Arbeitsleben

Thema von: am: Posting

1000 EUR brutto = Armut

n.n.

11.01.2012

Ich (31), arbeite schon seit längerem in der Pferdebranche seit ca. 8 Jahren, habe eine Berufsausbildung als Landwirtin mit Abschluss, und mich selbstständig auf dem gebiet der Pferdehaltung und Reitlehre weitergebildet (Trainerassistent Reiten). Ich hole deshalb so lange aus, weil mich einmal intresieren würde welchen Stundenlohn ich verlangen könnte. Ich hatte erst vor kurzem einen Arbeitsplatzwechsel, aus persönlichen gründen. Erst als ich merkte das fast kein einziger Betrieb meinen Gehaltsvorstellungen von 8euro die Stunde nach kommen würde, bin ich von meinem Ursprünglichen Plan abgekommen nie wieder für geringen Lohn zu arbeiten. War das zu viel gewesen?  Leider fühle ich mich auf meinem neuen Arbeitsplatz auch etwas "unterbezahlt" auch wenn die Athmosphäre sehr nett ist und ich mit meiner Chefin gut auskomme. Die Argumente meiner Chefin sind natürlich das sie es sich nicht leisten kann mir mehr zu bezahlen, da ich Lohnsteuerklasse V. bin. Ich arbeite 40std die Woche und bekomme 1.060 euro Brutto. Keine bezahlung von Überstunden (Freizeitausgleich - mehr oder weniger) und habe 24 Tage Urlaub.

Muss ich mich damit zufrieden geben ? Oder ist es zu wenig? Ich würde schon behaupten das ich die leitende Angestellte auf dem Hof bin( der aus Praktikanten und einer 400euro Kraft besteht), die auch durchaus dazu fähig ist den Betrieb in Urlaubsvertretung etc. alleine weiter zu führen. Was ich auch schon ohne Probleme getan habe.

Ich verstehe natürlich auch die Arbeitnehmer seite, wenn bei den Einstellern um jeden cent gefuchst wird ist es schwer den Laden am laufen zu halten.

Aber da ich leider keinerleih Orientierung habe, dachte ich, ich frage Sie einfach mal. Und wegen Tarifvertrag - es ist ja leider kein Arbeitgeber gezwungen sich daran zu halten ?

Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Dietbert Arnold

12.01.2012

Hallo Sabrina,

eine menschenwürdige Bezahlung gehört einfach zum Leben und, das will ich Dir ganz deutlich sagen, ist der einzige Weg, im Alter oder im Unfall/Rentenfall nicht zu verarmen. Und dann sage ich etwas ganz deutlich: Wer nicht angemessen bezahlen kann, der kann eben kein Personal einstellen. Es kann ja nicht sein, dass Du für wenig Geld gute, qualifizierte Arbeit leistest und die Betriebsleiter gut davon Leben und Du nachher verarmst, zum Sozialfall im Alter wirst. Du bist doch keine Slavin!

DU BIST EINE Fachkraft! Entsprechend musst Du behandelt und bezahlt werden. Mit 1060 EUR brutto im Monat wirst Du mal eine Rente von vielleicht 500 EUR bekommen. Auch jetzt schon bleibt Dir doch zum Leben kein Geld über. 

Unter 1.700 EUR solltest Du auf keinen Fall arbeiten. Wenn Du das im Pferdebereich nicht erzielst, dann gehe zurück in die Landwirtschaft. Dort werden Fachkräfte gebraucht. 

Übrigens: Warum bist Du eigentlich so unsicher in Lohnfragen? Warum hast Du so wenig Selbstbewusstsein? Warum überlegst Du eigentlich nicht, in die IG Bauen, Agrar, Umwelt einzutreten? Da gibt es jede Menge kompetente Ansprechpartner. Und vielleicht tust Du Dich einfach mal mit ein paar Pferdeleuten zusammen, die ebenso wie Du völlig unterbezahlt und ausgenutzt werden.

Noch mal ein Wort zur Lohnhöhe: Wer heute nicht wenigstens 1.700 EUR verdient, wird später nicht genügend Geld haben, um eigenständig sein Leben zu führen. Armut ist das richtige Wort dafür. Und arm bist Du nach allen Regeln der EU, wenn Du mal gerade 1.000 EUR brutto verdienst. 

Man, Sabrina, jetzt bist Du noch jung genug, ein menschnwürdiges Leben aufzubauen, lasse Dich nicht ausnutzen, ändere Deine Situation. Entweder der Betrieb zahlt 1.700.- oder Du gehst. Wenn Du jetzt nicht handelst, wirst Du spätestens, wenn es gesundheitlich etwas langsamer geht, im Pferdebereich oft schon mit 40+ , eine bettelarme Frau sein. Willst Du das?

Während der Arbeit schwanger!

n.n.

28.12.2011

Hallo,

wie läuft es, wenn man während einer Berufstätigkeit schwanger wird. Kann man als Bereiterin und Reitlehrerin mit Stallarbeiten weiterarbeiten?

Bleiben die Arbeitszeiten 6 Tage die Woche und die Arbeitszeiten mit 10h täglich? Welche Tätigkeiten sollten nicht mehr emacht werden? Wie geht man beim Arbeitgeber vor? Sollte man sich krank schreiben lassen?  

Dietbert Arnold

02.01.2012

Zunächst muss einmal gesagt werden, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit ist. Üblicherweise ist das Ungeborene ausgesprochen gut geschützt im Bauch der Mutter. Also die typische Fernsehsituation, dass eine Mutter ihr Baby verliert, weil sie auf einer Treppenstufe stolperte, die gibt es nicht! Natürlich immer vorausgesetzt, die Schwangerschaft läuft normal.

Für Schwangere gilt das strenge Mutterschutzgesetz. Da wird klar geregelt, was eine Schwangere darf und was nicht. Arbeiten an mehr als 8 Stunden am Tag (40 Stunden- Woche), in den Abend- und Nachtstunden (20:00 - 06:00) sowie an Sonn- und Feiertagen sind verboten. Natürlich auch alle gefährlichen und anstrengenden Arbeiten. Welche Arbeiten für eine Schwangere gefährlich sind, entscheidet am besten der betreuende Arzt. Der kennt die Situation der Schwangerschaft und kann entsprechend zielgerichtet entscheiden. Wenn notwendig, erstellt der Arzt ein entsprechendes Attest und kann die Arbeit ganz verbieten. Natürlich muss der Lohn weitergezahlt werden.

Alle diese Arbeitsschutzbestimmungen kannst Du gut im Mutterschutzgesetz nachlesen. Der Text ist gut verständlich.

Sechs Wochen vor dem vorraussichtlichen Geburtstermin besteht ein Arbeitsverbot. Es sei denn, die Mutter entscheidet sich für eine Weiterarbeit. Die ist erlaubt. Absolut verboten ist dann die achtwöchige Mutterschutzzeit nach der Entbindung.

Während der Schwangerschaft darf Dir nicht gekündigt werden.

Damit ein Arbeitgeber auch auf Dich Rücksicht nehmen kann, muss er natürlich wissen, dass eine Frau schwanger ist. Das sollte dann gesagt werden, wenn der Mutterpass ausgestellt wurde. Das Mutterschutzgesetz verlangt von der werdenden Mutter, dass sie ihren Arbeitgeber dann informiert, wenn sie weiß, dass sie schwanger ist. Darüber hat der Arbeitrgeber auf Wunsch Stillschweigen zu wahren.

Wie gesagt, alle weiteren Bestimmungen findest Du im Mutterschutzgesetz und natürlich schützt die Gewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt ihre schwangeren Mitglieder ganz besonders. Da sollte sich eine werden Mutter gut überlegen, neben dem Mutterpass auch die Mitgliedschaft in ihrer Gewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt zu beantragen. Besser ist es.

Tarifvertrag für Pferdewirte? Peter Schumann 12.12.2011

Guten Tag Herr Arnold,

vielen Dank für die tolle Seite http://www.pferdewirtpruefung.info.

Besonders bin ich überrascht, das es in http://www.pferdewirtpruefung.info/Tarifvertrag.htm   sogar einen Tarifvertrag für uns in Brandenburg gibt.

Meine Frage an dieser Stelle ist: Der Tarifvertrag ist vom Jahr 2003. Hat es seit dem keinerlei Lohnentwicklung (üblicherweise "fast" Inflationsausgleich) gegeben, oder gibt es einen aktuelleren Tarifvertrag? Leider habe ich im Netz nichts weiter gefunden.

Danke im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen

Peter Schumann

Dietbert Arnold 13.12.2011 Hallo Peter,

Tarifverträge sind immer zeitlich begrenzte Verträge. Meist laufen sie ein oder manchmal auch zwei Jahre. Klar, bei einem Vertrag braucht es auch immer mindestens zwei Vertragspartner. Beim Tarifvertrag sind es Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer werden in unserem Bereich von der Gewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt vertreten. 

Leider haben die Arbeitgeber in Brandenburg sich nicht mehr bereit erklärt, den damals gültigen Tarifvertrag zu verlängern. Warum können die das einfach so tun? Ganz einfach, weil viele Pferdewirte und Pferdewirtauszubildende meinen, sie brauchen nicht Mitglied ihrer Gewerkschaft zu sein. Folglich können die Arbeitgeber ohne mit der Wimper zu zucken, auf einen Tarifvertrag verzichten. Wären viele von uns in der Gewerkschaft, dann würde alleine der Hinweis, man würde einen Tarifvertrag erstreiken, Wunder wirken. Wissen wir doch alle, das Chefs verdammt ungern selber misten.

Was, Peter, müssten jetzt alle in der Pferdewirtschaft tun? Richtig!

Mein Chef haut mich übers Ohr! Sarah 27.11.2011 Ich habe gerade akut ein Problem. Ich bin 24 Jahre alt und arbeite in einem Bereiterstall. Ich habe eine kaufmännische Ausbildung, aber schon von Kinderbeinen an mit Pferden zu tun. Deshalb hab ich letztes Jahr im Dezember im Pferdestall das Arbeiten angefangen.

Eigentlich fing da das Problem schon an. Ich habe am 01.12.2010 zu arbeiten begonnen. Erste Absprache war, das ich Teilzeit anfange, also von 07:00 bis 12:00 Uhr. Denn er kann sich keine zweite Kraft in Vollzeit leisten (Seine vorherige Angestellte war krank geschrieben und es war noch unklar ob sie wieder kommt). Ich bekomme von ihm 600,00 € netto für eine 6 Tage Woche mit 30 Stunden. Schien mir okay. Nach ca. 1 bis 2 Wochen kam dann schon die Anfrage ob ich nicht doch Vollzeit arbeiten kann (50 Std Woche, Überstunden noch nicht dazu gerechnet). Klar konnte ich. Ich habe auch 2 eigene Pferde, die ich natürlich bei ihm einstellen kann, was ja das beste wäre. Hab ich dann auch gemacht. Da ich ja bei ihm arbeite verlangt er nur das Futtergeld (100,00 € pro Tier) Natürlich habe ich absolut nichts schriftlich bekommen in der Zeit. Weder einen Arbeitsvertrag noch einen Vertrag wegen meiner Pferde.

Es war dann klar dass meine Vorgängerin nicht mehr kommt und daraufhin erfuhr ich dass er mich nun bald anmelden könne... Er hat mir dann erklärt er könne mich nur Teilzeit (in meiner Welt sind das 20/25 Std die Woche) anmelden, denn er hat kein Geld! (Berittstall mit Platz für 21 Pferde, 2-Mann Betrieb) Ich war damit einverstanden, aber nur mit der Bedingung dass es nach kurzer Zeit ein Vollzeit Vertrag wird, denn das habe ich ja schliesslich auch gearbeitet. Hat er zugestimmt. Ab 01.03.2011 war ich endlich angemeldet. Die Zeit vorher war einfach "Praktikum". Arbeitsvertrag liegt in seiner Ablage, denn bekomm ich schon noch. Fakt: Bis heute nicht. Ich habe weiterhin 600,00 € netto bekommen. Plötzlich wollte er 400,00 € für die Pferde und misten durfte ich sie nur meiner Freizeit. Das Futtergeld will er doch nicht. Sehr verwirrend...

Die ganze Zeit wurden Versprechungen gemacht, nicht gehalten. Worte wurden im Mund umgedreht. Psychische Spiele fingen an, in Form von dass ich ernsthaft immer dachte dass ich an ALLEM Schuld sei. Er hatte mich oft so im Griff dass ich übelst krank trotzdem kam um zu schuften. Er hatte extrem viel Freizeit weil alles auf mich abgeladen wurde. Und immer wenn ich das Handtuch schmeissen wollte, war er so nett und fürsorglich... Da hatte ich ernsthaft ein schlechtes Gewissen!!!

Ende September, Anfang Oktober erfuhr ich durch einen Zufall dass ich lediglich auf 14 Stunden Basis angemeldet bin! Während der ganzen Zeit habe ich zwar eine Gehaltsabechnung bekommen auf der ein minimaler Betrag von 420,00 € brutto stand, aber er hat ich immer beruhigt, dass das schon so stimme...

Nun ist es so dass ich seit dem 27.10.2011 krank geschrieben bin, da man unter anderem einen Bandscheibenschaden festgestellt hat. Nun ist für mich klar dass ich das nutzen kann um abzuspringen. Als ich mit ihm reden wollte, kamen nur Vorwürfe. Ich habe keine Schmerzen, ich ziehe lediglich eine Show ab! Und im Übrigen wolle er nun von mir 10,00 € tgl für das misten meiner Pferde! Er will nächste Woche dann abrechnen.

Jetzt (viel zu spät, wie immer) krieg ich mit dass er Sozialversicherungsbetrug begangen hat. Unter anderem auch damit dass er Sachleistungen (meine Pferde, Frühstück) nicht in den Gehaltszettel mit versteuert hat. Und noch einiges mehr. Das Versprechen dass ich einen Vollzeitvertrag bekomme, habe er so nie gesagt... Nun war ich eine Schwarzarbeiterin und stecke mit in der Klemme, oder? Dann hat er versucht mich zu erpressen mit meinen Pferden. Er will nicht dass ich gehe (logisch, wer ist auch so bescheuert wie ich!!!) Ich habe gestern meine Vorgängerin angerufen und wollte wissen was da los war. Sie ging wegen Burn-out. Bei ihr genau das selbe! Aber ganz genau! Als sie gehen wollte wurde auch verrechnet...

Was kann ich jetzt tun? Er kündigt mich nicht, das ist mein Problem. Mein Arzt stellt mir zwar was aus, zwecks der Sperre, aber was soll ich bitte dem Arbeitsamt erzählen? Warum ich solange für so wenig Geld gearbeitet habe???

Können Sie mir helfen?

Dietbert Arnold 28.11.2011 Meine Güte Sarah,

wie kann es passieren, dass Du Dich mit immerhin 24 Jahren so übers Ohr hauen lässt? Vielleich hättest Du vorher in der Berufsschule einmal den Politikunterricht ernster nehmen sollen. Da gibt es z.B. das Arbeitszeitgesetz, da gibt es das Nachweisgesetz, da habt Ihr in der Schule doch sicher über Arbeitsverträge gesprochen! Also ganz, liebe Sarah, kann ich Dir eine gewisse Gutgläubigkeit nicht absprechen. Ist doch ein bisschen naiv, sich so im Leben rumschubsen zu lassen.

Trotz allem, natürlich lasse ich Dich hier nicht im Regen stehen. Nicht umsonst habt Ihr im Unterricht schon einmal über die Interessenvertretung von Arbeitnehmern gesprochen. Genau, ich meine die Gewerkschaft. Und genau die brauchst Du jetzt ganz dringend. Für Dich ist die Pferdewirtgewerkschaft, die IG Bauen, Agrar, Umwelt zuständig. 

Eine Gewerkschaft ist aber immer nur für ihre Mitglieder zuständig. Nur dann kann sie tätig werden und helfen. Ja, wenn Du Dich jetzt entschließen könntest, Mitglied der IG Bauen, Agrar, Umwelt zu werden, dann könnten die Arbeitsrechtsexperten Dich zunächst einmal vernünftig beraten und notfalls auch gerichtlich gegen Deinen Chef vorgehen. Dann jedenfalls wärst Du nicht alleine und hättest eine kompetente und starke Unterstützung. 

Ideal wäre natürlich, dass sich möglichst viele aus der Pferdebrance schon von Beginn an in der IG Bauen, Agrar, Umwelt organisieren würden. Dann nämlich ständen noch viel mehr Beträge zur Verfügung, Notfällen wie Dir zu helfen. Vergiß bitte nicht, Rechtsberatung für ihre Mitglieder kostet einer Gewerkschaft schon Geld, schließlich muss eine Gewerkschaft auch Löhne für ihre Mitarbeiter bezahlen. Aber das soll nicht heißen, dass die IG Bauen, Agrar, Umwelt Dir als neues Mitglied nicht helfen will. Vielleicht werden ja jetzt doch einige, die diesen Beitrag lesen, nachdenklich und überlegen einmal, in die IG Bauen, Agrar, Umwelt einzutreten.

Falls Du einen Kontakt zur Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt suchst, schreibe mir, wo Du lebst und dann kann ich Dir die zuständige Region der Gewerkschaft mit einem kompetenten Kollegen nennen.

Nachtrag 1: Sarah hat einen kompetenten Ansprechpartner der IG Bauen, Agrar, Umwelt in ihrer Region genannt bekommen und wird sich jetzt hoffentlich erfolgreich gegen ihre menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen durchsetzen können. Auffällig ist derzeit eine deutliche Häufung von Pferdewirten und Pferdewirtauszubildenden, die den Rechtsschutz ihrer Gewerkschaft in Anspruch nehmen müssen.

Nachtrag 2: Sarah wird jetzt durch die IG Bauen, Agrar, Umwelt in Nürnberg vertreten. Für Sarah eine schöne Situation zu Weihnachten, für Ihren Chef eher ein Weihnachten, an das er noch lange zurückdenken wird.

Berichtsheft muss nicht mehr geführt werden! Dietbert Arnold 13.11.2010 Jahrelang ist den Pferdewirt- Azubis gesagt worden, dass sie ein komplettes Berichtsheft schreiben müssen. Sonst, so wurde immer gedroht, wird man nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.

Diese Aussage ist nicht mehr richtig!

Weder das Berufsbildungsgesetz noch die Pferdewirt- Verordnung kennt überhaupt ein Berichtsheft und verlangt auch deshalb nicht, dass der dicke grüne Wälzer ausgefüllt werden muss.

Dahingegen verlangt das Gesetz und die Verordnung das Führen eines Ausbildungsnachweises und macht nur diesen zur Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung.

Was ist ein Ausbildungsnachweis?

Ein Ausbildungsnachweis ist letztlich nichts anderes als ein Kalender, in dem detailliert und wahrheitsgemäß jeder Tag einzeln beschrieben wird. Dazu gehören natürlich auch die Urzeiten und die Tätigkeiten. Egal ob es sich um Tätigkeiten im Betrieb, der Berufsschule, der Deula, usw. handelt. Klar, dass da auch der Arbeitsbeginn, die Pausen und der Arbeitsschluss eingetragen wird. Diesen Arbeitsnachweis muss der Ausbilder regelmäßig, also etwa jede Woche, unterschreiben.

Merke: Das jetzige grüne Buch besteht aus einem (fehlerhaften, da nicht detailliert genug) Ausildungsnachweis und einem freiwilligen Berichtsteil (Rückseite Wochenberichte, Erfahrungsberichte, Infoteil, usw.). Letztlich sind nur die persönlichen Daten, der Verdienst, die Urlaubszeiten und die Vorderseiten der Wochenberichte der eigentliche Ausbildungsnachweis im jetzigen Berichtsheft. Da der Ausbildungsnachweis detailliert geführt werden muss, können pfiffige Azubis ja die Rückseite, die für die Wochenberichte eigentlich vorgesehen ist, mit nutzen.

Klar kann ein Ausbilder im Rahmen der Berufsausbildung anweisen, dass Ihr Wochen und Erfahrungsberichte schreibt. Das müsst Ihr dann auch tun. Aber, ein Ausbilder kann Euch nur Anweisungen für die Arbeitszeit erteilen. Also: Wenn ein Ausbilder verlangt, dass Ihr das Berichtsheft komplett ausfüllen müsst, dann nur in der Arbeitszeit. Und dagegen ist überhaupt nichts zu sagen, wenn in der Arbeitszeit auch einmal Wochen-, Erfahrungsberichte oder Leittexte erarbeitet werden. Und wiederum ist klar, dass auch diese Zeit in den Ausbildungsnachweis geschrieben wird. Kein Ausbilder ist berechtigt, Arbeit in die Freizeit zu verlegen!

Nur dieser Ausbildungsnachweis muss zur Zwischenprüfung und zur Abschlussprüfung der Zuständigen Stelle vorgelegt werden.

Ein Ausbildungsnachweis kann natürlich auch auf dem Computer geführt werden. So könnte Euer Ausbildungsnachweis aussehen:

Wochentag + Datum Zeit Ort Tätigkeit
Mo, ......... .. : .. - .. : ..

.. : .. - .. : ..

.. : .. - .. : ..

.. : .. - .. : ..

usw.

   
Di, .........      
Mi, .........      
Do, .........      
Fr, .........      
Sa, .........      
So, .........      
     
I
Arbeit trotz Arbeitsunfall? n.n. 12.08.2011 Hallo,

ich bin Pferdewirtin Z&H, MSc Equine Science und BA Equine Business Management und seit zwei Jahren bei einem RV als Stallmeisterin angestellt. Vor einigen Monaten erlitt ich einen Sturz von einem Test-Schulpferd (welches dann keines wurde...) und brach mir dabei 4 Wirbel. Es ist nun 4 Monate her und ich darf immernoch keine Reha machen, da die OP Folgen noch zu fragil seien, d. h. ich bin auch immernoch komplett krankgeschrieben.
Nach 6 Wochen kamen meine Arbeitgeber (2 Leute aus dem Vorstand d. RV) zu mir in die Wohnung um ein Gespräch zu führen. In diesem versuchten sie gezielt, mich dahingehend zu überzeugen, dass ich ja an den Vormittagen unser (ungelerntes) Stallpersonal anleiten und beaufsichtigen könnte.
Ich erklärte mich bereit, weiterhin Futterbestellungen, Schmiedtermine, Tierarztkoordination etc. zu organisieren für Fragen offen zu sein, eben allerlei Tätigkeiten, die mir im Fall von Spätfolgen durch die BG nicht als "Arbeit trotz Krankenschein" ausgelegt werden könnte. Eine regelmässige, tägliche  Aufsehertätigkeit im Stall erschien mir erstens zu dem Zeitpunkt aufgrund von Schmerzen nicht möglich und zweitens schien mir das eine illegale Tätigkeit zu sein (weshalb ich auch der BG gar nicht erst von dem Vorschlag der Arbeitgeber erzählte).
Meine AG waren dann sichtlich eingeschnappt und warfen mir auch vor, mich "noch nie" für den Betrieb eingesetzt zu haben usw. (zu unzähligen anderen Dingen kommt jedoch, dass ich  pro Jahr 28 Wochenenden gearbeitet habe, teilweise 4-5 Wochen am Stück ohne freie Tage und ohne zusätzliche Vergütung. Was ich auch gerne tue, aber hinterher möchte ich nicht auch noch dafür in den Hintern getreten werden) und verfügten dann, dass ich von nun an eben gar keine Äusserungen mehr von mir zu geben hätte, auch nicht Ratschläge an Einsteller.
Da es bis jetzt noch keine geeignete Vertretung für mich gibt, aber täglich gravierende Fehler passieren (Futter und Medikamente falsch, Pferde auf falsche Koppeln und in falsche Herden, was zu mehreren Verletzungen geführt hat), und ich auf der Anlage wohne, fragen mich die Leute natürlich in Ermangelung einer anderen Fachperson um Rat (auch der Vorstand besteht aus Laien und Hobbyreitern, die auf viele Fragen gar keine Antwort haben). Wenn ich nun etwas sage, heisst es gleich ich würde gegen den Vorstand arbeiten, was aber nicht meine Absicht ist. Mir sind allerdings nach wie vor die Pferde nicht egal und ich möchte mir das auch nicht nachträglich nachsagen lassen.

Jetzt bitte ich einfach mal um Ihre qualifizierte Meinung zu diesem Thema, und vielleicht haben Sie ja noch eine Idee zur weiteren Vorgehensweise.

Vielen Dank schonmal!

Dietbert Arnold 16.08.2011 Hallo n.n.,

Du hattest einen Arbeitsunfall und bist arbeitsunfähig. Das hat ein BG zugelassener Arzt (Unfallarzt) so bescheinigt. Folglich kann und darf Dein Arbeitgeber nicht verlangen, dass Du arbeitest. Es ist ein Irrglaube zu denken, dass eine Arbeitsunfähigkeit Dir verbietet zu arbeiten. Wenn Du Dich gesund fühlst, darfst Du arbeiten, musst aber nicht. (Für andere Leser: BG = Berufsgenossenschaft = gesetzliche Unfallversicherung)

Nun hat ein BG- Arzt überhaupt kein Interesse, Dich besonders lange arbeitsunfähig zu schreiben, denn die BG zahlt ja die ganzen Kosten. Je länger Du arbeitsunfähig bist, desto teurer wird es ja für die BG. Deshalb gehe mal davon aus, dass der BG- Arzt weiß, was er macht und ich würde Dir dringend raten, das so zu machen, was der BG- Arzt vorschlägt.

Dass der kleine Finger, den Du da bei Deinem Arbeitgeber ausgestreckt hast, nicht funktioniert, hast Du leider erfahren müssen. Also: Finger weg! Keinerlei Arbeit, keinerlei "Kundenberatung", überhaupt nicht kümmern. Auch wenn Dir die Pferde noch so leid tun. Übrigens: Genau darauf spekulieren die Arbeitgeber ja gerade. Da musst Du Dir eine dicke Haut angewöhnen, denn schließlich kann und wird immer mal ein Mitarbeiter ausfallen können und genau darauf muss ein Betrieb, besonders ein Betrieb mit Lebewesen, eingestellt sein.

Kannst Du nicht bis zur ReHa zu Deinen Eltern oder ähnliches ziehen? Das wäre natürlich gut.

Und dann fällt mir da noch etwas zu Deinem Beitrag ein: Ich habe schon öfters mit Studenten gesprochen und sie gefragt, warum sie nicht in ihre Gewerkschaft eintreten oder andere, die nach der Pferdewirtausbildung studierten und aus der Gewerkschaft austraten gefragt, warum sie denn meinten eine starke Gemeinschaft für Arbeitnehmerrechte nicht zu benötigen. Und jedes Mal hörte ich, ICH brauche keinen Rückhalt, ich brauche keinen Rechtsschutz, ich nicht, vielleicht nur die anderen. Du siehst jetzt, Du könntest in Deinem Fall durchaus eine Gewerkschaft benötigen, um Dir Rechtsrat einzuholen, um eventuell auch Rechtsschutz zu bekommen, wenn Dir Nachteile entstehen. Jetzt kannst Du ja einwenden, Du hast ja zufällig mich. Woher habe ich denn mein Wissen, wer hat mich immer wieder auch unterstützt? Richtig, meine Gewerkschaft, die IG Bauen Agrar Umwelt. Ich rate Dir dringend, werde da Mitglied und lasse Dich wirklich rechtsberaten. Mein Rat hier ist keine Rechtsauskunft und auch nur meine private Meining, die durchaus auch mal Lücken haben kann. Und wenn dann mal Ruhe ist und Du überlegst, den Mitgliedsbeitrag könntest Du mal sparen, dann denke einfach daran, dass Du dann zu Anfang schon viele, viele Monate Beitrag aufgebraucht hast und Du dann eine Weile dafür sorgst, dass anderen geholfen wird. Praktische Solidarität, eine urgewerkschaftliche Tugend. Und wenn ich mir da so unser Forum ansehe, dann habe ich keine Sorge, dass IG Bauen Agrar Umwelt bei den Pferdewirten die Arbeit ausgeht.

I
Ausbildungschaos  n.n. 23.05.2011 Ich mache seit September 2010 meine Ausbildung zur Pferdewirtin auf einer Vereinsanlage.  Die Situation war von Anfang an nicht die beste. Anfang Februar teilte meine Ausbilderin mir dann mit, dass in der nächsten Mitgliederversammlung ein neuer Vorstand gewählt werden würde und sie deswegen den Betrieb zum 30.04.11 verlässt.
Da ich natürlich nicht wusste wie es danach weitergeht und ob der neue Vorstand überhaupt einen neuen Betriebsleiter findet und dieser dann auch noch Meister ist, habe ich mir einen neuen Ausbildungsplatz gesucht. Ich hab dann auch einen neuen Ausbildungsbetrieb gefunden, bei dem ich zum 01.07. hätte anfangen können.
Allerdings hat der Verein dann einen neuen Betriebsleiter gefunden, mit dem ich nun seit einem Monat zusammenarbeite und es klappt wirklich alles sehr gut. Allerdings ist er noch kein Pferdewirtschaftsmeister und kann mich somit nicht weiter ausbilden. Dann trat jedoch der erste Vorsitzende an mich heran und meinte, dass es doch möglich wäre meine Ausbildung weiterzuführen, da der neue Betriebsleiter sich ja zur Meisterprüfung angemeldet hat und das Regierungspräsidium da kulant wäre.  Des Weiteren sicherte er mir die Finanzierung meines großen Reitabzeichens und des Trainer C zu.
Ich habe mich darauf eingelassen und zugesagt, dass ich dort bleiben würde. Dann kam allerdings die erste böse Überraschung (ich hätte mich vielleicht einfach gleich selber informieren sollen), Ausbildung einfach weiterlaufen lassen ist doch nicht. Das Regierungspräsidium ist bereit meinen Ausbildungsvertrag noch bis zum 31.08. anzuerkennen, damit ich ein Jahr voll habe. Danach müsste mich  der Verein als normale Angestellte einstellen und könnte mich dann, wenn der Betriebsleiter seine Meisterprüfung bestanden hat, wieder in ein Ausbildungsverhältnis übernehmen. Die Zeit die ich als normale Angestellte arbeite, wird aber dann im Nachhinein wieder auf meine Ausbildung angerechnet.
Die Idee fand ich natürlich erst mal nicht so toll, zumal ich bei Wechsel in den anderen Betrieb verkürzen könnte. Das Reitabzeichen und der Trainerschein waren dann aber doch verlockend, so dass ich trotzdem einem Verbleib im Verein zustimmte. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen (Ausgleich des finanziellen Verlustes durch Wegfall von BAB und Kindergeld, weiterhin Besuch der Berufsschule, Finanzierung RAZ und Trainer C, reiterliche Weiterbildung), die ich vertraglich festgehalten haben wollte.
Diese Forderungen habe ich dann schriftlich beim Vorstand eingereicht und sie wurden kompromisslos angenommen. Daraufhin sagte ich dann dem anderen Ausbildungsbetrieb endgültig ab und dem Verein definitiv zu und teilte dies auch dem Regierungspräsidium mit.

Soweit so gut, jetzt geht’s mit den Problemen allerdings erst richtig los.

Der Verein ist jetzt natürlich der Meinung, dass er mich in der Tasche hat und fängt nun an, nach zu verhandeln. Wobei lediglich der Punkt mit der Berufsschule streitig ist. Mit der Berufsschule ist alles geregelt, die lassen mich auch weiter dahin gehen, auch wenn ich kein Azubi mehr bin. Allerdings will der Verein mich nur noch für den Block im Juli freistellen und dann eben nicht mehr, weil ich ja dann keinen Ausbildungsvertrag mehr habe. Begründung des Vorstands: Der Betrieb kann mich nicht für Trainerschein, RAZ, Schule und auch noch Urlaub  entbehren.  Außerdem wäre man mir ja jetzt schon so weit entgegengekommen, da könnte ich ja nun auch mal auf was verzichten.
Sehe ich jetzt halt nur mal gar nicht so. Das mit dem RAZ (brauch ich für den Trainer) und dem Trainer C ist ja auf dem Mist des Vereins gewachsen. Ich muss den nämlich machen, weil ich ansonsten mit Ablauf meines Ausbildungsverhältnisses nicht mehr in der Versicherung für den Reitunterricht mit drin bin. Und da ich 70% des Reitunterrichts mache, wäre das für den Verein problematisch.  Mal ganz abgesehen davon, dass der Verein doch eigentlich in der Bringschuld ist. Schließlich hab ich meinen Ausbildungsvertrag noch, der ist noch nicht aufgelöst und noch nicht abgemeldet und der gilt ja für die ganzen 3 Jahre. Daher nun auch meine Frage, wenn ich die nun doch nicht von der Schule überzeugt bekomme, kann ich denen dann Druck machen in dem ich mich weigere einer Vertragsauflösung zuzustimmen und hat das dann unangenehme Konsequenzen für den Verein? Oder bin dann am Ende doch ich die Gelackmeierte?  Eigentlich sehe ich mich in einer ganz guten Position auch ohne so blöde Druckmittel (schließlich will ich es noch zwei Jahre da aushalten) aus der Sache rauszukommen, da der Verein genau weiß, dass er so ein treudoofes Schaf wie mich so schnell nicht nochmal findet und auch sicherlich noch mehr Reitschüler abwandern würden, wenn ich auch noch gehe. Allerdings stehe ich ja nun auch ohne Alternative da, was mich natürlich auch etwas bedenklich stimmt. So eine Lehrstelle zaubert man sich ja nun mal nicht gerade eben aus dem Hut. Klein bei geben werde ich aber bestimmt auch nicht. Ansonsten hätte ich ja auch gleich dort weiterarbeiten können, wo ich vor der Ausbildung geschafft habe.

So, als Letztes würde mich noch interessieren, ob es für mich Sinn macht jetzt der Gewerkschaft beizutreten. Wenn alles so läuft, wie ich mir das vorstelle, dann bin ich ja ab 01.09. nur noch „ungelernte Hilfskraft“, hab ich dann überhaupt noch die Möglichkeit Mitglied in der Gewerkschaft zu sein? Denn so langsam aber sicher bekommt mich doch das Gefühl, dass man bei den Pferdewirten einiges ändern muss. Täglich 2,5 h Überstunden, ewiger Kampf in die Berufsschule gehen zu dürfen, kaum Möglichkeiten Urlaub zu nehmen und bei jeder Art von Beschwerde nur die Antwort, dass man sich damit entweder abfinden muss oder sich einen anderen Beruf suchen sollte. Ich mache meine Arbeit wirklich gerne, aber das kann es doch wirklich nicht sein.
Dietbert Arnold 29.05.2011 Hallo n.n.,

lasse mich das mal ganz einfach auf den Punkt bringen: Weißt Du eigentlich was Du da machst und was Du willst?

Wenn es sich um eine Berufsausbildung handelt, dann gibt es ganz feste Regeln, die für alle Beteiligten gelten. Am Ende dieser Berufsausbildung findet die Abschlussprüfung statt. Änderungen eines Ausbildungsvertrages bedürfen immer auch der Zuststimmung der Zuständigen Stelle

Im Beruf Pferdewirt darf nur nach der Verordnung Pferdewirt ausgebildet werden! Dazu gehört auch das Recht auf Berufsschule. Ähn lich klingende "Ausbildungsverträge", die z.B. zum Trainer C führen, sind nichtig, hier handelt es sich um eine normale, ungelernte Tätigkeit und muss entsprechend vergütet werden.

Also: Du wirst ja nicht so dumm sein, Deine Berufsausbildung zum Pferdewirt aufzugeben. Das, was da jetzt läuft, geht gar nicht! Ich rate Dir bei diesem Chaos dringend, Mitglied der IG Bauen Agrar Umwelt zu werden, damit ein Fachmann/frau einmal Deine Situation analysiert. Vorher solltest Du Dir aber selber die Frage beantworten: Will ich eine Berufsausbildung zum Pferdewirt oder will ich als ungelernte Pferdepflegerin arbeiten? Ein ein wenig von dem und von dem geht nicht! Nur eine Antwort ist möglich. Egal wie Du Dich entscheidest, Du brauchst dringend fachlichen und arbeitsrechtlichen Rat und den bekommst Du bei der IG BAU. Übrigens: Egal welche Tätigkeit Du da mit den Pferden ausübst, die Gewerkschaft hilft immer und jedem Kollegen. Pferdewirten und Pferdepflegern. Das ist eben Solidarität. 

Wenn Du Ansprechpartner bei der IG BAU brauchst, schicke mir eine Mail mit Deinem Wohnort, damit ich die Region zuordnen kann (das wird natürlich nicht veröffentlicht).

So, n.n. bringe Ordnung in Dein Leben. Alleine schaffst Du das nicht. Nutze die Solidarität der IG Bauen Agrar Umwelt..

I
Überstunden n.n. 30.03.2011 Einen schönen guten Tag,

Ich habe da mal eine frage bezüglich der Überstunden. Ich bin selber Azubi und ich weiß  das mit den vertraglich festgelegten stunden wird nicht so ernst genommen, zumindest nicht vom Arbeitgeber. ;) ich muss dazu sagen bei beginn meiner Ausbildung 2009 habe ich noch etwas ausgeglichen bekommen, zwar nicht viel nur ein paar stunden, aber ein bisschen.(das ist ab und zu schon sehr viel wert) So, ich habe einen 45 std vertrag, mache aber rundweg mit unterricht und wochenenddienst ca 65 std die Woche, ohne wochenenddienst sind es dann ca  55 std jede Woche, einmal im Monat bekommen wir einen Ausgleichsvormittag von 4 std. Bei Sonderveranstaltungen an meinem freien Wochenende stehe ich da und helfe mit und bekomme einen Essensgutschein für eine Suppe, aber von Ausgleich keine rede mehr, das hat sich alles geändert.

mein Chef ist auch der Meinung das  Überstunden mit dazu gehören, aber auch in dem Ma? ?  

Er lässt auch nicht mit sich reden, da stößt man auf Granit, selbst Apollo 13 wäre kooperativer gewesen! ?  

Was k nnen wir Auszubildende tun, damit sich was  ändert?

An wen können wir Azubis uns wenden?

Oder ist das, das Leben der Pferdewirt- Azubis?

Dietbert Arnold 05.04.2011 Was Du da berichtest, ist wahrlich kein Einzelfall. Grundsätzlich sind Pferdewirte und Pferdewirtazubis auch Menschen und für die gelten Recht und Gesetz. Auch wenn viele Ausbilder meinen, Recht und Gesetz gelte nicht auf Reitbahnen. 

Jetzt erst einmal ein paar Fakten: Für volljährige Azubis gilt natürlich das Arbeitszeitgesetz. Im Ausbildungsvertrag muss die regelmäßige, tägliche Arbeitszeit eingetragen sein. Eine alleinige wöchentliche Arbeitszeit ist nach § 11 Berufsbildungsgesetz nicht ausreichend! Die tägliche Ausbildungszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten! Ausnahme: Gelegentlich sind 10 Stunden am Tag erlaubt, wenn in einem Zeitraum von einem halben Jahr es nicht zu mehr als durchschnittlich 8 Stunden werktäglich kommt. Auf gut Deutsch, 10 Stunden sind in Arbeitsspitzen erlaubt, müssen aber ausgeglichen werden.

Grundsätzlich gilt, dass Du die Arbeitszeitübertretungen beweisen musst. Deshalb rate ich allen Azubis, die Wochenberichte äußert korrekt und zeitnah zu führen. Das kann nur geschehen, wenn Ihr bei den Wochentagen auch die Uhrzeiten aufschreibt. Falls das Notieren im Berichtsheft nicht möglich sein sollte, dann führt regelmäßig einen Kalender mit genauen Arbeitszeiten täglich. Auch wer mit seinem Arbeitgeber derzeit zufrieden ist, sollte diese Aufzeichnungen sehr sorgfältig führen, wer weiß, was noch kommt. Wenn man es umsonst gemacht hat, dann freut Euch.

Weiterhin gilt natürlich, dass Überstunden entweder bezahlt oder ausgeglichen werden müssen. Das gilt natürlich auch für Sonn- und Feiertage. Schließlich haben auch Pferdewirte ein Osterfest!

Für die Überwachung der Ausbildung, und natürlich auch der täglichen Ausbildungszeit, sind die Zuständigen Stellen gesetzlich verpflichtet. Also wendet Euch an den Ausbildungsberater! 

Weiterhin überwachen die Gewerbeaufsichtsämter die Arbeitsbedingungen und auch die Arbeitszeit. Gewerbeaufsichtsämter sind verpflichtet, auf Wunsch anonym zu handeln.

Ja, und dann gibt es auch für Pferdewirte eine handlungsfähige, durchsetzungsstarke Gewerkschaft, die IG Bauen, Agrar, Umwelt. Auch hier können sich Mitglieder (es lohnt sich also für ein paar Euro Mitglied zu werden) informieren, Rechtsrat einholen und notfalls auch Rechtsschutz bei einer Klage erhalten. Das kann schon böse weh tun für einen Arbeitgeber, wenn er für viele Monate nachzahlen muss. 

Und was Ihr alle auch wissen müsst: Der Besuch der Berufsschule ist sicher nach der neuen Verordnung überlebenswichtig. Jeder Azubi hat das gute Recht die Berufsschule zu besuchen und natürlich zählt die Berufsschule und der Schulweg mit zur täglichen Ausbildungszeit!

Was meinst Du, hilft Dir das weiter?

n.n. 06.04.2011 hallo ich bin es noch einmal,

nun ich hab über das thema Überstunden mit meinen kollegen gesprochen.es hat keiner einen nachweis, also sich die stunden notiert die wir miehr gemacht haben,was können wir dann tun?

Dietbert Arnold 11.04.2011 Ist doch klar, was Ihr ab jetzt tun werdet, oder? 

Was könnt Ihr jetzt tun? Ich an Eurer Stelle rate Euch, dass sich die Überstundengebeutelten noch mal zusammensetzen und dann Mitglied der Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt werden. Und genau dann könnt Ihr Euch von den Profis dort beraten lassen. Die analysieren genau Eure Situation, besprechen Möglichkeiten und wenn Ihr dann wollt, versuchen die eine Lösung herbeizuführen. Das kann ich hier an der Tastatur nicht leisten, das muss ganz individuell geschehen. Wenn Du einen Ansprechpartner zur Gewerkschaft brauchst, schicke mir eine eMail mit Deiner Adresse und ich vermittele Dir Hilfe. Darauf kannst Du Dich verlassen. Natürlich wird diese Mail dann nicht veröffentlicht. Deshalb habe ich ja auch nicht Deinen Namen genannt. 

I
§ 45.2 "Vertrag" und nicht einmal richtiges Urlaubsgeld! n.n. 16.03.2010 Kann per Vertrag die Zahlung von Urlaubsgeld ausgeschlossen werden?
Es wurde eine freiwillige Zahlung für 12 Tage gezahlt. Für den Rest soll es keine Zahlung geben, da es im Vertrag als freiwillige Zahlung angegeben wurde. Habe noch vergessen zu erwähnen, dass es sich um keinen Ausbildungsvertrag handelt, sondern Vertrag als Quereinsteiger. Die Vergütung ist aber gleich der Ausbildungsvergütung.
Dietbert Arnold 16.03.2010 Ich bin sprachlos. Du arbeitest mit Azubikonditionen, obwohl Du nicht Auszubildende bist. Dein Status ist ungelernte Arbeiterin. Dafür musst Du angemesen entlohnt werden. Darauf hast Du einen Rechtsanspruch, denn eine wesentlich geringere Bezahlung ist sittenwidrig. 

Hast Du Dir eigentlich schon einmal Gedanken gemacht, was da mit Dir gemacht wird? Ein angeblicher Ausbilder, natürlich ohne Genehmigung, lässt Dich locker 4,5 Jahree zu einem Hungerlohn schuften und Du weißt nacher überhaupt nicht, ob das, was Du da gemacht hast, zur Prüfung reicht. Hast Du Dir eigentlich mal Gedanken darüber gemacht, warum Dein Chef kein Ausbilder ist?

Du wirst gerade ganz mies ausgebeutet. Merkst Du das nicht? 

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten.

1. Du machst gar nichts. Lässt Dich weiter ausbeuten und weißt erst zum Schluss, warum Du durch die Prüfung gefallen bist (die Du auch noch selber bezahlen musst). Wenn Du das möchtest, dann darst Du auch nicht klagen, auch keine Ansprüche stellen, denn das ist doch klar, wer Dich so beschäftigt, meint es nur mit sich selber, aber nicht mit Dir gut.

2. Du trittst sofort in die Pferdewirtgewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt ein und wehrst Dich gemeinsam mit denen gegen Deine Situation. Da dürften erhebliche Nachzahlungen fällig werden. Die Profis der Gewerkschaftwerden Dich auch rechtsberaten, was ich hier nicht tun kann und darf. Solchen Ausbildern, das schreibe ich Dir ganz deutlich, muss das Handwerk gelegt werden! Und dann suchst Du Dir eine vernünftige Lehrstelle. 

So, jetzt musst Du Dich entscheiden. Ich wüsste, was ich meiner Tochter raten würde. 

I
Wie ist das eigentlich mit der Arbeitszeit? J.K. 20.12.2009 Meine Tochter arbeitet seit 1 Jahr auf einem Gestüt. Sie hat einen Anstellungsvertrag und möchte als Quereinsteiger bei der Kölner Pferdeakademie den Pferdefachwirt machen. Im Arbeitsvertrag steht folgendes: wöchentliche Arbeitszeit 40 Std., 6 Arbeitstage pro Woche. Gesetzliche Feiertage gelten als Arbeitstage. Jahresurlaub 24 Werktage. Sie arbeitet am Wochenende abwechselnd Samstag oder Sonntag. Meine Frage lautet, muss ein Ausgleich für die Arbeit an Sonn- und Feiertage gewährt werden? Ist es richtig, dass ihr 6 Urlaubstage für 1 Woche Urlaub angerechnet werden?

Danke für Ihre Hilfe,

Dietbert Arnold 20.12.2009 Das mit der Arbeitszeit im Pferdebereich ist immer problematisch, weil viele Arbeitgeber glauben, dass Gesetze nicht in Pferdebetrieben gelten. Zum Glück gibt es das Arbeitszeitgesetz. Grundsätzlich darf nicht mehr als 8 Std. am Tag gearbeitet werden. Wenn im Vertrag steht, dass die Arbeitswoche aus 6 Tagen besteht, dann ist der Samstag ein Werktag (und zählt natürlich auch zur Urlaubszeit). Eines ist aber auch sicher: mehr als 40 Std. darf es auch an 6 Tagen nicht sein, wenn die Arbeitszeit 40 Std. laut Vertrag gilt. An Sonn- und Feiertagen dürfen laut Gesetz keine Arbeitnehmer beschäftigt werden. Natürlich gelten Ausnahmen. So z.B. in Krankenhäusern, bei der Polizei und Feuerwehr und in der Tierhaltung. Das heißt aber nicht, dass diese Zeit zusätzlich gearbeitet werden muss. Innerhalb von 14 Tagen sind die an Sonn- und Feiertagen geleisteten Stunden grundsätzlich mit Freizeit auszugleichen! Also, wer Heiligabend und Sylvester arbeitet, bekommt einen je einen halben Tag und wer an den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr arbeitet, bekommt je einen ganzen Tag gutgeschrieben und hat diese zusätzliche Freizeit innerhalb von 14 Tagen zu bekommen. Wie soll es auch anders sein, denn auch Pferdewirte haben Anspruch auf Sonn- und Feiertage. Auch wenn viele Chefs das nicht wahr haben wollen. Und dann gibt es da noch eine wichtige Vorschrift: 15 Sonntage im Jahr müssen auch für Pferdewirte komplett frei sein!

So, jetzt noch ein Wort zur Kölner Pferdeakademie: Das ist eine private Einrichtung außerhalb der offiziellen Berufsausbildung des Staates. Folglich zählen die Abschlüsse nicht bei Abschlussprüfungen, Meisterprüfungen oder zum Hochschulbesuch. Der Pferdefachwirt ist einfach ein frei erfundener Titel der Akademie. Deine Tochter ist auch nach dieser "Ausbildung" weiterhin Ungelernte Arbeiterin.

Dadurch wird für Deine Tochter keine Durchlässigkeit im Bildungssystem entstehen, also z.B. Pferdewirt - Pferdewirtschaftsmeister - Hochschustudium. Bereits zwei Jahre nach dem Pferdewirt kann der Meister gemacht werden, egal in welchem Schwerpunkt, und danach ist die Hochschulreife erlangt. 

Deine Tochter macht für viel Geld eine "Ausbildung", bleibt aber Ungelernte. Das ist nicht gut, denn alle Untersuchungen sagen, dass Ungelernte ein wesentlich höheres Risiko der Arbeitslosigkeit haben werden. Ihr dürft auch nicht vergessen, dass Ungelernte wohl kaum mehr als 1500.- EUR brutto bekommen werden und demnach im Alter oder im Krankheitsfall auf die Grundversorgung (Sozialhilfe) des Staates angewiesen sein werden. Über die Gründung einer Familie wollen wir erst gar nicht reden.

Du siehst, es ist problematisch, was Ihr da vorhabt. Wenn Ihr das wisst, dann müsst Ihr diesen Weg gehen. Meinen Kindern hätte ich diesen Weg nicht empfohlen.

Eines solltet Ihr aber nicht vergessen: Deine Tochter "muss" natürlich in die IG BAU, denn wer berät und kämpft für sie? Ich kann das hier nur grundsätzlich und habe mein Wissen als Mitglied dieser Pferdewirtgewerkschaft erworben. Die IG BAU bietet im Notfall nicht nur kompetente Beratung sondern auch Rechtsschutz. Und der ist im Pferdebereicht oft bitter nötig.

J.K. 22.12.2009 Danke für die schnelle Antwort. Wie wird denn der Urlaub korrekt abgerechnet, wenn man abwechselnd Samstag oder Sonntag arbeitet, sind es z.B. für 2 Wochen Urlaub 12 oder 11 Urlaubstage (bei 6 Tage-Woche)?

Weiterhin ist mir nicht ganz klar, wie die Regelung mit dem Sonntag ist. Alle 2 Wochen wird am Sonntag gearbeitet und der Samstag ist frei. Wenn es dann für den Sonntag einen freien Tag gibt, hat man doch seine 40 std. nicht voll in dieser Woche.

Wie man ja in den verschiedenen Foren liest, halten sich viele Betriebe nicht an 40 Std.-Woche oder Arbeitszeitgesetz.

Bei meiner Tochter bleibt es weitestgehend im Rahmen. Auch ist sie nicht ¾ des Tages mit misten beschäftigt sondern kümmert sich hauptsächlich um die Pferde und erhält regelmäßig Reitunterricht.

Das die Ausbildung an der Kölner Pferdeakademie nicht ganz billig, ist richtig. Aber in den Kursen wird der Stoff der Berufsschule vermittelt, den man nur schwer selbst erarbeiten kann. Nach 4,5 Jahren sollte man dann die Prüfung ein zweites Mal vor der Landwirtschaftskammer ablegen ist dann staatlich anerkannter Pferdewirt. Der Pferdefachwirt soll bei Behörden bereits anerkannt werden, falls man sich selbständig machen möchte (stand so in der Presse).

Dietbert Arnold 22.12.2009 Der Samstag ist normaler Arbeitstag. Wenn am Sonntag gearbeitet wird und dafür als Ausgleich der Samstag frei ist, dann ist alles gut. Bei einer vertraglich vereinbarten 6-Tage-Woche ist eine Urlaubswoche 6 Tage. In diesem Falle ist in einer Woche Mo Di Mi Do Sa und in der anderen Woche Mo Di Mi So Arbeitszeit und somit je 6 Tage zu je 40 Std. Wenn also urlaub gewährt wird, dann zählt eine Urlaubswoche 6 Tage. Wenn an Feiertagen gearbeitet wird, dann muss hierfür extra Freizeit gewährt werden. Feiertage sind keine anrechenbare Urlaubstage.

Ich verstehe immer noch nicht, warum Deine Tochter keine normale Berufsausbildung macht. Gut, dass müsst Ihr wissen. Ich sehe das kritisch. Aber eines ist sicher: Von Behörden wird gar nichts anerkannt. Das einzige, was Du vielleicht meinst, ist der sog. Sachkundenachweis zur Pferdehaltung, den ungelernte Leute gem. Tierschutzgesetz benötigen, um hauptberuflich Pferde zu halten. Dieser sog. Sachkundenachweis, den der Amtsveterinär haben möchte, ist ein Kurzlehrgang von max. 1 Woche. Das hat mit professioneller Ausbildung nichts zu tun. Das sind Minimalvoraussetzungen, damit das Tierschutzgesetz erfüllt wird. Das ist bei der Kölner Akademie teuer erkauft! So ein Sachkundenachweis ist mit weniger als 500 EUR in der Tasche! Gut, Du kennst jetzt meine Bedenken. Übrigens: Ab nächsten Sommer gibt es eine neue Verordnung zum Pferdewirt imt neuen Fachrichtungen und vielen neuen Inhalten. Ich bin nicht sicher, ob die Kölner Akademie das auch so jetzt schon vermittelt.

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EQ- Praktikum und Schulbesuch Jytte 06.08.2009 Ich habe da eine Frage zum Schulbesuch von EQ- Praktikanten. Einerseits wird immer gesagt , der EQ- Praktikant solle in die Fachberufschulklasse des jeweiligen Berufes gehen und habe auch das Recht dazu. Heute wollte ich meinen EQ-Praktikanten anmelden , aber der Schulkoordinator sagte mir , er könne ihn nicht aufnehmen, da er nur einen EQ - Vertrag und keinen Ausbildungsvertrag hat, auf die BFS kann er auch nicht , da nicht über einen Hauptschulabschluss verfügt. Schulpflichtig ist er nicht mehr. Heute Nachmittag habe ich noch ein Gespräch mit der Lehrerin die für das BvJ zuständig ist. Aber das ist , glaube ich , nur die zweitbeste Lösung .

Vielleicht haben sie ja noch eine Idee. Ps . ich wohne in Niedersachsen. Ihre Seite gefällt mir sehr gut und hat mir schon oft weitergeholfen. Einen schönen Tag, Jytte

Dietbert Arnold 05.08.2009 Hallo Jytte,

das ist nicht gut, denn der Schulbesuch in einer Fachklasse macht ein EQ erst rund, schließlich soll auch die Berufsschule "gelernt" werden im EQ, weil es ja das Ziel ist, dass die EQ- Praktikanten ja nach einem Jahr im neuen Ausbildungsjahr eine Ausbildung fit beginnen sollen.

Immerhin hat es einen nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs gegeben und aus dem kann sich Schule moralisch jedenfalls nicht verabschieden!

In den Richtlinien zum EQ steht in Artikel 2 (4) lediglich, dass der Schulbesuch durch die Bundesländergesetze geregelt wird und daran nichts ändert.

Ein Recht auf Schulbesuch besteht also nicht, wenn bereits 12 Schulbesuchsjahre abgeleistet wurden. Ab einem bestimmten Alter kann die Schulbehörde auch entscheiden, dass eine Erwachsenenschule besucht werden muss, sonst würden 16Jährige in der Schule zusammen mit 50Jährigen sitzen.

Für die Berufsschule aber kann das nicht gelten, da ja jeder Azubi, gleich wie alt, in Nds schulpflichtig wieder ist.

Nun steht im Landesschulgesetz aber auch:

Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung und wird aufgefordert, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden.

Demzufolge könnte eigentlich die Schule den Schulbesuch in einer Fachklasse von einem EQler nicht ablehnen. Ich würde mich d also noch einmal an die Schulleitung und sonst auch an die Schulaufsicht wenden. Möglich ist auch der Kontakt zu einem Landtagsabgeordneten in Deinem Kreis, denn einerseits predigen doch alle Politiker, dass es mehr und bessere Bildung geben soll und dann wird sie einem verwehrt.

Denn eins hat eine Untersuchung zu EQ ergeben: EQ- Erfolg und Berufsschulbesuch stehen in einem Zusammenhang und mindestens 50% aller EQ- Praktikanten in Deutschland darf und muss die Berufsschule besuchen.

Ja, Jytte, das kann ich Dir dazu sagen.

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Ist Turnier Arbeitszeit? n.n. 01.08.2009 Meine Freundin macht eine Ausbildung zur Pferdewirtin, Schwerpunkt Bereiterin. Leider läuft in ihrem Ausbildungsbetrieb einiges schief (in einem Ausbildungsjahr ca. 200 Überstunden; nicht eingehaltene mündliche Zusagen der Chefin; arbeiten an jedem Samstag im Monat, meist ohne Ausgleich;...). Mein jetziges Problem: Sie hat einige Ausbilgungspferde, die ihr von den Besitzern zur Verfügung gestellt werden (vielleicht sollte ich erwähnen, dass die Besitzer der Chefin sogar noch 150 Euro pro Pferd dafür bezahlen, dass meine Freundin diese bereitet). Mit diesen Pferden soll sie auch auf Turnieren starten, die am Wochenende stattfinden. Nun kommt die Chefin nach knapp einem Jahr und verlangt, dass für die Turniere jetzt auch Urlaub genommen werden muss (was natürlich nicht machbar wäre). Meine Frage ist also, inwiefern die Turnierzeiten zur Ausbildung hinzugerechnet werden / werden müssen, oder ob diese überhaupt nicht dazu zählen. So langsam verzweifle ich nämlich an dieser Dame, die immer mit neuen Regeln kommt und sich nicht an die vor dem Start der Ausbildung gemachten Zusagen hält.
Dietbert Arnold 06.08.2009 Zunächst einmal entschuldige bitte die späte Antwort. Erst war ich ein paar Tage nicht daheim und dann war die Mail irgendwie weg. Jetzt aber!

Eigentlich ist das ganz einfach zu beantworten: Wenn die Ausbilderin anordnet, dass ihr Azubi zum Turnier gehen soll, dann ist das Arbeitszeit und natürlich auch gesetzlich unfallversichert. Wenn die Pferdebesitzer einen Azubi bitten, mit ihrem Pferd zum Turnier zu gehen, dann ist das Freizeit. Eigentlich ganz einfach. Wer wofür Geld bekommt, ist nicht wichtig. Der Auftrag der Ausbilderin ist wichtig. 

Schaut doch mal ins Berichtsheft. Wenn dort im Wochenbericht steht, dass ein Turnierbesuch stattgefunden hat und die Ausbilderin das unterschrieben hat, dann war das Turnier doch Arbeitszeit. Das wurde doch so abgezeichnet. Jetzt sieht man mal wieder, wie wichtig ein ordnungs- und wahrheitsgemäßes Berichtsheft ist.

Ob Samstags gearbeitet werden muss, das ergibt sich eindeutig aus dem Ausbildungsvertrag. Da muss z.B. drinstehen, ob es sich um eine 5- oder 6- Tagewoche handelt. Auch das ist völlig eindeutig.

Jetzt mal was anderes: Warum schreibt Deine Freundin eigentlich nicht selber? Denkt die anders? Ich finde immer, dass sich die wehren sollen, die es betrifft. Oder auch nicht. Deine Freundin ist doch selbständig oder sollte es besser jetzt lernen.

I
Miese Ausbildungsbedingungen! - Wehrt Euch endlich n.n. 29.06.2009 Hallo,

(ich entschuldige mich schon vorher, dass mein Beitrag etwas länger wird!) ich habe voriges Jahr meine Prüfung zur Pferdewirtin Z-H mit Erfolg bestanden. Leider bin ich an einer Auszeichnung vorbeigeschrammt da ich leider ein verletztes Pferd in der Springprüfung reiten musste.

Dies bringt mich direkt zu meiner ersten Frage: warum sind die Prüfungsteile in den einzelnen Bundesländern so verschieden? (z.B. in Sachsen musste ich Reiten auf A- Niveau und Fahren, dagegen in Niedersachsen reicht Longieren aus?)

Dann möchte ich etwas zu den Abbrecherzahlen sagen. Ich selbst habe dazu gehört. Ich habe in Rheinland-Pfalz meine Ausbildung begonnen. Wie jeder war ich froh eine Stelle bekommen zu haben. Deswegen habe ich auch nichts gesagt zu 70 Std.-Wochen und überteuerter Unterbringung ohne eigene Dusche und Heizung. Als ich dann allerdings nach der Berufsschule noch Arbeiten sollte, habe ich mich quer gestellt. (Berufsschule war im Blockunterricht, und so weit ich informiert war musste man danach nicht noch einmal auf Arbeit wenn 25-30Std. in der Woche erreicht werden). Daraufhin rief mein Ausbilder bei der Kammer an, und beschwerte sich. Dieser Herr rief mich zurück und beschimpfte mich, dass ich doch nur nicht arbeiten wollte und ich mir eine bessere Arbeitsmoral zulegen sollte. Meine Bedenken dass ich die Prüfung nicht schaffe weil ich nie zum lernen käme wurden unter den Teppich gekehrt. Danach hatte ich bereits einen schlechten Stand bei meinem Ausbilder, wollte aber meine Ausbildung unbedingt zu Ende bringen. Dann musste ich mit jungen Pferden einen Lehrgang reiten, bei dem es zum Unfall kam. Hatte mir den Finger gebrochen und somit ausgefallen. Daraufhin hat mir mein Ausbilder mein Zimmer auf dem Hof gekündigt mit der Begründung "Wer bei mir nicht arbeitet, brauch auch kein Zimmer, das brauch ich für einen neuen Arbeiter". Ich musste den Finger leider per OP richten lassen und das ging nur über BG, also wurde der Unfall gemeldet. Daraufhin hat mein Ausbilder behauptet dass der Unfall in meiner Freizeit passiert ist (war ein Sonntag). Am Ende hat er mir gesagt ich solle den Aufhebungsvertrag unterschreiben und gehen, das Vertrauensverhältnis wäre gebrochen als ich den Unfall der BG gemeldet habe.

Ich habe den Vertrag unterschrieben weil mir keine andere Möglichkeit blieb, konnte ja nicht mehr auf den Hof zurück. Hatte dadurch natürlich große Probleme mit der Arbeitsagentur, zum Glück konnte ich durch eine schriftliche Erklärung meiner Sache eine Sperre verhindern.

Habe dann glücklicherweise nach dem ich wieder gesund war in Sachsen, ganz nah bei meinem Wohnort einen Hof gefunden bei dem ich meine Ausbildung beenden konnte. Dort gab es nie solche Probleme, zum Glück! Das zeigt wie man selbst wenn die Kammer dazukommt immernoch ausgenutzt wird!

So nun noch etwas zu der Neuaufteilung des Pferdewirtes!

Man will verhindern dass der Pferdewirt Z-H zum Edelmister abgestempelt wird, aber wird der neue Pferdewirt Haltung(?) nicht genau zu dem gemacht? Wenn man sich nur noch auf Haltung spezialisiert macht dieser Pferdewirt doch gar nichts mehr anderes als Misten! Und die Spezialreitweisen gab es doch jetzt auch schon, nur waren es doch bisher Pferdewirte Z-H Western etc. ?

So ist nun doch recht lang geworden, aber trotzdem möchte ich mich noch einmal für die tolle Seite bedanken, die mir in meiner Ausbildung sehr viele Tipps und Anregungen gegeben hat!

Dietbert Arnold 01.06.2009 Da bist Du in Deiner Ausbildung aber an einen ganz miesen Typen geraten. Der hat ja gegen fast alle Gesetze verstoßen und auch die Zuständige Stelle, wenn das so stimmt, hat sich gesetzwidrig verhalten Das ist ja unvorstellbar! 

Und was ist eigentlich passiert? Du hast Dich persönlich zu Recht gewehrt, aber es wird weiter ganz viele arme Pferdewirtazubis treffen. Denn diesem "Ausbilder" und diesem "Ausbildungsberater" ist nichts passiert. Das geht alles so weiter seinen Gang. Und dann, die Zuschrift kam zufällig am selben Tag, stehen da solche bitteren Zuschriften unter Deinem Beitrag. 

Warum wehrt Ihr Euch nicht? Warum schaltet Ihr nicht die Gewerkschaft ein, warum wendet Ihr Euch nicht ans Gewerbeaufsichtsamt, den Zoll, die Unfallversicherung, Krankenversicherung oder aber an die Vorgesetzten des Ausbildungsberaters?

Hier geht es ja nicht nur um Gerechtigkeit, die Verantwortung für all die nachfolgenden Azubis sondern auch um richtig viel Nachzahlung geleisteter Überstunden, zu hoher Zimmerpreise sowie Schadenersatz durch die saumäßige Ausbildung, also z.B. auch ein Umzug, verspätete Abschlussprüfung, usw..

Hier im Forum stehen so viele Infos, was Recht ist und was Unrecht. Und jederzeit bekommt Ihr von mir richtig Hilfe und ich nenne Euch Ansprechpartner.

Eines muss ich Dir aber auch ganz klar sagen: Solange Ihr Euch nicht wehr, solange Ihr Euch nicht in der Gewerkschaft zusammenschließt, solange sind derartige Beiträge zwar absolut verständlich, aber wirkungslos. Genau das hat mir heute Morgen am Telefon ein Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) gesagt. Er bat darum, dass die Azubis doch bitte den Weg zu ihnen finden sollten, damit sie helfen können. 

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Meine Tochter wird nur ausgenutzt! - Wehrt Euch! Marianne 29.06.2009
Meine Tochter ist seit Mai 09 im zweiten Ausbildungsjahr Pferdewirt Z. u. H.. Sie möchte nun die Lehre abbrechen, da die Zustände in Ihrem Ausbildungsbetrieb - wie scheinbar überall - nicht auszuhalten sind. Sie hat die Zwischenprüfung mit Durchschnitt 5 gemacht. Sie hat z.B. erst ca. 6 Wochen vor der Prüfung Springunterricht bekommen. Reitunterricht bekommt sie nur unregelmäßig, manchmal halbherzig, wenn die Ausbilderin selbst reitet. Im Grunde müssen die Mädels nur schuften, werden von Pferdebesitzern angemacht, da die Chefin die Organisation nicht im Griff hat. Meine Tochter ist die einzige Auszubildende und zeitweise auch die einzige Kraft für knapp 40 Pferde. Ständig wechselnde Aushilfen flüchten nach kurzer Zeit. Von AUSBILDUNG kann nicht im geringsten die Rede sein - sie ist nur eine billige Arbeitskraft! Wenn man im Internet so recherchiert ist das traurigerweise fast überall so. Meine Tochter beklagt sich noch nicht einmal über Ihre Arbeitszeiten, wobei ich es eine Zumutung für junge Menschen finde, zwei Wochen durchzuarbeiten, um dann ab Samstag mittag bis Sonntag abend mal frei zu haben. Krank zu werden ist in diesem Beruf auch eine Todsünde. Klar ist es schwierig, aber wenn man die Verantwortung für Tiere übernimmt, muß man auch einen Notfallplan haben.
 
Entschuldigen Sie bitte, wenn ich hier mal meinen Unmut zum Ausdruck bringe, aber ich bin ratlos. Sie hat auch schon ein einjähriges Praktikum in einem anderen Stall hinter sich, mit Aussicht auf eine Ausbildungsstelle. Als die Zeit für ein Gespräch zwecks Lehrvertrag kam, wurde eine Verlängerug des Praktikums gewünscht und nach meinen Nachforschungen stellte sich dann heraus, dass dieser Betrieb gar nicht als Ausbildungsbetrieb zugelassen war. Daraufhin hat sie dort aufgehört und nach einigem suchen, diese Ausbildungsstelle gefunden. Wir haben uns so gefreut, aber jetzt sind wir wieder am Anfang angekommen.
 
Jetzt komme ich zu meiner Frage an Sie. Wie kann man einen Ausbildungsvertrag auflösen? 
 
Meine Tochter hat heute über Dritte erfahren, dass Ihre Chefin gesagt habe, dass sie sie kündigen will, da sie nicht ordentlich arbeite. Ist das überhaupt ein Kündigungsgrund? Sie hat vor einem halben Jahr auch schon einmal eine Abmahnung bekommen aufgrund Unpünktlichkeit!
 
Wenn sie jetzt wirklich abbrechen möchte und vielleicht später nochmal einen Anlauf zur Ausbildung machen möchte, wird dann das erste Jahr angerechnet, oder muß man direkt eine neue Ausbildungsstelle im Anschluß nehmen?
 
Mit der Ausbildungsberaterin der Kammer habe ich nach dem schlechten Ergebnis der Zwischenprüfung auch schon gesprochen. Ich soll die schriftlichen Ergebnisse abwarten - die noch nicht vorliegen - und dann das Gespräch mit der Ausbilderin suchen. Es gibt z.B. die Möglichkeit über das Arbeitsamt eine ausbildungsbegleitende Maßnahme zu beantragen. Erstens ist das Arbeitsamt 20 - 30 km entfernt, Busverbindung ist fraglich und wann sollte das möglich sein?? Würde sie dafür freibekommen?? 
 
Jetzt sind es doch mehrere Fragen geworden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir und meiner Tochter einen Rat geben würden.
Vielen Dank schon einmal dafür, dass ich Ihnen diese Zeilen schreiben konnte. Das hat mir schon einmal geholfen, mir dies von der Seele zu schreiben.
 
Ich möchte Sie ferner bitten, dies nicht im Forum zu veröffentlichen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Scholand
 
Dietbert Arnold 30.07.2009 Hallo Marianne,

zunächst zur Kündigung eines Ausbildungsvertrages: Die Probezeit ist beendet. Danach gibt es nur zwei Möglichkeiten: 1. Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen und beide Seiten, Ihre Tochter und der Ausbildungsbetrieb fertigen einen sog. Aufhebungsvertrag. Das muss immer schriftlich geschehen. Fristen gibt es nicht, es gilt, was beide Seiten vereinbaren. 2. Ihre Tochter kündigt, weil der Ausbildungsbetrieb gegen die Regeln des Berufsbildungsgesetzes grob verstoßen hat, so z.B. weil es keine Ausbildung gibt, die Arbeitszeiten drastisch überschritten sind (im Vertrag stehen doch bestimmt 40 Stunden, oder?), Ihre Tochter nicht zur Berufsschule gehen darf, usw.. Die bisher gelernte Zeit im Beruf Pferdewirt, incl. der Zwischenprüfung, durch die niemand durchfallen kann, wird später natürlich angerechnet, falls sich Deine Tochter entschließen sollte, woanders weiter zu lernen. Ein direkter Anschluss ist nicht notwendig, es sollten aber nicht viele Jahre dazwischen liegen.

Das, was Du mir da schreibst, ist leider kein Einzelfall. Ich bitte Dich und Deine Tochter dringend, wehrt Euch!

Nach Deiner Schilderung geht es hier eindeutig um viele Rechtsverstöße. Da ist das Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, das Berufsbildungsgesetz, eventuell sogar das jeweilige (Landes-) Schulgesetz, usw.. Hier geht es übrigens auch um die Nachzahlung zuviel geleisteter Stunden sowie Schadenersatz wegen nicht erfolgter Ausbildung.

Zur aktuellen Situation rate ich dringend, setzt Euch mit den Rechtsexperten der Pferdewirtgewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt zusammen und denkt über Rechtsschutz nach. Der ist kostenfrei, wenn sich Deine Tochter entschließen kann, in die Gewerkschaft einzutreten. Zur Not klagen die auch für Euch. Auch das kostenfrei.

So, und nun noch zu dem Praktikum vorher in dem anderen Betrieb. Das war völlig ungesetzlich und da würde ich mich richtig wehren. Lies doch einmal hier im Forum die entsprechende Seite. In aller Regel macht sich solch ein Praktikumsgeber strafbar. Das ist nämlich nichts anderes als Schwarzarbeit. Bitte, seit konsequent, hierfür ist Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) zuständig

E-Mail: poststelle@abt-fks.bfinv.de
Tel.: 0221/37993-100
Fax: 0221/37993-701 oder -702

www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de 

Gerade gestern hat mit ein Ermittler der FKS angerufen und berichtete davon, wie schlimm die Situation im Pferdebereich ist und dass man darauf warte, dass Betroffene sich dann auch an die FKS wenden, damit sie dann tätig werden können. Der Beamte sagte mir, dass sie endlich gegen diese Schwarzen Schafe vorgehen wollen. Das geht natürlich nur, wenn sie informiert werden.

Bei diesen Praktika geht es einmal um die Bestrafung der Betriebe, dass kann in Eurem Fall sogar schon Betrug sein, sowie um Nachentrichtung von Sozialleistungen und Lohnleistungen, die bei ca. 7,50 die Stunde brutto liegen dürften.

Bitte denke auch daran, dass Deine Tochter dann die Rente einbezahlt bekommt. Die fehlen sonst später und Deine Tochter kann große Schwierigkeiten mit einer angemessenen Rente im Alter haben. Selbst wenn nur ein Jahr später fehlt, es werden dann fast 11% abgezogen!

Und natürlich wird auch in diesem Praktikumsfall die IG BAU den Rechtsschutz übernehmen.

Ich bitte Euch dringend, konsequent diesen Weg zu gehen, sonst werden die Beiträge empörter Eltern, Azubis und mittlerweile auch Ermittler nicht weniger. Erspare das anderen Kindern!

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Ausbildung auf eigene Faust beenden? Katharina 25.03.2009
Hallo!
habe mal eine frage, ich musste leider bei meiner Ausbildungsstelle aufhören, weil ich mit meiner Chefin nicht zurecht kam. ich bin im ersten Ausbildungsjahr und bin noch auf der suche nach einer neuen Ausbildungsstelle. Da ich ja schon seit über 9 Jahren mit Pferden zutun habe und reite, seit 7 Jahren helfe ich auf einem Reiterhof, gebe unterricht, reite selber schon A (Dressur/Springen), bin auch schon L Dressur geritten, habe nur leider im Moment nicht das Pferd dazu. füttere die Pferde und reite auch ab und zu die Pferde, habe auch insgesamt 4 Jahre beim Tierarzt gearbeitet am Wochenende. Nun meine frage, gäbe es die Möglichkeit, das ich die Prüfung jetzt schon machen kann, bzw. ob ich die Lehrzeit verkürzen kann?
mit Freundlichen Gruß Katharina
 
Dietbert Arnold 05.04.2009 Hallo Katharina,

eine Zulassung nach § 45.2 (Seiteneinsteiger) kommt für Dich aus meiner Sicht überhaupt nicht in Frage, da Du keinesfalls 4,5 Jahre VERSICHERUNGSPFLICHTIG gearbeitet hast. Deshalb musst Du einen neuen Ausbildungsplatz suchen und dort Deine Ausbildung fortsetzen. Die bisherige Zeit sollte Dir angerechnet werden.

Sage mal, Katharina, hast Du eigentlich gar nicht mit der Zuständigen Stelle gesprochen, was zu tun ist. Wenn nicht, dann sofort da anrufen, damit Du Deine Ausbildung fortsetzen kannst. Auch wenn der Ausbildungsabbruch schon sehr demotivierend ist, dann beiße Dich dennoch durch. Gerade im Beruf Pferdewirt passiert es sehr oft, bis zu 50%, dass die Ausbildung wegen Konflikten gewechselt wird.

Also, geraden Rücken, durchatmen und angreifen!

I
Ausgenutzt und angegrabscht! n.n.

(dem Forum bekannt)

21.03.09 Hallo!
 
Ich bin 17 Jahre alt, ich komme aus Schweden. Ich habe 8 Monate bei einem Reiterhof in Deutschland gearbeitet. Jetzt bin ich noch mal zurück in Schweden. Ich habe 6 Tage/Woche, 7.30 bis 17-19 Uhr gearbeitet mit 1.5 h Pause. Ich bekam, 1 Mal am Tag warmes Essen, ein Zimmer und 200 Euro Taschengeld. Ich dachte das war ok, aber hab später verstanden dass ich bin ausgenutzt geworden. Das Geld ich verdienen haben konnte ist mir nicht wichtig, aber ich möchte gern etwas machen so das nicht noch ein Mädchen ausgenutzt wird. Ich weiß dass schon viele Mädels sind auf diesem Hof ausgenutzt.
In meinem Zeugnis, ich hab ein Zeugnis bekommen, steht, dass ich hab ein freiwilligen Auslandsaufenhalt gemacht, bedeutet das dass ich kein Recht habe, oder gibt's noch eine Chance? 

Ich war ersten 5 Monate 16 Jahre alt. Und ich soll vielleicht auch sagen, dass der (50 Jahre alte) Chef mir einmal angefasst hat. Und versucht mich zu überzeugen mit ihm zu schlafen. Nichts mehr passiert als reden und dass er hat versucht mich zu küssen. Dass habe ich die Chefin, seine Freundin, erzählt. Sie wollte mich damals nicht glauben, meinte sie. Aber seitdem lässt sie mir nie mit dem Chef alleine und schaut uns immer an wenn er ist in meiner Nähe. Ich bin offiziell zurück nach Schweden gefahren, weil ich Heimweh hatte. Stimmt doch nicht ganz, dann meine Chefin sich gegen mir verändert hat und dann fühlte ich mich einfach nicht wohl. Das mit dem Chef war in September passiert, die Chefin hat sich im Februar verändert. Ich glaube sie wollte dass ich fuhr, weil sie denkt dass der Chef in mir verliebt ist. Kann sein dass er ist, ich weiß nicht, aber ich habe doch gar keine Interesse für ein 50 Jähriger!!!
 
Ich möchte gern Rat was ich machen soll, oder vielleicht nicht machen soll...
 
Liebe Grüsse

22.03.2009 Dietbert Arnold Hej ...,

das hat mich sehr betroffen gemacht, was Du da schreibst. Eines vorweg: Das kannst Du Dir nicht gefallen lassen. Da solltest Du Dich wehren! Solchen Leuten muss das Handwerk gelegt werden!

Nun hat das Ganze zwei Ebenen:

1. Das Arbeitsrecht. Hier geht es darum, dass Du als Minderjährige verbotene Arbeiten gemacht hast, dass Du nicht genügend Lohn bekommen hast und, dass der Betrieb Dich nicht bei der deutschen Krankenversicherung angemeldet hat.

2. Da ist jetzt natürlich auch das Strafrecht. Es ist verboten, minderjährige Mitarbeiter im Betrieb anzubaggern! Das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Was kannst Du tun? 

Zunächst redest Du erst einmal mit Deinen Eltern. Dann gibt es eine Meldestelle gegen Lohndumping und Schwarzarbeit in Deutschland (Meldestelle Lohndumping und illegale Beschäftigung 0800.4422802). Dein Praktikum war in Wirklichkeit eine Arbeitsstelle, denn Du hast Unterkunft und Verpflegung (= 342,00 EUR gem. Sachbezugsverordnung) plus 200 Euro Taschengeld bekommen. Das macht zusammen 542,00 EUR Gehalt im Monat. Für diese Summe hätte Dich der Betrieb bei der Krankenkasse versichern müssen und natürlich auch die Unfallversicherung zahlen müssen. Das ist Schwarzarbeit und wird in Deutschland natürlich bestraft! Du brauchst keine Angst zu haben, dass Dir ein Vorwurf gemacht wird.

Als Jugendliche darfst Du nicht mehr als 40 h/Woche arbeiten, hast natürlich zwei Tage in der Woche frei, darfst natürlich nicht jeden Sonntag oder Samstag arbeiten, musst die Berufsschule besuchen und hast Anrecht auf Urlaub. Genaueres findest Du hier. Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz sind kein Kavaliersdelikt. Hier kannst Du Dich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wenden. Da gibt es ein Amt für jedes Bundesland in Deutschland. Das Gewerbeaufsichtsamt muss, wenn Du das willst, Deine Hinweise vertraulich behandeln.

Eine weitere Möglichkeit ist, einen gerechten Lohn nachträglich einzuklagen. Dafür ist in Deutschland das Arbeitsgericht zuständig. Die erste Instanz ist gebührenfrei. Arbeitsgerichte unterstützen in neuerer Zeit immer öfter Praktikanten. Mehr Infos hier

Du kannst das am einfachsten lösen, wenn Du hier in Deutschland Mitglied der Pferdewirtgewerkschaft IG BAU wirst und dann von denen Rechtsschutz bekommst. Auch könntest Du in Schweden in die landwirtschaftliche Gewerkschaft eintreten und Dich von denen vertreten lassen. Das ist aber wesentlich langwieriger, als wenn das die Experten hier in Deutschland machen. Natürlich kannst Du auch einen Anwalt in Deutschland oder in Schweden konsultieren. Das kostet natürlich Geld.

Ein ganz anderes Kapitel ist die sexuelle Belästigung von minderjährigen Mitarbeitern. Das ist eine Straftat und kann sehr hart bestraft werden. Zu Recht! Hier hast Du zwei Möglichkeiten: Du wendest Dich mit einer Anzeige an die schwedische Polizei. Die führt dann die Ermittlungen. Allerdings kann das sehr lange dauern, weil dann jedes Dokument immer übersetzt werden muss und dann über den offiziellen Weg nach Deutschland geschickt werden müssen. Aber, das geht. Schneller und somit einfacher wäre es, wenn Du bei einer deutschen Polizeidienststelle Anzeige erstatten würdest. Dann übernimmt die Staatsanwaltschaft das Verfahren. 

Ich bewundere Deinen Mut, Dir diese miese Behandlung eines Betriebes in Deutschland nicht gefallen zu lassen und finde es gut, dass Du so verhinderst, dass es noch ganz viele Mädchen gibt, die auf diesen Betrieb hereinfallen und ausgenutzt werden.

Denke bitte daran, dass ich Dir mit dieser Antwort keine Rechtsauskunft gegeben habe sondern Dir nur meine Meinung gesagt habe. So, wie ich es auch meiner Tochter gesagt hätte. Falls Du noch Fragen hast, dann melde Dich bitte wieder. 

Hälsa så mycket från Tyskland

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Wer hilft mir? Kopie von Berichtsheftteilen! Nina 09.03.2009 Wer hilft mir?

Da ich zum 3. lehrjahr hin den ausbildungsbetrieb gewechselt habe,  muss ich den teil "Betriebsbeschreibung" in meinem berichtsheft neu schreiben, da sich die prüfer im fach betriebliche zusammenhänge darauf beziehen. daher suche ich jemanden, der diesen teil in seinem berichtsheft noch nicht ausgefüllt hat und mir die seiten (natürlich gegen entgelt) kopieren und zuschicken könnte. der verlag verkauft leider nur komplette berichtshefte.

 

vielen dank für das einstellen meines beitrages ins forum, ich habe jetzt die nötigen kopien erhalten! 

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Wie kann man sich wehren? G.L. 09.03.2009 Hallo, Hr. Arnold

bitte beantworten Sie mir doch folgende Fragen: mein Sohn ist auszubildender Pferdewirt, macht im Mai die Zwischenprüfung und im Juni die schriftliche Abschlusspruefung. Er arbeitet seit Dezember 2007 in seinem Ausbildungsbetrieb und bekam bisher 525.-€ als Vergütung. Nun hat sich ja zum 1.2.2009 diese auf 565,-€ erhöht, doch leider war dies in seiner Abrechnung nicht berücksichtigt. Ist dies nun ein Anspruch, den er auf alle Fälle geltend machen kann, oder ist dies wieder willkürlich von jedem Betrieb in Eigenregie zu händeln. Es werden ihm außerdem die üblichen Sätze der Verpflegung angerechnet, also ca. 125,-€ im Monat für Frühstück und Mittagessen.

Wir haben leider jetzt erst erfahren, dass der Ausbildungsbetrieb bei freien Tagen, Urlaubstagen oder bei Krankheit diese Verpflegungssätze nicht berechnen darf. Dies summiert sich bei meinem Sohn inzwischen aufgerechnet über die vergangenen 15 Monate auf ca. 250,-€, die der Betrieb in die eigene Tasche gesteckt hat. Kann er da eine rückwirkende Zahlung verlangen? Frage Nr. 3: Im Ausbildungsvertrag wird eine tägliche Arbeitszeit von 7 Stunden an 6 Tagen in der Woche angegeben. Tatsächliche AZ ist an 6 Tagen in der Woche von 8-18 Uhr, abzüglich einer Stunde Pause. Die weiteren, nicht unerheblichen Überstunden nicht mal mitgerechnet. Muss sich ein Betrieb nicht an die vertraglich geregelten Punkte halten? Wie kann und soll sich ein Auszubildender seinem Arbeitgeber gegenüber verhalten, um seine Überstunden entweder ausbezahlt oder in Freizeit abgegolten zu bekommen. Bei dem angesprochenen Betrieb werden dann sofortige "Strafmaßnahmen" bei Aufbegehren eingeleitet, d.h. die Azubis bekommen dann keine Pferde mehr zum Reiten usw. Wenn ich die Stunden aufrechne, sind das in einem Jahr über 500 Überstunden! Sebastian möchte im Anschluss an die Pferdewirtprüfung in Nürtingen weiter studieren, die Überstunden in Tage angerechnet ,würden ihm den Einstieg ins Wintersemester verschaffen. Dann könnte er die praktische Prüfung im Februar 2010 aus dem Studium heraus ablegen. Da mein Sohn Abitur hat, ist er als externer Azubi im Bereich Zucht und Haltung beschäftigt. Haltung ist sicherlich nicht das Problem, die wird in der täglichen Arbeit gelernt, doch im Bereich Zucht hat er erhebliche Defizite. Die Pferdewirtschaftsmeisterin hält nicht viel davon, ihren Leuten theoretisches Wissen beizubringen, mehr als das Halten einer Stute beim Decksprung wird ihnen dabei nicht vermittelt. Schauen sich die Verantwortlichen eigentlich das Berichtsheft auch auf solche fehlenden Eintragungen an? Bitte sagen Sie mir doch einen Buchtitel zum Thema Zucht, der ihm bis zur Prüfung weiterhilft.

Der besagte Betrieb beschäftigt zur Zeit drei Azubis und ein Mädchen, das ihr EQJ dort ablegt. Eine der Auszubildenden wohnte über Monate auf der Anlage, von Mai bis Oktober in einem Wohnwagen ohne Strom und Heizung, dann in einem kleinen Zimmer mit noch zwei Mädchen (der Tochter des Lebensgefährten der Anlagenbesitzerin und der EQJ-Beschäftigten), geschlafen wurde auf einem ausziehbaren Sofa und einem Gästebett.. Dafür wurde beiden je 173,-€ vom Lohn abgezogen.

Seit Januar haben sie jetzt eine Drei-Zimmer-Wohnung für's gleiche Geld angemietet. Eines der Mädchen hat vor ca. 10 Tagen eine Abmahnung bekommen, angeblich weil der Stall unordentlich wäre, die Fohlen an einem Abend nicht getränkt wurden und bei einigen Pferden keine Einstreu in den Boxen war. Für die Stallarbeit sind aber nun vier Leute zuständig, zusätzlich noch eine Praktikantin, der das Tränken der Fohlen aufgetragen war, da diese wegen einer Allergie nicht beim Füttern und Misten helfen darf. Die Abmahnung musste von dem Mädchen nicht unterschrieben werden, heißt das, sie muss diese jetzt nicht ganz so ernst nehmen oder sollte sofort von einem Rechtsanwalt dagegen geschossen werden.

Ich habe heute für meinen Sohn die Mitgliedschaft in der IG Bau angefordert um eine arbeitsrechtliche Rückendeckung zu bekommen und dies auch dem abgemahnten Mädchen empfohlen.

Bitte verzeihen Sie diese lange Email und auch meine etwas längeren Erklärungsversuche, aber es liegt so viel im Argen, die Azubis werden als Maurer, Verputzer usw. eingesetzt, sie haben den privaten Anbau zum großen Teil mit errichtet, streichen Stallwände, putzen Klo's usw.

Der Betrieb ist ein sehr gut florierendes Unternehmen mit viel Zulauf,

Sparsamkeit wird aber nur beim Personal betrieben, der eigene Lebensstil kann durchaus als großzügig beschrieben werden. Kein Weihnachtsgeld, kein Ausgleich der Überstunden, keine Erhöhung der Vergütung! So läßt sich's auf Kosten der Azubis gut leben und in Kuba Urlaub machen. Ich bitte Sie darum meine Email nicht im Forum zu veröffentlichen, da ich für alle Vier wirklich ernsthafte Sanktionen im Arbeitsalltag befürchte.

Mit freundlichen Grüßen

Dietbert Arnold 09.03.2009 Hallo G.

gut, dass Du dieses Verhalten des "Ausbilders" hinterfragst und aktiv werden willst. Meist höre ich die berechtigten Klagen und niemand will etwas tun. Was kannst Du tun?

Alles was Du bzw. Dein Sohn kritisierst, muss bewiesen werden. Also z.B. die Lohnleistung, die Abwesenheitszeiten vom Betrieb und natürlich die Arbeitszeiten. Deshalb ist es besonders wichtig, das Berichtsheft, das in Wirklichkeit ja ein Arbeitsnachweis ist, clever und deutlich zu führen. Wenn da im Wochenbericht steht, dass Mi Schule war, die erste Maiwoche wegen Krankheit nicht im Betrieb und im Februar 2 Wochen Urlaub, dann ist es ja vom Betrieb "quittiert", dass Dein Sohn die Sachbezüge nicht erhalten hat. Genau so natürlich bei den Arbeitszeiten. Da muss stehen: Mo 07:00 - 09:00, 09:30 - 18:00 Reiten, Misten, putzen, .... . Es müssen an jedem Tag die Anfangs- und Endzeiten stehen. Dann ist es kein Problem, die Überstunden zu belegen. Dann gibt es da ja noch das Arbeitszeitgesetz: Max 48 h in der Woche!!!! 

Hier im Service findet Ihr alle Bestimmungen zu Urlaub, Arbeitszeiten, Überstunden, usw. Ich bin nicht ganz sicher, in welchem Bundesland Dein Sohn arbeitet. Sicher hast Du gesehen, dass für Bayern, Baden- Württemberg usw. neue Entlohnungsrichtlinien gem. der Tarifverträge gelten. Die sind in jedem Bundesland etwas anders. In Baden- Württemberg muss eine Überstunde, wenn nicht mit dem Faktor 1,25 ausgeglichen, mit ca. 5,50 brutto bezahlt werden.

Auf jeden Fall würde ich folgendermaßen vorgehen: In aller Ruhe bis zur Prüfung weiterarbeiten. Falls da noch Urlaub vor der Prüfung ist, auch wegen Überstunden, die schon mal zusammenrechnen und dann rechtzeitig vor der Prüfung Urlaub nehmen, denn mit dem Handschlag des Prüfers zur bestandenen Prüfung ist der Ausbildungsvertrag beendet. Also, ohne Stress die Prüfung machen, alles ohne zu zu meckern einfach nur im Berichtsheft dokumentieren, in die IG BAU eintreten und dann rückwirkend alles schön zurückfordern. Da kann schon was zusammenkommen. 

Natürlich sollte man dann mit der Gewerkschaft auch mal den Lohnstreifen kontrollieren lassen. Die Sachbezüge sind Lohnleistungen und der Arbeitgeber muss hierfür natürlich auch 50% Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Ja, die Mädchen auf dem Hof: Das ist natürlich asozial und auch nicht richtig, dass da groß Geld abgezogen wird, wenn da nur ein Wohnwagen und Sofa ist. Natürlich hilft da eine Gewerkschaft mit Rechtsschutz! Die Mädels müssen sich schon selber wehren! Es wird nie im Leben gehen, dass man jammert und andere dann machen lässt.  Nein, so viel Zivilcourage muss schon sein. Ein wenig Mut gehört schon dazu. Ich weiß, wovon ich rede. Bitte verzettelt Euch da nicht. 

Falls Ihr einen Kontakt zur IG BAU braucht, melde Dich noch mal.

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Hafte ich für Fehler? Jessi 28.12.2008 Erst einmal ein ganz großes Lob für Ihre Seite. Ich bin echt schwer begeistert, da sie mir viel über den Beruf Pferdwirt verraten hat. Bitte machen Sie weiter so!
 
Ich habe hier schon so einiges in dem Forum gelesen, vor allem was die Ausbildung im reellen Leben leider immer für Auswirkungen nimmt (zu lange Arbeitszeit, keine Ausgleichstage, zu wenig Gehalt...).
 
Eigentlich dachte ich, dass ich diese Probleme nicht bekommen würde, da ich die Chefin meines Betriebes (nicht mein Ausbilder!) schon vorher kannte und alles super lief. Doch nun da die Ausbildung angefangen hat, habe ich immer mehr das Gefühl vollkommen alleine dazustehen.
 
Ich mache diese Ausbildung wirklich sehr gerne und würde auch nicht was anderes machen wollen, doch bin ich mir langsam nicht mehr sicher ob das alles noch rechtens ist.
 
Mal abgesehen von den langen Arbeitszeiten wo sich auch gut 60 - 70 Stunden zusammenläppern, habe ich im Augenblick eher das Problem, dass ich nicht genau weiß, was ich als Pferdwirtin in Ausbildung eigentlich alles darf.
 
Von vielen aus meiner Klasse höre ich, dass sie Reitstunden geben, Pferde Führungen machen... Nun bekomme ich auch so mit, wenn man sich mit anderen ausgebildeten Pferdewirten unterhält, dass das anscheinen Gang und Gebe ist.
 
In meinem Betrieb muss ich zwar keine Reitstunden geben (noch nicht) aber mache des öfteren Ponyreiten für Kinder, was mir auch Spaß macht, allerdings ist mir neulich beinahe ein Kind heruntergefallen, weil das Pony sich ein wenig erschrocken hat, wo dann die Eltern des Kindes mich anmeckerten und gleich meinten: Wenn was passiert wäre, dann hätte es Ärger gegeben.
 
Meine Frage nun: In wie weit bin ich da versichtert? Darf ich das rechtlich gesehen?
Ich mache das wirklich gerne, möchte aber auch nicht diejenige sein, die nachher den Ärger bekommt.
 
Das nächste ist die Versorgung eines Pferdes.
Die Grundversorgung ist natürlich klar. Aber was ist mit der Behandlung von Verletzungen? Habe ich Schuld, wenn ich bei einer Behandlung einen Fehler mache?
Ich habe einem Pferd bei Bindehautentzündung Salbe ins Auge geben müssen und mir war da nicht immer wohl bei, da das Pferd sich das auch nicht hat gefallen lassen. Bin ich da Schuld wenn ich dem Pferd dabei das Auge verletze? Ist das versichert?
 
Fällt das schon in die Aufgaben eines Pferdwirts im 1. Lehrjahr?
 
Das soll es zunächst ersteinmal sein.
 
Liebe Grüße 
I
Dietbert Arnold 29.12.2008 Hallo Jessi,

ich freue mich sehr über dieses Lob, dann weiß ich, dass es Sinn macht so viel unbezahlte Arbeit in dieses Projekt zu stecken. 

Jetzt zu Deinem Problem: Du als Azubi bist grundsätzlich niemals finanziell verantwortlich für Fehler, die Du in der Ausbildung machst! Niemals bist Du haftpflichtig, immer nur Dein Ausbilder oder Ausbildender. Das steht klipp und klar im Berufsbildungsgesetz. Da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Da können andere sagen was sie wollen. Selbst wenn bei Dir ein Kind schrecklich im Unterricht verunglückt, Du für den Tod eines Pferde verantwortlich gemacht wirst oder das Auto vom Chef zerlegt. Zahlen musst Du nicht. Die Standpauke musst Du ertragen. Das ist alles! Einzige Ausnahme: Du machst etwas vorsätzlich, also Du steckst aus Wut den Hof an oder erschießt ein Pferd. 

So, Jessi, jetzt kannst Du beruhigt und gelassen ins Neue Jahr gehen.

I
Wer muss eigentlich Arbeitskleidung bezahlen? Conni 25.12.2008
Hallo Herr Arnold,
meine Tochter ist im 2.Ausbildungsjahr zur Pferdewirtin, Zucht und Haltung. Da sie sehr viel reitet, hat sie einen ziehmlich großen Verschleiss an Reithosen und Stiefeln.
Nun kann sie sich bei dem Lohn kaum  gute ( somit auch recht teure ) Reithose oder Stiefel leisten, ohne am Anfang des Monats schon pleite zu sein. Meine Frage ist nun, inwiefern muss der Arbeitgeber die Arbeitskleidung voll, anteilig oder garnicht bezahlen. Wir als Eltern helfen natürlich, aber gibt es nicht irgendwo auch eine Richtlinie, die ich dem Arbeitgeber vorlegen könnte.
Freue mich über eine positive Antwort und wünsche jetzt schon einen guten Rutsch ins neue Jahr!
 
Dietbert Arnold 29.12.2008 Ja, Conni, das ist wirklich im Beruf Pferdewirt leider so, dass die Kinder auch noch als Azubis Pflegefälle der Eltern sind. Meist zahlen die Eltern noch ein zweites Lehrlingsgehalt obendrauf. Das ist nicht fair! Dabei müsste das so nicht sein! Der Gesetzgeber hat ganz klar in den Arbeitsschutzgesetzen festgelegt, dass der Arbeitgeber die persönliche Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung stellen muss! Zur Schutzausrüstung gehören natürlich Sicherheitsschuhe, Reitstiefel, Arbeitshandschuhe, Reithandschuhe, Reithelm, Sicherheitsweste, Reithose und auch Schutz vor kaltem und nassem Wetter, also Regenkleidung und Wärmekleidung z.B. beim Reitunterricht in der kalten Halle. Da aber Gesetze in Ställen und Reitbahnen offensichtlich nicht gelten, hält sich kein Mensch im Reitbereich an diese Gesetze. Viele sind darauf richtig stolz. Einzige rühmliche Ausnahme sind die Landgestüte. Überwachen müssen die Arbeitsschutzgesetze übrigens die Unfallversicherungen (BGs), die Gewerbeaufsichtsämter und die Zuständigen Stellen. Wie gut die Überwachung ist, siehst Du ja selber. Auch die Bundesvereinigung der Berufsreiter hört bei diesem Thema lieber weg.

Was tun? Chef an die Gesetze erinnern? Der lacht Dich aus (Wieder so eine besorgte Mutter!)! Zuständige Stelle informieren? Die zucken die Schulter. Unfallversicherung informieren? Deine Tochter wird zum Mobbingfall.

Kopf in den Sand stecken? Nein! Da gibt es ja noch die Gewebeaufsichtsämter und die müssen, so sagt es das Gesetz, auf Hinweise anonym reagieren. Fordere das ein! Also Info an Gewerbeaufsichtsamt und dann eine anonyme, zufällige Betriebsprüfung, vielleicht auch der Nachbarbetriebe und klare Auflagen. Die sind dann auch bußgeldbewährt. Noch eindrucksvoller wäre, wenn Deine Tochter sich entschließen könnte, in die Pferdewirtgewerkschaft IG BAU einzutreten und dann die zu bitten, die Gewerbeaufsicht einzuschalten. Dann wäre die Reaktion der Gewerbeaufsicht noch deutlicher. 

Wie wäre es denn, wenn jetzt ganz viele Eltern von Pferdewirten so reagieren würden? Dann wäre das Thema ganz schnell erledigt und die Ausbilder müssten die Schutzausrüstung endlich kostenfrei zur Verfügung stellen. Elter, wehrt Euch! Oder zahlt. Dazwischen gibt es nichts.

Dir Conni ein frohes Neues Jahr 2009

I
Bekomme keinen Reitunterricht! n.n. 03.09.2008 Ich bin seit August im zweiten Lehrjahr Schwerpunkt Reiten. Ich habe täglich junge, dreijährige Pferde zu reiten, aber ich bekomme keinen Unterricht von meinem Ausbilder. Da ich ja zur Abschlußprüfung L-Niveau haben muß und ich selber kein eigenes Pferd habe, auf dem ich es erlernen könnte, habe ich Angst durch die Prüfung zu fallen!!! Zeit um woanders Unterricht zu nehmen, wobei mir ja auch ein Pferd fehlt, habe ich nicht. (Reitstd. in meinem Verein fängt um 19.00 Uhr an und habe 40 Min. Heimfahrt) Bezahlen könnte ich privaten Reitunterricht auch nicht vom Ausbildungsgehalt. Das meiste geht für Sprit drauf und für Arbeitskleidung. Ich bin 6 Tage die Woche von 7.30 bis 18.00 Uhr am arbeiten, meist länger und jeden 3. Sonntag auch noch. Überstundenausgleich gibt es nicht. Auch keinen freien Nachmittag nach der Berufsschule. Selbst vor und nach der Zwischenprüfung (2 Tage) muß ich arbeiten. An Turnieren kann ich auch nicht teilnehmen, da mir ja ein Pferd fehlt.

Das kann doch alles nicht rechtens sein, oder? Steht mir nicht Unterricht zu, von der Ermöglichung an einer Turnierteilnahme mal ganz zu schweigen. Gibt es nicht Richtlinien an die sich ein Ausbilder halten muß? Habe ich denn nur Pflichten und keine Rechte?? Was kann ich tun?? Ich liebe meinen Beruf, aber was zu viel ist, ist zuviel! Ich weiß echt nicht mehr weiter!

Bitte helfen Sie mir!! DANKE!

I
Dietbert Arnold 03.09.2008 Das ist richtig schlimm, was Du da schreibst! Natürlich muss Dein Ausbilder Dir ständig kompetenten Reitunterricht auf geeigneten Pferden geben. Dazu gehört sowohl das Springen (L) und auch Dressur Trense (L) und Kandarenerfahrung (L). Dein Ausbilder hat die Pflicht, Dich auf die Prüfung gut vorzubereiten! Da gibt es keine Diskussion drüber. 

Zunächst solltest Du das Protokoll der Zwischenprüfung genau durchsehen. Welche Mängel haben die Prüfer gesehen, welche Ratschläge hat man Dir gegeben und welche Noten hast Du bekommen.

Mit den Noten der Zwischenprüfung kannst Du ja klar belegen, wie gut oder schlecht Du auf die Prüfung vorbereitet bist, denn die Prüfer der Zwischenprüfung bewerten Deine bisherige Ausbildung und schauen schon einmal in Richtung Abschlussprüfung.

In der Verordnung zum Pferdewirt steht doch ganz klar drin, was Dein Ausbilder Dir beibringen muss und natürlich musst Du im Berichtsheft einen Ausbildungsplan von Deinem Ausbilder bekommen haben.

Ich an Deiner Stelle würde mir auch Sorgen um die Abschlussprüfung machen, denn ohne Ausbildung hast Du sehr schlechte Chancen eine gute Prüfung zu machen, Du musst sogar befürchten, die Prüfung nicht zu schaffen.

Was kannst Du tun, um das zu ändern?

1. Sprich in aller Ruhe mit Deinem Ausbilder und sage ihm, welche Ängste Du hast. Vereinbare klare Regelungen, wie Du zukünftig zu einem regelmäßigem Unterricht kommst.

2. Sprich mit dem Ausbildungsberater der Zuständigen Stelle und bitte ihn, hier Hilfe zu organisieren. Die müssen Dir helfen. 

3. Ganz wichtig ist, dass Du Dein Berichtsheft wahrheitsgemäß führst und konkret benennst, was Du täglich tust. Das kann ja kurz und knapp und dennoch eindeutig sein: (3 junge Pf (Banja, Weltmeister, Bronco) selbständig geritten. Dann fällt ja auf, dass Du keinen Unterricht hattest oder auf keinem Ausbildungspferd gesessen hast. Das Berichtsheft ist schließlich ein Ausbildungsnachweis und nur damit kannst Du im Notfall auch Deine Situation genau belegen. 

4. Wende Dich an die Bundesvereinigung der Berufsreiter und bitte Frau Gehrmann (Geschäftsführerin), Dir zu helfen. Eventuell ermöglicht man Dir, bei einem fremden, neutralen, erfahrenen Ausbilder einmal vorzureiten, damit Du sehen kannst, ob Deine Befürchtungen, nicht genügend reiterlich ausgebildet worden zu sein, sich bestätigen oder aber Dir klar wird, dass Deine Ängste unbegründet sind.

5. Bezüglich der unmöglichen Arbeitszeiten kannst Du Dich an die Gewerbeaufsicht wenden und die müssen Dir helfen. Auch müssen sie, wenn Du es wünscht, anonym ermitteln.

6. Wende Dich an die örtlichen Profis der Pferdewirtgewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt. Die werden Dir sicher helfen und, wenn Du Dich entschließt Mitglied zu werden, Dich auch rechtlich vertreten. Notfalls auch vor dem Arbeitsgericht, die ausstehende Entlohnung der Überstunden sowie eventuell auch Schadenersatz bei schlechter oder verpasster Prüfung einfordern. Das alles ist in dem Beitrag zur IG Bauen Agrar Umwelt enthalten und kostet ca. eine Schachtel Zigaretten im Monat.

Dir drücke ich jetzt die Daumen, dass es Dir gelingt, die unhaltbare Situation zu verändern. Dazu habe ich Dir Möglichkeiten aufgezeigt und Du solltest zunächst niedrig anfangen und Dich bei mangelndem Erfolg Deiner Bemühungen immer stärker wehren. Ein wenig Mut wünsche ich Dir, denn ohne Regelungen ist Deine Prüfung in Gefahr. 

Schreibe uns mal später, wie es ausgegangen ist.

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Finanzielle Situation bei der Ausbildung: Verdient mein Sohn genug? Gabriele Lack 05.06.2008 Hallo,

ich habe gerade im Internet ihre Seiten gefunden und bin ganz begeistert. So viele Informationen zum Pferdewirt gibt es wahrscheinlich komprimiert sonst nirgends. Leider wissen auch die zuständigen Stellen
wie die BfA usw. nur wenig über die Anforderungen, das Berufsbild, die Arbeitszeiten und die Vergütung.

Mein Sohn hat nach seinem Fachabitur eine Ausbildungsstelle in einem gut geführten Stall gefunden, der aber ca. 65 Kilometer von unserem Wohnort entfernt ist. Da er ja nur ca. 295, € verdient, geht sein Gehalt fast ausschließlich für den Sprit drauf, während die sämtlichen anderen lebenswichtigen Dinge wie Essen, Kleidung usw. noch von uns getragen werden. Die Ausbildung in diesem Stall ist sehr
vielfältig und er fühlt sich dort auch sehr wohl. Meine  Frage an Sie ist diese: Gibt es vom Arbeitamt irgendwelche Unterstützungen, es kann ja wohl nicht sein, dass ein Azubi bei einer 60 Stunden Woche und 26 Arbeitstagen im Monat noch draufzahlen muss. Die Bundesagentur kennt angeblich keinerlei Zuschüsse, die da greifen könnten. Er hat ja  auch zusätzliche Kosten bei der Berufskleidung (er lernt in einem Westernstall), es wird erwartet, dass er Turniere mitreitet usw. Dafür fallen sowohl die Turnierkleidung wie auch die
Startgelder und Reisekosten an. Meine zweite Frage ist diese: Durch sein Fachabitur wissen wir, dass er
auf zweieinhalb Jahre seine Ausbildung verkürzen kann. Gibt es auch die Möglichkeit einer Verkürzung auf zwei Jahre und welche Anforderungen sind da gefordert. Sebastian möchte ja nach der Ausbildung stüdieren,
wahrscheinlich in Wien, da wir in Bayern wohnen.

Ganz lieben Dank und mit freundlichen Grüßen

G. Lack
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Dietbert Arnold 07.06.2008 Na, das Lob macht schon ein wenig glücklich. Dann macht sich die viele arbeit ja bezahlt. Deine Mail wirft für mich mehrere Fragen auf:

1. Normalerweise muss in Bayern lt. Tarifvertrag für Auszubildende in der Land- und Forstwirtschaft 471(1. Ausbildungsjahr), 525 (2.) und 607 (3.) EUR im Monat bezahlt werden. So hätte das im Ausbildungsvertrag stehen müssen. Da würde ich auf jeden Fall noch mal die Zuständige Stelle in Bayern fragen, denn die müssen auch das Ausbildungsgehalt überprüfen.

2. Selbstverständlich muss der Betrieb die persönliche Schutzausrüstung des Mitarbeiters bezahlen (Reithelm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Reitstiefel, Regenschutzbekleidung, Kälteschutzbekleidung, usw..

3. Überstunden müssen zusätzlich vergütet oder auch abgebummelt werden. Es gelten die im Ausbildungsvertrag festgelegten Arbeitszeiten, die keinesfalls höher als 48 h in der Woche sein dürfen.

4. Nach den Empfehlungen des Bundesinstitutes für Berufsbildung sollte ein Azubi mit schulischer Fachhochschulreife nur zwei Jahre lernen und demzufolge auch nur einen zweijährigen Vertrag besitzen. Hätte die Zuständige Stelle so tun sollen. Jetzt bleibt nur noch die Verkürzung von einem oder einem halben Jahr, die muss aber vom Ausbilder und Azubi gemeinsam beantragt werden.

5. Die Arbeitsagentur verstehe ich nicht! Es gibt doch die BAB (BerufsAusbildungBeihilfe), die muss bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden. Lasse Dich da beraten, denn die BAB ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, z.B. Einkommen der Eltern, das können wir hier nicht klären.

Ja, das fällt mir zu dieser Frage so ein. Vielleicht ist das ja hilfreich. Natürlich weiß ich auch, dass das oft so im Pferdewirtbereich ist, dass die Betriebe ein wenig nach gutsherrenart mit ihren Azubis umgehen. Ihr müsst sehen, dass ihr den Konflikt so löst, dass da nicht zu viel Porzellan zerbrochen wird. Die Betriebe reagieren bei berechtigten Nachfragen sehr oft mit Unverständnis. Vielleicht wäre es einfach auch gut, wenn Dein Sohn in die IG BAU eintritt und so im Falle der Not nicht nur Beratung sondern auch notfalls Rechtschutz erhält. Ganz davon abgesehen bin ich der Meinung, dass eine Gewerkschaft ganz einfach zum Arbeitsleben gehört. Übrigens: Ohne meine Mitgliedschaft bei der IG BAU wäre ich nicht an die Daten des Tarifvertrages gekommen.

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Mitarbeiterin schwanger?

Wer arbeitet jetzt?

M.G. 26.03.2008 Wir tragen uns mit dem Gedanken, eine/n Pferdewirt/in Reiten für unsere Jungpferdearbeit einzustellen. Nun haben mein Mann und ich uns Gedanken gemacht und sind auf folgende Problematik gestossen: Wie sieht es aus, wenn wir eine junge Dame einstellen, die im "gebärfähigen" Alter ist und schwanger wird? In einem größeren Betrieb ist das ja arbeitstechnisch zu regeln, aber in einem so kleinen Betrieb, wo sie alleine für das Arbeiten der Pferde unter dem Sattel zuständig wäre, wäre das natürlich für uns eine Katastrophe - vor allem, da wir nicht das Geld übrig hätten, dann eine zweite Bereiterin einzustellen. Bitte korrigieren Sie mich, falsch ich das falsch sehe, aber eine schwangere Bereiterin darf wahrscheinlich auch nicht mehr berufsmäßig reiten, da dies ja (selbst bei größter Vorsicht) ein nicht unbedeutendes Risiko eines Unfalles birgt. Umgekehrt kann ich ja schlecht unsere Pferde mehrere Monate ungeritten lassen... Wie sieht die rechtliche Situation in einem solchen Falle aus? Natürlich liegt mir die Sicherheit der werdenden Mutter am Herzen - aber auch das wirtschaftliche "Funktionieren" unseres Hofes... Ich ersuche Sie daher, mein Anliegen nicht falsch aufzufassen. Wir haben bisher erst eine Mitarbeiterin eingestellt, die auch bis dato hervorragende Arbeit in unserem Stall leistet und die wir nicht missen wollen. Leistungsgerechte Entlohnung und Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sind für uns selbstverständlich. Als Familienbetrieb müssen wir uns jedoch jeden Schritt gut überlegen, ob er für unseren Betrieb auch tragbar ist.
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Dietbert Arnold 26.03.2008 Ja, Sie sind ja ein Familienbetrieb und eine Familie kann man nur haben, wenn frau vorher schwanger war. Über die Rentenproblematik muss ich jetzt ja nichts mehr schreiben, denn nur Kinder werden einmal unsere Rente zahlen. Je mehr Kinder, desto höher unsere Rente. Was soll ich da jetzt raten? Nur noch Männer einstellen, Frauen ab 50 zu beschäftigen oder den Lebenswandel der Mitarbeiter kontrollieren!?  Ob eine Schwangere noch reiten darf oder auch nur Umgang mit Pferden haben sollte, muss immer ein Arzt entscheiden. Ich weiß nur, dass auch Ärzte das kontrovers diskutieren. Einen Tipp habe ich aber doch vielleicht: Ich habe mal davon gehört, dass die Krankenkasse bei Kleinbetrieben eventuell den Lohn für die arbeitsunfähig geschriebene Mitarbeiterin übernimmt. Dann könnte ja eine Schwangerschaftsvertretung eingestellt werden. Wenn die dann auch schwanger wird, dann weiß ich allerdings nicht, was die Krankenkasse dann macht. Also bitte einfach bei der Krankenkasse erkundigen, ich denke, die kann kompetentere Ratschläge als ich erteilen. 
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Was steht eigentlich im Ausbildungsrahmenplan? Nicole 12.03.08
Hallo, ich habe die Ausbildungsverordnung und den ausbildungsrahmenplan vorliegen. In diesem finde ich zwar bei dem Sp. Reiten eine klare Aussage über das Niveau auf den geritten werden soll ( 5. Ausbildungshalbjahr : A 6. :L ) beim Sp Zucht und Haltung ist von "Reiten und Bewegen von Pferden" die Rede... Und in §9, Abschlussprüfung, von Arbeiten und Bewegen von Pferden....Wer bestimmt also was "Arbeiten und Bewegen" ist? Früher mussten Zucht und Halter auf der Prüfung gar nicht reiten, das war ja auch der Schwerpunkt der "Bereiter"...
Bin für eine Antwort dankbar
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Dietbert Arnold 15.03.08 Hallo Nicole,

ein Ausbildungsrahmenplan ist immer allgemein gehalten und muss immer so formuliert sein, dass keine aktuellen Normen (Anforderungen, Regeln) darin stehen. Warum ist das so? Eine Ausbildungsordnung ist für einen längeren Zeitraum gefertigt. In dieser Zeit könnte aber z.B. die FN ihre LPO völlig verändern und dann würde auch die Ausbildungsordnung automatisch mit verändert, obwohl das nicht gewollt wäre.

Weil das so ist, bestimmt jede Zuständige Stelle, wie die grundsätzlichen Prüfungsanforderungen umzusetzen sind. Das macht nicht ein einzelner Ausbildungsberater, sondern der Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle, der immer von der Zuständigen Stelle eingerichtet werden muss. 

Da jede Zuständige Stelle einen eigenen Berufsbildungsausschuss hat, kann auch jeder Berufsbildungsausschuss die generellen Prüfungsanforderungen auslegen. Und das tun die auch.

Relativ einfach ist das im Schwerpunkt Reiten, denn da führt die Kammer NRW alle Prüfungen durch (bis auf Bayern!) und der Berufsbildungsausschuss sowie die Prüfungsteams haben sich auf eine Auslegung entschieden und  in einer Prüfungsordnung festgelegt: Reiten auf dem Niveau L. Weiter wurde festgelegt, dass L nicht für das Pferd, sondern für den Reiter gilt! Nur in Bayern müssen sich die Azubis an ihre Zuständige Stelle wenden, denn die können die Verordnung anders auslegen, tun das auch so.

Du siehst, derzeit gilt L, das könnte aber jederzeit vom Berufsbildungsausschuss der Kammer NRW geändert werden, wenn z.B. die Klassen der FN geändert werden würden, ohne eine neue Verordnung Pferdewirt  machen zu müssen.

Nun zu Z+H: Hier wird regional geprüft und auch regional die Verordnung ausgelegt. Deshalb muss man in einem Bundesland im Niveau Reitabzeichen IV reiten können, in anderen muss man nicht reiten können, denn das steht so nicht in der Verordnung. Bewegen und Arbeiten von Pferden kann auch heißen Longieren oder auch Fahren. In dem Schwerpunkt Z&H musst Du Dich also immer mit der Zuständigen Stelle in Verbindung setzen, um die Prüfungsanforderungen zu erfahren.

Ich hoffe, Nicole, ich habe Dir das halbwegs klar erklären können.

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Ausbildung unterbrechen? n.n. 01.03.2008 Hi! Ich bräuchte da dringend mal einen Rat. Ich befinde mich gerade in der Ausbildung zur Pferdewirtin SP Rennreiten. Ich habe eine verkürzte Lehrzeit (2 Jahre) und habe das erste Jahr fast hinter mir. Aber noch keine Zwischenprüfung. Jetzt habe ich aber ein super Angebot in einem Reitstall England bekommen, das ich nicht so einfach abschlagen möchte. Das wäre allerdings "nur" zum Arbeiten also keine Ausbildung. Jetzt ist es so, dass  ich mich momentan in meinem Betrieb gar nicht mehr wohlfühle und auf Suche nach einem anderen Betrieb bin. Jetzt bin ich halt am überlegen, ob ich dieses Angebot annehme und später (in 1-2 Jahren) meine Ausbildung hier fertig mache. Geht das denn überhaupt? Also könnte ich praktisch 2 Jahre sozusagen "pausieren" und dann wieder nach Deutschland kommen um meine Ausbildung fertig machen? Einen Ausbildungplatz für dann hätte ich jedenfalls schon mal sicher, das wäre kein Problem. Aber geht denn diese "Pause", oder muss ich wieder von vorne anfangen? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen! Vielen Dank schonmal im Vorraus!
I
Dietbert Arnold 01.03.2008 Zunächst einmal ganz wichtig: Du kannst in Deinem Ausbildungsbetrieb nur aufhören, wenn Du Dich im Einvernehmen mit Deinem Betrieb auf die Kündigung des Ausbildungsvertrages einigst. Lies mal bitte Deinen Ausbildungsvertrag und das BBiG durch, da steht nämlich, dass Du nach der Probezeit nur aus einem wichtigen Grund kündigen kannst. Und der Grund muss schon ganz schön wichtig sein, also, wenn Dich Dein Betrieb nicht ausbildet, nicht zur Berufsschule lässt, usw. 

Ob ich an Deiner Stelle die Ausbildung unterbrechen würde? Ich glaube nicht, denn hinterher wieder Azubi zu sein, das stelle ich mich ziemlich schlecht vor. Du schreibst, das wäre eine einmalige Chance, da in England zu arbeiten. Stimmt das wirklich? Ich weiß, dass Du z.B. in Newmarket immer eine Stelle als Arbeitsreiter finden kannst. Die suchen ganz kräftig.

Wenn Du also wirklich gehen willst, dann einige Dich erst mit Deinem jetzigen Ausbildungsbetrieb. Dann sprich die Zuständige Stelle an und erkläre Deinen Plan. Ich bin sicher, die werden die bisherige Zeit anerkennen. Allerdings nicht mehr nach 5 oder 6 Jahren. Da frage bitte, wie lange Du unterbrechen kannst. Und dann gibt es ja noch die Möglichkeit, die Prüfung nach § 45.2 BBiG zu machen. Das bedeutet, Du musst 4,5 Jahre als Rennreiter/Arbeitsreiter gearbeitet haben, kannst auch Geld dabei verdienen und kannst dann die Prüfung machen.

Also, wenn Du mich fragst, mache erst hier die Ausbildung zu ende. Und dann auf nach England!

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Einjähriges Praktikum Nicole  28.01.2008 Guten Tag

Ich habe auf Ihrer Internetseite etwas über unseriöse Praktika gelesen und habe jetzt eine frage.

und zwar habe ich mich für ein 1jähriges Praktikum auf einem Reiterhof beworben und eine zusage bekommen.

jedoch erhalte ich kein Gehalt sondern nur Kost und Logis frei.

Auf Grund Ihres Artikels stellt sich mir jetzt die Frage, ob dieses Praktikum legal ist?

ich würde mich freuen, wenn Sie mir antworten

Mit freundlichen Grüßen

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Dietbert Arnold 29.01.2008 Hallo Nicole,

es ist leider so: Das einjährige Praktikum ist nur für den Betrieb gut, Du wirst als superbillige Arbeitskraft lediglich ausgenutzt. Im Übrigen bekommst Du ein Gehalt! Allerdings als Sachleistung ausgezahlt, nämlich Kost und Logis. Das ist ja mindestens 340 bis 370 EUR. Genau nachzulesen in der Sachbezugsverordnung. Die Werte sind fest! Dafür sind natürlich Abgaben zu bezahlen! Wenn Du Reitstunden bekommst, dann sind das auch unbare Lohnleistungen, für die Abgaben zu zahlen sind! 

Kurz und gut: Ein derartiges einjähriges Praktikum muss mit mindestens Azubigeld entlohnt werden (ca. 550 EUR/Monat), so die Gerichte, andere gehen von 7,50 die Stunde aus.

Du siehst also, Dein sog. Praktikum ist nichts anderes als Schwarzarbeit! Das ist übrigens für beide Seiten eine Straftat! 

Tue Dir selber einen Gefallen: Lasse die Finger von solchen unseriösen Angeboten!

I
Miese Arbeitsbedingungen! 

Wie kann man sich wehren?

Stefan 20.12.2007 Hallo,

erstmal möchte ich ihnen für ihre Seite danken.

Zum Fall,

Mein bester Freund ist seit einem Jahr auf einer Reitanlage im Sauerland beschäftigt und wird nächste Woche dort aufhören.
Er hat mir leider erst jetzt alles darüber erzählt und ich bin fassungslos.

Er wird über Lohnsteuerkarte mit 600€ abgerechnet und bekommt 600€ bar ausgezahlt. Eine Wohnung wurde nicht gestellt, allerdings ein Firmenwagen versprochen, was auch nicht eingehalten wurde. Seine Arbeitszeiten sind von 6:30, mit zwei Stunden Mittagspause, bis, eigentlich 18:00, Ende offen.
Im Sommer kam er meistens erst um 22 Uhr nach hause. Momentan eher gegen 19 Uhr.
Das ganze dann 5,5 Tage die Woche, auch Feiertags.
Seit Juni hat er immerhin den Sonntag frei.
Man muss dazu sagen, dass er ungelernt im Beruf ist, aber seit Kindesbeinen an in der Materie steckt.

Auf der Anlage muss er alles machen, also misten, füttern, boxen bauen, einzäunen, heu einholen, etc. Ich kenne mich da leider nicht so aus, was da noch alles zukommt, weil ich nicht vom Fach bin.
Allerdings muss er auch mit zu Turnieren, fahren, obwohl er den Führerschein für den Anhänger nicht hat, Pferde fertig machen usw.

Des weiteren hat der Chef im August die einzige Auszubildende gekündigt, weil sie sich krank gemeldet hat. Ihr Hund war am Vortag auf der Anlage ertrunken.
Der Chef hat erst seit Juli seinen Meisterbrief. Wie das mit der Ausbildung geklappt hat, ist mir ein Rätsel.

Seitdem stellt er Praktikanten ein. Einige davon sind jetzt schon zum 4. Monat da.

Ich weiß nicht so recht, was ich machen kann, bzw. was mein bester Freund machen kann.

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn sie mir Tipps geben könnten.

Vielen Dank

I

Dietbert Arnold 22.12.2007 Hallo Stefan,

Du siehst, dass es schwierig ist, wenn man ganz alleine vor diesem Berg von Ungerechtigkeiten steht und niemanden hinter sich hat, der einen den Rücken stärkt und im Notfall auch mal ein Machtwort sprechen kann. Aber selbstverständlich muss und darf man sich das so gefallen lassen. Folgende Möglichkeiten gibt es:

1. Mitglied der Gewerkschaft IG BauenAgrarUmwelt werden und sich dort beraten und zur Not auch rechtlich vertreten zu lassen. Die scheuen sich auch nicht, den Weg zum Arbeitsgericht zu gehen. Das alles ist in dem normalen Gewerkschaftsbeitrag enthalten. Schließlich geht es auch um Lohnnachzahlungen. Aber Achtung! Die Forderungen muss man innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsende stellen!

2. Information der Krankenkasse, dass hier Gelder nicht sozialversichert wurden. Die Krankenkasse ist übrigens für den Einzug aller Sozialversicherungen zuständig. Vergiss bitte nicht, dass Dein Freund hier erhebliche Nachteile hat, wenn es später um Rente usw. geht! Schwarzarbeit schafft absolute Altersarmut!

3. Natürlich kannst Du auch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt einschalten, die für Arbeitssicherheit, Arbeitszeiten, Urlaub, usw. zuständig sind. Die müssen übrigens auch anonym ermitteln! Das steht ausdrücklich im Gesetz.

4. Natürlich ist eine Bargeldzahlung ohne Lohnabrechnung Schwarzarbeit. Wenn sich Dein Freund nicht dagegen wehrt, macht er sich mitschuldig! Für Schwarzarbeit ist in Deutschland der Zoll zuständig. Die haben extra eine Hotline für solche Fälle. Die vom Zoll sind ausgesprochene Profis. Die ermitteln sehr erfolgreich!

5. Dein Freund kann natürlich auch zu einem Anwalt gehen und ihn bitten, ihn zu vertreten. Natürlich muss der Anwalt bezahlt werden. Der eigentliche Prozess vor dem Arbeitsgericht ist gebührenfrei in der ersten Instanz. Falls Dein Freund gewinnen sollte, dann muss der zweite Sieger den Anwalt bezahlen.

Du siehst also, niemand ist solchen Arbeitgebern hilflos ausgeliefert! Aber wehren muss sich Dein Freund schon selber. Und dafür drücke ich ihm alle Daumen. 

Ein frohes Weihnachtsfest Euch beiden!

I

Nach einem Praktikum klagen? Melanie 04.11.2007 Hallo,
Ich bin auf der Suche nach Menschen die gegen das was Ihnen in ihrem Praktikum angetan wurde angegangen sind oder darüber sind!

Hat es sinn den ehemaligen Arbeitgeber zu verklagen??
Mfg Melanie

I

Dietbert Arnold 04.11.2007 Hallo Melanie, 

Du hast genau drei Monate nach Deinem Praktikum Zeit, den Arbeitgeber zu verklagen. Das Risiko ist relativ gering, denn die erste Instanz eines Arbeitsgerichtsverfahren ist gebührenfrei! Und dann gibt es ein ganz aktuelles Gerichtsurteil, dass Deine Position ganz erheblich stärkt, Du findest es natürlich auch hier. Den Service 31 über illegale Praktika wirst Du sicher gelesen haben. Auch denke mal darüber nach, Dich der IG BAU anzuschließen. Für Praktikanten und Azubis übernehmen die den Rechtsschutz meist auch ohne die normale Wartezeit.

Vielleicht schreibt ja noch der/die andere über die eigenen Erfahrungen?

I

Ich bin nicht sozialversichert! Was tun? n.n. 27.11.2007 Hallo,
 
Schon damals ging es darum das mein Arbeitgeber mich nicht anmelden wollte und ich wie fast überall, viele Stunden am Arbeiten war. Mit Müh hatte ich ein 400,- € Nachweis bekommen. Sie haben mir damals ein wenig den "Kopf gewaschen" ;-) Und ich musste was tun...
Mich haben die ganzen Umstände damals nicht los gelassen und ich Bestand auf eine volle Beschäftigung auf Steuerkarte! Das war im Winter 2006. Erst zum März 2007 war dann endlich meine Anmeldung gemacht. Es gab langes hin und her weil mein Arbeitgeber unbedingt wollte das ich statt LK5 auf LK 4 gehe. Letztlich habe ich das dann auch gemacht, schließlich wollte ich endlich einen vollen Beshäftigungsnachweis. Außerdem bekam ich ab da brutto 1400,- € (netto 1000,-) statt wie vorher schwarz 800,-. Wie immer kam im Sommer ein Arbeiter für die Heuernte. In dieser Zeit war ich nicht am arbeiten (auch vorher die Sommer nicht) -> keine Bezahlung. Bereits 2 Monate später sollte ich von heut auf morgen wieder anfangen, was ich auch tat.
Mein Arbeitgeber sagte mir bereits Ende Sept. das er mich "im nächsten Monat" wieder anmeldet. Ich ging da von Oktober aus. Im Okt. sagte er mir dann (ohne mein nachfragen) das er mich im Nov. anmelden wird. Den Monat November wiederholte er auf Nachfrage später (irgendwann im November mache ich das, wann ich die Zeit dazu finde...) für die vergangenen Monate bekam ich wieder nur die 800,- und Selbstredend wurden Feiertage wie Allerheiligen durchgearbeitet ohne Ausgleich u.ä.
 
So dieser Monat ist fast um und ich hatte am Montag einen Brief der Krankenkasse in der Post: Beendigung ihrer Mitgliedschaft! Ein Anruf bei der Krankenkasse ergab da mich mein AG am 8.11.07 !!!!!!! Rückwirkend zum 30.6.07 abgemeldet hat. Eine Neuanmeldung ab November o.ä. liegt nicht vor! :-(
Das ich am 30.6 abgemeldet werden musste ist nicht der Stein des Anstosses für mich udn er die 6 Wochenfrist der KK verbammselt hatte (ab 1.7. hatte ich ja wirklich nicht mehr gearbeitet- für 2 Monate). Was mich richtig fertig macht ist das Meldedatum an die Krankenkasse: 8.11.
Ich muss nun von einem Vorsatz ausgehn... aber was kann ich nun wirklich machen? Man will wohl "Zeit schinden" für die Anmeldung wie im Frühjahr des Jahres auch schon.
ALG beak ich nicht weil das Beschäftigungsverhältniss nicht lang genug bestand mit 4 Monaten. (Ich wurde auch nicht als Arbeitsuchend aufgenommen beim Arbeitsamt- anderes Thema)
An die IGBau habe ich mich schon gewandt, war aber eher null im Ergebnis- da ich kein Mitglied bin. Bekomme zwar Unterlagen zur Mitgliedschaft, aber bringt mir auch nix im moment. Ich habe ja offiziell kein Lohn von dem der IG Anteil gehn könnte...
 
Was raten sie mir? Wo kann ich Hilfe bekommen? 
Anzeige bei Schwarzarbeiterhotline? Gibt es Sonstige Zuständige Behörden die meinem AG auf die Finger hauen können/dürfen?
 

I

Dietbert Arnold 

27.11.2007

Also, so geht das nicht weiter! Du wirst ja richtig ausgenommen! Da musst Du reagieren! Es ist schade, dass Du Dich nicht entschließen kannst, in die IG BAU zu gehen, denn dann bekämest Du Rechtschutz. Übrigens, wer nichts verdient oder sehr wenig bekommt, der bezahlt bei der IG BAU auch nur den Mindestbeitrag. Der ist so hoch wie eine Packung Zigaretten. Also bezahlbar. Aber auch so kannst Du Dich wehren: Im >Service findest Du den Link zur Schwarzarbeit. Dort kannst Du Dich direkt an den Zoll wenden, der gegen Schwarzarbeit vorgeht. Ich gehe davon aus, dass die sich dann wirklich kümmern. Die vom Zoll verstehen ihr Geschäft. Auf jeden Fall darfst Du Dir das nicht gefallen lassen. Du arbeitest und bekommst keinerlei Sozialversicherungen, das darfst Du nicht machen! Du zahlst letztlich die Zeche, der Betrieb spart einfach nur. Das ist nicht nur unfair, das ist ein Verbrechen! Also, ran an den Zolll! Das sind Profis! Und das mit der Mitgliedschaft in der IG BAU würde ich mir gut überlegen, denn die können Dir Rechtsschutz gewähren und alle Deine zurückliegenden Forderungen einklagen. Das kann erhebliche Vorteile für Dich haben. Falls Du Hilfe beim Kontakt zur IG BAU benötigst, dann melde Dich noch einmal. Schließlich geht es auch um spätere Rentenansprüche! Schreibe uns, wie es weiter geht. Ich drücke Dir die Daumen, lasse Dir diese Ungerechtigkeit nicht gefallen!!

I

n.n.

19.06.2008

Hallo,

Ich wollte mal den neuesten Stand der Dinge berichten unserer Never-Ending-Story.

Ich wurde Rückwirkend zum 1.11.07 angemeldet mit Vollzeitstelle (1400,- brutto). Außerdem wurden Zusatztage (z.B. Feiertage) bar mit 40,- € vergütet (unabhängig davon wie lange an dem Tag gearbeitet wurde)…

Aber kaum ist das eine Problem gelöst kommt ein neues auf!

  Am 28.April wurde mir mitgeteilt das ich ab 1. Mai nur noch auf Teilzeitstelle arbeiten soll. Das akzeptierte ich soweit. Zu diesem Zeitpunkt war nicht klar wie viel meine Vergütung in Zukunft betragen wird. Begründet wurde mir die Teilzeitstelle mit „wirtschaftlichen Gründen“. Wir machten unter anderem den Vorschlag das der AG doch Kurzarbeit anmelden solle, was er aber absolut ablehnte.

Erst am 28. Mai bekam ich Nachricht darüber wie hoch mein zukünftiges Gehalt ausfällt. 628,55 brutto (500,- netto). Der Mai war so gut wie rum und die Erkenntnis das das Gehalt komplett für den Sprit drauf geht (6 Tage Woche, zusätzlich Fr./Sa. Abend) Einfache Strecke sind 20 km.

Außerdem der Blick im Juni auf Bauarbeiter, die den Reitplatz neu anlegten mit schönem feinem 5 LKW-Ladungen Reitsand… soviel zu der wirtschaftlichen Situation...

Meine Arbeitszeiten wurden auf 3 Stunden tägl. + Fr/Sa ca. 1-1,5 Stunden gekürzt. Ich habe drauf geachtet das ich möglichst pünktlich die Arbeit verließ. Irgendwann kam dann der Chef zu mir und machte so eine Andeutung das er das Gefühl hat ich würde nicht genug arbeiten in der Zeit die ich da bin. (ich mache keine Pausen, bin Nichtraucher ;-) ) Habe ihm dann erklärt das er nicht erwarten kann das ich den ganzen Stall mache in der halben Zeit und halbes Geld. Ich bin daraufhin, nachdem ich dann Anfang Juni die Abrechnung von Mai in der Hand hatte zum Arbeitsamt gegangen, weil ich nun endgültig mein Arbeitsverhältnis kündigen wollte.

  Ich bekomme wenn ich kündige weder ALG noch sonst irgendwas, statt dessen 12 Wochen Sperrfrist! Laut Arbeitsamt ist eine Fahrstrecke von 20 km zumutbar (was ja auch stimmt). Unrelevant was ich Verdiene. Daraufhin fragte ich beim Arbeitsgericht nach was ich machen kann um trotzdem Ansprüche gelten machen zu können. Resultat- NIX! Mit dem 28.April habe ich quasi die Teilzeit mit all seinen Vor/Nachteilen akzeptiert, auch wen da noch nicht bekannt war was ich bekomme und das mir das viel zu kurzfristig mitgeteilt wurde mit 3 Tagen vorm Ersten. Hätte ich sofort gekündigt, bzw. gesagt „Nicht Einverstanden mit den Teilzeitbedienungen“ hätte ich sofort Recht auf ALG gehabt trotz Kündigung meinerseits. Ich habe mich trotzdem entschieden zu kündigen auch ohne eine Neue Arbeitstelle in Aussicht zu haben und ohne ALG zu bekommen. Denn so fahren wir in Schulden…

Die Überlegung trotzdem gegen dem Arbeitgeber vorzugehen wurde „untergraben“ mit dem Hinweis das sowas die Runde machen wird… und wer stellt schon einen Arbeitnehmer ein der vor Gericht gezogen ist gegen seinen AG!

In der Hoffnung trotzdem weiter im Beruf zu bleiben und meine Erfahrungen zum Schutz anderer verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

I

Traumberuf? Suche neue Stelle! ilo 03.11.2007 Hallo alle zusammen!

Ich finde dieses Forum super und hat mir während meiner Ausbildung (2004 bis 2007) viel geholfen, deshalb will ich euch nun mal meinen Arbeitsalltag seit fast 2 Monaten schildern:


Ich arbeite mindestens 10 stunden am Tag, net selten 65 stunden in der Woche und bekomme ausgelernt 4,50 Euro auf die Stunde. Nach einem Arbeitsunfall hat mein Chef rumgemotzt weil ich zum Arzt wollte... Bei der Arbeit hat ich kaum Zeit mal was trinken zu gehn...


Am Anfang dort in dem Betrieb hab ich über alles hinweg gesehen, habe gedacht, ich kann viel lernen in dem Betrieb, aber mittlerweile möchte ich dort weg... meine Eltern müssen mich unterstützen, dass ich überhaupt noch überleben kann.


Also, wenn irgendjemand dass liest und im Reutlinger Raum eine kleine Stelle für mich hat, bitte melden! Habe die Z+H Prüfung mit Auszeichnung (das beste Ergebnis im Reiten dieses Jahr) und den Trainer C!

bye bye ilo

I

Meister weg! Was jetzt? Lene 25.10.07 Ich habe folgendes Problem. Ich bin angestellter Pferdewirt in einem Trainings und Zuchtbetrieb der auch Auszubildende hat. Vor ca. 1 Monat hat der Ausbilder aufgrund von internen Problemen den Hof verlassen, so dass die 3 Azubis momentan ohne Ausbilder sind. Die Suche nach einem neuen Pferdewirtschaftsmeister läuft auf Hochtouren, ist aber nicht so einfach. Haben sie noch eine Idee an wen man sich wenden könnte wenn man einen Meister sucht? Die zuständige Stelle ist leider nicht unser erster Ansprechpartner geworden. Meine eigentliche Frage ist allerdings, wie die Übergangszeit geregelt ist? Wie lange darf ein Betrieb offiziell ohne Ausbilder sein wenn die Azubis bleiben möchten? Wenn es einen neuen anerkannten Meister gibt, müssen die Auszubildenden kündigen wenn sie den Betrieb doch verlassen wollten oder würde ihnen ein Aufhebungsvertrag zustehen (die Geschäftsleitung ist allerdings nicht mit deren Abgang einverstanden)? Vielen Dank im Vorraus

I

Dietbert Arnold 25.10.07 Zunächst, Lene, ist die Zuständige Stelle gefragt. Die muss sagen, wie lange sie es duldet, dass kein Ausbilder auf dem Betrieb ist. Damit ist dann klar, wie lange die meisterlose Zeit auch bei einem Wechsel anerkannt wird. Der Betrieb hat den Vertrag unterschrieben und damit eine Ausbildung unter einem Meister versprochen. Daran muss sich der Betrieb halten. Es kann sogar möglich sein, dass der Betrieb schadenersatzpflichtig werden könnte. Das aber kann hier nicht beurteilt werden. Derartige Beratungen machen die Profis der IG BAU. Du siehst, es kann durchaus sinnvoll sein, in "guten" Zeiten Mitglied der IG BAU zu werden, damit man, wenn es brennt, Rechtsschutz von seiner Gewerkschaft bekommt. Also, wenn bei Euch im Betrieb sich die Azubis entscheiden könnten, Mitglied der IG BAU zu werden, dann gibt es rechtliche Beratung und im Notfall auch Rechtsschutz. 

Für die Suche nach einem neuen Meister ist natürlich der Betrieb zuständig, nicht die Zuständige Stelle. Da muss sich der Betrieb einfach engagieren. Vielleicht auch durch attraktive Arbeitsbedingungen. Auch hier gibt es eine Rubrik Stellenangebote.

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Tarifvertrag aktuell? maike 18.10.2007
warum ist der lohn und gehaltstarifvertraf zum downloaden nicht aktuell?? Aus dem Jahre 2003 - ich finde es nett, dass sie den service anbieten - aber so schafft es doch
verwirrung, wie bei mir, als ich mich bewarb und meine lehrgeldhöhe wissen wollte.

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Dietbert Arnold 18.10.2007 Ja, Maike, das ist der aktuellste Tarifvertrag, den es derzeit in Brandenburg gibt. Übrigens: Tarifverträge gibt es immer nur dort, wo die Gewerkschaft auch Mitglieder hat und die Gewerkschaft dadurch entsprechend mächtig ist. 

Saison zu ende: Kündigung! Cornelia Sievert 14.10.2007
Hallo und guten Tag,
ich möchte hier und heute eine für mich bodenlose Frechheit loswerden. 

Meine Tochter ( 19 Jahre ) hat im vergangenen Herbst ein EQJ in einem auf der Insel Fehmarn ansässigen Reitbetrieb begonnen. Nach 2 Monaten musste sie am Knie operiert werden, nach Genesung im Frühjahr stand sie voll einsatzbereit zur Verfügung. Mit Aussicht auf einen sich anschließenden Lehrvertrag arbeitete sie 6 - 7 Tage die Woche, also ca. 60 - 70 Std. 

Da der Reitstall direkt in der Stadt der Insel liegt, ist im Sommer natürlich Hochkonjunktur, da sehr viele Touristen hier Urlaub verbringen. Tatsächlich bekam meine Tochter den heißbegehrten Ausbildungsvertrag und begann ohne Unterbrechung am 01.08.2007 die Ausbildung zur Pferdewirtin ( Schwerpunkt Zucht und Haltung ). Die Arbeitsstunden beliefen sich weiterhin auf gut 60 Stunden und telef. Bereitschaft rund um die Uhr. Meiner Tochter machte dieses nichts aus, da ja im Winter nicht so viel los ist und es dann von der Arbeit her etwas ruhiger werden würde. ( In den Saisonmonaten 6 Std. Unterricht täglich mit 10-14 Schülern pro Stunde , sowie diverse Ausritte am Tag ) Eines Tages verlangte der Ausbilder von ihr, sie solle ohne Bügel leichttraben, dieses tat sie, doch sie hatte Probleme mit dem operierten Knie, da an der Innenseite eine Schraube implantiert wurde. In allen anderen Bereichen, ob stundenlanges Ausmisten, Reitunterricht geben, Ausritte usw. gab es keinerlei Probleme. Nun stand ein Kontroll-Termin wegen des Knies an; das Knie sei  in Ordnung, nur an der eingesetzten Schraube könnte es gelegentlich Reizungen geben. Mit dem Befund ging meine Tochter zum Ausbilder und berichtete ihm das Ergebnis. Als Antwort bekam sie einen Tag Urlaub abgezogen und die Kündigung mit der Begründung, sie sei für den Beruf nicht geeignet.

 

Komischerweise war in den Saisonmonaten alles bestens, der Ausbilder war zufrieden mit unserer Tochter, sie hat ja auch zu allem JA gesagt und nie aufgemuckt. Nun ist die Touristensaison vorbei, es kehrt Ruhe ein und somit natürlich auch weniger Geld.  Meine Tochter sollte sich das Kündigungsdatum selber aussuchen und kündigen, könnte aber bis zum Monatsende weiter arbeiten. Wir haben daraufhin mit dem Ausbilder gesprochen und ihm erklärt, dass unsere Tochter keinesfalls von sich aus kündigen würde, wenn, müsste er dies schon tun. Nun erzählt er seinen Angestellten, sie hätte von sich aus wegen der Schmerzen im Knie aufgehört.
Wir sind vollkommen sprachlos und wissen überhaupt nicht, wie wir uns nun weiter verhalten sollen.
In der Hoffnung auf Hilfe verbleibe ich mit besten Grüßen
Dietbert Arnold 14.10.2007 Das hört sich aber schon merkwürdig an. Erst wird das EQJ- Praktikum mitgenommen und dann die Ausbildungszeit. Eine willige Arbeitskraft für wenig Geld. Besser geht es ja gar nicht! Eine große Sauerei! Grundsätzlich würde ich folgendes raten:

1. Niemals selber kündigen! Wichtig ist, dass im Ausbildungsvertrag nachgesehen wird, wie lange die Probezeit ist. Innerhalb der Probezeit allerdings kann jede Seite den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.

2. Ich würde sofort die Zuständige Stelle von den Machenschaften des Betriebes unterrichten. So z.B. über die vielen ungesetzlichen Überstunden. Hier muss die Zuständige Stelle reagieren. Ich würde mich da nicht abwimmeln lassen.

3. Ich würde mir nicht gefallen lassen, wenn dann schon der Ausbildungsvertrag beendet wird in der Probezeit, dass der Betrieb ungeschoren davon kommt. Hier lohnt es sich sicherlich auch, das zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu informieren. Die übrigens müssen auch reagieren!

4. Es lohnt sich auch, die zuständige Gewerkschaft, die IG BAU, um Hilfe zu bitten. Wenn man sich entschließt dort Mitglied zu werden, übernehmen die auch eine Rechtsberatung und eine notwendige juristische Vertretung, um wenigsten die vielen Überstunden vergütet zu bekommen. Auch muss der Betrieb für die vielen Überstunden natürlich Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Auch ist ein Steuervergehen denkbar. Da kann noch eine ganze Menge auf den Betrieb zukommen.

Tipp: 

IG BAU Büro Neumünster
Carlstraße 7
24534 Neumünster
Telefon: 04321 - 18 07 - 36
Fax: 04321 - 18 07 - 52
E-Mail: neumuenster@igbau.de
 Öffnungszeiten:
Montag
10.00 - 13.00 Uhr
Dienstag
10.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Ich jedenfalls drücke beide Daumen, dass dieser Betrieb sich mit diesen Machenschaften nicht durchsetzen kann. Viel Glück! Ich würde mich freuen, wenn wir hören könnten, wie es ausgegangen ist.

Plötzlich soll ich in einen anderen Betrieb! Judith 07.10.2007
hallo
Ich bin jetzt 1 1/2 Jahre in meinem Betrieb und zufrieden. Nun haben wir zwei neue Azubis bekommen die sehr faul sind und nun meint unser Bereiter wir sollen alle mal in einen anderen Betrieb gehen und sehen was es heißt zu Arbeiten. Aber wir müssen dort auch alles selber zahlen (Unterkunft u.s.w.) die kosten auf dem Betrieb wo ich bin gehen natürlich auch weiter. Nun habe ich mich geweigert . In meinem Ausbildungsvertrag steht nichts von Überbetrieblicher Ausbildung drin. Dann kann der Betrieb mich ja eigentlich nicht zwingen den es ist ja nicht vertraglich vereinbart. Oder wie stehen meine Chance mich zu wehren ?
Ich würde mich sehr über eine antwort freuen das ich weiß ob ich kämpfen kann oder ob ich eh keine Chance habe.
 
Mit freundlichem Gruß
Dietbert Arnold 08.10.2007 Hallo Judith,

das ist nicht in Ordnung, was man da mit Dir vor hat. Im Berufsbildungsgesetz steht zwar, dass die Ausbildung in zwei verschiedenen Betrieben stattfinden kann, aber, das muss im Ausbildungsvertrag festgelegt sein. Dein Betrieb kann Dich jetzt nicht, wenn nicht im Ausbildungsvertrag festgelegt, einfach in einen anderen Betrieb schicken. Gar nicht geht, dass Du dann auch noch die Kosten für zwei Wohnungen zahlen musst. Das ist nicht korrekt. Niemals musst Du für eine Leistung zahlen, die Du nicht in Anspruch nimmst. Wo gibt es denn sowas! Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Sprich erstens noch einmal sachlich aber deutlich mit Deinem Ausbilder und nicht mit einem Bereiter. Mache Deine Position ganz deutlich. Wenn das nichts bringt, wende Dich an die Zuständige Stelle und bitte die um ihre Hilfe. Die müssen Dir in diesem Falle helfen. Weiter hast Du auch die Möglichkeit, Dich an die Profis der Pferdewirtgewerkschaft IG BAU zu wenden. Wenn Du Dich entschließt, dort Mitglied zu werden, dann werden die Dich auch rechtlich vertreten und gegen diese unhaltbaren Zustände vorgehen. 

Ja, Judith, das ist das, was ich Dir derzeit raten kann. Schreibe doch mal, wie es ausgegangen ist.

Arbeitsvertrag und Gehalt? nn 15.06.2007 Hallo Herr Arnold,
1.Ich habe meine Prüfung als Pferdewirt bestanden. Mein Arbeitgeber sagt ich solle weiter bei ihm arbeiten. Wir haben uns auf sechs Stunden am Tag von Montag bis Freitag geeinigt, da ich noch einige Reitschüler privat betreue. Jetzt das Problem. Er gibt mir keinen Arbeitsvertrag, denn nach seiner Aussage lohnt es sich für die paar Stunden nicht. Er bezahlt mir nach wie vor nur mein Azubigehalt (350,00 € netto) und läst sich auch auf ein Gespräch nicht ein. Wie soll ich mich verhalten.

2.Ich würde gerne eine weitere Ausbildung zum Pferdemanager an der Kölner Pferdeakademie machen um auch Betriebswirtschaftlich weiter zu kommen. Gibt es da eine Möglichkeit der Förderung durch das Arbeitsamt?

Dietbert Arnold 16.06.2007 Du arbeitest als Pferdewirtin 30 h/Woche und solltest etwa 7,50€/h verdienen. Also hast Du bei einer fairen Bezahlung den Anspruch auf 900 € brutto im Monat. 350 € netto sind einfach eine Sauerei. Bedenke bitte, dass Du dann ja auch nur für diesen Minilohn sozialversichert bist. Wahrscheinlich wirst Du als 400€- Kraft abgerechnet, Du hast dann also keinen Anspruch auf Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und bekommst dann auch auf diese Zeit keine Rente. Das kann im Alter zu ganz großer Armut führen! Außerdem musst Du wissen, dass nach dem Nachweisgesetz eine Vereinbarung über die wichtigsten Inhalte schriftlich festgelegt werden muss. Das ist einfach unseriös, wie sich Dein ehemaliger Arbeitgeber verhält. Ich würde niemals darauf eingehen. Falls Du schon so arbeitest (ab dem Tag nach der Abschlussprüfung!), dann kannst Du rückwirkend Deinen Lohn einfordern. Da wäre es gut, wenn Du Mitglied der IG BAU wärest, denn die würden Deinen Rechtsschutz übernehmen. Nun zur Kölner Pferdeakademie. Diese Kurse kosten viel Geld und haben keine spätere Anerkennung. Das sind privat ausgestellte Zettel, auf denen dann ein Titel steht, der nirgends anerkannt wird. Deshalb wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Arbeitsagentur diesen Kurs nicht fördern. Ich würde Dir dringend raten, die Meisterprüfung anzustreben. Damit erwirbst Du dann auch noch die Hochschulreife und kannst das Meisterbafög beziehen. In der Zwischenzeit solltest Du Dich konsequent auf die Prüfung vorbereiten. Dazu gibt es Kurse an der Deutschen Reitschule und auch kannst Du Dich um ein Praktikum (bezahlt) bei der Bundesvereinigung der Berufsreiter bewerben. Da sind oft noch Plätze frei. Falls Du Befürchtungen hast, dass das Reiten im Meisterniveau zu hoch ist, kannst Du ach den Meister Z&H machen, in dem betriebswirtschaftliche Dinge eine viel größere Rolle spielen.
Neues Abschlusszeugnis? Jenny 18.04.2007 Hallo , ich habe da mal eine Frage:  undzwar ist mir durch einen Unfall das Original meines Abschlussprüfungszeugnisses im Schwerpunkt Zucht und Haltung  abhanden ghekommen. Nun meine Frage ob jemand weiss wie  und wo ich evt. ein neues her bekomme (habe nur noch Kopien der Bewerbungen.

Vielen Dank

I

Dietbert Arnold 18.04.2007 Hallo Jenny, das ist eine gute Gelegenheit einmal was über Abschlusszeugnisse zu sagen. Sowohl das Abschlusszeugnis der Berufsschule als auch das Pferdewirtzeugnis sind Originalurkunden und diese dürfen niemals zwei Mal ausgestellt werden. Allenfalls darf die ausstellende Stelle, also die Schule oder die Zuständige Stelle aus ihren Unterlagen eine Zweitschrift/ Kopie machen. Du wirst also damit leben müssen, immer nur noch eine beglaubigte Kopie oder Zweitschrift Deines Zeugnisses zu besitzen. Wende Dich also an die Zuständige Stelle, bei der Du Deinen Ausbildungsvertrag eintragen lassen hast und bitte um eine Zweitschrift Deines Pferdewirtzeugnisses. Was lehrt uns das? Geht ordentlich mit den Abschlusszeugnissen um, lagert sie sicher! Da kann es schon mal Sinn machen, für einige Euros im Jahr ein kleines, sicheres Schließfach bei einer Bank/Sparkasse zu mieten und alle diese Dokumente sicher zu lagern. 

I

Arbeitszeiten für Pferdewirtauszubildende Thomas Knoll 28.03.2007 Sehr geehrter Herr Arnold,
ich bin Betriebsratsmitglied der Neustart gGmbH in Thüringen, einem gemeinnützigen Träger vor allem im Bereich der Suchtkrankenhilfe. Im Rahmen des therapeutischen Reitens gibt es in unserer Firma auch Auszubildende zum Pferdefachwirt. In der entsprechenden Einrichtung gab bzw. gibt es u.a. Unstimmigkeiten bezüglich der Arbeitszeit von Auszubildenden (über 18 Jahre), die nicht ausgeräumt werden konnten, da sich hier auf die speziellen Bedürfnisse der Landwirtschaft berufen wurde. In diesem Zusammenhang bin ich bei Internetrecherchen auf Ihr Forum gestoßen. Ich möchte Sie bitten, mir Informationen über gängige Arbeitszeitregelungen in o.g Bereich zu übermitteln (bezüglich tägl. Arbeitszeit, Überstunden, viele Tage am Stück darf gearbeitet werden, Arbeit während der Berufsschulzeit etc.), damit wir in dieser Angelegenheit handeln können. Für Ihre Mühe danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Knoll

I

Dietbert Arnold 28.03.2007 Hallo Thomas, zunächst einmal eine Rückfrage: Reden wir über den Ausbildungsberuf Pferdewirt oder einen Operettenausbildungsgang Pferdefachwirt? Pferdewirtauszubildende, die einen Ausbildungsvertrag mit Eintrag bei der Zuständigen Stelle in Weimar haben, die sind natürlich berufsschulpflichtig. Im Berufsbildungsgesetz findest Du die Regelung, dass der Betrieb volljährige Schüler für die Berufsschule freistellen muss, ebenso für die Wegezeiten. Ist der Schultag einschließlich Wegezeiten für volljährige Schüler kürzer als die reguläre Arbeitszeit, dann muss der Tag im Betrieb beendet werden. Nähere Details findest Du im >Service. Zu den Arbeitszeiten, die immer wieder im Beruf Pferdewirt ein großes Diskussionsthema sind: Natürlich steht im Ausbildungsvertrag, wie groß die Wochenarbeitszeit ist und wie viele Wochentage in Frage kommen. Das was im Ausbildungsvertrag steht, gilt! Wie so ein Ausbildungsvertrag aussieht, steht auch im >Service. Und dann gilt natürlich, wie für alle Menschen in Deutschland, das Arbeitszeitgesetz. Hier steht klipp und klar, was geht und was nicht. Schaue auch hier wieder in den >Service. Falls Du Fragen zum Urlaub hast, da lohnt auch wieder ein Blick in den >Service. Und dann würde ich Dir einmal empfehlen, Dich mit der zuständigen Gewerkschaft, der IG BAU (Bauen-Agrar-Umwelt), in Verbindung zu setzen, denn die beraten Dich ganz sicher auch persönlich. Die Adressen von Thüringen findest Du hier. Hilft Dir das erst einmal weiter? Sonst melde Dich bitte noch einmal.

I

Wird Praktikum auf Ausbildung angerechnet? charly 20.03.2007
Die ausbildung zum pferdewirt-reiten wird einem wirklich nicht leicht gemacht. nachdem ich in meinem ersten betrieb bis zu 60 stunden wöchentlich gearbeitet habe, mir bei einem betriebsunfall unterstellt wurde, einfach nur krank zu machen, habe ich denbetrieb gewechselt. allerdings ist das gerichtsverfahren - es wurde kein zeugnis erteilt, die lwk wurde nicht über die aufhebung informiert, das fällige géhalt wurde zurückgehalten-
noch nicht zuende, denn der betrieb verschleppt die termine....
 
nun zu meiner frage: in meinem neuen betrieb macht der chef gerade seinen meister. laut lwk kann meine ausbildung solange, bis er die meisterprüfung abgelegt hat, als praktikum auf die ausbildung angerechnet werden, da ich weiter die berufsschule besuche und die lwk informiert ist. ich bin inzwischen wegen der auskünfte der lwk etwas misstrauisch geworden - können sie diese aussage bestätigen? ansonsten
würde ich mir schweren herzens einen anderen ausbildungsplatz suchen müssen...
viele grüße charly

I

Dietbert Arnold 21.03.2007 Hallo Charly, ich finde es gut, dass DU Dich wehrst und Dir nicht alles gefallen lässt. Ich drücke Dir die Daumen, dass Du Dich durchsetzen kannst. Wenn sich mehr geprellte Azubis wehren würden, dann wären die Schwarzen Schafe ganz schnell von der Bildfläche verschwunden. Gut ist da beraten, wer Mitglied der IG BAU ist und dann natürlich kostenlosen Rechtsschutz bekommt. 

Jetzt zu Deiner Frage: Grundsätzlich dürfen nur Betriebe ausbilden, die von der Zuständigen Stelle anerkannt sind. Dein jetziger Betrieb ist nicht anerkannt, sonst hätte der Betrieb ja mit Dir einen Ausbildungsvertrag schließen können, den die Zuständige Stelle dann registriert. Auch ist die Zuständige Stelle nicht bereit, eine Einzelfallentscheidung für Dich und Deinen Betrieb zu fällen, denn sonst hättest Du einen gültigen Ausbildungsvertrag. Derzeit arbeitest Du als ungelernter Hilfsarbeiter. Diese Tätigkeit muss mit ca. 7 EUR brutto pro Stunde bezahlt werden. Näheres findest Du unter langfristige Praktika. Eine Hilfsarbeitertätigkeit darf normalerweise von der Zuständigen Stelle nicht auf die Ausbildung angerechnet werden. Ich glaube auch nicht, dass Dir die Zuständige Stelle diese Zusage auch schriftlich unterbreiten würde. Natürlich ist auch nicht geklärt, was passiert, wenn Dein jetziger Arbeitgeber durch die Meisterprüfung fällt und diese erst in einem Jahr wiederholen darf. Auch ist nicht abzusehen, ob nach bestandener Meisterprüfung der Betrieb überhaupt anerkannt wird. Dann gibt es noch ein Problem: Du bist nicht Auszubildender, Du bist Hilfsarbeiter und folglich darfst Du gar nicht die Berufsschule besuchen. Ich weiß überhaupt nicht, wie die Zuständige Stelle Dich so beraten kann. Ich rate Dir dringend den Referatsleiter einzuschalten! Kurz und gut: Entweder die Zuständige Stelle genehmigt Dir als Einzelfall den Ausbildungsvertrag jetzt bis zur Meisterprüfung oder aber das Ganze ist einfach nur unseriös! Und wenn was unseriös ist, dann solltest Du die Finger davon lassen, denn Du alleine bist nämlich der Dumme, der Betrieb und die Zuständige Stelle sagen im Notfall immer: Das war doch kein Ausbildungsvertrag! Was willst Du eigentlich? Jetzt, Charly, kennst Du meine Meinung. Vielleicht hilft Dir diese bei Deiner Entscheidung. Schreibe uns mal, wie es ausgegangen ist. 

I

Ausbeutung oder Normalität? Chtistine 15.03.2007 Sehr geehrter Herr Arnold!

Ich habe am 1.3. eine Ausbildung zur Pferdewirtin mit dem Schwerpunkt Reiten begonnen. Bevor ich mich entschlossen habe, in diesem Betrieb zu lernen, war ich im Januar eine Woche dort zum Probearbeiten und da lief auch alles gut. Bin viel geritten, habe auch Unterricht bekommen und mich gut mit den Leuten verstanden.

Jetzt sieht es folgendermaßen aus:
Arbeitsbeginn 7 Uhr. Arbeitszeit eigentlich 8 Stunden.
Früh ca. 10 Boxen misten, Stroh füttern, kehren usw.
Danach ca 1/2 Std Frühstückspause.
Dann geht's ans Reiten. Ich habe im Moment 9 Pferde (Beritt- und Verkaufspferde), die ich am Tag bewegen muss. Was und wie ich das mit denen mache, ist allein mir überlassen. Ob ich nun reite oder longiere, wie lange ich jedes Pferd arbeite usw. Allerdings kann ich jedes Pferd nur ca 1/2 Std arbeiten, da ich sonst nie fertig werde. Finde ich aber zu wenig.
Mittagspause mache ich nur so 15 min, weil ich nicht abends noch länger im Stall stehen will.
Dazu kommt dann noch der Reitunterricht, den ich geben muss. Manchmal gar keinen am Tag, manchmal bis zu 3 Std.
Unterricht bekomme ich so gut wie keinen. Der Chef sagt vielleicht mal 2 Minuten lang was zu mir, während er eines seiner Pferde reitet und das war's.
Die Bereiterin, die dort noch bis Mitte April arbeitet, hat auch zu mir aus eigener Erfahrung gesagt, dass ich vergessen könnte, richtigen Unterricht zu bekommen.
Dazu kommt, dass ich jeden Tag 1-2 Std länger arbeite, und das bei einer 6-Tage-Woche. Auf meine Frage hin, wie es mit Überstundenausgleich aussieht, bekam ich nur zu hören, dass es den nicht gibt, das gäbe es in diesem Job nirgends und wenn mir was nicht passt, könne ich mir ja was anderes suchen.
Schließlich müsste ich in der Turniersaison ja auch damit zurechtkommen, jedes Wochenende auf Turnier zu sein und 12 Std und länger zu arbeiten. Ohne Ausgleich natürlich.
In die Berufsschule will mein Chef mich eigentlich auch nicht gehen lassen. Das gab es bei den Azubis vor mir auch nicht.
Dazu kommt, dass der Chef auch nicht mit anzüglichen Bemerkungen spart, was mir ziemlich gegen den Strich geht. Mag sein, dass er einfach so ist und sich nix dabei denkt, aber ich finde das nicht ok.
Aufgrund all dieser Dinge überlege ich, dort wieder aufzuhören. Ich arbeite wirklich gern mit Pferden, mache das auch schon seit einigen Jahren, aber sowas ist mir noch nicht untergekommen.
Oder sind Sie der Meinung, dass es wie von mir beschrieben Gang und Gäbe ist und ich mich damit abfinden muss, wenn ich diesen Beruf erlernen möchte?
Ist es tatsächlich überall so? Ist meine Entscheidung die Richtige, wenn ich dort weggehe? Oder heißt es Zähne zusammenbeißen und durchhalten?
Vielen Dank im Voraus für eine Stellungnahme zu meinem "Problem".
Mit freundlichen Grüßen,
Christine

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Dietbert Arnold 15.03.2007 Hallo Christine, Deine Ausbildung läuft nicht in geordneten Bahnen. Natürlich muss Dein Ausbilder Dich ausbilden, natürlich darfst Du die Berufsschule besuchen, natürlich hast auch Du ein Recht auf Ausbildung und natürlich darf keiner mit anzüglichen Sprüchen kommen. Ich wäre mit dieser "Ausbildung", genau wie Du, nicht zufrieden. Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten: Du beißt die Zähne zusammen, erträgst alles und machst so am Ende eine mäßige Prüfung. Vielleicht fällst Du auch durch, weil Dir das Reiten nicht ausreichend gelingt. Das ist aber nicht das, was Du wolltest. Oder? Dann sei auch konsequent und ziehe die Notbremse! Raus aus diesem "Ausbildungsbetrieb"! Suche Dir einen besseren. Wenn das nicht gelingt, dann musst Du zähneknirschend feststellen, dass dieser Beruf Dir nicht das bieten kann, was Du von einem qualifizierten Beruf erwartest. Dann kehre diesem Beruf den Rücken und mache das, was Du wirklich möchtest. Eine andere Frage ist, ob Du es Dir gefallen lassen möchtest, dass dieser jetzige "Ausbilder" damit durchkommt, Dich so auszubilden. Sicher geht es auch um Schadenersatzansprüche, wenn Du nicht ausreichend ausgebikldet wird und natürlich muss ein Betrieb auch Überstunden bezahlen! Wenn Du Dich wehren möchtest, dann hin zur Zuständigen Stelle, dann hin zur IG BAU, dann hin zum Gewerbeaufsichtsamt und wehre Dich. Das klingt jetzt alles sehr radikal aber ich weiß aus Erfahrung, dass es meist besser ist, diese Tortur zu beenden, als über Jahre zu ertragen. DU musst wissen, wo Deine Leidensgrenze ist, wo Du Dich nur noch ausgebeutet fühlst. Sich ausbeuten lassen, dass darfst Du Dir nicht gefallen lassen. Gehe Du Deinen geraden Weg. Du wirst damit letztlich glücklicher! Aber vergiß nicht: Eine Entscheidung musst DU finden!

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Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig? Juliane Kirch 20.02.2007 Guten Tag Herr Arnold, möchte mich als Bereiterin selbstständig machen, leider fehlt mir die Information in welcher Berufsgenossenschaft ich mich anmelden kann. Könnten Sie mir dabei weiter helfen . Mit freundlichen Grüssen Juliane Kirch

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Dietbert Arnold 20.02.2007 Hallo Julia, die Gesetzliche Unfallversicherung, auch Berufsgenossenschaft (BG) genannt, ist immer nur für Arbeitnehmer zuständig und der Arbeitgeber muss den Beitrag zur Unfallversicherung bezahlen. Meines Wissens kann lediglich in der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft sich auch ein selbständig arbeitender Betriebsleiter freiwillig versichern. Du solltest Dich also dort beraten lassen. Ebenfalls kann ich Dir raten, Dich mit der Landwirtschaftskammer/Landwirtschaftsamt in Verbindung zu setzen, denn die haben Betriebsberater genau für diese Fragen. Mein Tipp: Kläre erst die Frage Deiner Unfallversicherung, bevor Du anfängst. Und noch ein Hinweis: Falls Du auch Reitunterricht gibst, dann musst Du Dich auch Rentenversichern. So steht das im Gesetz, ob Du willst oder nicht. 

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Mietzuschuss auch für Azubis IG BAU 08.02.2007 Seit Jahresbeginn können auch Auszubildende, Schüler und Studenten einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten nach der Hartz- IV- Regelung beantragen. Bedingung für den Zuschuss ist, dass der/die Auszubildende BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld von der Arbeitsagentur erhält und tatsächlich Kosten für Miete und Heizung anfallen. Mehr Infos hier.

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Rechtsschutz hilft! IG BAU 02.02.2007 34 068 Mitglieder der IG BAU wären ziemlich verratzt gewesen, wenn es den gewerkschaftlichen Rechtsschutz nicht gäbe. Als Gewerkschaftsmitglieder aber haben sie Hilfe bei ihrem Streit vor dem Arbeits- oder Sozialgericht erhalten. 107 Millionen Euro (107 000 000 Euro!) ist die Summe, die von der IG BAU gemeinsam mit dem DGB-Rechtsschutz im Jahr 2005 für sie erstritten werden konnte. Im Durchschnitt sind das 3140 Euro pro Klage. So viel Geld und so viel Schutz lässt manch einen Stänkerer alt aussehen, der in der Arbeitspause gegen die Gewerkschaft hetzt. Denn Mitgliedschaft, die lohnt sich. Ganz aktuell vertritt die IG BAU gerade eine Pferdewirtauszubildende, die nach einem halben Jahr feststellen musste, dass ihr Betrieb gar nicht ausbilden darf. Da ist es schön, wenn einem der Rücken gestärkt wird und Hilfe von erfahrenen Kollegen selbstverständlich ist. In der IG BAU seid Ihr nicht alleine!

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Bundesvereinigung der Berufsreiter empfiehlt: 

Keine Gehaltserhöhungen in 2007 und 2008

Dietbert Arnold 23.01.2007 Nachdem die Bundesvereinigung der Berufsreiter im Jahr 2006 Gehaltskürzungen von bis zu 13% empfohlen hatte, beschloss der Vorstand jetzt am Wochenende, dass auch im Jahr 2007 und 2008 keine Lohnerhöhung gezahlt werden sollten. Im >Service findet Ihr die konkreten Tarifempfehlungen der Bundesvereinigung der Berufsreiter. Übrigens Tarifempfehlungen: Alleine das Wort Tarifempfehlungen ist eine gewisse Anmaßung der Bundesvereinigung, denn im Gegensatz zu Tarifen, die mit Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt werden, haben die sog. Tarifempfehlungen keinerlei Verbindlichkeit. Vergesst sie einfach, es ist lediglich die private Meinung der Bundesvereinigung. Niemand muss sich an diese Sätze halten. 

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Rentenversicherungspflicht für alle Reitlehrer! Dietbert Arnold 09.01.2007

Selbständig tätige Reitlehrer, die mehr als 400 EUR Bruttoeinkünfte im Monat erzielen, sind gemäß § 2 SGB IV grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (nicht kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungspflichtig). Diese freiberuflichen Reitlehrer müssen sich selber mit der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) in Verbindung setzen, sich anmelden und den Beitragssatz klären. Freiberuflicher Reitlehrer ist man immer, wenn man nicht weisungsgebunden arbeitet. Für Studenten gelten Sonderregelungen. Alle infrage kommenden Reitlehrer sollten ihre Situation dringend mit der BfA beraten und eine eventuelle Beitragspflicht besprechen. Anderenfalls drohen später im Einzelfall fünfstellige Nachforderungen, die der sicher Ruin eines selbständigen Reitlehrers sein dürfte.

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Arbeitgeber muss Minijobber melden IG BAU 09.01.2007 Arbeitgeber müssen ihre geringfügig Beschäftigten, auch Minijobber genannt, der Berufsgenossenschaft melden. Dazu sind sie verpflichtet, sonst drohen Bußgelder. Wie für alle anderen Beschäftigten auch muss dies im Lohnnachweis geschehen, der die Grundlage für die Beitragshöhe bildet. Minijobber sind Arbeitnehmer, die im Monat höchstens 400 EUR brutto verdienen oder innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Arbeitstage bzw. zwei Monate beschäftigt sind. Wurden geringfügig Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber nicht gemeldet, sind sie trotzdem auf ihrem Arbeitsplatz unfallversichert. Der säumige Arbeitgeber kann dann aber von der Berufsgenossenschaft in Regress genommenen werden. Minijobber sollten auf jeden Fall immer darauf bestehen, dass Unfälle während der Arbeitszeit und auf dem Weg von und nach der Arbeitsstätte immer als Berufsunfälle bei der Krankenversicherung angegeben werden.

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Neue Sachbezüge für 2007 und 2008 Dietbert Arnold 08.01.2007 Ab 1.1.2007 gelten neue Sachbezüge für Wohnung und Essen . Die neuen, geringfügig erhöhten Werte, gelten für das Jahr 2007 und 2008 und können hier nachgelesen werden. Denkt bitte daran, dass nicht in Anspruch genommenes Essen (Urlaub, Krankheit, Schule, usw. ) immer ausgezahlt werden muss! Für ein Frühstück bekommt Ihr 1,50 EUR , Mittag- und Abendessen sind jeweils 2,67 EUR wert (1 Tag = 6,83). 

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Neuregelungen ab 1. Januar 2007 IG BAU 01.01.2007 Informationen aus dem Bundesarbeitsministerium: Arbeitsmarktpolitik und Arbeitslosenversicherung, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Renten- und Sozialversicherung, Sozialhilfe und Belange behinderter Menschen: Zum 1. Januar 2007 gibt es im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wichtige Änderungen und Neuregelungen. Alles, was man dazu wissen muss findet sich in der Übersicht des BMAS.

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Gewerkschaft für Pferdewirte und Pferdepfleger Sandra Nach unzähligen Gesprächen mit Pflegern auf einigen großen und kleinen Turnieren in Deutschland komme ich langsam zu dem Schluss das eine Gewerkschaft für den Reitsport mehr als überfällig ist - Unterbezahlung, entwürdigende Behandlung, unglaubliche Überstunden und noch einiges mehr passen eigentlich nicht mehr in eine Demokratie des 21. Jahrhunderts - und einige Reiter scheinen vergessen zu haben, das die Leibeigenschaft abgeschafft ist... die fairen Arbeitgeber könnten nur profitieren und die schwarzen Schafe würden sich umgucken... ich studiere Jura und Soziologie und würde mich in so einem Projekt gerne einbringen, (vielleicht kann ich ja eine Magisterarbeit daraus machen:-) da auch eigene Erfahrungen dieses Problem für mich mehr als fassbar machen. Besteht Interesse??? Liebe Grüße, Sandra.

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Holger Bartels Hallo Sandra, wenn du dich für Gewerkschaftsarbeit für Pferdewirte begeistern kannst, melde dich einfachbei holger.bartels@igbau.de

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Gudrun Gibt es eigentlich eine Gewerkschaft für Pferdewirte? Ist die teuer? Lohnt sich das?

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Dietbert Arnold Also, das Rad muss man nicht neu erfinden. Die Gewerkschaft IG BAU (s. >Service) ist für die Pferdewirte zuständig. Also, dort engagieren und für die Pferdewirte kämpfen! Gudrun, nun werde mal nicht knickerig, aber die paar Euro wirst Du sicher auch noch bezahlen können. Die rentieren sich schon nach einer Rechtsauskunft! Solange nichts passiert ist immer alles gut, aber wehe es geht was schief ... . Und bei Pferdewirten geht öfter mal was schief. Und noch etwas, Gaby, wenn es wirklich mal eng ist, dann kann man mit denen von der IG BAU auch über den Beitrag reden . Entweder man hat eine Überzeugung, oder nicht.

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Berufskleidung Björn 07.01.2005

Wird eigentlich bestimmte Kleidung während der Ausbildung zum Pferdewirt verlangt, gibt es Berufskleidung o.ä. ??? Gruß Björn

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Dietbert Arnold Hallo Björn, das ist ein heikles Thema! Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber (!) diejenige Kleidung zu bezahlen hat, die Deiner Gesundheit dient. Das wären z.B. Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Reithelm, Reitstiefel, Sicherheitsweste, usw. Auch wenn Du im Winter bei Wind und Wetter draußen arbeiten musst, dann muss eigentlich der Arbeitgeber die Schutzbekleidung zahlen. Nur, dass machen ganz wenige Betriebe. Rühmliche Ausnahmen sind da die Landgestüte und einige sehr gute private Ställe. Es ist schon verrückt: Einerseits höre ich immer von den Betriebsleitern, dass sie verlangen, dass die Azubis aus Sicherheitsgründen Reitstiefel tragen sollen, andererseits sind sie aber nicht bereit, die Stiefel zu bezahlen. Eines ist aber auch klar: Wenn ein Arbeitgeber Sicherheitskleidung stellt, dann ist sie auch zu tragen. Und gerade im Beruf Pferdewirt passieren überdurchschnittlich viele Arbeitsunfälle! Weil die meisten Arbeitgeber schlichtweg und einfach das geltende Gesetz ignorieren, kommen für Pferdewirt- Azubis z.T. sehr hohe Kosten zustande. Versuche deshalb, die Berufs- und Ausbildungsbeihilfe (BAB) zu beantragen. Im >Service dazu steht mehr. Dort findest Du auch einen Hinweis auf eine von der IG BAU herausgegebene Liste über anzurechnende Arbeitskleidung und Ausstattung. Diese Liste solltest Du dann beim Arbeitsamt vorlegen. Wenn Du Dich wehren willst, dann ist Dein Ausbilder aber echt stinkig mit Dir, dann kann man sich anonym an das Gewerbeaufsichtsamt (>Service), an die zuständige Berufsgenossenschaft oder an die IG BAU (>Service) wenden. Jetzt jedenfalls weißt Du, wie es um die Arbeitsbekleidung beim Pferdewirt so bestellt ist.