Pferdewirtprüfung

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Berufsausbildung

Pferdewirt/in

 

Berufliche Tätigkeit

Wer den vielseitigen und anspruchsvollen Beruf des Pferdewirts ergreifen möchte, sollte neben Tierliebe, einer hohen Bereitschaft zu selbstständiger und engagierter Arbeit auch eine gute körperliche Verfassung mitbringen. Da es sich um einen Dienstleistungsberuf handelt, sollten die Auszubildenden Freude am Umgang mit Kunden haben. Auch die Bereitschaft ungeregelte Arbeitszeiten, sowie Nacht- und Wochenenddienste auf sich zu nehmen, muss vorhanden sein. Bereits vor Beginn der Berufsausbildung sollten Grundkenntnisse im Umgang mit Pferden und ggf. im Reiten erworben werden.

Ein bestimmter schulischer Abschluss für die Berufsausbildung wird nicht verlangt.

Berufsschulpflichtige haben vor der betrieblichen Ausbildung das Berufsgrundschuljahr Agrarwirtschaft zu besuchen.

Spezifische Anforderungen ergeben sich aus den vier verschiedenen Schwerpunkten, von denen der Auszubildende einen zu wählen hat. Ein Wechsel des Schwerpunktes in der Ausbildung ist vor Beginn des dritten Ausbildungsjahres möglich. Die Zwischenprüfung muss auf jeden Fall im jeweiligen Schwerpunkt abgelegt werden.

1.

Pferdewirt/in - Schwerpunkt Pferdezucht und -haltung

Der Pferdewirt mit dem Schwerpunkt Zucht und Haltung ist für die Entwicklung des Pferdes, angefangen von der Bedeckung über die Geburt bis zum ausgewachsenen Zucht- oder Sportpferd verantwortlich. Pferdezucht, Fütterung, Haltung, Pflege, Stallbau, Umgang mit landwirtschaftlichen Geräten, Gesundheitspflege und Veterinärkunde werden intensiv vermittelt. Neben einem einfühlsamen Kontakt mit den Tieren ist die Kenntnis der züchterischen Grundlagen und ein gutes "Auge" für die Anlagen der Tiere notwendig.
Die Bewegung und das Deckenlassen der Hengste, der Umgang mit den Zuchtstuten sowie der Kontakt zur Kundschaft, gehören zu den täglichen Aufgaben.

2.

Pferdewirt/in - Schwerpunkt Reiten

In diesem Schwerpunkt wird ein hohes Maß an Sportlichkeit, Geschick und Ausdauer verlangt. Im Gegensatz zum Pferdewirt im Schwerpunkt Pferdezucht und -haltung sind im Schwerpunkt Reiten gründliche Reitkenntnisse vor Beginn der Ausbildung notwendig. Es sollte das Reitabzeichen Kl. 3 vorliegen.

Man kann diesen Schwerpunkt in zwei Aufgabenbereiche teilen. Der erste ist das Anreiten und die reiterliche Förderung junger Pferde. Hierzu gehören auch das Bestreiten von Turnieren und Wettkämpfen (Spring-, Dressur-, und Vielseitigkeitsprüfungen). Der zweite Bereich ist das Aus- und Fortbilden von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Reitsport. Es ist zu beachten, dass diese Aufgabe im Dienstleistungsbereich liegt. Daher werden ein sicheres Auftreten und Freude im Umgang mit Menschen erwartet.

3.

Pferdewirt/in - Schwerpunkt Rennreiten

Die wohl wichtigste Grundvoraussetzung für diesen Schwerpunkt ist, dass der Auszubildende eine mittlere Körpergröße und ein niedriges Körpergewicht mitbringen sollte. Weiterhin sollte eine gute Kondition, sportliches Können, Selbstdisziplin und Leistungsbereitschaft vorhanden sein. Die Rennreiter haben neben dem großen Komplex der Fütterung, Pflege und Haltung von Pferden die Aufgabe, die Pferde des Rennstalls zu trainieren und auf der Rennbahn zu starten.
Schon während der Ausbildung sollte von den Auszubildenden eine gewisse Routine im Wettkampf- und Rennverlauf gesammelt werden.

4.

Pferdewirt/in - Schwerpunkt Trabrennfahren

In diesem Schwerpunkt benötigt der angehende Pferdewirt ähnliche Voraussetzungen wie im Schwerpunkt Rennreiten. Dies sind in erster Linie ein geringes Körpergewicht, Sportlichkeit, körperliche Belastbarkeit, Leistungsbereitschaft und natürlich die Freude am Trabrennsport. Die Auszubildenden werden u.a. in den Bereichen Haltung, Pflege, Hufbeschlag, Training und Beschirrung unterwiesen. Zur theoretischen Ausbildung gehören die Geschichte des Trabrennsports, Beschirrungskunde, Trainingsmethoden und die Regelung des Rennwesens. Bis zur Abschlussprüfung müssen die angehenden Pferdewirte an mehreren öffentlichen Rennen teilnehmen.

Ausbildungsdauer

Grundsätzlich beträgt die Ausbildungsdauer drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzt werden.
 

Ausbildungsbetriebe

Die Ausbildung zum Pferdewirt ist nur auf anerkannten Betrieben möglich.
Adressen von anerkannten Ausbildungsbetrieben
 

Prüfungen

Im Rahmen der Ausbildung legen die Auszubildenden nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung ab. Die Abschlussprüfung folgt dann am Ende der Ausbildung. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung endet in jedem Fall die Ausbildung.
 

Aufstiegschancen zum/r Pferdewirtschaftsmeister/in

Wie in der Ausbildung zum Pferdewirt werden auch in der Meisterprüfung vier Teilbereiche unterschieden. Dies sind:

Pferdezucht und -haltung

Reitausbildung

Galopprenntraining

Trabrenntraining

Ansprechpartner

Claudia Kuehn-Heydrich, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Tierhaltung und Tierschutz, Tel. 089/926967-531 od. 532, E-Mail: Claudia.Kuehn-Heydrich@lfl.bayern.de

 

Das Berufsausbildungsverhältnis Pferdewirt

Eintragung/Austragung von Ausbildungsverträgen
Berufsschulpflicht
Berufsgrundschuljahr
Berufsschulberechtigung
Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Ausbildungsvergütungen, Sachbezugswerte
Berichtsheft

Eintragung/Austragung von Ausbildungsverträgen

Bei der Vorlage des Ausbildungsvertrages (vierfach) zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der LfL, ITH, sind folgende Angaben/Unterlagen beizufügen:

- die Heimatadresse (zwingend erforderlich aus Registrierungsgründen)
- vollständige Adresse des Ausbildungsbetriebes
- alle weiteren Vereinbarungen
- unterschriebener und datierter Lebenslauf
- ein aktuelles Passbild
- Schulabschlusszeugnis in Ablichtung
- oder über ein anderes Berufsgrundschuljahr / Berufsvorbereitungsjahr
- ggf. Nachweis eines Deutschen Reitabzeichens (DRA IV/DRA III)
- ggf. Berufsabschlusszeugnis
- die ärztliche Bescheinigung der Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz
- Schwerpunkt Reiten: bitte die zur Verfügung stehenden Ausbildungspferde mitteilen
- (mindestens 3 Pferde Springen Klasse L und 3 Pferde Dressur Klasse L)
- Schwerpunkt Pferdezucht und -haltung: bitte den am Betrieb vorhandenen Pferdebestand mitteilen (mindestens 5 in ein Zuchtbuch eingetragene Zuchtstuten)


Der Berufsausbildungsvertrag ist vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses abzuschließen und der zuständigen Stelle zur Eintragung mit allen dazu notwendigen Unterlagen vorzulegen. Die Eintragung erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.


Die Anmeldung bei der Sozialversicherung, der Berufsgenossenschaft und dem Finanzamt sind unmittelbar mit Arbeitsaufnahme zu tätigen.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass der Berufsschulbesuch an der Staatlichen Berufsschule München-Land nur mit eingetragenem Ausbildungsvertrag erfolgen kann.
Die Anmeldung der Auszubildenden für die Berufsschule richten Sie bitte direkt schriftlich per Fax an die Faxnummer 089 945519-29 oder per Post an die Staatliche Berufsschule München-Land, Graf-Lehndorff-Str. 28, 81929 München (bitte beiliegendes Formular verwenden).
Die Beschulungszeiten (Block bzw. Teilzeit) können Sie unter der Telefonnummer
089/945519-0 erfragen.

Teilen Sie bitte die Lösung eines Ausbildungsverhältnisses schriftlich der zuständigen Stelle mit (mit Lösungs- bzw. Kündigungsdatum, Lösungs-/Kündigungsgrund und Unterschrift des Auszubildenden/gesetzlichen Vertreters und Ausbildenden/Ausbilders bei einvernehmlicher Lösung). Bitte beachten Sie den § 15 des BBiG.

 

Berufsschulpflicht

Wer in einem Berufsausbildungsverhältnis steht, unterliegt der Berufsschulpflicht.
Ausnahmen:
a) Der Azubi hat zu Beginn des Schuljahres das 21. Lebensjahr schon vollendet.
b) Der Azubi besitzt die Hochschulzugangsberechtigung.
c) Der Azubi hat bereits einen erfolgreichen Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.

Berufsgrundschuljahr

Für den Ausbildungsberuf Pferdewirt ist bei Berufsschulpflicht der Besuch des Berufsgrundschuljahres Agrarwirtschaft - tierischer Bereich - (BGJ) vorgeschrieben. Das BGJ ist an der für den jeweiligen Landkreis zuständigen Berufsschule zu besuchen.

Ausnahmeregelung:
Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss (Realschule oder erfolgreicher Besuch der 10. Klasse einer weiterführenden Schule), die den Ausbildungsberuf Pferdewirt – Schwerpunkt Pferdezucht und –haltung bzw. Reiten erlernen möchten, und einer zusätzlichen fachlichen Qualifikation (DRA Klasse IV - Pferdezucht und -haltung bzw. DRA Klasse III - Reiten) können ausnahmsweise einen 2 ½ - jährigen Berufsausbildungsvertrag erhalten, ohne vorherigen Besuch des Berufsgrundschuljahres. Bei Kürzung der Ausbildungszeit gem. § 29 Abs.2 BBiG können die Auszubildenden die 11. Jahrgangsstufe der Staatlichen Berufsschule München-Land besuchen.

 

Berufsschulberechtigung

Auszubildende, die nicht berufsschulpflichtig sind, sind zum Besuch der Berufsschule berechtigt. Gemäß Art. 40 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) müssen die Ausbildenden den Besuch der Schule gestatten.

 

Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit

Gemäß § 29 Abs. 2 BBiG hat die zuständige Stelle auf Antrag die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht.
Abkürzungsgründe sind insbesondere:
- Mittlere Reife oder Abitur/Fachhochschulreife plus Reiterabzeichen Klasse III beim
Schwerpunkt Reiten um 6 Monate (Ausbildungszeit 30 Monate)
- Mittlere Reife oder Abitur/Fachhochschulreife plus Reiterabzeichen Klasse IV beim
Schwerpunkt Pferdezucht und -haltung um 6 Monate (Ausbildungszeit 30 Monate)

Die Abkürzung erfolgt zu Beginn der Lehrzeit; vorher müssen die Beteiligten gehört werden.

In Ausnahmefällen kann die Lehrzeit verlängert werden, wenn abzusehen ist, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit nicht erreicht werden kann. Eine Verlängerung ist frühestens nach Ablegung der Zwischenprüfung möglich.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Der Auszubildende kann lt. § 40 Abs. 1 BBiG vor Ablauf der Ausbildungszeit vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Als Nachweis der Leistungen werden hierzu die Zwischenprüfung und die Leistungen in der Berufsschule für Pferdewirte herangezogen. Die vorzeitige Zulassung ist schriftlich formlos zu beantragen und Ausbildender/Ausbilder sowie die Berufsschule müssen gehört werden.

Ausbildungsvergütungen, Sachbezugswerte

Der Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, gültig ab 01.01.2003, ist bis auf Weiteres (Abschluss eines neuen Tarifvertrages) gültig. Die aktuellen Sachbezugswerte (Stand 2005) können Sie hier nachsehen:

Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen in der Land- und Forstwirtschaft in Bayern 

Anmerkung:
Laut Rahmentarifvertrag haben Azubis über 18 Jahre bei angeordneter Mehrarbeit vorrangig Anspruch auf entsprechende Freizeit, d.s. je geleistete Mehrarbeitsstunde 1 ¼ Stunden Freizeit, ersatzweise auf eine Vergütung in Höhe von 1/100 der monatlichen Bruttovergütung je geleistete Mehrarbeitsstunde.
Jugendliche (unter 18 Jahre) dürfen lt. tariflicher Vereinbarung nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden!!

 

Berichtsheft

Die ordentliche Führung des Berichtsheftes ist ein wesentlicher Teil der Berufsausbildung. Die Aufzeichnungen sollen dem Auszubildenden helfen, den gesamten betrieblichen Ablauf zu beobachten und daraus Zusammenhänge zu erkennen. Für die Abschlussprüfung kann das Berichtsheft herangezogen werden. Jeder Auszubildende ist verpflichtet, während seiner Ausbildungszeit ein Berichtsheft zu führen (BBiG). Das vollständig und ordnungsgemäß geführte Berichtsheft gehört zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung.
Die Tages-/Wochenberichte geben einen Überblick über die selbst ausgeführten Tätigkeiten und vermitteln Ausbildungsinhalte. Auf der Vorderseite sind die Tätigkeiten stichwortartig aufzuführen, die nicht zu den täglich wiederkehrenden Arbeiten gehören (z. B.: „Montag, 14. Febr. 05: Max eine Stunde Dressur geritten/Kandare; Springstunde/Einzelhindernisse und Ausschnitte eines A-Parcours; Reithalle geeggt, zwei Longenstunden gegeben, Geburtshilfe beim Abfohlen der Stute Prinzess geleistet“ etc.). Während der Berufsschulzeiten sind hier auch die behandelten Themen aufzuführen. Dies gilt sinngemäß auch für die Teilnahme an Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen (z.B. Turnieren). Dieser Nachweis für die tägliche Ausbildung kann mit Sicherheit nicht erst nach Ablauf einer Woche aufgezeichnet werden, wenn er der Wahrheit entsprechen soll.
Die wöchentliche Kontrolle und Abzeichnung durch den Ausbilder ist unerlässlich. Es macht wenig Sinn, für mehrere Wochen zu einem gemeinsamen Zeitpunkt die Unterschriften zu leisten, da die Tätigkeiten wohl kaum noch exakt überprüfbar sind. Es ist den Ausbildern unbenommen, dass sie einzelne hervorstechende Arbeiten vom Auszubildenden näher erläutern und erklären lassen.
Erfahrungsberichte sind zusammenhängende Berichte (siehe Themenvorschläge), bei welchen eigene Erfahrungen und Erkenntnisse des Auszubildenden einzubringen sind. Seit kurzem werden auch für den Beruf Pferdewirt so genannte Leittexte vom allgemeinen Infodienst (aid, Internet: www.leittexte.de ) angeboten. Für die Anfertigung jeweils 1 Leittextes können 2 Erfahrungsberichte weniger geschrieben werden.
Es ist selbstverständlich, dass der Ausbilder diese Berichte durchsieht, mit dem Auszubildenden bespricht und unterzeichnet (mit Datum). Die Erfahrungsberichte sind fortlaufend zu nummerieren.
Bis zur Abschlussprüfung sind insgesamt 12 Erfahrungsberichte anzufertigen.
Bis zur Zwischenprüfung müssen folgende Teile ausgefüllt sein:
Teil I Informationsteil: vollständig
Teil II Tages-/Wochenberichte auf aktuellem Stand
Teil III Erfahrungsberichte: 6 Berichte Umfang mind. 2 eng beschriebene Seiten
Teil IV Betriebsbeschreibung: Hofplan, Mein Ausbildungsbetrieb, Tierhaltung,
Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Zu beziehen ist das Berichtsheft unter folgender Adresse:
Verlagsvertretung Heinrich Pfaud
Am Kirchberg 16, 86356 Neusäß
Tel. 0821 483253
Fax: 0821 485481
Über die Verlagsvertretung sind auch einschlägige Fachbücher wie z.B. „Der Pferdewirt“ von Manfred Gold, „Beruf Pferdewirt“, Ulmer Verlag (Schwitte, Möhlenbruch, Bottermann) und die FN-Richtlinien Band 1 - 6 erhältlich.

 



Dezember 2004
Claudia Kühn- Heydrich, Ulrich Geuder
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierhaltung und Tierschutz
Tel.: 089/99141-371 • Fax: 089/99141-303

 


Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, Referat A 4, Tel. 089/2182-2374


Ein Service von www.pferdewirtpruefung.de ®

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