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Pferdewirtprüfung |
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Tarifliche Ausbildungsvergütungen für Pferdewirtazubis in Hessen
Beispielhafte Lohnabrechnung und Lohnleistungen für Pferdewirtazubis in Hessen hier
Achtung: Auszubildende erhalten tarifgemäß zusätzlich zur Ausbildungsvergütung ein Urlaubsgeld von 2,80 € je Urlaubstag bei der Abrechnung nach Werktagen, 3,30 € bei der Abrechnung nach Arbeitstagen und ein jährliches Weihnachtsgeld in Höhe von 77,00 €. (Weitere Reglungen enthält der Tarifvertrag)
Tarifvertrag für alle landwirtschaftlichen Auszubildenden in Hessen (auch für Pferdewirtazubis) hier
Sachbezugswerte 2011 gemäß der Sozialversicherungsentgeldverordnung
Der Sachbezugswert für freie Verpflegung beträgt bundeseinheitlich 217 € monatlich. Dieser Wert gilt auch für Jugendliche und Auszubildende.
| Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Gesamt | |
| monatlich | 47,00 € | 85,00 € | 85,00 € | 217,00 € |
| kalendertäglich | 1,57 € | 2,83 € | 2,83 € | 7,23 € |
Wird
die Verpflegung nicht in Anspruch genommen (Krankheit, Berufsschule, Urlaub,
Deula, usw.) ist der jeweilige Betrag auszuzahlen.
Der Sachbezugswert für
freie Unterkunft beträgt bundeseinheitlich 206 € monatlich. Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte. Diese ergeben sich aus §
Sozialversicherungsentgeltverordnung: Azubis -15%, dies bedeutet:
Freie Unterkunft für Azubis: 175,10 EURO monatlich oder kalendertäglich 5,84.
Wenn einem Azubi freie Verpflegung und freie Unterkunft gewährt werden, dann darf ihm dafür 392,10 EURO vom Netto-Lohn abgezogen werden.