und sich manche Sachverständige einfach nicht an gemeinsam gefasste Beschlüsse halten. Das Leben ist kein Ponyhof.

Egal, entweder Du macht Reiten oder klassisches Reiten oder Du macht Zucht&Haltung oder Haltung&Service. Alle 4 Optionen taugen zur guten Vorbereitung auf das Studium.

Überlege noch ein wenig und dann ran und viel Spaß mit den Pferden!

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Pferdewerker Michelle 07.07.2009 Hallo,
mein Name ist Michelle. Bin 17 Jahre und möchte gerne eine Ausbildung als Pferdewerker machen.
Pferdewerker aus dem Grund, da ich eine auditive Wahrnehmungsstörung habe und für mich die Ausbildung zur Pferdewirtin von der Schule her schwerer wäre.
Nun bin ich fertig mit der Schule und habe einige Praktika auf Reiterhöfen gemacht.
Nun habe ich festgestellt, das ich bis jetzt kein Erfolg habe als Werker in einen Betrieb zu kommen, geschweige in einer Bildungsstätte rein zu kommen.
Vom Arbeitsamt, haben wir keine Hilfe bekommen und meine Mutter  sich die Finger wund wählt und telefoniert was das Zeug hält.
Wir sind mit unserem Latein am Ende und wissen nicht, wo wir uns noch hin wenden können. Landwirtschaftskammer, Futterkamp können uns auch nicht so recht weiterhelfen. Und die Bildungseinrichtungen  sind belegt.
Ich suche nur eine netten freundlichen Betrieb, der mich nicht gleich vom Hof jagt, wenn ich mal etwas vergesse oder nicht ausführe (es kommt vor, das, wenn ich zu viele Anforderungen gestellt bekomme, es in meinem Kopf wie eine Klappe zugeht und nichts mehr aufnehmen kann. Dadurch meinen dann die Besitzer von Pferden, das ich die Arbeit nicht ausführen will oder kann und das ich nicht genug zuhöre ) :-( . Mein letztes Praktikum lief sehr gut, aber leider darf  und kann diese Betrieb nicht ausbilden :-(  :-(

Ich wohne in Schleswig-Holstein und ich währe sehr dankbar, wenn ich mit dieser Mail etwas erreichen kann.
Vielen Dank,
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Dietbert Arnold 10.07.2009 Hallo Michelle,

Du schreibst mir, dass Du eine Behinderung, oder besser gesagt ein Schwäche hast. Das Berufsausbildungsgesetz in § 64 bis 67 sagt dazu ganz klar, dass auch Du mit Deiner Lernschwäche in einem anerkannten Beruf (hier Pferdewirt) ausgebildet werden sollst. Dazu müssen Dir Hilfen und Erleichterungen bei der Ausbildung gegeben werden!  Sowohl die Zuständige Stelle (Landwirtschaftskammer SH) als auch die Schule (Futterkamp) haben die Pflicht, Deine Belange zu berücksichtigen, Dir zu helfen und bei der Ausbildung und Prüfung entgegen zu kommen! Dieses Recht kannst Du einfordern.

Ganz konkret: Die Schule muss Dir z.B. mehr Zeit bei den Klassenarbeiten geben, Dir kürzere Arbeitsaufträge geben, die Du behalten kannst und natürlich auch Förderunterricht anbieten. Auch bei der Prüfung hat man Dir entgegen zu kommen, damit Du die Prüfung schaffen kannst, so z.B. durch mündliche Aufträge, mehr Zeit und kürzere, nicht zusammenhängende Arbeitsaufträge. 

Natürlich muss in einem Gutachten genau festgeschrieben sein, welche Art der Behinderung Du hast und wie Du gezielt zu fördern bist. Auch sollte darin stehen, wie Du in einer Prüfung am erfolgreichsten arbeiten kannst.

Wenn Du das hier jetzt gelesen hast, dann gibt es ja eigentlich keinen Grund, eine Werkerausbildung zu machen! Ich hätte Dir davon sowieso abgeraten, denn meist hast Du hinterher ganz schlechte Berufschancen. Bitte setze Dich durch und fordere Dein recht bei der Zuständigen Stelle und der Schule ein. Du hast sogar das Recht, dass die Zuständige Stelle Deine Behinderung und deren Berücksichtigung in den Ausbildungsvertrag schreibt. Damit ist dann alles wasserdicht geregelt.

Also, meint Tipp ist, dass Du Dich bemühst, in SH eine Pferdewirtausbildungsstelle zu finden. Das kann durchaus klappen und Du solltest schon auch die Hilfe der Zuständigen Stelle dabei erbitten. Genau so die Hilfe der Schule. Sprich doch einmal mit dem Lehrer Bünger in Futterkamp. Bestelle schöne Grüße von mir und vielleicht weiß er einen Betrieb für Dich. 

Und denke an meinen Rat: Finger weg vom Werker! Das ist Schmalspur und führt nur zum Ausnutzen und zum Hungerlohn!

Ich jedenfalls drücke Dir und Deiner Mutter die Daumen. Nicht unterkriegen lassen. !

Stefanie Schmidt 08.06.2010 Vorab möchte ich mich ganz herzlich, für Ihre Antwort auf den Hilferuf meiner Tochter bedanken.
Wir haben schon bei der LWK und Futterkamp angerufen,nur bekamen wir da zu hören,das wir uns von denListen Betriebe aussuchen sollen und selbst anrufen müßten. Dieses haben wir auch getan,leider ohne Erfolg. Nun ist meine Tochter seit September09 in Sachsen-Anhalt bei einem Bildungsträger..
Wir waren sehr froh,das es nach vielen Telefonaten mit Michelle's Rehaberater,doch noch geklappt hat. Sind aber sehr enttäuscht,das wir sehr viel ,selbst regeln mussten( Telefonate führen mit dem Bildungsträger,Rehaberater anrufen,das er endlich mal die Unterlagen abschickt,was sehr lange dauerte.
Michelle,macht die Arbeit sehr viel Spaß,weil es ja Ihr Traumberuf ist.Nur werden Ihr sehr viele Steine in den Weg gelegt.
In dieser Einrichtung sind noch andere Jugendlichen mit verschiedenen Problemen.
Letztes Jahr wurde Sie zusammengeschlagen,es kam zur gerichtsverhandlung.Danach wurde Sie wieder zusammengeschlagen,wo es erst Aussage gegen Aussage stand,aber später haben sich doch zwei getraut und der Leiterin zu sagen,das die Aussage von Michelle stimmte.
dann wurde Ihr Öl in den Koffer geschüttet,das Bekleidung nach mehreren Waschgänge nicht mehr zu retten war,vom Zeugnis ganz zuschweigen,kaum noch lesbar.
Nun ging es auch einige Zeit wieder gut,dann wurden Ihr die Stiefelschäfte gestohlen,daraufhin wurde gesagt,das Michelle nur die Aufmerksamkeit suche und die Schäfte selbst gestohlen hätte.
Bis letztes Wochenende,wo Michelle mit drei anderen Mädchen Wochenenddienst hatte. Da wurde Sie auch geschlagen,ich wurde beschimpft,obwohl ich das Mädchen nicht kenne.
Michelle hält sich noch zurück,der Meister hat von einem Tierarzt den Vorfall geschildert bekommen,der das ganze mitbekommen hatte. Nur es ist so traurig..... es passiert nichts.Ich habe Michelle vorgeschlagen,das Sie morgen zur Leiterin des Bildungsträgers  gehen soll und das ein Gespräch geführt werden soll. Das Mädchen und Michelle,hatten sich bis Samstag noch sehr gut verstanden,darum verstehen wir Ihr Verhalten nicht.
Kann es wirklich sein,das Jugendliche,die den Beruf unbedingt lernen wollen,gehindert werden,nur weil einige andere Jugendliche ein Problem damit haben,wenn jemand etwas besser ist?
Michelle wird bestimmt alles hinschmeissen,was ich auch verstehen kann. Von unserem Rehaberater bekommen wir auch keine Hilfe. Ich bin kurz davor,einen Anwalt einzuschalten ,weil ich mir nicht andes zu helfen weiss.
Das ist dann das nächste Problem,wenn Michelle aufgibt,wie und wo kann Sie dann weiterlernen,wenn uns keiner etwas hilft.

Vielen Dank und viele Grüße,
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Informationen zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit Dietbert Arnold 10.07.2009 Die Sachgebiete E der Hauptzollämter (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) überprüfen in erster Linie die Einhaltung der Meldepflichten von Arbeitgebern nach § 28a SGB IV und führen, wenn Anhaltspunkte dafür gegeben sind, die notwendigen Ermittlungshandlungen durch.

Verständlich und kurz ausgedrückt: Es wird geprüft, ob jemand überhaupt zur Sozialversicherung angemeldet ist, wie jemand angemeldet ist und ob Sozialversicherungsbeiträge bei Fälligkeit in korrekter Höhe (z.B. bei Vorliegen von Sachbezügen wie Pferdebox, Kost und Logis) an die Einzugsstellen (Krankenkassen) abgeführt wurden. Besonders wichtig für sog. Langzeitpraktikanten!

Bestehen Bedenken bezüglich einer selbständigen Tätigkeit, sprich, die zukünftigen Helfer sollen ein Gewerbe als Pferdepfleger (o.ä.) anmelden und als Selbständiger auf einem Hof tätig werden, ist es ratsam, ein Statusfeststellungsverfahren über die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die eigene Krankenkasse durchführen zu lassen. Sofern tarifvertragliche Vereinbarungen Anwendung finden, werden diese ebenfalls von den Bediensteten der FKS geprüft.

Die Langform des Aufgabenfeldes der FKS ist im SchwarzArbG (http://bundesrecht.juris.de/schwarzarbg_2004/) abgedruckt.

Achtung: Die Behörden der Zollverwaltung und die Polizei dienen nicht dazu, dass ordentliche Betriebe durch falsche Anschuldigungen ruiniert werden. Persönliche Differenzen haben hier in aller Regel nichts zu suchen. Dies kann zu Rufschädigungen führen. Folgen: Strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen.

Arbeitnehmer, die sich in ihren Rechten und Ansprüchen verletzt sehen, sollten sich zeitnah und persönlich bei der Polizei oder bei der FKS melden. Bei unterschiedlichen Zuständigkeiten (z.B. sexuelle Belästigungen <-> Lohnwucher) wird die jeweils zuständige Behörde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

Hier noch ein paar nützliche Adressen:

Statusfeststellung:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10922/SharedDocs/

de/Inhalt/02__Rente/02__vor__der__rente/03__statusfeststellung/statusfeststellung.html 

Ansprechpartner FKS / FKS Info 

http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/k0_ansprechpartner/index.html http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/index.html

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Wie kann man die Ausbildung verkürzen? n.n. 25.06.2009 Hallo,

Habe nun Fragen zur Ausbildungsverkürzung.

Da ich Abi habe könnte ich ja auf 2 Jahre verkürzen, aber steig ich dann im 2. Lehrjahr ein und von welchem Lehrjahr bekomme ich das Geld? Muss ich die Verkürzung beantragen und wenn ja wie bzw. wo?

Und muss ich den Vertag durch Verkürzung ändern lassen, da es ja bei einer vorzeitigen Prüfung nicht so ist und kann der Betrieb mir diese Verkürzung verwehren?

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Dietbert Arnold 26.06.2009 Es gibt drei Wege, die Ausbildung abzukürzen. Leider wird hier Vieles kunterbund gemischt und so falsch beurteilt.

1. Das Berufsbildungsgesetz kennt den § 7 (Anrechnung beruflicher Vorbildung). Das wäre z.B. eine vorherige Lehre oder ein langes Praktikum, usw. Da wird vorher im Vertrag geregelt, was anerkannt und somit erlassen wird. Das trifft für Dich nicht zu, denn Du hast ja "nur" eine schulische Vorbildung.

2. Für Dich gilt dann § 8 (Abkürzung und Verlängerung). Und da heißt es ganz am Anfang: Auf gemeinsamen Antrag von Azubi und Ausbilder hat die Zuständige Stelle den Vertrag zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in gekürzter Zeit zu erreichen ist. Nach allgemeiner Auffassung hat die Zuständige Stelle beim Abi um 1 Jahr im Regelfall zu kürzen. Die Verkürzung (auf gemeinsamen Antrag!!!!) kann vor oder während der Vertragslaufzeit geschehen. Es ist dann ein Irrglaube, dass Du dann, das Abi ist das 1. Jahr, automatisch im 2. Jahr einsteigst und so bezahlt werden musst. Allerdings kannst Du das so mit Deinem Ausbilder regeln und auch in den Vertrag schreiben. Dann gilt es. 

3. Nur zur Vollständigkeit. Dann gibt es noch den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 BBiG.

Das was ich Dir hier geschrieben habe, ist keine Rechtsauskunft, lediglich meine private Auffassung. Deshalb erkundige Dich auch noch einmal beim Ausbildungsberater der Zuständigen Stelle. 

I
Ausbildung zur Pferdepflegerin? isabell 20.05.2009 bei der agentur für arbeit bin ich auf ein ausbildungsangebot als pferdepflegerin aufmerksam geworden und hatte nun ein gespräch mit dem zuständigen betrieb. dieser betrieb hat unter anderem ferienkinder dort und züchtet auch.

für mich als pferdepfleger wäre ich in alle aufgaben mti eingebunden ob es betreung wäre, longieren, und reiten wäre. von putzen und misten braucht man nicht reden, das ist ganz klar.

nun würde ich den betrieb gerne auf das gehalt ansprechen weiß aber nicht so recht wie ich es machen soll bzw. was von denen ein faires angebot wäre. ich wohne ca.  19km von dem betrieb fort und habe schon eine ausbildung gemacht aber im handwerklichen bereich. nun ist pferdepflger nicht staatlich anerkannt sondern man wird von der FN nach drei jahren zertifiziert. das stimmt doch nicht wahr?

jedenfals die große frage ist, wie das mit der gehaltsvorstellung ist. mit welcher aussage sollte ich rechnen und was wäre angebracht? kann man sich mit dem betrieb auf zwei freie tage einigen? klar wird das im sommer bei vollem haus nicht immer möglich sein aber einer ist doch plicht in der ausbildung oder? ich bin nun 22.

I
Dietbert Arnold 21.05.2009 Oh, oh, liebe Isabell. Ein Betrieb, der von einer Ausbildung zum Pferdepfleger/in redet und dafür auch noch drei Jahre vorsieht, der ist schlicht weg und einfach unseriös! Pferdepfleger ist keine Berufsausbildung, es gibt da so einen Schein der FN, der sich Pferdepfleger/in nennt. Ich rate Dir nur eins: Finger weg! Das ist nichts Reelles!

Alleine die Anforderungen sind doch schon viel mehr als Pferdepflege! Reiten, longieren, Kunden betreuen, das ist Pferdewirtarbeit! Da ist doch ganz klar, was da vorgeht: Eine billige Arbeitskraft, schließlich lernt die ja noch, zum Glück drei Jahre, für das ganz kleine Geld.

Wenn Du als ungelernte Pferdearbeiterin in einen Betrieb gehst, dann solltest Du schon davon leben können. So, jetzt überlege einmal: Wer in Deutschland weniger als 760 EUR im Monat zur Verfügung hat, der gilt als Alleinstehender als arm! 

Der gewerkschaftlich geforderte Mindestlohn liegt bei 7,50 EUR die Stunde, das sind bei einer 40h- Woche 1200 EUR brutto. Aber denke daran, alle Stunden, die mehr als 40 h gearbeitet werden, müssen auch extra bezahlt werden. Na, frage doch mal den "Ausbildungsbetrieb", ob die das zahlen?

Da Du ja als Pferdepflegerin nicht eine Ausbildung machst, musst Du einen ganz normalen Arbeitsvertrag abschließen. Und das schriftlich! Einen Vertrag findest Du hier.

Zur Arbeitszeit: Du kannst in einen Arbeitsvertrag natürlich hineinschreiben, dass Du eine 5- oder 6- Tagewoche hast. Für beide Seiten ist gut, wenn man sich auf ein Arbeitszeitkonto einigen kann. Das aber im Arbeitsvertrag festschreiben!!! Dann arbeitest Du in Spitzenzeiten mehr und kannst es in der Saueren-Gurken-Zeit abbummeln. Aber auch bei einem Arbeitszeitkonto gilt: 

Tägliche Arbeitszeit  8 Std. (max. 10 Std.)
Ruhepausen müssen sein!
mindestens 11 Std. Ruhe nach der Arbeit
Mindestens 15 Sonntage müssen frei sein im Jahr
Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen muss es innerhalb von zwei Wochen Ersatzruhetage geben
Arbeitszeitgesetz muss im Betrieb ausgelegt/ausgehängt werden
Arbeitszeitnachweise müssen vom Betrieb geführt und zwei Jahre aufbewahrt werden
Gewerbeaufsichtsämter überwachen das Arbeitszeitgesetz und nehmen Hinweise auf Gesetzesverstöße entgegen
Gesetzesverstöße werden von den Gewerbeaufsichtsämtern mit Bußgeldern geahndet

Meine Meinung ist, dass wenn Du eine Ausbildung machen möchtest, Du die Chance hast, in zwei Jahren den Pferdewirt zu lernen. Ganz offiziell. Und falls das mit dem Reiten nicht so ganz super geht, dann kommt jetzt ja ab Sommer 2010 der neue Pferdewirt mit der Fachrichtung Haltung & Service. Ein kundenorientierter Pferdewirt für Pensionsställe, Reitvereine und Pferdebetriebe. 

Egal was Du auch machen möchtest, lasse Dich nicht über das Ohr hauen. Für mich ist das alles nicht wirklich seriös, so wie Du das schreibst.

I
Ausbildungslänge 2 Jahre? Carolin 25.03.2009 Hallo Herr Arnold,

erstmal ein großes Lob für Ihre Seite, sie hilft mir immer wieder weiter. Danke dafür! Nun zu meiner Frage: Für Abiturienten und Leute mit abgeschlossener Berufsausbildung gibt es ja die Möglichkeit, die Ausbildungszeit von 3 auf 2 Jahren zu verkürzen. Ist das mein gutes Recht, diese Verkürzung einzufordern, oder kann mir der Ausbilder hier einen Riegel vorschieben? Ich bin momentan noch in einer anderen Ausbildung, strebe die Pferdewirt-Ausbildung danach jedoch an und würde natürlich dieses zusätzliche Jahr an Zeit gerne einsparen.

Gibt es dafür irgendeine gesetzliche Regelung, die mich hier stützt?

Freundliche Grüße

I
Dietbert Arnold 05.04.2009 Hallo Carolin,

Du musst genau unterscheiden. Generell dauert die Ausbildung 3 Jahre. Zwei Möglichkeiten bestehen, die Ausbildungslänge zu reduzieren:

1. Die Verkürzung der Ausbildung wegen guter Leistungen. Dann muss das nach der Zwischenprüfung von beiden, also Azubi und Ausbilder gemeinsam beantragt werden. Meist wird um ein halbes Jahr verkürzt, damit Du vorzeitig zur Prüfung gehen kannst. Du siehst, das geht nur, wenn beide Seite und die Zuständige Stelle und oft auch die Berufsschule es wollen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

2. Beim Vorliegen der Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder einer bereits angeschlossenen Berufsausbildung (egal in welchem Beruf) muss die Zuständige Stelle Deine Berufsausbildung auf zwei Jahre festsetzen! Dann nämlich ist die Berufsausbildung zum Pferdewirt nur zwei Jahre! Daran kann niemand hinterher etwas ändern. Es sei denn, Du und Dein Ausbilder beantragen während der Ausbildung gemeinsam eine Verlängerung.

So steht es im Berufsbildungsgesetz und in der Verordnung zum Pferdewirt.

Eines muss Dir aber klar sein. Ein Ausbilder muss Dich nicht nehmen, wenn er Dich nicht in zwei Jahren ausbilden möchte. Dann würde er/sie sich für einen anderen Azubi entscheiden.

Jetzt klar?

I
Wird BGJ anerkannt? Jenny 22.03.2009 Ich hab mal eine Frage, unzwar werde ich zum 1.8. wahrscheinlich eine Ausbildung zum Pferdewirt in NRW beginnen. Mein Problem ist, ich besuche zur Zeit das BGJ, welches ja quasi als erstes Lehrjahr anerkannt wird. Ich wohne aber in Niedersachsen und ich weiß nicht, ob das BGJ in Niedersachsen auch in NRW als erstes Lehrjahr anerkannt wird. Demnach müsste ich dann ja trotzdem 3 Jahre in die Lehre, obwohl ich in Niedersachsen ja eigentlich das erste Lehrjahr abgeschlossen hab..

Ist das egal in welchem Bundesland ich das BGJ gemacht habe ? Also würde das BGJ in NRW normal anerkannt werden?


Könnten Sie mir vielleicht weiterhelfen?
I
Dietbert Arnold 23.03.2009 Klar Jenny, hier wird Dir geholfen! Das BGJ ist ja derzeit eine freiwillige Schulform. Früher war das anders, da musste man das BGJ machen, als 1. Ausbildungsjahr. Das ist nicht mehr so. Jetzt kannst Du freiwillig vor der Ausbildung ein BGJ machen. Dieses freiwillige BGJ kann aber muss nicht als 1. Ausbildungsjahr anerkannt werden. Also: Wenn Du mit Deinem zukünftigen Ausbilder im Ausbildungsvertrag vereinbarst, dass das BGJ als 1. Ausbildungsjahr anerkannt wird, dann lernst Du nur zwei Jahre und die Zuständige Stelle in NRW wird das so abzeichnen. Wenn nichts extra vereinbart wird, dann lernst Du drei Jahre. Wichtig noch: Wenn, dann wird natürlich nur das BGJ Agrar im tierischen Bereich mit 1 Jahr anerkannt. Das BGJ Agrar im pflanzlichen Bereich könnte mit einem halben Jahr anerkannt werden.

Alles klaro Jenny? 

I
Positiv- / Negativliste für Ausbildungsbetriebe? Leandra 17.03.2009 Hiermit möchte ich mich gerne bei Ihnen erkundigen, ob Ihnen evtl. Listen oder Webseiten bekannt sind, die Ausbildungsbetriebe für Pferdewirte (SP Reiten) 'bewerten' bzw. auf denen man die Möglichkeiten hat, sich näher eingehend über deutsche Ausbildungsbetriebe zu erkundigen (Erfahrungsberichte/Empfehlungen/etc.)? Oder ob es sogar Betriebe gibt, welche für ihr 'Ausbildungskonzept' ausgezeichnet wurden??

Leider auf meiner bisherigen Suche danach war ich erfolglos. Mir ist dieses Wissen aber sehr wichtig, da mir aus persönlichen Erfahrungen viele gravierende Schwachstellen, was die Ausbildung zum Pferdewirt betrifft, bekannt sind. Daher möchte ich so gut wie möglich informiert sein, um bestmöglichste Entscheidungen treffen zu können.

Vielleicht können sie mir ja ein wenig weiterhelfen!?!

Für eine Antwort bedanke ich mich schon einmal recht herzlich im Voraus!!!

I
Dietbert Arnold 17.03.2009 Hallo Lena,

schaue doch einmal einen Beitrag tiefer, da habe ich gerade diese Frage beantwortet. Für alle kann nur gelten: Nutzt das Vorstellungsgespräch auch, um Eure Fragen zum Betrieb zu stellen. Ausbildungsinhalte, Pferdequalität, Unterricht, Lehrgänge, usw. Bewährt hat es sich, dass Ihr Euch vorher schriftlich eine Liste macht, was Ihr alles wissen wollt. Und keine Angst, sich mit den Fragen unbeliebt zu machen. Wenn das so sein sollte, dann weißt Du, dass dieser Betrieb für Dich nicht in Frage kommt. Kannst nur froh sein, dass Du da nicht unterschreibst. Gute Betriebe finden es gut, wenn Du Dich auf die Vorstellung vorbereitet hast und finden es gar nicht frech, wenn Du wissen möchtest ob Du auch Dressur- oder Springunterricht bekommst, usw. 

I
Bekommen nur Reitersöhne/ -töchter einen Ausbildungplatz? Franziska 15.03.2009 Hallo!

zuerst mal: Danke für diese tolle Seite! Sie ist mit Abstand eindeutig die informativste! Man sieht das viel Arbeit darin steckt... Hut ab!

dann zu meinen Fragen:

1. Ich habe letztes Jahr Abitur gemacht und könnte somit die Ausbildung zum Pferdewirt Schwerpunkt Reiten in nur 2 Jahren absolvieren. Gibt es überhaupt Betriebe die mich nehmen oder wollen alle nur Azubis die auch sicher 3 Jahre bleiben?

2. Ich bin jetzt 20 und reite seit ca. 11 Jahren, erst auf Privatpferden, dann im Schulbetrieb, die letzten 4 Jahre wieder auf einem Privatpferd, (inzwischen 8Jahre alt) das wärend dieser Zeit sehr gut ausgebildet worden ist (M fertig).

Somit kann ich (denke ich) behaupten, etwas von der Ausbildung eines Pferdes miterlebt zu haben.

Meine Reitabzeichen (3&4) habe ich schon vor 6, bzw. 4 Jahren gemacht und ich reite hauptsächlich Dressur (A-L), ab und zu ein Dressurtunier, springen tu ich nur sporadisch auf ca. A-Niveau, wobei ich keine Angst vor der Höhe habe, sondern nur immer wieder reinkommen muss.

Seit 8 Jahren betreue ich (die ersten 3 Jahre mit anderen, älteren Mädels, jetzt mit meiner Schwester) eine Shettyzucht. Die Besitzer können die Ponys nicht mal auseinanderhalten (sie haben sie geerbt!). Wir müssen somit (Stall ausmisten, Koppel usw.) alles selbständig machen, nur die Rechnungen und das Futter besorgt der Gutsverwalter. Demnach kenne ich mich auch gut aus mit der Verantwortung die man mit Pferden hat (Tierarzt, Hufschmied rufen usw. müssen wir ebenfalls selbstständig entscheiden).

Ich hoffe es ist realistisch wenn ich meine, das ich recht gut weiß was mich in diesem Beruf erwartet auch wenn ich nicht sicher bin, ob mein reiterliches Können überzeugt, es hört sich nämlich auf manchen Seiten so an als ob die Ausbildungsplätze hauptsächlich an Reiterssöhne&Töchter vergeben werden, die schon mit Pony unterm Hintern geboren wurden.

3.Erschreckend finde ich wie oft man von schlechten Ausbildungsbetrieben hört! Es ist richtig entmutigend!

Damit meine ich nicht die Beiträge über die langen Arbeitszeiten, die Arbeit an Wochenenden usw. sondern die Tatsache, das in manchen Betrieben anscheinend einfach nicht die Grundsätze der Ausbildung vermittelt werden, angefangen über Unterricht, weiter zu ungeeigneten, unausgebildeten Pferden (klar sind nicht alle auf S-Niveau aber wie soll ich ohne ein Pferd das nicht wenigstens L geht diese Lektionen lernen???) usw. . Gibt es irgendwo eine Seite auf der ich erfahren kann welche Betriebe so gut sind, dass ich überhaupt die Prüfung schaffe? Klar sind alle irgendwann getestet worden und haben die Erlaubnis bekommen auszubilden, aber anscheinend gibt es Kontrollen ob dies immer noch der Fall ist nicht.

Vielen Dank nochmal!

Ganz liebe Grüße

I
Dietbert Arnold 17.03.2009 Hallo Franziska,

ganz vielen Dank für Dein Lob. Das tut mal ganz gut und motiviert, weiter Arbeit in dieses Portal zu stecken. Danke übrigens für den Hinweis, natürlich muss es jetzt heißen Forum 2009. Schon geändert Klar doch.

Grundsätzlich sehe ich kein Problem, einen Ausbildungsplatz für zwei Jahre zu bekommen. Es könnte höchstens sein, dass ein gewissenhafter Ausbilder nach Deinem Vorreiten Dir empfehlen würde, mehr als zwei Jahre zu lernen, um das reiterliche Ziel zu erreichen. Rechtlich ist es aber so: Deine Ausbildungszeit beträgt mit Abitur zwei Jahre. Pun kt. Folglich darf eine Zuständige Stelle für Dich keinen dreijährigen Vertrag unterschreiben. Punkt. Wenn Du bzw. Dein Ausbilder z.B. nach der Zwischenprüfung feststellen solltest, dass Du noch Zeit für die Prüfungsvorbereitung brauchst, dann kann natürlich im beidseitigem Einvernehmen eine Vertragsverlängerung bei der Zuständigen Stelle beantragt werden.

Deine Befürchtung, es würden nur Reitersöhne/ -töchter genommen werden, dann kann ich das nicht bestätigen. Für einen Ausbilder zählt wirklich nur Deine Anlage, ausbalanciert und elastisch zu sitzen. Das ist die Grundvoraussetzung und wird nicht durch herkunft oder Turnierschleifen ersetzt. Da kannst Du sicher sein.

Eine Negativ-/ Positivliste gibt es für Ausbildungsbetriebe nicht. Das wäre hier auch nicht zu leisten, dann hätte ich einen Fulltimejob vor allen deutschen Gerichten. Ein wenig kannst Du Dich an den Angaben im Service orientieren. Hier findest Du z.B. eine Liste aller Betriebe, die in den letzten Jahren besonders gute Azubis hatten.

Für Dich gilt: Bitte die Ausbildungsbetriebe vorreiten zu dürfen. Wenn Du gut bist, keine Angst, bekommst Du Deine Chance.

I
Gehalt ungelernte Arbeitskraft Tamara 15.02.2009 Hallo,

Ich wollte mich mal erkundigen, was eine ungelernte Kraft an Gehalt bekommen könnte, wenn sie als Bereiter Vollzeit eigestellt werden würde. Über weitere Infos, Links etc. bin ich dankbar.

 
I
Dietbert Arnold 15.02.2009 Hallo Tamara,

die Frage kann ich Dir nicht beantworten, da Pferdewirte und Pferdepersonal viel zu selten Gewerkschaftsmitglieder der IG BAU sind und deshalb es auch in diesem Bereich keine Tarifabschlüsse gibt.

Wir alle wissen, dass sehr oft im Pferdebereich absolute Hungerlöhne gezahlt werden, die oft an Ausbeutung erinnern.

Du musst wissen, wo Deine Schmerzgrenze ist und unter welchen Bedingungen Du bereit bist schwer zu arbeiten. Nur eine Richtschnur für Dich: Als Mindestlohn, der leider nicht für den Pferdebereich festgelegt ist, kannst Du von 7,50 EUR/h brutto ausgehen. Das wären etwa 1.200 EUR brutto im Monat, was vielleicht 800 EUR netto sind. Solltest Du mehr als 40h in der Woche arbeiten, müsste es entsprechend mehr sein. Übrigens: Wer in Europa weniger als 7,50 EUR/h verdient, gilt als arm!

Nun doch ein kleiner Hinweis an Dich: 1. Bereiter bist Du nicht, dazu müsstest Du den Pferdewirt gelernt haben. Also nicht mogeln. 2. Denke bitte daran, dass Du immer ungelernte Arbeiterin bleibst, also nicht beruflich weiter kommen kannst. Ungelernte übrigens werden viermal häufiger entlassen als gelernte Pferdewirte/Pferdewirtschaftsmeister. Das solltest Du bedenken und vielleicht doch den Weg einer Berufsausbildung gehen. Aber, dass musst Du entscheiden. Meine Meinung kennst Du jetzt.

I
Pferdewirt im Westernreiten Manuela 15.02.2009 Hi,
ich würde einen Platz für eine Ausbildung als Pferdewirtin suchen,
Aber ich reite seit 9 Jahren Western und weis jetz nicht was ich machen soll!
 
Ich würde mich über baldige e-mail freuen!
Lg
Manuela
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Dietbert Arnold 15.02.2009 Hallo Manuela,

derzeit kannst Du nur in einem Ausbildungsbetrieb den Schwerpunkt Z&H lernen, und das in einem Westernbetrieb. Eine Liste dieser Betriebe findest Du hier. Wahrscheinlich ab 2010 gibt es dann eine Pferdewirtausbildung im Westernreiten. Das wird derzeit erarbeitet. Wichtig aber ist, dass der Betrieb, bei dem Du lernen möchtest, anerkannter Ausbildungsbetrieb ist. Ob er das ist, sagt Dir die Zuständige Stelle.

Nachtrag Apr. 2009: Derzeit sind die Sachverständigen dabei die neue Verordnung zum Pferdewirt zu erarbeiten. Nach allen Prognosen gehen wir davon aus, dass der neue Pferdewirt, dann auch Spezialreitweisen mit Einsatzgebiet Westernreiten, am 1.8.10 verordnet ist. Darauf würde ich mich einstellen, ist aber keine Garantie.
 
Ganz wichtig: Der Betrieb muss aber auch schon eine Ausbildungsbefugnis der Zuständigen Stelle haben. Frage da umbedingt auch bei der Zuständigen Stelle nach, bevor Du etwas unterschreibst! Sog. Trainerausbildungen der FN sind zwar in diesem Bereich üblich, taugen aber, auch wenn viele das nicht glauben wollen, nicht zur Berufsausbildung!
 
Sicher wird rechtzeitig in der Presse berichtet, natürlich kennen auch die Zuständigen Stellen den Sachstand und Du wist dann Dich dort Anfang 2010 sicher kompetente Auskünfte erhalten, die derzeit noch offen sind. 
I
Ausbildung kündigen? Fine 11.02.2009 Guten Tag!

Da ich euer Forum sehr informativ finde, muss ich euch mal eine etwas kompliziertere Frage stellen.

Ich mache schon seit 2 1/2 Jahren die Ausbildung zum Pferdewirt Reiten. Leider hat sich die betriebliche Struktur bei mir innerhalb des letzten halben Jahres so verändert, dass ich mich heute entschlossen habe in einen anderen Betrieb zu wechseln. Der Inhaber ist Meister, hat seinen Betrieb aber leider noch nicht als Ausbildungsbetrieb abnehmen lassen. Wie lange dauert das bzw kann ich schon vorher dort anfangen wenn der Betrieb zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Abnahme bekommt? Habe ich eine Kündigungsfrist? Vielen Dank Fiene

 
I
Dietbert Arnold 13.02.2009 Hallo Fine, 

Deine Probezeit ist abgelaufen. Demzufolge kannst Du nicht kündigen!!! Im schlimmsten Falle bist Du sogar schadenersatzpflichtig gegenüber Deinem Ausbildungsbetrieb. So steht es im Berufsbildungsgesetz, das Du Dir hier im Service noch mal gut anschauen solltest. Raus aus dem Vertrag kommst Du außerhalb der Probezeit nur in drei Fällen:

1. Du gibst den Beruf Pferdewirt auf. Dann kannst Du natürlich nicht in einem anderen Betrieb wieder den Pferdewirt lernen. Logo.

2. Der Ausbildungsvertrag wird im gegenseitigenseitigen Einvernehmen aufgehoben.

3. Du kannst wichtige Gründe geltend machen, weil es für Dich unzumutbar ist, die Ausbildung dort zu beenden. Diese Gründe müssen klar begründet werden mit eindeutigen, beweisbaren Verstößen gegen das Berufsbildungsgesetz sowie sie Verordnung zum Pferdewirt.

Dringend kann ich Dir nur raten, Dich nicht in "Ausbildung" bei einem nicht zugelassenen Betrieb zu begeben. Diese Zeit wird Dir niemals anerkannt! Dieser Weg funktioniert nicht! Hat Dir das denn nicht der Meister in diesem Betrieb gesagt? Das hat der doch in seiner Meisterausbildung gelernt. Erst wenn der Betrieb anerkannt ist, kann Ausbildung begonnen werden. Wie lange so ein Anerkennungsverfahren dauert? Das hängt von der Arbeitsbelastung der Zuständigen Stelle ab. Die prüft nämlich nicht nur die Meisterqualifikation des Ausbilders, sondern auch die Ausstattung des Ausbildungsbetriebes. Beides muss glatt erfüllt werden, bevor Du dort lernen kannst. Alles das müsste "Dein" Meister da wissen. Oder macht der Dir was vor? Das ist übrigens, so meine langjährige Erfahrung, gar nicht so selten. 

Denke darüber nach, was ich Dir geschrieben habe, damit der Freitag, 13. nicht zu Deinem persönlichen Pechtag wird. Entscheiden musst Du Dich aber.

I
Schwanger in der Berufsausbildung. Und jetzt? Verena 02.02.2009  Hallo,
da wir uns nicht wirklich gut informiert fühlen, wende ich mich heute an Sie, da mir das Forum schon lange gut gefallen hat.
Unsere Tochter ist 19 Jahre alt und begann im September 2008 ihre Lehre zur Pferdewirtin. Anfang Januar 2009 stellte sich heraus, dass sie schwanger ist. Das Baby soll im August zur Welt kommen. Zwar freut sie sich, aber was ist nun mit ihrer Ausbildung? Nachdem sie ihrem Ausbildungsbetrieb von der Schwangerschaft berichtet hat, dauerte es noch eine Woche, bis sie vom Reg. präsidium ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekam. Nun ist sie zu Hause.
Meine Fragen:
 - Was darf sie nun eigentlich und was nicht? Darf sie Kurse besuchen, wegfahren oder einen kleinen Job annehmen? Diese Fragen wurden mir nicht ganz zufriedenstellend von der zuständigen Person in Karlsruhe beantwortet. Eben nur, dass sie keinen Job annehmen dürfte, weil sie in Ausbildung ist. Der Ausbildungsvertrag endet ganz normal, kann man nicht unterbrechen? Das würde ja heißen, dass sie früher oder später abbrechen müsste.
- Wie geht es mit der Ausbildung weiter? Ich weiß, dass sie nach dem Mutterschutz auch zu 75% weiter arbeiten könnte. Aber das wird sie wohl nicht, da sie auf jeden Fall ein Jahr Elternzeit nehmen möchte, was wir auch unterstützen. Aber muss sie dann ihre Ausbildung abbrechen? Kann man unterbrechen und erst nach z.B. 2 Jahren im ersten Lehrjahr weitermachen? Dies ist unser größtes Problem. Jetzt hat sie glücklicherweise einen Betrieb gefunden. Und nun? Mit so einem kleinen Baby eine Ausbildung gleich nach dem Mutterschutz weiterzumachen, ist wohl sehr theoretisch. Wie sieht es mit den Prüfungen aus? Der Ausbildungsbetrieb schickt seine Lehrlinge sowieso erst im dritten Lehrjahr zur Berufsschule. Nur zwischendrin gehen die Lehrlinge zur Zwischenprüfung. sicherlich ist das nicht ok, aber unsere Tochter war sehr froh, eine Lehrstelle zu haben. Auf dem Hof fühlte sie sich auch sehr wohl,es ist alles soweit in Ordnung dort.
Ich freue mich auf Antwort, da wir zur Zeit etwas in der  Luft hängen und nicht so recht wissen, ob wir irgendwo, irgendwas beantragen müssten oder könnten. Fristen will man ja auch nicht verpassen. Und die Lehrstelle hat sie, aber arbeiten darf sie ja nicht. also was tun??? Danke im Voraus!!!
Viele freundliche Grüße von 
I
Dietbert Arnold 03.02.2009 Hallo Verena,

das Regierungspräsidium, hier die Gewerbeaufsichtsbehörde und nicht die Zuständige Stelle, hat Deiner Tochter ein Arbeitsverbot während der Schwangerschaft erteilt. Das kann eigentlich nur nach Rücksprache und Gutachten des behandelnden Arztes Deiner Tochter erfolgt sein. Im Beschäftigungsverbot muss  genau stehen, was Deine Tochter nicht mehr tun darf und was sie noch machen kann. Eine normale Schwangerschaft ist keine Erkrankung, demzufolge darf Deine Tochter alles das machen, was nicht ausdrücklich im Beschäftigungsverbot verboten wurde. Klar darf Deine Tochter auch noch arbeiten im Betrieb, wenn es nicht dem Beschäftigungsverbot widerspricht, natürlich darf sie (endlich) die Berufsschule besuchen, Fortbildungen machen, usw.. Deine Tochter ist nicht krank, deshalb bleiben der Ausbildungsvertrag und die Bezahlung ganz normal bestehen. Ein Nebenerwerb ist nicht zulässig. Das Beschäftigungsverbot darf zu keinen Nachteilen bei Deiner Tochter führen, auch nicht bei der Zulassung zur Abschlussprüfung. Kurz und knapp: Die Ausbildung wird bei einer normalen Schwangerschaft mit einem individuell erteilten Beschäftigungsverbot ganz einfach weitergeführt, nicht unterbrochen. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung bestehen dann die üblichen Mutterschutzfristen. Auch hier wird die Berufsausbildung ganz normal fortgeführt. Selbst sechs Wochen vor der Geburt darf Deine Tochter, wenn sie möchte, z.B. die Berufsschule besuchen. Sie ist auch jetzt nicht krank! Nach der Entbindung darf acht Wochen überhaupt nicht gearbeitet werden. Deine Tochter braucht jetzt ihre ganze Aufmerksamkeit für ihr Kind. Das Gehalt läuft weiter. Nach den acht Wochen kann Deine Tochter Elterzeit beantragen. Für diese Zeit bleibt auch der Ausbildungsvertrag bestehen, wird jetzt aber ausgesetzt. Entsprechend verlängert sich automatisch die Ausbildungszeit. Auch während der Elternzeit ist Deine Tochter nicht krank, darf also auch die Berufsschule besuchen oder an Prüfungen teilnehmen, wenn sie möchte. Einen Nebenjob darf es in der Elternzeit nicht geben, denn Deine Tochter ist ja weiter Auszubildende, sozusagen beurlaubt. Für die Zeit nach der Elternzeit gibt das Berufsbildungsgesetz auch die Möglichkeit, die Berufsausbildung in Teilzeit fortzuführen.

So, Verena, ich habe Dir jetzt einmal meine Einschätzung zu diesem Thema gegeben. Natürlich bin ich kein Jurist und Du solltest nicht erwarten, dass alles da, was ich Dir geschrieben habe, wirklich sicher ist. Es sind meine persönlichen Ratschläge. Ich hoffe, dass Ihr jetzt ein wenig Licht im Tunnel seht und Euch entsprechend beruhigt zurücklehnen könnt, um die Schwangerschaft und das dann im Sommer kommende Kind zu genießen. 

Michael Heier 21.03.2009 mit Interesse schaue ich hin und wieder auf Ihre Seite www.pferdewirtpruefung.info und durchstöbere das Forum - teils aus privatem Interesse, teils weil ich selbst im Personalwesen tätig bin (bislang als Personalreferent und Ausbildungsleiter, derzeit als Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit).

Ich hätte hier noch eine kleine Anmerkung zu dem Forumsbeitrag vom

Sie schrieben, dass die Krankenkasse bei Kleinbetrieben EVENTUELL den Lohn für die arbeitsunfähig geschriebene Mitarbeiterin übernimmt.

Das ist so korrekt - dies betrifft Betriebe mit bis zu 30 Arbeitnehmern. Allerdings sind diese Kleinbetriebe per Gesetz verpflichtet, eine entsprechende Umlage (die so genannte "U1") an die Krankenkassen abzuführen - im Gegensatz dazu hat der Arbeitgeber Anspruch auf Ersatz seiner geleisteten Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung, kurz: AAG, siehe unter http://bundesrecht.juris.de/aufag/index.html

Problem: Dies weiß kaum ein Arbeitgeber - zumal die Erstattung der Lohnfortzahlung nur auf Antrag erfolgt.

I
Soll ich Studium abbrechen und Pferdewirtin lernen? Rebecca 29.01.2009 Ich bin 20 Jahre alt und habe letztes Jahr meine schulische Laufbahn mit dem Abitur abgeschlossen. Seit dem Wintersemester 08/09 studiere ich Lehramt für Grundschule.

Ich liebe Kinder, aber noch mehr die Pferde.

Jetzt bin ich am überlegen ob ich mein Studium abbrechen und eine Ausbildung zum Pferdewirt beginnen soll. Ich reite seit ich 7 Jahre alt bin (3 Jahre Großpferde, seitdem Isländer und habe seit 7 Jahren meine eigene Stute).

Jetzt habe ich 2 Fragen an Sie und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Bei Berufenet steht, dass ein Pferdewirt-Azubi im ersten Jahr ca 500 Euro bekommt das steigert sich dann bis ins 3.Lehrjahr auf knapp 600 Euro und wenn man ausgelernt hat würde man zwischen 1500 und 1900 verdienen. (Brutto oder Netto?) Eine Bekannte macht auch die Ausbildung zum Pferdewirt (islandpferde wie ich es auch machen wollte) bekommt allerdings nur 300 Euro und ist im 1. oder 2. Lehrjahr ich weiß es nicht mehr genau.

Ist es richtig, dass man in Islandpferdezuchtbetrieben beduetend weniger verdient als in Großpferdeställen???? Denn sie sagt auch, dass sie wenn sie ausgelernt hat nur 1000 euro brutto verdienen wird. Denn wenn das so ist, würde ich mir nochmals überlegen ob ich nciht doch die Ausbildung in einem Großpferdebetrieb machen soll. Denn das sind im Endeffekt fast 1000 Euro Unterschied, das ist ja schon eine Menge Geld.

Meine 2. Frage wäre, wenn ich die Ausbildung in einem Großpferdebetrieb machen würde...entweder auf Zucht und Haltung oder für Rennreiten ( ich finde es gibt nichts besseres als im gestreckten Galopp über die Bahn zu fliegen ;-) ) wobei ich auch die Arbeit rund ums Pferd liebe....Boxen misten, Traktor fahren, Pferde putzen, longiere, mit den Fohlen spielen, alles, hauptsache ich bin in der Nähe der Vierbeiner. Jedenfalls hätte ich eine Chance als Pferdewirtin für Rennreiten ( ich bin 1,58 groß/klein und wiege 52 Kg....würde mich natürlich die 2 Kg noch runterhungern, das wäre nciht das Problem) aber hat man denn Chancen bzw. Berufsaussichten in diesem Beruf????

Ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten, da ich niemanden kenne, der mir weiterhelfen kann. Ihre Seite ist übrigens wirklich super und vr allem sehr informativ!

Achso, eine Frage hätte ich doch noch, in dem Forum habe ich irgendwas mit der Verkürzung der Ausbildungsdauer gelesen wenn man das Abitur hat....stimmt das???

I
Dietbert Arnold 30.01.2009 Hallo Rebecca,

Deine Freundin hat Recht. Das ist die Lebenswirklichkeit der Pferdewirte und das bei oft 60h/Woche.

Klar, Du müsstest nach dem Abi nur zwei Jahre lernen. Das steht so im BBiG. 

Ich gebe Dir jetzt einmal meinen ganz persönlichen Rat, der natürlich auch falsch sein kann:

Mache um Himmels Willen Dein Studium zu Ende und werde Grundschullehrerin. Dir macht die Arbeit doch Spaß! Nutze die Semesterferien, um möglichst viele Lehrgänge (Trainer C/B/A usw.) zu machen. Bereits während des Studiums und der Referendarzeit planst Du Unterrichtseinheiten für Grundschüler rund ums Pferd und als fertige Lehrerin gründest Du dann in der Schule eine Reitsport AG. Dann kannst Du Beruf und Hobby optimal verbinden.

Erkundige Dich bei der FN, denn dort gibt es bereits Arbeitsmappen für Schulunterricht im Pferdebereich und eine AG zur Schularbeitsgemeinschaft Reiten. Da kannst Du selbstverständlich auch ein Praktikum organisieren, eventuell Deine Staatsexamensarbeit mit einem hippologischen Schulthema machen und Dich mit großen Engagement einbringen. Da wartet Erfahrung und Mitarbeit ohne Ende. 

So, Rebecca, würde ich das machen. 

I
Pferdewirt Westernreiten? Nicole 26.01.2009 Hallo Herr Arnold,

seit Juli letzten Jahres habe ich meinen Traum wahr werden lassen und arbeite seither in einem Westerntrainingsstall, was mir sehr viel Spaß macht. Zuvor war ich acht Jahre als Bankkauffrau tätig, wobei mir dieser Job nie so wirklich Spaß gemacht hat. Nun bin ich im Pferdefieber und möchte sehr gerne in diesem Bereich eine weitere Ausbildung machen. Ich habe gehört, dass es in geraumer Zeit auch Pferdewirt-Western geben soll. Stimmt das? Das würde mich unheimlich interessieren. Wenn Sie mir jetzt jedoch sagen, dass das überhaupt noch nicht die Rede ist, muss ich mich anderweitig umschauen was es noch zur Auswahl gäbe. Zucht und Haltung möchte ich nicht machen, das hat bereits eine Freundin gemacht und sie kommt mit dieser Art von Ausbildung einfach nicht weiter. Und Pferdewirt Reiten möchte ich im Englisch-Sattel auch nicht machen, Western ist mein Leben und das möchte ich auch weiterhin machen und noch viel lernen. Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen?

I
Dietbert Arnold 28.01.2009 Klar doch, Nicole! Jetzt im Februar beginnen Sachverständige mit der Neuordnung des Berufes Pferdewirt. Bereits vorher ist in den sog. Eckwerten beschlossen worden, dass es auch einen Pferdewirt in der Fachrichtung Spezialreitweisen gibt. Hier haben Betriebe nun erstmalig die Möglichkeit, Pferdewirte im Westernreiten oder Gangpferdereiten auszubilden. Wenn das Neuordnungsverfahren problemlos läuft, davon gehe ich mal aus, dann wird diese Regelung erstmalig im Sommer 2010 in Kraft treten. Dann könntest Du anfangen. Aber!!!!: Natürlich musst Du einen Ausbildungsbetrieb haben, der auch von der Zuständigen Stelle als Ausbildungsbetrieb in der Fachrichtung Spezialreitweisen anerkannt ist. Da sollten alle Interessenten gut hinschauen und bei der Zuständigen Stelle nachfragen, denn es könnte ja sein, dass im Anfang in der ersten Euphorie sich einige Betriebe leicht überpacen und schon Azubis einstellen, obwohl das noch nicht möglich ist.
I
Seiteneinsteiger Bereiterin? Christine 13.01.2009 Erstmal auch ein großes Lob für dieses Forum. Habe hier schon viele nützliche informationen bekommen.

Nun habe ich aber auch mal selbst eine Frage.
Ich bin 24 Jahre alt und mache momentan meine Ausbildung zur Industriekauffrau. Da es aber schon immer mein Traum war, mit Pferden zu arbeiten, möchte ich im Anschluss noch auf externem Weg meine Bereiterprüfung absolvieren.
Ich habe schon oft in den Semsterferien und auch mal ein Jahr am Stück in einem privaten Reitstall gearbeiten. Hauptaufagebe war das Training in Dressur und Springen, sowie Ausbildung der Jungpferde und Turniervorstellung.
Habe auch in anderen Ställen Praktika gemacht.

Momentan befinde ich mich in Dressur und Springen ca auf sicherem L- Niveau. Habe eine Stute, teils mit Unterricht, selbst von E-Niveau auf Anfang M-Niveau ausgebildet.

Meine Frage ist nun:
Würden Sie mir unter diesen Voraussetzungen raten, meinen Bereiter auf externem Weg zu machen? Ich könnte wieder in oben genanntem privaten Stall arbeiten. Ich hätte dort auch die Möglichkeit, 2-3 mal pro Woche Unterricht bei einem S-Reiter zu nehmen.
Oder denken Sie, dass das für mich nicht zu schaffen wäre?

Ich habe mich schon in München erkundigt, und da wurde mir gesagt, dass ich dann aufgrund meiner jetzigen Berufsausbildung 3 Jahre arbeiten müsste.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen,
I
Dietbert Arnold 15.01.2009 Hallo Christine,

der § 45.2 Berufsbildungsgesetz sagt, dass Personen, die die berufliche Handlungsfähigkeit auch ohne Berufsausbildung erworben haben, auch die Möglichkeit haben, zur Prüfung zugelassen zu werden. So, nun ist die Frage, was ist berufliche Handlungsfähigkeit? Nach allgemeiner Rechtsauffassung heißt das, dass Du die 1,5 fache Ausbildungszeit (1,5 x 3 Jahre) professionell, also mit Steuerkarte oder freiberuflich gearbeitet haben musst, bevor Du zur Prüfung zugelassen werden kannst. Freiberuflich bedeutet wiederum, dass Du ein Gewerbe angemeldet haben musst und natürlich das auch steuerlich belegen kannst. Beides kannst Du nicht, deshalb sehe ich keine Möglichkeit, dass Du als Externe zur Prüfung zugelassen werden kannst, denn in einer Berufsausbildung zur Kauffrau kannst Du nicht professionell gearbeitet haben. Das schließt sich aus!

Eine Möglichkeit sehe ich für Dich: Die Zuständige Stelle in Bayern hat korrekt die Zulassung abgelehnt aus meiner Sicht. Nicht richtig ist allerdings die Aussage, Du müsstest für eine Ausbildung zur Pferdewirtin nach Deiner jetzigen Ausbildung noch einmal drei Jahre lernen. Das BBiG sagt ausdrücklich, dass diejenigen, die schon einen Berufsabschluss haben, lediglich zwei Jahre Pferdewirt lernen. Solltest Du aber nach der Ausbildung im Bürobereich so lange im Pferdebereich arbeiten mit Steuerkarte, dann musst Du tatsächlich noch 1,5 x 3 Jahre warten.

Ja, Christine, so sehe ich das. Überlege auch mal, ob Du nicht beruflich im Büro bleibst und amateurmäßig bei den Pferden. Auch da gibt es jede Menge Herausforderungen und Prüfungen.

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Literaturtipps Corinna Dohrmann 10.01.2009 Hallöchen :-)

Ich habe gerade eine Ausbildung zur Pferdewirtin (schwerpunkt reiten) begonnen und würde mir gerne Bücher kaufen, damit ich später gut vorbereitet bin. Die Richtlinien habe ich mir schon gekauft, und jetzt bin ich am überlegen, ob ich mir noch das FN-Handbuch Pferdewirt und die Lern CD-Rom dazu kaufen soll?! Können Sie das empfehlen? Oder gibt es noch andere Bücher, womit man sehr gut lernen kann? Ich habe leider ein problem, ich habe total Angst vor Prüfungen und möchte daher so gut wie möglich darauf vorbereitet sein, da ich auch gerne gut bestehen möchte.

Würd mich sehr über eine Antwort von ihnen freuen.

Lieben Gruß

I
Dietbert Arnold 12.01.2009 Hallo Corinna,

im >Service findest Du eine sorgfältig zusammengestellte Literaturliste, die ich so ausgesucht habe, dass Du gut vorbereitet bist und dennoch Dein Geld sparen kannst. Es gibt doch so viele schlechte Pferdebücher! Mache es so, dass Du ganz langsam mit der ersten Abteilung anfängst und Dir dann zu Weihnachten und Ostern sowie Geburtstagen die weiteren Bücher schenken lässt. Eltern freuen sich üblicherweise, wenn sich ihre Kinder was Vernünftiges, was für den Beruf wünschen. Meist gibt es dann so ein Buch obendrauf. Der Start, wie Du es oben beschrieben hast, ist schon ganz gut. 

So, Corinna, dann finde ein wenig Zeit, auch in den Büchern zu lesen. Nicht von Vorne bis Hinten sondern aktuell zu dem, was gerade passiert, beim Reiten, Tierarzt oder im Stall. Jeden Tag so eine Viertelstunde. Schocke Deine Eltern, lies ein Buch!

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Pferdewirtin lernen mit Kind? Tanja 19.12.2008 Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Ausbildung Pferdewirt/reiten.

Ich bin 25 Jahre alt, reite seit 12 Jahren. Habe selbst auch schon Pferde bis L ausgebildet in Dressur. Springen bin ich bis A sicher. Ich habe 1999 mit 16 Jahren schon einmal eine Bereiterlehre in einem Dressurstall angefangen. Durch einen schweren Reitunfall während des laufenden Betriebes und anschließendem dreimonatigem Krankenhausaufenthalt wurde mir vom Chef mit der Befründgung: Sie ist zu sensibel für diesen Beruf gekündigt.

So habe ich erstmal eine "ordentliche" Ausbildung gemacht und nebenbei Reitunterricht im Verein gegeben und Pferde ausgebildet. Auch habe ich selbst zwei eigene.

Nun zu meiner Frage. Kann ich nochmals eine Lehre anfangen im 2 Lj. und wie schaut es aus wenn man schon ein Kind (gerade 6 Monate alt) hat das aber ab einem Jahr in den Kindergarten geht hat?

Bekäme ich zusätlich zu meinem Lehrgehalt Förderung vom Staat, damit ich weiter mein Kind ernähren und meine Miete bezahlen kann? Ich habe in einem anderen Bericht gelesen, dass man einen Alterszuschlag bekommt. Wie hoch ist dieser?

Habe ich Chancen als Mutter mit 25 Jahren nochmal eine Lehre als PW zu bekommen?

Habe gerade heute ein Angebot aus einem benachbarten Zuchtstall bekommen als fertige Mitarbeiterin dort die 3 und 4 Jährigen Verkaufspferde zu reiten ohne Ausbildung auf Selbstständiger Basis. Wäre dies vielleicht eine bessere Option für mich?

I
Dietbert Arnold 29.12.2008 Hallo Tanja,

nur Du kannst entscheiden, ob der Beruf Pferdewirt für Dich das Richtige ist. Wenn das so ist, dann kannst Du natürlich wieder eine Ausbildung anfangen. Diese würde, da Du ja eine Berufsausbildung abgeschlossen hast, nur zwei Jahre betragen. So steht es im BBiG. Eines ist aber wichtig: Du kannst nur eine Ausbildung beginnen, wenn Du auch einen Ausbildungsbetrieb findest, der Dich als Azubi einstellt. Da wirst Du sicher ein wenig suchen müssen, damit Dich ein Betrieb in Deiner Situation nimmt. Aber das ist nicht ausgeschlossen, Du solltest Dich aber nicht entmutigen lassen, wenn Du auch diverse Absagen bekommst. Generell hast Du nach dem neuen BBiG auch die Möglichkeit, halbtags zu lernen. Vielleicht ist das ja was für Dich. Ob Deine bisherige Ausbildungszeit als Pferdewirtin anerkannt wird, das muss im Einzelfall die Zuständige Stelle klären. Aber auch hier gilt: Es muss Dich keiner nehmen, ein Ausbildungsbetrieb kann Dich nehmen. Also suchen! 

Das liebe Geld: Natürlich bekommst Du Unterhalt zum Leben von der BAGIS, also dem früheren Sozialamt. Die rechnen Dein Lehrlingsgehalt ab und zahlen den Rest zu. Das kann allerdings noch einige Monate problematisch sein, denn Du bist genau im Grenzalter, wo Eltern noch für Dich zahlen müssen. Aber das alles sagt Dir die BAGIS besser als ich. Ich bin ja kein Verwaltungsbeamter. 

Infotext der BAGIS: Die BAgIS bietet Ihnen, wenn Sie hilfebedürftig sind, neben den Dienstleistungen und Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit der Integration in den Arbeitsmarkt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für alle in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen in Form von Geldleistungen:

Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige (gegebenenfalls mit dem befristeten Zuschlag nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld) oder Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Personen sowie zusätzliche Leistungen bei bestimmten Mehrbedarfen.

Daneben können Sie Leistungen für Unterkunft und Heizung und die Übernahme von besonderem, einmaligem Bedarf beantragen.

Eines scheint mir sicher: Berufsausbildungsbeihilfe bekommst Du nicht mehr, da Du ja schon eine Ausbildung abgeschlossen hast. 

Das mit der Selbständigkeit ist so eine windige Sache! Wer zahlt dann eigentlich die Krankenversicherung für Dich und Dein Kind? Denke daran, dass Reitlehrer grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind! Also, ich würde Dir dringend davon abraten, denn die Selbständigkeit wird aller Wahrscheinlichkeit weder Euren Lebensunterhalt absichern noch irgend etwas für die soziale Absicherung Deiner kleinen Familie leisten. 

Ich hoffe jetzt, dass Du mir nicht böse bist, dass ich erst jetzt antworte, aber über Weihnachten fordert auch meine Familie ihr Recht. Euch beiden jedenfalls ein Frohes Neues Jahr 2009!

I
Kandaren- L als Ausbildungsvoraussetzung? Elena 18.11.2008 Hallo,

ich will mich nun in einigen Ausbildungsställen für einen Ausbildungsplatz zum Pferdewirt Schwerpunkt Reiten bewerben. Jetzt hat mir eine Bekannte gesagt das sie der Meinung ist man sollte sicher L auf Kandare reiten können sonst müsse man sich gar nicht bewerben. Sie ist selber im 3ten Lehrjahr und müsste ja eigendlich wissen wovon sie spricht. Nun wollte ich mal fragen ob das so stimmt was sie sagt. 

I
Dietbert Arnold 23.11.2008 Liebe Elena, es stimmt nicht immer, was Bekannte so sagen. Ganz eindeutig musst Du nicht schon das reiten können, was in der Abschlussprüfung erst verlangt wird. Es mag einige wenige Betriebe geben, die schon das Pferdewirt- Können bei Beginn der Ausbildung fordern, aber von diesen Betrieben solltest Du die Finger lassen, denn die wollen Dich nur als fertige Arbeitskraft mit kleinem Azubigehalt. Ist doch ziemlich durchsichtig was diese Betriebe suchen: Eine billige, gute Arbeitskraft. Das doch wohl nicht mit Dir!
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Gangpferdereiten bald Ausbildungsberuf? Raphaela Fritz 12.11.2008
Hallo,
ist es richtig, daß das Ausbildungsangebot um den Bereich "Spezialreitweisen" erweitert werden soll?
An welcher Stelle könnte ich darüber Informationen bekommen?
Wir haben einen Betrieb mit Islandpferden, in dieser Sparte kommt bis jetzt nur Zucht und Haltung in Frage und auch dort ist es sehr schwer Ausbildungsbetriebe zu finden - es gibt praktisch keine.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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Dietbert Arnold 16.11.2008 Hallo Raphaela,

damit Pferdebetriebe mit sog. Spezialreitweisen, also z.B. Gangpferdereiten, Westernreiten, usw. auch Pferdewirte ausbilden können, haben sich die Sozialpartner bei der Neuordnung des Berufes Pferdewirt darauf geeinigt diese Fachrichtung einzuführen. Der generelle Beschluss dazu ist gefasst und steht. Im Jahr 2009 werden dann dazu Details für einen Ausbildungsplan erarbeitet. Du könntest damit rechnen, dass die neue Pferdewirtverordnung dann im Sommer 2010 in Kraft tritt. 

Wichtig ist jetzt, dass möglichst viele Betriebe mit Spezialreitweisen dann auch ausbilden. Dazu gehört aber, dass der Ausbilder, wie in den anderen Fachrichtungen auch, Pferdewirtschaftsmeister ist. Wenn Du also Interesse an der Berufsausbildung hast, dann setze Dich schon jetzt mit der Zuständigen Stelle in Verbindung und frage, wie Du den Pferdewirtschaftsmeister machen kannst, um dann auch 2010 ausbilden zu können. Eines ist ganz sicher: Nur erfolgreich einen Betrieb geleitet zu haben oder erfolgreich geritten zu haben, wird nicht ausreichen. 

Du solltest in diesem Zusammenhang wissen, dass die Zuständigen Stellen bei der Zulassung zur Pferdewirtschaftsmeisterprüfung durchaus auch im Einzelfall Sonderzulassungen vornehmen dürfen. Um die Meisterprüfung selber, das ist meine Einschätzung, wird aber keiner herumkommen.

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Wird der Pferdewirt auf FN- Prüfungen anerkannt? Sarah John 05.11.2008
Hallo,
 
ich habe da mal eine Frage.
Seit August 2008 bin ich Pferdewirtin Zucht und Haltung.Bei meiner Praktischen Prüfung bin ich 2-spännig Gefahren.
Verlangt wurde eine A Dressur, ein Kegelparkur und Fahren im Straßenverkehr.
In der Prüfung habe ich für alles Zusammen die Note 3 bekommen.
Nun zu meiner Frage, ich besitze noch nicht das kleine Fahrabzeichen.
Habe ich die Möglichkeit das mir meine Leistungen bei der Prüfung anerkannt werden, ohne das ich nochmal eine Prüfung für das Fahrabzeichen machen muss?
 
Ich hoffe Sie können mir weiter Helfen.
Im voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen
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Dietbert Arnold 06.11.2008 Hallo Sarah,

das eine ist eine Berufsprüfung und das andere eine Sportprüfung. Für die Berufsprüfung ist die Zuständige Stelle zuständig, für den Sport die FN. Da wir hier nur über Berufsprüfungen reden, kann Dir diese Frage nur die FN beantworten.

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Als Tierärztin Pferdewirtin werden? Marion 06.11.2008 Sehr geehrter Herr Arnold.

Ich interessiere mich für den Quereinstieg zum Pferdewirt. Ich bin Tierärztin. Gibt es da eine Möglichkeit nach §45.2 zum Quereinstieg zugelassen zu werden? Ich bedanke mich im voraus schon einmal für Ihre Mühen. 

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Dietbert Arnold 06.11.2008 Du kannst, Marin, gem. § 45.2 BBiG als Quereinsteigerin direkt zur Prüfung zugelassen werden, wenn Du die berufliche Handlungsfähigkeit für den Beruf Pferdewirt nachweist nachweist. Über Deinen Antrag entscheidet die Zuständige Stelle Deines Wohnsitzes. Wenn die Zuständige Stelle die Vorraussetzungen als nicht erfüllt ansieht, entscheidet der Prüfungsausschuss. Eventuell, je nach Vorbildung, kannst Du aber auch direkt in die Meisterprüfung gehen, denn gemäß § 53 BBiG soll auch sog. Außenseitern die Möglichkeit gegeben werden, die Meisterprüfung abzulegen. Natürlich musst Du begründen, welche erheblichen Vorerfahrungen Du hast.

Das alles solltest Du sehr sachlich mit der Zuständigen Stelle bereden, denn ich kann Dir nur meine Meinung schreiben, entscheiden tut ganz alleine die Zuständige Stelle.

Gut überlegen solltest Du Dir auch den Schwerpunkt. Ich würde Dir zunächst immer Z&H raten, denn das hat am meisten mit Deiner Vorbildung zu tun. Falls Du Reiten anstrebst, dann solltest Du schon recht ordentliche praktische Reitkenntnisse haben, die überdurchschnittlich sein müssen und professionellen Ansprüchen genügen. Ich würde davor zunächst abraten und erst Z&H machen.

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1.000 Euro brutto im Monat genug? n.n. 20.10.2008
Ich habe ein Angebot von einem Reitbetrieb bekommen, dort als Reitlehrerin zu arbeiten. Für eine 42,5 Stunden Woche (5 Tage-Woche) wäre das Gehalt 1000 € Brutto im Monat. Es handelt sich um einen befristeten Vertrag. Wochenend- und Feiertage gelten als normale Werktage, Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld wird nicht gezahlt. Für mich ist das Jobangebot lediglich eine Übergangslösung bis zum Beginn eines Studiums.
 
Meine Qualifikationen:
 
- Zweijährige private Vollzeit Ausbildung 
- Trainer B FN
 
Meine Gehaltsvorstellung würde bei 1300 € Brutto liegen.
 
Ich bitte Sie um eine Einschätzung bezüglich des Gehaltes und der Arbeitszeit.
 
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Dietbert Arnold 26.10.2008 Ich habe natürlich die ganze Mail gelesen und so verändert, dass keine Rückschlüsse auf Dich gezogen werden können. 

Zwei Dinge vorweg:

1. Leider sind nicht viele, die beruflich mit Pferden arbeiten, in ihrer Pferdewirtgewerkschaft, der IG BAU, organisiert. Folglich gibt es keine Tarifverträge (außer Brandenburg), es herrscht Wild-West.

2. Gesetze, so. z.B. die Arbeitsschutzgesetze und das Arbeitszeitgesetz gelten natürlich auch im Pferdebereich!

3. Leider, und jetzt zeigt es sich, dass ich doch Recht habe, wenn ich immer vor privaten Ausbildungsgängen warne, Du bist eine Ungelernte. Leider ist das so.

Jetzt mal zu den Konditionen: 1.000 EUR brutto bei 42,5 h/Woche bedeutet ein Stundenlohn von 5,80 brutto. Es gehen noch ca. 30% für Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ab! Du bekommst für eine Stunde also lediglich 4,00 EUR! Das ist unseriös!

Mal einfach zur Einschätzung: Wer weniger als 7,50 je Stunde brutto verdient, gilt in ganz Europa als arm!

Also, wenn Du menschlich entlohnt werden möchtest, dann sollte 10,00 bis 12,00 EUR brutto bezahlt werden.

Ganz wichtig: Die Arbeit muss immer mit einer Lohnsteuerkarte sein und natürlich die Sozialversicherung über den Betrieb. Das kann man ganz leicht herausbekommen, in dem man die Krankenkasse befragt, ob der neue Arbeitgeber einen angemeldet hat. Die Info gilt dann für alle Sozialversicherungen. Wenn der Betrieb das nicht getan hat, dann ist das Schwarzarbeit und schlichtweg und einfach gesetzwidrig. Da sollte man sich wehren und nicht zum Mittäter werden und sich an den Zoll wenden, der macht das natürlich auf Wunsch anonym.

Jeder Betrieb muss nach dem Nachweisgesetz einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer schließen, in dem alle wesentlichen Fakten enthalten sind. Ganz wichtig, sonst kannst Du Dich auf nichts berufen.

Ist Dir eigentlich schon mal aufgefallen, dass es unseriös ist, Sonn/Feiertage zu Arbeitstagen zu machen. Übrigens auch noch gesetzwidrig! Ganz klar, Tiere müssen auch Weihnachten und Sonntags versorgt werden. Aber jeder Sonntag und jeder Feiertag ist durch Freizeitausgleich zu ersetzen. Manchmal habe ich den Eindruck, im Pferdebereich gibt es kein Weihnachten und Ostern!

Es lohnt sich einfach, auch hier im >Service zu stöbern und sich über die normalen Rechte eines Arbeitnehmers zu informieren. Wir reden hier nicht von Luxus und Sozialismus, wir reden hier über Grundrechte und Menschenwürde.

Und jetzt habe ich Dir so viel geholfen, wie es auch eine Gewerkschaft für Ihre Mitglieder tut. Die würden weiter auch Deinen Arbeitsvertrag prüfen und im Streitfall, falls der Betrieb Dich nicht reell behandeln sollte, für Dich klagen. Und das Ganze für eine Schachtel Zigaretten im Monat. Solltest Du Dir wirklich überlegen, ob Du nicht einen starken Partner brauchst.

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Pferdewirtin Reiten ohne Springen? Svenja Hässler 03.10.2008 Ich würde gerne von Ihnen wissen, ob in der Prüfung zum Pferdewirt mit Schwerpunkt Reiten das Springen umgangen werden kann. Es ist mein aller größter Traum diesen Beruf zu erlernen. Allerdings kriegen mich keine 10 Pferde durch einen L-Pacours. Dazu bin ich schon zu oft runter gefallen. Desweiteren würde ich gerne wissen, ob Sie gewissen Ausbildungsbetriebe empfehlen können? Über Antwort würde ich mich sehr freuen.
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Dietbert Arnold 06.10.2008 Hallo Svenja,

wenn Dich keine 10 Pferde über einen L- Prcours bringen, Du also ständig in ein offenes Grab guckst, dann wirst Du auf keinen Fall Pferdewirtin werden können. Da gibt es keine Ausnahme. Stelle Dir mal vor, Du bist Bereiterin und kannst nicht mal Springen, wo doch schon jede Kuh über 80 cm springt. Nein, das geht gar nicht. Also wirst Du besser das Reiten als Hobby betreiben und dann ist es völlig o.k., wenn Du nicht über die Stangen möchtest. Ich habe ja gesagt, dass es ohne Springen nicht geht, folglich kann ich Dir natürlich keinen Ausbildungsbetrieb empfehlen. Eines solltest Du aber von mir genau beherzigen: Wenn Dir dennoch ein Betrieb eine Pferdewirtausbildung im Reiten anbietet, obwohl Du nicht Springen möchtest, dann wäre das einfach nur unseriös. Lasse die Hände davon! Versuche auch nicht, einem Ausbildungsbetrieb zu verschweigen, dass Du nicht Springen möchtest. Wie soll der Dich dann erfolgreich auf die Prüfung vorbereiten?

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Julia 15.10.2008 Hallo habe eben im Forum gelesen und diesbezüglich etwas anzufügen. ich mache meine Ausbildung zum Pferdewirt Zucht und Haltung im Saarland. seit diesem Jahr ist springen in Zucht und Haltung keine pflicht mehr (weis jedoch nicht ob dies in allen Bundesländern so ist) es kann durch kutsche fahren ersetzt werden. Ich habe gelesen das sie den Schwerpunkt reiten machen möchte aber vielleicht würde sie unter diesen Bedingungen ja gerne Zuch und Haltung erlernen. Svenja könnte somit wenn sie unbedingt Pferdewirtin werden möchte immerhin den bereich Zucht und Haltung erlernen wenn sie bereit wäre kutsche zu fahren anstatt zu springen liebe Grüße
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Zu schwer zum Reiten? Sandra 24.09.2009 Hallo,

ich würd gern mal was fragen. Ich mach nächstes Jahr mittlere Reife und will dann den Beruf Pferdewirt lernen. Schwerpunkt Reiten.

Meine Mutter hat zwei Pferde, die reit ich jeden Tag. Ich reit auf Niveau A in Dressur u. Springen.

Ich glaub ich eigne mich sehr gut für den Beruf und will auch nix anders machen.

Jetzt hab ich gelesen, dass man da am besten groß und schlank sein muss. Das find ich ziemlich unfair, weil auch kleine, pummelige können sehr gut reiten. Ich woll jetzt hier mal fragen, ob ich da überhaupt Chancen hab. Ich bin 1,65 cm groß (also mittelgroß). Von der Größe her gibts da kein Problem, oder? Oder bin ich zu klein?

Ich wiege bei 165cm 70 kg. Ich bin nicht dick, aber halt ein bissl pummelig. Mach aber viel Sport, bin gar net schwabbelig, hab ne gute Ausdauer etc. Ich kann besser arbeiten als so eine dünne schwache.

Abnehmen hab ich schon voll oft versucht, das klappt nicht. Außerdem wurd mir des verboten, weil ich deswegen schon knapp an einer Esstörung vorbeigeschrapt bin. Meine Mum sagt, ich soll mich bewerben, wie ich bin. Und dass ich ja nicht fett oder so bin.

Kann ich mit 165cm und 70 kg einen Ausbildungsplatz kriegen???????????????

I
Dietbert Arnold 24.09.2009 Hallo Sandra, 

Du kannst ganz gelassen bleiben. Sicher stimmt es, dass Reiter, die schlanker sind, im Vorteil sind. Theoretisch, denn was nützt eine Idealfigur, wenn Der/diejenige steif zu Pferde sitzt. Außerdem spielen die Proportionen eine Rolle. Es gibt Leute, die einen langen Oberkörper und kurze Beine besitzen und andersherum. Eine gewisse Behinderung aus reiterlicher Sicht sind allerdings Personen, die ausgesprochen stämmige Oberschenkel besitzen, weil Du damit nicht wirklich im Pferd zum Sitzen kommst und deshalb auf den Oberschenkeln rollst.

Zu Deinem Trost, es hat auch schon sehr schergewichtige aber erfolgreiche Reiter gegeben. Der alte Willi Schultheiss, einer der besten Dressurreiter und Trainer seiner Zeit (gestorben 1995) hat immer gesagt: Gewicht reitet. 

Natürlich sollst Du Dich bewerben und dann wirst Du Dich ja auch vorstellen. Wenn Dich ein Betrieb einstellt, dann wird das ja seinen Grund haben. Mache nur nicht den Fehler, dass Du nun jede Absage auf Dein Körpergewicht beziehst. Auch Bewerber mit Idealfiguren bekommen Absagen. Bitte denke daran und bleibe einfach DU selber.

I
EQ- Praktikum. Soll ich? Sandra 09.09.2008 Halli Hallo

Ich habe auch eine Frage zu einem EQ Praktika!

Ich wurde praktisch darauf hingestumpt von verschiedenen Berufsberatern, das ich dieses EQ unbedingt machen soll, da es mir ja angerechnet werden kann! Ich habe mich darüber Informiert und fand es eigentlich ganz interessant, und habe mich dann ohne Berater selber darum gekümmert einen Pferdebetrieb zu finden der mich für dieses EQ nimmt. Nun lese ich hier aber, welche Schwarzen Schafe usw. es gibt, und muss schon sagen, das ich nun ernsthaft Bedenken habe dieses Praktika zu machen. Die Gegenfrage ist aber... Wieder ein Jahr ohne Ausbildung rumsitzen?

Der Betrieb hat mich für die Berufsschule der Pferdewirte angemeldet!

Meine Arbeitszeiten sind Super, da ich selber noch Pferde habe, wurde darauf sogar Rücksicht genommen, und alles dementsprechend angepasst. Mir wurde sogar versprochen, das ein Trainer beauftragt wird, der mich bzgl. des Reitens weiterbildet. Und das ich für das 2. Jahr wenn alles im Praktika klappt, übernommen werden soll! (Natürlich nicht, wenn ich mich daneben benehmen würde..ganz klar) Meint ihr das ist alles nur Schöner Schein, und in 12 Monaten werde ich wieder entlassen?

Wirklich wohl fühlen werde ich mich dort leider eh nicht, da ich absolut kein Vereinsreiter bin! Ich wollte das EQ nutzen um selber zu sehen, wie der Beruf Pferdewirtin Z&H aussieht...

Wobei ich allerdings meine Pferde in Eigenregie halte, und jetzt schon weiß welche Arbeiten generell auf mich abfallen werden. Nun sitze ich im Zwiespalt und denke ernsthaft darüber nach ob ich es nicht sein lassen soll!

Am 1.10 Soll ich anfangen...meint ihr wenn ich merken sollte, das der Betrieb mich nur Ausnutzt, das ich lieber direkt zum A-Amt gehe, und wie läuft das dann weiter? Muss ich dann den Betrieb wechseln oder aber wird das ganze Abgebrochen?

Jaja, viele Bedenken..!!

Freue mich auf eine Antwort.

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Dietbert Arnold 10.09.2008 Hallo Sandra,

es ist gut, wenn Du nicht zu gutgläubig bist. Vorsicht ist besser als Nachsicht! Grundsätzlich solltest Du wissen, dass ein EQ- Praktikum auf eine Ausbildung anerkannt werden kann, nicht muss! Ebenfalls muss Dir und Deinem Betrieb klar sein, dass das EQ- Praktikum nur bis zum 31.07. des nächsten Jahres gehen darf, denn dann sollst Du ja fit für die Ausbildung sein. Gut ist, dass Dich der Betrieb zur Schule schickt. Dann scheinen die es ja ernst zu meinen. Ob die Versprechungen eingehalten werden, das kann ich Dir nicht sagen, aber da kannst Du ja erst einmal drauf vertrauen. Bitte doch darum, dass die Zusagen in den EQ- Praktikumsvertrag geschrieben werden. Wenn es der Betrieb wirklich vor hat, dann werden sie es natürlich auch rein schreiben. Wenn nicht, kannst Du ja das EQ- Praktikum verlassen. Allerdings musst Du dann ganz gehen und eventuelle Dir einen neuen Betrieb suchen, bis zum 31.07. nächsten Jahres. Bestehe darauf, dass Du einen Ausbildungsvertrag dann um Ostern herum abschließen kannst, damit Du zum 1.8. auch sicher einen Ausbildungsplatz haben wirst. Gerne wird die Variante genommen, dass man erst am letzten Tag des EQ- Praktikums sagt, dass man Dich nicht übernimmt, damit Du schön weiterarbeitest bis zum Praktikumsende.

Eines ist aus meiner Erfahrung besonders wichtig: Wenn der Betrieb Dir anbietet, Dich hinterher auch zum Pferdewirt auszubilden, dann frage unbedingt bei der Zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes nach, ob der Betrieb überhaupt eine Ausbildungsberechtigung besitzt. Ein EQ- Betrieb darf zwangsläufig nämlich nicht Pferdewirt ausbilden. Ich kenne eine Menge betriebe, die so tun, als ob sie Ausbildungsbetrieb sind. Also sichere Dich ab!

Prüfe das alles sehr genau, vielleicht sind meine Befürchtungen ja in Deinem Fall übertrieben und Du bist an gute Ausbilder geraten. Ich würde es Dir wünschen.

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BGJ in Niedersachsen zwingend? Birgit 22.07.2008 Frage 1: Ist es in Niedersachsen vorgeschrieben ein BGJ zu machen bevor man eine Ausbildung zum Pferdewirt machen kann?

Frage 2: Wie viele Auszubildende kann ein Meister ausbilden - 2 oder 3?
Ich hoffe sie können mir diese Fragen beantworten, da meiner Tochter aus diesen Gründen die Ausbildungsstelle zum 01.08.08 abgesagt wurde.
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Dietbert Arnold 22.07.2008 + 16.09.2008 Hallo Birgit,

so viel ich weiß, gibt es das BGJ nur noch als freiwilliges BGJ. Über die Anzahl der Azubis pro Meister kann ich Dir keine verbindliche Antwort geben. Das hängt z.B. auch davon ab, wie lange der Betrieb schon ausbildet. Fängt ein Betrieb gerade erst an, wird man vielleicht lieber erst ein Azubi zulassen, um zu sehen, ob es klappt. 

Bitte wende Dich an die Zuständige Stelle in Niedersachsen. Ich weiß, dass der Ausbildungsberater Herr Meyer Dir nett und kompetent weiter hilft. Versprochen! Aber, ein wenig Geduld, wir sind gerade auf Prüfungsrundreise in Niedersachsen. Mindestens noch die ganze Woche. Schicke ihm eine Mail. Die ruft er dann ab. 

Ganz aktuell kann ich Dir folgendes sagen, wie es in Niedersachen weitergehen wird. 2009, das ist sicher, fällt die BGJ- Anrechnungsverordnung, (das BGJ wird immer als 1. Ausbildungsjahr anerkannt) weg. Folgende Planungen, die ziemlich sicher kommen werden gibt es:

1. Du machst ganz normal drei Jahre Berufsausbildung und gehst auch zur Berufsschule (Teilzeit).

2. Du besuchst eine einjährige Berufsfachschule (Vollzeit). Dieses Fachschuljahr kann, muss aber nicht, anerkannt werden, wenn Ausbilder und Azubi darüber einig sind.

3. Du besuchst eine Berufseinstiegsklasse, in der Du auch noch einen Hauptschulabschluss nachmachen kannst. Auch hier kann das Jahr anerkannt werden, muss aber nicht.

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Quereinsteiger oder Ausbildung? Kristina 29.06.2008
Ich habe vor die Bereiterprüfung als Quereinsteiger zu machen,habe aber von der Landwirtschaftskammer keine Antwort bekommen.
Ich habe schon ein Jahr in einem Betrieb gearbeitet,da ich keinen Ausbildungsplatz bekommen habe.
Dann habe ich ein EQJ Jahr angefangen,das angerechnet werden sollte.Es wurde mir auch versprochen das ich zur Schule gehe, das dann aber nicht passierte. Ich würde sagen das ich den falschen Ausbildungsbetrieb gewählt habe.
 
Jetzt habe ich warscheinlich einen Betrieb, wo ich anfangen kann. Die wollen natürlich auch wissen wie das alles abläuft und ob das denn alles wirklich geht.
 
Habe auch gelesen das auch Berufsgrundschuljahre angerechnet werden, und möchte mal wissen was bei mir angerechnet werden kann.. und ob ich jetzt schon einen antrag stellen muss?
 
Ich habe hier mal aufgelistet, was ich in den letzten Jahren gemacht habe:
 
2004-2005 Einjährige berufsfachschule für wirtschaft und verwaltung
 
22.8.05-23.6.06 Zweijährige berufsfachschule für gesundheitswesen (ausbildung kinderpflege)
 
23.06.06- mai 2007 Reitstall B
 
Mai 2006- März 2008 Gestüt 
 
Ich hoffe Sie können mir helfen!!
 
Mit freundlichen Grüßen
I
Dietbert Arnold 29.06.2008 Hallo Kristina,

da kannst Du mal sehen, was dabei herauskommt, wenn Du zu gutgläubig bist. Natürlich hast Du bei einem EQJ berechtigt und auch verpflichtet die Berufsschule zu besuchen. Warum hast Du Dein Recht nicht wahrgenommen und bist gegangen? Warum hast Du nicht die Arbeitsagentur informiert? Die hätten dann diesen Betrieb gesperrt, denn ein EQJ ist ein eine Ausbildung und ein Betrieb hat ja scheinbar kein Interesse an Ausbildung, wenn Du nicht zur Schule gehen darfst!

Ich rate Dir dringend, einen vernünftigen Ausbildungsplatz zu suchen und dann eine Berufsausbildung zu machen. Das ist dann was Reelles. Ganz davon abgesehen fährst Du als Quereinsteigerin ja nicht besser: Du musst 4,5 Jahre vollberufliche Tätigkeit im Pferdebereich nachweisen! Davon kannst Du jetzt ja erst zwei Jahre belegen. Aber auch nur, wenn Du für diese Zeit Arbeitsbescheinigungen besitzt. Hast Du die? Wie bist Du eigentlich in den beiden Betrieben entlohnt worden? Alles was kein EQJ- Praktikum ist, muss angemessen entlohnt werden! In der restlichen Zeit kannst Du doch auch eine Berufsausbildung machen. Überlege bitte auch, dass viele Betriebe, die Dich da so arbeiten lassen oftmals gar nicht in der Lage sind und auch nicht abschätzen können, was Du zur Prüfung denn lernen und können musst. Weitersinn sollst Du auch wissen, dass Du natürlich auch die Bereiche rund um das Pferd (Betriebswirtschaft, Rechtskunde, Anatomie, Züchtungskunde, Sozialpolitik, Fachmathe, ... lernen musst. Wer bringt Dir das bei? Normalerweise lernt man das genau in der Berufsschule und die darfst Du als Hilfsarbeiterin ja wohl kaum besuchen. Die meisten Schulen lehnen das ab.

Wie sollst Du eigentlich bezahlt werden in dem neuen Betrieb? Denke daran, dass Du nicht als Praktikantin giltst, sondern Hilfsarbeiterin. Diese Stelle muss etwa mit 7,50 EUR/Std./brutto entlohnt werden. Selbstverständlich musst Du sozialversichert werden. Lies dazu noch einmal hier den Bericht über illegale Praktika durch!

Also, hin zur Zuständigen Stelle und lasse Dich so beraten, dass Du einen Ausbildungsplatz bekommst! Und wenn die sich mal nicht wiedermelden, dann meldest Du Dich da wieder. Du kannst doch nicht warten, bist Du in Rente gehst!

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Quereinsteiger? nn 18.05.2008 Guten Tag,

über die Beurteilung meines persönlichen Falles würde mich sehr freuen.
Ich habe  Abitur und bin gelernte Kauffrau. Schon immer war mir klar, dass ich Bereiterin mit Schwerpunkt Erteilung von Reitunterricht für Kinder und Jugendliche werden möchte.
Nach einigen Praktika, Ferienjobs und Erteilung von Reitunterricht (während der kaufmänn. Ausbildung) entschied ich mich für eine Bereiter-Lehre. Jedoch wurde nach einem Jahr mein Ausbilder gekündigt und mit dem nachfolgenden stimmte die Chemie überhaupt nicht. Somit beendete ich die Ausbildung und da ich orstgebunden bin, konnte ich leider auch nicht anderswo weitermachen. Inzwischen war ich in zwei Reitvereinen ein paar Monate als Reitlehrerin tätig, habe nebenbei bei sehr guten Ausbildern trainiert. Zwischendurch war ich außerdem im kaufmännischen Bereich tätig. Den Trainer C habe ich mit sehr guten bis guten Noten (außer Springen befriedigend) als Beste meines Lehrgangs bestanden. 
Seit einiger Zeit bin ich nun in einem Stall tätig, wo meine Aufgaben Reiten und Unterrichtserteilung sind. Hier werde ich auch regelmäßig im Springen  -was mein Schwachpunkt ist- von einem PWM trainiert. Nun habe ich mich bei der zuständigen Stelle erkundigt und es wurde mir gesagt, ich könne die Bereiterprüfung trotz abgebrochener Ausbildung ablegen, da ich in dem Beruf tätig war bzw. bin und eine abgeschlossene Berufsausbildung habe. Meine Frage: Macht es Sinn, dass ich mich zur Bereiterprüfung anmelde? Ich habe schon ein paar Mal hier gelesen, dass solchen Leuten wie mir kaum eine Chance gegeben wird und man schlechter beurteilt wird bzw. durchfällt. Ist das richtig?
Mir ist es sehr sehr wichtig den Bereiter zu machen. Vom theoretischen her habe ich keine Bedenken, auch in der Berufsschule hatte ich in jedem Fach eine 1, außer in einem Fach eine 2. Jedoch wird mir etwas mulmig wenn ich höre, dass sogenannte Quereinsteiger nicht gewünscht sind. Mit dem Trainerschein möchte ich mich jedoch nicht zufrieden geben.
Machen viele als sogen. Quereinsteiger oder Abbbrecher die Prüfung? Wie sind die Chancen?
Zuerst kann ich freiwillig zum Berufsreitertest im Rahmen der Zwischenprüfung. Was ist der Berufsreitertest? Das gleiche wie die Zwischenprüfung? Was wird hier verlangt? Ich denke es, empfiehlt sich für mich dort hin zu gehen oder? Es ist freiwillig aber ich denke sinnvoll oder?

Über eine ehrliche Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
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Dietbert Arnold 27.05.2008 Zunächst einmal keine Angst, zugelassene Prüflinge werden immer auch gleich behandelt. Egal ob reguläre Ausbildung oder § 45.2 BBiG (Quereinsteiger). Das ist nicht eine Frage, ob gewünscht oder nicht gewünscht. Da sind die Prüfer schon souverän. Keine Angst.

Eine ganz andere Sache ist es, und das darfst Du nicht mit der Prüfung vermischen, ob Du überhaupt in der Lage bist, eine Prüfung abzulegen. Es kommt nicht selten vor, dass sich Prüflinge reichlich überschätzen. Unter den Blinden ist der Einäugige König, heißt es. Ich schreibe das deshalb, weil Du musst Dir das nicht antun, vor der Prüfungskommission zu scheitern. Das ist für beide Seiten blöde und hinterlässt Narben, die dann zu diesen Gerüchten führen.

Was kannst Du tun, um Dich sicher einschätzen zu können: Gehe zu verschiedenen Berufsausbildern und reite dort vor und frage, wie sie Deine Chancen beurteilen. Dabei sollten es Berufsausbilder sein, die selber Azubis haben, die schon langjährige Erfahrung besitzen und die Dich nicht kennen. Dann sind sie ehrlicher. Wer sagt schon gerne einem netten Menschen die bittere Wahrheit? 

Wende Dich an die Bundesvereinigung der Berufsreiter und frage Frau Gehrmann, ob sie Dir ein paar Adressen nennen kann.

Ich denke, so wird ein Schuh daraus. Wenn Du dann immer noch die Prüfung machen möchtest, dann beantrage es bei der Zuständigen Stelle und bist dann gern gesehener Prüfling bei der Prüfung, die Du allerdings selber bezahlen musst.

I
Wie lange dauert meine Ausbildung? Jenna 16.05.2008 Hallo!
Erstmal ein großes Lob an das Forum und an die HP allgemein.
 
Ich mache dieses Jahr mein Fachabitur an einem Wirtschaftsgymnasium und habe habe folgendes gelesen:
 
"Eine Verkürzung auf 2 Jahre kann bei Nachweis mindestens des schulischen Teils der Fachhochschulreife beantragt werden."
 
Meine frage ist, ob das so stimmt und wenn ja zu wie viel Prozent kommt man damit durch?
Folgendes noch dazu. Ich mache dieses Jahr eine Art Studium bei der EPA (Europäischen Pferedakademie - nicht staatlich anerkannt) und nebenbei ein 1-jähriges Praktikum zur Vertiefung (bekomme auch genügend Entgeld ;))
Hilft mir das, dass ich die Ausbildung eher auf 2Jahre verkürzen kann?
 
Ich möchte die Ausbildung zum PW - Z&H machen.
Liebe Grüße
Und danke im voraus
I
Dietbert Arnold 26.05.2008 Nun ja Jenna, 

zu dem "Studium" und Praktikum muss ich ja wohl nichts sagen. Leider verlierst Du da viel Zeit und Geld. Denke bitte nicht, dass Dir diese "Ausbildung" je von einer Zuständigen Stelle anerkannt wird. 

Nun zu Deiner Frage: Wenn es zu einer Anrechnung einer beruflichen Vorbildung kommen soll, dann nur, wenn dieses vor der Ausbildung im Vertrag aufgenommen ist (§ 7 BBiG). Übrigens, das Ausbildungsgehalt ist dann so zu bemessen, als wenn Du die angerechnete Zeit im Ausbildungsbetrieb gearbeitet hättest. So, nun kommt aber Dein Problem: Du machst keine berufliche Ausbildung lt. BBiG, also kannst Du auch keine berufliche Vorbildung lt. BBiG anerkannt bekommen.

Jetzt gibt es aber noch eine Möglichkeit: Abkürzung der Ausbildungszeit (§ 8 BBiG). Bereits vor Vertragsbeginn aber auch noch in der Ausbildung können beide Seiten, Dein Ausbilder und Du, eine Verkürzung der Ausbildungszeit bei der Zuständigen Stelle beantragen, weil ihr meint, dass das Ausbildungsziel rascher erreicht werden kann. Die Zuständige Stelle wird dann über die beantragte Verkürzung entscheiden. In aller Regel wird die Zuständige Stelle die Ausbildung um ein halbes oder maximal um 1 Jahr verkürzen, es sind aber auch 1,5 Jahre möglich. Das Verfahren ist so: Du musst entsprechende Dokumente der Zuständigen Stelle einreichen, die die Verkürzung rechtfertigen. Die Zuständige Stelle entscheidet dann darüber. Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden. Im Falle einer Abkürzung der Ausbildungszeit hast Du keinen automatischen Anspruch auf höhere Bezahlung (Du beginnst ja im 2. Ausbildungsjahr und müsstest entsprechend höher entlohnt werden), kannst es aber im Vertrag vereinbaren.

In aller Regel werden sich die Zuständigen Stellen an die Empfehlungen des Bundesausschusses für Berufsbildung halten: Auszubildende mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife sollte eine Verkürzung um mindestens 12 Monaten eingeräumt werden. Falls ein Azubi bereits die Fachhochschulreife im Bereich Landwirtschaft besitzt, ist eine Verkürzung um 18 Monate zulässig.

Aber bitte vergiss nicht: Betrieb und Du, Ihr müsst Euch einig sein. Wenn der Betrieb nicht will, kommt der Vertrag gar nicht zustande. 

Ja, das ist es, was ich Dir dazu sagen kann.

I
Schwarze Liste für "Ausbildungsbetriebe"? C. K. 07.05.2008 Im September 2007 begann ich eine Ausbildung zur Pferdewirtin Zucht/Haltung, die ich leider schon am 31. Oktober 2007 abbrechen musste, da ich nicht ordnungsgemäß entlohnt wurde und meine Chefin mich eher als fertige Arbeitskraft denn als Azubi sah, was hieß, dass ich keinerlei Fehler machen durfte. Für mich war das sehr enttäuschend, und ich erfuhr in der Berufsschule, dass auch einige meiner Klassenkameraden massive Probleme in ihrem Ausbildungsbetrieb hatten, oft hatten diese mit der Entlohnung oder der Härte bzw. Dauer der Arbeit zu tun, die so nicht korrekt waren. Viele, wie auch ich, erfuhren nach einer Weile, dass diesem Betrieb schon recht viele Azubis gekündigt hatten. Bei mir waren das im Jahr 2007 eine Auszubildende 3. Lehrjahr und kurz nach meinem Ausbildungsbeginn eine Auszubildende im 2. Lehrjahr. Und etliche Abbrüche davor.
Ich weiß, dass gerade im Beruf Pferdewirt viele Auszubildende abbrechen, weil sie einfach mit falschen Vorstellungen in den Beruf hineingehen. Doch ich finde es doch sehr ungewöhnlich, wenn in einem Betrieb etliche Abbrecher konzentriert sind.
Meine Frage: Gibt es eine Liste o.ä., in der die Zahl der Abbrecher eines jeden Betriebes gelistet sind? Oder ist so etwas in Planung? Ich fände das eine sehr sinnvolle Maßnahme, um Auszubildende vor Ausbeutung etc. zu schützen und diesen Betrieben einen Riegel vorzuschieben.
I
Dietbert Arnold 07.05.2008 Ja, das ist verdammt ärgerlich und Du bist wahrlich nicht alleine mit den schlechten Erfahrungen. Ich beobachte die Berufsausbildung zum Pferdewirt ja schon ein paar Tage länger und wage die Behauptung, dass es genauso viel Schwarze wie Weiße Schafe gibt. Und Du hast leider ein Schwarzes Schaf erwischt. Deshalb ja immer mein Rat, möglichst genau den Ausbildungsbetrieb anschauen, Mitarbeiter befragen, mal zum Probeunterricht in die Berufsschule gehen (kann man ja prima zur Info nutzen!). Das hilft Dir und uns natürlich jetzt nicht mehr weiter.

Zunächst rate ich Dir, den Kontakt zur Pferdewirtgewerkschaft IG BAU zu suchen und dort von Profis klären zu lassen, ob Du noch Geld und Urlaub bekommen musst oder ob der Betrieb sogar schadenersatzpflichtig ist. Wenn Du für ein paar Euro im Monat Mitglied wirst, dann ist der Rechtsschutz kostenfrei. Wenn Du da noch Hilfe benötigst, dann melde Dich noch mal.

Melde Dich bei der Zuständigen Stelle, schildere den Fall und bestehe darauf, dass Du eine Antwort auf die Überprüfung erhältst, denn die Zuständige Stelle muss die Betriebe überwachen und notfalls mit Auflagen eingreifen. Nur wenn die Zuständige Stelle von den Missständen weiß, kann sie auch handeln. Eigentlich klar, also ran an die Zuständige Stelle.

Deine Idee, eine Schwarze Liste zu führen ist schon öfters vorgeschlagen worden und eigentlich eine tolle Sache. Da würde ich gerne mithelfen und sie hier ins Netz stellen. Aber leider würde ich das finanziell nicht überleben, denn jeder, der da auf der Liste steht, würde mich zunächst einmal wegen Verleumdung verklagen wollen. Das kann so richtig teuer für mich werden. Ich bin dafür verantwortlich, was hier auf meiner Seite steht, egal wer das auch schreibt. Und, lasse mich das auch sagen, kann ich unterscheiden, ob hier nur ein Neider, Nachbar oder gekündigter Mitarbeiter nur rächen will? Du siehst, es ist leider nicht so einfach.

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Lisa Lauppe 17.10.2008 Ich suche derzeit nach einem Ausbildungsbetrieb. Dabei dachte ich, wäre es hilfreich zu erfahren, welche Ausbildungsbetriebe nicht nur gut ausbilden, sondern auch einen nette Atmosphäre bieten. 

Im Forum habe ich einen Eintrag gelesen, indem nach einer Liste von „Schwarzen Schafen“ gefragt wurde. Nun, dass das nicht geht leuchtet ein, Gründe dafür haben Sie ja auch genannt. 

Aber wie wäre es, wenn sie den Spieß umdrehen? Also eine Plattform einrichten, auf der Azubis nach (oder auch schon während) ihrer Ausbildung hinschreiben können, was und warum ihr Ausbildungsbetrieb gut war oder so. Wäre das nicht eine Idee?

I
Müsse Pferdewirtazubis auch Hotelzimmer putzen?  nn 21.04.2008 allerhand fragen zu dem einen Thema:
Pferdewirt ZH in Brandenburg.

ich bin 22, gelernte Tierarzthelferin und bisher nur Freizeitreiterin gewesen. seit einem Jahr bin ich nun in Island um hier mit Jungpferden usw zu arbeiten und habe festgestellt dass ich dies auch künftig in Deutschland machen möchte; habe sogar einen Ausbildungsplatz ZH auf einem Isländerhof angeboten bekommen

Fragen dazu:
- wieviel werde ich trotz des Schwerpunktes ZH reiterlich dazulernen können??
- bin ich verpflichtet z B auch Zimmer in einem Gästehaus zu putzen falls dies zum Reitbetrieb gehört oder kann ich dafür extra Lohn verlangen o. Ä.??
- was kann ich mit meiner Ausbildung später anfangen? ist es mir erlaubt Reitunterricht für Anfänger zu erteilen, Jungpferde zu bereiten, einen eigenen Hof zu eröffnen??
- kann ich tatsächlich auf 1,5 jahre verkürzen da ich schon eine abgeschlossene Ausbildung als TAH habe??
- wie ich las habe ich vermutlich anspruch auf BAB, gibt es auch einen zuschuss da ich schon 22 bin??

fragen über fragen und ich habe sicher noch die ein oder andere vergessen ;)
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Dietbert Arnold 27.04.2008 Entschuldige, wenn ich jetzt erst antworte, aber ich schreibe in diesem Forum in meiner Freizeit und die war jetzt etwas zu kurz geraten. Jetzt zu Deinen Fragen:

Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung und lernst deshalb zwei Jahre lang den Beruf Pferdewirt. Wie kommst Du auf 1,5?

Wie viel Du lernst? Keine Ahnung. Das musst Du mit dem Ausbildungsbetrieb aushandeln. Du musst darauf dringen, dass Du Reitunterricht bekommst. Wenn das im Betrieb nicht möglich ist, dann musst Du den woanders bekommen. Das musst Du regeln. Solche Dinge können in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden.

Natürlich musst Du keine Zimmer putzen! Seit wann gehört das zur Pferdewirtausbildung? Oder hast Du das in der Verordnung zum Pferdewirt gelesen? Frage Dich ganz kritisch, ob der Hof eine Pferdewirtin ausbilden möchte oder nur eine billige Putzfrau, die Hotel und Stall sauber hält. Ich habe da ein ganz dummes Gefühl!

Um Unterricht im Pferdebereich zu geben oder sich selbständig zu machen, hat mit einer Berufsausbildung nichts zu tun. Du kannst auch jetzt schon ausbilden und Dich selbständig machen. Ob das Sinn macht, ist eine ganz andere Frage.

Ich glaube zu wissen, dass es BAB nur für die Erstausbildung gibt. Aber da frage bitte den Berater der zuständigen Arbeitsagentur in Deinem Kreis.

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Pferdewirt mit Knieproblemen? Mona 16.04.2008 Ich würde gerne eine Ausbildung zum Pferdewirt machen. Seit bald 2 Jahren betreue ich Reiterferienkinder und gebe ihnen Reitunterricht, soweit dies meine reiterlichen Kenntnisse zulassen. Dies bereitet mir viel Freude. Ebenso gerne helfe ich im Betrieb bei der Ausbildung der Jungpferde und sezte mich auf die Pferde die gerade nicht gut gehen. Ich weiß genau, dass ich noch nicht besonders gut reite, so komme ich beim reiten meist über die Lösungsphase nicht hinweg, da mir danach die reiterlichen Kenntnisse fehlen, doch im Rahmen meiner Möglichkeiten versuche ich mein Wissen wider anzuwenden. Die Arbeit mit den Pferden und den Menschen macht mir so sehr viel Spaß. Der Betrieb züchtet auch, wobei mir die einfache Arbeit mit den Jungpferden Spaß macht. Das Erleben der einzelnen kleinen Fortschritte erfüllt mich. Daher würde ich gerne zuerst eine Ausbildung zum Pferdewirt Zucht und Haltung und danach zum Pferdewirt Reiten absolvieren.
Leider habe ich seit meiner Knieoperation vor 2 Jahren teilweise Probleme, oftmals aus nichtigen Gründen. Ich verdrehe mir das Knie und schon istnes wider dick. Ich kann genauso weiterarbeiten, nur humpele ich.  Insgesamt ist mein Gang nicht fließend. Mir tut es nicht weh, aber es wirkt optisch nicht gut, was bei der Vorstellung von Pferden bei Körungen etc. sicherlich die Wirkung des Pferdes beeinflussen würde. Bei Reiten stellt mein Knie kein Hindernisse dar, es wird, wenn ich gerade Probleme habe, auch besser, so dass ich völlig gelockert absteige.
Nun weiß ich allerdings nicht, wie es sich weiterentwickeln würde, wenn ich erst mit der Ausbildung beginne.  Da ich Abitur mache, könnte ich meine Ausbildung Pferdewirt Z + H ja schon auf 2 Jahre verkürzen, aber auch im späteren Berufsleben wird die Belastung nicht abnehmen. Im Parktikum habe ich mit meinem Knie weitergerabeitet und anch 1,5 Wochen war es wider normal, aber ich weiß wirklich nicht, wie es mit dem Knie auf Jahre weitergehen soll. Haben sie in dem Bereich Erfahrungen?

Vielen Dank und liebe Grüße 
I
Dietbert Arnold 16.04.2008 Hallo Mona,

ich kann Dir natürlich nur meine Meinung schreiben. Ob die richtig ist, ich weiß es nicht.

Ich denke, Du solltest den Beruf nicht lernen. Wie willst Du denn zwei Jahre im Schwerpunkt Z&H überleben, wo Du doch jeden Tag misten musst, das ist schwere Arbeit, hinzu kommt Heu abladen, dem Schmied aufhalten, usw. Das ist manches mal locker 60 Std in der Woche! Hinzu kommt, dass Du in den meisten Z&H- Betrieben nicht reiterlich so gefördert wirst, dass Du eine echte Chance für den Schwerpunkt Reiten hast. Du bist ja wirklich Reitanfänger, wenn man das aus professioneller Sicht sieht.

Ich würde einen ganz anderen Weg an Deiner Stelle gehen: Mache das mit den Pferden amateurmäßig, belege Fortbildungskurse, wie Trainer C usw.. Hier kannst Du Dich auch auf den Unterricht und den Breitensport konzentrieren. Die APO hat da tausend Möglichkeiten. Hier gibt es auch Infos:  http://bildungsserveragrar.de Aber bloß nicht diese dubiosen "Studien" die da landauf- landab für horrendes Geld angeboten werden. Das ist alles Tüdel-Tadel, macht nur die angeblichen "Hochschullehrer" reich! Gleichzeitig strebst Du nach dem Abi ein Studium der Agrarwissenschaften an. So z.B. ein sechssemestriges Bachelorstudium oder ein achtsemestriges Masterstudium. Suche Dir eine Uni aus, die das Agrarwissenschaftsstudium auch mit Pferden anbietet. Da ist Göttingen oder auch Osnabrück durchaus eine Wahl. Zur Studienplatzsuche:  http://www.agrarwissenschaften.de/ Auch kannst Du Dich für ein reines Pferdestudium in den Niederlanden entscheiden. Näheres habe ich hier schon im Forum ausführlich beschrieben (>Berufsinfo und >Karriere). Unter Links findest Du noch mehr Infos.

Ich bin fast sicher, Mona, dass Du so glücklicher wirst, denn nach Deinem Studium kannst Du Theorie und Praxis dann wieder zusammenfügen. Was hältst Du davon?

I
Wie Seiteneinsteigerprüfung machen? Wenke Kraus 14.04.2008 Bin grade auf Ihre Seite gestoßen und bin begeistert - so viele tolle,qualifizierte Tipps und jemand,der sich um die Pferdeleute kümmert!

Ich suche grad nach Möglichkeiten,als Seiteneinsteigerin  Pferdewirt bzw. Meister zu machen,da ich mein Studium im oktober abbrechen werde,da mein Herz für die Reiterei schlägt.
Zu meiner Situation:
Ich bin 22 Jahre alt,habe 2005 mein Abitur gemacht und bin dann leider in eine Praktikumsfalle getappt - wollte die Lehre zum Pferdewirt Reiten machen,konnte bei 10 Bewerbungen bei allen Ställen anfangen - und bin leider auf einen hereingefallen,der sich als Meister ausgab und ich 1 Jahr als Vollzeitkraft  in diesem Dressurstall angestellt war - das Ende vom Lied war,das dieser Bereiter  gar kein Meister war,ich niemals einen ausbildungsvertrag bekommen habe und durch immer wieder gutes Zureden glaubhaft gemacht wurde,die zuständigen Stellen würden das regeln...der nette Herr wurde gekündigt,ich konnte mir zumindestens eine Praktikumsbescheiningung ergattern - hatte natürlich dann "die schnauze voll" und fing im März 2006 ein Lehramtstudium  in Paderborn an.
Wie der zufall es wollte,lernte ich dann ,durch das einstallen meiner beiden Pferde,meinen Freund kennen,der einen goßen pensionsbetrieb mit Reitbetrieb hat.Seit dem betreue ich dort die Pferde gebe reitunterricht und mache Beritt.Dies läuft nun so gut,das ich beschlossen habe mein Studium im Oktober abzubrechen und mich in dieser Sparte selbständig zu machen.
Zu meinen reiterlichen Qualifikationen:

Habe das Reitabzeichen in Silber (gemacht 2004),werde im Juli mein Reitabzeichen "Silber mit lorbeer" machen.
Bin aktive Turnierreiterin und habe aktuelle,nachweisbare Placierungen von Reitpferdeprüfungen bis Dressurprüfungen der klasse M/A.
Gebe sehr viel Unterricht ,mache Beritt und trainiere selber bei einem anerkannten Gand-Prix richter und Pferdewirtschaftsmeister.
Ich wurde erst neulich von Christopf Hess zu einem "Besser Reiten" Seminar eingeladen,bei dem ich mit großer Begeisterung der Zuschauer
meine selber ausgebildete 5-jährige bis Dressurpferde L siegreiche Stute vorstellen konnte.

Nun meine Fragen:

1. Ich möchte mich ab dem 1.Oktober selbständig machen,kann ich dies auch ohne direkte Berufsausbildung zum Pferdewirt,bzw. reichen die   oben genannten qualifikationen aus?

2. Da mir éin Abschluss in dem Bereich doch sehr wichtig ist,möchte ich gerne als Seiteneinsteiger die Prüfung zum Pferdewirt Reiten machen - würden mir dann die jetzt als Reitlehrer arbeitenden 2 Jahre plus das Praktikum anerkannt werden?Könnte ich eventuell durch meine Qualifikationen (das anstehende  Reitabzeichen Silber mit lorbeer plus Placierungen bis M/A) früher als die erforderlichen 4,5 Jahre "Ausbildungzeit" meine Prüfung anmelden?Bei wem muss ich da nachfragen/beantragen?(Komme aus NRW,Paderborn)

3.welche weiteren qualifikationen würden Sie mir empfehlen,die ich zusätzlich noch machen kann?
   In Hinsicht auf die selbständigeit ist der Trainer C Leistungssport für September angemeldet - wäre es zb auch hier möglich den trainer B und folgend A vorzuziehen,wenn man schon vorher als Ausbilder tätig war?(also die geforderten Abstände zwischen den Trainerscheinen zu verkürzen,damit ich schneller an Trainer B und A komme?)

4.welche zusatzversicherungen könnten sie mir in der selbständigkeit empfehlen ?(Habe im moment eine ganz normale Reitlehrerhaftpflicht ohne trainerschein.)Mit welchen zusätzlichen kosten (ausser kranken und sozialversicherungen in der Selbständigkeit) muss ich in der selbständigkeit rechnen?

Mein Ziel wäre es,in mit höchstens 30 Jahren Pferdewirtschftsmeisterin zu sein.Ich bin sehr sehr ehrgeizig und fest davon überzeugt,das ich diesen "Karriereplan" schaffe.
Ich hoffe sie können mir mit Ihrer erfahrung weiterhelfen und würde mich auf baldige Antwort sehr freuen.
Mit reiterlichen grüßen
I
Dietbert Arnold 14.04.2008 Hallo Wenke,

gerne will ich Dir Deine Fragen beantworten. Allerdings will ich nicht verhehlen, dass ich persönlich der Meinung bin, dass es falsch ist ein Studium aufzugeben. Ich hätte beides gemacht. Aber die Entscheidung wirst Du sicher gut abgewogen haben und sie schein ja gefallen zu sein.

1. Grundsätzlich darf jeder einen Reitbetrieb eröffnen. Einen Meisterzwang gibt es nicht.

2. Du musst die 1,5fache Ausbildungszeit im Beruf nachweislich gearbeitet haben. Damit ist in aller Regel hauptberufliche Tätigkeit gemeint. Die Praktikumsbescheinigung bescheinigt Dir ja diese Tätigkeit. Eine folgende freiberufliche Arbeit wird auch anerkannt, wenn Du die z.B. durch Gewerbeanmeldung und auch Steuererklärungen nachweisen kannst. Kein Problem soweit. Ein Reitabzeichen, Trainerprüfungen usw. helfen in aller Regel nicht, den dies sind Amateurprüfungen! Zur näheren Info schaue noch mal in das Berufsbildungsgesetz.

3. Natürlich sind alle Fortbildungen unheimlich Hilfreich, so auch der Trainer B oder sogar A. Die Wartezeit bis zur Prüfung wird das aber wahrscheinlich nicht verkürzen.

4. Bezüglich der Versicherungen wende Dich an Frau Gehrmann von der Bundesvereinigung der Berufsreiter. Siehe unter Links

5. Sprich schon jetzt mit Deiner Zuständigen Stelle, denn die muss Dich zur Prüfung zulassen und die werden Dir ganz genau sagen, wie sie es handhaben, denn viele Details sind auch Ermessensfragen.

6. Eines scheint mir besonders wichtig zu sein: Hast Du eigentlich schon einmal bei mindestens zwei erfahrenen Berufsausbildern, die selber auch Azubis haben, vorgeritten? Hast Du schon einmal deren Einschätzung abgefragt, ob Du die Prüfung im Praktischen schaffen könntest? Du hast bisher nur an Amateurprüfungen und als Amateur Dich zur Beurteilung gestellt. Im Profibereich sieht das Ganze schon wesentlich anders aus, hier wirst Du beurteilt und nicht das Pferd! Stelle Dir mal vor, Du fängst motiviert an und Berufsausbilder sehen aber keine Chance, dass Du dann meisterlich reiten kannst! Frage auch hier Frau Germann, ob sie Dir zwei Berufsreiterkollegen nennen kann in Deiner Umgebung, die Dich einmal offen beraten können.

7.Egal welche Fortbildungen Du auch machst, vergiss um Himmels willen nicht die reiterliche Ausbildung, bereiten im L- Niveau im Springen und in der Dressur! Bei L ist immer gemeint, dass der Reiter L reitet, nicht das Pferd L geht. Ich glaube, Du kennst den Unterschied.

Ach ja, die Praktikumsfalle! 

Warum wehrst Du Dich nicht. Du hast ja bescheinigt bekommen, dass Du da gearbeitet hast. In Wirklichkeit hast Du als Hilfsarbeiterin gearbeitet und musst so bezahlt werden. Also mindestens 7 - 10 EUR/Std brutto und natürlich musstest Du sozialversichert und versteuert werden! Dein Betrieb hat Dich also Schwarzarbeiten lassen. Wenn Du Dich entschließt, der Pferdewirtgewerkschaft IG BAU beizutreten, dann werden die Dich rechtlich vertreten und Deinen gerechten Lohn einklagen. So darf man diese "Arbeitgeber" nicht davonkommen lassen. Im Service findest Du eine Menge zum unerlaubten Praktikum und zur Schwarzarbeit sowie zur IG BAU.

So, Wenke, jetzt hoffe ich, dass Du durchstarten kannst!

I
Berufsvorbereitendes Jahr? Franziska!!! 05.04.2008 HI!!!
Ich hätte eine Frage: Ich befinde mich zurzeit in einen Studium und werd dieses aber abbrechen. Danach möchte ich ein  Berufsvorbereitendes Jahr machen,als Vorbereitung für eine Pferdewirtlehre Z+H. Meine Frage ist nun, da ich dann ehemaliger Student wäre, gibt es da irgendwelche Einschränkungen was die Finazierung und ähnliches angeht??? Ich bedanke mich für ihre Mühe und hoffe sie können mir weiter helfen!!!

Viele Grüße
I
Dietbert Arnold 07.04.2008 Hallo Franziska,

es gibt kein berufsvorbereitendes Jahr in einer Berufsausbildung zum Pferdewirt. Was Dir da üblicherweise als Praktikum mit anschließendem wagen Ausbildungsversprechen angeboten wird, ist letztlich nichts anderes als Schwarzarbeit.  Ein Praktikum von der Arbeitsagentur finanziert kommt für Dich ja wohl nicht in Frage, denn Du bist ja nicht benachteiligte Bewerberin. Das wäre dann ein EQJ, zukünftig EQ- Praktikum. Das geht aber höchstens von Okt. bis Jul., schließlich beginnt dann schon wieder die neue Bewerbungsrunde. Außerdem bist Du wahrscheinlich dazu schon zu alt.

Warum bewirbst Du Dich nicht ganz regulär bei verschiedenen Ausbildungsbetrieben und machst dann eine zweijährige Berufsausbildung zum Pferdewirt, denn wenn Du die Hochschulreife besitzt, dann beträgt die Ausbildungszeit zwei Jahre. Gerade Z+H ist locker in zwei Jahren zu schaffen!!! 

Lasse es Dir einmal von mir sagen: Lasse Dich bloß nicht darauf ein, Dich nur auf einen Betrieb zu stürzen, der Dich dann nur nimmt, wenn Du vorher für lau zusätzlich arbeitest. Als jemand, der ein ganz wenig Erfahrung in diesem Bereich hat, prognostiziere ich Dir das ganz große Desaster, den ganz großen Ausbildungsbetrug. In einem von tausend Fällen mag ich mich täuschen. 

Mach kein Scheiß, Franziska!

I
Wird EQJ Praktikum auf Ausbildung anerkannt? Rita 10.03.2008 Hallo,
ich habe am 01.10.08 ein EQJ Praktikum im Bereich Pferdewirt Zucht und Haltung begonnen.
Ich besuche seitdem auch regelmäßig die Berufsschule. Was muss ich tun, damit mir das EQJ Praktikum auf meine zukünftige Ausbildungszeit angerechnet werden kann? Ich habe mich bereits bei der zuständigen Stelle erkundigt, die mir allerdings nur mitgeteilt haben dass sie das EQJ nicht für eine verkürzung der Ausbildungszeit anerkennen. Wie mir bekannt ist kann das EQJ aber sehr wohl auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.
Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir weiterhelfen könnten.
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Dietbert Arnold 15.03.2008 Hallo Rita,

nein, ich habe Dich nicht vergessen! Da ich in der letzten Woche einen Termin in Nürnberg hatte, habe ich die Gelegenheit benutzt, mich direkt bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit zu erkundigen. Folgendes kann ich Dir jetzt aus erster Hand berichten:

Das EQJ, ab Sommer 2008 wird es EQ heißen, ist eine Einstiegsqualifizierung. Anders ausgedrückt: Das Praktikum soll Dir helfen, die Anforderungen einer Berufsausbildung zu erreichen. Folglich ist das EQJ lediglich eine Vorbereitung auf die Ausbildung, damit Du die Ausbildung schaffen kannst. Wenn Du jetzt sauer wirst und sagst, ich hatte doch keine Defizite, ich bin doch vorher schon gut genug gewesen, eine Ausbildung zum Pferdewirt zu schaffen, dann musst Du jetzt leider feststellen, dass man Dich ein EQJ hat machen lassen, obwohl Du eine Berufsausbildung hättest beginnen können. Leider wirst Du dann jetzt auch feststellen, dass Du nur eine sehr billige Arbeitskraft für den EQJ- Betrieb warst. Jetzt kannst Du verstehen warum ich schon immer skeptisch gegenüber dem EQJ- Praktikum war, auch die Pferdewirtgewerkschaft warnt deshalb immer wieder vor einem EQJ, das in ganz vielen Fällen nicht zur Einstiegsqualifikation verhilft sondern nur dem Betrieb eine Arbeitskraft für lau verschafft. Und das auf Kosten von uns allen, nämlich uns Steuerzahlern.

Weil also das EQJ eine Vorbereitung auf eine Berufsausbildung ist, deshalb hat die Agentur für Arbeit bestimmt, dass ein EQJ nicht auf die Berufsausbildung anerkannt wird. Die Bestimmungen des EQJ sagen aber, dass ein EQJ  mit einem halben bis max. einem Jahr auf die Ausbildung anerkannt werden kann. Es ist also eine Kann- Bestimmung. Das bedeutet: Der nachfolgende Ausbildungsbetrieb kann der Verkürzung der Ausbildungszeit zustimmen. Auch die Zuständige Stelle kann das anerkennen. Beide aber müssen nicht! Anders ausgedrückt: Nur wenn der nachfolgende Ausbildungsbetrieb und die Zuständige Stelle der Verkürzung zustimmen, kann es dazu kommen. Legt sich nur einer quer, dann machst Du Regelausbildungszeit.

Jetzt schreibe ich Euch allen noch ein paar ganz wichtige Bestimmungen, die immer wieder falsch laufen und die ich deshalb auch für den Misserfolg des EQJ im Pferdebereich verantwortlich mache:

1. Ein EQJ- Praktikum darf frühestens am 1.10. eines Jahres beginnen und muss spätestens am 31.07. des Folgejahres beendet sein. Grund: Es sollen alle Vermittlungen in eine reguläre Ausbildung Vorrang haben!

2. Ein EQJ darf nicht verlängert werden. Die Zentrale der Bundesanstalt für Arbeit schüttelte einfach nur mit dem Kopf, als ich berichtete, dass des Öfteren, so auch in Bremen, EQJ- Praktika verlängert wurden. Das geht gar nicht! Das ist einfach nur das Ausnutzen der Arbeitskraft der jungen Leute! Das dürft Ihr Euch nicht gefallen lassen.

3. Jeder EQJ- Praktikant ist berechtigt, die jeweilige Fachklasse für Pferdewirte zu besuchen. Die Zentrale der Arbeitsagentur meint übrigens, dass ein EQJ- Praktikumsbetrieb, der seine Praktikanten nicht zur Berufsschule schickt, eigentlich kein Interesse an der Ausbildung sondern nur an der Arbeitskraft der Praktikanten hat. Die obersten Arbeitsberater in Nürnberg fordern alle EQJ- Praktikanten auf, derartige Schulbesuchsverbote umgehend der zuständigen Arbeitsagentur zu melden. Übrigens: Die Schule ist auf die Arbeitszeit anzurechnen: Unterrichtsstunde 45 min = 1 h Arbeitszeit.

4. Weiter bittet die Bundesanstalt für Arbeit, dass alle Missstände in einem EQJ- Praktikum (mehr als 40 h Arbeit bei Jugendlichen und 48 h bei Erwachsenen, kein Urlaub, kein Schulbesuch, Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, keine Ausbildung, usw.), sofort der zuständigen Arbeitsagentur gemeldet werden. Der Arbeitsberater muss tätig werden. Auch wenn er mal keine Lust hat.

5. Ein EQJ- Praktikum kann jederzeit beendet werden, wenn ein richtiger Ausbildungsplatz gefunden wurde. Also während des EQJ- Praktikums nicht aufhören, einen Ausbildungsplatz zu finden. Gerade im Beruf Pferdewirt wird oft das ganze Jahr eingestellt.

Du siehst Rita, meine Antwort kommt spät, ist dafür aber auch ganz schön lang. 

Weitere Infos gibt es hier.

Dir ein Frohes Osterfest!

I
Bin ich reiterlich gut genug? Bianca 13.11.2007 Hallo!
Ich mache nächstes Jahr mein Abitur und möchte mich gerne auch beruflich mit Pferden beschäftigen.
Ich reite seit 10 Jahren und würde behaupten nicht gerade schlecht:)
Leider hatte ich aber nie die Mittel an Turnieren teilzunehmen.
Außerdem habe ich keine Reitabzeichen.
Ist es dennoch möglich mich als Pferdewirtin Schwerpunkt Reiten zu bewerben oder werden die meisten Betriebe, wenn sie sehen, dass ich keine Abzeichen habe, sofort meine Bewerbung beiseitelegen?
Liebe Grüße Bianca
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Dietbert Arnold 13.11.2007 Hallo Bianca, es ist nicht entscheidend, wie viele Schleifen Du schon hast. Viel wichtiger ist, ob Du elastisch und ausbalanciert genug bist, das Ausbildungsziel zu erreichen. Diese Frage werden Dir nur gute, erfahrene Berufsausbilder beantworten können, die Du bittest, vorreiten zu dürfen und deren Meinung einzuholen. Du solltest auf jeden Fall Berufsreiter befragen, die schon lange Ausbilder sind und die Du persönlich nicht kennst. Dann fällt denen es leichter, ehrlich zu sein. Denn genau das ist ja das wichtigste. Falls Du keine Berufsausbilder kennst, wende Dich an Frau Gehrmann von der Bundesvereinigung der Berufsreiter. Die wird Dir sicher in Deiner Regiuon weiterhelfen. Ich an Deiner Stelle würde so zwei bis drei mal vorreiten und dann meine Schlüsse daraus ziehen. Ich glaube, so kommst Du wirklich zu einer guten Entscheidung. So oder so.
I
Welche Berufsschule ist zuständig? Felicitas 04.10.2007 Hallöle!!

Ich habe mein BGJ-Pferdewirt an der Berufsschule in Hannover (dort wohne ich auch) gemacht.
Da ich keinen Ausbildungsplatz gefunden habe, hab ich mich weiterhin beworben
und nun evtl. die Möglichkeit noch in das laufende Ausbildungsjahr einzusteigen,
allerdings liegt der Betrieb zwischen Uelzen und Lüneburg.
Ich würde gerne weiterhin in Hannover zur Schule gehen (meinen Hauptwohnsitz werde ich in Hannover behalten),
weil dort die Schule auch erst Ende September angefangen hat und ich dann nicht so viel Stoff verpasst habe.
Außerdem kenne ich die Lehrer schon und einige Schüler.
Ist das möglich? oder MUSS ich in Lüneburg zur Schule gehen??
Kann/muss ich das Irgendwo beantragen? Wo erfahre ich die Zuständigkeiten der einzelnen Berufsschulen?
Die Frage kam auf, weil ich jm. kenne der seine Ausbildung in Uelzen gemacht hat und auch in Hannover zur Schule gehen konnte.

Vielen Dank für die Antwort!!!
I
Dietbert Arnold 04.10.2007 Hallo Felicitas,

normalerweise gilt, dass Du dort zur Schule gehst wo Du wohnst oder wo Dein Arbeitsplatz ist. Du hättest also theoretisch die Wahl zwischen Lüneburg (Arbeitsplatz) und Hannover (1. Wohnsitz). Allerdings musst Du das mit der Schule absprechen. Also hin zur BS in Hannover und fragen, denn letztlich entscheidet die Schule, wo Du hin gehen musst. 

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Welche Möglichkeiten gibt es, zur Pferdewirtprüfung zu kommen? Christina 01.10.2007
Habe vor 3 Jahren meine Ausbildung als Krankenschwester abgeschlossen.
Aber die Arbeit in verschiedenen Reitställen liegt mir einfach besser, trotz der langen Arbeitszeiten. 
Ich arbeite seit ca. Jahr in einer Reitanlage mit ca. 50 Pferden, davor habe ich in Australien in einem Stall gearbeitet mit 20 Pferden und Unterrichtserteilung, davor ca. 4 Jahre in einem Offenstall (ca. 20 Pferde) mit Berittpferden, auch als Urlaubsvertretung selbstständig den Stall geführt.
Habe Reiterfahrung seit 18 Jahren, Reitpass, RAZ III, möchte nächstes Jahr mit meinem eigenen Pferd das Spezifische IIer Abzeichen Dressur machen.
Ich würde gerne eine Ausbildung zum Pferdewirt Reiten machen, frage mich aber wie ich die Ausbildung finanzieren soll, habe ein eigenes Pferd und mein Gatte verdient auch nicht viel! Gibt es eine Möglichkeit irgendeine Unterstützung zu beantragen? Auch die Trainer-Laufbahn habe ich mir schon überlegt, allerdings sind auch da die Kosten erheblich! Können Sie mir irgendeinen Tip geben?
Vielen Dank und ein großes Lob an diese HP!!!!!
I
Dietbert Arnold 01.10.2007 Hallo Christina,

zunächst einmal musst Du zwei Jahre lernen, damit Du Pferdewirtin werden kannst, denn Du hast ja schon einen Berufsabschluss. Natürlich bekommst Du dann ein Ausbildungsgehalt und kannst auch, bei Bedarf, Wohngeld bei Deiner Gemeinde beantragen. Auch gibt es Berufsausbildungsbeihilfe von der zuständigen Arbeitsagentur, hier musst Du aber fragen, ob das auch für eine Zweitausbildung gezahlt wird. Eine andere Möglichkeit ist die Prüfung gem. §45.2 BBiG. Hier musst Du Dich mit Deiner Zuständigen Stelle in Verbindung setzen und alle vorherigen Arbeitsverhältnisse nachweisen. Wenn die Zuständige Stelle der Meinung ist, dass Du die 1,5fache Ausbildungszeit erreicht hast, dann kannst Du die Pferdewirtprüfung machen.

Also hin zur Gemeinde, zur Zuständigen Stelle und zur Arbeitsagentur. Dann wird vielleicht das ganze etwas klarer für Dich.

I
Wann darf ich ausbilden? Annette Ginter 18.07.2007 Hallo liebes Forum,

welche Voraussetzung braucht ein Ausbilder der einen Pferdewirt Zucht und Haltung ausbilden möchte.

Frau xxx fürht einen eigenen Betrieb. Sie hat aber keine Ausbildung zum Pferdewirt.
Sie hat viel Erfahrung mit zum Teil auch schwierigen Jugendlichen gemacht. Referenzen vom Jugendamt sind ebenfalls vorhanden.
Sie würde jetzt sehr gerne einer Jugendlichen die Möglichkeit geben, eine Ausbildung als Pferdewirt auf ihrer Anlage zu machen. Ich würde micht sehr freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten ob die Möglichkeit besteht.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
I
Dietbert Arnold 18.07.2007 Liebe Annette,

so einfach geht es nicht, den Wunsch Pferdewirte auszubilden, umzusetzen. Zunächst musst Du erst den Pferdewirt abgeschlossen haben. Nach dreijähriger Berufspraxis kann dann die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung gemacht werden. Wenn die Prüfung geschafft ist, dann muss der Betrieb erst einmal als Ausbildungsbetrieb anerkannt werden. Danach kann es dann losgehen.

Eventuell kannst Du, falls Vorkenntnisse da sind, die Zulassung zur Meisterprüfung direkt beantragen. Das kann die Zuständige Stelle im Ausnahmefall schon mal entscheiden. Aber nur, wenn erhebliche Vorbildungen im Pferdebereich nachgewiesen werden. Darüber kann aber nur die Zuständige Stelle Deines Wohnortes.

Alle Verordnungen findest Du übrigens zum Nachlesen im Service.

I
Kein Ausbildungsvertrag zu Ausbildungsbeginn, was verdiene ich eigentlich? Stefan 29.08.2007 Guten Tag,

Ich habe vor 1 Monat meine 2jährige Ausbildung zum Pferdewirt (Azubi) angefangen, habe aber noch keinen Vertrag mit meinem Ausbilder unterschrieben. (Ich bin 26 Jahre alt und habe schon eine kaufmännische Lehre hinter mir). Zur Zeit zahlt er mir 400Euro pro Monat und Ich wuerde gern rausfinden wieviel das Mindestgehalt (netto) ist fuer Azubis. Leider konnte Ich auf Ihrer Website nur die Tarife von 2004 finden.
Koennten Sie mir sagen wo Ich die aktuelle Tariffe finden kann,
Ich danke Ihnen vielmals fuer Ihr Hilfe
I
Dietbert Arnold 29.08.2007 Hallo Stefan,

grundsätzlich ist es nicht in Ordnung, dass Du noch keinen Ausbildungsvertrag hast. Der muss !!! vor Beginn der Ausbildung bei der Zuständigen Stelle vorliegen und unterschrieben sein! Das ist einfach eine Sauerei, das kann man nicht anders sagen. Die Zuständige Stelle hat übrigens darauf zu achten, dass die Vergütung korrekt ist.

Das Ausbildungsgehalt ist immer brutto. Die im Netzt von mir eingestellten Sätze gelten meines Wissens auch jetzt noch. Denke auch daran, dass Du bereits im zweiten Ausbildungsjahr bist und natürlich auch noch den Alterszuschlag bekommen musst. 

Überlege Dir gut, ob Du an ein Schwarzes Schaf unter den Ausbildern gekommen bist oder der einfach nur zu luschig ist. Wenn das so anfängt, dann wird es nach meiner Erfahrung nur schlechter. Aber das musst Du entscheiden. Du kannst Dich auch von der Pferdewirt- Gewerkschaft IG BAU beraten lassen. Vielleicht entschließt Du Dich zukünftig einen starken Partner an Deiner Seite zu haben. Du siehst, manchmal ist es besser. 

I
Pferdewirt ja oder nein? Annika 28.08.2007
Hallo,
 
ich bin 24 Jahre alt, habe das Abitur gemacht und eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bankbereich, sogar mit dem Abschluss als Bundesbeste. Seit 1 1/2 Jahren bin ich in dem Bereich tätig.
Das ist zwar alles gut und schön und trotzdem bleibt mein Wunsch mit Pferden zu arbeiten, dies will ich schon seit meinem 16. Lebensjahr.
Aber auf dringlichen Wunsch meiner Eltern habe ich erstmal eine "vernünftige" Ausbildung gemacht, doch das Thema Pferd lässt mich nicht los.
Ich reite seit meinem 6. Lebensjahr, seit dem 16. intensiv Dressur. Leider hatte ich aus finanziellen Gründen nicht die Möglichkeit viele Turniere oder ähnliches zu besuchen.
Mit meinen Pferden habe ich bisher E-, A-, und L-Dressuren geritten.
Seit letztem Jahr bin im Besitz des DRA III disziplinspezifisch Dressur (L-Dressur).
In der Vergangenheit hatte ich das Glück Pferde verschiedenen Alters- und Ausbildungsstufen zu reiten.
Vor einem Jahr konnte ich längere Erfahrungen auch auf S-Dressurpferden sammeln und einem Pferdewirt FN bei seiner Arbeit helfen im Stall sowie mit seinen Beritt- und Korrekturpferden.
Ich habe dann sogar ein Pferd vermittelt bekommen welches ich mit seiner Hilfe auf M-Niveau gehalten habe und sogar noch ein paar S-Lektionen beibringen konnten, woüber die Besitzerin sehr glücklich war, weil sie es gut nachreiten konnte.
Zudem bilde ich meinen derzeit 6-Jährigen Wallach zum Großteil selbst aus, also mit Unterstützung meines Reitlehrers.
Ich habe zudem schon Erfahrungen sammeln dürfen im Unterrichten beim Voltigieren und Reiten.
Ich habe auch schon ein mehrwöchiges Praktikum in einem anerkannten Dressur-und Ausbildungsstall gemacht, was mir wirklich sehr gut gefallen hat.
Auch die Arbeitszeiten, die fehlende Freizeit und die relativ niedrige Bezahlung können mich nicht schocken.
So bis hierhin finde ich klingt das ganz gut, aber natürlich schreibe ich Ihnen weil es einen bzw. zwei Haken gibt und diese sind leider nicht unwesentlich.
Erstens habe ich eine Wirbelsäulenverkrümmung, die mich zwar weiter nicht behindert, aber seit den Beschreibungen der Ärzte habe ich Angst davor vom Pferd zu fallen.
Zweitens habe ich so gut wie keine Erfahrung im Springen.
Ich bin zwar mit 14/ 15 Jahren immer die Springstunde in unserem Verein mitgeritten, aber ich habe es nie wirklich richtig gelernt.
Und weil ich ja hier ganz ehrlich sein will habe ich auch ein wenig Angst vor den Sprunghöhen, was aber auch daran liegen kann, das ich es einfach nie mit einem sicheren Pferd gelernt habe.
Was meinen Sie, hat es keinen Sinn für mich eine Ausbildung zum Pferdewirt zu machen?
Ich würde halt gerne eine Ausbildung zum Pferdewirt Schwerpunkt Reiten machen, weil mir ja nicht nur an der Versorgung, Pflege und Betreuung der Pferde gelegen ist, sondern auch an der Ausbildung.
 
Lange habe ich versucht mich damit abzufinden und meinen sicheren Bankjob so gut wie möglich zu machen und mir ein Pferd als Hobby zu leisten.
Aber dieser Plan geht nicht auf, ich fühle mich nicht wohl und könnte die gesamte Zeit nur im Stall verbringen.
 
Vielleicht können Sie mir einen Rat geben.
 
Vielen Dank im Voraus.
 
Liebe Grüße
I
Dietbert Arnold 29.08.2007 Ja, Annika, zu Deinen gesundheitlichen Problemen kann ich nichts sagen, hier solltest Du einen Sportmediziner fragen, der auch Reiterfahrungen hat und das auch wirklich beurteilen kann.

Ich denke, Du machst als erstes ein z.B. dreiwöchiges Praktikum bei einem Berufsausbilder, der selber auch Azubis hat und den Du nicht kennst! Nur dann wird man Dich wirklich ehrlich beraten, ob der Beruf für Dich in Frage kommt oder doch nur Hobby bleiben sollte. In diesem Praktikum, das ist ganz wichtig, musst Du auch die Möglichkeit zum Springunterricht bekommen, sonst ist die Beratung wenig hilfreich. Ich würde an Deiner Stelle Dich an Frau Germann von der Bundesvereinigung der Berufsreiter wenden, um ein geeigneten Ausbildungsbetrieb zum Praktikum zu finden.

Hilft Dir das erst einmal weiter?

I
Ausbildungsdauer Lena Krönert 28.08.2007 Hallo Herr Arnold!

Ich wollte mich im Internet noch einmal darüber informieren, ob man die Lehrzeit zur Pferdewirtin mit einem Realschulabschluss verkürzen kann, habe aber mehrere Antworten gefunden. Einmal heißt es, man kann 1 Jahr verkürzen, dann heißt es wieder man kann 6 Monate verkürzen und dann wieder man kann gar nicht verkürzen.

Vielleicht können Sie mir ja die richtige Antwort geben, was genau für Bayern gilt.

Mit freunlichen Grüßen
I
Dietbert Arnold 29.08.2007 Hallo Lena,

grundsätzlich ist die Ausbildungszeit auf Antrag zu verkürzen, wenn das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit zu erreichen ist (§ 29 BBiG)

In der Ausbildungsordnung eines Berufes ist die allgemeine Ausbildungsdauer so festgelegt worden, dass ein durchschnittlich begabter Azubi mit Hauptschulabschluss das Ausbildungsziel erreichen kann. 

Für die individuelle Verkürzung der Ausbildungszeit hat der Bundesausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung am 25.10.74 folgende Richtlinien erlassen, an die sich die Zuständigen Stellen möglichst halten sollten, aber nicht müssen:

Fachhochschulreife/ Hochschulreife: 12 Monate Verkürzung

Fachhochschulreife im Ausbildungsberuf: bis 24 Monate Verkürzung

Azubis mit Realschulabschluss: 6 Monate Verkürzung

Azubis über 21 Jahre: 12 Monate Verkürzung

Azubi mit Berufsabschluss: 12 Monate Verkürzung

Eine Kombination der Verkürzungen ist möglich, allerdings sollte bei einer Regelausbildung von drei Jahren (Pferdewirt) nicht unter 18 Monate Ausbildungszeit gegangen werden. Zusätzlich ist bei guten Leistungen auch noch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 40 BBiG) möglich.

Frage jetzt bei der Zuständigen Stelle in Bayern nach, wie sie das handhaben. So, Lena, jetzt solltest Du das nötige Grundwissen haben, um bei der Zuständigen Stelle argumentieren zu können. Aber eines solltest Du auch wissen: Ein Betrieb kann Dich nehmen mit diesen Verkürzungen, muss es aber nicht.

I
Bereiter in Abendstudium? Janni 22.08.2007 Hallo,

kann man Bereiter nur durch vorangegangene Ausbildung im Bereicht Pferdewirt werden oder gibt es die Möglichkeit, das neben dem Beruf zu erlernen (sozusagen durch "Abendstudium")?

LG 
I
Dietbert Arnold 22.08.2007 Hallo Janni,

der Beruf Pferdewirt ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf und kann nur nach den Regeln der Verordnung zum Beruf Pferdewirt gelernt werden. Wie willst denn Du die Praxis in Abendkursen erlernen? Reiten auf L- Niveau (Bereiten  nicht Nachreiten)? Geburtshilfe bei fohlenden Stuten? Nein Janni, das geht nicht und ist auch rechtlich nicht möglich.

I
Ausbildungsplätze finden? Annika 17.08.2007
hallo
ich wollte einmal fragen ob ihr mir sagen könnt wo ich eine liste der ausbildungsbetriebe  pferdewirt schwerpunkt reiten in nrw und niedersachsen herbekomme.ich hatte schon im internet auf den seiten der landwirtschaftskammern geschaut aber die lwk nrw hat keine liste mehr und die aus niedersachsen lässt sich nicht öffnen.
des weiteren hätte ich noch die frage wie es leute wie zb. philip w.  geschafft haben die pferdewirtprüfung ohne regelmäßigen schulbesuch zu absolvieren.welche voraussetzungen braucht man dazu?wie läuft so etwas ab?wie lange muss man dafür in einem betrieb gearbeitet haben?als was ist man denn da angestellt?wie bekommt man denn eine solche stelle?duch glück?ich würde mich sehr über eine antwort freuen.
mfg annika
I
Dietbert Arnold 22.08.2007 Hallo Annika, 

hast Du einmal in den Service und dort unter Ausbildungsplatzsuche geschaut? Da stehen doch ganz viele Möglichkeiten drin, wie man an Ausbildungsbetriebe kommen kann. Die Ausbildung läuft streng nach der Verordnung zum Pferdewirt. Dazu gehört, deshalb heißt es ja duale Ausbildung, auch der Besuch der Berufsschule. Klar gibt es immer mal wieder Leute, die das System aushebeln und sich schlichtweg und einfach nicht an die gültigen Gesetze halten. Letztlich bestrafen die sich aber selber. Das Leben ist länger. Die, die meinen, besonders clever zu sein, sind oft die ersten, die scheitern. Das wusste ich in Deinem Alter auch noch nicht. Da fand ich das einfach nur ungerecht. Jetzt aber, das ist der Vorteil von Alter und Erfahrung, weiß ich, dass Ehrlichkeit doch nachhaltiger ist. 

I

Pferdewirt nach Studium? Jenny 26.07.2007 Hallo!

Ich bin 24 Jahre alt, befinde mich in der Diplomphase meines Psychologiestudiums und orientiere mich beruflich neu. Nach langem Überlegen und Prüfen meiner Wünsche bin ich mir nun sicher: ich möchte mit Pferden arbeiten! Dabei bin ich auf den Beruf: Pferdewirtin Zucht & Haltung gestoßen, von dem ich nun träume und Möglichkeiten suche, wie ich diesen Weg einschlagen kann.
Allerdings haben sich eine ganze Menge Fragen angehäuft, über deren Beantwortung ich mich sehr freuen würde:

1. Bekommt man als Quereinsteiger mit abgeschlossendem Studium noch irgendwelche finanziellen Förderungen? Mein BaFöG-Anspruch ist  vergolten, meine Förderungsgrenze ist schon vorbei. (Derzeit finanziere ich mich  über eine studentische Hilfskraftstelle an der Uni). An welche Stellen kann ich mich wenden, welche Gesetztestexte sind relevant? Ich wäre hier für jeden fundierten Hinweis dankbar!

2. Wo finde ich einen Tarifvertrag, in dem ich das Lehrlingsgehalt für Brandenburg ablesen kann?

3. Welche Möglichkeiten gibt es nach der Ausbildung neben einer Festanstellung auf einem Gestüt?

4. Da ich Reitanfängerin bin (erst Basispass Pferdekunde), möchte und müsste ich während der Ausbildung Reitstunden nehmen. Gibt es hierzu eine Regelung, ob diese -wenn man sie bei der Ausbildungsstelle nimmt- bezahlt werden müssen oder ob man als Azubi Prozente bekommt?

Ich freue mich über Eure Antworten!

I

Dietbert Arnold 30.07.07 Hallo Jenny,

ich habe ein wenig den Eindruck, dass Du Dich mehr von romantischen Gefühlen, als von sachlichen Entscheidungen leiten lässt. Wie gesagt, so ein Gefühl. Mit Sicherheit solltest Du erst einmal ein oder zwei kurze Praktika machen (2- 4 Wochen), damit Du weißt, was da auf Dich zukommen wird. Wenn Du dann immer noch nicht desillusioniert bist, dann ist der Pferdewirt richtig für Dich. Die Inhalte für den Tarifvertrag Brandenburg findest Du natürlich hier auf dieser Seite. Deine bisherigen Erfahrungen mit Pferden sind doch eher unterdurchschnittlich. Da wirst Du Dir schon einen Betrieb suchen müssen, der Dich von Anfang an solide ausbildet, sonst wirst Du mit Sicherheit Schwierigkeiten bei der Abschlussprüfung und im weiteren Weg haben. Nur sichere, routinierte Pferdewirte haben eine gute Chance, hinterher auch eine Arbeitsstätte zu finden. Der Ausbildungsbetrieb ist für die Ausbildung zuständig und hat dafür zu sorgen, dass Du die Prüfung schaffen kannst. Dazu gehört auch das Reiten auf A- Niveau. Reitstunden musst Du deshalb nicht nehmen und privat bezahlen. Wichtig aber für Dich: Je besser Du reiten kannst, desto besser die Arbeitsmarktchancen. Mehr dazu unter News. Auch solltest Du Dich hier im Service noch einmal gut einlesen, damit Du Dich auf eine Berufsausbildung vorbereiten kannst. Nach dem Studium wird Deine Ausbildungszeit übrigens nur zwei Jahre betragen. Du bekommst natürlich das ganz normale Gehalt eines Azubis in Brandenburg. Mehr dazu auch im Service. Wenn Du damit nicht auskommst, dann hast Du die Möglichkeit, Hilfe zum Lebensunterhalt bei Deiner Gemeinde zu beantragen, so z.B. Wohngeld. Auch hast Du die Möglichkeit bei der zuständigen Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu beantragen. Generell aber musst Du Dir Gedanken machen, wohin die Reise beruflich gehen soll. Willst Du danach als Gestütsarbeiterin im Stall arbeiten? Möchtest Du eher eine Deckstation leiten? Möchtest Du eher Reitschüler unterrichten? Möchtest Du eher in den Verkauf? Möchtest Du eher in die Hippotherapie? Möchtest Du eher in die Pädagogik mit Pferden? Das musst Du für Dich selber entscheiden. Erst den Weg überlegen und dann Schritt für Schritt gehen. Mache nicht den Fehler, erst mit Pferden arbeiten zu wollen und dann zu sehen, was Du damit machen willst.

I

Tarifvertrag für Pferdewirte sylvia strasser 15.07.2007
hallo
 
bite um informationen, ob es für das bundesland bayern einen tarifvertrag für pferdewirte zucht und haltung gibt, der allgemein gültig ist.
 Sind 48,5 stunden wochenarbeitszeit zeitgemäß?
 Bitte um informationen oder wenn es die möglichkeit zum download gibt, bitte den link dazu
 
herzlichen dank

I

Dietbert Arnold 15.07.2007 Leider gibt es nur in Brandenburg einen Tarifvertrag für Pferdewirte. Das liegt daran, dass in der Pferdewirtschaft nicht genügend Arbeitnehmer Mitglied ihrer Gewerkschaft IG BAU sind. Nur dann ist die Gewerkschaft in der Lage und stark genug, mit den Arbeitgebern einen Tarifvertrag für Pferdewirte abzuschließen. Leider ist das nicht so und so herrscht in der Pferdewirtschaft leider Wild- West. Du kannst Dir, Sylvia, den Tarifvertrag für Pferdewirte in Brandenburg herunterladen und auch einen Arbeitsvertrag

Etwas muss Du aber wissen, die maximale Arbeitszeit in der EU und nach der Arbeitszeitverordnung in Deutschland ist gesetzlich 48 Stunden. Jede Stunde darüber ist gesetzwidrig!

I

Ausbildung im Ausland E. Freudenberg 09.07.2007
Hallo, in unserem Reitverein arbeitet z.Zt. ein Pferdwirt bzw. Reitlehrer, der seine Ausbildung  in Frankreich gemacht hat.
 
Nach seinen Angaben ist dort die Ausbildung weitaus besser als in Deutschland----- allerdings ist sie wohl in Deutschland nicht anerkannt, stimmt das? Und warum ist das so?
Außerdem berichtete er, dass er  dort die Meisterprüfung innerhalb von 14 Tagen machen kann!
Wie sieht es mit dieser Qualifikation aus?
Ich wäre dankbar, wenn mir dies jemand fachkompetent beantworten könnte.
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
 
    I
Dietbert Arnold 09.07.2007 Grundsätzlich haben wir im Reitsport ja immer das Phänomen, dass alle anderen besser sind als man selber. So ist das wohl auch mit dem Reitlehrer aus Frankreich. In Frankreich selber gibt es nur eine Amateurausbildung. Soviel dazu. Wenn ein Franzose einen Pferdewirt haben möchte, dann muss er sich hier bei der Zuständigen Stelle das entsprechende Zeugnis erstellen lassen. Nun zum Reitlehrer: Es ist in Frankreich eine Amateurprüfung und die ist in 14 Tagen zu machen. Das kann aber nicht mit unserer Berufsprüfung verglichen werden. Geht ja auch nicht, Trainer C mit dem Pferdewirt und Trainer B mit dem meister zu vergleichen. 

I

Länge der Ausbildungszeit Timo 14.06.2007 Ich möchte gerne wissen, in welchen Gesetzen, Verordnungen und unter welchen Paragraphen man die Voraussetzungen für die Lehrzeitverkürzung nachlesen kann, da ein und die selbe zuständige Stelle für jeden Azubi eigene Voraussetzungen zu machen scheint. (Was im Vorjahr noch Verkürzungsgrund war, ist heute keiner mehr.)

Vielen Dank und schöne Grüße

I

Dietbert Arnold 15.07.2007 Hallo Timo, die Ausbildungszeit beträgt beim Pferdewirt 3 Jahre. Angerechnet werden kann gem. § 7 BBiG eine berufliche Vorbildung. Die Verordnung zum Beruf Pferdewirt sagt, dass der Abschluss einer bereits erfolgreichen Berufsausbildung immer mit einem Jahr und der Abschluss des Pferdewirtes immer mit zwei Jahren anzurechnen ist. Dann darf der Ausbildungsvertrag auch nur zwei oder ein Jahr betragen. Gem. § 8 BBiG kann sich die Ausbildungszeit verkürzen, wenn zu erwarten ist, dass Du das Ziel schneller erreichst. Dazu musst Du zusammen mit dem Ausbilder bei der Zuständigen Stelle einen Antrag stellen und natürlich belegen, dass Du besonders gut bist. Die Zuständige Stelle muss (!) dem Antrag statt geben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verkürzung wird in den Vertrag aufgenommen.  Ich weiß, dass viele Zuständigen Stellen z.B. ab dem Vorliegen der Fachhochschulreife die Ausbildungszeit um ein Jahr verkürzen. Da musst Du die Zuständige Stelle befragen, deren Berufsbildungsausschuss dazu sicher einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Weiter gibt es einen Beschluss des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 25.10.1974,  als Empfehlung für die Zuständigen Stellen und deren Berufsbildungsausschüsse: Bei Auszubildenden mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife soll eine Kürzung um 12 Monate erfolgen. Bei Fachhochschulreife mit entsprechender Fachrichtung oder gleichwertigem Bildungsabschluss kann eine Verkürzung bis zu 24 Monate erfolgen. Bei Fachoberschülern ohne Abschluss soll die fachpraktische Ausbildung berücksichtigt werden. Realschulabschluss kann zu einer Verkürzung von 6 Monaten führen. Azubis über 21 Jahre können um bis zu 12 Monate verkürzen. Wenn mehrere Gründe zusammen kommen, dann kannst Du maximal um 18 Monate verkürzen. Alles das soll möglichst schon bei Vertragsabschluss geregelt werden, ist aber noch in der Ausbildung möglich. Aber: Ausbilder und Azubi müssen das beantragen

Gem. § 45 BBiG kannst Du aber auch bei einem normalen dreijährigen Ausbildungsvertrag die vorzeitige, meist 1/2 Jahr, Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen, wenn sich innerhalb der Ausbildung ergibt, dass Du besonders gut bist. In diesem Falle werden die Zuständigen Stellen den Ausbilder und die Berufsschule befragen und dann eine Entscheidung treffen. Den Antrag kannst Du stellen, Dein Ausbilder muss nicht zustimmen. Verlangt werden üblicherweise gute bis sehr gute Leistungen im Betrieb (Inhalte der Verordnung) und in der Schule. Die Zuständige Stelle kann Deinem Antrag nachkommen, muss es aber nicht. Lediglich pflichtgemäß muss die Überprüfung Deines Antrages vorgenommen werden, also die müssen Dich fair und umfassend unter die Lupe nehmen. Eine gute Zwischenprüfung und ein gutes Berufsschulzeugnis machen Deinen Antrag natürlich überzeugend.

I

Wie Ausbildungsplatz finden? Anna Camelot 06.06.2007 Ich würde in knapp zwei Jahren gerne eine Ausbildung als Pferdewirtin beginnen. Ich wohne zur Zeit in Süddeutschland, aber ich würde für die Ausbildung gerne nach Norddeutschland gehen, da es dort mehr Möglichkeiten in Bezug auf Pferdesport gibt. Wie komme ich am besten an Adressen von Ausbildungsstellen? Gibt es vielleicht auch im Internet eine grosse Stellenbörse für Pferdewirte?
Ich möchte gerne zuerst den Schwerpunkt Reiten, dann den Schwerpunkt Zucht und Haltung erlernen. Können Sie mir sagen, wie lange die Ausbildung dann insgesamt dauert (mit Abitur)?
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüssen

I

Dietbert Arnold 06.06.2007 Hallo Anna,

im Service findest Du eine ganze Liste, wie Du an Ausbildungsplätze kommen kannst. In aller Regel dauert die Berufsausbildung zum Pferdewirt zwei Jahre, wenn die allgemeine Hochschulreife vorliegt. Im Schwerpunkt Reiten könnten aber einige Betriebe sagen, dass Sie Dich in zwei Jahren reiterlich nicht prüfungsreif ausbilden können. Hier musst Du entscheiden, ob ein Ausbildungsbetrieb dieses nur sagt, um Dich drei Jahre arbeiten zu lassen oder ob Du doch besser drei Jahre Reiterfahrungen sammeln solltest. Nutze die Zeit bis zur Berufsausbildung, um bei einigen erfahrenen Berufsausbildern vorzureiten und bitte sie um ihre Meinung, wie sie Deine reiterlichen Fähigkeiten einschätzen. Wenn Du hinterher den Schwerpunkt Z&H machen möchtest, dann dauert die Berufsausbildung nur noch ein weiteres Jahr. Alternativ kannst Du dann nach 1,5 Jahren (1,5fache Ausbildungszeit) als Externe nach § 45.2 BBiG die Abschlussprüfung Z&H anhängen. In den 1,5 Jahren musst Du lediglich sozialversicherungspflichtige Arbeit im Pferdebereich nachweisen. Des weiteren solltest Du wissen, dass Du mit jeder Pferdewirtprüfung nach drei Jahren jeden Pferdewirtschaftsmeister machen kannst. Auch dieser Weg ist zu überlegen, bevor Du zusätzliche Berufsausbildungen an Deine erste Pferdewirtausbildung hängst. Aber für diese Überlegungen hast Du ja noch ein wenig Zeit, ich finde es aber gut, dass Du Dich schon jetzt gut vorbereitest.

I

Minijobs und Versicherungspflicht IG BAU 25.05.2007 Die Änderungen im Rahmen der Gesundheitsreform (Krankenversicherungspflicht für bisher Nichtversicherte) können auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) betreffen. Ob das so ist, stellt die Krankenkasse fest. Hier eine erste Information für alle Minijobber.

Krankenversicherungspflicht für bisher Nichtversicherte

Die am 1. April in Kraft getretene Gesundheitsreform sieht vor, dass Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und


  • zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
  • bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren und nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig oder krankenversicherungsfrei sind oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland versicherungsfrei wären,


kranken- (und damit auch pflege-)versicherungspflichtig sind.

Zuständig für den Krankenversicherungsschutz ist die gesetzliche Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat, auch wenn diese Versicherung Jahrzehnte zurückliegt.

Sollte die ursprüngliche Krankenkasse nicht mehr bestehen, ist die Rechtsnachfolgerin zuständig. Für ehemals Privatversicherte kommt eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Frage. Für sie ist die private Krankenversicherung zuständig.

Wer bisher noch nie gesetzlich oder privat krankenversichert war, kann die Krankenkasse frei wählen. Ausnahme: Beamte oder hauptberuflich Selbständige. Diese müssen sich an die private Krankenversicherung wenden.

Zum Personenkreis der Nichtversicherten können auch bisher nicht bzw. nicht mehr krankenversicherte Minijobber gehören.


Auswirkungen für geringfügig Beschäftige

Die Feststellung, ob eine Versicherungspflicht besteht, trifft die zuständige Krankenkasse. Minijobber, die aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung versicherungspflichtig werden, müssen dies ihrem Arbeitgeber mitteilen.

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig als bisher Nichtversicherter wird, muss natürlich auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Der Beitragsbemessung unterliegen alle dem Versicherten zur Verfügung stehenden Einnahmen. Unterschreiten diese Einnahmen bestimmte Grenzen, werden die Beiträge ausgehend von einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteinkommen berechnet.

Das Mindesteinkommen beträgt im Jahr 2007 bei allen Krankenkassen 816,67 Euro monatlich. Für hauptberuflich selbständig Tätige gelten andere Mindesteinkommen.

Die aus den tatsächlichen Einnahmen bzw. aus dem maßgebenden Mindesteinkommen zu zahlenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hat der bisher Nichtversicherte selbst an die zuständige Krankenkasse zu entrichten.

Dies gilt auch für die aus dem Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung zu entrichtenden Beiträge zur Pflegeversicherung.

Dagegen sind aus dem Arbeitsentgelt einer geringfügigen Beschäftigung vom Versicherten keine Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen, wenn der Arbeitgeber bereits Pauschalbeiträge daraus entrichtet hat. Gleichwohl sind auch hier Beiträge ausgehend vom Mindesteinkommen zu zahlen, sofern die tatsächlichen Einnahmen das Mindesteinkommen nicht übersteigen.


Mehr Infos dazu gibt’s bei der Minijob-Zentrale.

I

Berufsausbildung mit 30? Eva 23.05.2007
Ich habe eine Frage zu den Berufsvoraussetzungen zum Pferdewirt mit dem Schwerpunkt Zucht und Haltung.
Bestünde in meinem Alter von 31 Jahren noch die Möglichkeit eine Ausbildung in diesem Berufsbereich zu absolvieren? 
 
Über eine Rückmeldung Ihrerseits wäre ich Ihnen sehr dankbar.

I

Dietbert Arnold 23.05.2007 Hallo Eva, es ist gar nicht so selten, dass jemand noch mit 30 Jahren die Berufsausbildung beginnt. Voraussetzung ist natürlich, dass Du einen Ausbildungsbetrieb findest, der Dich nimmt. Bevor Du den Ausbildungsvertrag unterschreibst, machst Du erst einmal ein zwei- oder dreiwöchiges Praktikum. Aber nicht länger! Falls Du schon eine Berufsausbildung abgeschlossen hast, egal welche, beträgt die Ausbildungszeit zwei Jahre. Über eines musst Du Dir aber im klaren sein: Die Anforderungen an Dich bezüglich Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen werden schon sehr hart werden. Auf eine 40- Stunden- Woche, geregelten Urlaub und Überstundenbezahlung legen die meisten Betriebe, obwohl gesetzlich festgeschrieben, nicht so ganz viel wert. Wenn Deine Leidensfähigkeit als Dreißigjährige das zulässt, dann kannst Du den Schritt wagen. Gesundheitliche Belastbarkeit und gute Kondition vorausgesetzt.

I

Ausbildung ohne Ausbildungsvertrag? Vanessa 15.05.2007 hallo herr arnold,
ich wollte schon als "kind" (mit 16 gleich nach der schule) eine bereiterlehre machen-hab aber auf meine eltern und alle anderen vermeintlich klugen menschen gehört und was "anständiges" gelernt.nach bestandener prüfung und ?nem jahr berufspraxis hab ich aber gemerkt das das alles nichts für mich ist.habe dann mein abi nachgemacht um meine eltern wenigstens ein bißchen zu beruhigen da ich einfach meinen unbefristeten festvertrag geschmissen hab.es war für mich aber immer klar,dass ich mal pferdewirt werde.
nun mein problem:
seit einiger zeit arbeite ich nun schon in einem betrieb der zwar für z&h anerkannt ist aber NOCH nicht fürs reiten. frau f (zuständig fürs rhl.) will vor lehrjahrsbeginn noch kommen und ihren "segen" geben. mein chef meint das es kein problem darstellt und er mich auch noch kurz vor beginn des ausbildungsjahres in der berufschule anmelden kann. aber muss der ausbildungsvertrag-den ich ja erst bekommen kann wenn der betrieb anerkannt ist-nicht erst von der kammer abgesegnet werden bevor man weiteres damit tun kann wie zb in der schule anmelden?wie lange dauert sowas?ich hab ein wenig bedenken das ich dann nicht mehr rechtzeitig die ganzen formalitäten erledigt bekomme...lg v.

I

Dietbert Arnold 15.05.2007 Hallo Vanessa, ohne Deinen jetzigen Betrieb zu kennen, mache bloß keinen Fehler! Nur wenn ein Betrieb von der Zuständigen Stelle anerkannt ist, darf er ausbilden und darfst Du die Berufsschule besuchen. Erst unterschreibst Du den Ausbildungsvertrag und dann muss ihn die Zuständige Stelle gegenzeichnen, dann erst ist er rechtmäßig. Mensch Vanessa, lasse Dich nicht einlullen, mache nicht den Fehler wie viele andere vor Dir und glaube daran, dass das alles kein Problem ist. Gerade in der letzten Zeit habe ich ganz viele "Azubis" kennen gelernt, die in Wirklichkeit nur gearbeitet haben und niemals eine Berufsausbildung machten! Ein seriöser Ausbilder bietet Dir derart unseriöse Angebote nicht an. Nur wenn ein Betrieb anerkannt ist, dann darf er ausbilden und das weiß jeder Meister. Ich an Deiner Stelle wäre vorsichtig! Frage Dich wirklich selbstkritisch: Wird Deine Arbeitskraft für wenig Geld gebraucht oder sucht der Betrieb eine Auszubildende? Was ist eigentlich jetzt? Wirst Du ordentlich bezahlt? Oder arbeitest Du für lau? Diese Variante wird gerne genommen und wenn dann die "Azubis" ungeduldig werden, dann hält man sie hin mit dem Versprechen, dass es ja bald eine Ausbildung gibt. Ist ja alles nur eine Formalität. Die Erfahrung sagt aber, dass das oft nur Bluff ist. Wie gesagt, ich kenne den Betrieb nicht, aber wahrscheinlich wirst Du nur ausgenutzt. Rufe Frau F. an und sprich mit ihr ganz offen, Frau F. ist eine Nette. Ich glaube, die sagt Dir nichts anderes. Vielleicht nur etwas moderater.

I

Was sollte ein Pferdewirt nach seiner Prüfung verdienen?

45 Jahre schuften und 590 EUR Rente?

Dietbert Arnold 15.04.2007

Um diese Frage zu klären, muss man sich zunächst einmal um den sog. Ecklohn kümmern. Dieser ist folgendermaßen definiert:

"Der im Tarifvertrag für einen über 21 Jahre alten Facharbeiter der untersten Tarifgruppe festgesetzte Normallohn. Er bildet damit die Grundlage für die Berechnung der Grundlöhne für die anderen Lohngruppen. Der Ecklohn ist bei Tarifverhandlungen jeweils ein Verhandlungsgegenstand." 

Im bisher einzigen Tarifvertrag für Pferdewirte (Brandenburg) ist festgelegt worden, dass der Ecklohn für einen ausgelernten Pferdewirt im 1. Berufsjahr- Jahr gilt. So ist der Ecklohn dort 8,50 EUR/h ab dem 1. Jahr nach der Prüfung, 8,93 EUR/h ab dem 2. Jahr nach der Prüfung und 9,78 EUR/h ab dem 5. Jahr nach der Prüfung. Für alle Pferdewirte kann man deshalb sagen, dass man von einer angemessenen Entlohnung nur dann sprechen kann, wenn nach der Prüfung ein Stundenlohn von 8,00 EUR - 9,00 EUR/h/brutto gezahlt wird. Für Ungelernte ist ein Mindestlohn von ca. 7 -8 EUR/h/brutto als Mindestlohn anzusetzen. Wird weniger bezahlt, ist das m.E. nicht mehr anständig! In vielen Bereichen gilt eine Unterschreitung des Ecklohnes um mehr als 1/3 als sittenwidrig! 

Noch etwas zum Nachdenken: Bei einem Stundenlohn von 7,50 EUR brutto wird die Rente im Alter bei knapp 600 EUR im Monat liegen. Soviel zur Frage, ob ein derzeit in der Politik diskutierter Mindestlohn von 7,50 EUR zu hoch ist. 

Übrigens: Wer weniger als 985 EUR netto ( entsp. ca. 1360,00 EUR brutto) verdient, der ist so arm, dass selbst der Gerichtsvollzieher Mitleid hat und nicht mehr pfänden würde.

Aktuell: Im November 2006 stellt die Arbeitnehmerkammer Bremen fest, dass ein allein lebender Mitarbeiter 1295 EUR brutto verdienen muss, um menschenwürdig und eigenständig leben zu können. Verdient ein Mitarbeiter weniger als 1295 EUR brutto, ist kein Auskommen mit dem Einkommen möglich.

I

Statistik 2006 n.n. 14.04.2007 Sehr geehrter Herr Arnold, ich würde gerne wissen, ob es schon irgendwo die Durchfallquote des Abschlussjahrgangs 2006 gibt, sowie die Zahlen der Azubis in den "grünen Berufen". Vielen Dank.

I

Dietbert Arnold 14.04.2007 Derzeit habe ich noch nicht die Statistik aus 2006. Ich gehe davon aus, dass sie Ende April vorliegt und wird dann hier unter News sofort veröffentlicht.

I

Selbständig ohne Berufsausbildung? Barbara Vogel 10.04.2007 Sehr geehrter Herr Arnold,
zunächst muss ich ein großes Lob loswerden zu der super-übersichtlichen und informativen Seite über die Ausbildung zum Pferdewirt. Ich selbst bin ausgebildete Werbekauffrau IHK und habe ähnliche Seiten für dieses Berufsbild seinerzeit schmerzlich vermisst. Heute bin ich fast 26 und nach 6 Jahren als selbstständige "Werberin" möchte ich gemeinsam mit meinem Mann unseren Traum eines Erlebnis-Ferienhofes mit Islandponys, Angelabenteuer etc. verwirklichen. Als Umsetzungsziel haben wir uns das Jahr 2012 gesetzt, da wir auch finanziell für dieses Projekt noch sparen müssen. Wir
beschäftigen uns beide aber jetzt schon mit eventuellen Ausbildungsvoraussetzungen etc. zur Realisierung unseres Traumes. Nun habe ich mich auf Ihrer Seite zum Beruf "Pferdefachwirt" informiert. Gibt es für mich auch eine andere Ausbildungsmöglichkeit, die nicht gleich ein Lehrberuf ist, um Pferde halten (nicht züchten!) zu können? Jetzt wieder als Azubi zu arbeiten wäre für uns mit großen finanziellen Einbußen verbunden. Brauche ich dann einen angestellten Pferdewirt, auch, um mit den Kindern gemeinsam reiten zu können? Ich möchte unser Projekt vernünftig planen und auch evtl. notwendige Lehrgänge etc. absolvieren, um mein Wissen rund um das Pferd zu vertiefen. Was können Sie uns denn hierzu empfehlen?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
Dietbert Arnold 10.04.2007 Hallo Barbara, wenn der Weg über den Pferdewirt (nicht Pferdefachwirt) nicht geht, dann gibt es ja ganz viele Möglichkeiten, die Amateurlehrgänge der Deutschen Reiterlichen Vereinigung zu belegen. Das beginnt mit der vorgeschriebenen Sachkundeprüfung (vom Tierschutzgesetz festgeschrieben), dem Berittführer und geht bis zum Trainer C und B. Der Trainer kann für Breitensport gewählt werden. Ganz genauen Überblick bekommst Du, wenn Du in die APO schaust und natürlich auch in www.pferd-aktuell.de .Die Kurse nach APO werden von Landesreitschulen oder auch lizenzierten betrieben durchgeführt. Achte immer darauf, dass es eine lizenzierte Ausbildung der FN ist. Informationen gibt Dir auch der zuständige Landesreiterverband, die haben oft sogar einen Breitensportbeauftragten, denn Du suchst ja keine Ausbildungen im Turnierreiten. Natürlich kannst Du Dich auch an die Bundesvereinigung der Berufsreiter wende, da gibt es auch eine Frau Vogel, die Dir als Geschäftsführerin gerne weiter hilft. Auch die BBR hat Fachleute, die Betriebe wirtschaftlich beraten. Zur Betriebsberatung stehen ebenso die Landwirtschaftskammern bzw., wo es keine Landwirtschaftskammern gibt, Landwirtschaftsämter bereit. Die haben spezielle Betriebsberater, die potenzielle Betriebsleiter beraten. Ich an Deiner Stelle würde einen großen Bogen um privat organisierte Kurse mit teilweise krativen Operettentiteln, die wie Pilze aus dem Boden schießen, machen. Die kosten zunächst einmal sehr viel Geld. Ob sie entsprechend dem eingesetzten Kapital auch Wissenszuwachs bieten, da bin ich nicht immer sicher. Insgesamt meine ich, dass es sehr Erfolg versprechend sein kann, einen Breitensportbetrieb/Erlebnispferdebetrieb zu betreiben, denn immer mehr Kinder suchen ein derartiges Freizeitangebot und finden es nicht, weil leider fertige Pferdewirte sich immer noch zu fein finden, sich zu diesen Arbeiten herab zu lassen. Dabei wird in diesem Bereich richtig Geld verdient, denn je mehr unser Leben verstädtert desto mehr wünschen Eltern die heile und behütete Welt für ihre Kinder. Und dafür zahlen sie gerne. Immenhof geht immer noch!! Da bleibt Geld über!  Helfen Dir diese Infos weiter? 
Studium und Berufsausbildung zur selben Zeit? Katharina 08.04.2007 Hallo! Ich studiere zur Zeit Wirtschaft an einer Universität. Ist es möglich parallel die Ausbildung zum Pferdewirt Schwerpunkt Reiten zu machen? Sozusagen als Halbtagsausbildung, die dann natürlich auch länger dauert. Könnte ich da mit einem Ausbildungsbetrieb freie Absprachen treffen oder gibt es gesetzliche Regeln? In den Semesterferien könnte ich dann Vollzeit arbeiten und im Semester halbtags. Darf man überhaupt einen Ausbildungsvertrag unterschreiben, wenn man an einer Hochschule eingeschrieben ist? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Dietbert Arnold 09.04.2007 Das wäre der Knüller: Ein Studium abschließen und so ganz nebenbei noch eine Berufsausbildung abschließen. Dieser Doppelpack ist nicht sinnvoll (Wie willst Du denn eine wirklich mehrjährige Berufserfahrung machen?) und auch gesetzlich nicht möglich. Als Student hast Du jede Menge Vergünstigungen ( Mensa, Semesterticket, alle Lehrveranstaltungen frei, weitgehende Steuerfreiheit und super Konditionen bei der Sozialversicherung, usw.). Deshalb darfst Du als Studentin ja auch nur zu einem bestimmten Teil arbeiten (Semesterjob). Als Studentin musst DU überwiegend studieren und ein wenig arbeiten. Nicht andersherum. Arbeitest Du aber mehr, als Du studierst, bist Du keine Studentin mehr. Kurz und gut, Du musst Dich entscheiden zwischen Studienabschluss oder Berufsabschluss. Mal ganz abgesehen von den rechtlichen Regeln: Wenn Du noch eine Berufsausbildung machen kannst als Studentin, dann kannst Du Dich ja nicht wirklich voll um Dein Studium kümmern. Oder?
Darf sich jeder/e Bereiter nennen? Anne 19.03.2007
Ich habe 2005 meine Prüfung als Pferdewirt Schwerpunkt Reiten gemacht und auch bestanden und arbeite seither freiberuflich und habe mir mittlerweilen einen schönen Kundenkreis aufgebaut und strebe nächstes Jahr meine Meisterprüfung an.
Jetzt ist auf einer Anlage eine junge Frau aufgetaucht die sich Bereiterin nennt und dies auch groß auf Hänger, Auto und Werbetafeln kundtut. Ich weiß aber aus sicherer Quelle dass sie weder eine Ausbildung gemacht noch eine Prüfung abgelegt hat. Sie ist 19 Jahre alt und betreibt das, wie ich erfahren habe, schon seit fast 2 Jahren.
Kann man irgendwo nachschauen ob jemand eine Prüfung gemacht hat oder nicht?
Kann sich jeder so nennen und ist alles was mich von dieser Frau unterscheidet die Bezeichnung FN?
Dietbert Arnold 19.03.2007 Die Bezeichnungen Reiter, Reitlehrer, Bereiter, usw. sind nicht geschützt. Anders sieht es aus mit den Berufsbezeichnungen Pferdewirt, Pferdewirtschaftsmeister. Und dann gibt es da noch die verbandsinterne Bezeichnung Bereiter FN. Das bedeutet, dass der nicht geschützte Begriff Bereiter mit dem Verbandskürzel FN versehen wird und das darf natürlich nur die FN selber. Der Bereiter FN wird übrigens von der FN an jeden Pferdewirt im Schwerpunkt Reiten verliehen. Das hat historische Gründe. Alle anderen Operettentitel, wie schon gesagt Reitlehrer, Bereiter, Barockreiter, Hofreiter, Pferdefachtrainer, Pferdemanager, Pferdefachwirt, usw. sind nicht geschützt und deshalb treffen sich hier alle diejenigen wieder, die meist keine seriöse Ausbildung haben und dennoch ganz großes Kino abliefern wollen. Oft der ganz große Bluff! Seriös ist das nicht. Verboten aber auch nicht. Es könnte sein, dass bei der demnächst anstehenden Neuordnung des Berufes Pferdewirt wieder der Begriff Bereiter/in kommt. Dann wäre der Beruf Bereiter wieder geschützt. Ob jemand Pferdewirt oder Pferdewirtschaftsmeister ist, dass kann Dir im Schwerpunkt Reiten die FN sagen.

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Praktikum Nicci 12.03.2007
Hi ich wollte mal wissen wo man vielleicht ein praktikum
als Pferdewirtin machen könnte?  (Nähe Baden-würrtenberg wär schön)
Und welchen Abschluss man mindestens haben sollte.
MFG nicci

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Dietbert Arnold 12.03.2007 Hallo Nicci, im Service findest Du viele Möglichkeiten, Ausbildungsbetriebe zu finden. Nur in diesen solltest Du ein Berufsfindungspraktikum machen, das nicht länger als vier Wochen dauern sollte. Längere Praktika sind in aller Regel einfach nur unerlaubte Schwarzarbeit. Also: Vierwöchige Berufsfindungspraktika sind absolut wichtig im Beruf Pferdewirt, längere Praktika sind nur gut für den Betrieb. Nicht für Dich. Hände weg von langfristigen Praktika. Du kannst ja auch mal Kontakt mit der Zuständigen Stelle in BW aufnehmen, Frau Meng kann Dir dort sicher Tipps geben. Bevor Du dann aber an die Bewerbung denkst, hast Du ja noch ein wenig Zeit, die Grundlagen der Rechtschreibung zu trainieren. Sonst hast Du echt schlechte Chancen!

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Berufsschulpflicht auch für Abiturienten? L.Fichter 05.03.2007 Hallo,
ich hätte gerne ein paar Infos zum Beruf Pferdewirt. Ich habe die Möglichkeit eine Ausbildung mit Schwerpunkt Zucht und Haltung anzufangen. Ich würde gerne wissen ob ich mit Abitur die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzen kann, habe mal gelesen, dass das nur mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung geht. Wenn ja wo steigt man dann ein? Im 2.Lehrjahr? Geht es auch, dass ich meine Ausbildung am 1.April anfange und wie funktioniert das dann mit der Schule, die ja erst Sep beginnt? Wie sieht der Blockunterricht an der Berufsschule aus, bzw wie lange hat man dann Schule und ist es verpflichtend?
Danke 

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Dietbert Arnold 05.03.2007 Die meisten Zuständigen Stellen setzen bei Hochschulreife eine zweijährige Ausbildung fest. Das bedeutet, Du fängst im zweiten Ausbildungsjahr an und besuchst auch entsprechend die Berufsschule. Viele Pferdebetriebe stellen auch außerhalb des 1.8. oder 1.9. Auszubildende ein. Sobald der Ausbildungsvertrag beginnt, hast Du das Recht, die Berufsschule zu besuchen. Da aber die Berufsschulen den einzelnen Ländergesetzen unterliegen, gibt es unterschiedliche Bestimmungen. Grob gesagt: In Nord- und Ostdeutschland bist Du als Azubi schulpflichtig, egal wie alt Du bist. In West- und Süddeutschland bist Du u.U. nicht mehr schulpflichtig. Aber, wenn Du die Schule besuchen möchtest, was ich Dir ganz ganz dringend empfehle, muss Dich der Betrieb während der Arbeitszeit gehen lassen und wird auch die Berufsschule Dich aufnehmen müssen. Mit dem Beginn der Ausbildung meldest Du Dich dann sofort in der Berufsschule an und die sagen Dir, in welche Klasse Du Sinnvollerweise gehst. Die Adressen der Berufsschulen findest Du hier, drücke dann auf §§ und Du bekommst die Schulpflichtregelung des einzelnen Bundeslandes. Reicht die Info?

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L. Fichter 06.03.2006 Vielen Dank für die Infos.

Eine Frage hätte ich noch. Wie läuft das mit der Zwischenprüfung bei einer verkürzten Ausbildung? Mache ich die dann nach einem Jahr, also nach dem "2.Ausbildungsjahr"?

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Dietbert Arnold 06.03.2006 Etwa in der Mitte der Ausbildung ist die Zwischenprüfung, allerdings kann das auch etwas verschoben sein, weil es meist bei Zucht und Haltung nur zwei Prüfungstermine gibt: Sommer und Winter.

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Zulassung als Quereinsteiger gem. § 45.2 BBiG Sophie 26.02.2007 Sehr geehrter Herr Arnold,

Können Sie mir sagen, wie man die Prüfung zum Pferdewirt Reiten als Seiteneinsteiger machen kann. Ich habe Abitur gemacht und studiere momentan Pferdewissenschaften. Ist es richtig, dass man das 1 1/2 fache der Lehrzeit beruflich mit Pferden gearbeitet haben muss (also mit Abi 3 Jahre)? Aber wie "beweist" man das? Welche Unterlagen (Verträge..) muss man vorlegen können? Ist das genau festgelegt oder können z.B. Turniererfolge, silbernes RAZ o.ä. zusätzlich hilfreich sein?
Vielen Dank
Freundliche Grüße
Sophie

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Dietbert Arnold 26.02.2007 Hallo Sophie,

die Zuständigen Stellen erwarten in aller Regel, dass Du das 1,5 fache der Ausbildungszeit beruflich in diesem Bereich gearbeitet haben musst. Das wirst Du nicht mit Steuerkarte und Sozialversicherungsausweis nachweisen können, denn als Studentin hast Du ja andere Konditionen gehabt. Ich wäre vorsichtig zu behaupten, Du hast mehrheitlich gearbeitet anstelle zu studieren. Das gäbe Probleme mit der Steuer, Sozialversicherung aber auch Erschleichen von preiswertem Mensaessen und Semesterticket.

Welches die doppelte Zeit ist, kann derzeit nicht so genau gesagt werden. Einige Zuständige Stellen und auch das Bildungsministerium des Bundes sagen z.B. dass immer die Standardausbildungslänge, also drei Jahre, mit 1,5 multipliziert werden muss.

Ganz persönlich bin ich der Meinung, dass der § 45.2, da steht das alles drin, nicht dazu gemacht ist, dass die einen auf Staatskosten studieren und so ganz nebenbei noch den Pferdewirt mitnehmen, während die anderen für den Pferdewirt im Durchschnitt drei Jahre mit 60 h/Woche schuften müssen.

Die Entscheidung zur Prüfungszulassung fällt immer die Zuständige Stelle des 1. Wohnsitzes. Frage also einfach. Meine Meinung wird da nicht gefragt werden

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Sophie 26.02.2007 Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe Ihre Kritikpunkte gut. Zu meiner "Verteidigung" möchte ich nur noch sagen, dass ich zum einen nicht unbedingt auf Staatskosten studiere sondern gehörig viel Studienbeitrag bezahle. Auch interessiere ich mich nicht dafür, weil ich "ohne was zu ackern" den Abschluss zu bekommen will, vielmehr möchte gerne zusätzlich zu meiner bisherigen Arbeit (während und nach der Schulzeit) noch eine Weile in verschiedene Betriebe gehen und mich weiterbilden. Ich werde mich bei der zuständigen Stelle erkundigen.
Viele Grüße
Sophie

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Entlohnung und Sachbezüge Patricia 02.03.2007 Hallo Herr  Arnold,
ich habe eine Frage zu der Gehaltstabelle auf der Seite.
Unter der Tabelle steht "Wert für Kost und Logis 336,24 ¤ im Haus des Ausbildenden."
Ich würde nicht dort wohnen, ist das dann in der Vergütung schon drin oder kommt das noch dazu??

Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße  Patricia

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Dietbert Arnold 02.03.2007 Hallo Patricia,

Wohnen und Essen wird immer vom Nettoverdienst zusätzlich abgezogen. Eine Gehaltsabrechnung findest Du im Service. Also: Du bekommst einen Bruttolohn. Davon gehen die Abzüge, wie Sozialversicherungen und Steuern ab. Das ist dann der Nettolohn. Den bekommst Du ausgezahlt. Wenn Du dann aber zusätzlich im Betrieb wohnst und Essen bekommst, dann wird Dir hierfür die Summe abgezogen, die in der Sachbezugsverordnung steht. Nur wenn Du auch wirklich die Leistung in Anspruch nimmst, darf sie abgezogen werden. Beispiel: Du verdienst ca. 500 EUR im Monat (= Brutto). Wenn Steuern und Versicherungen gezahlt sind, bleiben ca. 400 EUR übrig für Dich (= Netto). Wenn Du jetzt im Betrieb wohnst und isst, dann werden Dir dafür die ca. 336 EUR pro Monat in Rechnung gestellt. Du bekommst also am Ende nur rund ca. 60 EUR in die Hand zum Ausgeben. Wenn Du natürlich z.B. noch bei Deinen Eltern wohnst und isst oder eine eigene Wohnung gemietet hast und selber kochst, dann bekommst natürlich ca. 400 EUR, den ganzen Nettolohn.

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Entlohnung Svenja Blüthgen 12.02.2007 Folgende Tabelle habe ich auf der Pferdewirtprüfungseite gefunden und ich
möchte wissen, was der Unterschied zwischen der linken und der rechten
Spalte ist. Da ich eine Arbeit als FN geprüfter Pferdepfleger suche ist für
mich interessant zu wissen, wieviel ich monatlich verlangen kann.

Schwerpunkt Reiten
Pferdewirtschaftsmeister (Reitlehrer FN)   € 2.300,00  (- 2,3%!!) - € 3.600,00
Pferdewirt (Bereiter FN)                   € 1.400,00 - (- 5,7%!!) € 2.200,00
Schwerpunkt Zucht & Haltung
Pferdewirtschaftsmeister                   € 2.300,00 - (- 2,3%!!) € 3.300,00
Pferdewirte                                € 1.400,00 - (- 5,7%!!) € 2000,00
Stall- und Futtermeister                  € 2.000,00 - € 2.500,00
Pferdepfleger FN                          € 1.200,00 - (- 13%!!) € 2000,00
Weihnachts- und Urlaubsgeld im allgemeinen je 1/2 Monatsgehalt
Ich bitte Sie mir meine Frage so schnell wie möglich zu beantworten.

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Dietbert Arnold 12.02.2007 Hallo Swenja, 

Du hast im Service die Tarifempfehlungen der Bundesvereinigung der Berufsreiter gelesen. Hierbei handelt es sich lediglich um unverbindliche Vorschläge eines privaten Vereins. Kein Betrieb muss diese Gehälter bezahlen. Leider. Bisher fand die Bundesvereinigung der Berufsreiter, dass es fair wäre, einem Pferdepfleger zwischen 1.200 und 2.000 EUR brutto im Monat zu bezahlen. Erstere Summe z.B. für Berufsanfänger und letztere Summe für erfahrene, selbständig arbeitende Kräfte. Jetzt kommt aber der berühmte Haken: Im Januar hat die Bundesvereinigung der Berufsreiter allerdings entschieden, für Pferdepfleger gar keine Vorschläge zum fairen Gehalt mehr zu machen. Nachdem im letzten Jahr schon die Gehaltsvorschläge der Pferdepfleger um 13% gekürzt wurden, ist es den Berufsreitern egal, was ein Pferdepfleger verdient. Man hat den Eindruck, die Berufsreiter wollen den Pferdepflegern erst gar keinen Floh ins Ohr setzen, faire Entlohnungen zu verlangen. Das ist den Mitgliedern der Bundesvereinigung der Berufsreiter wohl zu lästig, dass ihre Pferdepfleger auch noch Ansprüche stellen. 

Als Maßstab für Dich kann gelten: Eine menschenwürdige Bezahlung beginnt bei 7 EUR/brutto die Stunde. Mache einen Arbeitsvertrag und schreibe diese Summe in den Vertrag. Entweder der Betrieb unterschreibt oder Du weißt, dass Dich dieser Betrieb nur ausbeuten will. Damit Du nicht völlig hilflos dem Betrieb gegenüber stehst, kann ich Dir nur raten, Dich der Pferdewirtgewerkschaft IG BAU anzuschließen. Die wären Dir auch beim Ausfüllen eines Arbeitsvertrages behilflich. 

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Ausbildungsverkürzung und Berufsschulbesuch Sara 23.01.2007 Hallo,
ersteinmal großes Lob für diese tolle Homepage...sehr informativ...sehr sachlich..einfach klasse ;)
Jetzt zu meiner Frage..
Ich bin jetzt 20 Jahre alt und bin noch in der Ausbildung zu Erzieherin.
Bei mir in Baden-Württemberg dauert diese Ausbildung 3 Jahre + 1 Anerkennungsjahr. Danach wäre ich staatlich anerkannte Erzieherin. Ich habe gehört, dass ich die AUsbildung zum Pferdewirt verkürzen kann mit einer schon abgeschlossenen Berufsausbildung. Wäre diese dann schon nach dem 3ten AUsbildungsjahr? Oder müsste ich auch das ANerkennungsjahr( Berufspraktikum) machen um Verkürzen zu können? Und was halten sie überhaupt davon, die Ausbildung zum Pferdewirt zu verkürzen? Also anstatt 3 Jahre nur 2??
Verpasst man sehr viel Stoff und Lerninhalte? Und wie ist das mit der Berufsschulpflicht?
NAch abgeschlossener AUsbildung bin ich das ja auch nicht mehr dazu verplichtet.
Vielen Dank im Vorraus, Liebe Grüße Sara aus Mannheim

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Dietbert Arnold 23.01.2007 Danke für das Kompliment, Sara. Ein wenig Lob tut auch mal gut. Jetzt aber zu Dir: Die Berufsausbildung zum Pferdewirt dauert drei Jahre und zwei Jahre, wenn schon ein andere Berufsausbildung gem. BBiG vorliegt. Nun aber kann es schwierig werden, denn eigentlich ist die Erzieherin kein Ausbildungsberuf gem. BBiG! Erzieherinnen haben eine Fachschulausbildung. Also muss bei Dir die Zuständige Stelle entscheiden, ob sie das als Berufsausbildung anerkennen. Übrigens: Wer schon eine Berufsausbildung gem. BBiG abgeschlossen hat, der darf nur eine zweijährige Ausbildung machen, denn das Berufsbildungsgesetzt sagt ganz klar, dass die Ausbildungszeit in diesem Falle zwei Jahre beträgt. Folglich dürfte eine Zuständige Stelle gar keinen längeren Vertrag registrieren. Wenn eine zweijährige Berufsausbildung eingetragen wird, dann gehst Du im zweiten und dritten Ausbildungsjahr zur Schule. In vielen Bundesländern bist Du und in anderen bist Du wieder nicht schulpflichtig. Mehr dazu, wie es in Deinem Bundesland aussieht, findest Du im >Service > §. Eines ist aber sicher: Du hast das Recht die Berufsschule zu besuchen und ich rate Dir dringend, von diesem Recht gebrauch zu machen. Wenn das ein Ausbildungsbetrieb nicht zulässt, dann lasse die Finger davon, dann ist der Betrieb mehr an Deiner Arbeitskraft als an Deiner Ausbildung interessiert. Unterschätze nicht die theoretischen Anforderungen im Beruf Pferdewirt. Ich habe schon viele Azubis durchfallen sehen, weil sie nicht zur Schule durften. Und dann noch etwas: Das mit den Praktika, was Du da schreibst, gibt es nicht. Praktika sind innerhalb einer Berufsausbildung nicht vorgesehen und dürfen eigentlich auf die Ausbildung nicht angerechnet werden. Einzige Ausnahme sind sog. EQJ- Praktika der Arbeitsagentur. Aber da hast Du nichts mit zu tun.

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Ich möchte Cowboy werden! Tom 14.01.2007
Hallo, habe sehr großes Interesse an einer Ausbildung zum Pferde-Wirt Fachrichtung Zucht und Haltung. Pferde sind mein Leben, mein Leben ist es ein Cowboy zu sein. Und möchte einfach Leben zum Beruf machen. Leider wußte ich bis vor kurzem das es diesen Beruf überhaupt gibt. Dachte eigentlich man könnte "nur" als Hufschmied sein Geld beruflich mit Pferden verdienen. Aber nachdem ich gesehen habe, dass es den Beruf Pferde-Wirt Fachrichtung: Zucht und Haltung gibt, ist mein Interesse an diesem Beruf nicht mehr zu bremsen. Kurz zu meiner Person: Ich werde in kürze 33, und habe bisher inkl. Ausbildung 16 Jahre als Kfz-Mechaniker gearbeitet und immer noch in dieser Branche tätig, und habe erst viel später begriffen welche Richtung ich beruflich eigentlich viel lieber und aus ganzem Herzen und vollem Einsatz machen möchte. Ein Beruf mit Pferden. Mein Leben war immer in Richtung Pferde, Western und in meiner Freizeit das zu sein womit ich schon als kleiner Junge geboren wurde. Mit dem Herz eines Cowboys und Pferde.
Ich selber besitze seit kurzem ein Pferd, und das steht auf einem Hof einer sehr guten Freundin, die selber auch 6 Pferde hat. Und wenn es meine Freizeit erlaubt verbringe ich diese nur dort. Arbeiten rund um den Hof mit an den Pferden. In den letzten zwei Jahren habe ich sehr viel darüber nachgedacht, nochmal einen neuen Durchstart im Leben anzugehen, aber diesmal den Weg meines Herzens zu gehen und mein Leben als Cowboy zum Beruf zu machen.
Da ich leider zeitlich noch nicht dazu gekommen den entsprechende Service-Stellen in Köln und Münster zu telefonieren, erfahre ich vielleicht hierrüber schonmal einige wichtige Information.
 Ist man mit 33 vielleicht schon zu "alt" für diese Ausbildung?? Ich sehen es so, dass man in diesem Alter 100% weiß was man will, und weiß was Verantwortung ist. bezügl. Hufschmied ist dies aus mehreren Informationen das perfekte Alter, da man in diesem Alter lieber gesehen wird.
Aber wie sieht es in diesem Beruf aus bei Pferde-Wirt Z&H ?? Wie sind die Berufschancen nach der Ausbildung damit Geld zu verdienen, und wo in Deutschland läßt sich damit nach der Ausbildung Geld verdienen, z.b als Angestellter? Muß man den Meister machen um sich in dieser Branche selbstständig zu machen? (wovon ich mal ausgehe das da der Meister Pflicht sein wird) Wie lange dauert die Ausbildung Pferdewirt Z&H ?? Meinerseits ist bereits ist schon eine Ausbildung im Kfz-Bereich wie angesprochen vorhanden, gibt es da evtl. eine Lehrzeitverkürzung??
 Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung ?? Gibt es Ausbildungstätten hier im Raum Aachen, Köln bezügl. Z&H ?? Gibt es evtl. eine gewisse finanzielle Unterstützung vom Staat, bezügl. Wohnung, Zimmer ??? Wenn ich z.b für eine Ausbildung nach Münster umziehen muß, wovon ich mal ausgehe, und dazu in jedem Fall auch bereit bin, da sich der Bereich Münster mehr auf den Bereich Z&H konzentriert. Wäre wirklich klasse wenn mir da schon mal jemand weiterhelfen könnte, und mir vielleicht evtl. ein paar Fragen beantworten könnte.

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Dietbert Arnold 14.01.2007 Ja, Tom, das mit dem Cowboy ist so eine Sache. Nach einer 60-Stunden-Woche ist der Sonnenuntergang nicht mehr so schön und relativ grau. Da muss schon sehr viel Liebe zum Pferd und zum Beruf da sein, damit das am Ende der Woche auch noch rosa-rot aussieht. Ganz viele Deiner Fragen kannst Du Dir selber beantworten, dazu gehört die Bezahlung, Berufsaussichten, Berufsinfos,  wie Du an Ausbildungsplätze kommst, usw. Schaue einfach in den >Service. Für Dich wäre eine Berufsausbildung zwei Jahre lang, da Du ja schon einen abgeschlossenen Ausbildungsberuf hinter dir hast. Ob Du zu alt für einen neuen Beruf bist? Die Frage kann ich Dir nicht beantworten. Du Dir aber: Suche Dir im >Service einen Ausbildungsbetrieb heraus und frage, ob Du ein zweiwöchiges Praktikum machen kannst. Dann lernst Du den Berufs und dessen Belastung hautnah kennen. Wenn Du dann immer noch willst, dann musst Du Dir erst einmal einen Ausbildungsbetrieb suchen, der Dich als "Oldy" auch ausbilden möchte. Wenn Du einen gefunden hast, dann kann es ja los gehen. Ob Du Förderungen bekommst? Ist schwer zu sagen, das muss die Arbeitsagentur im Einzelfall für Dich festlegen. Um sich im Pferdebereich selbständig zu machen, musst Du weder Pferdewirt noch Pferdewirtschaftsmeister sein.

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Tom 16.01.2007
vielleicht habe ich mich ein wenig falsch ausgedrückt. Ich glaub mit 80 Std die Woche, habe ich noch gnädig ausgedrückt was ich im Schnitt an Std die Woche hinter mir bringe. Ich bin berufstätig bei Opel seit 16 jahren, zudem seit 8 jahren ein eigenes Nebengewerbe, eine eigene Werkstatt, also seit 8 jahren zweigleisig fahre. Zudem wenn dann nach einem 15 std tag noch Zeit bleiben sollte, wenn überhaupt dann sonntags bin ich damit beschäftigt auf den Hof von einer Freundin zu helfen. Alles rund um Hof und Pferde. Und wenn ich dann noch nebenbei erwähnen darf, das ich alle Feiertage und meinen kompletten Jahresurlaub in meiner Werkstatt zu verbringen. Also sorry, ich bin keine 16 mehr, und denke das ich mit meinen 33 ein erwachsener Mensch, und nach den oben beschriebenen Tatsachen weiß was Arbeit ist. So viel zu Thema rosarot sehen. Ich denke nicht das diese Einstellung an geleisteter Arbeit in bisherigen Leben durch eine rosarote Brille gesehen wurden ist. Ich möchte mein Leben wofür ich lebe zum Beruf machen, da ich Pferde über alles liebe, daher meine Fragen, und bin dafür bereit alles andere aufzugeben um meinen Leben die richtige Richtung zu geben, um später nicht zu sagen, "ach hätte ich mal, damals wo ich noch die Wahl gehabt hätte". Wie hart ein Beruf sein kann, wenn meine seine Träume und Ziele erreichen will, dass glaub ich braucht mir keiner in meinen Alter und nach den oben beschriebenen Tatsachen zu erklären.
 Gruß vom Cowboy

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Vorsicht bei Ausbildungsverträge im Schwerpunkt Trabrennsport Dietbert Arnold 06.01.2007 Obwohl der Hauptverband für Traber- Zucht und -Rennen (HVT) von Kaarst nach Berlin (Mariendorfer Damm 222-298, 12107 Berlin, T  030.743048-0, F 030.743048-150, www.hvt.de) umgezogen ist, sind die Streitereien des unter Insolvenz stehenden Verbandes nicht wirklich beigelegt. Der Bundesverband Deutscher Traber- Trainer und der HVT  finden keine gemeinsame Linie. Grundsätzlich sollte jeder Auszubildende es sich sehr gut überlegen, ob in diesem Schwerpunkt eine Berufsausbildung derzeit sinnvoll und möglich ist. 

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Erfahrungsbericht einer Mutter

 

Liebe Eltern einer Pferdewirtauszubildenden,

das ist eine schwierige Situation und ich kann natürlich nur meine persönlichen Gedanken dazu aufschreiben. Grundsätzlich ist eine 16jährige Tochter, jetzt werden alle in diesem Alter mich erschlagen, noch nicht wirklich in der Lage, ihre Lage umfassend zu überdenken und eine zielgerichtete, eigenverantwortliche Entscheidung zu fällen. Dann sind Eltern manchmal gefordert, auch wenn sie sich in dem Moment keine Freunde machen, die Notbremse zu ziehen. Man hofft als Eltern dann nur, dass man in einigen Jahren dafür mehr Anerkennung anstelle von Vorwürfen bekommt. Andererseits müssen Jugendliche auch ihre eigenen Erfahrungen machen, ganz nach der Devise "Erfahrungen kann man nicht vermitteln, Erfahrungen muss man selber machen". In der jetzigen Phase wird eine Pferdewirtauszubildende, die völlig auf diesen Beruf abgefahren ist, sich natürlich nichts sagen lassen. Die berühmten Scheuklappen! Einerseits finde ich es gut, dass Auszubildende klare Ziele und Begeisterung haben, andererseits kann das auch einmal völlig schief gehen und die Arbeitsbereitschaft wird nur noch ausgenutzt. Es gibt schon "Ausbilder" in diesem Beruf, darüber darf man nicht hinwegsehen, die die grenzenlose Tierliebe vieler junger Leute schamlos für sich ausnutzen.  

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Dietbert Arnold

Zwei Dinge möchte ich aber aus meiner Erfahrung einfach einmal festhalten:

1. Spätestens im zweiten Ausbildungsjahr kommt das ganz große Loch, man merkt, dass man nur noch ausgenutzt wird und es bricht eine Welt zusammen. Gleichzeitig stellt man nämlich fest, dass man eigentlich nicht weiter kommt, weil ja eine geordnete Ausbildung fehlt. Ganz schlimm wird es, wenn man in die verheulten Augen eines netten, motivierten und fleißigen Azubis guckt, dem man leider mitteilen musste, dass er/sie durch die Prüfung gefallen ist und man weiß, dass dies nur durch eine miese Ausbildung passiert ist.

2. Auch spätestens nach dem ersten Ausbildungsjahr wird sich die körperliche Überforderung deutlich bemerkbar machen. Ausbrennen ist oft die richtige Beschreibung. Kein Auszubildender, aber auch kein Erwachsener, ist in der Lage, über einen längeren Zeitraum 60 Stunden und mehr zu leisten. Besonders groß wird der Effekt sein, wenn man auch nicht regelmäßig freie Tage und Urlaub hat. Viele Ausbilder verstehen es nicht, dass man auch einmal einen freien Kopf bekommen muss, um dann richtig motiviert wieder an die Arbeit gehen zu können, um einmal ein Buch zu lesen und sich mit den Schulthemen zu beschäftigen. Viele Auszubildenden fühlen sich am Ende ihrer Ausbildungszeit mehr wie der Hamster im Rad.

3. Je mehr man sich gefallen lässt (Eltern und Azubis) desto schlimmer wird die Situation. Das ist eine Schraube ohne Ende, ein Schrecken ohne Ende, denn viele Ausbilder merken gar nicht, dass sie ihre Auszubildenden überfordern und packen noch was drauf!

4. Wer glaubt, dass nur der gute Name eines Betriebes für den späteren Erfolg verantwortlich ist, der irrt ganz gewaltig. Im weiteren Berufsleben zählt, wie talentiert man reiten kann und wie einfühlsam und routiniert man mit Pferden umgehen kann. Wer nichts gelernt hat, dem hilft auch nicht der wohl klingenste Name. Ganz davon abgesehen kennen alle engagierten Ausbilder, und die gibt es auch !!, die nicht jeden Tag in der Zeitung stehen, eine ganze Menge Kollegen, die nur ihren "guten" Namen benutzen und kein Stück in ihre Ausbildung tun, sich überhaupt nicht um ihre Azubis kümmern. Mit 50%iger Sicherheit würde ich jetzt mutmaßen können, um welchen Betrieb es sich handeln könnte.

5. Fast alle Azubis trauen sich nicht, über Probleme mit ihren Ausbildern zu sprechen, weil sie Angst vor Entlassung oder Mobbing haben. Nach aller Erfahrung ist das unbegründet, denn je weniger Azubis ihre Rechte ansprechen, desto schlimmer wird für sie die Situation. Es ist wohl kaum notwendig, hier anzusprechen, dass man als Azubi und Eltern natürlich nicht mit Vorwürfen kommen muss, sondern besser versucht Probleme zu lösen ("Chef ich koche uns jetzt mal einen Kaffee und dann würde ich gerne einmal mit Ihnen das und das und das bereden...").

6. Ganz wichtig, alle auftauchenden Probleme müssen sofort besprochen werden! Wenn man beispielsweise erst im zweiten Ausbildungsjahr kommt und sich über die vielen Überstunden beklagt, wird in aller Regel auf Unverständnis treffen, denn es hat ja bereits ein Jahr super gelaufen (Was will die denn jetzt? Hat die einen Freund?).

7. Das allerwichtigste ist ein wahrheitgemäß geführtes Berichtsheft, in dem im Wochenbericht die Tätigkeiten klar beschrieben werden (z.B. Montag, 00:07 - 18:00, Stallarbeit, Reiten, Stroh abgeladen). Das Berichtsheft ist ein Arbeits- bzw. Ausbildungsnachweis. Nur wenn dort steht, wie viele Stunden man gearbeitet hat und daraus ersichtlich ist, dass man keine freien Tage für Weihnachten als Ausgleich für die Arbeit an diesen Feiertagen erhalten hat, kann man erfolgreich gegen den Betrieb vorgehen, wenn man es will.

Ja, was jetzt tun? Die Entscheidung müssen Eltern selber finden. Kann man seine Tochter Erfahrungen machen lassen oder schützt man sie besser davor? Manche Erfahrungen sind positiv für ein ganzes Leben, andere muss man nicht unbedingt selber machen. Sprechen sollte man auf jeden Fall mit dem Ausbilder, der Zuständigen Stelle und, dieser Weg steht immer frei, mit dem Zuständigem Gewerbeaufsichtsamt, die immer in solchen Fällen anonym ermitteln müssen. Mehr dazu unter >Service > Die Wahrheit über Überstunden. Ja, das sind jetzt meine bescheidenen Gedanken zu diesem wichtigen Thema. Ich jedenfalls drücke die Daumen für die richtige Entscheidung.

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Lohnt der Pferdewirt?

Carina

07.01.2006

Hallo, liebe Pferdefreunde, die meisten von euch sind ja jetzt schon soweit, dass sie ihre Ausbildung zum Pferdewirt begonnen haben! Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Ich bin 16, möchte nach meinem Abi eine Lehre zum Pferdewirt in NRW (Münster) beginnen. Allerdings raten mir immer mehr Leute, besonders Ältere und die, die selbst schon ihr ganzes Leben mit Pferden arbeiten, davon ab. Man habe keine Zeit für sich oder seine Freunde, außerdem verliere man den Spaß an den Pferden. Ich habe mich schon viel über den Beruf informiert, will ihn auch machen. Aber ich bin mehr und mehr verunsichert: Soll ich doch erst studieren oder eine andere Ausbildung machen? Was sagt ihr dazu? Glaubt ihe, gute Zukunftsperspektiven zu haben? Macht es euch Spaß oder habt ihr die Lust an Pferden und am Reiten verloren?Ich wünsche euch einen guten Start ins neue Jahr und freue mich jetzt schon auf eure Antworten, denn ich bin HELPLESS!! LG, Carina aus Münster

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Nicole

Halli Hallo, zuerst ein mal ein frohes neues Jahr. Ich hoffe, dass du diese Antwort irgendwie findest, das Forum spinnt ja seit kurzem irgendwie ein bißchen... Nun mal zu deiner Frage: Also, ich bin seit Juli in der Ausbildung, lerne in Baden-Württemberg Schwerpunkt Zucht und Haltung. Der Job macht mir unheimlich Spaß, das kann man gar nicht anders sagen! Er ist natürlich schon hart, das ist keine Frage und das hört man ja von allen Seiten. Vielleicht ist es das, was die anderen dazu veranlasst, dir zu sagen, dass du es nicht machen sollst. Wenn ich es realistisch betrachte, dann glaube ich auch nicht daran, diesen Job bis zur Rente zu machen. Allerdings habe ich mal vor mich selbständig zu machen, das ist dann ja was anderes. Nun, ein anderer Punkt ist sicherlich, dass du in vielen Ställen wohl auch ausgebeutet wirst, vor allem als Azubi bist du ja eine billige Arbeitskraft. Aber wenn man sich den Betrieb gut aussucht, kann man da auch andere finden. So wie ich meinen gefunden habe! Nun, ich denke du weisst, dass man diesen Job nicht allein aus Liebe zum Pferd machen sollte, denn damit würde man wohl böse auf die Fresse fallen. Sorry. Aber wenn man Pferde mag, gerne körperlich arbeitet, gerne oft und viel im freien ist und ein Stück weit Idealismus besitzt, dann ist es genau der richtige Job!!! Wenn du die Ausbildung nach dem Abi machen willst, dann brauchst du ja nur verkürzt, also zwei Jahre, lernen. SO mache ich es auch. Und nach diesen zwei Jahren Ausbildung kannst du immer noch etwas anderes machen, zum Beispiel studieren. Aber das ist nur meine Meinung, du musst es letztendlich natürlich selber wissen. So, ich hoffe, ich habe dir geholfen, wenn du noch fragen hast, kannst du mir gerne noch mal schreiben. Bin für Fragen offen:-) Liebe Grüße, Nicole

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Tanja

Ich denke schon das pferdewirte perspectiven haben ich zum beispiel lerne auch pw. und es macht mir unheimlich viel spass denn ich lerne schwerpunkt rennreiten und ich wurde auch davor gewahrnt ich lerne jetzt schon seit 1,5 jahren und durfte scon im letzten jahr reitpferderennen mit reiten es hat mir undlaublich viel spass gemacht aber wie gesagt du muss dein ganzes herz daran hängen dies wird nicht nur der ausbilder verlangen sondern auch die pferde es ist eine sehr scöne arbeit denn wenn ich morgens in den stall komme und mein trainings pferd (das hat mir sogar mein chef gekauft) wiehert mir schon entgegen dann ist das schönste auf der ganzen welt für mich!!!!!!!!!ich emfehle dir mach aufjedenfall mal ein praktikum auf einem dir sympatischen hof und bilde dir deine eigene meinung lass dir auf keinen fall was ein reden!das ist der größte fehler ich habe mich auch nicht unterkriegen lassen.

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@Banana

Wenn man Azubis, die seit einem, vielleicht 2 Jahre ihre Lehre machen, werden sie natürlich sagen, der Job hat Perspektiven. In der Lehrzeit, und in dem Alter ist man ja noch hoffnungsvoll und sehr optimistisch! Da will natürlich keiner was über die schlimmen Arbeitszeiten, schlechte Bezahlung, gefährliche und unangenehme Arbeit, besch.... Perspektiven hören! Frag mal dagegen Leute, die den Job seit vielen Jahren machen, mit 40 Jahren immer noch 70-80 Stunden die Woche für einen mickrigen Gehalt arbeiten (ich weiß...die 16-jährigen werden jetzt behaupten, daß ihnen das nichts ausmacht... aber irgendwann denkt man auch anders darüber!). z.B. Rennreiter... da hat man als Azubi noch große Träume. Aber als Frau hat man später kaum Chancen, wirklich gute Ritte zu bekommen. Schau Dir doch die großen Rennen an - wieviele Frauen reiten dort mit? Und wie sieht's aus wenn man mal 40, 45 Jahre alt bist? Kaum ein Jockey ist so lange aktiv wie Erwin Schindler, und bei weitem nicht alle können Trainer werden. Und dann? Man brauch schon Glück, um überhaupt gesund dieses Alter zu erreichen - siehe den bekannten Hindernisjockey Peter Gehm, dessen Pferd kurz vor Weihnachten mit ihm beim Training (übrigens beim normalen Canter auf der Sandbahn, nicht beim Reiten über HIndernisse) gestürzt ist. Peter Gehm ist nun querschnittsgelähmt und wird nie wieder laufen, geschweige denn reiten. In den anderen Bereichen sieht's auch nicht viel besser aus. Letztendlich muß jeder selbst entscheiden was er lernen will, aber wenn man eine ehrliche Meinung über den Beruf will, dann sollte man schon erfahrene Leute fragen. Und nicht gleich angegriffen reagieren wenn man ein realistischeres Bild vom Beruf bekommt, als man möchte. Abitur zu machen ist auf jeden Fall eine gute Sache, da kann man ruhig die Lehre zum Pferdewirt machen (die dann nur 2 Jahre dauert), und dann später problemlos ein Studium machen. Da hat man alle Chancen noch offen. P.S. Tanja: Nicht böse sein, aber ein Paar Satzzeichen würden deinen Beitrag viel leserlicher machen!

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Soll ich Pferdewirtin werden?  Larissa

Hallo, ich interessiere mich für den beruf pferdewirt,habe eine bereits abgeschlossene Ausbildung zur Erzieherin, reite seit 10 Jahren aber habe kein Abzeichen o.ä. Was sollte man (mindestens) vorweisen an Abzeichen, Prüfungen,..? grüße larissa

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Nicole

Hallo Larissa, ich denke, das kann man so pauschal nicht sagen. Zunächst einmal macht es einen großen Unterschied, ob du den Schwerpunkt Zucht & Haltung oder den Schwerpunkt Reiten wählst. Beim Schwerpunkt Zucht & Haltung werden meistens keine Abzeichen verlangt. Oft ist es sogar so, dass die Betriebe nicht einmal unbedingt Grundkenntnisse voraussetzen. Am Ende in der Abschlußprüfung muss man allerdings ungefähr in der Lage sein, auf A - Niveau zu reiten und das ist schon schwer zu erreichen, wenn man vorher noch nie auf einem Pferd gesessen hat. Beim Schwerpunkt Reiten sind die Anforderungen der einzelnen Betriebe natürlich auch unterschiedlich. Manche verlangen nur das kleine Reitabzeichen (also E - Dressur und E -Springen), die meisten verlangen das große Reitabzeichen (dann A - Prüfungen). Es gibt aber auch viele, die nur solche Azubis einstellen, die bereits am Beginn der Ausbildung auf L - Niveau reiten. Die Abschlußprüfung im Schwerpunkt Reiten ist kein Zuckerschlecken, denn du musst dann zwei L - Dressuren reiten(eine auf Trense, eine auf Kandare) und ein L - Springen. So sind meine Erfahrungen mit dem Thema, ich hoffe, ich konnte dir ein bißchen helfen??? Liebe Grüße und viel Glück bei der Suche, Nicole