Pferdewirtprüfung

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Tarifliche Ausbildungsvergütungen für Pferdewirtazubis in Schleswig- Holstein

 

  1.Ausb.Jahr 1.Ausb.Jahr 1.Ausb.Jahr ab 01.07.2009 1.Ausb.Jahr 1.Ausb.Jahr 1.Ausb.Jahr

Ausbildungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres

505,00 532,00 582,00 522,00 549,00 601,00

Ausbildungsbeginn nach Vollendung des 18. Lebensjahres

516,00 555,00 611,00 532,00 564,00 631,00

Für jeden Urlaubstag erhält der Auszubildende 6,10 € Urlaubsgeld. Dieser Betrag wird nicht mit dem Kostgeld verrechnet.

 

 

 

Sachbezugswerte 2011 gemäß der Sozialversicherungsentgeldverordnung

Der Sachbezugswert für freie Verpflegung beträgt bundeseinheitlich 217 € monatlich. Dieser Wert gilt auch für Jugendliche und Auszubildende.

  Frühstück Mittagessen Abendessen Gesamt 
monatlich 47,00 € 85,00 €   85,00 € 217,00 €
kalendertäglich 1,57 € 2,83 € 2,83 € 7,23 €

Wird die Verpflegung nicht in Anspruch genommen (Krankheit, Berufsschule, Urlaub, Deula, usw.) ist der jeweilige Betrag auszuzahlen.
   
Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt bundeseinheitlich 206 € monatlich. Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte. Diese ergeben sich aus § Sozialversicherungsentgeltverordnung: Azubis -15%, dies bedeutet: 

Freie Unterkunft für Azubis: 175,10 EURO monatlich oder kalendertäglich 5,84.  

Wenn einem Azubi freie Verpflegung und freie Unterkunft gewährt werden, dann darf ihm dafür 392,10 EURO vom Netto-Lohn abgezogen werden.