Pferdewirtprüfung

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Schwarzarbeit.

Mit mir nicht!

Schwarzarbeit ist in der Pferdewirtschaft weit verbreitet. Jeder von Euch weiß das. Das schelle Geld, bar auf die Hand, reizt. 

 

Schwarzarbeit ist aber illegal und unsozial, denn sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen: Gerade gesetzestreue Betriebe, die ehrlichen eben, die Euch soziale Arbeitsverträge bieten würden, verlieren ihre Existenz an die Schwarzen Schafe im Pferdebereich. Menschwürdig bezahlte Pferdewirte verlieren ihren guten Arbeitsplatz und damit ihre Existenz. Zehn illegale Arbeitsplätze vernichten durchschnittlich sechs legale Arbeitsplätze. Für Euch alle bleiben nur noch die sog. Schwarzen Schafe!

Den Sozialkassen und dem Staat gehen Milliardensummen verloren. Wir reden über ein Sechstel des deutschen Bruttosozialproduktes, also etwa 370 Mrd. Euro! In der Schwarzarbeit in Deutschland verbergen sich im Jahr 2006 über 8 Millionen Vollzeit- Arbeitsplätze! 

"Den Deutschen geht die Arbeit nicht aus, höchstens die offizielle", so der Kommentar von Fachleuten.

Macht nichts? Denkste! Die Sozialversicherungen sowie Steuern werden für uns alle teurer. Am Ende zahlen alle drauf! Ohne Schwarzarbeit hätten wir wahrscheinlich keine höheren Sozialabgaben!

Den größten Reibach machen die illegal tätigen Betriebe, denn die sparen Eure Sozialversicherungsbeiträge ein. Mit der Folge, dass Ihr im Notfall nicht abgesichert seid.

Das ganz große Elend droht im Alter, denn Ihr habt zwar das ganze Leben hart gearbeitet, aber keinen Anspruch auf Rente! Der Sozialfall ist vorprogrammiert. Die ganz, ganz große Armut droht!

Natürlich bekommt ein Arbeitnehmer, der nicht sozialversichert ist, auch kein Arbeitslosengeld, wenn Ihr einmal den Arbeitsplatz verlieren solltet oder eine Umschulung notwendig wird.

Selbst bei längerer Krankheit bleibt Ihr unbezahlt, denn wer keine Krankenkassenbeiträge bezahlt, der bekommt kein Krankengeld!

Gerne genommen wird im Pferdebereich ein Minilohn und der Rest ist Schwarz. Pfiffig denken viele, denn warum soll ich dem Staat und den Sozialkassen auch noch was von meinem sauer verdienten Geld abgeben? Stimmt. Aber, im Falle eines Unfalles, einer Krankheit, von Arbeitslosigkeit oder Rente wird immer nur das letzte, offizielle Minigehalt gerechnet. Also gibt es auch nur ein Miniunfallgeld, Minikrankengeld, Miniarbeitslosengeld oder eine Minirente!

Wer von Euch schwarz arbeitet, arbeitet illegal und ist somit erpressbar. Du kannst ja nichts sagen, weil sonst fliegst Du ja mit auf! Eines ist aber sicher: Drastisch bestraft werden immer erst die unsozial arbeitenden Arbeitgeber. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, die Liste des Staatsanwaltes ist unter Umständen bei einer Gerichtsverhandlung lang:

• Sozialabgabenhinterziehung • Dokumentenfälschung • Lohnwucher • Betrug • Nötigung • Korruption • illegale Ausländerbeschäftigung • Steuerhinterziehung.

Immer öfter kontrolliert der Staat auch Pferdebetriebe, um Schwarzarbeit dauerhaft zu unterbinden. Deshalb solltet Ihr immer auf eine Kontrolle eingestellt sein. Um zu dokumentieren, dass Ihr nicht schwarz und illegal arbeitet, solltet Ihr immer Euren Sozialversicherungsausweis sowie den Personalausweis (Kopie reicht) bei Euch tragen. Wer sich nicht sicher ist, was Schwarzarbeit oder nur Nachbarschaftshilfe ist, der kann sich auf der Homepage des Zoll gut informieren.

 

Immer mehr Arbeitgeber, Arbeitnehmer und öffentliche Einrichtungen lassen sich das unsoziale Verhalten vieler Arbeitgeber nicht mehr gefallen und wehren sich gegen Schwarzarbeit. Neben verschiedenen Arbeitgeberorganisationen (leider nicht die Bundesvereinigung der Berufsreiter) sind sowohl die Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt sowie der Zoll im Kampf gegen die illegale und unsoziale Schwarzarbeit aktiv. Deshalb haben sowohl der Zoll als auch die Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt ständig ansprechbare Hotlines geschaltet:

Gemeinsam gegen Schwarzarbeit: 

„Könnten Staat und Sozialversicherungsträger das durch Schwarzarbeit verlorene Geld vereinnahmen, hätten sich die Diskussionen der letzten Jahre um Kürzungen im Renten- und Gesundheitsbereich oder um fehlende Investitionsmittel zur Sanierung der maroden Infrastruktur erübrigt“, sagt die IG BAU. Es bleibe daher zu hoffen, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) in den nächsten Jahren, wie angekündigt, ihre Effizienz noch einmal verdoppeln und so die Schwarzarbeit nachhaltig zurückdrängen kann.

E-Mail: poststelle@abt-fks.bfinv.de
Tel.: 0221/37993-100
Fax: 0221/37993-701 oder -702

www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de

www.igbau.de

Meldestelle Lohndumping und illegale Beschäftigung 0800.4422802 (gebührenfrei)

 

Wer menschenwürdige Arbeitsplätze in der Pferdewirtschaft fordert, muss sich gegen Schwarzarbeit wehren. 

Wegschauen reicht nicht aus! 

Auch Du trägst Verantwortung!

 

 

IG BAU Newsletter 09/2007***09.03.2007***
Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge müssen bezahlt werden

Lohn für Schwarzarbeit ist einklagbar

Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen, sind grundsätzlich nichtig. Wenn also zum Beispiel zwei Vertragspartner einen Kaufvertrag über ein Kilo Haschisch abschließen würden mit einem Kaufpreis von 4.000,00 €, dann wäre ein solcher Vertrag nichtig mit der Folge, dass der Verkäufer den Stoff nicht liefern muss, der Käufer aber auch nicht verpflichtet wäre, 4.000,00 € zu bezahlen.

Das auch dann nicht, wenn ihm das Haschisch geliefert worden wäre.
Auch Schwarzarbeit ist ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Grundsätzlich ist Lohnarbeit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wer also Schwarzarbeit vereinbart, hinterzieht zum einen Steuern und zum anderen Sozialversicherungsbeiträge. Da ein solcher Schwarzarbeitsvertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist er automatisch nichtig. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass der Schwarzarbeiter seinen Lohnanspruch verloren hat. Im Unterschied zu einem Kaufvertrag gibt der Arbeiter keine Ware her, die er wieder zurückverlangen könnte, sondern seine Arbeitskraft. Ist die Arbeitskraft einmal geleistet, kann sie nicht mehr zurückverlangt werden. Sie ist, wenn man so will, bereits verbraucht. Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitskraft nicht mehr zurückholen. Diese verbleibt als empfangene Leistung bei dem Arbeitgeber. Es wäre also ungerecht, wenn sich der Arbeitgeber jetzt, nachdem er die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers empfangen hat, weigern könnte, den vereinbarten Lohn zu bezahlen. Dieses Dilemma haben auch die Gerichte erkannt. Würde der Lohnanspruch wegfallen, dann würde der Arbeiter einseitig belastet. Außerdem würden mangels eines einklagbaren Lohnanspruchs auch für Vater Staat keine Steuern und für die Sozialversicherungsträger keine Beiträge anfallen. Ist also bei einem Schwarzarbeitsvertrag die Arbeitsleistung bereits tatsächlich erbracht worden, dann steht dem Arbeiter auch der vereinbarte Lohn zu.


In der Rechtsprechung ist heftig umstritten, ob der vereinbarte Lohn als Bruttolohn oder als Nettolohn zuzuerkennen ist. Das Bundesarbeitsgericht argumentiert, dass bei einer von beiden Parteien auf Hinterziehung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gerichteten Abrede die Vertragsparteien nicht alleine dem Arbeitgeber die Abgabenlast aufbürden wollten. Vielmehr sei davon auszugehen, dass beide Parteien eine Umdeutung des Schwarzarbeitvertrages in einen legalen Arbeitsvertrag wünschen würden, wenn die Schwarzarbeit "aufliegt". Daher sei von einer Bruttolohnabrede auszugehen, die genauso zu behandeln sei, wie jedes gesetzeskonforme Arbeitsverhältnis. Wenn aber bei einem Schwarzarbeitsverhältnis dem Arbeitnehmer die Steuern quasi schon mit ausbezahlt wurden, da bei Schwarzarbeit der Lohn üblicherweise brutto für netto ausbezahlt wird, bleibt der Arbeitnehmer im Außenverhältnis zum Finanzamt Schuldner der ihm bereits ausbezahlten aber abzuführenden Steuern und natürlich auch seines Sozialversicherungsbeitrages.


 

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