Pferdewirtprüfung

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Tarifliche Ausbildungsvergütungen für Pferdewirtazubis in Schleswig- Holstein

 

  1.Ausb.Jahr 1.Ausb.Jahr 1.Ausb.Jahr ab 01.07.2009 1.Ausb.Jahr 1.Ausb.Jahr 1.Ausb.Jahr

Ausbildungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres

505,00 532,00 582,00 522,00 549,00 601,00

Ausbildungsbeginn nach Vollendung des 18. Lebensjahres

516,00 555,00 611,00 532,00 564,00 631,00

Für jeden Urlaubstag erhält der Auszubildende 6,10 € Urlaubsgeld. Dieser Betrag wird nicht mit dem Kostgeld verrechnet.

 

 

 

Sachbezugswerte gem. Sachbezugsverordnung*
in EUR
  allgemein Jugendliche und Azubis im Hause des Ausbildenden je Tag Jugendliche und Auszubildende außerhalb des Hauses des Ausbildenden je Tag  
Verpflegung 215,00 215,00 7,17 215,00 7,17  
Unterkunft 204,00 142,80 4,76 173,40 5,78  
Gesamt 419,00 357,80 11,93 388,40 12,95  
Frühstück

Mittag

Abendessen

47,00

84,00

84,00

1,57

2,80

2,80

*Wenn Leistungen an einem Tag nicht in Anspruch genommen werden, z.B. Berufsschule, Urlaub, Krankheit, Turnier, Prüfungen, usw., muss das Geld ausgezahlt werden. Wird z.B. am Berufsschultag kein Frühstück und kein Mittag eingenommen im Betrieb, dann muss 4, 26 EUR ausgezahlt werden!