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Pferdewirtprüfung |
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Tarifliche Ausbildungsvergütungen für Pferdewirtazubis in NRW
Ab 01.08.2004
Ausbildungsvergütung in Euro (€)
Ab
dem 1. Januar 2004 wird natürlich auch die Vergütung für auszubildende
Pferdewirte in Euro ausgezahlt.
Die Ausbildungsvergütung wird dann wie folgt gestaffelt sein:
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unter 18 |
über 18* |
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1.
Ausbildungsjahr |
€ 503,00 |
€ 517,00 |
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2.
Ausbildungsjahr |
€
536,00 |
€ 548,00 |
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3.
Ausbildungsjahr |
€ 564,00 |
€ 576,00 |
*Auszubildende, die bei Vertragsabschluss das 18. Lebensjahr vollendet haben
Der Urlaubsanspruch für Auszubildende:
unter 16 Jahre = 30 Werktage (lt. Jugendarbeitsschutzgesetz)
unter 17 Jahre = 27 Werktage (lt. Jugendarbeitsschutzgesetz)
unter 18 Jahre = 26 Werktage (lt. Tarifvertrag)
über 18 Jahre = 26 Werktage (lt. Tarifvertrag)
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Bestimmend für den Urlaubsanspruch ist das Alter des Auszubildenden am 1. Januar des betreffenden Jahres.
Monatliche Abrechnung über die gezahlte Vergütung
Gemäß § 11 BBiG bemisst sich die Vergütung nach Monaten und ist für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen und durch eine Abrechnung zu belegen. Aus der monatlichen Abrechnung muss hervorgehen:
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Bruttovergütung |
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Abzüge für Sozialversicherungen |
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Abzüge für Steuern (Lohn- und Kirchensteuer) |
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Nettovergütung |
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einbehaltenen Beträge für Unterkunft und Verpflegung |
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zu erstattenden Beträge für nicht in Anspruch genommene Verpflegung |
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auszuzahlendes Urlaubsgeld |
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Auszahlungsbetrag |
Hinweis: Lt. Tarifvertrag erhalten auch Auszubildende je Urlaubstag ein Urlaubsgeld von 7,70 €. Es wird zusammen mit der Vergütung ausgezahlt. Durch die Auszahlung des Urlaubsgeldes erhöht sich die für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern maßgebliche Bruttovergütung
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Werte** nach der bundesweit gültigen ab 01.01.2007 Das bedeutet für Auszubildende (ab 01.01.2007)
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Mehr Infos rund um die Tarifverträge findet man in