Pferdewirtprüfung

[ Home | Forum | Lern- CD | Links | Service | Termine | NEWs | Info | Sitemap]


                                                      
 
TARIFVERTRAG ÜBER AUSBILDUNGSVERGÜTUNGEN
 IN DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
Es gibt in Bayern wieder einen für Auszubildende in der Pferdewirtschaft verbindlichen Lohn- und Rahmentarifvertrag. 
Hier werden nicht die Löhne geregelt (Achtung ab 1.2.2009 Erhöhung!) sondern auch das Weihnachtsgeld festgelegt, 
eine 40-Stundenwoche vorgeschrieben und auch vereinbart, dass Überstunden mit dem 11/4fachen auszugleichen sind.
 
[Hier stehen die Details]
 

Sachbezugswerte 2011 gemäß der Sozialversicherungsentgeldverordnung

Der Sachbezugswert für freie Verpflegung beträgt bundeseinheitlich 217 € monatlich. Dieser Wert gilt auch für Jugendliche und Auszubildende.

  Frühstück Mittagessen Abendessen Gesamt 
monatlich 47,00 € 85,00 €   85,00 € 217,00 €
kalendertäglich 1,57 € 2,83 € 2,83 € 7,23 €

Wird die Verpflegung nicht in Anspruch genommen (Krankheit, Berufsschule, Urlaub, Deula, usw.) ist der jeweilige Betrag auszuzahlen.
   
Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt bundeseinheitlich 206 € monatlich. Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte. Diese ergeben sich aus § Sozialversicherungsentgeltverordnung: Azubis -15%, dies bedeutet: 

Freie Unterkunft für Azubis: 175,10 EURO monatlich oder kalendertäglich 5,84.  

Wenn einem Azubi freie Verpflegung und freie Unterkunft gewährt werden, dann darf ihm dafür 392,10 EURO vom Netto-Lohn abgezogen werden.

 

Ein Service von www.pferdewirtpruefung.de

weitersagen!

 

 

Pferdewirtprüfung

[ Home | Forum | Lern- CD | Links | Service | Termine | NEWs | Info | Sitemap]