Pferdewirtprüfung

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Fortbildung zum Pferdewirtschaftsmeister

 

 

Durch die Meisterprüfung bekommt der Pferdewirt eine Möglichkeit sich seine berufliche Tätigkeit zu sichern, in seinem Beruf Anerkennung zu erlangen oder auch weiter aufzusteigen.

Diese Fortbildung erfolgt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes und durch die, vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 04. Februar 1980 erlassene "Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Pferdewirt und über die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung zum Pferdewirt" in der derzeit gültigen Fassung.

Wie in der Ausbildung zum Pferdewirt werden auch in der Meisterfortbildung 4 Teilbereiche unterschieden. Dies sind:

Pferdezucht und -haltung
Reitausbildung
Galopprenntraining
Trabrenntraining

Von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und zeitweilig bei Bedarf auch von anderen Zuständigen Stellen werden die Meisterprüfungen im Teilbereich Pferdezucht und -haltung durchgeführt. Weitere Informationen sind im Merkblatt zur "Fortbildung zum/zur Pferdewirtschaftsmeister/-meisterin - Teilbereich Pferdezucht und -haltung" aufgeführt.

Informationen zu den Prüfungen in den Teilbereichen Reitausbildung und Trabrennfahren erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen. Weitere Informationen über Ablauf und Kosten im Schwerpunkt Reiten gibt es [hier].

Informationen zu den Prüfungen im Teilbereich Galopprenntraining erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer NRW und dem Direktorium für Vollblutzucht und -rennen.

Die Zulassungen zu den Prüfungen müssen analog zur Abschlussprüfung immer durch die örtlich zuständige Stelle erfolgen.

Die Zulassungsvoraussetzungen zu den Meisterprüfungen im Agrarbereich sind in § 81 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz vom 14.08.1969 in der derzeit gültigen Fassung geregelt. Danach kann zur Meisterprüfung zugelassen werden, wer

in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung abgelegt und bestanden hat und
nach der Prüfung eine mindestens dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit im Beruf Pferdewirt/-in ausgeübt hat.

Quelle: Landwirtschaftskammer Hannover

Mehr TIPPS:

Innovative Ausbildung:

Leittexte

Literatur

 

Infos zum Erlagen des Pferdewirtschaftsmeisters im Schwerpunkt Reiten

 

Lehrgangs- und Prüfungstermine Pferdewirtschaftsmeister im Schwerpunkt Reiten

2gether4Europe

Neu: Meister können studieren!

Niedersachsen: Ab 1.10.02 können sich alle Meisterinnen und Meister an allen Universitäten und Fachhochschulen des Landes ohne weitere Beschränkungen als Studenten einschreiben lassen. Damit leistet das neue Niedersächsische Hochschulgesetz einen wesentlichen Beitrag zur Chancengleichheit und macht so den Abschluss des Pferdewirtschaftsmeisters noch attraktiver.

Tarifempfehlungen der BBR

Wer darf Ausbilden? 

Verordnung über die fachliche Eignung als Ausbilder in der Landwirtschaft

Angst vor der Meisterarbeit?

Alles zur Materialsuche, Manuskripterstellung, Form, Zitaten, Literaturverzeichnis nennt der Duden:

"Die schriftliche Arbeit", Duden- Verlag , Preis ca. € 4,50

 

Der Link, der Geld spart:

www.meister-bafoeg.info

 

Internetplattform für alle Ausbilderinnen und Ausbilder: www.foraus.de

Prallvoll mit Informationen, Tipps, Erfahrungen, Lehrmaterialien, Neuheiten sowie zahlreichen Foren zum Meinungsaustausch.

Hinter dem Angebot steht das renommierte Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BiBB)

   

© Ein Ausdruck aus: www.pferdewirtpruefung.de ®, das Internetforum zur Lern- CD aus dem FNverlag

 

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