Pferdewirtprüfung

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Förderung der Berufsausbildung


Rechtsgrundlagen:

Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - SGB III - vom 24.3.1997, §§ 59–76 in der jeweils geltenden Fassung

was?

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

gewährt das Arbeitsamt unter bestimmten Voraussetzungen

- für eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bei Unterbringung außerhalb des Haushaltes der Eltern, wenn die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann (diese Voraussetzung muss jedoch bei einer anderweitigen Unterbringung nicht erfüllt sein, wenn der Auszubildende das 18. Lebensjahr vollendet hat, verheiratet ist oder war, mit mindestens einem Kind zusammenlebt oder seine Verweisung auf die Wohnung der Eltern aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist),

- für die Teilnahme an nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegenden beruflichen Bildungsmaßnahmen, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten oder der beruflichen Eingliederung dienen (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen).

 wie viel?

Berufsausbildungsbeihilfe wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt. Dabei wird ein entsprechender Bedarf für den Lebensunterhalt des Auszubildenden und für seinen Ausbildungsaufwand berücksichtigt. Das Einkommen des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet, das seines Ehegatten und seiner Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt.

Für Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen werden die Lehrgangskosten, die Fahrkosten sowie die Kosten für Lernmittel und Arbeitskleidung ohne Anrechnung von Einkommen übernommen.

wer?

Jugendliche und junge Erwachsene.

Weitere Informationen hierzu enthält das Merkblatt Nr. 11 "Angebote der Berufsberatung" sowie das Online- Arbeitsamt.

Tipp

In den Berufsinformationszentren (BIZ) gibt es zum Thema "Berufsausbildungsbeihilfe" ein Computerprogramm, das neben der Information über diese Leistung auch die Möglichkeit zu einer überschlägigen Berechnung bietet.

Beispiel:

Beispiel für die Förderung einer Ausbildung:

Adriana ist ledig und wohnte bisher bei ihren Eltern in Osnabrück. Dort fand sie keine passende Ausbildungsstelle als Pferdewirtin. Deshalb hat sie sich für einen Ausbildungsplatz in Warendorf entschieden. Sie hat ein Zimmer angemietet, das 220,00 EUR monatlich kostet. Im 1. Ausbildungsjahr bekommt sie eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 320,00 EUR.

Für ihren Lebensunterhalt werden monatlich zugrundegelegt. Hinzu gerechnet werden

341 Euro

als Zusatzbedarf für die Unterkunft höchstens

146 Euro

Bedarf für sonstige Aufwendungen (gem. § 68 SGBIII) 

Beim Pferdewirt gehören hierzu Reithosen, Reitstiefel, Arbeitsschuhe, Handschuhe, Pullover, Reitweste, Turnierbekleidung, Kappe, Sturzweste, usw.

12 Euro

Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und der Ausbildungsstätte (Monatskarte für den Bus)

41 Euro

Bedarf für eine Familienheimfahrt im Monat (Bahnfahrkarte)

14 Euro

Gesamtbedarf:

626 Euro

 

Dem Gesamtbedarf wird dann das anzurechnende Einkommen von Alina und ihren Eltern gegenübergestellt.

Von Alinas Ausbildungsvergütung

320 Euro

wird ein Freibetrag von
abgezogen

- 56 Euro

Das anzurechnende Einkommen Alinas beträgt

264 Euro

Es verbleibt ein Bedarf von
(Gesamtbedarf von 626 Euro minus anzurechnendes Einkommen von 264 Euro)

362 Euro

Das Einkommen der Eltern von
wird außerdem noch angerechnet, von dem aber Freibeträge abgezogen werden:

1900 Euro

Freibetrag für die Eltern

1555 Euro

Freibetrag

550 Euro

Freibetrag für das Elterneinkommen insgesamt

2105 Euro

Der Freibetrag von 56 Euro (von der Ausbildungsvergütung) und von 550 Euro (beim Einkommen der Eltern) kann nur dann abgesetzt werden, wenn die auswärtige Unterbringung für die Berufsausbildung erforderlich ist.

Das Einkommen der Eltern liegt unter den Freibeträgen und wird deshalb nicht angerechnet. Würde das Elterneinkommen die Freibeträge übersteigen, blieben davon 50 % anrechnungsfrei.

Ergebnis:
Für Alina haben wir einen Bedarf von 362 Euro errechnet. Weil die Freibeträge höher als das Einkommen der Eltern sind, wird davon nichts angerechnet. Damit erhält Alina neben ihrer Ausbildungsvergütung vom Betrieb zusätzlich eine Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe 362 Euro von der Agentur für Abeit.

Rechner im Internet

Wer es ganz genau wissen möchte, der nutzt den BAB- Rechner der Arbeitsagentur im Internet: www.babrechner.arbeitsagentur.de

  Eine ausführliche Information zum Download (pdf)

 

Quelle: Arbeitsamt

[Weitere aktuelle Infos beim Arbeitsamt: hier]

 

© Ein Ausdruck aus: www.pferdewirtpruefung.de , die Lern-Platform zur Lern- CD aus dem FNverlag

 

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