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Tarifvertrag in der Pferdewirtschaft |
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| Land- und
Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Brandenburg e.V.
& Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt Brandenburg |
Arbeitgeber
und Gewerkschaften haben erstmals 2001 im Land Brandenburg einen
Tarifvertrag für Pferdebetriebe abgeschlossen.
Ein erster Schritt in geordnete Arbeitsbedingungen im Pferdebereich. Damit sind Mindeststandards für ein menschenwürdiges Arbeiten im Pferdebereich gesetzt! Leider konnten sich die Arbeitgeber in den anderen Bundesländern nicht durchringen, auch Tarifverträge abzuschließen, in denen menschenwürdige Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festgeschrieben werden. www.pferdewirtpruefung.de veröffentlicht den Brandenburger Tarifvertrag, damit alle Pferdewirte in Deutschland sich an diesem Tarifvertrag orientieren können und selbstbewusst ihre Rechte in den Arbeitsvertrag schreiben lassen. Der pferdewirtpruefung.de - Profitipp: Immer in den
Arbeitsvertrag schreiben: "Im Übrigen gilt der Tarifvertrag für die
Arbeitnehmer in den Betrieben der Reit- und Fahrtouristik,
Pferdepensionen, Reiterhöfen und in vergleichbaren Unternehmen
(Einstufung, Entlohnung, Ausbildungsvergütung)
(Beginn, Kündigung, Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaub, Krankheit, Unfall, Sonderzahlungen, usw.) |
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