Pferdewirtprüfung

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Hufbeschlag:

Eine wertvolle Weiterbildung für den Pferdewirt

Die Reform des Hufbeschlaggesetzes macht es möglich

Das ist neu:

 

Jeder, der gewerblich Hufe pflegt (natürlich nicht die täglichen Pflegearbeiten), schützt, korrigiert oder behandelt, der betreibt Hufbeschlag.

 

Der Hufbeschlag, also Pflege, Schutz, Korrektur oder Behandlung des Hufes, darf nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden ausgeübt werden.

 

Die Ausbildung von Hufbeschlagschmieden darf nur an staatlich anerkannten (!)  Hufbeschlagschulen mit Lehrschmieden und Fachtierärzten stattfinden. Alles was sich da bisher in der Hufausbildung mit vielfältigsten Operettentiteln tummelte, ist jetzt aus dem Geschäft! Ein Glück!.

 

Ausgelernte Pferdewirte können nach zwei Jahren Hufbeschlagschmied werden!

Als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin wird staatlich anerkannt, wer

1. eine erfolgreich abgeschlossene Berufausbildung,

2. eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied, der nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,

3. eine erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge. (Zur Vertiefung der theoretischen und praktischen Ausbildung finden Teile der Ausbildung an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten (Hufbeschlagschulen) statt.

4. die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit nachweist.

 

Der Hufbeschlagschmied verlangt also nicht mehr die Berufsausbildung in einem Metallberuf und ist ein klassischer Weiterbildungsberuf geworden. Ab 1.1.2007 können Pferdewirte sich in zwei Jahren zum Hufbeschlagschmied weiterqualifizieren.

 

 

 

Das Gesetz:

 

Downloadservice:

Hufbeschlaggesetz vom 19.04.2006 (Bundesgesetzblatt)

 

Achtung: Verfassungsgericht setzt neues Gesetz bis Herbst 07 aus!!!!

aber: "Vielmehr bleibt das Hufbeschlaggesetz 2006 mit der Gesamtheit seiner Regelungen, insbesondere mit der Ausweitung der Zugangsmöglichkeiten zum Beruf des Hufbeschlagschmieds, grundsätzlich unberührt und kann insoweit in Kraft treten. Lediglich hinsichtlich der Hufpfleger und Huftechniker, ihrer Schulen und Schüler wird insofern eine zeitlich und inhaltlich begrenzte Beschränkung der Wirksamkeit des Gesetzes vorgenommen", so das Bundesverfassungsgericht.

 

 

© Ein Ausdruck aus: www.pferdewirtpruefung.de , die Lern-Platform zur Lern- CD aus dem FNverlag

 

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