Pferdewirtprüfung

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Der neue Berufsausbildungsvertrag*

*mit Download- Service

 

Ein Vertrag muss her!

Gemäß Berufsbildungsgesetz hat jeder (Ausbildende), der eine andere Person zur Berufsausbildung einstellt, mit dem Auszubildenden einen Berufsbildungsvertrag zu schließen. 

Vertrag immer vorher unterschreiben!

Spätestens vor dem Beginn der Ausbildung muss der Berufsausbildungsvertrag geschlossen sein. 


Das muss mindestens im Vertrag stehen:

 

Berufsbezeichnung
Ausbildungsplan
Beginn und Dauer der Berufsausbildung
Außerbetriebliche Ausbildungen
Regelmäßige, tägliche Ausbildungszeit
Dauer der Probezeit
Vergütung und Zahlungszeitpunkt
Urlaubsdauer
Kündigungsmöglichkeiten
Hinweise auf Tarifverträge, Dienstvereinbarungen

 


Unterschrift nicht vergessen!

 

Der Vertrag muss von dem Ausbildenden und dem Auszubildenden unterschrieben werden. Bei Minderjährigen müssen auch die gesetzlichen Vertreter (meist Eltern) unterschreiben. Eine Kopie des Vertrages ist unverzüglich auszuhändigen.

Das darf nicht in den Vertrag:

 

Ein Azubi oder deren Eltern dürfen keinesfalls für seine Ausbildung bezahlen müssen!
Vertragsstrafen
Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
 Feste Beträge für Schadenersatz

© Ein Ausdruck aus: www.pferdewirtpruefung.de , die Lern-Platform zur Lern- CD aus dem FNverlag

Der www.pferdewirtpruefung.de Download- Service:

 

So sieht ein Berufsausbildungsvertrag aus: 

Download (pdf) Musterausbildungsvertrag und Merkblatt

 

 

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