Arbeitsleben

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Finanzielle Situation bei der Ausbildung: Verdient mein Sohn genug? Gabriele Lack 05.06.2008 Hallo,

ich habe gerade im Internet ihre Seiten gefunden und bin ganz begeistert. So viele Informationen zum Pferdewirt gibt es wahrscheinlich komprimiert sonst nirgends. Leider wissen auch die zuständigen Stellen
wie die BfA usw. nur wenig über die Anforderungen, das Berufsbild, die Arbeitszeiten und die Vergütung.

Mein Sohn hat nach seinem Fachabitur eine Ausbildungsstelle in einem gut geführten Stall gefunden, der aber ca. 65 Kilometer von unserem Wohnort entfernt ist. Da er ja nur ca. 295, € verdient, geht sein Gehalt fast ausschließlich für den Sprit drauf, während die sämtlichen anderen lebenswichtigen Dinge wie Essen, Kleidung usw. noch von uns getragen werden. Die Ausbildung in diesem Stall ist sehr
vielfältig und er fühlt sich dort auch sehr wohl. Meine  Frage an Sie ist diese: Gibt es vom Arbeitamt irgendwelche Unterstützungen, es kann ja wohl nicht sein, dass ein Azubi bei einer 60 Stunden Woche und 26 Arbeitstagen im Monat noch draufzahlen muss. Die Bundesagentur kennt angeblich keinerlei Zuschüsse, die da greifen könnten. Er hat ja  auch zusätzliche Kosten bei der Berufskleidung (er lernt in einem Westernstall), es wird erwartet, dass er Turniere mitreitet usw. Dafür fallen sowohl die Turnierkleidung wie auch die
Startgelder und Reisekosten an. Meine zweite Frage ist diese: Durch sein Fachabitur wissen wir, dass er
auf zweieinhalb Jahre seine Ausbildung verkürzen kann. Gibt es auch die Möglichkeit einer Verkürzung auf zwei Jahre und welche Anforderungen sind da gefordert. Sebastian möchte ja nach der Ausbildung stüdieren,
wahrscheinlich in Wien, da wir in Bayern wohnen.

Ganz lieben Dank und mit freundlichen Grüßen

G. Lack
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Dietbert Arnold 07.06.2008 Na, das Lob macht schon ein wenig glücklich. Dann macht sich die viele arbeit ja bezahlt. Deine Mail wirft für mich mehrere Fragen auf:

1. Normalerweise muss in Bayern lt. Tarifvertrag für Auszubildende in der Land- und Forstwirtschaft 471(1. Ausbildungsjahr), 525 (2.) und 607 (3.) EUR im Monat bezahlt werden. So hätte das im Ausbildungsvertrag stehen müssen. Da würde ich auf jeden Fall noch mal die Zuständige Stelle in Bayern fragen, denn die müssen auch das Ausbildungsgehalt überprüfen.

2. Selbstverständlich muss der Betrieb die persönliche Schutzausrüstung des Mitarbeiters bezahlen (Reithelm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Reitstiefel, Regenschutzbekleidung, Kälteschutzbekleidung, usw..

3. Überstunden müssen zusätzlich vergütet oder auch abgebummelt werden. Es gelten die im Ausbildungsvertrag festgelegten Arbeitszeiten, die keinesfalls höher als 48 h in der Woche sein dürfen.

4. Nach den Empfehlungen des Bundesinstitutes für Berufsbildung sollte ein Azubi mit schulischer Fachhochschulreife nur zwei Jahre lernen und demzufolge auch nur einen zweijährigen Vertrag besitzen. Hätte die Zuständige Stelle so tun sollen. Jetzt bleibt nur noch die Verkürzung von einem oder einem halben Jahr, die muss aber vom Ausbilder und Azubi gemeinsam beantragt werden.

5. Die Arbeitsagentur verstehe ich nicht! Es gibt doch die BAB (BerufsAusbildungBeihilfe), die muss bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden. Lasse Dich da beraten, denn die BAB ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, z.B. Einkommen der Eltern, das können wir hier nicht klären.

Ja, das fällt mir zu dieser Frage so ein. Vielleicht ist das ja hilfreich. Natürlich weiß ich auch, dass das oft so im Pferdewirtbereich ist, dass die Betriebe ein wenig nach gutsherrenart mit ihren Azubis umgehen. Ihr müsst sehen, dass ihr den Konflikt so löst, dass da nicht zu viel Porzellan zerbrochen wird. Die Betriebe reagieren bei berechtigten Nachfragen sehr oft mit Unverständnis. Vielleicht wäre es einfach auch gut, wenn Dein Sohn in die IG BAU eintritt und so im Falle der Not nicht nur Beratung sondern auch notfalls Rechtschutz erhält. Ganz davon abgesehen bin ich der Meinung, dass eine Gewerkschaft ganz einfach zum Arbeitsleben gehört. Übrigens: Ohne meine Mitgliedschaft bei der IG BAU wäre ich nicht an die Daten des Tarifvertrages gekommen.

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Mitarbeiterin schwanger?

Wer arbeitet jetzt?

M.G. 26.03.2008 Wir tragen uns mit dem Gedanken, eine/n Pferdewirt/in Reiten für unsere Jungpferdearbeit einzustellen. Nun haben mein Mann und ich uns Gedanken gemacht und sind auf folgende Problematik gestossen: Wie sieht es aus, wenn wir eine junge Dame einstellen, die im "gebärfähigen" Alter ist und schwanger wird? In einem größeren Betrieb ist das ja arbeitstechnisch zu regeln, aber in einem so kleinen Betrieb, wo sie alleine für das Arbeiten der Pferde unter dem Sattel zuständig wäre, wäre das natürlich für uns eine Katastrophe - vor allem, da wir nicht das Geld übrig hätten, dann eine zweite Bereiterin einzustellen. Bitte korrigieren Sie mich, falsch ich das falsch sehe, aber eine schwangere Bereiterin darf wahrscheinlich auch nicht mehr berufsmäßig reiten, da dies ja (selbst bei größter Vorsicht) ein nicht unbedeutendes Risiko eines Unfalles birgt. Umgekehrt kann ich ja schlecht unsere Pferde mehrere Monate ungeritten lassen... Wie sieht die rechtliche Situation in einem solchen Falle aus? Natürlich liegt mir die Sicherheit der werdenden Mutter am Herzen - aber auch das wirtschaftliche "Funktionieren" unseres Hofes... Ich ersuche Sie daher, mein Anliegen nicht falsch aufzufassen. Wir haben bisher erst eine Mitarbeiterin eingestellt, die auch bis dato hervorragende Arbeit in unserem Stall leistet und die wir nicht missen wollen. Leistungsgerechte Entlohnung und Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sind für uns selbstverständlich. Als Familienbetrieb müssen wir uns jedoch jeden Schritt gut überlegen, ob er für unseren Betrieb auch tragbar ist.
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Dietbert Arnold 26.03.2008 Ja, Sie sind ja ein Familienbetrieb und eine Familie kann man nur haben, wenn frau vorher schwanger war. Über die Rentenproblematik muss ich jetzt ja nichts mehr schreiben, denn nur Kinder werden einmal unsere Rente zahlen. Je mehr Kinder, desto höher unsere Rente. Was soll ich da jetzt raten? Nur noch Männer einstellen, Frauen ab 50 zu beschäftigen oder den Lebenswandel der Mitarbeiter kontrollieren!?  Ob eine Schwangere noch reiten darf oder auch nur Umgang mit Pferden haben sollte, muss immer ein Arzt entscheiden. Ich weiß nur, dass auch Ärzte das kontrovers diskutieren. Einen Tipp habe ich aber doch vielleicht: Ich habe mal davon gehört, dass die Krankenkasse bei Kleinbetrieben eventuell den Lohn für die arbeitsunfähig geschriebene Mitarbeiterin übernimmt. Dann könnte ja eine Schwangerschaftsvertretung eingestellt werden. Wenn die dann auch schwanger wird, dann weiß ich allerdings nicht, was die Krankenkasse dann macht. Also bitte einfach bei der Krankenkasse erkundigen, ich denke, die kann kompetentere Ratschläge als ich erteilen. 
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Was steht eigentlich im Ausbildungsrahmenplan? Nicole 12.03.08
Hallo, ich habe die Ausbildungsverordnung und den ausbildungsrahmenplan vorliegen. In diesem finde ich zwar bei dem Sp. Reiten eine klare Aussage über das Niveau auf den geritten werden soll ( 5. Ausbildungshalbjahr : A 6. :L ) beim Sp Zucht und Haltung ist von "Reiten und Bewegen von Pferden" die Rede... Und in §9, Abschlussprüfung, von Arbeiten und Bewegen von Pferden....Wer bestimmt also was "Arbeiten und Bewegen" ist? Früher mussten Zucht und Halter auf der Prüfung gar nicht reiten, das war ja auch der Schwerpunkt der "Bereiter"...
Bin für eine Antwort dankbar
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Dietbert Arnold 15.03.08 Hallo Nicole,

ein Ausbildungsrahmenplan ist immer allgemein gehalten und muss immer so formuliert sein, dass keine aktuellen Normen (Anforderungen, Regeln) darin stehen. Warum ist das so? Eine Ausbildungsordnung ist für einen längeren Zeitraum gefertigt. In dieser Zeit könnte aber z.B. die FN ihre LPO völlig verändern und dann würde auch die Ausbildungsordnung automatisch mit verändert, obwohl das nicht gewollt wäre.

Weil das so ist, bestimmt jede Zuständige Stelle, wie die grundsätzlichen Prüfungsanforderungen umzusetzen sind. Das macht nicht ein einzelner Ausbildungsberater, sondern der Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle, der immer von der Zuständigen Stelle eingerichtet werden muss. 

Da jede Zuständige Stelle einen eigenen Berufsbildungsausschuss hat, kann auch jeder Berufsbildungsausschuss die generellen Prüfungsanforderungen auslegen. Und das tun die auch.

Relativ einfach ist das im Schwerpunkt Reiten, denn da führt die Kammer NRW alle Prüfungen durch (bis auf Bayern!) und der Berufsbildungsausschuss sowie die Prüfungsteams haben sich auf eine Auslegung entschieden und  in einer Prüfungsordnung festgelegt: Reiten auf dem Niveau L. Weiter wurde festgelegt, dass L nicht für das Pferd, sondern für den Reiter gilt! Nur in Bayern müssen sich die Azubis an ihre Zuständige Stelle wenden, denn die können die Verordnung anders auslegen, tun das auch so.

Du siehst, derzeit gilt L, das könnte aber jederzeit vom Berufsbildungsausschuss der Kammer NRW geändert werden, wenn z.B. die Klassen der FN geändert werden würden, ohne eine neue Verordnung Pferdewirt  machen zu müssen.

Nun zu Z+H: Hier wird regional geprüft und auch regional die Verordnung ausgelegt. Deshalb muss man in einem Bundesland im Niveau Reitabzeichen IV reiten können, in anderen muss man nicht reiten können, denn das steht so nicht in der Verordnung. Bewegen und Arbeiten von Pferden kann auch heißen Longieren oder auch Fahren. In dem Schwerpunkt Z&H musst Du Dich also immer mit der Zuständigen Stelle in Verbindung setzen, um die Prüfungsanforderungen zu erfahren.

Ich hoffe, Nicole, ich habe Dir das halbwegs klar erklären können.

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Ausbildung unterbrechen? n.n. 01.03.2008 Hi! Ich bräuchte da dringend mal einen Rat. Ich befinde mich gerade in der Ausbildung zur Pferdewirtin SP Rennreiten. Ich habe eine verkürzte Lehrzeit (2 Jahre) und habe das erste Jahr fast hinter mir. Aber noch keine Zwischenprüfung. Jetzt habe ich aber ein super Angebot in einem Reitstall England bekommen, das ich nicht so einfach abschlagen möchte. Das wäre allerdings "nur" zum Arbeiten also keine Ausbildung. Jetzt ist es so, dass  ich mich momentan in meinem Betrieb gar nicht mehr wohlfühle und auf Suche nach einem anderen Betrieb bin. Jetzt bin ich halt am überlegen, ob ich dieses Angebot annehme und später (in 1-2 Jahren) meine Ausbildung hier fertig mache. Geht das denn überhaupt? Also könnte ich praktisch 2 Jahre sozusagen "pausieren" und dann wieder nach Deutschland kommen um meine Ausbildung fertig machen? Einen Ausbildungplatz für dann hätte ich jedenfalls schon mal sicher, das wäre kein Problem. Aber geht denn diese "Pause", oder muss ich wieder von vorne anfangen? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen! Vielen Dank schonmal im Vorraus!
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Dietbert Arnold 01.03.2008 Zunächst einmal ganz wichtig: Du kannst in Deinem Ausbildungsbetrieb nur aufhören, wenn Du Dich im Einvernehmen mit Deinem Betrieb auf die Kündigung des Ausbildungsvertrages einigst. Lies mal bitte Deinen Ausbildungsvertrag und das BBiG durch, da steht nämlich, dass Du nach der Probezeit nur aus einem wichtigen Grund kündigen kannst. Und der Grund muss schon ganz schön wichtig sein, also, wenn Dich Dein Betrieb nicht ausbildet, nicht zur Berufsschule lässt, usw. 

Ob ich an Deiner Stelle die Ausbildung unterbrechen würde? Ich glaube nicht, denn hinterher wieder Azubi zu sein, das stelle ich mich ziemlich schlecht vor. Du schreibst, das wäre eine einmalige Chance, da in England zu arbeiten. Stimmt das wirklich? Ich weiß, dass Du z.B. in Newmarket immer eine Stelle als Arbeitsreiter finden kannst. Die suchen ganz kräftig.

Wenn Du also wirklich gehen willst, dann einige Dich erst mit Deinem jetzigen Ausbildungsbetrieb. Dann sprich die Zuständige Stelle an und erkläre Deinen Plan. Ich bin sicher, die werden die bisherige Zeit anerkennen. Allerdings nicht mehr nach 5 oder 6 Jahren. Da frage bitte, wie lange Du unterbrechen kannst. Und dann gibt es ja noch die Möglichkeit, die Prüfung nach § 45.2 BBiG zu machen. Das bedeutet, Du musst 4,5 Jahre als Rennreiter/Arbeitsreiter gearbeitet haben, kannst auch Geld dabei verdienen und kannst dann die Prüfung machen.

Also, wenn Du mich fragst, mache erst hier die Ausbildung zu ende. Und dann auf nach England!

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Einjähriges Praktikum Nicole  28.01.2008 Guten Tag

Ich habe auf Ihrer Internetseite etwas über unseriöse Praktika gelesen und habe jetzt eine frage.

und zwar habe ich mich für ein 1jähriges Praktikum auf einem Reiterhof beworben und eine zusage bekommen.

jedoch erhalte ich kein Gehalt sondern nur Kost und Logis frei.

Auf Grund Ihres Artikels stellt sich mir jetzt die Frage, ob dieses Praktikum legal ist?

ich würde mich freuen, wenn Sie mir antworten

Mit freundlichen Grüßen

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Dietbert Arnold 29.01.2008 Hallo Nicole,

es ist leider so: Das einjährige Praktikum ist nur für den Betrieb gut, Du wirst als superbillige Arbeitskraft lediglich ausgenutzt. Im Übrigen bekommst Du ein Gehalt! Allerdings als Sachleistung ausgezahlt, nämlich Kost und Logis. Das ist ja mindestens 340 bis 370 EUR. Genau nachzulesen in der Sachbezugsverordnung. Die Werte sind fest! Dafür sind natürlich Abgaben zu bezahlen! Wenn Du Reitstunden bekommst, dann sind das auch unbare Lohnleistungen, für die Abgaben zu zahlen sind! 

Kurz und gut: Ein derartiges einjähriges Praktikum muss mit mindestens Azubigeld entlohnt werden (ca. 550 EUR/Monat), so die Gerichte, andere gehen von 7,50 die Stunde aus.

Du siehst also, Dein sog. Praktikum ist nichts anderes als Schwarzarbeit! Das ist übrigens für beide Seiten eine Straftat! 

Tue Dir selber einen Gefallen: Lasse die Finger von solchen unseriösen Angeboten!

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Miese Arbeitsbedingungen! 

Wie kann man sich wehren?

Stefan 20.12.2007 Hallo,

erstmal möchte ich ihnen für ihre Seite danken.

Zum Fall,

Mein bester Freund ist seit einem Jahr auf einer Reitanlage im Sauerland beschäftigt und wird nächste Woche dort aufhören.
Er hat mir leider erst jetzt alles darüber erzählt und ich bin fassungslos.

Er wird über Lohnsteuerkarte mit 600€ abgerechnet und bekommt 600€ bar ausgezahlt. Eine Wohnung wurde nicht gestellt, allerdings ein Firmenwagen versprochen, was auch nicht eingehalten wurde. Seine Arbeitszeiten sind von 6:30, mit zwei Stunden Mittagspause, bis, eigentlich 18:00, Ende offen.
Im Sommer kam er meistens erst um 22 Uhr nach hause. Momentan eher gegen 19 Uhr.
Das ganze dann 5,5 Tage die Woche, auch Feiertags.
Seit Juni hat er immerhin den Sonntag frei.
Man muss dazu sagen, dass er ungelernt im Beruf ist, aber seit Kindesbeinen an in der Materie steckt.

Auf der Anlage muss er alles machen, also misten, füttern, boxen bauen, einzäunen, heu einholen, etc. Ich kenne mich da leider nicht so aus, was da noch alles zukommt, weil ich nicht vom Fach bin.
Allerdings muss er auch mit zu Turnieren, fahren, obwohl er den Führerschein für den Anhänger nicht hat, Pferde fertig machen usw.

Des weiteren hat der Chef im August die einzige Auszubildende gekündigt, weil sie sich krank gemeldet hat. Ihr Hund war am Vortag auf der Anlage ertrunken.
Der Chef hat erst seit Juli seinen Meisterbrief. Wie das mit der Ausbildung geklappt hat, ist mir ein Rätsel.

Seitdem stellt er Praktikanten ein. Einige davon sind jetzt schon zum 4. Monat da.

Ich weiß nicht so recht, was ich machen kann, bzw. was mein bester Freund machen kann.

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn sie mir Tipps geben könnten.

Vielen Dank

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Dietbert Arnold 22.12.2007 Hallo Stefan,

Du siehst, dass es schwierig ist, wenn man ganz alleine vor diesem Berg von Ungerechtigkeiten steht und niemanden hinter sich hat, der einen den Rücken stärkt und im Notfall auch mal ein Machtwort sprechen kann. Aber selbstverständlich muss und darf man sich das so gefallen lassen. Folgende Möglichkeiten gibt es:

1. Mitglied der Gewerkschaft IG BauenAgrarUmwelt werden und sich dort beraten und zur Not auch rechtlich vertreten zu lassen. Die scheuen sich auch nicht, den Weg zum Arbeitsgericht zu gehen. Das alles ist in dem normalen Gewerkschaftsbeitrag enthalten. Schließlich geht es auch um Lohnnachzahlungen. Aber Achtung! Die Forderungen muss man innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsende stellen!

2. Information der Krankenkasse, dass hier Gelder nicht sozialversichert wurden. Die Krankenkasse ist übrigens für den Einzug aller Sozialversicherungen zuständig. Vergiss bitte nicht, dass Dein Freund hier erhebliche Nachteile hat, wenn es später um Rente usw. geht! Schwarzarbeit schafft absolute Altersarmut!

3. Natürlich kannst Du auch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt einschalten, die für Arbeitssicherheit, Arbeitszeiten, Urlaub, usw. zuständig sind. Die müssen übrigens auch anonym ermitteln! Das steht ausdrücklich im Gesetz.

4. Natürlich ist eine Bargeldzahlung ohne Lohnabrechnung Schwarzarbeit. Wenn sich Dein Freund nicht dagegen wehrt, macht er sich mitschuldig! Für Schwarzarbeit ist in Deutschland der Zoll zuständig. Die haben extra eine Hotline für solche Fälle. Die vom Zoll sind ausgesprochene Profis. Die ermitteln sehr erfolgreich!

5. Dein Freund kann natürlich auch zu einem Anwalt gehen und ihn bitten, ihn zu vertreten. Natürlich muss der Anwalt bezahlt werden. Der eigentliche Prozess vor dem Arbeitsgericht ist gebührenfrei in der ersten Instanz. Falls Dein Freund gewinnen sollte, dann muss der zweite Sieger den Anwalt bezahlen.

Du siehst also, niemand ist solchen Arbeitgebern hilflos ausgeliefert! Aber wehren muss sich Dein Freund schon selber. Und dafür drücke ich ihm alle Daumen. 

Ein frohes Weihnachtsfest Euch beiden!

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Nach einem Praktikum klagen? Melanie 04.11.2007 Hallo,
Ich bin auf der Suche nach Menschen die gegen das was Ihnen in ihrem Praktikum angetan wurde angegangen sind oder darüber sind!

Hat es sinn den ehemaligen Arbeitgeber zu verklagen??
Mfg Melanie

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Dietbert Arnold 04.11.2007 Hallo Melanie, 

Du hast genau drei Monate nach Deinem Praktikum Zeit, den Arbeitgeber zu verklagen. Das Risiko ist relativ gering, denn die erste Instanz eines Arbeitsgerichtsverfahren ist gebührenfrei! Und dann gibt es ein ganz aktuelles Gerichtsurteil, dass Deine Position ganz erheblich stärkt, Du findest es natürlich auch hier. Den Service 31 über illegale Praktika wirst Du sicher gelesen haben. Auch denke mal darüber nach, Dich der IG BAU anzuschließen. Für Praktikanten und Azubis übernehmen die den Rechtsschutz meist auch ohne die normale Wartezeit.

Vielleicht schreibt ja noch der/die andere über die eigenen Erfahrungen?

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Ich bin nicht sozialversichert! Was tun? n.n. 27.11.2007 Hallo,
 
Schon damals ging es darum das mein Arbeitgeber mich nicht anmelden wollte und ich wie fast überall, viele Stunden am Arbeiten war. Mit Müh hatte ich ein 400,- € Nachweis bekommen. Sie haben mir damals ein wenig den "Kopf gewaschen" ;-) Und ich musste was tun...
Mich haben die ganzen Umstände damals nicht los gelassen und ich Bestand auf eine volle Beschäftigung auf Steuerkarte! Das war im Winter 2006. Erst zum März 2007 war dann endlich meine Anmeldung gemacht. Es gab langes hin und her weil mein Arbeitgeber unbedingt wollte das ich statt LK5 auf LK 4 gehe. Letztlich habe ich das dann auch gemacht, schließlich wollte ich endlich einen vollen Beshäftigungsnachweis. Außerdem bekam ich ab da brutto 1400,- € (netto 1000,-) statt wie vorher schwarz 800,-. Wie immer kam im Sommer ein Arbeiter für die Heuernte. In dieser Zeit war ich nicht am arbeiten (auch vorher die Sommer nicht) -> keine Bezahlung. Bereits 2 Monate später sollte ich von heut auf morgen wieder anfangen, was ich auch tat.
Mein Arbeitgeber sagte mir bereits Ende Sept. das er mich "im nächsten Monat" wieder anmeldet. Ich ging da von Oktober aus. Im Okt. sagte er mir dann (ohne mein nachfragen) das er mich im Nov. anmelden wird. Den Monat November wiederholte er auf Nachfrage später (irgendwann im November mache ich das, wann ich die Zeit dazu finde...) für die vergangenen Monate bekam ich wieder nur die 800,- und Selbstredend wurden Feiertage wie Allerheiligen durchgearbeitet ohne Ausgleich u.ä.
 
So dieser Monat ist fast um und ich hatte am Montag einen Brief der Krankenkasse in der Post: Beendigung ihrer Mitgliedschaft! Ein Anruf bei der Krankenkasse ergab da mich mein AG am 8.11.07 !!!!!!! Rückwirkend zum 30.6.07 abgemeldet hat. Eine Neuanmeldung ab November o.ä. liegt nicht vor! :-(
Das ich am 30.6 abgemeldet werden musste ist nicht der Stein des Anstosses für mich udn er die 6 Wochenfrist der KK verbammselt hatte (ab 1.7. hatte ich ja wirklich nicht mehr gearbeitet- für 2 Monate). Was mich richtig fertig macht ist das Meldedatum an die Krankenkasse: 8.11.
Ich muss nun von einem Vorsatz ausgehn... aber was kann ich nun wirklich machen? Man will wohl "Zeit schinden" für die Anmeldung wie im Frühjahr des Jahres auch schon.
ALG beak ich nicht weil das Beschäftigungsverhältniss nicht lang genug bestand mit 4 Monaten. (Ich wurde auch nicht als Arbeitsuchend aufgenommen beim Arbeitsamt- anderes Thema)
An die IGBau habe ich mich schon gewandt, war aber eher null im Ergebnis- da ich kein Mitglied bin. Bekomme zwar Unterlagen zur Mitgliedschaft, aber bringt mir auch nix im moment. Ich habe ja offiziell kein Lohn von dem der IG Anteil gehn könnte...
 
Was raten sie mir? Wo kann ich Hilfe bekommen? 
Anzeige bei Schwarzarbeiterhotline? Gibt es Sonstige Zuständige Behörden die meinem AG auf die Finger hauen können/dürfen?
 

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Dietbert Arnold 

27.11.2007

Also, so geht das nicht weiter! Du wirst ja richtig ausgenommen! Da musst Du reagieren! Es ist schade, dass Du Dich nicht entschließen kannst, in die IG BAU zu gehen, denn dann bekämest Du Rechtschutz. Übrigens, wer nichts verdient oder sehr wenig bekommt, der bezahlt bei der IG BAU auch nur den Mindestbeitrag. Der ist so hoch wie eine Packung Zigaretten. Also bezahlbar. Aber auch so kannst Du Dich wehren: Im >Service findest Du den Link zur Schwarzarbeit. Dort kannst Du Dich direkt an den Zoll wenden, der gegen Schwarzarbeit vorgeht. Ich gehe davon aus, dass die sich dann wirklich kümmern. Die vom Zoll verstehen ihr Geschäft. Auf jeden Fall darfst Du Dir das nicht gefallen lassen. Du arbeitest und bekommst keinerlei Sozialversicherungen, das darfst Du nicht machen! Du zahlst letztlich die Zeche, der Betrieb spart einfach nur. Das ist nicht nur unfair, das ist ein Verbrechen! Also, ran an den Zolll! Das sind Profis! Und das mit der Mitgliedschaft in der IG BAU würde ich mir gut überlegen, denn die können Dir Rechtsschutz gewähren und alle Deine zurückliegenden Forderungen einklagen. Das kann erhebliche Vorteile für Dich haben. Falls Du Hilfe beim Kontakt zur IG BAU benötigst, dann melde Dich noch einmal. Schließlich geht es auch um spätere Rentenansprüche! Schreibe uns, wie es weiter geht. Ich drücke Dir die Daumen, lasse Dir diese Ungerechtigkeit nicht gefallen!!

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n.n.

19.06.2008

Hallo,

Ich wollte mal den neuesten Stand der Dinge berichten unserer Never-Ending-Story.

Ich wurde Rückwirkend zum 1.11.07 angemeldet mit Vollzeitstelle (1400,- brutto). Außerdem wurden Zusatztage (z.B. Feiertage) bar mit 40,- € vergütet (unabhängig davon wie lange an dem Tag gearbeitet wurde)…

Aber kaum ist das eine Problem gelöst kommt ein neues auf!

  Am 28.April wurde mir mitgeteilt das ich ab 1. Mai nur noch auf Teilzeitstelle arbeiten soll. Das akzeptierte ich soweit. Zu diesem Zeitpunkt war nicht klar wie viel meine Vergütung in Zukunft betragen wird. Begründet wurde mir die Teilzeitstelle mit „wirtschaftlichen Gründen“. Wir machten unter anderem den Vorschlag das der AG doch Kurzarbeit anmelden solle, was er aber absolut ablehnte.

Erst am 28. Mai bekam ich Nachricht darüber wie hoch mein zukünftiges Gehalt ausfällt. 628,55 brutto (500,- netto). Der Mai war so gut wie rum und die Erkenntnis das das Gehalt komplett für den Sprit drauf geht (6 Tage Woche, zusätzlich Fr./Sa. Abend) Einfache Strecke sind 20 km.

Außerdem der Blick im Juni auf Bauarbeiter, die den Reitplatz neu anlegten mit schönem feinem 5 LKW-Ladungen Reitsand… soviel zu der wirtschaftlichen Situation...

Meine Arbeitszeiten wurden auf 3 Stunden tägl. + Fr/Sa ca. 1-1,5 Stunden gekürzt. Ich habe drauf geachtet das ich möglichst pünktlich die Arbeit verließ. Irgendwann kam dann der Chef zu mir und machte so eine Andeutung das er das Gefühl hat ich würde nicht genug arbeiten in der Zeit die ich da bin. (ich mache keine Pausen, bin Nichtraucher ;-) ) Habe ihm dann erklärt das er nicht erwarten kann das ich den ganzen Stall mache in der halben Zeit und halbes Geld. Ich bin daraufhin, nachdem ich dann Anfang Juni die Abrechnung von Mai in der Hand hatte zum Arbeitsamt gegangen, weil ich nun endgültig mein Arbeitsverhältnis kündigen wollte.

  Ich bekomme wenn ich kündige weder ALG noch sonst irgendwas, statt dessen 12 Wochen Sperrfrist! Laut Arbeitsamt ist eine Fahrstrecke von 20 km zumutbar (was ja auch stimmt). Unrelevant was ich Verdiene. Daraufhin fragte ich beim Arbeitsgericht nach was ich machen kann um trotzdem Ansprüche gelten machen zu können. Resultat- NIX! Mit dem 28.April habe ich quasi die Teilzeit mit all seinen Vor/Nachteilen akzeptiert, auch wen da noch nicht bekannt war was ich bekomme und das mir das viel zu kurzfristig mitgeteilt wurde mit 3 Tagen vorm Ersten. Hätte ich sofort gekündigt, bzw. gesagt „Nicht Einverstanden mit den Teilzeitbedienungen“ hätte ich sofort Recht auf ALG gehabt trotz Kündigung meinerseits. Ich habe mich trotzdem entschieden zu kündigen auch ohne eine Neue Arbeitstelle in Aussicht zu haben und ohne ALG zu bekommen. Denn so fahren wir in Schulden…

Die Überlegung trotzdem gegen dem Arbeitgeber vorzugehen wurde „untergraben“ mit dem Hinweis das sowas die Runde machen wird… und wer stellt schon einen Arbeitnehmer ein der vor Gericht gezogen ist gegen seinen AG!

In der Hoffnung trotzdem weiter im Beruf zu bleiben und meine Erfahrungen zum Schutz anderer verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

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Traumberuf? Suche neue Stelle! ilo 03.11.2007 Hallo alle zusammen!

Ich finde dieses Forum super und hat mir während meiner Ausbildung (2004 bis 2007) viel geholfen, deshalb will ich euch nun mal meinen Arbeitsalltag seit fast 2 Monaten schildern:


Ich arbeite mindestens 10 stunden am Tag, net selten 65 stunden in der Woche und bekomme ausgelernt 4,50 Euro auf die Stunde. Nach einem Arbeitsunfall hat mein Chef rumgemotzt weil ich zum Arzt wollte... Bei der Arbeit hat ich kaum Zeit mal was trinken zu gehn...


Am Anfang dort in dem Betrieb hab ich über alles hinweg gesehen, habe gedacht, ich kann viel lernen in dem Betrieb, aber mittlerweile möchte ich dort weg... meine Eltern müssen mich unterstützen, dass ich überhaupt noch überleben kann.


Also, wenn irgendjemand dass liest und im Reutlinger Raum eine kleine Stelle für mich hat, bitte melden! Habe die Z+H Prüfung mit Auszeichnung (das beste Ergebnis im Reiten dieses Jahr) und den Trainer C!

bye bye ilo

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Meister weg! Was jetzt? Lene 25.10.07 Ich habe folgendes Problem. Ich bin angestellter Pferdewirt in einem Trainings und Zuchtbetrieb der auch Auszubildende hat. Vor ca. 1 Monat hat der Ausbilder aufgrund von internen Problemen den Hof verlassen, so dass die 3 Azubis momentan ohne Ausbilder sind. Die Suche nach einem neuen Pferdewirtschaftsmeister läuft auf Hochtouren, ist aber nicht so einfach. Haben sie noch eine Idee an wen man sich wenden könnte wenn man einen Meister sucht? Die zuständige Stelle ist leider nicht unser erster Ansprechpartner geworden. Meine eigentliche Frage ist allerdings, wie die Übergangszeit geregelt ist? Wie lange darf ein Betrieb offiziell ohne Ausbilder sein wenn die Azubis bleiben möchten? Wenn es einen neuen anerkannten Meister gibt, müssen die Auszubildenden kündigen wenn sie den Betrieb doch verlassen wollten oder würde ihnen ein Aufhebungsvertrag zustehen (die Geschäftsleitung ist allerdings nicht mit deren Abgang einverstanden)? Vielen Dank im Vorraus

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Dietbert Arnold 25.10.07 Zunächst, Lene, ist die Zuständige Stelle gefragt. Die muss sagen, wie lange sie es duldet, dass kein Ausbilder auf dem Betrieb ist. Damit ist dann klar, wie lange die meisterlose Zeit auch bei einem Wechsel anerkannt wird. Der Betrieb hat den Vertrag unterschrieben und damit eine Ausbildung unter einem Meister versprochen. Daran muss sich der Betrieb halten. Es kann sogar möglich sein, dass der Betrieb schadenersatzpflichtig werden könnte. Das aber kann hier nicht beurteilt werden. Derartige Beratungen machen die Profis der IG BAU. Du siehst, es kann durchaus sinnvoll sein, in "guten" Zeiten Mitglied der IG BAU zu werden, damit man, wenn es brennt, Rechtsschutz von seiner Gewerkschaft bekommt. Also, wenn bei Euch im Betrieb sich die Azubis entscheiden könnten, Mitglied der IG BAU zu werden, dann gibt es rechtliche Beratung und im Notfall auch Rechtsschutz. 

Für die Suche nach einem neuen Meister ist natürlich der Betrieb zuständig, nicht die Zuständige Stelle. Da muss sich der Betrieb einfach engagieren. Vielleicht auch durch attraktive Arbeitsbedingungen. Auch hier gibt es eine Rubrik Stellenangebote.

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Tarifvertrag aktuell? maike 18.10.2007
warum ist der lohn und gehaltstarifvertraf zum downloaden nicht aktuell?? Aus dem Jahre 2003 - ich finde es nett, dass sie den service anbieten - aber so schafft es doch
verwirrung, wie bei mir, als ich mich bewarb und meine lehrgeldhöhe wissen wollte.

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Dietbert Arnold 18.10.2007 Ja, Maike, das ist der aktuellste Tarifvertrag, den es derzeit in Brandenburg gibt. Übrigens: Tarifverträge gibt es immer nur dort, wo die Gewerkschaft auch Mitglieder hat und die Gewerkschaft dadurch entsprechend mächtig ist. 

Saison zu ende: Kündigung! Cornelia Sievert 14.10.2007
Hallo und guten Tag,
ich möchte hier und heute eine für mich bodenlose Frechheit loswerden. 

Meine Tochter ( 19 Jahre ) hat im vergangenen Herbst ein EQJ in einem auf der Insel Fehmarn ansässigen Reitbetrieb begonnen. Nach 2 Monaten musste sie am Knie operiert werden, nach Genesung im Frühjahr stand sie voll einsatzbereit zur Verfügung. Mit Aussicht auf einen sich anschließenden Lehrvertrag arbeitete sie 6 - 7 Tage die Woche, also ca. 60 - 70 Std. 

Da der Reitstall direkt in der Stadt der Insel liegt, ist im Sommer natürlich Hochkonjunktur, da sehr viele Touristen hier Urlaub verbringen. Tatsächlich bekam meine Tochter den heißbegehrten Ausbildungsvertrag und begann ohne Unterbrechung am 01.08.2007 die Ausbildung zur Pferdewirtin ( Schwerpunkt Zucht und Haltung ). Die Arbeitsstunden beliefen sich weiterhin auf gut 60 Stunden und telef. Bereitschaft rund um die Uhr. Meiner Tochter machte dieses nichts aus, da ja im Winter nicht so viel los ist und es dann von der Arbeit her etwas ruhiger werden würde. ( In den Saisonmonaten 6 Std. Unterricht täglich mit 10-14 Schülern pro Stunde , sowie diverse Ausritte am Tag ) Eines Tages verlangte der Ausbilder von ihr, sie solle ohne Bügel leichttraben, dieses tat sie, doch sie hatte Probleme mit dem operierten Knie, da an der Innenseite eine Schraube implantiert wurde. In allen anderen Bereichen, ob stundenlanges Ausmisten, Reitunterricht geben, Ausritte usw. gab es keinerlei Probleme. Nun stand ein Kontroll-Termin wegen des Knies an; das Knie sei  in Ordnung, nur an der eingesetzten Schraube könnte es gelegentlich Reizungen geben. Mit dem Befund ging meine Tochter zum Ausbilder und berichtete ihm das Ergebnis. Als Antwort bekam sie einen Tag Urlaub abgezogen und die Kündigung mit der Begründung, sie sei für den Beruf nicht geeignet.

 

Komischerweise war in den Saisonmonaten alles bestens, der Ausbilder war zufrieden mit unserer Tochter, sie hat ja auch zu allem JA gesagt und nie aufgemuckt. Nun ist die Touristensaison vorbei, es kehrt Ruhe ein und somit natürlich auch weniger Geld.  Meine Tochter sollte sich das Kündigungsdatum selber aussuchen und kündigen, könnte aber bis zum Monatsende weiter arbeiten. Wir haben daraufhin mit dem Ausbilder gesprochen und ihm erklärt, dass unsere Tochter keinesfalls von sich aus kündigen würde, wenn, müsste er dies schon tun. Nun erzählt er seinen Angestellten, sie hätte von sich aus wegen der Schmerzen im Knie aufgehört.
Wir sind vollkommen sprachlos und wissen überhaupt nicht, wie wir uns nun weiter verhalten sollen.
In der Hoffnung auf Hilfe verbleibe ich mit besten Grüßen
Dietbert Arnold 14.10.2007 Das hört sich aber schon merkwürdig an. Erst wird das EQJ- Praktikum mitgenommen und dann die Ausbildungszeit. Eine willige Arbeitskraft für wenig Geld. Besser geht es ja gar nicht! Eine große Sauerei! Grundsätzlich würde ich folgendes raten:

1. Niemals selber kündigen! Wichtig ist, dass im Ausbildungsvertrag nachgesehen wird, wie lange die Probezeit ist. Innerhalb der Probezeit allerdings kann jede Seite den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.

2. Ich würde sofort die Zuständige Stelle von den Machenschaften des Betriebes unterrichten. So z.B. über die vielen ungesetzlichen Überstunden. Hier muss die Zuständige Stelle reagieren. Ich würde mich da nicht abwimmeln lassen.

3. Ich würde mir nicht gefallen lassen, wenn dann schon der Ausbildungsvertrag beendet wird in der Probezeit, dass der Betrieb ungeschoren davon kommt. Hier lohnt es sich sicherlich auch, das zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu informieren. Die übrigens müssen auch reagieren!

4. Es lohnt sich auch, die zuständige Gewerkschaft, die IG BAU, um Hilfe zu bitten. Wenn man sich entschließt dort Mitglied zu werden, übernehmen die auch eine Rechtsberatung und eine notwendige juristische Vertretung, um wenigsten die vielen Überstunden vergütet zu bekommen. Auch muss der Betrieb für die vielen Überstunden natürlich Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Auch ist ein Steuervergehen denkbar. Da kann noch eine ganze Menge auf den Betrieb zukommen.

Tipp: 

IG BAU Büro Neumünster
Carlstraße 7
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Fax: 04321 - 18 07 - 52
E-Mail: neumuenster@igbau.de
 Öffnungszeiten:
Montag
10.00 - 13.00 Uhr
Dienstag
10.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Ich jedenfalls drücke beide Daumen, dass dieser Betrieb sich mit diesen Machenschaften nicht durchsetzen kann. Viel Glück! Ich würde mich freuen, wenn wir hören könnten, wie es ausgegangen ist.

Plötzlich soll ich in einen anderen Betrieb! Judith 07.10.2007
hallo
Ich bin jetzt 1 1/2 Jahre in meinem Betrieb und zufrieden. Nun haben wir zwei neue Azubis bekommen die sehr faul sind und nun meint unser Bereiter wir sollen alle mal in einen anderen Betrieb gehen und sehen was es heißt zu Arbeiten. Aber wir müssen dort auch alles selber zahlen (Unterkunft u.s.w.) die kosten auf dem Betrieb wo ich bin gehen natürlich auch weiter. Nun habe ich mich geweigert . In meinem Ausbildungsvertrag steht nichts von Überbetrieblicher Ausbildung drin. Dann kann der Betrieb mich ja eigentlich nicht zwingen den es ist ja nicht vertraglich vereinbart. Oder wie stehen meine Chance mich zu wehren ?
Ich würde mich sehr über eine antwort freuen das ich weiß ob ich kämpfen kann oder ob ich eh keine Chance habe.
 
Mit freundlichem Gruß
Dietbert Arnold 08.10.2007 Hallo Judith,

das ist nicht in Ordnung, was man da mit Dir vor hat. Im Berufsbildungsgesetz steht zwar, dass die Ausbildung in zwei verschiedenen Betrieben stattfinden kann, aber, das muss im Ausbildungsvertrag festgelegt sein. Dein Betrieb kann Dich jetzt nicht, wenn nicht im Ausbildungsvertrag festgelegt, einfach in einen anderen Betrieb schicken. Gar nicht geht, dass Du dann auch noch die Kosten für zwei Wohnungen zahlen musst. Das ist nicht korrekt. Niemals musst Du für eine Leistung zahlen, die Du nicht in Anspruch nimmst. Wo gibt es denn sowas! Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Sprich erstens noch einmal sachlich aber deutlich mit Deinem Ausbilder und nicht mit einem Bereiter. Mache Deine Position ganz deutlich. Wenn das nichts bringt, wende Dich an die Zuständige Stelle und bitte die um ihre Hilfe. Die müssen Dir in diesem Falle helfen. Weiter hast Du auch die Möglichkeit, Dich an die Profis der Pferdewirtgewerkschaft IG BAU zu wenden. Wenn Du Dich entschließt, dort Mitglied zu werden, dann werden die Dich auch rechtlich vertreten und gegen diese unhaltbaren Zustände vorgehen. 

Ja, Judith, das ist das, was ich Dir derzeit raten kann. Schreibe doch mal, wie es ausgegangen ist.

Arbeitsvertrag und Gehalt? nn 15.06.2007 Hallo Herr Arnold,
1.Ich habe meine Prüfung als Pferdewirt bestanden. Mein Arbeitgeber sagt ich solle weiter bei ihm arbeiten. Wir haben uns auf sechs Stunden am Tag von Montag bis Freitag geeinigt, da ich noch einige Reitschüler privat betreue. Jetzt das Problem. Er gibt mir keinen Arbeitsvertrag, denn nach seiner Aussage lohnt es sich für die paar Stunden nicht. Er bezahlt mir nach wie vor nur mein Azubigehalt (350,00 € netto) und läst sich auch auf ein Gespräch nicht ein. Wie soll ich mich verhalten.

2.Ich würde gerne eine weitere Ausbildung zum Pferdemanager an der Kölner Pferdeakademie machen um auch Betriebswirtschaftlich weiter zu kommen. Gibt es da eine Möglichkeit der Förderung durch das Arbeitsamt?

Dietbert Arnold 16.06.2007 Du arbeitest als Pferdewirtin 30 h/Woche und solltest etwa 7,50€/h verdienen. Also hast Du bei einer fairen Bezahlung den Anspruch auf 900 € brutto im Monat. 350 € netto sind einfach eine Sauerei. Bedenke bitte, dass Du dann ja auch nur für diesen Minilohn sozialversichert bist. Wahrscheinlich wirst Du als 400€- Kraft abgerechnet, Du hast dann also keinen Anspruch auf Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und bekommst dann auch auf diese Zeit keine Rente. Das kann im Alter zu ganz großer Armut führen! Außerdem musst Du wissen, dass nach dem Nachweisgesetz eine Vereinbarung über die wichtigsten Inhalte schriftlich festgelegt werden muss. Das ist einfach unseriös, wie sich Dein ehemaliger Arbeitgeber verhält. Ich würde niemals darauf eingehen. Falls Du schon so arbeitest (ab dem Tag nach der Abschlussprüfung!), dann kannst Du rückwirkend Deinen Lohn einfordern. Da wäre es gut, wenn Du Mitglied der IG BAU wärest, denn die würden Deinen Rechtsschutz übernehmen. Nun zur Kölner Pferdeakademie. Diese Kurse kosten viel Geld und haben keine spätere Anerkennung. Das sind privat ausgestellte Zettel, auf denen dann ein Titel steht, der nirgends anerkannt wird. Deshalb wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Arbeitsagentur diesen Kurs nicht fördern. Ich würde Dir dringend raten, die Meisterprüfung anzustreben. Damit erwirbst Du dann auch noch die Hochschulreife und kannst das Meisterbafög beziehen. In der Zwischenzeit solltest Du Dich konsequent auf die Prüfung vorbereiten. Dazu gibt es Kurse an der Deutschen Reitschule und auch kannst Du Dich um ein Praktikum (bezahlt) bei der Bundesvereinigung der Berufsreiter bewerben. Da sind oft noch Plätze frei. Falls Du Befürchtungen hast, dass das Reiten im Meisterniveau zu hoch ist, kannst Du ach den Meister Z&H machen, in dem betriebswirtschaftliche Dinge eine viel größere Rolle spielen.
Neues Abschlusszeugnis? Jenny 18.04.2007 Hallo , ich habe da mal eine Frage:  undzwar ist mir durch einen Unfall das Original meines Abschlussprüfungszeugnisses im Schwerpunkt Zucht und Haltung  abhanden ghekommen. Nun meine Frage ob jemand weiss wie  und wo ich evt. ein neues her bekomme (habe nur noch Kopien der Bewerbungen.

Vielen Dank

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Dietbert Arnold 18.04.2007 Hallo Jenny, das ist eine gute Gelegenheit einmal was über Abschlusszeugnisse zu sagen. Sowohl das Abschlusszeugnis der Berufsschule als auch das Pferdewirtzeugnis sind Originalurkunden und diese dürfen niemals zwei Mal ausgestellt werden. Allenfalls darf die ausstellende Stelle, also die Schule oder die Zuständige Stelle aus ihren Unterlagen eine Zweitschrift/ Kopie machen. Du wirst also damit leben müssen, immer nur noch eine beglaubigte Kopie oder Zweitschrift Deines Zeugnisses zu besitzen. Wende Dich also an die Zuständige Stelle, bei der Du Deinen Ausbildungsvertrag eintragen lassen hast und bitte um eine Zweitschrift Deines Pferdewirtzeugnisses. Was lehrt uns das? Geht ordentlich mit den Abschlusszeugnissen um, lagert sie sicher! Da kann es schon mal Sinn machen, für einige Euros im Jahr ein kleines, sicheres Schließfach bei einer Bank/Sparkasse zu mieten und alle diese Dokumente sicher zu lagern. 

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Arbeitszeiten für Pferdewirtauszubildende Thomas Knoll 28.03.2007 Sehr geehrter Herr Arnold,
ich bin Betriebsratsmitglied der Neustart gGmbH in Thüringen, einem gemeinnützigen Träger vor allem im Bereich der Suchtkrankenhilfe. Im Rahmen des therapeutischen Reitens gibt es in unserer Firma auch Auszubildende zum Pferdefachwirt. In der entsprechenden Einrichtung gab bzw. gibt es u.a. Unstimmigkeiten bezüglich der Arbeitszeit von Auszubildenden (über 18 Jahre), die nicht ausgeräumt werden konnten, da sich hier auf die speziellen Bedürfnisse der Landwirtschaft berufen wurde. In diesem Zusammenhang bin ich bei Internetrecherchen auf Ihr Forum gestoßen. Ich möchte Sie bitten, mir Informationen über gängige Arbeitszeitregelungen in o.g Bereich zu übermitteln (bezüglich tägl. Arbeitszeit, Überstunden, viele Tage am Stück darf gearbeitet werden, Arbeit während der Berufsschulzeit etc.), damit wir in dieser Angelegenheit handeln können. Für Ihre Mühe danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Knoll

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Dietbert Arnold 28.03.2007 Hallo Thomas, zunächst einmal eine Rückfrage: Reden wir über den Ausbildungsberuf Pferdewirt oder einen Operettenausbildungsgang Pferdefachwirt? Pferdewirtauszubildende, die einen Ausbildungsvertrag mit Eintrag bei der Zuständigen Stelle in Weimar haben, die sind natürlich berufsschulpflichtig. Im Berufsbildungsgesetz findest Du die Regelung, dass der Betrieb volljährige Schüler für die Berufsschule freistellen muss, ebenso für die Wegezeiten. Ist der Schultag einschließlich Wegezeiten für volljährige Schüler kürzer als die reguläre Arbeitszeit, dann muss der Tag im Betrieb beendet werden. Nähere Details findest Du im >Service. Zu den Arbeitszeiten, die immer wieder im Beruf Pferdewirt ein großes Diskussionsthema sind: Natürlich steht im Ausbildungsvertrag, wie groß die Wochenarbeitszeit ist und wie viele Wochentage in Frage kommen. Das was im Ausbildungsvertrag steht, gilt! Wie so ein Ausbildungsvertrag aussieht, steht auch im >Service. Und dann gilt natürlich, wie für alle Menschen in Deutschland, das Arbeitszeitgesetz. Hier steht klipp und klar, was geht und was nicht. Schaue auch hier wieder in den >Service. Falls Du Fragen zum Urlaub hast, da lohnt auch wieder ein Blick in den >Service. Und dann würde ich Dir einmal empfehlen, Dich mit der zuständigen Gewerkschaft, der IG BAU (Bauen-Agrar-Umwelt), in Verbindung zu setzen, denn die beraten Dich ganz sicher auch persönlich. Die Adressen von Thüringen findest Du hier. Hilft Dir das erst einmal weiter? Sonst melde Dich bitte noch einmal.

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Wird Praktikum auf Ausbildung angerechnet? charly 20.03.2007
Die ausbildung zum pferdewirt-reiten wird einem wirklich nicht leicht gemacht. nachdem ich in meinem ersten betrieb bis zu 60 stunden wöchentlich gearbeitet habe, mir bei einem betriebsunfall unterstellt wurde, einfach nur krank zu machen, habe ich denbetrieb gewechselt. allerdings ist das gerichtsverfahren - es wurde kein zeugnis erteilt, die lwk wurde nicht über die aufhebung informiert, das fällige géhalt wurde zurückgehalten-
noch nicht zuende, denn der betrieb verschleppt die termine....
 
nun zu meiner frage: in meinem neuen betrieb macht der chef gerade seinen meister. laut lwk kann meine ausbildung solange, bis er die meisterprüfung abgelegt hat, als praktikum auf die ausbildung angerechnet werden, da ich weiter die berufsschule besuche und die lwk informiert ist. ich bin inzwischen wegen der auskünfte der lwk etwas misstrauisch geworden - können sie diese aussage bestätigen? ansonsten
würde ich mir schweren herzens einen anderen ausbildungsplatz suchen müssen...
viele grüße charly

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Dietbert Arnold 21.03.2007 Hallo Charly, ich finde es gut, dass DU Dich wehrst und Dir nicht alles gefallen lässt. Ich drücke Dir die Daumen, dass Du Dich durchsetzen kannst. Wenn sich mehr geprellte Azubis wehren würden, dann wären die Schwarzen Schafe ganz schnell von der Bildfläche verschwunden. Gut ist da beraten, wer Mitglied der IG BAU ist und dann natürlich kostenlosen Rechtsschutz bekommt. 

Jetzt zu Deiner Frage: Grundsätzlich dürfen nur Betriebe ausbilden, die von der Zuständigen Stelle anerkannt sind. Dein jetziger Betrieb ist nicht anerkannt, sonst hätte der Betrieb ja mit Dir einen Ausbildungsvertrag schließen können, den die Zuständige Stelle dann registriert. Auch ist die Zuständige Stelle nicht bereit, eine Einzelfallentscheidung für Dich und Deinen Betrieb zu fällen, denn sonst hättest Du einen gültigen Ausbildungsvertrag. Derzeit arbeitest Du als ungelernter Hilfsarbeiter. Diese Tätigkeit muss mit ca. 7 EUR brutto pro Stunde bezahlt werden. Näheres findest Du unter langfristige Praktika. Eine Hilfsarbeitertätigkeit darf normalerweise von der Zuständigen Stelle nicht auf die Ausbildung angerechnet werden. Ich glaube auch nicht, dass Dir die Zuständige Stelle diese Zusage auch schriftlich unterbreiten würde. Natürlich ist auch nicht geklärt, was passiert, wenn Dein jetziger Arbeitgeber durch die Meisterprüfung fällt und diese erst in einem Jahr wiederholen darf. Auch ist nicht abzusehen, ob nach bestandener Meisterprüfung der Betrieb überhaupt anerkannt wird. Dann gibt es noch ein Problem: Du bist nicht Auszubildender, Du bist Hilfsarbeiter und folglich darfst Du gar nicht die Berufsschule besuchen. Ich weiß überhaupt nicht, wie die Zuständige Stelle Dich so beraten kann. Ich rate Dir dringend den Referatsleiter einzuschalten! Kurz und gut: Entweder die Zuständige Stelle genehmigt Dir als Einzelfall den Ausbildungsvertrag jetzt bis zur Meisterprüfung oder aber das Ganze ist einfach nur unseriös! Und wenn was unseriös ist, dann solltest Du die Finger davon lassen, denn Du alleine bist nämlich der Dumme, der Betrieb und die Zuständige Stelle sagen im Notfall immer: Das war doch kein Ausbildungsvertrag! Was willst Du eigentlich? Jetzt, Charly, kennst Du meine Meinung. Vielleicht hilft Dir diese bei Deiner Entscheidung. Schreibe uns mal, wie es ausgegangen ist. 

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Ausbeutung oder Normalität? Chtistine 15.03.2007 Sehr geehrter Herr Arnold!

Ich habe am 1.3. eine Ausbildung zur Pferdewirtin mit dem Schwerpunkt Reiten begonnen. Bevor ich mich entschlossen habe, in diesem Betrieb zu lernen, war ich im Januar eine Woche dort zum Probearbeiten und da lief auch alles gut. Bin viel geritten, habe auch Unterricht bekommen und mich gut mit den Leuten verstanden.

Jetzt sieht es folgendermaßen aus:
Arbeitsbeginn 7 Uhr. Arbeitszeit eigentlich 8 Stunden.
Früh ca. 10 Boxen misten, Stroh füttern, kehren usw.
Danach ca 1/2 Std Frühstückspause.
Dann geht's ans Reiten. Ich habe im Moment 9 Pferde (Beritt- und Verkaufspferde), die ich am Tag bewegen muss. Was und wie ich das mit denen mache, ist allein mir überlassen. Ob ich nun reite oder longiere, wie lange ich jedes Pferd arbeite usw. Allerdings kann ich jedes Pferd nur ca 1/2 Std arbeiten, da ich sonst nie fertig werde. Finde ich aber zu wenig.
Mittagspause mache ich nur so 15 min, weil ich nicht abends noch länger im Stall stehen will.
Dazu kommt dann noch der Reitunterricht, den ich geben muss. Manchmal gar keinen am Tag, manchmal bis zu 3 Std.
Unterricht bekomme ich so gut wie keinen. Der Chef sagt vielleicht mal 2 Minuten lang was zu mir, während er eines seiner Pferde reitet und das war's.
Die Bereiterin, die dort noch bis Mitte April arbeitet, hat auch zu mir aus eigener Erfahrung gesagt, dass ich vergessen könnte, richtigen Unterricht zu bekommen.
Dazu kommt, dass ich jeden Tag 1-2 Std länger arbeite, und das bei einer 6-Tage-Woche. Auf meine Frage hin, wie es mit Überstundenausgleich aussieht, bekam ich nur zu hören, dass es den nicht gibt, das gäbe es in diesem Job nirgends und wenn mir was nicht passt, könne ich mir ja was anderes suchen.
Schließlich müsste ich in der Turniersaison ja auch damit zurechtkommen, jedes Wochenende auf Turnier zu sein und 12 Std und länger zu arbeiten. Ohne Ausgleich natürlich.
In die Berufsschule will mein Chef mich eigentlich auch nicht gehen lassen. Das gab es bei den Azubis vor mir auch nicht.
Dazu kommt, dass der Chef auch nicht mit anzüglichen Bemerkungen spart, was mir ziemlich gegen den Strich geht. Mag sein, dass er einfach so ist und sich nix dabei denkt, aber ich finde das nicht ok.
Aufgrund all dieser Dinge überlege ich, dort wieder aufzuhören. Ich arbeite wirklich gern mit Pferden, mache das auch schon seit einigen Jahren, aber sowas ist mir noch nicht untergekommen.
Oder sind Sie der Meinung, dass es wie von mir beschrieben Gang und Gäbe ist und ich mich damit abfinden muss, wenn ich diesen Beruf erlernen möchte?
Ist es tatsächlich überall so? Ist meine Entscheidung die Richtige, wenn ich dort weggehe? Oder heißt es Zähne zusammenbeißen und durchhalten?
Vielen Dank im Voraus für eine Stellungnahme zu meinem "Problem".
Mit freundlichen Grüßen,
Christine

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Dietbert Arnold 15.03.2007 Hallo Christine, Deine Ausbildung läuft nicht in geordneten Bahnen. Natürlich muss Dein Ausbilder Dich ausbilden, natürlich darfst Du die Berufsschule besuchen, natürlich hast auch Du ein Recht auf Ausbildung und natürlich darf keiner mit anzüglichen Sprüchen kommen. Ich wäre mit dieser "Ausbildung", genau wie Du, nicht zufrieden. Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten: Du beißt die Zähne zusammen, erträgst alles und machst so am Ende eine mäßige Prüfung. Vielleicht fällst Du auch durch, weil Dir das Reiten nicht ausreichend gelingt. Das ist aber nicht das, was Du wolltest. Oder? Dann sei auch konsequent und ziehe die Notbremse! Raus aus diesem "Ausbildungsbetrieb"! Suche Dir einen besseren. Wenn das nicht gelingt, dann musst Du zähneknirschend feststellen, dass dieser Beruf Dir nicht das bieten kann, was Du von einem qualifizierten Beruf erwartest. Dann kehre diesem Beruf den Rücken und mache das, was Du wirklich möchtest. Eine andere Frage ist, ob Du es Dir gefallen lassen möchtest, dass dieser jetzige "Ausbilder" damit durchkommt, Dich so auszubilden. Sicher geht es auch um Schadenersatzansprüche, wenn Du nicht ausreichend ausgebikldet wird und natürlich muss ein Betrieb auch Überstunden bezahlen! Wenn Du Dich wehren möchtest, dann hin zur Zuständigen Stelle, dann hin zur IG BAU, dann hin zum Gewerbeaufsichtsamt und wehre Dich. Das klingt jetzt alles sehr radikal aber ich weiß aus Erfahrung, dass es meist besser ist, diese Tortur zu beenden, als über Jahre zu ertragen. DU musst wissen, wo Deine Leidensgrenze ist, wo Du Dich nur noch ausgebeutet fühlst. Sich ausbeuten lassen, dass darfst Du Dir nicht gefallen lassen. Gehe Du Deinen geraden Weg. Du wirst damit letztlich glücklicher! Aber vergiß nicht: Eine Entscheidung musst DU finden!

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Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig? Juliane Kirch 20.02.2007 Guten Tag Herr Arnold, möchte mich als Bereiterin selbstständig machen, leider fehlt mir die Information in welcher Berufsgenossenschaft ich mich anmelden kann. Könnten Sie mir dabei weiter helfen . Mit freundlichen Grüssen Juliane Kirch

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Dietbert Arnold 20.02.2007 Hallo Julia, die Gesetzliche Unfallversicherung, auch Berufsgenossenschaft (BG) genannt, ist immer nur für Arbeitnehmer zuständig und der Arbeitgeber muss den Beitrag zur Unfallversicherung bezahlen. Meines Wissens kann lediglich in der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft sich auch ein selbständig arbeitender Betriebsleiter freiwillig versichern. Du solltest Dich also dort beraten lassen. Ebenfalls kann ich Dir raten, Dich mit der Landwirtschaftskammer/Landwirtschaftsamt in Verbindung zu setzen, denn die haben Betriebsberater genau für diese Fragen. Mein Tipp: Kläre erst die Frage Deiner Unfallversicherung, bevor Du anfängst. Und noch ein Hinweis: Falls Du auch Reitunterricht gibst, dann musst Du Dich auch Rentenversichern. So steht das im Gesetz, ob Du willst oder nicht. 

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Mietzuschuss auch für Azubis IG BAU 08.02.2007 Seit Jahresbeginn können auch Auszubildende, Schüler und Studenten einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten nach der Hartz- IV- Regelung beantragen. Bedingung für den Zuschuss ist, dass der/die Auszubildende BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld von der Arbeitsagentur erhält und tatsächlich Kosten für Miete und Heizung anfallen. Mehr Infos hier.

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Rechtsschutz hilft! IG BAU 02.02.2007 34 068 Mitglieder der IG BAU wären ziemlich verratzt gewesen, wenn es den gewerkschaftlichen Rechtsschutz nicht gäbe. Als Gewerkschaftsmitglieder aber haben sie Hilfe bei ihrem Streit vor dem Arbeits- oder Sozialgericht erhalten. 107 Millionen Euro (107 000 000 Euro!) ist die Summe, die von der IG BAU gemeinsam mit dem DGB-Rechtsschutz im Jahr 2005 für sie erstritten werden konnte. Im Durchschnitt sind das 3140 Euro pro Klage. So viel Geld und so viel Schutz lässt manch einen Stänkerer alt aussehen, der in der Arbeitspause gegen die Gewerkschaft hetzt. Denn Mitgliedschaft, die lohnt sich. Ganz aktuell vertritt die IG BAU gerade eine Pferdewirtauszubildende, die nach einem halben Jahr feststellen musste, dass ihr Betrieb gar nicht ausbilden darf. Da ist es schön, wenn einem der Rücken gestärkt wird und Hilfe von erfahrenen Kollegen selbstverständlich ist. In der IG BAU seid Ihr nicht alleine!

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Bundesvereinigung der Berufsreiter empfiehlt: 

Keine Gehaltserhöhungen in 2007 und 2008

Dietbert Arnold 23.01.2007 Nachdem die Bundesvereinigung der Berufsreiter im Jahr 2006 Gehaltskürzungen von bis zu 13% empfohlen hatte, beschloss der Vorstand jetzt am Wochenende, dass auch im Jahr 2007 und 2008 keine Lohnerhöhung gezahlt werden sollten. Im >Service findet Ihr die konkreten Tarifempfehlungen der Bundesvereinigung der Berufsreiter. Übrigens Tarifempfehlungen: Alleine das Wort Tarifempfehlungen ist eine gewisse Anmaßung der Bundesvereinigung, denn im Gegensatz zu Tarifen, die mit Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt werden, haben die sog. Tarifempfehlungen keinerlei Verbindlichkeit. Vergesst sie einfach, es ist lediglich die private Meinung der Bundesvereinigung. Niemand muss sich an diese Sätze halten. 

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Rentenversicherungspflicht für alle Reitlehrer! Dietbert Arnold 09.01.2007

Selbständig tätige Reitlehrer, die mehr als 400 EUR Bruttoeinkünfte im Monat erzielen, sind gemäß § 2 SGB IV grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (nicht kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungspflichtig). Diese freiberuflichen Reitlehrer müssen sich selber mit der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) in Verbindung setzen, sich anmelden und den Beitragssatz klären. Freiberuflicher Reitlehrer ist man immer, wenn man nicht weisungsgebunden arbeitet. Für Studenten gelten Sonderregelungen. Alle infrage kommenden Reitlehrer sollten ihre Situation dringend mit der BfA beraten und eine eventuelle Beitragspflicht besprechen. Anderenfalls drohen später im Einzelfall fünfstellige Nachforderungen, die der sicher Ruin eines selbständigen Reitlehrers sein dürfte.

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Arbeitgeber muss Minijobber melden IG BAU 09.01.2007 Arbeitgeber müssen ihre geringfügig Beschäftigten, auch Minijobber genannt, der Berufsgenossenschaft melden. Dazu sind sie verpflichtet, sonst drohen Bußgelder. Wie für alle anderen Beschäftigten auch muss dies im Lohnnachweis geschehen, der die Grundlage für die Beitragshöhe bildet. Minijobber sind Arbeitnehmer, die im Monat höchstens 400 EUR brutto verdienen oder innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Arbeitstage bzw. zwei Monate beschäftigt sind. Wurden geringfügig Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber nicht gemeldet, sind sie trotzdem auf ihrem Arbeitsplatz unfallversichert. Der säumige Arbeitgeber kann dann aber von der Berufsgenossenschaft in Regress genommenen werden. Minijobber sollten auf jeden Fall immer darauf bestehen, dass Unfälle während der Arbeitszeit und auf dem Weg von und nach der Arbeitsstätte immer als Berufsunfälle bei der Krankenversicherung angegeben werden.

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Neue Sachbezüge für 2007 und 2008 Dietbert Arnold 08.01.2007 Ab 1.1.2007 gelten neue Sachbezüge für Wohnung und Essen . Die neuen, geringfügig erhöhten Werte, gelten für das Jahr 2007 und 2008 und können hier nachgelesen werden. Denkt bitte daran, dass nicht in Anspruch genommenes Essen (Urlaub, Krankheit, Schule, usw. ) immer ausgezahlt werden muss! Für ein Frühstück bekommt Ihr 1,50 EUR , Mittag- und Abendessen sind jeweils 2,67 EUR wert (1 Tag = 6,83). 

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Neuregelungen ab 1. Januar 2007 IG BAU 01.01.2007 Informationen aus dem Bundesarbeitsministerium: Arbeitsmarktpolitik und Arbeitslosenversicherung, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Renten- und Sozialversicherung, Sozialhilfe und Belange behinderter Menschen: Zum 1. Januar 2007 gibt es im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wichtige Änderungen und Neuregelungen. Alles, was man dazu wissen muss findet sich in der Übersicht des BMAS.

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Gewerkschaft für Pferdewirte und Pferdepfleger Sandra Nach unzähligen Gesprächen mit Pflegern auf einigen großen und kleinen Turnieren in Deutschland komme ich langsam zu dem Schluss das eine Gewerkschaft für den Reitsport mehr als überfällig ist - Unterbezahlung, entwürdigende Behandlung, unglaubliche Überstunden und noch einiges mehr passen eigentlich nicht mehr in eine Demokratie des 21. Jahrhunderts - und einige Reiter scheinen vergessen zu haben, das die Leibeigenschaft abgeschafft ist... die fairen Arbeitgeber könnten nur profitieren und die schwarzen Schafe würden sich umgucken... ich studiere Jura und Soziologie und würde mich in so einem Projekt gerne einbringen, (vielleicht kann ich ja eine Magisterarbeit daraus machen:-) da auch eigene Erfahrungen dieses Problem für mich mehr als fassbar machen. Besteht Interesse??? Liebe Grüße, Sandra.

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Holger Bartels Hallo Sandra, wenn du dich für Gewerkschaftsarbeit für Pferdewirte begeistern kannst, melde dich einfachbei holger.bartels@igbau.de

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Gudrun Gibt es eigentlich eine Gewerkschaft für Pferdewirte? Ist die teuer? Lohnt sich das?

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Dietbert Arnold Also, das Rad muss man nicht neu erfinden. Die Gewerkschaft IG BAU (s. >Service) ist für die Pferdewirte zuständig. Also, dort engagieren und für die Pferdewirte kämpfen! Gudrun, nun werde mal nicht knickerig, aber die paar Euro wirst Du sicher auch noch bezahlen können. Die rentieren sich schon nach einer Rechtsauskunft! Solange nichts passiert ist immer alles gut, aber wehe es geht was schief ... . Und bei Pferdewirten geht öfter mal was schief. Und noch etwas, Gaby, wenn es wirklich mal eng ist, dann kann man mit denen von der IG BAU auch über den Beitrag reden . Entweder man hat eine Überzeugung, oder nicht.

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Berufskleidung Björn 07.01.2005

Wird eigentlich bestimmte Kleidung während der Ausbildung zum Pferdewirt verlangt, gibt es Berufskleidung o.ä. ??? Gruß Björn

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Dietbert Arnold Hallo Björn, das ist ein heikles Thema! Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber (!) diejenige Kleidung zu bezahlen hat, die Deiner Gesundheit dient. Das wären z.B. Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Reithelm, Reitstiefel, Sicherheitsweste, usw. Auch wenn Du im Winter bei Wind und Wetter draußen arbeiten musst, dann muss eigentlich der Arbeitgeber die Schutzbekleidung zahlen. Nur, dass machen ganz wenige Betriebe. Rühmliche Ausnahmen sind da die Landgestüte und einige sehr gute private Ställe. Es ist schon verrückt: Einerseits höre ich immer von den Betriebsleitern, dass sie verlangen, dass die Azubis aus Sicherheitsgründen Reitstiefel tragen sollen, andererseits sind sie aber nicht bereit, die Stiefel zu bezahlen. Eines ist aber auch klar: Wenn ein Arbeitgeber Sicherheitskleidung stellt, dann ist sie auch zu tragen. Und gerade im Beruf Pferdewirt passieren überdurchschnittlich viele Arbeitsunfälle! Weil die meisten Arbeitgeber schlichtweg und einfach das geltende Gesetz ignorieren, kommen für Pferdewirt- Azubis z.T. sehr hohe Kosten zustande. Versuche deshalb, die Berufs- und Ausbildungsbeihilfe (BAB) zu beantragen. Im >Service dazu steht mehr. Dort findest Du auch einen Hinweis auf eine von der IG BAU herausgegebene Liste über anzurechnende Arbeitskleidung und Ausstattung. Diese Liste solltest Du dann beim Arbeitsamt vorlegen. Wenn Du Dich wehren willst, dann ist Dein Ausbilder aber echt stinkig mit Dir, dann kann man sich anonym an das Gewerbeaufsichtsamt (>Service), an die zuständige Berufsgenossenschaft oder an die IG BAU (>Service) wenden. Jetzt jedenfalls weißt Du, wie es um die Arbeitsbekleidung beim Pferdewirt so bestellt ist.