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Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt für Auszubildende in Brandenburg: |
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| ab 01.01.2003 | ab 01.08.2003 | |||||||
| 1. Ausbildungsjahr | 500,00 EUR/Monat | 511,00 EUR/Monat | ||||||
| 2. Ausbildungsjahr | 575,00 EUR/Monat | 586,00 EUR/Monat | ||||||
| 3. Ausbildungsjahr | 675,00 EUR/Monat | 690,00 EUR/Monat | ||||||
| Urlaubsgeld:
25% der Brutto- Entlohnung |
Weihnachtsgeld:
25% der Brutto- Entlohnung |
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Sachbezugswerte 2011 gemäß der Sozialversicherungsentgeldverordnung
Der Sachbezugswert für freie Verpflegung beträgt bundeseinheitlich 217 € monatlich. Dieser Wert gilt auch für Jugendliche und Auszubildende.
| Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Gesamt | |
| monatlich | 47,00 € | 85,00 € | 85,00 € | 217,00 € |
| kalendertäglich | 1,57 € | 2,83 € | 2,83 € | 7,23 € |
Wird
die Verpflegung nicht in Anspruch genommen (Krankheit, Berufsschule, Urlaub,
Deula, usw.) ist der jeweilige Betrag auszuzahlen.
Der Sachbezugswert für
freie Unterkunft beträgt bundeseinheitlich 206 € monatlich. Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte. Diese ergeben sich aus §
Sozialversicherungsentgeltverordnung: Azubis -15%, dies bedeutet:
Freie Unterkunft für Azubis: 175,10 EURO monatlich oder kalendertäglich 5,84.
Wenn einem Azubi freie Verpflegung und freie Unterkunft gewährt werden, dann darf ihm dafür 392,10 EURO vom Netto-Lohn abgezogen werden.