Pferdewirtprüfung

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Tarifempfehlungen 2007/2008

der Bundesvereinigung der Berufsreiter

Grundsätze

Für die Pferdewirte gibt es oftmals keine verbindlichen Tarifverträge. Aus diesem Grunde erstellt die Bundesvereinigung der Berufsreiter im DRFV als die berufsständische Interessenvertretung alle zwei Jahre eine Tarifempfehlung. Die aufgeführten Vergütungen basieren auf den landwirtschaftlichen und gewerblich vergleichbaren Tarifen; die weiten Spannen sind begründet sowohl in der unterschiedlichen Qualifikation und Berufserfahrung der einzelnen Berufsreiter als auch in den verschiedenen Anforderungen der einzelnen Betriebe. Für die Einstufung sind u.a. folgende Kriterien von Bedeutung:

Anforderungen und Aufgabenstellung durch den Betrieb

- Leitung des Betriebes (selbständig/nicht selbständig)

- Aufsicht über das Personal

- Anleitung der Auszubildenden

- Anzahl und Niveau der Reitstunden

- Anzahl und Niveau der persönlich zu arbeitenden Pferde

- zeitlicher Einsatz (Abendstunden, Wochenenden, Turnierbegleitung)

- sonstige Aufgaben nach Struktur und Schwerpunkt des Betriebes/Vereins

Leistung und Persönlichkeit des Berufsreiters/in

- abgelegte Prüfungen und deren Ergebnisse

- Leistungsklasse (Dressur, Springen, VS), Turniererfolge

- Erfolge als Reitlehrer/in (Erfolge der Schüler)

- Erfolge als Ausbilder/in von Pferden

- Prüfungsergebnisse der Auszubildenden

- Referenzen als Leiter eines Betriebes, Stalles, einer Vereinsanlage

- sonstige Nachweise u. Referenzen über besondere Erfolge, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen

Örtliche Lage des Betriebes

Die tatsächliche Höhe des monatlichen Gehaltes ist zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern frei zu vereinbaren. Sie sollte grundsätzlich in Bruttobeträgen und schriftlich erfolgen. Nur hierdurch werden klare Verhältnisse geschaffen (Sozialversicherungsbeiträge u.a.).

Bei Vereinbarung von (meist geringem) Festgehalt und Beteiligung an den Einnahmen aus Beritt und Unterricht und/oder am Gewinn ist zu beachten, dass diese Einkünfte beim Empfänger steuerlich erfasst werden müssen. Von Fall zu Fall ist je nach vertraglicher Gestaltung darüber zu entscheiden, ob diese Einnahmen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören und damit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig sind, oder aber ob es sich um eine getrennte selbständige Tätigkeit des Arbeitnehmers handelt, für dessen Versteuerung der Arbeitnehmer selbst verantwortlich ist. Diese Abgrenzungsfrage kann nur im Einzelfall nach Kenntnis aller Umstände und ggf. durch Einholung fachkundigen Rates entschieden werden.

Tarifempfehlungen für monatliches Gehalt/Lohn (brutto)
Schwerpunkt Reiten
Pferdewirtschaftsmeister (Reitlehrer FN) € 2.300,00 - (- 2,3%!!) € 3.600,00
Pferdewirt (Bereiter FN) € 1.400,00 - (- 5,7%!!) € 2.200,00
Schwerpunkt Zucht & Haltung
Pferdewirtschaftsmeister € 2.300,00 - (- 2,3%!!) € 3.300,00
Pferdewirte € 1.400,00 - (- 5,7%!!) € 2000,00
     
Stall- und Futtermeister € 2.000,00 - € 2.500,00
Pferdepfleger FN € 1.200,00 - (- 13%!!) € 2000,00
Weihnachts- und Urlaubsgeld im allgemeinen je 1/2 Monatsgehalt
Nachdem die Tarifempfehlungen 2006 bis zu 13%ige Kürzungen vorsahen (siehe rote Hinweise), gibt es auch 2007 und 2008 nach Beschluss der Bundesvereinigung der Berufsreiter keine Erhöhung!
Monatliche Vergütung für Auszubildende (brutto)
Die Höhe der Vergütung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und sollte vor Beginn der Ausbildung abgeklärt werden.
Als Anhalt kann gelten unter 18 Jahren über 18 Jahren
1. Ausbildungsjahr € 503 € 517
2. Ausbildungsjahr € 536 € 548
3. Ausbildungsjahr € 564 € 576
Wert für Kost und Logis € 336,24 monatlich im Haushalt des Ausbildenden
Wert für Kost/Tag € 6,68 (Erstattung bei Urlaub)
Weihnachtsgeld (Gestrichen!!!!!)
Urlaubsgeld € 7,70/Urlaubstag
Arbeitszeit/ Freizeitregelungen
Erwachsene

Die Arbeitszeit sollte ca. 45 Stunden pro Woche in der Regel nicht überschreiten. Wartezeiten, besonderer Bereitschaftsdienst und Fortbildungsmaßnahmen sind darin nicht enthalten. Für Wochenenddienste und Einsatz an Sonn- und Feiertagen sollte an einem Wochentag entsprechend Freizeit gewährt werden. (Anmerkung des webmasters: Lt. Arbeitszeitverordnung muss der Einsatz an Sonn- und Feiertagen durch Freizeit ausgeglichen werden)

Jugendliche

Bei der Arbeitszeitregelung für jugendliche muss das Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet werden. Danach dürfen Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht länger als 8 Std. pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden (einschließlich Berufsschule).

Urlaub
Empfehlung für Erwachsene:
bis zum 30. Lebensjahr 26-28* Werktage *je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit
ab 31. Lebensjahr 27-30* Werktage  
ab 50. Lebensjahr 29-32* Werktage  
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind. Nach zwei Jahren Zugehörigkeit zum Betrieb sollte der Urlaub alle 2 Jahre um einen Tag bis zur jeweiligen oberen Grenze verlängert werden. (Anmerkung des webmasters: Die gesetzlichen Regelungen findet man im Bundesurlaubsgesetz)

Quelle: Bundesvereinigung der Berufsreiter

© Ein Ausdruck aus: www.pferdewirtpruefung.de ®, das Internetforum zur Lern- CD aus dem FNverlag


 

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