Pferdewirtprüfung

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Tarifliche Ausbildungsvergütungen für Pferdewirtazubis in NRW

ab 1.08.2007


   

unter 18

über 18*

1. Ausbildungsjahr  

516,00  

€ 530,00

2. Ausbildungsjahr

549,00

€ 561,00

3. Ausbildungsjahr

578,00

€ 590,00

*Auszubildende, die bei Vertragsabschluss das 18. Lebensjahr vollendet haben

Bei auf zwei Jahre verkürzter betrieblicher Ausbildung sind die Vergütungssätze des

zweiten und dritten Ausbildungsjahres maßgebend.

Hinweis: Lt. Tarifvertrag erhalten auch Auszubildende je Urlaubstag ein Urlaubsgeld von 7,70 €. Es wird zusammen mit der Vergütung ausgezahlt. Durch die Auszahlung des Urlaubsgeldes erhöht sich die für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern maßgebliche Bruttovergütung

 

[Weitere Infos der Landwirtschaftskammer Nordrheinwestfalen zur Entlohnung und zum Vertragsabschluss hier] 

Sachbezugswerte gem. Sachbezugsverordnung*
in EUR
  allgemein Jugendliche und Azubis im Hause des Ausbildenden je Tag Jugendliche und Auszubildende außerhalb des Hauses des Ausbildenden je Tag  
Verpflegung 215,00 215,00 7,17 215,00 7,17  
Unterkunft 204,00 142,80 4,76 173,40 5,78  
Gesamt 419,00 357,80 11,93 388,40 12,95  
Frühstück

Mittag

Abendessen

47,00

84,00

84,00

1,57

2,80

2,80

*Wenn Leistungen an einem Tag nicht in Anspruch genommen werden, z.B. Berufsschule, Urlaub, Krankheit, Turnier, Prüfungen, usw., muss das Geld ausgezahlt werden. Wird z.B. am Berufsschultag kein Frühstück und kein Mittag eingenommen im Betrieb, dann muss 4, 26 EUR ausgezahlt werden!  

 

 

 

 

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Mehr Infos rund um die Tarifverträge findet man in

Bild: Das Tarifregister Nordrhein-Westfalen - Der Landesschlichter >>>Start