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Wenn Pferdeliebe in |
die Versklavung führt: |
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Achtung Falle: |
Langfristige Praktika |
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Folgenden Artikel schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 01.02.2001: Praktikum vor Berufsausbildung unzulässig FRANKFURT(lhe). Ein der Berufsausbildung vorausgehendes Praktikum muß als Probezeit in das Ausbildungsverhältnis einbezogen werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil festgestellt. Absolventen eines nicht in die Ausbildung einbezogenen Praktikums haben dagegen einen Anspruch auf ein reguläres Hilfsarbeitergehalt. In dem Prozeß hatte eine Schülerin gegen einen Reitstallbesitzer geklagt. Weil die Klägerin jedoch keine Zeugen für die von ihr behaupteten Arbeitsleistungen aufbieten konnte, mußte die Zahlungsklage trotz der für sie günstigen Rechtslage zurückgewiesen werden (Az: 5 Ca 2426/00). Die junge Frau hatte mit dem Reitstall einen sechsmonatigen Praktikantenvertrag geschlossen, dem eine mehrjährige Ausbildung zur Pferdewirtin folgen sollte. Obwohl das Praktikum nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet werden sollte, wurde ihr in dieser Zeit lediglich ein Auszubildendengehalt zuerkannt. Bereits nach zwei Monaten beendete die Praktikantin ihre Tätigkeit und verklagte den Reitstall auf Gehaltszahlung für die geleistete Arbeit. Laut Urteil darf einer Berufsbildung lediglich ein dreimonatiges Praktikum als Probezeit vorausgehen, das bereits als Teil des Ausbildungsverhältnisses zu gelten habe. Bei längeren Praktika ohne Einbeziehung in die Ausbildung müsse dagegen der reguläre Lohn für ungelernte Arbeitskräfte bezahlt werden, wenn diese Praktika mit tatsächlicher Arbeitsleistung und nicht nur mit dem Kennen lernen der Betriebsabläufe verbunden sind. Die Gerichtsvorsitzende verwies auf die entsprechenden Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes. |
Stimmen zum Urteil:
"Immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließen!" "Auch Praktikanten haben einen Anspruch auf Bezahlung und Sozialversicherung, mindestens so hoch wie bei Azubis." "Langfristige, unbezahlte Praktika sind unseriös und meist gesetzwidrig!" "Langfristige Praktika mit anschließend versprochenem Berufsausbildungsvertrag erhöhen die Ausbildungszeit unzulässig!" "Nie aus Pferdeliebe alle Bedingungen akzeptieren!" Landwirtschaftskammer NRW: "Ein Praktikum vor dem Beginn der Berufsausbildung wird grundsätzlich von den Zuständigen Stellen nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet.""Ein Berufsfindungspraktikum ist gerade beim Beruf Pferdewirt ausgesprochen wichtig, sollte aber die Dauer der Sommerferien in aller Regel nicht überschreiten!" IG BAU: "Meist kommen die jungen Leute zu uns, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Hätten uns die Betroffenen doch mal vorher angerufen ... . Für unsere Mitglieder bieten wir natürlich einen kompletten Beratungsservice und, wenn alle Stränge reißen, kompetenten Rechtsschutz. Unsere Mitglieder lassen wir nicht im Regen stehen." Landwirtschaftskammer Niedersachsen: "Langfristige Praktika sind immer problematisch! Sie sind in Wirklichkeit nichts anderes als die Beschäftigung eines Hilfsarbeiters, der etwa mit dem doppelten Auszubildendenlohn eines Azubis entlohnt werden muss. Wendet sich ein langfristiger Praktikant, auch nachträglich, an ein Arbeitsgericht, ist der Chef immer 2. Sieger, es muss nachgezahlt werden!" Genau drei Monate hat man hinterher Zeit, seine Forderungen aus einem langfristigen Praktikum einzufordern. Gut dran ist derjenige, der einen erfahrenen, starken Partner hinter sich stehen hat. Dann zahlt es sich aus, wenn man rechtzeitig vorher der zuständigen Gewerkschaft Bauen- Agrar- Umwelt beigetreten ist. Die Mitgliedschaft kostet nur wenige Euros im Monat und ist eine sinnvolle Investition auf dem Weg zum Pferdewirt.
Experten warnen vor "Praktikumskarriere"! Viele Jugendliche machen ein Praktikum nach dem anderen, in der Hoffnung, einen Fuß in die Tür eines Ausbildungsvertrages zu bekommen. Das aber liest sich schlecht im Lebenslauf, man ist einfach nur billige Arbeitskraft, eine "Praktikanten- Karriere" ist deshalb nach Expertenmeinung (Karl- Heinz Minks, HIS) nicht ratsam. Der Bildungsexperte warnt, ein Praktikum nach dem anderen zu machen und in eine Art "Praktikumskarriere" abzurutschen. Zukünftige Ausbilder werden sich nämlich fragen, warum der/die nicht gut genug war, gleich eine Ausbildung zu beginnen, sie vermuten hinter Dauer- Praktikanten oft Problembewerber! |
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Initiative der IG BAU und www.pferdewirtpruefung.de gegen illegale Praktika. Infos hier |
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| Merke
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Um es noch einmal zusammenzufassen: Berufsfindungspraktika in den Schulferien im Beruf Pferdewirt sind besonders wichtig und absolut sinnvoll. Bei einem fairen Praktikum steht der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten immer an erster Stelle, das Lernen steht im Vordergrund. Diese zwei bis vierwöchigen Praktika werden in aller Regel nicht entlohnt, Unterkunft und Verpflegung sollte immer frei sein. Längere, unbezahlte Praktika, die freiwillig gemacht werden und die oft mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern und besonders häufig in bestimmten, alternativen Fachzeitschriften sowie verstärkt im Web (FN- Foren, Pferdejob.de) angeboten werden, sind einfach nur unseriös und gesetzwidrig, da die Arbeitsleistung des Praktikanten stets überwiegt. Ist das aber der Fall, haben Praktikanten den Anspruch auf vollen Lohn ( § 138 II BGB). Ein Praktikum darf niemals einen regulären Arbeitsplatz ersetzen, eigenverantwortliche Arbeit verlangen oder gar Vorwissen fordern. Wird ein Praktikant fest in den Arbeitsprozess eingeplant, handelt es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis und muss angemessen entlohnt werden (Bundesarbeitsgericht 6AZR 564/01 v. 13.03.2003). In der Pferdewirtschaft kann man von dem sog. Ecklohn ausgehen, der derzeit bei 1.100 EUR brutto im Monat liegt. Gerichtsentscheidungen: Am 8. Januar 2003 entschied das Arbeitsgericht Berlin (AZ 36 Ca 19390/02), dass ein Arbeitsverhältnis sich nicht nach der Bezeichnung (z.B. Praktikum), sondern nach dem Inhalt (Lernen oder Arbeiten) qualifiziert. Das Bundesarbeitsgericht kam in einer Entscheidung vom 13. März 2003 (6 AZR 564/01) zu dem Schluss: "Praktikant ist, wer sich für eine vorübergehende Dauer zwecks Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung, die keine systematische Berufsausbildung darstellt, im Rahmen einer Gesamtausbildung unterzieht, weil er diese für die Zulassung zum Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder anderen Zwecken benötigt."In der Pferdewirtschaft glauben fast alle, dass Praktikanten unentgeltlich zu arbeiten haben. Gerichte sehen das aber anders! So hat das hessische Landesarbeitsgericht 1999 in einem Verfahren festgestellt, dass Praktikanten grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Bezahlung haben (Hessisches Landesarbeitsgericht, AZ 3 Sa 1818/99 vom 25.01.2001). Dies gilt insbesondere dann, wenn beim Praktikum die Arbeitsleistung gegenüber dem Lernen im Vordergrund stehen. Unseriöse Praktika haben ganz alleine nur ein Ziel: Eine willige Arbeitskraft für lau!. Selbst wer trotz Warnung von www.pferdewirtpruefung.de
und der IG BAU Dies muss schriftlich geschehen und innerhalb von drei Monaten in der Post sein. Dabei ist es ratsam, sich z.B. von der zuständigen Gewerkschaft IG BAU beraten zu lassen. Mitglieder erhalten natürlich Rechtsschutz! Ganz aktuelle Gerichtsentscheidung: Praktikum muss vergütet werden Und tatsächlich: Eine Praktikantin, die bei einem Tierarzt zwei unbezahlte Praktika machte und dennoch keinen Ausbildungsvertrag bekam hatte Glück! Meinten doch die Bielefelder Arbeitsrichter, zwar könnten sie der Praktikantin keinen Job verschaffen, aber ein bisschen Moos schon und verurteilten den Tierarzt, die Praktikantinnenarbeit zu entlohnen. Schließlich verlange § 17 des Berufsbildungsgesetzes eine gerechte Bezahlung. Praktikanten- und Lehrlingsarbeit seien gleich zu bewerten. Dies gelte selbst dann, wenn im Vertrag stehe, dass die Praktikantin Hille „für null Cent“ arbeiten müsse. Schluss mit der Unsitte, Praktikanten auszubeuten: Das Urteil ist nämlich rechtskräftig!! Arbeitsgericht Bielefeld, AZ: 3 Ca 2033/06
Und das mein die Gewerkschaftsjugend: Tatbestand: Lohnwucher Laut dem Urteil des
Bundesarbeitsgerichtes vom 13. März 2003 -6 AZR 564/01- steht bei
Praktikumsverhältnissen der Ausbildungszweck im Vordergrund. Die Vergütung
stellt deshalb auch eher eine Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum
Lebensunterhalt dar. Im Gegensatz zu Arbeitsverhältnissen, bei denen die
Vergütung die Gegenleistung zur erbrachten Arbeit ist.
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| Stimmen von Betroffenen: |
"Also ich hab von November bis März ein Praktikum gemacht als Pferdewirtin Zucht und Haltung. Ich muss sagen ein schwerer Job der mit Übung und Pferdeliebe schnell gefallen kann!!! Nur ist es nicht das was ich mir vorgestellt hab was das ausbilden und so der Pferde betrifft. Das ist eher Fliesbandarbeit und unpersönliches von einem Pferd zum andern hüpfen, Ställe sauber machen und füttern, ohne sich nur einmal mit einem Pferd richtig zu befassen!!! Na ja aber ich hab ein anderes Problem. Und zwar war es so das im Dezember der Arbeitgeber und ich abgemacht hatten ich bekomme ab Februar ein vertrag und Bezahlung. Mein Vater und ich sind uns sicher sie sagten 250€ was sie heute bestreiten (anstatt 50€). Ich lebte dort nicht sondern hab nur ein Mittagessen bekommen, sodass das mit dem Abzug nicht hinkommen könnte! Niemals!!! Jetzt habe ich nur 50 für Februar überwiesen bekommen und wir haben uns halt beschwert, da kam das auch erst raus das sie nur 50 anstatt 250 zahlen!!! Zusätzlich war ich fast den halben Februar und eine Woche im März krank, wo die auch sehr rumgemeckert haben. Nun meine Frage: Kann das mit den 50 Euro wirklich stimmen? Ich habe von 7-19 Uhr gearbeitet und hatte von 12.30-15 Uhr Pause (wobei das nicht immer zutraf) das 6 Tage die Woche. Ich bin jetzt 16 und dürfte soweit ich weiß nicht solange arbeiten!!!! Mein Vater will jetzt den Rechtsanwalt einschalten......
ich habe ein Riesenproblem. Habe 15 Monate Praktikum gemacht (ja ich weiß was Ihr jetzt denkt billige Arbeitskraft, ja ich war so blöd) dann habe ich von einen auf den anderen Tag aufgehört nach einem Streit. Mittlerweile sind mehrere Wochen vergangen und ich habe trotz mehrmaliger telefonischer Aufforderung bis heute keine Praktikumsbescheinigung, letztes Gehalt und meine ganzen Klamotten. Seit kurzer Zeit ist auch niemand mehr telefonisch erreichbar. Was mach ich nun??? Möchte dieses Jahr eine Ausbildung beginnen wie bewerbe ich mich jetzt ohne diesen Nachweis ich kann ja nicht noch länger warten mit dem bewerben. Bitte helft mir!
Fragen wir doch mal einen Arbeitgeber: Warum stellen Sie für
ein ganzes Jahr einen Praktikanten ein, anstatt eine "normale"
Hilfskraft (gelernt oder ungelernt)? Was ist IHRE Motivation dahinter?
Etwa reine Nächstenliebe? Wenn jemand schon Vollzeit bei Ihnen arbeiten
soll, warum dann nicht mit vernünftigem Arbeitsvertrag UND angemessener
Zahlung? So würde derjenige wenigstens was in seine Rentenkasse
einzahlen. Mit einem Praktikanten haben Sie dagegen den Vorteil, für
den Praktikanten keine Steuern abführen zu müssen (die Wohnung und
Verpflegung müssen eigentlich auch als geldwerte Vorteile versteuert
werden...), der Praktikant schafft das gleiche wie eine normale
Arbeitskraft, aber ohne dessen Lohn und ohne dessen
Sozialversicherungsbeiträge. Wenn ein (Ausbildungs)Betrieb
Praktikantenstellen für einige Wochen anbietet (z.B. Schulpraktikum,
oder wenn der Betrieb seine zukünftigen Azubis mal näher anschauen
will), ist das plausibel. Aber ein Betrieb der ein Praktikanten auf
Dauer als normale Hilfskraft benutzt, sorry, aber das riecht verdammt
nach Ausbeuterei. Und davon gibt's bei Pferdejobs leider verdammt viele.
Hallo, ich möchte mich auch einmal kurz zu diesem Thema äußern: Ich kann leider aus Erfahrung sprechen - MACHT ES BLOß NICHT!!!! ich bin 20, habe im Sommer Abitur gemacht (2,3) und wollte ursprünglich studieren, nur ist der NC für mein Wunschfach zu hoch. Nun wollte ich doch Pferdewirt- Reiten lernen, hab also für dieses Jahr keinen geeigneten platz für mich mehr gefunden. (reite nachweisbar bis M- Dressur, habe das silberne RA (II)), und habe mich von einem Stall überreden lassen, ein Jahrespraktikum zu machen, mit der Begründung ich könnte bei ihm S reiten und so viel lernen, bekomme Unterricht, meine Stute kommt in Profiberitt, nur reiten - "und ein paar Sachen nebenbei" - laut vertrag unentgeltlich. Ich weiß, rosarote Brille aufgehabt bei dem Angebot (der Typ reitet zwar bis Grand Prix aber davon hab ich nichts) mein Tagesablauf: um 6 Uhr JEDEN TAG, auch 12 boxen misten und einstreuen, danach longieren, Pferde rausbringen und wenn der gnädige Herr fertig ist mit frühstücken, Pferde für ihn reitfertig machen,10 min Schritt führen - etwa mit 6-7 hintereinander. Pferde natürlich immer wieder danach versorgen (abwaschen, Hufe etc,) - und zwischendurch anmeckern lassen, das dieses beige nicht zum beige der Schabracke passt - wie kann ich nur!!!- Tja, um etwa 4 Uhr dann noch die mir zugeteilten 4-5 Pferde reiten, dazwischen alle füttern, benutzte Trensen mit Sattelseife säubern, einfetten, Schabracken wechseln. Pferde umdecken - eigentlicher Schluss ca. 20:00 Uhr, dann noch meine eigene Stute reiten - meist dann um 22:00 drin. DAS JEDEN TAG; IMMER IM HARSCHEN MILITÄRTON; KEIN DANKE - ich würde das ja alles machen um seine Turnierpferde zu reiten und Unterricht auf S- Niveau zu bekommen - PUSTEKUCHEN!!! In den ersten 4 Wochen war das so, jeden tag Unterricht, und könntest du vielleicht noch... . Und jetzt? Der Herr ist nie da, ich darf alle Pferde täglich alleine arbeiten, vor Kunden reite ich vor und werde, wenn was nicht klappt (BSP: 3 jährige stute,3 mal drauf gesessen, Schritt, Trab ringsrum- sollte ich vorreiten " so dann beide Hände Gallop" ja Mensch bist du denn zu blöd zum Reiten, da saßt du doch schon 20 mal drauf!" Alles solche Sachen, es würde den Rahmen sprengen .TOTALES AUSGENUTZE. Ich versuche im Moment auch dringend eine Lehrstelle Sp Reiten zu bekommen, damit ich hier weg kann. Echt schlimm, würde ich nie nie wieder machen, schon gar nicht mit der Qualifikation. Und für eine kleine Ein-Zimmer-Wohnung, Frühstück und 150 Euro im Monat !!!!!!!!!
Um allen Irrtümern vorzubeugen: die deutschen Steuer- und Sozialgesetze gelten auch auf Reit- und Rennbahnen. Ein freiwilliges Praktikum (nicht Schul- oder Studiumspraktikum) ist ein ganz normales steuer- und versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Das bedarf gemäß Nachweisgesetz eines Arbeitsvertrages. Gibt es keinen, oder einen sittenwidrigen und damit nichtigen, liegt im Arbeitsgerichtsverfahren die Beweislast für die Vereinbarung "kein Barlohn" beim Arbeitgeber. Da wird er sich schwer tun. Die Drohung eines Arbeitgebers mit Schadenersatzansprüchen gegenüber Praktikanten, die vorzeitig kündigen, ist schlicht lächerlich. Auch wenn der Betrieb sich nicht als Ausbeuter sondern Wohltäter versteht, er handelt mächtig blauäugig, denn er muss mit erheblichen Steuer- und Sozialversicherungs-Nachzahlungen rechnen. Der Praktikant bei Kost und Logis und mitgebrachtem Pferd ist ja nicht völlig lohnlos geblieben. Er hat laut Sachbezugsverordnung durch Kost und Logis im Monat 394,50 Euro erhalten. Hinzu kommt die Pension für sein Pferd mit 250 Euro plus 16% Umsatzsteuer. Die 40 Euro Umsatzsteuer muss der Betrieb melden und nachzahlen Das macht zusammen ein Nettolohn von 684,50 Euro, also schon außerhalb der Geringfügigkeitsgrenze und Gleitzone. Wohlgemerkt, das ist die Nettolohnzahlung. Da (sicher) keine Steuerkarte vorgelegen hat, ist die Lohnsteuer nach der teuren Steuerklasse VI zu berechnen. Dieser Nettolohn setzt einen Bruttolohn von ziemlich präzise 1400 Euro voraus, nach dem sich Steuern und Sozialabgaben wie folgt berechnen: Lohnsteuer mit Kirchensteuer und Solidaritäts- Zuschlag 414,09 Euro, Sozialabgaben vom Arbeitnehmer einbehalten 301,- Euro, Sozialabgaben Arbeitgeber zusätzlich 317,80 Euro. Summe 1032,89 Euro hinzu Umatzsteuer Pensionseinnahme 40,- Euro macht monatlich 1072,89 Euro Nachzahlung für 12 Monate 12 874,68 Euro. Und hinzu dürfte ein ähnlich hohes Bußgeld wegen Nichtabgabe der Anmeldungen und Nichtabführung der einbehaltenen Steuern und Beiträge kommen. Frohe Weihnachten !
...Deshalb hatte ich vor einiger Zeit eine Idee: Ich habe mir überlegt, dass ich ein Jahrespraktikum machen werde. Innerhalb dieses Praktikums werde ich auf Turniere starten und erforderliche Abzeichen erwerben. Natürlich habe ich mich sofort darum gekümmert. Ich habe eine Anzeige bei Pferdejob.de geschaltet und viele sind bereit mir einen Praktikumsplatz zu geben. Jetzt habe ich am Samstag ein Vorstellungsgespräch (in einem Ausbildungsstall) und Angst, dass ich vielleicht die falsche Entscheidung treffen könnte. ... Ich habe den Punkt: "Langfristige Praktika" im Servicebereich schon vor einiger Zeit gelesen. Im Grunde wusste ich schon damals, dass die Berichte recht haben. Allerdings war ich von meiner Idee so überzeugt, dass ich mich davon nicht beeindrucken lassen wollte. (Nach dem Motto: Mir passiert so etwas nicht!) Nun habe ich die Beiträge noch einmal gelesen, und nach Ihrer Antwort sehe ich sie aus einem anderen Blickwinkel. Im Prinzip ist es doch so, dass ich mir mit dem Langzeitpraktikum die ganze Zeit etwas vormache. Zwischendurch wird mir das sogar bewusst. Zum Beispiel, wenn ich mir die neuen Angebote in meinem Postfach ansehe: Da steht dann, dass ich in einem Jahr die Möglichkeit habe, die Prüfung zum "Trainer C" zu bestehen. Ich bräuchte dafür nicht einmal Reitkenntnisse mitzubringen. Dazu müsste ich natürlich täglich den Betrieb mit bewirtschaften... Selbst wenn hier ein Pferdewirtschaftsmeister geschrieben hat ist es doch offensichtlich, dass er mich nur veräppeln will. So sehe ich das!
Wir helfen Euch mit Rat und Tat. Erste Infos gibt es unter www.students-at-work.de >Rund ums Praktikum. Für alle, die für ihr faires Praktikum einen Arbeitsvertrag suchen, die können ihn sich hier downloaden.
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