Pferdewirtprüfung

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Tarifliche Ausbildungsvergütungen für Pferdewirtazubis in Hessen

Beispielhafte Lohnabrechnung und Lohnleistungen für Pferdewirtazubis in Hessen hier

Achtung: Auszubildende erhalten tarifgemäß zusätzlich zur Ausbildungsvergütung ein Urlaubsgeld von 2,80 € je Urlaubstag bei der Abrechnung nach Werktagen, 3,30 € bei der Abrechnung nach Arbeitstagen und ein jährliches Weihnachtsgeld in Höhe von 77,00 €. (Weitere Reglungen enthält der Tarifvertrag)

 

Tarifvertrag für alle landwirtschaftlichen Auszubildenden in Hessen (auch für Pferdewirtazubis) hier

 

Sachbezugswerte 2011 gemäß der Sozialversicherungsentgeldverordnung

Der Sachbezugswert für freie Verpflegung beträgt bundeseinheitlich 217 € monatlich. Dieser Wert gilt auch für Jugendliche und Auszubildende.

  Frühstück Mittagessen Abendessen Gesamt 
monatlich 47,00 € 85,00 €   85,00 € 217,00 €
kalendertäglich 1,57 € 2,83 € 2,83 € 7,23 €

Wird die Verpflegung nicht in Anspruch genommen (Krankheit, Berufsschule, Urlaub, Deula, usw.) ist der jeweilige Betrag auszuzahlen.
   
Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt bundeseinheitlich 206 € monatlich. Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte. Diese ergeben sich aus § Sozialversicherungsentgeltverordnung: Azubis -15%, dies bedeutet: 

Freie Unterkunft für Azubis: 175,10 EURO monatlich oder kalendertäglich 5,84.  

Wenn einem Azubi freie Verpflegung und freie Unterkunft gewährt werden, dann darf ihm dafür 392,10 EURO vom Netto-Lohn abgezogen werden.