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Pferdewirtprüfung |
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Ein Service von www.pferdewirtpruefung.de ®

Die ordentliche Führung des
schriftlichen Ausbildungsnachweises ist ein wesentlicher Teil der Berufsausbildung. Die
Aufzeichnungen sollen dem Auszubildenden helfen, den gesamten Betriebsablauf zu
beobachten, daraus zu lernen und Zusammenhänge zu erkennen.
Der
schriftliche Ausbildungsnachweis ist
teilweise Grundlage der Abschlussprüfung, so z.B. in dem Fach "Kenntnisse
der betrieblichen Zusammenhänge in der Ausbildungsstätte". Inhalt und Form vermitteln dem Prüfungsausschuss
den ersten Eindruck über den Prüfling und bieten zahlreiche Anknüpfungspunkte
in der Abschlussprüfung: Düngung, Weidemanagement, Arbeitskräfteeinsatz,
Futtermittellagerung, Betriebszweige, usw..
Jeder
Auszubildende ist verpflichtet, während seiner Ausbildungszeit einen
schriftlichen Ausbildungsnachweis
zu führen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Berufsbildungsgesetz (§ 43
BBiG), aus
der Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt sowie aus dem
Berufsausbildungsvertrag. Die ordnungsgemäße Führung des schriftlichen
Ausbildungsnachweises gehört
zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung. Anders
ausgedrückt: Ohne schriftlichen Ausbildungsnachweis keine Abschlussprüfung!
Der schriftlichen Ausbildungsnachweis ist zu Beginn der Ausbildung vom Ausbildenden (Chef) dem Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auszubildende hat den schriftlichen Ausbildungsnachweis, mindestens im Abstand von zwei Wochen dem Ausbilder zur Durchsicht vorzulegen. Dieser hat es wiederum mit Angabe des Datums abzuzeichnen und zurückzugeben. Mit der Unterschrift des Ausbilders bestätigt dieser, dass der/die Auszubildende den schriftlichen Ausbildungsnachweis selbständig geschrieben hat und es der Wirklichkeit entspricht.
Auf Verlangen ist der schriftlichen
Ausbildungsnachweis dem
Ausbildungsberater oder der für die Berufsausbildung von Pferdewirten zuständigen
Stelle vorzulegen oder einzusenden.
Das
Berichtsheft darf mit Schreibmaschine oder PC geschrieben werden. Ein Kopieren
ist nicht gestattet. Der Ausbilder bestätigt mit seiner Unterschrift, dass der schriftlichen
Ausbildungsnachweis auch tatsächlich geführt wird. Einige Zuständige Stellen wollen
vor dem Schreiben des schriftlichen
Ausbildungsnachweises
mit PC vom Azubi informiert werden! Tipp:
Bevor man von der schriftlichen Form abweicht, kurz die Zuständige
Stelle fragen.
Der schriftlichen
Ausbildungsnachweis gilt in den Teilen I und II als Ausbildungsnachweis. Nur
wenn der schriftlichen Ausbildungsnachweis wahrheitsgemäß geführt wird (Arbeitszeiten, Urlaub,
Vergütung, tägliche Arbeiten, usw.), kann ein Auszubildender überhaupt mit
Aussicht auf Erfolg gegen Missstände während seiner Ausbildung vorgehen. Auszubildende,
die im Verlauf der Ausbildungszeit die Ausbildungsstätte wechseln, führen
daher auch nur einen schriftlichen Ausbildungsnachweis. Alle Berichte sollen Bezug zum
Ausbildungsbetrieb nehmen und aus der Sicht des Auszubildenden formuliert sein
(„Ich-Form“). Reine Fachberichte (Der Sattel, Der Sitz des Reiters, usw.)
kann man aus jedem Fachbuch abschreiben und sind deshalb nicht zugelassen.
Eine verkürzte Ausbildungszeit befreit
nicht von der Verpflichtung, den
schriftlichen Ausbildungsnachweis vollständig zu führen.
Der schriftlichen
Ausbildungsnachweis gliedert sich in die Teile
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Inhaltsverzeichnis
Informationsteil
Tages-/Wochenberichte
Betriebsbeschreibung
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Der schriftlichen Ausbildungsnachweis wurde in Lose-Blatt-Form
gestaltet. Der Auszubildende hat daher die Möglichkeit, einzelne Blätter zum
Beschreiben und zur Vorlage herauszunehmen, er hat aber auch die Möglichkeit,
seine Berichte durch Einheften von Bildern, Zeitungsausschnitten, Prospekten u.
ä. sinnvoll zu ergänzen.
Die Verordnung über die Berufsausbildung
zum Pferdewirt ist am 1. November 1975 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Sie ist daher als geltendes Recht bindend. Zur Kenntnis des Auszubildenden ist
der Ausbildungsplan und die Verordnung an der entsprechenden Stelle im schriftlichen
Ausbildungsnachweis einzuheften.
Bis zur Anmeldung zur Zwischenprüfung
müssen folgende Teile ausgefüllt sein:
Informationsteil: komplett
Teil I Berichtsteil:
Tagesberichte auf aktuellem Stand
Teil II Erfahrungsberichte: 6 Berichte; ein Leittext ersetzt zwei Erfahrungsberichte
Teil III
Betriebsbeschreibung: Der Azubi, Vergütung, Hofplan, Mein Ausbildungsbetrieb,
Tierhaltung, Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Bei der
Anmeldung zur
Abschussprüfung muss der
schriftlichen
Ausbildungsnachweis komplett sein.
Die
Wochenberichte geben einen Überblick über die vom Auszubildenden selbst ausgeführten
Tätigkeiten. Sie sind - streng genommen - der eigentliche Ausbildungsnachweis.
Der Ausbilder bestätigt mit seiner Unterschrift den Ausbildungsnachweis. Die
Unterschrift muss mit dem aktuellen Datum versehen sein. Im
neuen Berichtsheft wird immer eine Doppelwoche auf einer Seite zusammengefasst. Neu ist der Urlaubsplan für die ganze
Berufsausbildung.
Auf der Vorderseite sind diese Tätigkeiten stichwortartig aufzuführen, hierzu gehören auch die Anfang- und Endzeiten, Anzahl der gemisteten oder gerittenen Pferde, Art der Pferde, usw..
Beispiel:
Montag: 07.00 - 17.00, 8 Boxen gemistet, 4 Pf. geritten, 2 Pf beim Schmied
aufgehalten.
Am Berufsschultag sind die behandelten Themen in die täglichen Aufzeichnungen aufzunehmen.
Beispiel:
Mathe: Volumenberechnung, Haltung: Stallklima, ...
Dies gilt auch sinngemäß für die
Teilnahme an Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen.
Die Rückseite steht zur
Verfügung, um alle zwei Wochen jeweils eine eigene Tätigkeit und Beobachtungen ausführlicher
zu erläutern (was? wie? warum so?). Ein
Wochenbericht soll 1 Seite lang sein (= mindestens 200 Wörter). Merke: Eine
"Kaugummischrift" signalisiert jedem Prüfer, dass hier ein
Auszubildender keine Lust zur Betriebsheftführung hat. Beispiel: Schmied ist im
Stall. Dieses ist ein Anlass, ganz viele verschiedene Wochenberichte zu
verfassen: "Woran erkenne ich, dass ein Pferd beschlagen werden
muss?"; "Warum bekommt "Freddy" ringförmige Eisen?";
"Wie herum muss ein Hufnagel eingeschlagen werden?"; "Wie wird
ein Hufeisen im Notfall abgenommen?", usw. Besonders wertvoll ist die
Berichtsheftarbeit, wenn dazu dann auch der Schmied befragt wird, man selber
einige Versuche unternehmen darf, man einen Hufnagel untersucht und einheftet,
usw. Übrigens: Bilder oder andre Dokumente illustrieren einen Bericht und
zeigen den Praxisbezug. Allerdings ersetzt ein großformatiges Bild niemals den
eigentlichen Text.
Im
Laufe der Ausbildungszeit hat jeder Auszubildende mindestens 12 (ein Leittext ersetzt zwei Erfahrungsberichte) Erfahrungsberichte anzufertigen, unabhängig davon, ob seine betriebliche
Ausbildung zwei oder drei Jahre dauert.
Außerdem
ist ein Inhaltsverzeichnis zu führen.
Bei
einem Erfahrungsbericht handelt es sich, wie das Wort schon sagt, um einen längeren
Aufsatz über Erfahrungen, die der Auszubildende im Laufe seiner Ausbildungszeit
sammelt (mind. 2 Seiten handschriftlich oder eine Seite in Maschinenschrift,
Standardschriftgröße). Diese können durch Bild- oder sonstiges
Informationsmaterial ergänzt werden. Das Material ist ordnungsgemäß zu
beschriften.
Bei
jedem Erfahrungsbericht sollte sich der Auszubildende folgende Fragen stellen:
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Was war unsere Aufgabe/unser Problem/unser Sachverhalt? |
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Wie sind wir an die Angelegenheit herangegangen? |
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Wo wurden die Arbeitsvorgänge abgewickelt? |
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Warum
haben wir die Aufgabe in der beschriebenen Form erledigt? |
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Ist
das Arbeitsergebnis so ausgefallen wie es geplant war? |
Daraus
ergibt sich eine Darstellung jedes Arbeitsablaufes mit genauer Begründung.
Beispiel: Longieren des Springpferdes "Winni"
Ausrüstung
meines Pferdes für die Longenarbeit, Hilfengebung,
Arbeitplatz, Zielsetzung des Longierens für dieses Pferd, genauer Ablauf, Fehler bei der Arbeit
und ihre Korrektur (sowohl vom Pferd als auch vom Longenführer). Was mache ich, wenn
mein Longierpferd zu mir in die Mitte kommt, nicht durchpariert, nicht
konzentriert genug arbeitet, buckelt, scheut, ...?
Der Leser muss deutlich
erkennen, dass der Auszubildende sich mit dem Thema auseinander gesetzt hat. Es
ist nicht gefragt, was allgemein üblich ist, sondern was tatsächlich gemacht
wurde. Die entsprechenden Begründungen dürfen nicht fehlen.
Die Berichte sind
durchzunummerieren und jeder neue Bericht ist auf einer neuen Seite zu beginnen.
Der erste Bericht sollte, muss nicht, über den Ausbildungsbetrieb angefertigt werden.
Die Themenwahl ist dem
Auszubildenden überlassen.
Wenn
Leittexte in den schriftlichen
Ausbildungsnachweis
aufgenommen werden, so ersetzt ein Leittext zwei
Erfahrungsberichte.
[hier].
Jeder Lehrer, Prüfer, zukünftige Arbeitgeber kann am schriftlichen Ausbildungsnachweis erkennen, ob ein Azubi Freude an seinem Beruf hat und bereit ist, sich zu engagieren. Das Berichtsheft ist also immer auch die Visitenkarte eines Azubis. Spätestens bei der Bewerbung nach der Abschlussprüfung kann sich Faulheit und Gleichgültigkeit während des schriftlichen Ausbildungsnachweisführung böse rächen. Gerade bei der derzeitigen Wirtschaftslage, auch bei den Pferdewirten sind nicht mehr so viele Stellen offen, sollte diese Tatsache berücksichtigt werden.
Aufgabe dieser
Betriebsbeschreibung ist es, einzelne Daten zu erfassen und schriftlich
festzuhalten. Das geht nicht ohne Mitarbeit des Ausbilders. Auszubildende müssen
deshalb rechtzeitig mit ihren Fragen zum Ausbilder kommen.
Vor allem ist daran zu
denken, dass in der Abschlussprüfung auch Fragen zu den betrieblichen Zusammenhängen
gestellt werden können (vgl. § 9 Abs. 3 Nr. 6 der Ausbildungsverordnung).
TIPP: Ergänzungsseiten für Wochenberichte können hier herunter geladen werden:
Merke: Der schriftlichen Ausbildungsnachweis ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Ausbildungsnachweis und damit natürlich ein Beleg für die Arbeitszeiten, den Urlaub, die Ausbildungsinhalte, die übertragenen Aufgaben, die Themen der Berufsschule, usw. Nur wenn die Wochenberichte sorgfältig, komplett und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden, erfüllt es diese Funktion in einem eventuellen Streitfall.
So meint ein Ausbildungsberater: Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist meist das einzige Beweismittel, wenn es um den Nachweis von Ausbildungsmängeln geht.
Beispiel: Azubi Susanne hat erst in der Abschlussprüfung erstmalig ein Pferd auf Kandare reiten dürfen und ist prompt deshalb durch ihre Abschlussprüfung gefallen. Unter Tränen gesteht sie der Prüfungskommission, dass ihr Ausbilder sie niemals mit einer Kandare hat reiten lassen. Die Prüfer glauben ihr. Das hilft ihr wenig, denn nur wenn jetzt der schriftliche Ausbildungsnachweis ausreichend umfangreich und korrekt ausgefüllt wurde, kann sie ihre Vorwürfe beweisen und natürlich dann auch gegen ihren Ausbilder vorgehen. Das wird Susanne aber nur gelingen, wenn sie neben der Anzahl der Pferde, die sie reitet, auch kurz notiert, was sie geritten hat (z.B.: 07:00 - 18:00: 2 junge Pf. Trense, 1 Dressurpf. Kandare L, 8 Boxen gemistet, Schmied aufgehalten, ....).
*Falls ein Ausbilder sich mal weigert, die Wochenberichte zu unterzeichnen, obwohl dieser korrekt wider gegeben wurde, keine Angst, er ist dennoch gültig, die Zulassung zur Prüfung nicht gefährdet.
Zum Nachdenken: Erfahrene Prüfer wissen, dass erfolgreiche Auszubildende auch immer sorgfältig geführte schriftliche Ausbildungsnachweise vorlegen. Woran mag das wohl liegen?
Quellen: Diese Informationen basieren teilweise auf den Hinweisen der Landwirtschaftskammer Hannover und Weser-Ems sowie den Angaben im schriftlichen Ausbildungsbericht selber
Link: Hier kann man die Grundsätze der Zuständigen Stelle Hessen einsehen
© Ein Ausdruck aus: www.pferdewirtpruefung.de , die Lern-Platform zur Lern- CD aus dem FNverlag
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