Berufsinfos
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| Schwarze Liste für "Ausbildungsbetriebe"? | C. K. | 07.05.2008 | Im
September 2007 begann ich eine Ausbildung zur Pferdewirtin Zucht/Haltung,
die ich leider schon am 31. Oktober 2007 abbrechen musste, da ich nicht
ordnungsgemäß entlohnt wurde und meine Chefin mich eher als fertige
Arbeitskraft denn als Azubi sah, was hieß, dass ich keinerlei Fehler
machen durfte. Für mich war das sehr enttäuschend, und ich erfuhr in der
Berufsschule, dass auch einige meiner Klassenkameraden massive Probleme in
ihrem Ausbildungsbetrieb hatten, oft hatten diese mit der Entlohnung oder
der Härte bzw. Dauer der Arbeit zu tun, die so nicht korrekt waren.
Viele, wie auch ich, erfuhren nach einer Weile, dass diesem Betrieb schon
recht viele Azubis gekündigt hatten. Bei mir waren das im Jahr 2007 eine
Auszubildende 3. Lehrjahr und kurz nach meinem Ausbildungsbeginn eine
Auszubildende im 2. Lehrjahr. Und etliche Abbrüche davor. Ich weiß, dass gerade im Beruf Pferdewirt viele Auszubildende abbrechen, weil sie einfach mit falschen Vorstellungen in den Beruf hineingehen. Doch ich finde es doch sehr ungewöhnlich, wenn in einem Betrieb etliche Abbrecher konzentriert sind. Meine Frage: Gibt es eine Liste o.ä., in der die Zahl der Abbrecher eines jeden Betriebes gelistet sind? Oder ist so etwas in Planung? Ich fände das eine sehr sinnvolle Maßnahme, um Auszubildende vor Ausbeutung etc. zu schützen und diesen Betrieben einen Riegel vorzuschieben. |
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| Dietbert Arnold | 07.05.2008 | Ja,
das ist verdammt ärgerlich und Du bist wahrlich nicht alleine mit den
schlechten Erfahrungen. Ich beobachte die Berufsausbildung zum Pferdewirt
ja schon ein paar Tage länger und wage die Behauptung, dass es genauso viel
Schwarze wie Weiße Schafe gibt. Und Du hast leider ein Schwarzes Schaf
erwischt. Deshalb ja immer mein Rat, möglichst genau den
Ausbildungsbetrieb anschauen, Mitarbeiter befragen, mal zum
Probeunterricht in die Berufsschule gehen (kann man ja prima zur Info
nutzen!). Das hilft Dir und uns natürlich jetzt nicht mehr weiter.
Zunächst rate ich Dir, den Kontakt zur Pferdewirtgewerkschaft IG BAU zu suchen und dort von Profis klären zu lassen, ob Du noch Geld und Urlaub bekommen musst oder ob der Betrieb sogar schadenersatzpflichtig ist. Wenn Du für ein paar Euro im Monat Mitglied wirst, dann ist der Rechtsschutz kostenfrei. Wenn Du da noch Hilfe benötigst, dann melde Dich noch mal. Melde Dich bei der Zuständigen Stelle, schildere den Fall und bestehe darauf, dass Du eine Antwort auf die Überprüfung erhältst, denn die Zuständige Stelle muss die Betriebe überwachen und notfalls mit Auflagen eingreifen. Nur wenn die Zuständige Stelle von den Missständen weiß, kann sie auch handeln. Eigentlich klar, also ran an die Zuständige Stelle. Deine Idee, eine Schwarze Liste zu führen ist schon öfters vorgeschlagen worden und eigentlich eine tolle Sache. Da würde ich gerne mithelfen und sie hier ins Netz stellen. Aber leider würde ich das finanziell nicht überleben, denn jeder, der da auf der Liste steht, würde mich zunächst einmal wegen Verleumdung verklagen wollen. Das kann so richtig teuer für mich werden. Ich bin dafür verantwortlich, was hier auf meiner Seite steht, egal wer das auch schreibt. Und, lasse mich das auch sagen, kann ich unterscheiden, ob hier nur ein Neider, Nachbar oder gekündigter Mitarbeiter nur rächen will? Du siehst, es ist leider nicht so einfach. |
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| Müsse Pferdewirtazubis auch Hotelzimmer putzen? | nn | 21.04.2008 | allerhand
fragen zu dem einen Thema: Pferdewirt ZH in Brandenburg. ich bin 22, gelernte Tierarzthelferin und bisher nur Freizeitreiterin gewesen. seit einem Jahr bin ich nun in Island um hier mit Jungpferden usw zu arbeiten und habe festgestellt dass ich dies auch künftig in Deutschland machen möchte; habe sogar einen Ausbildungsplatz ZH auf einem Isländerhof angeboten bekommen Fragen dazu: - wieviel werde ich trotz des Schwerpunktes ZH reiterlich dazulernen können?? - bin ich verpflichtet z B auch Zimmer in einem Gästehaus zu putzen falls dies zum Reitbetrieb gehört oder kann ich dafür extra Lohn verlangen o. Ä.?? - was kann ich mit meiner Ausbildung später anfangen? ist es mir erlaubt Reitunterricht für Anfänger zu erteilen, Jungpferde zu bereiten, einen eigenen Hof zu eröffnen?? - kann ich tatsächlich auf 1,5 jahre verkürzen da ich schon eine abgeschlossene Ausbildung als TAH habe?? - wie ich las habe ich vermutlich anspruch auf BAB, gibt es auch einen zuschuss da ich schon 22 bin?? fragen über fragen und ich habe sicher noch die ein oder andere vergessen ;) |
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| Dietbert Arnold | 27.04.2008 | Entschuldige,
wenn ich jetzt erst antworte, aber ich schreibe in diesem Forum in meiner
Freizeit und die war jetzt etwas zu kurz geraten. Jetzt zu Deinen Fragen:
Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung und lernst deshalb zwei Jahre lang den Beruf Pferdewirt. Wie kommst Du auf 1,5? Wie viel Du lernst? Keine Ahnung. Das musst Du mit dem Ausbildungsbetrieb aushandeln. Du musst darauf dringen, dass Du Reitunterricht bekommst. Wenn das im Betrieb nicht möglich ist, dann musst Du den woanders bekommen. Das musst Du regeln. Solche Dinge können in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden. Natürlich musst Du keine Zimmer putzen! Seit wann gehört das zur Pferdewirtausbildung? Oder hast Du das in der Verordnung zum Pferdewirt gelesen? Frage Dich ganz kritisch, ob der Hof eine Pferdewirtin ausbilden möchte oder nur eine billige Putzfrau, die Hotel und Stall sauber hält. Ich habe da ein ganz dummes Gefühl! Um Unterricht im Pferdebereich zu geben oder sich selbständig zu machen, hat mit einer Berufsausbildung nichts zu tun. Du kannst auch jetzt schon ausbilden und Dich selbständig machen. Ob das Sinn macht, ist eine ganz andere Frage. Ich glaube zu wissen, dass es BAB nur für die Erstausbildung gibt. Aber da frage bitte den Berater der zuständigen Arbeitsagentur in Deinem Kreis. |
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| Pferdewirt mit Knieproblemen? | Mona | 16.04.2008 | Ich
würde gerne eine Ausbildung zum Pferdewirt machen. Seit bald 2 Jahren
betreue ich Reiterferienkinder und gebe ihnen Reitunterricht, soweit dies
meine reiterlichen Kenntnisse zulassen. Dies bereitet mir viel Freude.
Ebenso gerne helfe ich im Betrieb bei der Ausbildung der Jungpferde und
sezte mich auf die Pferde die gerade nicht gut gehen. Ich weiß genau,
dass ich noch nicht besonders gut reite, so komme ich beim reiten meist über
die Lösungsphase nicht hinweg, da mir danach die reiterlichen Kenntnisse
fehlen, doch im Rahmen meiner Möglichkeiten versuche ich mein Wissen
wider anzuwenden. Die Arbeit mit den Pferden und den Menschen macht mir so
sehr viel Spaß. Der Betrieb züchtet auch, wobei mir die einfache Arbeit
mit den Jungpferden Spaß macht. Das Erleben der einzelnen kleinen
Fortschritte erfüllt mich. Daher würde ich gerne zuerst eine Ausbildung
zum Pferdewirt Zucht und Haltung und danach zum Pferdewirt Reiten
absolvieren. Leider habe ich seit meiner Knieoperation vor 2 Jahren teilweise Probleme, oftmals aus nichtigen Gründen. Ich verdrehe mir das Knie und schon istnes wider dick. Ich kann genauso weiterarbeiten, nur humpele ich. Insgesamt ist mein Gang nicht fließend. Mir tut es nicht weh, aber es wirkt optisch nicht gut, was bei der Vorstellung von Pferden bei Körungen etc. sicherlich die Wirkung des Pferdes beeinflussen würde. Bei Reiten stellt mein Knie kein Hindernisse dar, es wird, wenn ich gerade Probleme habe, auch besser, so dass ich völlig gelockert absteige. Nun weiß ich allerdings nicht, wie es sich weiterentwickeln würde, wenn ich erst mit der Ausbildung beginne. Da ich Abitur mache, könnte ich meine Ausbildung Pferdewirt Z + H ja schon auf 2 Jahre verkürzen, aber auch im späteren Berufsleben wird die Belastung nicht abnehmen. Im Parktikum habe ich mit meinem Knie weitergerabeitet und anch 1,5 Wochen war es wider normal, aber ich weiß wirklich nicht, wie es mit dem Knie auf Jahre weitergehen soll. Haben sie in dem Bereich Erfahrungen? Vielen Dank und liebe Grüße |
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| Dietbert Arnold | 16.04.2008 | Hallo
Mona,
ich kann Dir natürlich nur meine Meinung schreiben. Ob die richtig ist, ich weiß es nicht. Ich denke, Du solltest den Beruf nicht lernen. Wie willst Du denn zwei Jahre im Schwerpunkt Z&H überleben, wo Du doch jeden Tag misten musst, das ist schwere Arbeit, hinzu kommt Heu abladen, dem Schmied aufhalten, usw. Das ist manches mal locker 60 Std in der Woche! Hinzu kommt, dass Du in den meisten Z&H- Betrieben nicht reiterlich so gefördert wirst, dass Du eine echte Chance für den Schwerpunkt Reiten hast. Du bist ja wirklich Reitanfänger, wenn man das aus professioneller Sicht sieht. Ich würde einen ganz anderen Weg an Deiner Stelle gehen: Mache das mit den Pferden amateurmäßig, belege Fortbildungskurse, wie Trainer C usw.. Hier kannst Du Dich auch auf den Unterricht und den Breitensport konzentrieren. Die APO hat da tausend Möglichkeiten. Hier gibt es auch Infos: http://bildungsserveragrar.de Aber bloß nicht diese dubiosen "Studien" die da landauf- landab für horrendes Geld angeboten werden. Das ist alles Tüdel-Tadel, macht nur die angeblichen "Hochschullehrer" reich! Gleichzeitig strebst Du nach dem Abi ein Studium der Agrarwissenschaften an. So z.B. ein sechssemestriges Bachelorstudium oder ein achtsemestriges Masterstudium. Suche Dir eine Uni aus, die das Agrarwissenschaftsstudium auch mit Pferden anbietet. Da ist Göttingen oder auch Osnabrück durchaus eine Wahl. Zur Studienplatzsuche: http://www.agrarwissenschaften.de/ Auch kannst Du Dich für ein reines Pferdestudium in den Niederlanden entscheiden. Näheres habe ich hier schon im Forum ausführlich beschrieben (>Berufsinfo und >Karriere). Unter Links findest Du noch mehr Infos. Ich bin fast sicher, Mona, dass Du so glücklicher wirst, denn nach Deinem Studium kannst Du Theorie und Praxis dann wieder zusammenfügen. Was hältst Du davon? |
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| Wie Seiteneinsteigerprüfung machen? | Wenke Kraus | 14.04.2008 | Bin
grade auf Ihre Seite gestoßen und bin begeistert - so viele
tolle,qualifizierte Tipps und jemand,der sich um die Pferdeleute kümmert! Ich suche grad nach Möglichkeiten,als Seiteneinsteigerin Pferdewirt bzw. Meister zu machen,da ich mein Studium im oktober abbrechen werde,da mein Herz für die Reiterei schlägt. Zu meiner Situation: Ich bin 22 Jahre alt,habe 2005 mein Abitur gemacht und bin dann leider in eine Praktikumsfalle getappt - wollte die Lehre zum Pferdewirt Reiten machen,konnte bei 10 Bewerbungen bei allen Ställen anfangen - und bin leider auf einen hereingefallen,der sich als Meister ausgab und ich 1 Jahr als Vollzeitkraft in diesem Dressurstall angestellt war - das Ende vom Lied war,das dieser Bereiter gar kein Meister war,ich niemals einen ausbildungsvertrag bekommen habe und durch immer wieder gutes Zureden glaubhaft gemacht wurde,die zuständigen Stellen würden das regeln...der nette Herr wurde gekündigt,ich konnte mir zumindestens eine Praktikumsbescheiningung ergattern - hatte natürlich dann "die schnauze voll" und fing im März 2006 ein Lehramtstudium in Paderborn an. Wie der zufall es wollte,lernte ich dann ,durch das einstallen meiner beiden Pferde,meinen Freund kennen,der einen goßen pensionsbetrieb mit Reitbetrieb hat.Seit dem betreue ich dort die Pferde gebe reitunterricht und mache Beritt.Dies läuft nun so gut,das ich beschlossen habe mein Studium im Oktober abzubrechen und mich in dieser Sparte selbständig zu machen. Zu meinen reiterlichen Qualifikationen: Habe das Reitabzeichen in Silber (gemacht 2004),werde im Juli mein Reitabzeichen "Silber mit lorbeer" machen. Bin aktive Turnierreiterin und habe aktuelle,nachweisbare Placierungen von Reitpferdeprüfungen bis Dressurprüfungen der klasse M/A. Gebe sehr viel Unterricht ,mache Beritt und trainiere selber bei einem anerkannten Gand-Prix richter und Pferdewirtschaftsmeister. Ich wurde erst neulich von Christopf Hess zu einem "Besser Reiten" Seminar eingeladen,bei dem ich mit großer Begeisterung der Zuschauer meine selber ausgebildete 5-jährige bis Dressurpferde L siegreiche Stute vorstellen konnte. Nun meine Fragen: 1. Ich möchte mich ab dem 1.Oktober selbständig machen,kann ich dies auch ohne direkte Berufsausbildung zum Pferdewirt,bzw. reichen die oben genannten qualifikationen aus? 2. Da mir éin Abschluss in dem Bereich doch sehr wichtig ist,möchte ich gerne als Seiteneinsteiger die Prüfung zum Pferdewirt Reiten machen - würden mir dann die jetzt als Reitlehrer arbeitenden 2 Jahre plus das Praktikum anerkannt werden?Könnte ich eventuell durch meine Qualifikationen (das anstehende Reitabzeichen Silber mit lorbeer plus Placierungen bis M/A) früher als die erforderlichen 4,5 Jahre "Ausbildungzeit" meine Prüfung anmelden?Bei wem muss ich da nachfragen/beantragen?(Komme aus NRW,Paderborn) 3.welche weiteren qualifikationen würden Sie mir empfehlen,die ich zusätzlich noch machen kann? In Hinsicht auf die selbständigeit ist der Trainer C Leistungssport für September angemeldet - wäre es zb auch hier möglich den trainer B und folgend A vorzuziehen,wenn man schon vorher als Ausbilder tätig war?(also die geforderten Abstände zwischen den Trainerscheinen zu verkürzen,damit ich schneller an Trainer B und A komme?) 4.welche zusatzversicherungen könnten sie mir in der selbständigkeit empfehlen ?(Habe im moment eine ganz normale Reitlehrerhaftpflicht ohne trainerschein.)Mit welchen zusätzlichen kosten (ausser kranken und sozialversicherungen in der Selbständigkeit) muss ich in der selbständigkeit rechnen? Mein Ziel wäre es,in mit höchstens 30 Jahren Pferdewirtschftsmeisterin zu sein.Ich bin sehr sehr ehrgeizig und fest davon überzeugt,das ich diesen "Karriereplan" schaffe. Ich hoffe sie können mir mit Ihrer erfahrung weiterhelfen und würde mich auf baldige Antwort sehr freuen. Mit reiterlichen grüßen |
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| Dietbert Arnold | 14.04.2008 | Hallo
Wenke,
gerne will ich Dir Deine Fragen beantworten. Allerdings will ich nicht verhehlen, dass ich persönlich der Meinung bin, dass es falsch ist ein Studium aufzugeben. Ich hätte beides gemacht. Aber die Entscheidung wirst Du sicher gut abgewogen haben und sie schein ja gefallen zu sein. 1. Grundsätzlich darf jeder einen Reitbetrieb eröffnen. Einen Meisterzwang gibt es nicht. 2. Du musst die 1,5fache Ausbildungszeit im Beruf nachweislich gearbeitet haben. Damit ist in aller Regel hauptberufliche Tätigkeit gemeint. Die Praktikumsbescheinigung bescheinigt Dir ja diese Tätigkeit. Eine folgende freiberufliche Arbeit wird auch anerkannt, wenn Du die z.B. durch Gewerbeanmeldung und auch Steuererklärungen nachweisen kannst. Kein Problem soweit. Ein Reitabzeichen, Trainerprüfungen usw. helfen in aller Regel nicht, den dies sind Amateurprüfungen! Zur näheren Info schaue noch mal in das Berufsbildungsgesetz. 3. Natürlich sind alle Fortbildungen unheimlich Hilfreich, so auch der Trainer B oder sogar A. Die Wartezeit bis zur Prüfung wird das aber wahrscheinlich nicht verkürzen. 4. Bezüglich der Versicherungen wende Dich an Frau Gehrmann von der Bundesvereinigung der Berufsreiter. Siehe unter Links. 5. Sprich schon jetzt mit Deiner Zuständigen Stelle, denn die muss Dich zur Prüfung zulassen und die werden Dir ganz genau sagen, wie sie es handhaben, denn viele Details sind auch Ermessensfragen. 6. Eines scheint mir besonders wichtig zu sein: Hast Du eigentlich schon einmal bei mindestens zwei erfahrenen Berufsausbildern, die selber auch Azubis haben, vorgeritten? Hast Du schon einmal deren Einschätzung abgefragt, ob Du die Prüfung im Praktischen schaffen könntest? Du hast bisher nur an Amateurprüfungen und als Amateur Dich zur Beurteilung gestellt. Im Profibereich sieht das Ganze schon wesentlich anders aus, hier wirst Du beurteilt und nicht das Pferd! Stelle Dir mal vor, Du fängst motiviert an und Berufsausbilder sehen aber keine Chance, dass Du dann meisterlich reiten kannst! Frage auch hier Frau Germann, ob sie Dir zwei Berufsreiterkollegen nennen kann in Deiner Umgebung, die Dich einmal offen beraten können. 7.Egal welche Fortbildungen Du auch machst, vergiss um Himmels willen nicht die reiterliche Ausbildung, bereiten im L- Niveau im Springen und in der Dressur! Bei L ist immer gemeint, dass der Reiter L reitet, nicht das Pferd L geht. Ich glaube, Du kennst den Unterschied. Ach ja, die Praktikumsfalle! Warum wehrst Du Dich nicht. Du hast ja bescheinigt bekommen, dass Du da gearbeitet hast. In Wirklichkeit hast Du als Hilfsarbeiterin gearbeitet und musst so bezahlt werden. Also mindestens 7 - 10 EUR/Std brutto und natürlich musstest Du sozialversichert und versteuert werden! Dein Betrieb hat Dich also Schwarzarbeiten lassen. Wenn Du Dich entschließt, der Pferdewirtgewerkschaft IG BAU beizutreten, dann werden die Dich rechtlich vertreten und Deinen gerechten Lohn einklagen. So darf man diese "Arbeitgeber" nicht davonkommen lassen. Im Service findest Du eine Menge zum unerlaubten Praktikum und zur Schwarzarbeit sowie zur IG BAU. So, Wenke, jetzt hoffe ich, dass Du durchstarten kannst! |
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| Berufsvorbereitendes Jahr? | Franziska!!! | 05.04.2008 | HI!!! Ich hätte eine Frage: Ich befinde mich zurzeit in einen Studium und werd dieses aber abbrechen. Danach möchte ich ein Berufsvorbereitendes Jahr machen,als Vorbereitung für eine Pferdewirtlehre Z+H. Meine Frage ist nun, da ich dann ehemaliger Student wäre, gibt es da irgendwelche Einschränkungen was die Finazierung und ähnliches angeht??? Ich bedanke mich für ihre Mühe und hoffe sie können mir weiter helfen!!! Viele Grüße |
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| Dietbert Arnold | 07.04.2008 | Hallo
Franziska,
es gibt kein berufsvorbereitendes Jahr in einer Berufsausbildung zum Pferdewirt. Was Dir da üblicherweise als Praktikum mit anschließendem wagen Ausbildungsversprechen angeboten wird, ist letztlich nichts anderes als Schwarzarbeit. Ein Praktikum von der Arbeitsagentur finanziert kommt für Dich ja wohl nicht in Frage, denn Du bist ja nicht benachteiligte Bewerberin. Das wäre dann ein EQJ, zukünftig EQ- Praktikum. Das geht aber höchstens von Okt. bis Jul., schließlich beginnt dann schon wieder die neue Bewerbungsrunde. Außerdem bist Du wahrscheinlich dazu schon zu alt. Warum bewirbst Du Dich nicht ganz regulär bei verschiedenen Ausbildungsbetrieben und machst dann eine zweijährige Berufsausbildung zum Pferdewirt, denn wenn Du die Hochschulreife besitzt, dann beträgt die Ausbildungszeit zwei Jahre. Gerade Z+H ist locker in zwei Jahren zu schaffen!!! Lasse es Dir einmal von mir sagen: Lasse Dich bloß nicht darauf ein, Dich nur auf einen Betrieb zu stürzen, der Dich dann nur nimmt, wenn Du vorher für lau zusätzlich arbeitest. Als jemand, der ein ganz wenig Erfahrung in diesem Bereich hat, prognostiziere ich Dir das ganz große Desaster, den ganz großen Ausbildungsbetrug. In einem von tausend Fällen mag ich mich täuschen. Mach kein Scheiß, Franziska! |
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| Wird EQJ Praktikum auf Ausbildung anerkannt? | Rita | 10.03.2008 | Hallo, ich habe am 01.10.08 ein EQJ Praktikum im Bereich Pferdewirt Zucht und Haltung begonnen. Ich besuche seitdem auch regelmäßig die Berufsschule. Was muss ich tun, damit mir das EQJ Praktikum auf meine zukünftige Ausbildungszeit angerechnet werden kann? Ich habe mich bereits bei der zuständigen Stelle erkundigt, die mir allerdings nur mitgeteilt haben dass sie das EQJ nicht für eine verkürzung der Ausbildungszeit anerkennen. Wie mir bekannt ist kann das EQJ aber sehr wohl auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir weiterhelfen könnten. |
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| Dietbert Arnold | 15.03.2008 | Hallo
Rita,
nein, ich habe Dich nicht vergessen! Da ich in der letzten Woche einen Termin in Nürnberg hatte, habe ich die Gelegenheit benutzt, mich direkt bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit zu erkundigen. Folgendes kann ich Dir jetzt aus erster Hand berichten: Das EQJ, ab Sommer 2008 wird es EQ heißen, ist eine Einstiegsqualifizierung. Anders ausgedrückt: Das Praktikum soll Dir helfen, die Anforderungen einer Berufsausbildung zu erreichen. Folglich ist das EQJ lediglich eine Vorbereitung auf die Ausbildung, damit Du die Ausbildung schaffen kannst. Wenn Du jetzt sauer wirst und sagst, ich hatte doch keine Defizite, ich bin doch vorher schon gut genug gewesen, eine Ausbildung zum Pferdewirt zu schaffen, dann musst Du jetzt leider feststellen, dass man Dich ein EQJ hat machen lassen, obwohl Du eine Berufsausbildung hättest beginnen können. Leider wirst Du dann jetzt auch feststellen, dass Du nur eine sehr billige Arbeitskraft für den EQJ- Betrieb warst. Jetzt kannst Du verstehen warum ich schon immer skeptisch gegenüber dem EQJ- Praktikum war, auch die Pferdewirtgewerkschaft warnt deshalb immer wieder vor einem EQJ, das in ganz vielen Fällen nicht zur Einstiegsqualifikation verhilft sondern nur dem Betrieb eine Arbeitskraft für lau verschafft. Und das auf Kosten von uns allen, nämlich uns Steuerzahlern. Weil also das EQJ eine Vorbereitung auf eine Berufsausbildung ist, deshalb hat die Agentur für Arbeit bestimmt, dass ein EQJ nicht auf die Berufsausbildung anerkannt wird. Die Bestimmungen des EQJ sagen aber, dass ein EQJ mit einem halben bis max. einem Jahr auf die Ausbildung anerkannt werden kann. Es ist also eine Kann- Bestimmung. Das bedeutet: Der nachfolgende Ausbildungsbetrieb kann der Verkürzung der Ausbildungszeit zustimmen. Auch die Zuständige Stelle kann das anerkennen. Beide aber müssen nicht! Anders ausgedrückt: Nur wenn der nachfolgende Ausbildungsbetrieb und die Zuständige Stelle der Verkürzung zustimmen, kann es dazu kommen. Legt sich nur einer quer, dann machst Du Regelausbildungszeit. Jetzt schreibe ich Euch allen noch ein paar ganz wichtige Bestimmungen, die immer wieder falsch laufen und die ich deshalb auch für den Misserfolg des EQJ im Pferdebereich verantwortlich mache: 1. Ein EQJ- Praktikum darf frühestens am 1.10. eines Jahres beginnen und muss spätestens am 31.07. des Folgejahres beendet sein. Grund: Es sollen alle Vermittlungen in eine reguläre Ausbildung Vorrang haben! 2. Ein EQJ darf nicht verlängert werden. Die Zentrale der Bundesanstalt für Arbeit schüttelte einfach nur mit dem Kopf, als ich berichtete, dass des Öfteren, so auch in Bremen, EQJ- Praktika verlängert wurden. Das geht gar nicht! Das ist einfach nur das Ausnutzen der Arbeitskraft der jungen Leute! Das dürft Ihr Euch nicht gefallen lassen. 3. Jeder EQJ- Praktikant ist berechtigt, die jeweilige Fachklasse für Pferdewirte zu besuchen. Die Zentrale der Arbeitsagentur meint übrigens, dass ein EQJ- Praktikumsbetrieb, der seine Praktikanten nicht zur Berufsschule schickt, eigentlich kein Interesse an der Ausbildung sondern nur an der Arbeitskraft der Praktikanten hat. Die obersten Arbeitsberater in Nürnberg fordern alle EQJ- Praktikanten auf, derartige Schulbesuchsverbote umgehend der zuständigen Arbeitsagentur zu melden. Übrigens: Die Schule ist auf die Arbeitszeit anzurechnen: Unterrichtsstunde 45 min = 1 h Arbeitszeit. 4. Weiter bittet die Bundesanstalt für Arbeit, dass alle Missstände in einem EQJ- Praktikum (mehr als 40 h Arbeit bei Jugendlichen und 48 h bei Erwachsenen, kein Urlaub, kein Schulbesuch, Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, keine Ausbildung, usw.), sofort der zuständigen Arbeitsagentur gemeldet werden. Der Arbeitsberater muss tätig werden. Auch wenn er mal keine Lust hat. 5. Ein EQJ- Praktikum kann jederzeit beendet werden, wenn ein richtiger Ausbildungsplatz gefunden wurde. Also während des EQJ- Praktikums nicht aufhören, einen Ausbildungsplatz zu finden. Gerade im Beruf Pferdewirt wird oft das ganze Jahr eingestellt. Du siehst Rita, meine Antwort kommt spät, ist dafür aber auch ganz schön lang. Weitere
Infos gibt es hier. |
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| Bin ich reiterlich gut genug? | Bianca | 13.11.2007 | Hallo! Ich mache nächstes Jahr mein Abitur und möchte mich gerne auch beruflich mit Pferden beschäftigen. Ich reite seit 10 Jahren und würde behaupten nicht gerade schlecht:) Leider hatte ich aber nie die Mittel an Turnieren teilzunehmen. Außerdem habe ich keine Reitabzeichen. Ist es dennoch möglich mich als Pferdewirtin Schwerpunkt Reiten zu bewerben oder werden die meisten Betriebe, wenn sie sehen, dass ich keine Abzeichen habe, sofort meine Bewerbung beiseitelegen? Liebe Grüße Bianca |
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| Dietbert Arnold | 13.11.2007 | Hallo Bianca, es ist nicht entscheidend, wie viele Schleifen Du schon hast. Viel wichtiger ist, ob Du elastisch und ausbalanciert genug bist, das Ausbildungsziel zu erreichen. Diese Frage werden Dir nur gute, erfahrene Berufsausbilder beantworten können, die Du bittest, vorreiten zu dürfen und deren Meinung einzuholen. Du solltest auf jeden Fall Berufsreiter befragen, die schon lange Ausbilder sind und die Du persönlich nicht kennst. Dann fällt denen es leichter, ehrlich zu sein. Denn genau das ist ja das wichtigste. Falls Du keine Berufsausbilder kennst, wende Dich an Frau Gehrmann von der Bundesvereinigung der Berufsreiter. Die wird Dir sicher in Deiner Regiuon weiterhelfen. Ich an Deiner Stelle würde so zwei bis drei mal vorreiten und dann meine Schlüsse daraus ziehen. Ich glaube, so kommst Du wirklich zu einer guten Entscheidung. So oder so. | |
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| Welche Berufsschule ist zuständig? | Felicitas | 04.10.2007 | Hallöle!! Ich habe mein BGJ-Pferdewirt an der Berufsschule in Hannover (dort wohne ich auch) gemacht. Da ich keinen Ausbildungsplatz gefunden habe, hab ich mich weiterhin beworben und nun evtl. die Möglichkeit noch in das laufende Ausbildungsjahr einzusteigen, allerdings liegt der Betrieb zwischen Uelzen und Lüneburg. Ich würde gerne weiterhin in Hannover zur Schule gehen (meinen Hauptwohnsitz werde ich in Hannover behalten), weil dort die Schule auch erst Ende September angefangen hat und ich dann nicht so viel Stoff verpasst habe. Außerdem kenne ich die Lehrer schon und einige Schüler. Ist das möglich? oder MUSS ich in Lüneburg zur Schule gehen?? Kann/muss ich das Irgendwo beantragen? Wo erfahre ich die Zuständigkeiten der einzelnen Berufsschulen? Die Frage kam auf, weil ich jm. kenne der seine Ausbildung in Uelzen gemacht hat und auch in Hannover zur Schule gehen konnte. Vielen Dank für die Antwort!!! |
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| Dietbert Arnold | 04.10.2007 | Hallo
Felicitas,
normalerweise gilt, dass Du dort zur Schule gehst wo Du wohnst oder wo Dein Arbeitsplatz ist. Du hättest also theoretisch die Wahl zwischen Lüneburg (Arbeitsplatz) und Hannover (1. Wohnsitz). Allerdings musst Du das mit der Schule absprechen. Also hin zur BS in Hannover und fragen, denn letztlich entscheidet die Schule, wo Du hin gehen musst. |
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| Welche Möglichkeiten gibt es, zur Pferdewirtprüfung zu kommen? | Christina | 01.10.2007 |
Habe vor 3 Jahren meine
Ausbildung als Krankenschwester abgeschlossen.
Aber die Arbeit in
verschiedenen Reitställen liegt mir einfach besser, trotz der
langen Arbeitszeiten.
Ich arbeite seit ca. Jahr
in einer Reitanlage mit ca. 50 Pferden, davor habe ich in
Australien in einem Stall gearbeitet mit 20 Pferden und
Unterrichtserteilung, davor ca. 4 Jahre in einem Offenstall (ca. 20
Pferde) mit Berittpferden, auch als Urlaubsvertretung selbstständig
den Stall geführt.
Habe Reiterfahrung seit 18
Jahren, Reitpass, RAZ III, möchte nächstes Jahr mit meinem eigenen
Pferd das Spezifische IIer Abzeichen Dressur machen.
Ich würde gerne eine
Ausbildung zum Pferdewirt Reiten machen, frage mich aber wie ich die
Ausbildung finanzieren soll, habe ein eigenes Pferd und mein Gatte
verdient auch nicht viel! Gibt es eine Möglichkeit irgendeine Unterstützung
zu beantragen? Auch die Trainer-Laufbahn habe ich mir schon überlegt,
allerdings sind auch da die Kosten erheblich! Können Sie mir
irgendeinen Tip geben?
Vielen Dank und ein großes
Lob an diese HP!!!!!
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| Dietbert Arnold | 01.10.2007 | Hallo
Christina,
zunächst einmal musst Du zwei Jahre lernen, damit Du Pferdewirtin werden kannst, denn Du hast ja schon einen Berufsabschluss. Natürlich bekommst Du dann ein Ausbildungsgehalt und kannst auch, bei Bedarf, Wohngeld bei Deiner Gemeinde beantragen. Auch gibt es Berufsausbildungsbeihilfe von der zuständigen Arbeitsagentur, hier musst Du aber fragen, ob das auch für eine Zweitausbildung gezahlt wird. Eine andere Möglichkeit ist die Prüfung gem. §45.2 BBiG. Hier musst Du Dich mit Deiner Zuständigen Stelle in Verbindung setzen und alle vorherigen Arbeitsverhältnisse nachweisen. Wenn die Zuständige Stelle der Meinung ist, dass Du die 1,5fache Ausbildungszeit erreicht hast, dann kannst Du die Pferdewirtprüfung machen. Also hin zur Gemeinde, zur Zuständigen Stelle und zur Arbeitsagentur. Dann wird vielleicht das ganze etwas klarer für Dich. |
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| Wann darf ich ausbilden? | Annette Ginter | 18.07.2007 | Hallo
liebes Forum, welche Voraussetzung braucht ein Ausbilder der einen Pferdewirt Zucht und Haltung ausbilden möchte. Frau xxx fürht einen eigenen Betrieb. Sie hat aber keine Ausbildung zum Pferdewirt. Sie hat viel Erfahrung mit zum Teil auch schwierigen Jugendlichen gemacht. Referenzen vom Jugendamt sind ebenfalls vorhanden. Sie würde jetzt sehr gerne einer Jugendlichen die Möglichkeit geben, eine Ausbildung als Pferdewirt auf ihrer Anlage zu machen. Ich würde micht sehr freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten ob die Möglichkeit besteht. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen |
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| Dietbert Arnold | 18.07.2007 | Liebe
Annette,
so einfach geht es nicht, den Wunsch Pferdewirte auszubilden, umzusetzen. Zunächst musst Du erst den Pferdewirt abgeschlossen haben. Nach dreijähriger Berufspraxis kann dann die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung gemacht werden. Wenn die Prüfung geschafft ist, dann muss der Betrieb erst einmal als Ausbildungsbetrieb anerkannt werden. Danach kann es dann losgehen. Eventuell kannst Du, falls Vorkenntnisse da sind, die Zulassung zur Meisterprüfung direkt beantragen. Das kann die Zuständige Stelle im Ausnahmefall schon mal entscheiden. Aber nur, wenn erhebliche Vorbildungen im Pferdebereich nachgewiesen werden. Darüber kann aber nur die Zuständige Stelle Deines Wohnortes. Alle Verordnungen findest Du übrigens zum Nachlesen im Service. |
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| Kein Ausbildungsvertrag zu Ausbildungsbeginn, was verdiene ich eigentlich? | Stefan | 29.08.2007 | Guten
Tag, Ich habe vor 1 Monat meine 2jährige Ausbildung zum Pferdewirt (Azubi) angefangen, habe aber noch keinen Vertrag mit meinem Ausbilder unterschrieben. (Ich bin 26 Jahre alt und habe schon eine kaufmännische Lehre hinter mir). Zur Zeit zahlt er mir 400Euro pro Monat und Ich wuerde gern rausfinden wieviel das Mindestgehalt (netto) ist fuer Azubis. Leider konnte Ich auf Ihrer Website nur die Tarife von 2004 finden. Koennten Sie mir sagen wo Ich die aktuelle Tariffe finden kann, Ich danke Ihnen vielmals fuer Ihr Hilfe |
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| Dietbert Arnold | 29.08.2007 | Hallo
Stefan,
grundsätzlich ist es nicht in Ordnung, dass Du noch keinen Ausbildungsvertrag hast. Der muss !!! vor Beginn der Ausbildung bei der Zuständigen Stelle vorliegen und unterschrieben sein! Das ist einfach eine Sauerei, das kann man nicht anders sagen. Die Zuständige Stelle hat übrigens darauf zu achten, dass die Vergütung korrekt ist. Das Ausbildungsgehalt ist immer brutto. Die im Netzt von mir eingestellten Sätze gelten meines Wissens auch jetzt noch. Denke auch daran, dass Du bereits im zweiten Ausbildungsjahr bist und natürlich auch noch den Alterszuschlag bekommen musst. Überlege Dir gut, ob Du an ein Schwarzes Schaf unter den Ausbildern gekommen bist oder der einfach nur zu luschig ist. Wenn das so anfängt, dann wird es nach meiner Erfahrung nur schlechter. Aber das musst Du entscheiden. Du kannst Dich auch von der Pferdewirt- Gewerkschaft IG BAU beraten lassen. Vielleicht entschließt Du Dich zukünftig einen starken Partner an Deiner Seite zu haben. Du siehst, manchmal ist es besser. |
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| Pferdewirt ja oder nein? | Annika | 28.08.2007 |
Hallo,
ich bin 24 Jahre alt, habe
das Abitur gemacht und eine abgeschlossene Berufsausbildung im
Bankbereich, sogar mit dem Abschluss als Bundesbeste. Seit 1 1/2 Jahren
bin ich in dem Bereich tätig.
Das ist zwar alles gut und
schön und trotzdem bleibt mein Wunsch mit Pferden zu arbeiten, dies
will ich schon seit meinem 16. Lebensjahr.
Aber auf dringlichen Wunsch
meiner Eltern habe ich erstmal eine "vernünftige" Ausbildung
gemacht, doch das Thema Pferd lässt mich nicht los.
Ich reite seit meinem 6.
Lebensjahr, seit dem 16. intensiv Dressur. Leider hatte ich aus
finanziellen Gründen nicht die Möglichkeit viele Turniere oder ähnliches
zu besuchen.
Mit meinen Pferden habe ich
bisher E-, A-, und L-Dressuren geritten.
Seit letztem Jahr bin im
Besitz des DRA III disziplinspezifisch Dressur (L-Dressur).
In der Vergangenheit hatte
ich das Glück Pferde verschiedenen Alters- und Ausbildungsstufen zu
reiten.
Vor einem Jahr konnte ich längere
Erfahrungen auch auf S-Dressurpferden sammeln und einem Pferdewirt FN
bei seiner Arbeit helfen im Stall sowie mit seinen Beritt- und
Korrekturpferden.
Ich habe dann sogar ein
Pferd vermittelt bekommen welches ich mit seiner Hilfe auf M-Niveau
gehalten habe und sogar noch ein paar S-Lektionen beibringen konnten, woüber
die Besitzerin sehr glücklich war, weil sie es gut nachreiten konnte.
Zudem bilde ich meinen
derzeit 6-Jährigen Wallach zum Großteil selbst aus, also mit Unterstützung
meines Reitlehrers.
Ich habe zudem schon
Erfahrungen sammeln dürfen im Unterrichten beim Voltigieren und Reiten.
Ich habe auch schon ein
mehrwöchiges Praktikum in einem anerkannten Dressur-und
Ausbildungsstall gemacht, was mir wirklich sehr gut gefallen hat.
Auch die Arbeitszeiten, die
fehlende Freizeit und die relativ niedrige Bezahlung können mich nicht
schocken.
So bis hierhin finde ich
klingt das ganz gut, aber natürlich schreibe ich Ihnen weil es einen
bzw. zwei Haken gibt und diese sind leider nicht unwesentlich.
Erstens habe ich eine
Wirbelsäulenverkrümmung, die mich zwar weiter nicht behindert, aber
seit den Beschreibungen der Ärzte habe ich Angst davor vom Pferd zu
fallen.
Zweitens habe ich so gut wie
keine Erfahrung im Springen.
Ich bin zwar mit 14/ 15
Jahren immer die Springstunde in unserem Verein mitgeritten, aber ich
habe es nie wirklich richtig gelernt.
Und weil ich ja hier ganz
ehrlich sein will habe ich auch ein wenig Angst vor den Sprunghöhen,
was aber auch daran liegen kann, das ich es einfach nie mit einem
sicheren Pferd gelernt habe.
Was meinen Sie, hat es
keinen Sinn für mich eine Ausbildung zum Pferdewirt zu machen?
Ich würde halt gerne eine
Ausbildung zum Pferdewirt Schwerpunkt Reiten machen, weil mir ja nicht
nur an der Versorgung, Pflege und Betreuung der Pferde gelegen ist,
sondern auch an der Ausbildung.
Lange habe ich versucht mich
damit abzufinden und meinen sicheren Bankjob so gut wie möglich zu
machen und mir ein Pferd als Hobby zu leisten.
Aber dieser Plan geht nicht
auf, ich fühle mich nicht wohl und könnte die gesamte Zeit nur im
Stall verbringen.
Vielleicht können Sie mir
einen Rat geben.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
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| Dietbert Arnold | 29.08.2007 | Ja,
Annika, zu Deinen gesundheitlichen Problemen kann ich nichts sagen, hier
solltest Du einen Sportmediziner fragen, der auch Reiterfahrungen hat und
das auch wirklich beurteilen kann.
Ich denke, Du machst als erstes ein z.B. dreiwöchiges Praktikum bei einem Berufsausbilder, der selber auch Azubis hat und den Du nicht kennst! Nur dann wird man Dich wirklich ehrlich beraten, ob der Beruf für Dich in Frage kommt oder doch nur Hobby bleiben sollte. In diesem Praktikum, das ist ganz wichtig, musst Du auch die Möglichkeit zum Springunterricht bekommen, sonst ist die Beratung wenig hilfreich. Ich würde an Deiner Stelle Dich an Frau Germann von der Bundesvereinigung der Berufsreiter wenden, um ein geeigneten Ausbildungsbetrieb zum Praktikum zu finden. Hilft Dir das erst einmal weiter? |
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| I | |||
| Ausbildungsdauer | Lena Krönert | 28.08.2007 | Hallo
Herr Arnold! Ich wollte mich im Internet noch einmal darüber informieren, ob man die Lehrzeit zur Pferdewirtin mit einem Realschulabschluss verkürzen kann, habe aber mehrere Antworten gefunden. Einmal heißt es, man kann 1 Jahr verkürzen, dann heißt es wieder man kann 6 Monate verkürzen und dann wieder man kann gar nicht verkürzen. Vielleicht können Sie mir ja die richtige Antwort geben, was genau für Bayern gilt. Mit freunlichen Grüßen |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 29.08.2007 | Hallo
Lena,
grundsätzlich ist die Ausbildungszeit auf Antrag zu verkürzen, wenn das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit zu erreichen ist (§ 29 BBiG). In der Ausbildungsordnung eines Berufes ist die allgemeine Ausbildungsdauer so festgelegt worden, dass ein durchschnittlich begabter Azubi mit Hauptschulabschluss das Ausbildungsziel erreichen kann. Für die individuelle Verkürzung der Ausbildungszeit hat der Bundesausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung am 25.10.74 folgende Richtlinien erlassen, an die sich die Zuständigen Stellen möglichst halten sollten, aber nicht müssen: Fachhochschulreife/ Hochschulreife: 12 Monate Verkürzung Fachhochschulreife im Ausbildungsberuf: bis 24 Monate Verkürzung Azubis mit Realschulabschluss: 6 Monate Verkürzung Azubis über 21 Jahre: 12 Monate Verkürzung Azubi mit Berufsabschluss: 12 Monate Verkürzung Eine Kombination der Verkürzungen ist möglich, allerdings sollte bei einer Regelausbildung von drei Jahren (Pferdewirt) nicht unter 18 Monate Ausbildungszeit gegangen werden. Zusätzlich ist bei guten Leistungen auch noch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 40 BBiG) möglich. Frage jetzt bei der Zuständigen Stelle in Bayern nach, wie sie das handhaben. So, Lena, jetzt solltest Du das nötige Grundwissen haben, um bei der Zuständigen Stelle argumentieren zu können. Aber eines solltest Du auch wissen: Ein Betrieb kann Dich nehmen mit diesen Verkürzungen, muss es aber nicht. |
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| I | |||
| Bereiter in Abendstudium? | Janni | 22.08.2007 | Hallo, kann man Bereiter nur durch vorangegangene Ausbildung im Bereicht Pferdewirt werden oder gibt es die Möglichkeit, das neben dem Beruf zu erlernen (sozusagen durch "Abendstudium")? LG |
| I | |||
| Dietbert Arnold | 22.08.2007 | Hallo
Janni,
der Beruf Pferdewirt ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf und kann nur nach den Regeln der Verordnung zum Beruf Pferdewirt gelernt werden. Wie willst denn Du die Praxis in Abendkursen erlernen? Reiten auf L- Niveau (Bereiten nicht Nachreiten)? Geburtshilfe bei fohlenden Stuten? Nein Janni, das geht nicht und ist auch rechtlich nicht möglich. |
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| I | |||
| Ausbildungsplätze finden? | Annika | 17.08.2007 |
hallo
ich wollte einmal fragen ob
ihr mir sagen könnt wo ich eine liste der ausbildungsbetriebe
pferdewirt schwerpunkt reiten in nrw und niedersachsen herbekomme.ich
hatte schon im internet auf den seiten der landwirtschaftskammern
geschaut aber die lwk nrw hat keine liste mehr und die aus niedersachsen
lässt sich nicht öffnen.
des weiteren hätte ich noch
die frage wie es leute wie zb. philip w. geschafft haben die
pferdewirtprüfung ohne regelmäßigen schulbesuch zu absolvieren.welche
voraussetzungen braucht man dazu?wie läuft so etwas ab?wie lange muss
man dafür in einem betrieb gearbeitet haben?als was ist man denn da
angestellt?wie bekommt man denn eine solche stelle?duch glück?ich würde
mich sehr über eine antwort freuen.
mfg annika
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| I | |||
| Dietbert Arnold | 22.08.2007 | Hallo
Annika,
hast Du einmal in den Service und dort unter Ausbildungsplatzsuche geschaut? Da stehen doch ganz viele Möglichkeiten drin, wie man an Ausbildungsbetriebe kommen kann. Die Ausbildung läuft streng nach der Verordnung zum Pferdewirt. Dazu gehört, deshalb heißt es ja duale Ausbildung, auch der Besuch der Berufsschule. Klar gibt es immer mal wieder Leute, die das System aushebeln und sich schlichtweg und einfach nicht an die gültigen Gesetze halten. Letztlich bestrafen die sich aber selber. Das Leben ist länger. Die, die meinen, besonders clever zu sein, sind oft die ersten, die scheitern. Das wusste ich in Deinem Alter auch noch nicht. Da fand ich das einfach nur ungerecht. Jetzt aber, das ist der Vorteil von Alter und Erfahrung, weiß ich, dass Ehrlichkeit doch nachhaltiger ist. |
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I |
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| Pferdewirt nach Studium? | Jenny | 26.07.2007 | Hallo! Ich bin 24 Jahre alt, befinde mich in der Diplomphase meines Psychologiestudiums und orientiere mich beruflich neu. Nach langem Überlegen und Prüfen meiner Wünsche bin ich mir nun sicher: ich möchte mit Pferden arbeiten! Dabei bin ich auf den Beruf: Pferdewirtin Zucht & Haltung gestoßen, von dem ich nun träume und Möglichkeiten suche, wie ich diesen Weg einschlagen kann. Allerdings haben sich eine ganze Menge Fragen angehäuft, über deren Beantwortung ich mich sehr freuen würde: 1. Bekommt man als Quereinsteiger mit abgeschlossendem Studium noch irgendwelche finanziellen Förderungen? Mein BaFöG-Anspruch ist vergolten, meine Förderungsgrenze ist schon vorbei. (Derzeit finanziere ich mich über eine studentische Hilfskraftstelle an der Uni). An welche Stellen kann ich mich wenden, welche Gesetztestexte sind relevant? Ich wäre hier für jeden fundierten Hinweis dankbar! 2. Wo finde ich einen Tarifvertrag, in dem ich das Lehrlingsgehalt für Brandenburg ablesen kann? 3. Welche Möglichkeiten gibt es nach der Ausbildung neben einer Festanstellung auf einem Gestüt? 4. Da ich Reitanfängerin bin (erst Basispass Pferdekunde), möchte und müsste ich während der Ausbildung Reitstunden nehmen. Gibt es hierzu eine Regelung, ob diese -wenn man sie bei der Ausbildungsstelle nimmt- bezahlt werden müssen oder ob man als Azubi Prozente bekommt? Ich freue mich über Eure Antworten! |
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I |
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| Dietbert Arnold | 30.07.07 | Hallo
Jenny,
ich habe ein wenig den Eindruck, dass Du Dich mehr von romantischen Gefühlen, als von sachlichen Entscheidungen leiten lässt. Wie gesagt, so ein Gefühl. Mit Sicherheit solltest Du erst einmal ein oder zwei kurze Praktika machen (2- 4 Wochen), damit Du weißt, was da auf Dich zukommen wird. Wenn Du dann immer noch nicht desillusioniert bist, dann ist der Pferdewirt richtig für Dich. Die Inhalte für den Tarifvertrag Brandenburg findest Du natürlich hier auf dieser Seite. Deine bisherigen Erfahrungen mit Pferden sind doch eher unterdurchschnittlich. Da wirst Du Dir schon einen Betrieb suchen müssen, der Dich von Anfang an solide ausbildet, sonst wirst Du mit Sicherheit Schwierigkeiten bei der Abschlussprüfung und im weiteren Weg haben. Nur sichere, routinierte Pferdewirte haben eine gute Chance, hinterher auch eine Arbeitsstätte zu finden. Der Ausbildungsbetrieb ist für die Ausbildung zuständig und hat dafür zu sorgen, dass Du die Prüfung schaffen kannst. Dazu gehört auch das Reiten auf A- Niveau. Reitstunden musst Du deshalb nicht nehmen und privat bezahlen. Wichtig aber für Dich: Je besser Du reiten kannst, desto besser die Arbeitsmarktchancen. Mehr dazu unter News. Auch solltest Du Dich hier im Service noch einmal gut einlesen, damit Du Dich auf eine Berufsausbildung vorbereiten kannst. Nach dem Studium wird Deine Ausbildungszeit übrigens nur zwei Jahre betragen. Du bekommst natürlich das ganz normale Gehalt eines Azubis in Brandenburg. Mehr dazu auch im Service. Wenn Du damit nicht auskommst, dann hast Du die Möglichkeit, Hilfe zum Lebensunterhalt bei Deiner Gemeinde zu beantragen, so z.B. Wohngeld. Auch hast Du die Möglichkeit bei der zuständigen Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu beantragen. Generell aber musst Du Dir Gedanken machen, wohin die Reise beruflich gehen soll. Willst Du danach als Gestütsarbeiterin im Stall arbeiten? Möchtest Du eher eine Deckstation leiten? Möchtest Du eher Reitschüler unterrichten? Möchtest Du eher in den Verkauf? Möchtest Du eher in die Hippotherapie? Möchtest Du eher in die Pädagogik mit Pferden? Das musst Du für Dich selber entscheiden. Erst den Weg überlegen und dann Schritt für Schritt gehen. Mache nicht den Fehler, erst mit Pferden arbeiten zu wollen und dann zu sehen, was Du damit machen willst. |
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I |
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| Tarifvertrag für Pferdewirte | sylvia strasser | 15.07.2007 |
hallo
bite um informationen, ob es
für das bundesland bayern einen tarifvertrag für pferdewirte zucht und
haltung gibt, der allgemein gültig ist.
Sind 48,5 stunden
wochenarbeitszeit zeitgemäß?
Bitte um informationen
oder wenn es die möglichkeit zum download gibt, bitte den link dazu
herzlichen dank
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I |
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| Dietbert Arnold | 15.07.2007 | Leider
gibt es nur in Brandenburg einen Tarifvertrag für
Pferdewirte. Das liegt daran, dass in der Pferdewirtschaft nicht
genügend Arbeitnehmer Mitglied ihrer Gewerkschaft IG
BAU sind. Nur dann ist die Gewerkschaft in der Lage und stark genug,
mit den Arbeitgebern einen Tarifvertrag für Pferdewirte abzuschließen.
Leider ist das nicht so und so herrscht in der Pferdewirtschaft leider
Wild- West. Du kannst Dir, Sylvia, den Tarifvertrag für Pferdewirte in
Brandenburg herunterladen und auch einen Arbeitsvertrag.
Etwas muss Du aber wissen, die maximale Arbeitszeit in der EU und nach der Arbeitszeitverordnung in Deutschland ist gesetzlich 48 Stunden. Jede Stunde darüber ist gesetzwidrig! |
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I |
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| Ausbildung im Ausland | E. Freudenberg | 09.07.2007 |
Hallo, in unserem
Reitverein arbeitet z.Zt. ein Pferdwirt bzw. Reitlehrer, der seine
Ausbildung in Frankreich gemacht hat.
Nach seinen Angaben ist dort
die Ausbildung weitaus besser als in Deutschland----- allerdings ist sie
wohl in Deutschland nicht anerkannt, stimmt das? Und warum ist das so?
Außerdem berichtete er,
dass er dort die Meisterprüfung innerhalb von 14 Tagen machen
kann!
Wie sieht es mit dieser
Qualifikation aus?
Ich wäre dankbar, wenn mir
dies jemand fachkompetent beantworten könnte.
Vielen Dank, mit
freundlichen Grüßen
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| I | |||
| Dietbert Arnold | 09.07.2007 | Grundsätzlich haben wir im Reitsport ja immer das Phänomen, dass alle anderen besser sind als man selber. So ist das wohl auch mit dem Reitlehrer aus Frankreich. In Frankreich selber gibt es nur eine Amateurausbildung. Soviel dazu. Wenn ein Franzose einen Pferdewirt haben möchte, dann muss er sich hier bei der Zuständigen Stelle das entsprechende Zeugnis erstellen lassen. Nun zum Reitlehrer: Es ist in Frankreich eine Amateurprüfung und die ist in 14 Tagen zu machen. Das kann aber nicht mit unserer Berufsprüfung verglichen werden. Geht ja auch nicht, Trainer C mit dem Pferdewirt und Trainer B mit dem meister zu vergleichen. | |
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I |
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| Länge der Ausbildungszeit | Timo | 14.06.2007 | Ich
möchte gerne wissen, in welchen Gesetzen, Verordnungen und unter welchen
Paragraphen man die Voraussetzungen für die Lehrzeitverkürzung nachlesen
kann, da ein und die selbe zuständige Stelle für jeden Azubi eigene
Voraussetzungen zu machen scheint. (Was im Vorjahr noch Verkürzungsgrund
war, ist heute keiner mehr.) Vielen Dank und schöne Grüße |
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I |
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| Dietbert Arnold | 15.07.2007 | Hallo
Timo, die Ausbildungszeit beträgt beim Pferdewirt 3 Jahre. Angerechnet
werden kann gem. § 7 BBiG eine berufliche
Vorbildung. Die Verordnung zum Beruf Pferdewirt
sagt, dass der Abschluss einer bereits erfolgreichen Berufsausbildung
immer mit einem Jahr und der Abschluss des Pferdewirtes immer mit zwei
Jahren anzurechnen ist. Dann darf der Ausbildungsvertrag auch nur zwei
oder ein Jahr betragen. Gem. § 8 BBiG kann
sich die Ausbildungszeit verkürzen, wenn zu erwarten ist, dass Du das
Ziel schneller erreichst. Dazu musst Du zusammen mit dem Ausbilder bei der
Zuständigen Stelle einen Antrag stellen und natürlich belegen, dass Du
besonders gut bist. Die Zuständige Stelle muss (!) dem Antrag statt
geben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verkürzung wird in den
Vertrag aufgenommen. Ich weiß, dass viele Zuständigen Stellen z.B.
ab dem Vorliegen der Fachhochschulreife die Ausbildungszeit um ein Jahr
verkürzen. Da musst Du die Zuständige Stelle befragen, deren
Berufsbildungsausschuss dazu sicher einen entsprechenden Beschluss gefasst
hat. Weiter gibt es einen Beschluss des Bundesausschusses für
Berufsbildung vom 25.10.1974, als Empfehlung für die Zuständigen
Stellen und deren Berufsbildungsausschüsse: Bei Auszubildenden mit
Fachhochschulreife oder Hochschulreife soll eine Kürzung um 12 Monate
erfolgen. Bei Fachhochschulreife mit entsprechender Fachrichtung oder
gleichwertigem Bildungsabschluss kann eine Verkürzung bis zu 24 Monate
erfolgen. Bei Fachoberschülern ohne Abschluss soll die fachpraktische
Ausbildung berücksichtigt werden. Realschulabschluss kann zu einer
Verkürzung von 6 Monaten führen. Azubis über 21 Jahre können um bis zu
12 Monate verkürzen. Wenn mehrere Gründe zusammen kommen, dann kannst Du
maximal um 18 Monate verkürzen. Alles das soll möglichst schon bei
Vertragsabschluss geregelt werden, ist aber noch in der Ausbildung
möglich. Aber: Ausbilder und Azubi müssen das beantragen
Gem. § 45 BBiG kannst Du aber auch bei einem normalen dreijährigen Ausbildungsvertrag die vorzeitige, meist 1/2 Jahr, Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen, wenn sich innerhalb der Ausbildung ergibt, dass Du besonders gut bist. In diesem Falle werden die Zuständigen Stellen den Ausbilder und die Berufsschule befragen und dann eine Entscheidung treffen. Den Antrag kannst Du stellen, Dein Ausbilder muss nicht zustimmen. Verlangt werden üblicherweise gute bis sehr gute Leistungen im Betrieb (Inhalte der Verordnung) und in der Schule. Die Zuständige Stelle kann Deinem Antrag nachkommen, muss es aber nicht. Lediglich pflichtgemäß muss die Überprüfung Deines Antrages vorgenommen werden, also die müssen Dich fair und umfassend unter die Lupe nehmen. Eine gute Zwischenprüfung und ein gutes Berufsschulzeugnis machen Deinen Antrag natürlich überzeugend. |
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I |
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| Wie Ausbildungsplatz finden? | Anna Camelot | 06.06.2007 | Ich
würde in knapp zwei Jahren gerne eine Ausbildung als Pferdewirtin
beginnen. Ich wohne zur Zeit in Süddeutschland, aber ich würde für die
Ausbildung gerne nach Norddeutschland gehen, da es dort mehr Möglichkeiten
in Bezug auf Pferdesport gibt. Wie komme ich am besten an Adressen von
Ausbildungsstellen? Gibt es vielleicht auch im Internet eine grosse
Stellenbörse für Pferdewirte? Ich möchte gerne zuerst den Schwerpunkt Reiten, dann den Schwerpunkt Zucht und Haltung erlernen. Können Sie mir sagen, wie lange die Ausbildung dann insgesamt dauert (mit Abitur)? Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüssen |
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I |
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| Dietbert Arnold | 06.06.2007 | Hallo
Anna,
im Service
findest Du eine ganze Liste, wie Du an Ausbildungsplätze kommen kannst.
In aller Regel dauert die Berufsausbildung zum Pferdewirt zwei Jahre, wenn
die allgemeine Hochschulreife vorliegt. Im Schwerpunkt Reiten könnten
aber einige Betriebe sagen, dass Sie Dich in zwei Jahren reiterlich nicht
prüfungsreif ausbilden können. Hier musst Du entscheiden, ob ein
Ausbildungsbetrieb dieses nur sagt, um Dich drei Jahre arbeiten zu lassen
oder ob Du doch besser drei Jahre Reiterfahrungen sammeln solltest. Nutze
die Zeit bis zur Berufsausbildung, um bei einigen erfahrenen
Berufsausbildern vorzureiten und bitte sie um ihre Meinung, wie sie Deine
reiterlichen Fähigkeiten einschätzen. Wenn Du hinterher den Schwerpunkt
Z&H machen möchtest, dann dauert die Berufsausbildung nur noch ein
weiteres Jahr. Alternativ kannst Du dann nach 1,5 Jahren (1,5fache
Ausbildungszeit) als Externe nach § 45.2 BBiG die Abschlussprüfung
Z&H anhängen. In den 1,5 Jahren musst Du lediglich
sozialversicherungspflichtige Arbeit im Pferdebereich nachweisen. Des
weiteren solltest Du wissen, dass Du mit jeder Pferdewirtprüfung nach
drei Jahren jeden Pferdewirtschaftsmeister machen kannst. Auch dieser Weg
ist zu überlegen, bevor Du zusätzliche Berufsausbildungen an Deine erste
Pferdewirtausbildung hängst. Aber für diese Überlegungen hast Du ja
noch ein wenig Zeit, ich finde es aber gut, dass Du Dich schon jetzt gut
vorbereitest. |
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| Minijobs und Versicherungspflicht | IG BAU | 25.05.2007 | Die
Änderungen im Rahmen der Gesundheitsreform (Krankenversicherungspflicht für
bisher Nichtversicherte) können auch geringfügig Beschäftigte
(Minijobber) betreffen. Ob das so ist, stellt die Krankenkasse fest. Hier
eine erste Information für alle Minijobber.
Krankenversicherungspflicht
für bisher Nichtversicherte
kranken- (und damit auch pflege-)versicherungspflichtig sind. Zuständig für den Krankenversicherungsschutz ist die gesetzliche Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat, auch wenn diese Versicherung Jahrzehnte zurückliegt. Sollte die ursprüngliche Krankenkasse nicht mehr bestehen, ist die Rechtsnachfolgerin zuständig. Für ehemals Privatversicherte kommt eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Frage. Für sie ist die private Krankenversicherung zuständig. Wer bisher noch nie gesetzlich oder privat krankenversichert war, kann die Krankenkasse frei wählen. Ausnahme: Beamte oder hauptberuflich Selbständige. Diese müssen sich an die private Krankenversicherung wenden. Zum Personenkreis der Nichtversicherten können auch bisher nicht bzw. nicht mehr krankenversicherte Minijobber gehören. Auswirkungen für geringfügig Beschäftige Die Feststellung, ob eine Versicherungspflicht besteht, trifft die zuständige Krankenkasse. Minijobber, die aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung versicherungspflichtig werden, müssen dies ihrem Arbeitgeber mitteilen. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig als bisher Nichtversicherter wird, muss natürlich auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Der Beitragsbemessung unterliegen alle dem Versicherten zur Verfügung stehenden Einnahmen. Unterschreiten diese Einnahmen bestimmte Grenzen, werden die Beiträge ausgehend von einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteinkommen berechnet. Das Mindesteinkommen beträgt im Jahr 2007 bei allen Krankenkassen 816,67 Euro monatlich. Für hauptberuflich selbständig Tätige gelten andere Mindesteinkommen. Die aus den tatsächlichen Einnahmen bzw. aus dem maßgebenden Mindesteinkommen zu zahlenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hat der bisher Nichtversicherte selbst an die zuständige Krankenkasse zu entrichten. Dies gilt auch für die aus dem Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung zu entrichtenden Beiträge zur Pflegeversicherung. Dagegen sind aus dem Arbeitsentgelt einer geringfügigen Beschäftigung vom Versicherten keine Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen, wenn der Arbeitgeber bereits Pauschalbeiträge daraus entrichtet hat. Gleichwohl sind auch hier Beiträge ausgehend vom Mindesteinkommen zu zahlen, sofern die tatsächlichen Einnahmen das Mindesteinkommen nicht übersteigen. Mehr Infos dazu gibt’s bei der Minijob-Zentrale. |
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| Berufsausbildung mit 30? | Eva | 23.05.2007 |
Ich habe eine Frage zu den
Berufsvoraussetzungen zum Pferdewirt mit dem Schwerpunkt Zucht und
Haltung.
Bestünde in meinem Alter
von 31 Jahren noch die Möglichkeit eine Ausbildung in diesem
Berufsbereich zu absolvieren?
Über eine Rückmeldung
Ihrerseits wäre ich Ihnen sehr dankbar.
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| Dietbert Arnold | 23.05.2007 | Hallo Eva, es ist gar nicht so selten, dass jemand noch mit 30 Jahren die Berufsausbildung beginnt. Voraussetzung ist natürlich, dass Du einen Ausbildungsbetrieb findest, der Dich nimmt. Bevor Du den Ausbildungsvertrag unterschreibst, machst Du erst einmal ein zwei- oder dreiwöchiges Praktikum. Aber nicht länger! Falls Du schon eine Berufsausbildung abgeschlossen hast, egal welche, beträgt die Ausbildungszeit zwei Jahre. Über eines musst Du Dir aber im klaren sein: Die Anforderungen an Dich bezüglich Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen werden schon sehr hart werden. Auf eine 40- Stunden- Woche, geregelten Urlaub und Überstundenbezahlung legen die meisten Betriebe, obwohl gesetzlich festgeschrieben, nicht so ganz viel wert. Wenn Deine Leidensfähigkeit als Dreißigjährige das zulässt, dann kannst Du den Schritt wagen. Gesundheitliche Belastbarkeit und gute Kondition vorausgesetzt. | |
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| Ausbildung ohne Ausbildungsvertrag? | Vanessa | 15.05.2007 | hallo
herr arnold, ich wollte schon als "kind" (mit 16 gleich nach der schule) eine bereiterlehre machen-hab aber auf meine eltern und alle anderen vermeintlich klugen menschen gehört und was "anständiges" gelernt.nach bestandener prüfung und ?nem jahr berufspraxis hab ich aber gemerkt das das alles nichts für mich ist.habe dann mein abi nachgemacht um meine eltern wenigstens ein bißchen zu beruhigen da ich einfach meinen unbefristeten festvertrag geschmissen hab.es war für mich aber immer klar,dass ich mal pferdewirt werde. nun mein problem: seit einiger zeit arbeite ich nun schon in einem betrieb der zwar für z&h anerkannt ist aber NOCH nicht fürs reiten. frau f (zuständig fürs rhl.) will vor lehrjahrsbeginn noch kommen und ihren "segen" geben. mein chef meint das es kein problem darstellt und er mich auch noch kurz vor beginn des ausbildungsjahres in der berufschule anmelden kann. aber muss der ausbildungsvertrag-den ich ja erst bekommen kann wenn der betrieb anerkannt ist-nicht erst von der kammer abgesegnet werden bevor man weiteres damit tun kann wie zb in der schule anmelden?wie lange dauert sowas?ich hab ein wenig bedenken das ich dann nicht mehr rechtzeitig die ganzen formalitäten erledigt bekomme...lg v. |
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| Dietbert Arnold | 15.05.2007 | Hallo Vanessa, ohne Deinen jetzigen Betrieb zu kennen, mache bloß keinen Fehler! Nur wenn ein Betrieb von der Zuständigen Stelle anerkannt ist, darf er ausbilden und darfst Du die Berufsschule besuchen. Erst unterschreibst Du den Ausbildungsvertrag und dann muss ihn die Zuständige Stelle gegenzeichnen, dann erst ist er rechtmäßig. Mensch Vanessa, lasse Dich nicht einlullen, mache nicht den Fehler wie viele andere vor Dir und glaube daran, dass das alles kein Problem ist. Gerade in der letzten Zeit habe ich ganz viele "Azubis" kennen gelernt, die in Wirklichkeit nur gearbeitet haben und niemals eine Berufsausbildung machten! Ein seriöser Ausbilder bietet Dir derart unseriöse Angebote nicht an. Nur wenn ein Betrieb anerkannt ist, dann darf er ausbilden und das weiß jeder Meister. Ich an Deiner Stelle wäre vorsichtig! Frage Dich wirklich selbstkritisch: Wird Deine Arbeitskraft für wenig Geld gebraucht oder sucht der Betrieb eine Auszubildende? Was ist eigentlich jetzt? Wirst Du ordentlich bezahlt? Oder arbeitest Du für lau? Diese Variante wird gerne genommen und wenn dann die "Azubis" ungeduldig werden, dann hält man sie hin mit dem Versprechen, dass es ja bald eine Ausbildung gibt. Ist ja alles nur eine Formalität. Die Erfahrung sagt aber, dass das oft nur Bluff ist. Wie gesagt, ich kenne den Betrieb nicht, aber wahrscheinlich wirst Du nur ausgenutzt. Rufe Frau F. an und sprich mit ihr ganz offen, Frau F. ist eine Nette. Ich glaube, die sagt Dir nichts anderes. Vielleicht nur etwas moderater. | |
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| Was sollte ein
Pferdewirt nach seiner Prüfung verdienen?
45 Jahre schuften und 590 EUR Rente? |
Dietbert Arnold | 15.04.2007 |
Um diese Frage zu klären, muss man sich zunächst einmal um den sog. Ecklohn kümmern. Dieser ist folgendermaßen definiert: "Der im Tarifvertrag für einen über 21 Jahre alten Facharbeiter der untersten Tarifgruppe festgesetzte Normallohn. Er bildet damit die Grundlage für die Berechnung der Grundlöhne für die anderen Lohngruppen. Der Ecklohn ist bei Tarifverhandlungen jeweils ein Verhandlungsgegenstand." Im bisher einzigen Tarifvertrag für Pferdewirte (Brandenburg) ist festgelegt worden, dass der Ecklohn für einen ausgelernten Pferdewirt im 1. Berufsjahr- Jahr gilt. So ist der Ecklohn dort 8,50 EUR/h ab dem 1. Jahr nach der Prüfung, 8,93 EUR/h ab dem 2. Jahr nach der Prüfung und 9,78 EUR/h ab dem 5. Jahr nach der Prüfung. Für alle Pferdewirte kann man deshalb sagen, dass man von einer angemessenen Entlohnung nur dann sprechen kann, wenn nach der Prüfung ein Stundenlohn von 8,00 EUR - 9,00 EUR/h/brutto gezahlt wird. Für Ungelernte ist ein Mindestlohn von ca. 7 -8 EUR/h/brutto als Mindestlohn anzusetzen. Wird weniger bezahlt, ist das m.E. nicht mehr anständig! In vielen Bereichen gilt eine Unterschreitung des Ecklohnes um mehr als 1/3 als sittenwidrig! Noch etwas zum Nachdenken: Bei einem Stundenlohn von 7,50 EUR brutto wird die Rente im Alter bei knapp 600 EUR im Monat liegen. Soviel zur Frage, ob ein derzeit in der Politik diskutierter Mindestlohn von 7,50 EUR zu hoch ist. Übrigens: Wer weniger als 985 EUR netto ( entsp. ca. 1360,00 EUR brutto) verdient, der ist so arm, dass selbst der Gerichtsvollzieher Mitleid hat und nicht mehr pfänden würde. Aktuell: Im November 2006 stellt die Arbeitnehmerkammer Bremen fest, dass ein allein lebender Mitarbeiter 1295 EUR brutto verdienen muss, um menschenwürdig und eigenständig leben zu können. Verdient ein Mitarbeiter weniger als 1295 EUR brutto, ist kein Auskommen mit dem Einkommen möglich. |
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| Statistik 2006 | n.n. | 14.04.2007 | Sehr geehrter Herr Arnold, ich würde gerne wissen, ob es schon irgendwo die Durchfallquote des Abschlussjahrgangs 2006 gibt, sowie die Zahlen der Azubis in den "grünen Berufen". Vielen Dank. |
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| Dietbert Arnold | 14.04.2007 | Derzeit habe ich noch nicht die Statistik aus 2006. Ich gehe davon aus, dass sie Ende April vorliegt und wird dann hier unter News sofort veröffentlicht. | |
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| Selbständig ohne Berufsausbildung? | Barbara Vogel | 10.04.2007 | Sehr
geehrter Herr Arnold, zunächst muss ich ein großes Lob loswerden zu der super-übersichtlichen und informativen Seite über die Ausbildung zum Pferdewirt. Ich selbst bin ausgebildete Werbekauffrau IHK und habe ähnliche Seiten für dieses Berufsbild seinerzeit schmerzlich vermisst. Heute bin ich fast 26 und nach 6 Jahren als selbstständige "Werberin" möchte ich gemeinsam mit meinem Mann unseren Traum eines Erlebnis-Ferienhofes mit Islandponys, Angelabenteuer etc. verwirklichen. Als Umsetzungsziel haben wir uns das Jahr 2012 gesetzt, da wir auch finanziell für dieses Projekt noch sparen müssen. Wir beschäftigen uns beide aber jetzt schon mit eventuellen Ausbildungsvoraussetzungen etc. zur Realisierung unseres Traumes. Nun habe ich mich auf Ihrer Seite zum Beruf "Pferdefachwirt" informiert. Gibt es für mich auch eine andere Ausbildungsmöglichkeit, die nicht gleich ein Lehrberuf ist, um Pferde halten (nicht züchten!) zu können? Jetzt wieder als Azubi zu arbeiten wäre für uns mit großen finanziellen Einbußen verbunden. Brauche ich dann einen angestellten Pferdewirt, auch, um mit den Kindern gemeinsam reiten zu können? Ich möchte unser Projekt vernünftig planen und auch evtl. notwendige Lehrgänge etc. absolvieren, um mein Wissen rund um das Pferd zu vertiefen. Was können Sie uns denn hierzu empfehlen? Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung! |
| Dietbert Arnold | 10.04.2007 | Hallo Barbara, wenn der Weg über den Pferdewirt (nicht Pferdefachwirt) nicht geht, dann gibt es ja ganz viele Möglichkeiten, die Amateurlehrgänge der Deutschen Reiterlichen Vereinigung zu belegen. Das beginnt mit der vorgeschriebenen Sachkundeprüfung (vom Tierschutzgesetz festgeschrieben), dem Berittführer und geht bis zum Trainer C und B. Der Trainer kann für Breitensport gewählt werden. Ganz genauen Überblick bekommst Du, wenn Du in die APO schaust und natürlich auch in www.pferd-aktuell.de .Die Kurse nach APO werden von Landesreitschulen oder auch lizenzierten betrieben durchgeführt. Achte immer darauf, dass es eine lizenzierte Ausbildung der FN ist. Informationen gibt Dir auch der zuständige Landesreiterverband, die haben oft sogar einen Breitensportbeauftragten, denn Du suchst ja keine Ausbildungen im Turnierreiten. Natürlich kannst Du Dich auch an die Bundesvereinigung der Berufsreiter wende, da gibt es auch eine Frau Vogel, die Dir als Geschäftsführerin gerne weiter hilft. Auch die BBR hat Fachleute, die Betriebe wirtschaftlich beraten. Zur Betriebsberatung stehen ebenso die Landwirtschaftskammern bzw., wo es keine Landwirtschaftskammern gibt, Landwirtschaftsämter bereit. Die haben spezielle Betriebsberater, die potenzielle Betriebsleiter beraten. Ich an Deiner Stelle würde einen großen Bogen um privat organisierte Kurse mit teilweise krativen Operettentiteln, die wie Pilze aus dem Boden schießen, machen. Die kosten zunächst einmal sehr viel Geld. Ob sie entsprechend dem eingesetzten Kapital auch Wissenszuwachs bieten, da bin ich nicht immer sicher. Insgesamt meine ich, dass es sehr Erfolg versprechend sein kann, einen Breitensportbetrieb/Erlebnispferdebetrieb zu betreiben, denn immer mehr Kinder suchen ein derartiges Freizeitangebot und finden es nicht, weil leider fertige Pferdewirte sich immer noch zu fein finden, sich zu diesen Arbeiten herab zu lassen. Dabei wird in diesem Bereich richtig Geld verdient, denn je mehr unser Leben verstädtert desto mehr wünschen Eltern die heile und behütete Welt für ihre Kinder. Und dafür zahlen sie gerne. Immenhof geht immer noch!! Da bleibt Geld über! Helfen Dir diese Infos weiter? | |
| Studium und Berufsausbildung zur selben Zeit? | Katharina | 08.04.2007 | Hallo! Ich studiere zur Zeit Wirtschaft an einer Universität. Ist es möglich parallel die Ausbildung zum Pferdewirt Schwerpunkt Reiten zu machen? Sozusagen als Halbtagsausbildung, die dann natürlich auch länger dauert. Könnte ich da mit einem Ausbildungsbetrieb freie Absprachen treffen oder gibt es gesetzliche Regeln? In den Semesterferien könnte ich dann Vollzeit arbeiten und im Semester halbtags. Darf man überhaupt einen Ausbildungsvertrag unterschreiben, wenn man an einer Hochschule eingeschrieben ist? Vielen Dank für Ihre Antwort! |
| Dietbert Arnold | 09.04.2007 | Das wäre der Knüller: Ein Studium abschließen und so ganz nebenbei noch eine Berufsausbildung abschließen. Dieser Doppelpack ist nicht sinnvoll (Wie willst Du denn eine wirklich mehrjährige Berufserfahrung machen?) und auch gesetzlich nicht möglich. Als Student hast Du jede Menge Vergünstigungen ( Mensa, Semesterticket, alle Lehrveranstaltungen frei, weitgehende Steuerfreiheit und super Konditionen bei der Sozialversicherung, usw.). Deshalb darfst Du als Studentin ja auch nur zu einem bestimmten Teil arbeiten (Semesterjob). Als Studentin musst DU überwiegend studieren und ein wenig arbeiten. Nicht andersherum. Arbeitest Du aber mehr, als Du studierst, bist Du keine Studentin mehr. Kurz und gut, Du musst Dich entscheiden zwischen Studienabschluss oder Berufsabschluss. Mal ganz abgesehen von den rechtlichen Regeln: Wenn Du noch eine Berufsausbildung machen kannst als Studentin, dann kannst Du Dich ja nicht wirklich voll um Dein Studium kümmern. Oder? | |
| Darf sich jeder/e Bereiter nennen? | Anne | 19.03.2007 |
Ich habe 2005 meine Prüfung
als Pferdewirt Schwerpunkt Reiten gemacht und auch bestanden und arbeite
seither freiberuflich und habe mir mittlerweilen einen schönen
Kundenkreis aufgebaut und strebe nächstes Jahr meine Meisterprüfung
an.
Jetzt ist auf einer Anlage
eine junge Frau aufgetaucht die sich Bereiterin nennt und dies auch groß
auf Hänger, Auto und Werbetafeln kundtut. Ich weiß aber aus sicherer
Quelle dass sie weder eine Ausbildung gemacht noch eine Prüfung
abgelegt hat. Sie ist 19 Jahre alt und betreibt das, wie ich
erfahren habe, schon seit fast 2 Jahren.
Kann man irgendwo
nachschauen ob jemand eine Prüfung gemacht hat oder nicht?
Kann sich jeder so nennen
und ist alles was mich von dieser Frau unterscheidet die Bezeichnung FN?
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| Dietbert Arnold | 19.03.2007 | Die Bezeichnungen Reiter, Reitlehrer, Bereiter, usw. sind nicht geschützt. Anders sieht es aus mit den Berufsbezeichnungen Pferdewirt, Pferdewirtschaftsmeister. Und dann gibt es da noch die verbandsinterne Bezeichnung Bereiter FN. Das bedeutet, dass der nicht geschützte Begriff Bereiter mit dem Verbandskürzel FN versehen wird und das darf natürlich nur die FN selber. Der Bereiter FN wird übrigens von der FN an jeden Pferdewirt im Schwerpunkt Reiten verliehen. Das hat historische Gründe. Alle anderen Operettentitel, wie schon gesagt Reitlehrer, Bereiter, Barockreiter, Hofreiter, Pferdefachtrainer, Pferdemanager, Pferdefachwirt, usw. sind nicht geschützt und deshalb treffen sich hier alle diejenigen wieder, die meist keine seriöse Ausbildung haben und dennoch ganz großes Kino abliefern wollen. Oft der ganz große Bluff! Seriös ist das nicht. Verboten aber auch nicht. Es könnte sein, dass bei der demnächst anstehenden Neuordnung des Berufes Pferdewirt wieder der Begriff Bereiter/in kommt. Dann wäre der Beruf Bereiter wieder geschützt. Ob jemand Pferdewirt oder Pferdewirtschaftsmeister ist, dass kann Dir im Schwerpunkt Reiten die FN sagen. | |
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| Praktikum | Nicci | 12.03.2007 |
Hi ich wollte mal wissen wo
man vielleicht ein praktikum
als Pferdewirtin machen könnte?
(Nähe Baden-würrtenberg wär schön)
Und welchen Abschluss man
mindestens haben sollte.
MFG nicci
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| Dietbert Arnold | 12.03.2007 | Hallo Nicci, im Service findest Du viele Möglichkeiten, Ausbildungsbetriebe zu finden. Nur in diesen solltest Du ein Berufsfindungspraktikum machen, das nicht länger als vier Wochen dauern sollte. Längere Praktika sind in aller Regel einfach nur unerlaubte Schwarzarbeit. Also: Vierwöchige Berufsfindungspraktika sind absolut wichtig im Beruf Pferdewirt, längere Praktika sind nur gut für den Betrieb. Nicht für Dich. Hände weg von langfristigen Praktika. Du kannst ja auch mal Kontakt mit der Zuständigen Stelle in BW aufnehmen, Frau Meng kann Dir dort sicher Tipps geben. Bevor Du dann aber an die Bewerbung denkst, hast Du ja noch ein wenig Zeit, die Grundlagen der Rechtschreibung zu trainieren. Sonst hast Du echt schlechte Chancen! | |
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| Berufsschulpflicht auch für Abiturienten? | L.Fichter | 05.03.2007 |
Hallo, ich hätte gerne ein paar Infos zum Beruf Pferdewirt. Ich habe die Möglichkeit eine Ausbildung mit Schwerpunkt Zucht und Haltung anzufangen. Ich würde gerne wissen ob ich mit Abitur die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzen kann, habe mal gelesen, dass das nur mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung geht. Wenn ja wo steigt man dann ein? Im 2.Lehrjahr? Geht es auch, dass ich meine Ausbildung am 1.April anfange und wie funktioniert das dann mit der Schule, die ja erst Sep beginnt? Wie sieht der Blockunterricht an der Berufsschule aus, bzw wie lange hat man dann Schule und ist es verpflichtend? Danke |
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| Dietbert Arnold | 05.03.2007 | Die meisten Zuständigen Stellen setzen bei Hochschulreife eine zweijährige Ausbildung fest. Das bedeutet, Du fängst im zweiten Ausbildungsjahr an und besuchst auch entsprechend die Berufsschule. Viele Pferdebetriebe stellen auch außerhalb des 1.8. oder 1.9. Auszubildende ein. Sobald der Ausbildungsvertrag beginnt, hast Du das Recht, die Berufsschule zu besuchen. Da aber die Berufsschulen den einzelnen Ländergesetzen unterliegen, gibt es unterschiedliche Bestimmungen. Grob gesagt: In Nord- und Ostdeutschland bist Du als Azubi schulpflichtig, egal wie alt Du bist. In West- und Süddeutschland bist Du u.U. nicht mehr schulpflichtig. Aber, wenn Du die Schule besuchen möchtest, was ich Dir ganz ganz dringend empfehle, muss Dich der Betrieb während der Arbeitszeit gehen lassen und wird auch die Berufsschule Dich aufnehmen müssen. Mit dem Beginn der Ausbildung meldest Du Dich dann sofort in der Berufsschule an und die sagen Dir, in welche Klasse Du Sinnvollerweise gehst. Die Adressen der Berufsschulen findest Du hier, drücke dann auf §§ und Du bekommst die Schulpflichtregelung des einzelnen Bundeslandes. Reicht die Info? | |
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| L. Fichter | 06.03.2006 |
Vielen Dank für die Infos. Eine Frage hätte ich noch. Wie läuft das mit der Zwischenprüfung bei einer verkürzten Ausbildung? Mache ich die dann nach einem Jahr, also nach dem "2.Ausbildungsjahr"? |
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| Dietbert Arnold | 06.03.2006 | Etwa in der Mitte der Ausbildung ist die Zwischenprüfung, allerdings kann das auch etwas verschoben sein, weil es meist bei Zucht und Haltung nur zwei Prüfungstermine gibt: Sommer und Winter. | |
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| Zulassung als Quereinsteiger gem. § 45.2 BBiG | Sophie | 26.02.2007 |
Sehr geehrter Herr Arnold, Können Sie mir sagen, wie man die Prüfung zum Pferdewirt Reiten als Seiteneinsteiger machen kann. Ich habe Abitur gemacht und studiere momentan Pferdewissenschaften. Ist es richtig, dass man das 1 1/2 fache der Lehrzeit beruflich mit Pferden gearbeitet haben muss (also mit Abi 3 Jahre)? Aber wie "beweist" man das? Welche Unterlagen (Verträge..) muss man vorlegen können? Ist das genau festgelegt oder können z.B. Turniererfolge, silbernes RAZ o.ä. zusätzlich hilfreich sein? Vielen Dank Freundliche Grüße Sophie |
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| Dietbert Arnold | 26.02.2007 |
Hallo Sophie,
die Zuständigen Stellen erwarten in aller Regel, dass Du das 1,5 fache der Ausbildungszeit beruflich in diesem Bereich gearbeitet haben musst. Das wirst Du nicht mit Steuerkarte und Sozialversicherungsausweis nachweisen können, denn als Studentin hast Du ja andere Konditionen gehabt. Ich wäre vorsichtig zu behaupten, Du hast mehrheitlich gearbeitet anstelle zu studieren. Das gäbe Probleme mit der Steuer, Sozialversicherung aber auch Erschleichen von preiswertem Mensaessen und Semesterticket. Welches die doppelte Zeit ist, kann derzeit nicht so genau gesagt werden. Einige Zuständige Stellen und auch das Bildungsministerium des Bundes sagen z.B. dass immer die Standardausbildungslänge, also drei Jahre, mit 1,5 multipliziert werden muss. Ganz persönlich bin ich der Meinung, dass der § 45.2, da steht das alles drin, nicht dazu gemacht ist, dass die einen auf Staatskosten studieren und so ganz nebenbei noch den Pferdewirt mitnehmen, während die anderen für den Pferdewirt im Durchschnitt drei Jahre mit 60 h/Woche schuften müssen. Die Entscheidung zur Prüfungszulassung fällt immer die Zuständige Stelle des 1. Wohnsitzes. Frage also einfach. Meine Meinung wird da nicht gefragt werden |
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| Sophie | 26.02.2007 | Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe Ihre Kritikpunkte gut. Zu meiner "Verteidigung" möchte ich nur noch sagen, dass ich zum einen nicht unbedingt auf Staatskosten studiere sondern gehörig viel Studienbeitrag bez | |