Pferdewirtprüfung

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Tarifvertrag Landwirtschaftliche Lohnunternehmen in Bremen und Niedersachsen

 

 

Im März 2004 einigten sich Arbeitgeber und die Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) auf folgenden Tarifvertrag, der bis zum 31. März 2006 gilt:

Ab 01. April 2004 beträgt der Ecklohn** 10,25 €/h.

Ab 01. April 2005 beträgt der Ecklohn von 10,45 €/h.

Die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende über
18 Jahre ab dem 01.04.2004:

- 1. Ausbildungsjahr 507,00 €/monatlich*
- 2. Ausbildungsjahr 538,00 €/monatlich*
- 3. Ausbildungsjahr 566,00 €/monatlich*

* Diese Sätze gelten als angemessene Vergütung gem. BBiG.

** Ecklohn ist in aller Regel diejenige Bezahlung, die eine ausgelernte Fachkraft im 1. Jahr nach der Abschlussprüfung verdient.

Sachbezugswerte 2011 gemäß der Sozialversicherungsentgeldverordnung

Der Sachbezugswert für freie Verpflegung beträgt bundeseinheitlich 217 € monatlich. Dieser Wert gilt auch für Jugendliche und Auszubildende.

  Frühstück Mittagessen Abendessen Gesamt 
monatlich 47,00 € 85,00 €   85,00 € 217,00 €
kalendertäglich 1,57 € 2,83 € 2,83 € 7,23 €

Wird die Verpflegung nicht in Anspruch genommen (Krankheit, Berufsschule, Urlaub, Deula, usw.) ist der jeweilige Betrag auszuzahlen.
   
Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt bundeseinheitlich 206 € monatlich. Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte. Diese ergeben sich aus § Sozialversicherungsentgeltverordnung: Azubis -15%, dies bedeutet:

Freie Unterkunft für Azubis: 175,10 EURO monatlich oder kalendertäglich 5,84. 

Wenn einem Azubi freie Verpflegung und freie Unterkunft gewährt werden, dann darf ihm dafür 392,10 EURO vom Netto-Lohn abgezogen werden.