Pferdewirtprüfung

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Das neue Berufsbildungsgesetz

ABSCHNITT 1
Bewährtes bleibt - Vieles wird neu!

ABSCHNITT 2
Der Fahrplan eines neuen Gesetzes

ABSCHNITT 3
Das neue und das alte Gesetz im Vergleich

ABSCHNITT 4
Der Gesetzestext mit ersten, offiziellen Kommentaren

Der Meister bleibt!

1 Das neue Berufsbildungsgesetz ist beschlossene Sache:

Ab 1.4.05 gilt das neue Gesetz

2

Der Bundesrat

Folgender Zeitplan ist  abgelaufen:

Beschluss im Bundeskabinett: 14.07.04

1. Schritt: Lesung im Bundestag und Überweisung an Bundestagsausschuss: Apr. 2004

2. Schritt: Anhörung Verbände: Juni 2004

3. Schritt: Expertenanhörung im Bundestagsausschuss: Dezember 2004

4.Schritt: 2. und 3. Lesung im Bundestag: 21./27. Januar 2005

Bundestag beschloss mit großer Mehrheit (SPD, Grüne, CDU, CSU) neues Berufsbildungsgesetz: 27. Januar 2005

5.Schritt: Bundesrat- Zustimmung: 18. Februar 2005

Inkrafttreten des neuen BBiG: 1. Apr 2005

3 Hier steht ein Vergleich des neuen und des alten Berufsbildungsgesetzes

Der Bundestag

4 Downloadservice von www.pferdewirtpruefung.de:

Hier gibt es einen gut verständlichen Text rund um das Berufsbildungsgesetz und den Ausbildungsvertrag

 

Downloadservice von www.pferdewirtpruefung.de:

Hier findet Ihr das neue Berufsbildungsgesetz und erste offizielle Kommentare

 

 

Der Meister bleibt! Im Bereich der Land- und Hauswirtschaft muss ein Ausbilder nach wie vor seinen Meistertitel haben. Dies regelt eine eigens erlassene Verordnung.

Downloadservice von www.pferdewirtpruefung.de:  

Verordnung über die fachliche Eignung des Ausbilders in der Landwirtschaft

 

© Ein Ausdruck aus: www.pferdewirtpruefung.de , die Lern-Platform zur Lern- CD aus dem FNverlag

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