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Der neue Berufsausbildungsvertrag**mit Download- Service
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| Ein Vertrag muss her!
Gemäß Berufsbildungsgesetz hat jeder (Ausbildende), der eine andere Person zur Berufsausbildung einstellt, mit dem Auszubildenden einen Berufsbildungsvertrag zu schließen. |
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| Vertrag immer vorher
unterschreiben! Spätestens vor dem Beginn der Ausbildung muss der Berufsausbildungsvertrag geschlossen sein. |
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Das muss mindestens im Vertrag stehen:
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Unterschrift nicht vergessen!
Der Vertrag muss von dem Ausbildenden und dem Auszubildenden unterschrieben werden. Bei Minderjährigen müssen auch die gesetzlichen Vertreter (meist Eltern) unterschreiben. Eine Kopie des Vertrages ist unverzüglich auszuhändigen. |
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| Das darf nicht in den
Vertrag:
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© Ein Ausdruck aus: www.pferdewirtpruefung.de , die Lern-Platform zur Lern- CD aus dem FNverlag |
Der
www.pferdewirtpruefung.de Download- Service:
So sieht ein Berufsausbildungsvertrag aus:
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