|
Das ist neu:
 |
Jeder,
der gewerblich Hufe pflegt (natürlich nicht die täglichen
Pflegearbeiten), schützt, korrigiert oder behandelt, der betreibt
Hufbeschlag. |
 |
Der
Hufbeschlag, also Pflege, Schutz, Korrektur oder Behandlung des Hufes,
darf nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden
ausgeübt werden. |
 |
Die Ausbildung von
Hufbeschlagschmieden darf nur an staatlich anerkannten (!)
Hufbeschlagschulen mit Lehrschmieden und Fachtierärzten stattfinden.
Alles was sich da bisher in der Hufausbildung mit vielfältigsten
Operettentiteln tummelte, ist jetzt aus dem Geschäft! Ein Glück!. |
 |
Ausgelernte Pferdewirte
können nach zwei Jahren Hufbeschlagschmied werden!
Als
Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin wird staatlich anerkannt, wer
1. eine erfolgreich
abgeschlossene Berufausbildung,
2. eine mindestens
zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche
Beschäftigung bei
einem Hufbeschlagschmied, der nach der staatlichen Anerkennung als
Hufbeschlagschmied
seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,
3. eine erfolgreich
bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge. (Zur
Vertiefung der theoretischen und praktischen Ausbildung finden Teile
der Ausbildung
an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten (Hufbeschlagschulen)
statt.
4. die zur Ausübung
des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit
nachweist.
|
 |
Der
Hufbeschlagschmied verlangt also nicht mehr die Berufsausbildung in
einem Metallberuf und ist ein klassischer Weiterbildungsberuf
geworden. Ab 1.1.2007 können Pferdewirte sich in zwei Jahren zum
Hufbeschlagschmied weiterqualifizieren.
|
|
Das Gesetz:
Downloadservice:
Hufbeschlaggesetz
vom 19.04.2006 (Bundesgesetzblatt)
aber:
"Vielmehr bleibt das Hufbeschlaggesetz 2006 mit der Gesamtheit seiner
Regelungen, insbesondere mit der Ausweitung der Zugangsmöglichkeiten zum
Beruf des Hufbeschlagschmieds, grundsätzlich unberührt und kann insoweit
in Kraft treten. Lediglich hinsichtlich der Hufpfleger und Huftechniker,
ihrer Schulen und Schüler wird insofern eine zeitlich und inhaltlich
begrenzte Beschränkung der Wirksamkeit des Gesetzes vorgenommen", so
das Bundesverfassungsgericht.
|