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März 2004 einigten sich Arbeitgeber und die Gewerkschaft Bauen
Agrar Umwelt (IG BAU) auf folgenden
Tarifvertrag, der bis zum 31. März 2006 gilt:
Ab 01. April 2004 beträgt der Ecklohn**
10,25 €/h.
Ab 01. April 2005 beträgt der Ecklohn von 10,45 €/h.
Die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende über
18 Jahre ab dem 01.04.2004:
- 1. Ausbildungsjahr 507,00 €/monatlich*
- 2. Ausbildungsjahr 538,00 €/monatlich*
- 3. Ausbildungsjahr 566,00 €/monatlich*
* Diese Sätze gelten als angemessene
Vergütung gem. BBiG.
** Ecklohn ist in aller Regel diejenige
Bezahlung, die eine ausgelernte Fachkraft im 1. Jahr nach der
Abschlussprüfung verdient.
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Sachbezugswerte 2011 gemäß der
Sozialversicherungsentgeldverordnung
Der Sachbezugswert für freie
Verpflegung beträgt bundeseinheitlich 217 € monatlich. Dieser Wert gilt auch für Jugendliche und
Auszubildende.
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Frühstück |
Mittagessen |
Abendessen |
Gesamt |
| monatlich |
47,00 € |
85,00 € |
85,00 € |
217,00 € |
| kalendertäglich |
1,57 € |
2,83 € |
2,83 € |
7,23 € |
Wird
die Verpflegung nicht in Anspruch genommen (Krankheit, Berufsschule, Urlaub,
Deula, usw.) ist der jeweilige Betrag auszuzahlen.
Der Sachbezugswert für
freie Unterkunft beträgt bundeseinheitlich 206 € monatlich. Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte. Diese ergeben sich aus §
Sozialversicherungsentgeltverordnung: Azubis -15%, dies bedeutet:
Freie
Unterkunft für Azubis: 175,10 EURO monatlich oder kalendertäglich 5,84.
Wenn
einem Azubi freie Verpflegung und freie Unterkunft gewährt
werden, dann darf ihm dafür 392,10 EURO vom Netto-Lohn abgezogen
werden.
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