Pferdewirtprüfung

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Tarifvertrag Landwirtschaftliche Lohnunternehmen in Bremen und Niedersachsen

 

 

Im März 2004 einigten sich Arbeitgeber und die Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) auf folgenden Tarifvertrag, der bis zum 31. März 2006 gilt:

Ab 01. April 2004 beträgt der Ecklohn** 10,25 €/h.

Ab 01. April 2005 beträgt der Ecklohn von 10,45 €/h.

Die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende über
18 Jahre ab dem 01.04.2004:

- 1. Ausbildungsjahr 507,00 €/monatlich*
- 2. Ausbildungsjahr 538,00 €/monatlich*
- 3. Ausbildungsjahr 566,00 €/monatlich*

* Diese Sätze gelten als angemessene Vergütung gem. BBiG.

** Ecklohn ist in aller Regel diejenige Bezahlung, die eine ausgelernte Fachkraft im 1. Jahr nach der Abschlussprüfung verdient.

Sachbezugswerte gem. Sachbezugsverordnung*
in EUR
  allgemein Jugendliche und Azubis im Hause des Ausbildenden je Tag Jugendliche und Auszubildende außerhalb des Hauses des Ausbildenden je Tag  
Verpflegung 215,00 215,00 7,17 215,00 7,17  
Unterkunft 204,00 142,80 4,76 173,40 5,78  
Gesamt 419,00 357,80 11,93 388,40 12,95  
Frühstück

Mittag

Abendessen

47,00

84,00

84,00

1,57

2,80

2,80

*Wenn Leistungen an einem Tag nicht in Anspruch genommen werden, z.B. Berufsschule, Urlaub, Krankheit, Turnier, Prüfungen, usw., muss das Geld ausgezahlt werden. Wird z.B. am Berufsschultag kein Frühstück und kein Mittag eingenommen im Betrieb, dann muss 4, 26 EUR ausgezahlt werden!