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Tarifempfehlungen 2007/2008 der Bundesvereinigung der Berufsreiter |
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| Grundsätze | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Für
die Pferdewirte gibt es oftmals keine verbindlichen Tarifverträge. Aus diesem
Grunde erstellt die Bundesvereinigung der Berufsreiter im DRFV als die
berufsständische Interessenvertretung alle zwei Jahre eine Tarifempfehlung.
Die aufgeführten Vergütungen basieren auf den landwirtschaftlichen
und gewerblich vergleichbaren Tarifen; die weiten Spannen sind begründet
sowohl in der unterschiedlichen Qualifikation und Berufserfahrung der
einzelnen Berufsreiter als auch in den verschiedenen Anforderungen der
einzelnen Betriebe. |
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| Anforderungen und Aufgabenstellung durch den Betrieb | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Leitung des Betriebes (selbständig/nicht selbständig) -
Aufsicht über das Personal -
Anleitung der Auszubildenden -
Anzahl und Niveau der Reitstunden -
Anzahl und Niveau der persönlich zu arbeitenden Pferde -
zeitlicher Einsatz (Abendstunden, Wochenenden, Turnierbegleitung) -
sonstige Aufgaben nach Struktur und Schwerpunkt des Betriebes/Vereins |
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| Leistung und Persönlichkeit des Berufsreiters/in | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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abgelegte Prüfungen und deren Ergebnisse -
Leistungsklasse (Dressur, Springen, VS), Turniererfolge -
Erfolge als Reitlehrer/in (Erfolge der Schüler) -
Erfolge als Ausbilder/in von Pferden -
Prüfungsergebnisse der Auszubildenden -
Referenzen als Leiter eines Betriebes, Stalles, einer Vereinsanlage -
sonstige Nachweise u. Referenzen über besondere Erfolge, Kenntnisse,
Fertigkeiten und |
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| Örtliche Lage des Betriebes |
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Die
tatsächliche Höhe des monatlichen Gehaltes ist zwischen den
Arbeitgebern und Arbeitnehmern frei zu vereinbaren. Sie sollte grundsätzlich
in Bruttobeträgen und schriftlich
erfolgen. Nur hierdurch werden klare Verhältnisse geschaffen
(Sozialversicherungsbeiträge u.a.). Bei
Vereinbarung von (meist geringem) Festgehalt und
Beteiligung an den Einnahmen aus Beritt und Unterricht und/oder am
Gewinn ist zu beachten, dass diese Einkünfte beim Empfänger steuerlich
erfasst werden müssen. Von Fall zu Fall ist je nach vertraglicher Gestaltung
darüber zu entscheiden, ob diese Einnahmen zu den Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit gehören und damit lohnsteuer- und
sozialversicherungspflichtig sind, oder aber ob es sich um eine
getrennte selbständige Tätigkeit des Arbeitnehmers handelt, für
dessen Versteuerung der Arbeitnehmer selbst verantwortlich ist. Diese
Abgrenzungsfrage kann nur im Einzelfall nach Kenntnis aller Umstände
und ggf. durch Einholung fachkundigen Rates entschieden werden. |
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| Tarifempfehlungen für monatliches Gehalt/Lohn (brutto) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Nachdem die Tarifempfehlungen 2006 bis zu 13%ige Kürzungen vorsahen (siehe rote Hinweise), gibt es auch 2007 und 2008 nach Beschluss der Bundesvereinigung der Berufsreiter keine Erhöhung! | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatliche Vergütung für Auszubildende (brutto) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Arbeitszeit/ Freizeitregelungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Arbeitszeit sollte ca. 45 Stunden pro Woche in der Regel nicht überschreiten. Wartezeiten, besonderer Bereitschaftsdienst und Fortbildungsmaßnahmen sind darin nicht enthalten. Für Wochenenddienste und Einsatz an Sonn- und Feiertagen sollte an einem Wochentag entsprechend Freizeit gewährt werden. (Anmerkung des webmasters: Lt. Arbeitszeitverordnung muss der Einsatz an Sonn- und Feiertagen durch Freizeit ausgeglichen werden)
Bei der Arbeitszeitregelung für jugendliche muss das Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet werden. Danach dürfen Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht länger als 8 Std. pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden (einschließlich Berufsschule). |
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| Urlaub | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Empfehlung für Erwachsene:
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